DE19633414A1 - Vorrichtung zum Heben und Senken von Booten im Wasser - Google Patents
Vorrichtung zum Heben und Senken von Booten im WasserInfo
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- DE19633414A1 DE19633414A1 DE19633414A DE19633414A DE19633414A1 DE 19633414 A1 DE19633414 A1 DE 19633414A1 DE 19633414 A DE19633414 A DE 19633414A DE 19633414 A DE19633414 A DE 19633414A DE 19633414 A1 DE19633414 A1 DE 19633414A1
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- B63—SHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; RELATED EQUIPMENT
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Description
Gegenstand der Erfindung ist eine Vorrichtung nach dem
Oberbegriff des Patentanspruchs 1,
Eine derartige Vorrichtung ist beispielsweise mit dem
Gegenstand der DE 42 14 019 bekannt geworden.
Bei dieser bekannten Veröffentlichung soll der zu hebende
Schiffskörper auf ein Schwimmkissen auffahren, welches
Schwimmkissen nachfolgend aufgepumpt wird, um den
Schiffskörper aus dem Wasser herauszuheben.
Mit dem Gegenstand der DE 44 26 194 ist eine weitere
Vorrichtung zum Heben von Booten im Wasser bekannt geworden,
bei dem das bekannte Schwimmkissenprinzip zusätzlich noch mit
einer magnetischen Haltevorrichtung kombiniert ist, welche
Haltevorrichtung mit entsprechenden Magnetplatten sich an
einen (metallischen) Bootskörper anlegen und dort befestigen
soll.
Mit dem DE-GM 93 12 336 ist eine weitere Vorrichtung bekannt
geworden, die ebenfalls auf dem Prinzip der flutfähigen und
lüftbaren Schwimmkörper besteht.
Allen Ausführungsformen ist die Aufgabe gemeinsam, daß man
einen im Wasser schwimmenden Schiffskörper aus dem Wasser
herausheben will, um den Schiffskörper während seiner
Ruhezeit über die Wasserlinie zu heben.
Dieses Konzept hat große Vorteile in Bezug auf das
Winterlager, nachdem derartige Boote, die mit den bekannten
Vorrichtungen verwendet werden, nicht mehr auf das trockene
herausgeholt werden müssen. Ebenso haben diese Konstruktionen
Vorteile, weil der Unterwasseranstrich nur während der
tatsächlichen Einsatzdauer des Schiffskörpers im Wasser
beansprucht wird.
Bei den bekannten Vorrichtungen besteht jedoch der Nachteil,
daß diese den Schiffskörper nicht sicher genug gegen Umfallen
halten; es fehlt insbesondere die Stabilität beim Aufpumpen
des Schiffskörpers, d. h. also während des Anhebens des
Schiffskörpers aus dem Wasser.
Insbesondere bei der Vorrichtung nach der DE 42 14 019
befindet sich der Schwerpunkt des Schiffskörpers genau in der
Mitte der aufblasbaren Kissen, was mit dem Nachteil verbunden
ist, daß bei angehobenem Schiffskörper dieser zum seitlichen
Wegkippen neigt.
Bei der DE 44 26 194 besteht der weitere Nachteil, daß sich
die Auftriebskörper an der Außenseite des Bootsrumpfes
anlegen sollen, was zu einer starken Erhöhung der
erforderlichen Breite der gesamten Vorrichtung führt, die
demzufolge entsprechenden Platz im Wasser verbraucht, was
nicht erwünscht ist.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine
Vorrichtung der eingangs genannten Art so weiterzubilden,
daß mit wesentlich einfacheren und kostengünstigeren Mitteln
ein betriebssicheres Anheben des Schiffskörpers aus dem
Wasser heraus und ein Lagern dieses Schiffskörpers über der
Wasserlinie (ohne Kenterungsgefahr) möglich ist und daß auch
die nutzbare Breite der gesamten Vorrichtung wesentlich
verringert ist.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist die Erfindung durch die
technische Lehre des Anspruchs 1 gekennzeichnet.
Wesentliches Merkmal der Erfindung ist, daß nun seitlich an
einem zur Aufnahme des Kiels vorgesehenen Lagerbock
mindestens zwei Auftriebskörper in Längsrichtung angeordnet
sind, welche Auftriebskörper mit dem Lagerbock fest oder
verschiebbar verbunden sind und daß die gesamte Vorrichtung
höhenverstellbar an einem Anbindepunkt befestigt ist.
Mit der gegebenen technischen Lehre wird der wesentliche
Vorteil erzielt, daß der vorher erwähnte Lagerbock nun direkt
seitlich mit entsprechenden, in Längsrichtung sich
erstreckenden, Auftriebskörpern verbunden ist. Damit ergibt
sich der Vorteil, daß der Lagerbock praktisch nur zur
Aufnahme des Kielteils des Schiffes bestimmt ist und daß die
damit verbundenen Auftriebskörper sich direkt an diesen
Kielbereich anschließen können, wodurch die insgesamt sich
ergebende Breite der Vorrichtung wesentlich vermindert wird.
Damit wird der Vorteil erzielt, daß die gesamte Vorrichtung
nur noch im wesentlichen der Schiffsbreite entspricht, weil
sich die besagten Auftriebskörper unterhalb des Schiffes an
den Schiffsrumpf im Bereich der Kiellinie oder daneben
anlegen, und ein seitliches Anschließen dieser
Auftriebskörper an die Seitenwände des Schiffsrumpfes nicht
mehr erforderlich ist.
In einer bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden Erfindung
ist es vorgesehen, daß die Verbindung zwischen dem
kielaufnehmenden Lagerbock und den zugeordneten Auftriebs
körpern, die in einem eigenen Gestell gehalten sind,
höhenverstellbar ausgebildet ist. Damit ergibt sich der
wesentliche Vorteil, daß mit dieser Höheneinstellbarkeit nun
die Hubhöhe des Schiffsrumpfes aus dem Wasser heraus
eingestellt werden kann. Auf diese Weise ist es möglich, den
Lagerbock sowohl zur Aufnahme von Kielbooten (z. B.
Segelbooten) auszubilden, aber auch (bei entsprechender
verminderter Eintauchtiefe) im Wasser kann dieser Lagerbock
auch zur Aufnahme von Motorbooten mit relativ flachem Kiel
verstellt werden.
Auf diese Weise ist der besagte Lagerbock für die Aufnahme
von Schiffskörpern vorgesehen, die vor allem im
Freizeitbereich verwendet werden, nämlich Motorboote,
Segelboote, Ruderboote, Tretboote und dergleichen mehr.
Ein weiteres wesentliches Merkmal der Erfindung ist, daß nun
die erfindungsgemäße Vorrichtung zur seitlichen Kopplung an
benachbarte Vorrichtungen ausgebildet ist. D.h.,
erfindungsgemäß werden mehrere gleichartige Vorrichtungen
höhenverstellbar (in vertikaler Richtung zueinander
verschiebbar) miteinander seitlich gekoppelt, so daß diese
Einheiten unabhängig voneinander im Wasser schwimmen und
tauchfähig sowie entsprechend hebefähig ausgebildet sind,
wobei aber die seitliche Kopplung der jeweiligen Vorrichtung
zu der Nachbarvorrichtung mit dem Vorteil verbunden ist, daß
die Vorrichtungen insgesamt gegen seitliches Umkippen
geschützt sind und die Kentersicherheit einer derartigen
Vorrichtung hierdurch wesentlich verbessert wird.
Hierbei ist wichtig, daß die nebeneinander liegenden
Vorrichtungen derart miteinander gekoppelt sind, daß jede
Vorrichtung sich getrennt vertikal im Wasser bewegen kann,
wofür entsprechende Verschiebeführungen vorgesehen sind, die
z. B. aus entsprechenden Rollenführungen bestehen können,
wobei an der einen Vorrichtung eine entsprechende
Rollenanordnung angeordnet ist, die z. B. in eine vertikal
ausgerichtete Laufbahn in der Nachbarvorrichtung eingreift.
Eine andere Ausgestaltung dieser Höhenverstelleinrichtung
besteht darin, daß an der einen Vorrichtung eine
entsprechende Schwalbenschwanzführung vorgesehen ist, welche
Schwalbenschwanzführung in eine gleichartig ausgebildete
Führung der Nachbarvorrichtung eingreift.
Ebenso sind Nut-Feder-Vorrichtungen vorgesehen und
dergleichen mehr.
In der Gebrauchsstellung der Vorrichtung ist es zunächst
vorgesehen, daß die Schwimmkörper geflutet sind und die
gesamte Vorrichtung so unter der Wasserlinie liegt, daß der
Lagerbock zur Aufnahme des Kielschiffes eines entsprechenden
Schwimmkörpers so tief im Wasser abgesenkt ist. In dieser
Tauchstellung ragen aus dem Wasser nur noch bevorzugt an den
Befestigungen für die Auftriebskörper angeordnete Stützen aus
dem Wasser, die bevorzugt auch mit jeweils einem in
Längsrichtung verlaufenden Handlauf versehen sind. Es handelt
sich also um eine Art einer Bootsgarage, die im getauchten
Zustand nur noch mit ihren vertikal aus dem Wasser
herausragenden Stützen und dem ggf. parallel zur
Wasseroberfläche angeordneten Handläufen erkennbar ist.
Der anzuhebende Schiffskörper fährt in die abgetauchte
Vorrichtung hinein, wobei die beidseitig angeordneten Stützen
dafür sorgen, daß der Schiffskörper gut über dem getauchten
Lagerbock zentriert wird, und gleichzeitig kann das Schiff
auch an den Stützen festgemacht werden.
Die Erfindung ist jedoch nicht auf den Einsatz derartiger
Stützen angewiesen. Diese Stützen können auch entfallen.
Hierbei wird im übrigen vorausgesetzt, daß die gesamte
Vorrichtung an einem landfesten Punkt (Anbindepunkt)
befestigt ist. Ein derartiger Anbindepunkt kann ein Steg
sein, eine Boje, ein Schwimmsteg, ein Pfahl oder dergleichen
mehr. Im übrigen wird es bevorzugt, wenn die gesamte
Vorrichtung höhenverstellbar an diesem Steg oder Anbindepunkt
befestigt ist, um eine stets gleichbleibende Zuordnung der
Vorrichtung zu dem landfesten Anbindepunkt zu erreichen.
Diese Verbindung ist bevorzugt gelenkig oder zumindest
höheneinstellbar ausgebildet, um dafür zu sorgen, daß die
Anbindung an diesen Anbindepunkt auch bei getauchter
Vorrichtung aufrecht erhalten bleibt.
Wenn nun der Schiffskörper in die getauchte Vorrichtung
eingefahren wurde, ist es nicht mehr notwendig, den
Schiffskörper an den seitlichen Stützen festzubinden, weil
eine entsprechende Zentrierung zwischen den Stützen bereits
schon ausreicht. Im übrigen ist es auch nicht
lösungsnotwendig, daß sich die Stützen an den Schiffsrumpf
anlegen.
Sobald also der Schiffskörper auf der Vorrichtung zentriert
wurde, werden die mehreren Pumpen in Betrieb genommen, die
bevorzugt als Elektropumpen ausgebildet sind und die dafür
geeignet sind, die vorher mit Wasser gefluteten
Auftriebskörper nun zu entleeren und das Wasser aus diesen
Auftriebskörpern herauszupumpen. Es handelt sich hierbei
bevorzugt um kostengünstige, elektrisch betriebene
Tauchpumpen, die in mehrfacher Ausführung vorhanden sind.
Die Auftriebskörper können hierbei in mehrere hintereinander
liegende Kammern unterteilt sein, wobei jeder Kammer eine
entsprechende Tauchpumpe zugeordnet ist. Auf diese Weise ist
nämlich auch ein individuelles Fluten von Segmenten der
Auftriebskörper möglich, wodurch also auch eine gewisse
Schräglage der im Wasser getauchten Vorrichtung eingestellt
werden kann. Auf diese Weise kann also die Schwimmlage der im
Wasser getauchten Vorrichtung eingestellt werden, genauso wie
auch die Schwimmlage der dann später aufgetauchten
Vorrichtung entsprechend eingestellt wird.
Mit dem Betrieb der Tauchpumpen wird also das Wasser aus den
Austrittskörpern entfernt, wobei - wie vorher angegeben - das
Wasser mehr oder weniger aus den Auftriebskörpern entfernt
wird, um so eine genau definierte Schwimmlage der gesamten
Vorrichtung im Wasser zu gewährleisten. Der Schiffskörper
wird nun aus dem Wasser herausgehoben, so daß der Rumpf aus
dem Wasser kommt, wobei in der Sommerstellung der Kiel und
das Ruder noch im Wasser verbleiben, während in der
Winterstellung die Höhenverstelleinrichtung am Lagerbock so
eingestellt werden kann, daß auch in dieser Stellung alle
Unterwasserteile des Schiffskörpers aus dem Wasser
herausgehoben werden.
Der Schiffskörper ist nun in der Winterstellung mit seinen
gesamten wasserberührten Teilen aus dem Wasser herausgehoben,
was mit dem Vorteil verbunden ist, daß diese Vorrichtung (als
Bootsgarage) im Wasser verbleiben kann und der gesamte
Schiffskörper einen Winterliegeplatz im Wasser erhält.
Diese Vorrichtung hat also den Vorteil, daß im Sommer das
Unterwasserschiff des Schiffskörpers nur dann mit Wasser
berührt wird, wenn der Schiffskörper in Betrieb geht, während
in den übrigen Ruhezeiten der Unterwasserkörper nicht mehr
mit dem Wasser in Berührung kommt. Dadurch wird vermieden,
daß die umweltschädlichen Antifouling-Mittel des
Unterwasserschiffes nicht mehr in Berührung mit dem Wasser
kommen und nur dann zum Einsatz kommen, wenn der
Schiffskörper tatsächlich auch für Sport- und Erholungszwecke
verwendet wird.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung liegt darin, daß an den
Handläufen nur zusätzliche Befestigungseinrichtungen für
Persennings oder Abdeckplanen befestigt werden können,
wodurch eine schwimm- und tauchfähige Bootsgarage entsteht.
Es ist also nicht mehr notwendig, am Schiffskörper selbst
entsprechende Abdeckungen über Persennings oder Abdeckplanen
vorzunehmen, weil eine derartige Abdeckung stationär an der
Bootsgarage selbst angebracht ist.
Eine derartige Vorrichtung kann auch für eine Einmann-
Bedienung ausgerüstet sein. In diesem Fall wird zwischen den
Stützen ein Steuerseil gespannt, welches die Breite der
Vorrichtung überspannt. Wird der Schiffskörper nun in den
Aufnahmeraum dieser Vorrichtung eingefahren, dann stößt
beispielsweise der Bug mit diesem Steuerseil zusammen,
strafft dieses und dieses Steuerseil ist z. B. an in
Längsrichtung geführten Schienen angeordnet, welches dann den
Bug in Längsrichtung zentriert über dem Lagerbock führt, und
gleichzeitig kann mit der Straffung dieses Steuerseils die
Pumpe für die Entleerung der Auftriebskörper eingeschaltet
werden, wodurch gleichzeitig dementsprechend auch die gesamte
Vorrichtung in ihre angehobene Stellung gebracht wird.
Die genannten Auftriebskörper sind eisgangsicher und bestehen
bevorzugt aus Aluminiumkörpern, Kunststoffkörpern,
gummielastischen Körpern oder dünnen Stahlkörpern.
Die übrigen Teile der Vorrichtung bestehen bevorzugt aus
Aluminiumprofilen, aus Eisenprofilen oder Kunststoffprofilen.
Derartige Vorrichtungen können also im Verband in vielfacher
Anordnung eine komplette Anlegeanlage bilden, wodurch nun in
wesentlich einfacherer Weise ein Anlegen von einer Vielzahl
von Schiffskörpern in einer Hafenanlage gewährleistet ist.
Ein weiterer Vorteil der gesamten Vorrichtung besteht darin,
daß nun Winterliegeplätze auf dem Land entfallen können und
auf dem Wasser geschaffen werden, wobei nur relativ geringe
Tiefgänge für diese Vorrichtungen ausreichen, um eine
entsprechende angehobene Stellung des Schiffskörpers zu
gewährleisten. Selbst beim Abfallen des Wasserstandes im
Winter ist also die Schwimmfähigkeit der Vorrichtung noch
gewährleistet.
Ein weiterer Vorteil der Vorrichtung liegt darin, daß eine
wesentliche Verbesserung der Diebstahlsicherheit für den
Schiffskörper gegeben ist, denn die Pumpen und deren
elektrische Stromversorgung kann dauerhaft gesichert werden,
und es ist dann nicht mehr möglich, den aus dem Wasser
gehobenen Schiffskörper zu entwenden.
In einer weiteren bevorzugten Weiterbildung der Erfindung
besteht die Boot-Höhenverstelleinrichtung lediglich aus zwei,
den Schiffskörper aufnehmenden und im Außenabstand der
größten Schiffsbreite landfest, wie beispielsweise an einem
Steg, parallel zueinander angeordneten Rohren, die durch
zugeordnete Pumpen angehoben und durch Fluten absenkbar sind,
so daß das auf diesen Rohren befindliche Boot bei
leergepumpten Rohren oberhalb der Wasserlinie ganzjährig
liegen kann. Mit diesem Bootlift wird der wesentliche Vorteil
erzielt, daß dem Bootseigner wesentlich geringere Kosten als
bei einem Winterliegeplatz entstehen, zudem sind keine Anti
foulinanstriche mehr notwendig und das Reinigen des Unter
wasserschiffes von störendem Bewuchs entfällt.
Weitere Vorteile für den Bootseigner liegen darin, daß kein
Mastlegen mehr erforderlich ist und der Transport vom Hafen
ins Winterlager und zurück entfällt, sowie keine Krangebühren
anfallen und kaum noch Osmose zu befürchten ist.
Desweiteren muß das Schiff beim Anlegen nicht mehr belegen,
und es kann einhand am Liegeplatz angelegt werden.
Das derart gelagerte Boot ist mit ein paar Handgriffen
seeklar und das Unterwasserschiff kann ohne Krananhebung
kontrolliert werden.
Dieser bevorzugte Bootlift kann desweiteren mit einer Dieb
stahl- und Einbruchssicherung ausgerüstet werden.
Diese Weiterbildung der vorliegenden Erfindung weist zudem
auch wesentliche Vorteile für den Hafenbetreiber auf, die
darin liegen, daß der Hafen auch im Winter vermietet werden
kann und die freiwerdenden Flächen für das Winterlager
besonders im Hafenbereich gewinnbringender genutzt werden
können.
Dabei können die Servicearbeiten an den Booten auf das ganze
Jahr gleichmäßig verteilt werden und damit Stoßzeiten, wie
insbesondere im Herbst und im Frühjahr, vermieden werden.
Mit diesem Bootlift-System können die Boote enger gelegt
werden; ein Dalben ist nicht mehr notwendig.
Schließlich ist es möglich, diese Bootlift-Systeme auch als
Verschiebesysteme einzusetzen, so daß bei gleicher
Wasserfläche mehr Boote untergebracht werden können.
Das bevorzugte Bootlift-System weist zudem wesentliche
Vorteile für den Umweltschutz auf, indem keine Giftfarben
mehr das Trinkwasser belasten, kein Gifteintrag beim
Schleifen und Waschen des Unterwasserschiffes bei den auf
diesen Rohren gelagerten Booten erfolgt und zudem die Bojen
felder mit diesem Bootlift-System zu Liegeplatzinseln
angeordnet sein können.
Der Erfindungsgegenstand der vorliegenden Erfindung ergibt
sich nicht nur aus dem Gegenstand der einzelnen
Patentansprüche, sondern auch aus der Kombination der
einzelnen Patentansprüche untereinander.
Alle in den Unterlagen, einschließlich der Zusammenfassung,
offenbarten Angaben und Merkmale, insbesondere die in den
Zeichnungen dargestellte räumliche Ausbildung werden als
erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in
Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von lediglich einen
Ausführungsweg darstellenden Zeichnungen näher erläutert.
Hierbei gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung
weitere erfindungswesentliche Merkmale und Vorteile der
Erfindung hervor.
Es zeigen:
Fig. 1 Stirnansicht einer Vorrichtung nach der Erfindung,
Fig. 2 Seitenansicht der Vorrichtung nach Fig. 1 in
Richtung des Pfeiles II,
Fig. 3 Draufsicht in Pfeilrichtung III in Fig. 2,
Fig. 4 Seitenansicht der Vorrichtung in einer gegenüber
den Fig. 1 bis 3 abgewandelten Ausführungsform
ohne Darstellung des Schiffskörpers,
Fig. 5 die Draufsicht auf die Anordnung nach Fig. 4
in Pfeilrichtung V,
Fig. 6 Schnitt gemäß der Linie VI-VI in Fig. 5,
Fig. 7 Schnitt gemäß der Linie VII-VII in Fig. 5.
Gemäß den Fig. 1 bis 3 besteht die Vorrichtung im
wesentlichen aus einem unteren, tauchfähigen zentralen
Lagerbock 1, der aus zwei zueinander parallelen
Längstraversen 3 besteht, die in bestimmten Abständen über
entsprechende Quertraversen 4 miteinander verbunden sind.
Zwischen den Längstraversen 3 ist ein Kielauflager 5
angeordnet, welches in Längsrichtung zwischen den
Längstraversen 3 einstellbar ausgebildet ist.
Der Schiffskörper 2 wird mit seinem Unterwasserschiff und mit
seinem ggf. vorhandenen Kiel 33 nun in den Lagerbock 1
eingefahren, wobei gleichzeitig von den Längstraversen 3 nach
oben ragende, etwa vertikal ausgerichtete Stützen 6 vorhanden
sind, an deren freien, oberen Enden Auflagerplatten 7 zur
Halterung des Schiffskörpers 2 angebracht sind. Es können
hierbei von den Stützen 6 noch entsprechende Diagonal- oder
Querverstrebungen vorhanden sein, welche sich gemäß Fig. 1
zu den Quertraversen 4 erstrecken.
An den Außenseiten der Stützen 6 sind jeweils seitliche
Knotenbleche 8 angeordnet, die mit den Stützen 6 verbunden
sind und die zur Befestigung entsprechender Auftriebskörper
10, 11 geeignet sind.
Jeder Auftriebskörper 10, 11 erstreckt sich etwa über die
gesamte Länge der Vorrichtung und ist mit weiteren, äußeren
Knotenblechen 9 an seitlichen Stützen 12, 14 befestigt.
Im gezeichneten Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 ist
beispielhaft dargestellt, daß die Auftriebskörper 10, 11 aus
einem sechseckigen oder mehreckigen Profil bestehen können.
In einer anderen Ausgestaltung ist es in Fig. 1 dargestellt,
daß die Auftriebskörper 10, 11′ auch rund profiliert
ausgebildet sein können. Sie können auch oval, elliptisch
oder jede andere beliebige Formgebung aufweisen. Wichtig ist
nur, daß sie aus bevorzugt voneinander abgetrennten Kammern
bestehen, wobei jeder Kammer eine entsprechende Pumpe 30
zugeordnet ist.
An den seitlichen Knotenblechen 9 schließen sich die nach
oben ragenden Stützen 12, 14 an, wobei die inneren, mittleren
Stützen 12 direkt mit dem Lagerbock 1 verbunden sind, während
die äußeren Stützen 14 mit den Auftriebskörpern 10, 11
verbunden sind.
Die Verbindung zwischen dem Lagerbock 1 und den
Auftriebskörpern 10, 11 erfolgt im übrigen noch durch zwei
voneinander beabstandete Quertraversen 24, 25.
An der vorderen Quertraverse 24 sind die vorderen Stützen 14
befestigt, an denen gleichzeitig jeweils ein Verschiebelager
18 angeordnet ist, an dem jeweils eine Deichsel 17 befestigt
ist. Diese Deichsel 17 ist also jeweils an der vorderen
Stütze 14 höhenverstellbar angeordnet und ist an einem
Anbindepunkt 34 befestigt.
In Fig. 1 ist im übrigen noch dargestellt, daß die Nachbar
vorrichtung mit über ein entsprechendes Verschiebelager 19
mit der in Fig. 1 in ausgezogenen Linien dargestellten
Vorrichtung gekoppelt ist, wobei dieses Verschiebelager 19
eine gegenseitige Höheneinstellbarkeit der miteinander
gekoppelten Vorrichtungen gewährleistet. Die
Nachbarvorrichtungen sind jeweils nur schematisiert durch die
Auftriebskörper 10, 10′ und die zugeordneten Stützen 14′
angedeutet.
In Fig. 2 ist hierbei die angehobene Stellung der
Vorrichtung dargestellt, weil der Hauptteil des
Schiffskörpers (mit Ausnahme des Kiels 33) oberhalb der
Wasserlinie 13 sich befindet.
Es ist im übrigen noch erkennbar, daß die Stützen 12, 14 durch
in Längsrichtung verlaufende Handläufe 15 miteinander
verbunden sind.
Der hintere, in das Wasser ragende Teil der Vorrichtung wird
durch eine Boje 16 oder durch einen anderen Schwimmkörper
stabilisiert. Im gezeigten Ausführungsbeispiel greift durch
die Mittenausnehmung 20 der Boje 16 eine Kette 21, die durch
eine zugeordnete Bohrung 22 hindurchläuft, welche in
horizontaler Verlängerung des unteren Fußpunktes der Stütze
14 sich befindet.
Die Kette 21 weist einen unteren Anschlag 23 auf.
Wird nun die gesamte Vorrichtung geflutet, indem in den
unterschiedlichen Kammern der Auftriebskörper 10, 11 Wasser
über die Pumpen 30 eingepumpt wird, dann sinkt die gesamte
Vorrichtung in das Wasser zusammen mit dem Träger 35, in dem
die Bohrung 22 angeordnet ist. Hierbei kommt dann der
Anschlag 23 zur Anlage an dem Träger 35, weil er nicht durch
die Bohrung 22 hindurchschlüpft und die schwimmfähige Boje 16
trägt nun den hinteren Teil der Vorrichtung im getauchten
Zustand und stabilisiert auf diese Weise die Vorrichtung.
Wichtig ist im übrigen gemäß Fig. 3, daß der
Nachbarvorrichtung die gleiche Boje 16 zugeordnet ist, so daß
der Vorrichtung jeweils eine linke und eine rechte Boje
16, 16′ zugeordnet ist und jede Boje 16, 16′ gleichzeitig auch
der benachbarten Vorrichtung zugeordnet ist, die ja - wie
gesagt - über das Verschiebelager 19 direkt mit der
vorbeschriebenen Vorrichtung höheneinstellbar gekoppelt ist.
Im übrigen kann die gesamte nutzfähige Breite der Vorrichtung
der vorhandenen Schiffsbreite dadurch angepaßt werden, daß
die Quertraversen 24, 25 in den Pfeilrichtungen 26, 27 (Fig.
6) einstellbar ausgebildet sind und entsprechende Feststell
möglichkeiten aufweisen.
In Fig. 6 ist im übrigen dargestellt, daß die Tauchpumpen 30
über entsprechende Auslässe 31 verfügen, über welche das
Wasser aus den entsprechenden Auftriebskammern der Auftriebs
körper 10, 11 herausgepumpt wird.
Ebenso sind entsprechende Be- und Entlüftungsvorrichtungen
vorhanden, die dafür sorgen, daß beim Herauspumpen des
Wassers entsprechende Luft in die Auftriebskörper nachgesaugt
wird.
An der Innenseite der Stützen 12 sind bevorzugt noch Fender
28 angeordnet, welche sich aber nicht notwendigerweise am
Schiffskörper selbst anlegen müssen.
Im übrigen kann noch zwischen den entsprechenden vorher
beschriebenen Längstraversen 3 des Lagerbocks 1 und den
zugeordneten Quertraversen 24, 25 entsprechende Diagonal
verstrebungen 29 angebracht werden, um eine Aussteifung
dieser Konstruktion zu erreichen.
Um die Tauchtiefe der Vorrichtung einem unterschiedlichen
Tiefgang des anzuhebenden Schiffskörpers 2 anzupassen, ist es
gemäß Fig. 7 vorgesehen, daß der gesamte Lagerbock 1 mit
seinen seitlichen Stützen 6 über Höhenverstelleinrichtungen
32 an den inneren Knotenblechen 8 befestigt ist. Auf diese
Weise kann für jeden individuellen Schiffskörper die
Tauchtiefe des Lagerbocks dem Tiefgang des Schiffskörpers
angepaßt werden.
Bezugszeichenliste
1 Lagerbock
2 Schiffskörper 2′
3 Längstraverse
4 Quertraverse
5 Kielauflager
6 Stütze
7 Auflagerplatte
8 Knotenblech (innen)
9 Knotenblech (außen)
10 Auftriebskörper 10′
11 Auftriebskörper 11′
12 Stütze
13 Wasserlinie
14 Stütze 14′
15 Handlauf
16 Boje 16′
17 Deichsel
18 Verschiebelager
19 Verschiebelager
20 Mittenausnehmung
21 Kette
22 Bohrung
23 Anschlag
24 Quertraverse
25 Quertraverse
26 Pfeilrichtung
27 Pfeilrichtung
28 Fender
29 Diagonalverstrebung
30 Pumpe
31 Auslaß
32 Höhenverstelleinrichtung
33 Kiel
34 Anbindepunkt
35 Träger
2 Schiffskörper 2′
3 Längstraverse
4 Quertraverse
5 Kielauflager
6 Stütze
7 Auflagerplatte
8 Knotenblech (innen)
9 Knotenblech (außen)
10 Auftriebskörper 10′
11 Auftriebskörper 11′
12 Stütze
13 Wasserlinie
14 Stütze 14′
15 Handlauf
16 Boje 16′
17 Deichsel
18 Verschiebelager
19 Verschiebelager
20 Mittenausnehmung
21 Kette
22 Bohrung
23 Anschlag
24 Quertraverse
25 Quertraverse
26 Pfeilrichtung
27 Pfeilrichtung
28 Fender
29 Diagonalverstrebung
30 Pumpe
31 Auslaß
32 Höhenverstelleinrichtung
33 Kiel
34 Anbindepunkt
35 Träger
Claims (12)
1. Vorrichtung zum Heben und Senken von Booten im Wasser, im
wesentlichen bestehend aus mindestens einem am Bootskörper
angebrachten, als Schwimmkissen ausgebildeten und bei
Einwirkung einer ihn bewegenden Kraft entlang der
Rumpfoberfläche des Bootes zumindestens teilweise unter die
Wasseroberfläche geführten Auftriebskörper, dadurch
gekennzeichnet, daß seitlich an einem zur Aufnahme eines
Schiffskörpers (2) vorgesehenen Lagerbock (1) mindestens
zwei, mit dem Lagerbock (1) fest oder verschiebbar verbundene
Auftriebskörper (10, 11) in Längsrichtung angeordnet sind und
die gesamte Vorrichtung höhenverstellbar und gelenkig an
einem landfesten Anbindepunkt (34) befestigt ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der der kielaufnehmende Lagerbock (1) mit den in einem
eigenen Gestell zugeordneten Auftriebskörpern (10, 11)
höhenverstellbar verbunden ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß mehrere gleichartig ausgebildete,
bevorzugt aus Aluminium-, Eisen- oder Kunststoffprofilen
bestehende, Vorrichtungen durch Verschiebelager (19)
gegenseitig höheneinstellbar und in vertikaler Richtung
zueinander verschiebbar - aber unabhängig voneinander
schwimm-/tauch- und hebefähig - seitlich miteinander
gekoppelt sind.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß jede der seitlich miteinander gekoppelten
und auch für eine Einmann-Bedienung vorgesehenen
Vorrichtungen, eine, in die gleichartig ausgebildete Führung
der benachbarten Vorrichtung eingreifende
Schwalbenschwanzführung oder Nut-Feder-Vorrichtungen und
dergleichen mehr, aufweist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der untere, tauchfähige zentrale
Lagerbock (1) aus zwei zueinander parallelen und in
bestimmten Abständen über entsprechende Quertraversen (4)
miteinander verbundenen Längstraversen (3) besteht, wobei
zwischen den Längstraversen (3) ein, in Längsrichtung
zwischen den Längstraversen (3) einstellbares, Kielauflager
(5) angeordnet ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der, das mit oder ohne Kiel (33)
ausgebildete Unterwasserschiff des Schiffskörpers (2)
aufnehmende, Lagerbock (1) an den Längstraversen (3) nach
oben ragende, etwa vertikal ausgerichtete Stützen (6), an
deren freien, oberen Enden Auflagerplatten (7) zur Halterung
des Schiffskörpers (2) angebracht sind, aufweist, wobei an
den Stützen (6) sich zu den Quertraversen (4) erstreckende
Diagonal- oder Querverstrebungen und an den Außenseiten der
Stützen (6) jeweils seitliche, mit den Stützen (6) verbundene
Knotenbleche (8) zur Befestigung der eisgangsicheren und
bevorzugt aus Aluminium-, Kunststoff-, dünnwandigen
Stahlkörpern oder gummielastischen Körpern bestehenden
Auftriebskörper (10, 11) angeordnet sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die sich etwa über die gesamte Länge der
Vorrichtung erstreckenden Auftriebskörper (10, 11) mit
weiteren, äußeren Knotenblechen (9) an seitlichen, durch in
Längsrichtung verlaufende Handläufe (15) miteinander
verbundene Stützen (12, 14) befestigt sind, wobei die
inneren, mittleren, bevorzugt noch Fender (28) aufweisende
Stützen (12) direkt mit dem Lagerbock (1) und die äußeren
Stützen (14) mit den Auftriebskörpern (10, 11) verbunden sind
und die Auftriebskörper (10, 11) eine beliebige geometrische,
vorzugsweise eine mehreckige, wie beispielsweise eine
sechseckige oder eine ovale oder eine elliptische Form
aufweisen und bevorzugt mit voneinander abgetrennten und
hintereinander liegenden, durch jeweils eine, bevorzugt als
elektrische Tauchpumpe ausgebildeten, Pumpe (30) mit Auslaß
(31) wasserfüll- oder entleerbaren und mit Be-und
Entlüftungsvorrichtungen versehenen Kammern ausgebildet sind.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Lagerbock (1) durch zwei voneinander
beabstandete Quertraversen (24, 25) mit den Auftriebskörpern
(10, 11) verbunden ist, wobei an der vorderen Quertraverse
(24) vordere Stützen (14) mit jeweils einem Verschiebelager
(18) mit einer zugeordneten Deichsel (17) befestigt sind,
wobei jede dieser Deichseln (17) an der jeweiligen, vorderen
Stütze (14) höhenverstellbar angeordnet und an dem
Anbindepunkt (34) befestigt ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß bei angehobener Stellung der Vorrichtung
das Hauptteil des Schiffskörpers (2) oberhalb einer
Wasserlinie (13) und der hintere, in das Wasser ragende Teil
der Vorrichtung durch eine Boje (16) oder durch einen anderen
Schwimmkörper stabilisiert ist, wobei beispielsweise eine,
mit einem unteren Anschlag (23) versehene und in horizontaler
Verlängerung des unteren Fußpunktes der Stütze (14) sich
befindende sowie durch eine zugeordnete Bohrung (22) eines
Trägers (35) hindurchlaufende Kette (21) durch eine
Mittenausnehmung (20) der Boje (16) hindurchgreift.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß jede, einen Schiffskörper (2′)
aufnehmende und mit seitlichen Auftriebskörper (10′, 11′)
versehene und gleichartig auch mit äußeren Stützen (14′)
ausgebildete Nachbarvorrichtung mittels einer linken und
rechten Boje (16, 16′) der benachbarten Vorrichtung
zugeordnet ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß durch die, in den Pfeilrichtungen (26,
27) einstellbaren und entsprechende Feststellmöglichkeiten
aufweisenden Quertraversen (24, 25), die gesamte nutzfähige
Vorrichtungsbreite der gegebenen Schiffsbreite anpaßbar
ausgebildet ist sowie zwischen den Längstraversen (3) des
Lagerbocks (1) und den zugeordneten Quertraversen (24, 25)
Diagonalverstrebungen (29) vorhanden sind und der gesamte
Lagerbock (1) mit seinen seitlichen Stützen (6) über
Höhenverstelleinrichtungen (32) an den inneren Knotenblechen
(8) befestigt ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Vorrichtung als Bootlift mit zwei
parallel zueinander entsprechend der größten Bootsbreite
landfest, beispielsweise an einem Steg, mit Bojen-Zuordnung
angeordneten und mittels Pumpen über die Wasserlinie (13)
anhebbaren und durch Fluten absenkbaren Rohren, ausgebildet
ist.
Priority Applications (5)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE59605872T DE59605872D1 (de) | 1995-10-12 | 1996-10-11 | Vorrichtung zum Heben und Senken von Booten im Wasser |
| AT96116296T ATE196281T1 (de) | 1995-10-12 | 1996-10-11 | Vorrichtung zum heben und senken von booten im wasser |
| EP96116296A EP0768235B1 (de) | 1995-10-12 | 1996-10-11 | Vorrichtung zum Heben und Senken von Booten im Wasser |
| US09/026,046 US6076478A (en) | 1995-10-12 | 1998-02-19 | Apparatus for raising and lowering boats |
| US09/597,366 US6257159B1 (en) | 1995-10-12 | 2000-06-19 | Apparatus for raising and lowering boats in water |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| CH289795 | 1995-10-12 |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19633414A1 true DE19633414A1 (de) | 1997-04-17 |
Family
ID=4244072
Family Applications (2)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19633414A Withdrawn DE19633414A1 (de) | 1995-10-12 | 1996-08-20 | Vorrichtung zum Heben und Senken von Booten im Wasser |
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Family Applications After (1)
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|---|---|---|---|
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Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (2) | DE19633414A1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10050095A1 (de) * | 2000-10-09 | 2002-04-18 | Peter Philipp | Bootshebeanlage |
| EP1431175A1 (de) * | 2002-12-20 | 2004-06-23 | Meta Meccanica S.r.l. | Universelles Bootshebevorrichtung |
-
1996
- 1996-08-20 DE DE19633414A patent/DE19633414A1/de not_active Withdrawn
- 1996-10-11 DE DE59605872T patent/DE59605872D1/de not_active Expired - Fee Related
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10050095A1 (de) * | 2000-10-09 | 2002-04-18 | Peter Philipp | Bootshebeanlage |
| EP1431175A1 (de) * | 2002-12-20 | 2004-06-23 | Meta Meccanica S.r.l. | Universelles Bootshebevorrichtung |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE59605872D1 (de) | 2000-10-19 |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |