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DE19632722A1 - Polstermöbel und Verfahren zur Herstellung eines Polstermöbels - Google Patents

Polstermöbel und Verfahren zur Herstellung eines Polstermöbels

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DE19632722A1
DE19632722A1 DE19632722A DE19632722A DE19632722A1 DE 19632722 A1 DE19632722 A1 DE 19632722A1 DE 19632722 A DE19632722 A DE 19632722A DE 19632722 A DE19632722 A DE 19632722A DE 19632722 A1 DE19632722 A1 DE 19632722A1
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DE
Germany
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upholstered furniture
support frame
cover
furniture according
metal
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DE19632722A
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DE19632722C2 (de
Inventor
Gerd Kruse
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Reposa Polstermoebelwerk 37688 Beverungen D GmbH
Original Assignee
Salta Design Kollektion & Co Kg 37688 Beverungen De GmbH
Salta Design Kollektion & GmbH
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Publication date
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Description

Die Erfindung betrifft ein Polstermöbel, im wesentlichen bestehend aus mehreren lösbar miteinander verbundenen Polstermöbelteilen, und ein Verfahren zur Herstellung eines Polstermöbels, bestehend aus mehreren Polstermöbelteilen wie Sitzfläche, Rückenlehnen, Armlehne, und dgl . .
Es ist bisher bekannt, Polstermöbel, insbesondere Sessel und Sofas oder Liegen, mit einem hölzernen Untergestell und Rücken- und ggf. Armlehnen des Polstermöbels mit einem plattenförmigen Holzkern zu versehen, welcher mit dem Untergestell lösbar verbunden ist, so daß ein Transport des Polstermöbels bei abgenommenen Lehnen raumsparend erfolgen kann. Die Montage der Lehnen am Untergestell ist verhältnismäßig aufwendig. Um die Querkräfte, die auf die Lehnen ausgeübt werden, abzufangen, sind bei einem hölzernen Untergestell erhebliche Versteifungen erforderlich. Die Herstellung der Gestelle ist somit nicht nur zeit- und kostenintensiv, sondern die Gestelle bzw. das gesamte Polstermöbel wird auch relativ schwer. Weiterhin ist es, um eine höhere Stabilität des Untergestells bzw. der Kerne der Lehnen zu erreichen üblich hierfür Schichtmaterial, bestehend aus Holz und Leim zu verwenden. Da jedoch stabiles Leimholz oder Massivholz relativ teuer ist, wird oft nur ein Rahmen aus diesem Holz hergestellt, welcher dann durch günstigeres Spanplattenmaterial und dgl. verstärkt und versteift wird. Zur Befestigung der Kerne der Rücken- bzw. Armlehnen am Untergestell werden häufig Verbindungselemente aus Metall verwendet. Zur Polsterung der Kerne wird üblicherweise Schaumstoff auf die Kerne aufgeklebt oder genagelt bzw. geklammert (getackert). Anschließend wird ein Bezugsstoff über den gepolsterten Kern gezogen und ebenfalls, z. B. mittels Metallklammern, am Untergestell bzw. am Kern befestigt.
Zur Herstellung eines derartigen Polstermöbels sind also sehr viele aufeinanderfolgende Arbeitsschritte notwendig. Außerdem besteht ein derartiges Polstermöbel aus sehr vielen unterschiedlichen Materialien, die fest miteinander verbunden sind und bei einer Entsorgung, wenn überhaupt, dann nur mit sehr großem Zeit- und finanziellem Aufwand voneinander wieder zu trennen sind.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine wesentlich einfachere Konstruktion eines Polstermöbels zu offenbaren, welches bei kostengünstiger Herstellung, äußerst stabilem und langlebigem Aufbau und hohem Sitzkomfort problemlos montiert und wieder in sämtliche Einzelteile demontiert werden kann und welches zudem aus nur sehr wenigen Materialien besteht.
Diese Aufgabe wird durch ein Polstermöbel gemäß Anspruch 1 gelöst.
Weiterhin ist es Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Polstermöbels zu offenbaren.
Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren gemäß Anspruch 25 gelöst.
Die Unteransprüche enthalten besonders vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Polstermöbels bzw. des erfindungsgemäßen Verfahrens.
Erfindungsgemäß besteht das Polstermöbel aus mehreren lösbar miteinander verbundenen Polstermöbelteilen. Diese Polstermöbelteile bestehen jeweils aus im wesentlichen drei Bestandteilen mit weitgehend jeweils nur einem Material. Erster Bestandteil ist ein Metallkern aus einem stabilisierendem Tragrahmen aus Metall, vorzugsweise aus Stahl, mit daran bzw. darin angeordneten Verbindungselementen aus Metall und mit daran angeordneten, den Tragrahmen überspannenden und als Unterpolsterung dienenden, meanderförmig verlaufenden Metallfedern aus gehärtetem Federstahl (NOZZAG®-Federn). Hierbei kann es sich um äußerst starke Metallfedern handeln, die dementsprechend auch eine lange Lebensdauer und einen hohen Sitzkomfort des Polstermöbels gewährleisten, da der Metalltragrahmen stabil genug ist, um die durch die Metallfedern auftretenden Kräfte aufzunehmen. Da der Tragrahmen ganz aus Stahl gefertigt ist kann dieser, im Gegensatz zu einem Holzgestell, relativ dünn aufgebaut werden, so der Metallrahmen bzw. der Metallkern insgesamt noch erheblich leichter ist als ein übliches Holzuntergestell.
Alternativ kann anstelle der NOZZA®-Federn zur Bespannung ein gummielastisches textiles Breitgewebe verwendet werden. Dieses Baumwoll-Latexgewebe wird in Form eines vorgefertigten Schlauches maschinell auf den Metall-Tragrahmen aufgespannt. Das Material ist z. B. unter dem Namen "telastika®" im Handel. Diese Bespannung ist automatisch doppelseitig, d. h. auf beiden Seiten des Tragrahmens, und sehr dünn. Sie bietet sich insbesondere dort an, wo das äußere Design eine dünne Bespannung erfordert, d. h. also insbesondere bei Rückenlehnen- und Armlehnenteilen. Selbstverständlich muß der elastische Textilschlauch an den entsprechenden Stellen Ausnehmungen für die Verbindungselemente der Polstermöbelteile aufweisen.
Zweites Bestandteil ist ein als Polsterung dienendes, formgebendes Schaumstoffteil, welches verbindungslos an und/oder auf und/oder um den Metallkern angeordnet ist.
Drittes und letztes Einzelteil ist erfindungsgemäß eine den Metallkern mit dem Schaumstoffteil paßig aufnehmende, fest allseitig einfassende und in Form pressende Bezughülle aus einem beliebigen Bezugsstoff.
Die Bezughülle und/oder das Schaumstoffteil weisen an den Verbindungsstellen zwischen zwei Polstermöbelteilen entsprechende Aussparungen für die Verbindungselemente auf. Zwischen dem Metallkern, dem Schaumstoffteil und der Bezughülle bestehen keinerlei feste Verbindungen, d. h. es werden diese Bestandteile weder zusammengeleimt, geklebt, noch irgendwie geklammert oder sonstwie verbunden. Es ist daher problemlos möglich, das Polstermöbel wieder in die kompletten Einzelteile zu zerlegen und getrennt zu entsorgen oder vorteilhafterweise einem Recycling zuzuführen bzw. je nach Zustand der Teile wieder direkt zum Aufbau eines neuen Polstermöbels zu verwenden. Hierzu ist es in den meisten Fällen sicherlich möglich, die Metallkerne wieder zu verwenden und mit neuen Schaumstoffteilen und neuen Bezughüllen zu versehen. Bei einer zu hohen Beanspruchung der Metallfedern ist auch eine neue Bespannung des Metallrahmens möglich.
Selbstverständlich besteht auch bei einer Bespannung des Tragrahmens mit gummielastischem Gewebe keinerlei feste Verbindung zwischen Tragrahmen, Schaumstoffteilen, etc. und diesem Material. Zur Trennung muß lediglich der Textilschlauch entlang des Tragrahmens aufgetrennt werden.
Erfindungsgemäß werden zur Herstellung der einzelnen Polstermöbelteile die genannten Bestandteile, Metallkern, Schaumstoffteil und Bezughülle, jeweils in parallelen Arbeitsschritten vorgefertigt. Diese Fertigung kann direkt in verschiedenen Zulieferfirmen durchgeführt werden, d. h. die Metallkerne werden in metallverarbeitenden Betrieben, die Schaumstoffzuschnitte in schaumstoffverarbeitenden Betrieben und die Bezughüllen in Nähereien nach vorgegebenen Maßen gefertigt. An zentraler Stelle werden dann in einem nachfolgenden Arbeitsschritt die einzelnen Polstermöbelteile aus ihren Bestandteilen verbindungsmittellos durch Einbringen des Metallkerns mit den auf und/oder an und/oder um den Metallkern gelegten Schaumstoffteil bzw. Schaumstoffteilen zusammengesetzt. In einem letzten Arbeitsschritt werden zur Endmontage des Polstermöbels die verschiedenen Polstermöbelteile miteinander verbunden. Dieses Herstellungsverfahren zeichnet sich durch niedrige Herstellungskosten aus. Zum Zusammenbau der Polstermöbelteile an zentraler Stelle wird keinerlei Fachpersonal mehr benötigt. Auch die Endmontage des Polstermöbels aus den Polstermöbelteilen kann von einem Laien durchgeführt werden.
Es ist daher möglich, daß der Zusammenbau der Polstermöbelteile aus den vorgefertigten Bestandteilen und/oder die Endmontage des Polstermöbels aus den Polstermöbelteilen direkt im Ladenlokal des Einzelhandels oder auch beim Endverbraucher durch Verkaufspersonal oder sogar durch den Endverbraucher selber durchgeführt wird. Das erfindungsgemäße Polstermöbel eignet sich daher besonders zum Verkauf als Bausatz, bei dem Sitzfläche, Rückenlehne, Armlehnen, Füße und dgl. nach Wunsch einzeln gekauft und zusammengesteckt werden können; ebenso können verschiedene Polsterungsarten und Bezughüllen in unterschiedlichen Dekors, z. B. Stoff, Leder, od. dgl. ausgewählt werden. Auch die Lagerhaltungskosten des Zwischen- und Einzelhandels sind somit, selbst bei einer großen Möbelkollektion, relativ gering.
Hierfür ist es besonders vorteilhaft, wenn die Verbindungselemente zwischen den Polstermöbelteilen Steckverbindungen sind, welche aus in einem der beiden Tragrahmen der zu verbindenden Polstermöbelteile angeordneten Steckbuchsen und am anderen Tragrahmen an den entsprechenden Stellen angeordneten, in die Steckbuchsen einsteckbaren und lösbar fixierbaren Verbindungszapfen besteht. Vorzugsweise rasten die Verbindungszapfen beim Einstecken in die Steckbuchsen selbsttätig ein und müssen zum Auseinanderbau wieder gelöst werden. Vorteilhafterweise sind dabei die Verbindungselemente in einem festen vorgegebenen Rastermaß an bzw. in den Tragrahmen angeordnet, so daß die Polstermöbelteile in Modulbauweise beliebig austauschbar sind.
Zum Bespannen der Tragrahmen werden die meanderförmig verlaufenden Metallfedern (NOZZAG®-Federn) mit ihren Enden unter Spannung in am Tragrahmen angeordnete Befestigungselemente wie Ösen, Haken, Löcher, od. dgl., eingehängt. Um eine durchgehende Spannungsfläche zu bilden werden vorzugsweise benachbarte, nebeneinander parallel verlaufende Wellenfedern durch elastische Bänder, wie Gummibänder oder Kunststoffbänder bzw. Gummi- oder Kunststoffringe, gegeneinander verspannt.
Zum Schutz der Schaumstoffteile gegenüber dem Metallkern ist vorgesehen, daß der Metallkern in einem Schutzüberzug aus Fliesstoff, welcher für die Verbindungselemente entsprechende Aussparungen aufweist, locker eingelegt ist und das Schaumstoffteil verbindungsmittellos an und/oder auf und/oder um den Metallkern mit dem übergezogenen Schutzüberzug angeordnet ist. Dieser Fliesstoff kann vorteilhafterweise aus recycelten Textilmaterialien bestehen. Auch hierbei handelt es sich um einen weiteren vorgefertigten Bestandteil der Polstermöbelteile, der ebenfalls in einem separaten Zulieferbetrieb genäht werden kann.
Der Tragrahmen wird vorzugsweise einer korrosionshemmenden Behandlung unterzogen, z. B. mit einem Schutzlack versehen oder nitriergehärtet. In diesem Fall ist sogar eine Salzwasserbeständigkeit des Metallkern gegeben.
Bei der alternativ möglichen Bespannung wird das elastische Gewebe als passendes Schlauchmaterial vorgefertigt und dann maschinell auf den Tragrahmen aufgezogen.
Die als Polsterung dienenden formgebenden Schaumstoffteile können einzelne Schaumstoffteile mit entsprechendem Zuschnitt sein. Es können aber auch mehrere Schaumstoff- Einzelteile unterschiedlicher oder gleicher Härte aus Schaumstoff-Rohblöcken zugeschnitten werden. Diese Schaumstoff-Einzelteile können dann mittels wasserlöslichem Leim miteinander zu einem Schaumstoffteil verbunden werden. Selbstverständlich wird auch hierbei immer das gleiche Schaumstoffmaterial verwendet, so daß eine Trennung vor einer Entsorgung bzw. einem Recyclen nicht unbedingt nötig ist. Vorzugsweise wird ein Schaumstoff, bestehend aus MDI und Polyol verwendet, wobei bei gleicher Dichte des Materials die Härte des Schaumstoffs über das Mischungsverhältnis MDI zu Polyol einstellbar ist. Ein derartiger Schaumstoff ist voll recycelbar.
Die äußere, in Form pressende Bezughülle kann aus einem beliebigen Bezugstoff hergestellt werden. Bei relativ teuren Bezugsstoffen oder Leder ist es auch möglich, z. B. die nicht sichtbaren Flächen aus dem gleichen Fliesstoff wie den Schutzüberzug herzustellen. Dies erhöht den Anteil an recyceltem Material, ist äußerst kostengünstig und erhöht andererseits nicht die Gesamtanzahl an unterschiedlichen Materialien im Polstermöbel. Die Bezughülle weist vorteilhafterweise einen Reißverschluß, Klettbänder, Druckknöpfe, od. dgl. auf, um nach dem Überziehen der Bezughülle über den mit den Schaumstoffteilen belegten Metallkern die Bezughülle ohne weitere Werkzeuge oder Geräte zu schließen bzw. beim Bedarf die Bezughülle wieder abzuziehen, um diese zu reinigen oder gegen eine neue Bezughülle auszutauschen. Auch der Bezugsstoff ist vorzugsweise aus recycelfähigem Material hergestellt.
Der Bezugsstoff sollte innen eine rutschfeste, d. h. rauhe Oberfläche aufweisen, so daß der Bezugsstoff nicht auf den Schaumstoffteilen verrutschen kann. Alternativ ist vorgesehen, in die Bezughülle eine dünne Schicht aus rutschfestem Material mit einzunähen. Hierbei kann es sich z. B. um eine dünne Schicht aus dem ohnehin verwendeten Schaumstoffmaterial handeln. Da diese Schicht gleich beim Nähen der Hülle mit eingenäht wird, ist kein zusätzlicher Arbeitsgang, außer dem Zuschneiden der inneren Schicht, erforderlich. Vor einem Entsorgen bzw. Recyceln wird die Bezughülle im allgemeinen ohnehin aufgetrennt, so daß automatisch auch die Abtrennung dieser Schicht von dem Bezugsstoff erfolgt.
Selbstverständlich ist es auch möglich, bei einem Zusammenbau der Polstermöbelteile aus den vorgefertigten Bestandteilen zunächst die Schaumstoffteile in die Bezughülle einzulegen und dann die Bezughülle mit den Schaumstoffteilen über den Metallkern bzw. über den in dem Schutzüberzug befindlichen Metallkern überzustreifen.
Weiterhin kann das Polstermöbel selbstverständlich auch Polstermöbelteile aufweisen welche keinen Metallkern enthalten. So können z. B. auf die Sitzfläche und/oder gegen die Lehnen Polsterkissen, bestehend aus mindestens einem Schaumstoffteil, welches sich in einer dasselbe paßig aufnehmenden, fest allseitig einfassenden und in Form pressenden Bezughülle befindet, lose oder lösbar verbunden aufgelegt oder angelehnt sein. Zur lösbaren Befestigung der Polsterkissen bietet sich Klettband, Druckknöpfe, od. dgl., an.
Insgesamt besteht somit das erfindungsgemäße Polstermöbel nur aus maximal vier verschiedenen Materialien (Metall, Fliesstoff, Schaumstoff einer Sorte, Bezugsstoff), welche bei einer Demontage vollständig getrennt anfallen und vorzugsweise voll recycelfähig sind oder zum Teil direkt wiederverwendet werden können. Selbstverständlich ist es aber auch möglich auf Wunsch weitere Materialien zum Dekor, wie z. B. Beine aus Massivholz, zu verwenden. Diese Teile sollten aber ebenfalls lösbar, z. B. auch über Steckverbindungen mit einem der Metallkerne der Polstermöbelteile, am Polstermöbel befestigt sein.
Die Erfindung wird im folgenden unter Hinweis auf die beigefügten Zeichnungen anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es stellen dar:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Polstermöbels,
Fig. 2 eine Seitenansicht des Polstermöbels aus Fig. 1, mit demontierter (von der Ansichtsseite aus vorderer) Armlehne,
Fig. 3 eine Frontansicht des Polstermöbels aus Fig. 1,
Fig. 4 eine Explosionszeichnung der Metallkerne des Polstermöbels aus Fig. 1 bis Fig. 3 von vorne,
Fig. 5 eine Draufsicht auf den Sitzflächen-Metallkern aus Fig. 4 (die Lage der mäanderförmigen Metallfedern ist teilweise nur strich-punktiert dargestellt),
Fig. 6 einen Längsschnitt durch ein Sitzflächenteil des Polstermöbels aus Fig. 1 bis Fig. 4 mit dem Metallkern gemäß Fig. 5, einer Polsterschicht und einer Bezughülle,
Fig. 7 einen Schnitt durch den Sitzflächen-Tragrahmen nach Fig. 5 in Querrichtung mit vergrößerter Darstellung des vorderen und des hinteren Längsholms und der Einspannung der Wellenfedern,
Fig. 8 eine Seitenansicht des Rückenlehnen-Metallkerns gemäß Fig. 4 mit einer Bespannung mit Metallfedern nach vorne,
Fig. 9 eine Seitenansicht des Rückenlehnen-Metallkerns wie in Fig. 8 in einer zweiten Ausführungsform mit einer zusätzlichen hinteren Federbespannung,
Fig. 10 eine vergrößerte Darstellung des oberen Endes des Rückenlehnen-Metallkerns nach Fig. 8 im Schnitt,
Fig. 11 eine Darstellung wie in Fig. 10, jedoch für ein Ausführungsbeispiel von Fig. 9,
Fig. 12 eine vergrößerte Darstellung der gegenseitigen Verspannung zweier benachbarter, nebeneinander verlaufender Wellenfedern durch ein elastisches Gummiband,
Fig. 13 einen Schnitt durch das obere Ende einer Rückenlehne, hier einer vorderseitig und hintenseitig mit Federn bespannten Rückenlehne gemäß Fig. 9 und 11,
Fig. 14 eine Ansicht wie in Fig. 13, jedoch bei einem Ausführungsbeispiel mit einer nur nach vorne mit Federn bespannten Rückenlehne (gemäß Fig. 8 und 10) und einem dicken Schaumstoffpolster,
Fig. 15 einen Schnitt wie Fig. 14, jedoch mit einer dünnen Polsterung,
Fig. 16 eine schematische Explosionsdarstellung eines Ausführungsbeispiels einer Verriegelung der Verbindungszapfen in den Steckbuchsen.
Fig. 1 zeigt ein erfindungsgemäßes Polstermöbel (1), welches aus mehreren lösbar miteinander verbundenen Polstermöbelteilen (2, 3, 4, 5, 6), im vorliegenden Fall aus einer Sitzfläche (2), einer Rückenlehne (3) und zwei Armlehnen (4) mit integrierten stufenförmigen Beinen (5) sowie auf legbaren Sitzkissen (6) besteht. Hierbei handelt es sich um ein zweisitziges Sofa. Es ist selbstverständlich möglich, das erfindungsgemäße Polstermöbel auch als Sessel, Mehrsitzer oder auch als Polstermöbel mit anders geformter Rückenlehne, z. B. einseitig schräg abfallender Rückenlehne mit anders geformten Armlehnen (4), mit separaten Füßen, z. B. Holzfüßen, mit nur einer Armlehne, ganz ohne Armlehnen oder auch, z. B. als eine Art gepolsterte Bank ohne Rückenlehne und ohne Armlehnen herzustellen. Bezüglich des äußeren Designs bestehen hier nahezu keine Einschränkungen.
Die in Fig. 4 dargestellt, weisen das Sitzflächenteil (2), das Rückenlehnenteil (3) und die Armlehnenteile (4) (mit den integrierten Füßen (5)) jeweils einen Metallkern (20, 30, 40) aus einem stabilisierenden Tragrahmen (21, 31, 41) aus Metall auf. Die Tragrahmen (21, 31, 41) sind jeweils von meanderförmig verlaufenden Metallfedern (60, 60V, 60H, 601, 60A), sogenannten NOZZAG®-Federn, überspannt. Diese sind mit ihren Enden unter Spannung in am Tragrahmen (21, 31, 41) angeordnete Befestigungselemente (61, 62), wie Ösen, Haken (62), Löcher (61), od. dgl. eingehängt.
Die einzelnen Tragrahmen (21, 31, 41) sind über Verbindungselemente (50, 51) miteinander verbindbar. Hierbei handelt es sich um Steckverbindungen (50, 51), wobei in einem der beiden Tragrahmen (21) der zu verbindenden Polstermöbelteile (2, 3, 4) Steckbuchsen (50) und am anderen Tragrahmen (31, 41) an den entsprechenden Stellen in die Steckbuchsen einsteckbare und lösbar fixierbare Verbindungszapfen (51) ′angeordnet sind.
Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel weist das Sitzflächenteil (2) einen im wesentlichen rechteckigen, im wesentlichen horizontal liegenden Sitzflächen-Tragrahmen (21) mit einem vorderen und einem hinteren Längsholm (25V, 25H) auf, welcher endseitig über Querholme (26) miteinander verbunden sind. Diese Längsholme (25V, 25H) und die Querholme (26) sind aus Profilrohren, im vorliegenden Fall aus zur Mitte hin offenen U-Profilen, gefertigt. Zur Versteifung des U-Profils sind zwischen den Enden der U- Schenkel an verschiedenen Stellen entlang der Längsholme (25V, 25H) und/oder der Querholme (26) Stabilisierungsbleche (27) angebracht. Alternativ können die Längs- und Querholme (25V, 25H, 26) selbstverständlich auch aus geschlossenem Vierkantrohr gefertigt werden. Die U-Profile sind jedoch bei Einhaltung der erforderlichen Stabilität besonders leicht. An der Oberseite des Sitzflächen-Tragrahmens (21) sind die sich zwischen dem vorderen und hinteren Längsholm (25V, 25H) erstreckenden NOZZA®-Federn (60) eingespannt. Hierzu sind die NOZZAG®-Federn (60) am hinteren Längsholm (25H) in Löcher (61) und am vorderen Längsholm (25V) in Haken (62) eingehakt. Durch den stabilen Aufbau des Tragrahmens aus Stahl-U-Profilen ist die Verwendung von äußerst starken und somit auch stabilen und langlebigen NOZZA®-Federn (60) möglich.
Am hinteren Längsholm (25H) des Sitzflächen-Tragrahmens (21) sind drei Steckbuchsen (50) angeordnet. Diese Steckbuchsen (50) sind unterhalb von entsprechend von oben in den Längsholm (25H) eingebohrten Löchern koaxial zu diesen im Längsholm (25H) eingeschweißt. In die äußeren beiden Steckbuchsen (50) ist ein bügelartiger Rückenlehnen- Tragrahmen (31) eines Rückenlehnenteils (3) mit jeweils an den Bügelenden (35) angeordneten Verbindungszapfen (51) lösbar eingesteckt und fixiert. Dieser Rückenlehnen- Tragrahmen (31) weist ein zu einem nach unten offenen U- förmigen Bügel gebogenes Rohr auf, dessen Enden (31E) als Verbindungszapfen (51) ausgebildet sind. Zwischen den U- Schenkeln, im Abstand zu dem Bügelbogen (31B) kurz oberhalb der Verbindungszapfen (51) befindet sich eine Stabilisierungsstrebe (35). Zwischen dem Bügelbogen (31B) und der Stabilisierungsstrebe (35) sind auf der Vorderseite und aus der Vorderseite nach vorne gewölbte, vertikale Wellenfedern (60V) eingespannt (siehe Fig. 8 bis 11 und 13 bis 15). Um diese Wölbung zu erreichen, sind die Federn oben über den Bügelboden (31B) hinweg gezogen und auf der Rückseite am Bügelbogen (31B) befestigt. Bei einem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 9, Fig. 11 und Fig. 13 sind auch auf der Hinterseite zwischen dem Bügelbogen (31B) und der Stabilisierungsstrebe (35) des Rückenlehnen-Tragarms (31) aus der Hinterseite nach hinten gewölbte vertikale NOZZAG®-Federn (60H) eingespannt. Dadurch ergibt sich ein besonders voluminöses Design der Rückenlehne (3) auch nach hinten. Der U-förmige Rohrbügel des Rückenlehen-Tragrahmens (31) ist von den senkrecht zum Sitzflächen-Tragrahmen (21) stehenden Verbindungszapfen (51) unter Bildung einer Rückenlehnenneigung schräg nach oben und hinten abgewinkelt.
Wie in Fig. 4 dargestellt, weist der Rückenlehnen-Tragrahmen (31) außerdem noch eine vertikale Stabilisierungsstrebe (36) auf, welche ebenfalls an ihrem unteren Ende einen Verbindungszapfen (51) trägt, der in die mittlere Steckbuchse (50) im hinteren Längsholm (25H) des Sitzflächen-Tragrahmens (21) eingreift. Diese vertikale Stabilisierungsstrebe (36) ist optional, d. h. bei kleineren Sofas braucht diese Stabilisierungsstrebe nicht eingebaut zu werden. Bei längeren Sofas können auch mehrere vertikale Verbindungsstreben (36) in den Rückenlehnen-Tragrahmen (31) eingebaut sein. Diese können ebenfalls über Verbindungszapfen (51) und Steckbuchsen (50) miteinander verbunden sein. Alternativ ist es natürlich auch möglich, daß die Stabilisierungsstreben (36) an ihrem unteren Ende einfach ein nach unten offenes, sich parallel zum hinteren Längsholm (25H) erstreckendes U-Profil aufweisen, welches den hinteren Längsholm (25H) des Sitzflächen-Tragrahmens (21) übergreift.
Gemäß einem Ausführungsbeispiel nach Fig. 16 erfolgt die Verbindung der Verbindungszapfen (51) in den Steckbuchsen (50) über einen Riegelstab (52), welcher im Sitzflächen- Tragrahmen (21) angeordnet ist. Dieser Riegelstab (52) durchgreift die Steckbuchsen (50) mit den daran eingesteckten Verbindungszapfen (51). Die Steckbuchsen (50) sind hierzu aus Rundrohr gefertigt und weisen Querausnehmungen (BA) mit einem schmalen Ausläufer (AA) in Steckrichtung auf. Die Verbindungszapfen (51) haben Steckerschlitze (SS), die erweitert in Steckerausnehmungen (SA) enden. Der Riegelstab (52) weist in den die Steckbuchsen (50) durchsetzenden Abschnitten zur Bildung eines Riegelstegs (53) abgeflachte Bereiche auf. Die schmale Stegweite (STW) der Riegelstege (53) entspricht in loser Passung der Weite (SW) des Steckerschlitzes (SS) und der Weite (AAW) des Ausläufers (AA). Die größere Stegbreite (STB) des Riegelstegs (53) entspricht jeweils in loser Passung der Weite der Querausnehmung (BA) und der Steckerausnehmung (SA). Die Steckerausnehmung (SA) und die Querausnehmung (BA) sind rund und der Ausläufer (AA) vorläuft radial zu der Querausnehmung (DA) gegen die Steckrichtung. Der Steckerschlitz (SS) verläuft radial zu der Steckerausnehmung (SA) in Steckrichtung. Zum Einstecken der Verbindungszapfen (51) in die Steckbuchsen wird der Riegelstab (52) so gedreht, daß die Riegelstege (53) mit ihrer schmalen Stegseite (STW) in Einschubrichtung liegen, daß die Verbindungszapfen (51) mit ihren Steckerschlitzen über die Riegelstege (53) geschoben werden können. Wenn sich die Querausnehmungen (DA) der Steckbuchsen (50) mit den Steckerausnehmungen (SA) der Verbindungszapfen (51) überdecken, kann der Riegelstab (52) über einen radial am Riegelstab (52) angeordneten Riegelgriff (54) um seine eigene Längsachse verdreht werden, so daß anschließend die größere Stegbreite (STD) quer zur Steckrichtung liegt und somit die Verbindungszapfen (51) in den Steckbuchsen (50) blockiert sind. Der Riegelgriff (54) ist vorzugsweise unter dem Sitzpolster verborgen und von unten zugängig angeordnet. Er kann auch innerhalb des Polsters angeordnet sein und von außen, z. B. durch einen Einschnitt in der Bezughülle und dem Polster, zugängig sein. Vorteilhafterweise wird der Riegelstab (52) durch eine Rückstellfeder od. dgl. (nicht dargestellt) in der Verriegelungsposition gehalten, so daß ein unbeabsichtigtes Lösen der Verbindungszapfen (51) aus den Steckbuchsen (50) nicht möglich ist.
Alternativ kann auch jeder Steckbuchse ein eigener Riegelstab zugeordnet sein, welcher jeweils mit einem eigenen Riegelgriff (54) versehen ist, mit Hilfe dessen der jeweilige Riegelstab (52) bzw. der Riegelsteg (53) gedreht werden kann.
Die Armlehnenteile (4) weisen jeweils einen Armlehnen- Tragrahmen (41) aus einem zu einem nach unten offenen U- förmigen Bügel gebogenen Rohr und einer zwischen den U- Schenkeln im Abstand zu den Bügelbogen (41B) verlaufenden Stabilisierungsstrebe (46) auf. Die Stabilisierungsstrebe (46) befindet sich ca. in Höhe des Sitzflächen-Tragrahmens (21). Zwischen dem Bügelbogen (41B) und der Stabilisierungsstrebe (46) befinden sich auf der Innenseite zur Sitzflächenseite hin gewölbte vertikale Wellenfedern (60I) eingespannt. Weiterhin sind zwischen dem Bügelbogen (41B) und der Stabilisierungsstrebe (46) des Armlehnen- Tragrahmens (41) auch auf der Außenseite, aus der Außenseite nach außen gewölbte, vertikale Wellenfedern (60A) eingespannt. Hierdurch wird ein sehr voluminöses Design der Armlehnenteile (4) erreicht. Selbstverständlich ist es natürlich auch möglich, die Wellenfedern (60I, 60A) hier, oder z. B. auch beim Rückenlehnen-Metallkern (31), sehr flach einzuspannen, sofern dies gewünscht ist.
An der Stabilisierungsstrebe (46) sind an den U-Schenkeln des Bügels des Armlehnen-Tragrahmens (41) seitlich horizontale Verbindungszapfen (51) angeordnet, welche in außenseitig in den Querholmen (26) des Sitzflächen- Tragrahmens angeordnete Steckbuchsen (50) eingesteckt sind. Die Verriegelung dieser Verbindungszapfen (51) in den Steckbuchsen (50) kann wie bei dem Rückenlehnenteil (3) erfolgen.
Die U-Schenkel sind unter Bildung von Beinen (5) für das Polstermöbel (1) über die seitlichen Verbindungszapfen (51) nach unten hin verlängert und die Enden (41E) der U-Schenkel sind dann unter Bildung von kufenförmigen Beinen (45) zur Sitzflächenseite hin vom Boden aus bogenförmig wieder schräg nach oben unter den Sitzflächen-Tragrahmen (21) hin abgewinkelt.
Selbstverständlich ist es auch möglich, den Sitzflächen- Tragrahmen (21) aus Rundrohr zu biegen oder z. B. auch den Rückenlehnen-Tragrahmen (31) oder die Armlehnen-Tragrahmen (41) aus Vierkant- oder U-Profilen zu fertigen.
Zur Polsterung der Metallkerne (20, 30, 40) sind diese zunächst in einen Schutzüberzug aus Fliesstoff (32), welcher für die Verbindungselemente (50, 51) entsprechende Aussparungen aufweist, locker eingelegt. Weiterhin sind auf die Metallkerne (20, 30, 40) jeweils Schaumstoffteile (23, 33, 43) verbindungsmittellos auf- bzw. angelegt.
Wie Fig. 6 zeigt, ist auf den Sitzflächen-Metallkern (20) einfach eine durchgehende Schaumstoffmatte (23) locker aufgelegt. Wie Fig. 13 bis Fig. 15 zeigen, ist der Rückenlehnen-Metallkern (30) jeweils von einem Schaumstoffteil (33) bzw. mehreren zusammenhängenden Schaumstoffteilen (33A, 33D), welche z. B. mittels wasserlöslichem Leim zusammengeklebt sein können, eingefaßt. Diese Schaumstoffteile (33A, 33B) sind ebenfalls nicht mit dem Metallkern (30) bzw. mit dem über dem Metallkern (30) liegenden Schutzüberzug (32) verbunden. In ähnlicher Weise werden die Seitenlehnenteile (4) mit Schaumstoffteilen abgepolstert, wobei im vorliegenden Ausführungsbeispiel sich auch Schaumstoffteile um die unteren Kufen (45) erstrecken.
Über die Metallkerne (20, 30, 40) mit den Schaumstoffteilen (23, 33, 43) sind jeweils Bezughüllen (24, 34, 44) übergezogen, welche den Metallkernen (20, 30, 40) mit dem Schaumstoffteil (23, 33, 43) passig aufnehmen und fest allseitig einfassen und in Form pressen. Diese Bezughüllen (24, 34, 44) weisen ebenfalls Aussparungen für die Verbindungselemente (50, 51) auf und sind durch Schließmittel in Form von Reißverschlüssen zum Abziehen der Bezughülle (24, 34, 44) zu öffnen.
Auf die Sitzfläche (2) sind zusätzlich Polsterkissen (6), bestehend aus jeweils einem Schaumstoffteil, welche sich in einer dasselbe passig aufnehmenden fest allseitig einfassenden und in Form pressenden Bezughülle befinden, lose aufgelegt. Derartige Polsterkissen (6) können selbstverständlich auch gegen die Rückenlehne (3) oder die Armlehnen (4) gelehnt werden und auch, z. B. mittels Klettbändern, Druckknöpfen, od. dgl., lösbar mit dem Sitzflächenteil (2), dem Rückenlehnenteil (3) oder den Armlehnenteilen (4) verbunden sein.
Ebenso können zur Stabilisierung auch die Armlehnenteile (4) mit dem Rückenlehnenteil (3) an den angrenzenden Ecken mittels z. B. am Dezugsstoff angenähten Reißverschlüssen verbunden sein. Die Bezughülle (44) der Armlehnenteile (4) ist derart ausgeformt, daß die Kufen (45) mit eingefaßt werden und dadurch gepolsterte Füße (5) entstehen.
Zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Polstermöbels werden zunächst in parallelen Arbeitsschritten für die einzelnen Polstermöbelteile (2, 3, 4) jeweils vorgefertigte Bestandteile (20, 30, 40, 23, 33, 43, 24, 34, 44) in verschiedenen Zulieferbetrieben gefertigt. Im einzelnen wird in einem stahlverarbeitenden Betrieb ein Metallrahmen aus rostfreiem Stahl gefertigt bzw. es wird ein Stahlrahmen gefertigt und einer korrosionshemmenden Behandlung unterzogen. Dieser Metall-Tragrahmen (20, 30, 40) kann dann vor Ort oder in einem weiteren Betrieb mit den meanderförmigen Metallwellenfedern bespannt werden. In einem schaumstoffverarbeitenden Betrieb werden aus Schaumstoff- Rohblöcken die einzelnen Schaumstoffteile (23, 33A, 33B, 331 43) zugeschnitten. Die Bezughülle (24, 34, 44) kann gleichzeitig in einer Näherei gefertigt werden; ebenso können hier auch die Schutzüberzüge (32) aus dem Recycling- Fliesstoff gefertigt werden. Selbstverständlich können alle diese Arbeitsschritte auch in einer Firma in verschiedenen Abteilungen durchgeführt werden. An einem zentralen Ort kommen dann die einzelnen vorgefertigten Bestandteile (20, 30, 40, 23, 33, 43, 24, 34, 44) zusammen und werden dort verbindungsmittellos durch Einbringen des Metallkern (20, 30, 40) mit dem Schutzüberzug (32) und den jeweiligen Schaumstoffteilen (23, 33, 43) in die Bezughülle (24, 34, 44) zusammengesetzt und die Bezughülle (24, 34, 44) durch die Reißverschlüsse geschlossen. Hierzu ist keinerlei Fachpersonal notwendig.
In einem letzten Arbeitsschritt werden schließlich zur Endmontage des Polstermöbels (1) die verschiedenen Polstermöbelteile (2, 3, 4) miteinander verbunden und die Sitzkissen (6) aufgelegt. Diese Endmontage kann vorteilhafterweise auch direkt in der Wohnung des Endverbrauchers durch den Endverbraucher selbst geschehen. Auf diese Weise können auch sperrige Polstermöbel (1) problemlos, auch durch enge Treppenhäuser und Flure in die gewünschte Wohnung gebracht werden.

Claims (36)

1. Polstermöbel (1), im wesentlichen bestehend aus mehreren lösbar miteinander verbundenen Polstermöbelteilen (2, 3, 4, 5, 6), dadurch gekennzeichnet, daß die Polstermöbelteile (2, 3, 4, 5, 6) jeweils
  • - einen Metallkern (20, 30, 40) aus einem stabilisierenden Tragrahmen (21, 31, 41) aus Metall mit daran und/oder darin angeordneten Verbindungselementen (50, 51) aus Metall und mit einer daran angeordneten, den Tragrahmen (21, 31, 41) überspannenden, grob formgebenden und als Unterpolsterung dienenden Bespannung (60, 60V, 60H, 60I, 60A)
  • - mindestens ein als Polsterung dienendes, formgebendes Schaumstoffteil (23, 33, 43), welches verbindungslos an und/oder auf und/oder um den Metallkern (20, 30, 40) angeordnet ist,
  • - und eine den Metallkern (20, 30, 40) mit dem Schaumstoffteil (23, 33, 43) passig aufnehmende, fest allseitig einfassende und in Form pressende Bezughülle (24, 34, 44) aus Bezugstoff aufweisen,
wobei die Bezughülle (24, 34, 44) und/oder das Schaumstoffteil (23, 33, 43) an den Verbindungsstellen zwischen zwei Polstermöbelteilen (2, 3, 4) entsprechende Aussparungen für die Verbindungselemente (50, 51) aufweisen und wobei zwischen dem Metallkern (20, 30, 40), dem Schaumstoffteil (23, 33, 43) und der Bezughülle (24, 34, 44) keine feste Verbindung besteht.
2. Polstermöbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bespannung (60, 60V, 60H, 60I, 60A) des Tragrahmens (21, 31, 41) mindestens eines Polstermöbelteils (2, 3, 4) aus im bzw. am Tragrahmen (21, 31, 41) eingespannten meanderförmig verlaufenden Metallfedern (60, 60V, 60H, 60I, 60A) besteht.
3. Polstermöbel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Bespannung des Tragrahmens mindestens eines Polstermöbelteils aus einem über den Tragrahmen gespannten Schlauch aus gummielastischem textilen Gewebe besteht.
4. Polstermöbel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Metallkern (20, 30, 40) mit den Metallfedern (60, 60V, 60H, 60I, 60A) in einen Schutzüberzug aus Fliesstoff (32), welcher für die Verbindungselemente (50, 51) entsprechende Aussparungen aufweist, locker eingelegt ist und das Schaumstoffteil (23, 33, 43) verbindungsmittellos an und/oder auf und/oder um den Metallkern (20, 30, 40) mit dem übergezogenen Schutzüberzug (32) angeordnet ist.
5. Polstermöbel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Fliesstoff (32) aus recycelten Textilmaterialien besteht.
6. Polstermöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Dezughülle (24, 34, 44) durch Schließmittel in Form von Reißverschlüssen, Klettbändern, Knöpfen, od. dgl. zum Abziehen der Bezughülle (24, 34, 44) vom Metallkern (20, 30, 40) und dem Schaumstoffteil (23, 33, 43) zu öffnen ist.
7. Polstermöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Bezugstoff innen für das Schaumstoffteil (23, 33, 43) eine rutschfeste Oberfläche aufweist oder daß in die Bezughülle (24, 34, 44) eine Schicht aus rutschfestem Material eingenäht ist.
8. Polstermöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungselemente (50, 51) zum Verbinden der Polstermöbelteile (2, 3, 4) Steckverbindungen (50, 51) mit in einem der beiden Tragrahmen (21) der zu verbindenden Polstermöbelteile (2, 3, 4) angeordneten Steckbuchsen (50) und am anderen Tragrahmen (31, 41) an den entsprechenden Stellen angeordneten, in die Steckbuchsen (50) einsteckbaren und lösbar fixierbaren Verbindungszapfen (50) sind.
9. Polstermöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungselemente (50, 51) in einem festen, vorgebbaren Rastermaß an und/oder in den Tragrahmen (21, 31, 41) angeordnet sind.
10. Polstermöbel nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß in dem die Steckbuchsen (50) aufweisenden Tragrahmen (21) mindestens ein Riegelstab (52) angeordnet ist, welcher mindestens eine Steckbuchse (50) und einen darin eingesteckten Verbindungszapfen (51) verriegelnd durchgreift.
11. Polstermöbel nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckbuchsen (50) aus Rundrohr bestehen und Querausnehmungen (DA) mit einem schmaleren Ausläufer (AA) in der Steckrichtung aufweisen und die Verbindungszapfen (51) Steckerschlitze (SS) haben, die erweitert in Steckerausnehmungen (SA) enden, und der Riegelstab (52) zumindest in den die Steckbuchsen (50) durchsetzenden Abschnitten Riegelstege (53) aufweist, deren schmale Stegweite (STW) in loser Passung der Weite (SW) des Steckerschlitzes (SS) und der Weite (AAW) des Ausläufers (AA) entspricht und deren größere Stegbreite (STD) in loser Passung der Weite der Querausnehmung (DA) und der Steckerausnehmungen (SA) entspricht.
12. Polstermöbel nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckerausnehmung (SA) und die Querausnehmung (DA) rund sind und der Ausläufer (AA) radial zu der Querausnehmung (DA) gegen die Steckrichtung und der Steckerschlitz (SS) radial zu der Steckerausnehmung (SA) in Steckrichtung angeordnet sind und daß der Riegelstab (52) ein dazu passender, zumindest teilweise zur Bildung des Riegelstegs (53) abgeflachter Rundstab oder ein abgeflachtes Rohr ist.
13. Polstermöbel nach einem der vorstehenden Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Riegelstab (52) ein radialer Riegelgriff (54) angeordnet ist, der im/unter dem Polster verborgen von außen/unten zugänglich angeordnet ist.
14. Polstermöbel nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß dasselbe ein Sitzflächenteil (2) mit einem im wesentlichen rechteckigen, im wesentlichen horizontal liegenden Sitzflächen-Tragrahmen (21) mit einem vorderen und einem hinteren Längsholm (25V, 25H), welche endseitig über Querholme (26) miteinander verbunden sind, und mit daran lösbar angeordneten Möbelbeinen aufweist, in oder an dessen hinteren Längsholm (25H) mindestens zwei Steckbuchsen (50) angeordnet sind, in denen ein bügelartiger Rückenlehnen-Tragrahmen (31) eines Rückenlehnenteils (3) mit mindestens jeweils an den Bügelenden (35) angeordneten Verbindungszapfen (51) lösbar eingesteckt und fixiert ist.
15. Polstermöbel nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsholme (25V, 25H) und die Querholme (26) des Sitzflächen-Tragrahmens (21) aus Profilrohren, vorzugsweise in Form von Vierkantrohren oder U-Profilen bestehen, und daß an der Oberseite des Sitzflächen-Tragrahmens (21) sich zwischen dem vorderen und hinteren Längsholm (25V, 25H) erstreckende Wellenfedern (60) eingespannt sind.
16. Polstermöbel nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Rückenlehnen-Tragrahmen (31) ein zu einem nach unten offenen U-förmigen Bügel gebogenes Rohr aufweist, dessen Enden (31E) als Verbindungszapfen (51) ausgebildet sind, wobei zwischen den U-Schenkeln im Abstand zu dem Bügelbogen (31D) eine Stabilisierungsstrebe (35) verläuft und zwischen dem Bügelbogen (31D) und der Stabilisierungsstrebe (35) auf der Vorderseite und aus der Vorderseite nach vorne gewölbte, vertikale Wellenfedern (60V) eingespannt sind.
17. Polstermöbel nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der U-förmige Rohrbügel des Rückenlehnen-Tragrahmens (31) von den senkrecht zum Sitzflächen-Tragrahmen (21) stehenden Verbindungszapfen (51) unter Bildung einer Rückenlehnenneigung schräg nach oben und hinten abgewinkelt ist.
18. Polstermöbel nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Bügelbogen (31B) und der Stabilisierungsstrebe (35) des Rückenlehnen-Tragrahmens (31) auf der Hinterseite und aus der Hinterseite nach hinten gewölbte, vertikale Wellenfedern (60H) eingespannt sind.
19. Polstermöbel nach einem oder mehreren der Ansprüche 14 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß dasselbe mindestens eine mittels Verbindungszapfen (51) in Buchsen (50) in den Querholmen (26) des Sitzflächen-Tragrahmens (21) einsteckbare Armlehne (4) aufweist, deren Armlehnen- Tragrahmen (41) aus einem zu einem nach unten offenen U- förmigen Bügel gebogenen Rohr und einem zwischen den U- Schenkeln im Abstand zu dem Bügelbogen (41D) verlaufenden Stabilisierungsstrebe (46) besteht, wobei zwischen dem Bügelbogen (41D) und der Stabilisierungsstrebe (46) auf der zur Sitzfläche (2) gewandten Innenseite der Armlehne (4) und aus der Innenseite zur Sitzflächenseite hin gewölbte vertikale Wellenfedern (60I) eingespannt sind.
20. Polstermöbel nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Bügelbogen (41D) und der Stabilisierungsstrebe (46) des Armlehnen-Tragrahmens (41) auf der Außenseite und aus der Außenseite nach außen gewölbte, vertikale Wellenfedern (60A) eingespannt sind.
21. Polstermöbel nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß an der Stabilisierungsstrebe (46) oder an den U-Schenkeln des Bügels des Armlehnen-Tragrahmens (41) seitlich im wesentlichen horizontale Verbindungszapfen (51) angeordnet sind, welche in außenseitlich in den Querholmen (26) des Sitzflächen-Tragrahmens (21) angeordnete Steckbuchsen (50) eingesteckt sind.
22. Polstermöbel nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die U-Schenkel unter Bildung von Beinen für das Polstermöbel (1) über die seitlichen Verbindungszapfen (51) nach unten hin verlängert sind.
23. Polstermöbel nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Enden (41E) der über die Verbindungszapfen (51) hinweg nach unten verlängerten U-Schenkel des Armlehnen- Tragrahmens (41) unter Bildung von kufenförmigen Beinen (Kufen) (45) zur Sitzflächenseite hin vom Boden aus bogenförmig wieder schräg nach oben unter die Sitzfläche (2) hin bis an das Sitzflächenteil (2) oder bis zu einem Abstand von dem Sitzflächenteil (2) verlaufend abgewinkelt sind.
24. Polstermöbel nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Bezughülle (44) und die/das Schaumstoffteil(e) (43) der Armlehne (4) derart geformt sind, daß die Beine oder Kufen (45) von der Bezughülle (44) und den/dem Schaumstoffteil(en) (43) mit eingefaßt sind.
25. Polstermöbel nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß benachbarte, nebeneinander verlaufende Wellenfedern (60, 60V, 60H, 60I, 60A) durch elastische Bänder (70), wie Gummibänder oder Kunststoffbänder, gegeneinander verspannt sind.
26. Polstermöbel nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf die Sitzfläche (2) und/oder gegen die Lehnen (3, 4) Polsterkissen (6), bestehend aus mindestens einem Schaumstoffteil, in einer daßelbe passig aufnehmenden, fest allseitig einfassenden und in Form pressenden Bezughülle, lose oder lösbar verbunden aufgelegt und/oder angelehnt sind.
27. Verfahren zur Herstellung eines Polstermöbels (1), bestehend aus mehreren Polstermöbelteilen (2, 3, 4, 5, 6), wie Sitzfläche (2), Rückenlehne (3), Armlehnen (4), usw., dadurch gekennzeichnet, daß
  • - in parallelen Arbeitsschritten für die einzelnen Polstermöbelteile (2, 3, 4) jeweils als vorgefertigte Bestandteile (20, 30, 40; 23, 33, 43; 24, 34, 44)
  • - ein Metallkern mit einem Tragrahmen (20, 30, 40) aus Metall gefertigt und anschließend bespannt wird
  • - (ein) Schaumstoffteil(e) (23, 33, 43) aus Schaumstoff- Rohblöcken zugeschnitten wird/werden
  • - eine Bezughülle (24, 34, 44) gefertigt wird
  • - und in einem nachfolgenden Arbeitsschritt die einzelnen Polstermöbelteile aus ihren Bestandteilen (20, 30, 40; 23, 33, 43; 24, 34, 44) verbindungsmittellos durch Einbringen des Metallkerns (20, 30, 40) mit den auf und/oder an und/oder um den Metallkern (20, 30, 40) gelegten/gelegtem Schaumstoffteil(en) (23, 33, 43) in die Bezughülle (24, 34, 44) zusammengesetzt werden,
  • - und in einem letzten Arbeitsschritt als Endmontage des Polstermöbels (1) die verschiedenen Polstermöbelteile (2, 3, 4) miteinander verbunden werden.
28. Verfahren nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragrahmen mindestens eines Polstermöbelteils (2, 3, 4) mit meanderförmig verlaufenden Metallfedern ((60, 60V, 60H, 601, 60A) bespannt wird.
29. Verfahren nach Anspruch 27 oder 28, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragrahmen mindestens eines Polstermöbelteils (2, 3, 4) mit einem vorgefertigten Schlauch aus gummielastischem textilen Gewebe bespannt wird.
30. Verfahren nach einem der Ansprüche 27 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß der Zusammenbau der Polstermöbelteile (2, 3, 4) aus den vorgefertigten Bestandteilen (20, 30, 40; 23, 33, 43; 24, 34, 44) und/oder die Endmontage des Polstermöbels (1) aus den Polstermöbelteilen (2, 3, 4) beim und/oder durch den Endverbraucher erfolgt.
31. Verfahren nach einem der Ansprüche 27 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Polstermöbelteile (2, 3, 4) mittels lösbarer Steckverbindungen (50, 51) miteinander verbunden werden.
32. Verfahren nach einem der Ansprüche 27 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Schaumstoff-Einzelteile (33A, 33B) unterschiedlicher oder gleicher Härte aus Schaumstoff- Rohblöcken zugeschnitten werden und mittels wasserlöslichem Leim miteinander zu einem Schaumstoffteil (33) verbunden werden.
33. Verfahren nach einem der Ansprüche 27 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß als ein weiterer vorgefertigter Bestandteil eines Polstermöbelteils (2, 3, 4) ein Schutzüberzug (32) aus Fliesstoff genäht wird und bei einem Zusammenbau der Polstermöbelteile (2, 3, 4) aus den vorgefertigten Bestandteilen (20, 30, 40; 23, 33, 43; 24, 34, 44) dieser Schutzüberzug (32) direkt auf den Metallkern (20, 30, 40) mit den Metallfedern (60, 60V, 60H, 601, 60A) aufgezogen wird.
34. Verfahren nach einem der Ansprüche 27 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß zum Bespannen der Tragrahmen (21, 31, 41) die meanderförmig verlaufenden Metallfedern (60, 60V, 60H, 601, 60A) mit ihren Enden unter Spannung in am Tragrahmen angeordnete Befestigungselemente (61, 62), wie Ösen, Haken (62), Löcher (61) eingehängt werden.
35. Verfahren nach einem der Ansprüche 27 bis 34, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragrahmen (21, 31, 41) einer korrosionshemmenden Behandlung unterzogen wird.
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