DE19630582A1 - Verfahren zur Herstellung eines Tabletts und Tablett mit einer auf seiner Oberfläche vorgesehenen Schicht - Google Patents
Verfahren zur Herstellung eines Tabletts und Tablett mit einer auf seiner Oberfläche vorgesehenen SchichtInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren
zur Herstellung eines Tabletts und auf ein Tablett,
insbesondere ein Serviertablett, mit einer auf seiner Ober
fläche vorgesehenen Schicht gemäß den Oberbegriffen der
Ansprüche 1 und 12.
Bei derartigen bekannten Tabletts ist die Schicht durch
einen Spritz-, Sprüh- oder Streichvorgang auf die Oberfläche
des Tablettkörpers aufgebracht. Es ist auch bekannt, eine
Folie zur Bildung einer Schicht in eine Spritzgießform
einzulegen und diese mit dem Tablettkörper zu hinter
spritzen.
Beim Beschichten von Tabletts mit einer vorgefertigten
Schicht oder mit Folien kann der Fall auftreten, daß
zwischen Tablettkörper und Schicht Lufteinschlüsse auftreten
und sich Luftblaseninseln bilden. Zwar können diese durch
Anstechen der Schicht oder Folie jedenfalls teilweise
beseitigt werden. Dies ist jedoch ein zeitraubender, sehr
kostenintensiver Vorgang.
Die vorliegende Erfindung befaßt sich mit der Aufgabe,
Tabletts so zu beschichten bzw. zur Beschichtung mit einer
Schicht so auszugestalten, daß die Schicht kostengünstig und
fehlerfrei auf den Tablettkörper aufbringbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Verfahrens
schritte des Anspruchs 1 bzw. durch die Merkmale des
Anspruchs 12 gelöst.
Mit der Erfindung wird die Beschichtung rationell und
kostengünstig hergestellt und das Einschließen von Luft und
das Auftreten von Luftblasen zwischen dem Tablettkörper und
der bzw. den Schichten sicher vermieden. Ferner kann durch
die Auswahl der Anzahl und der Größe der Durchbrüche an
Tablett- und Beschichtungsmaterial und damit auch an Gewicht
eingespart werden. Ergänzend kann durch die Wahl der Größe
der Durchbrüche die Art der Beschichtung bestimmt werden.
Weitere vorteilhafte Einzelheiten der Erfindung sind in den
Unteransprüchen angegeben und werden nachfolgend anhand der
in der Zeichnung veranschaulichten Ausführungsbeispiele
näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 ein Tablett, dessen Tablettkörper einen ebenen
Boden aufweist,
Fig. 1a einen Querschnitt durch ein Tauchbecken zum Be
schichten des Tablettkörpers,
Fig. 2 eine vergrößerte Darstellung des Kreisaus
schnitts A der Fig. 1,
Fig. 3 eine vergrößerte Darstellung des Kreisaus
schnitts B der Fig. 1,
Fig. 4 ein Tablett, dessen Tablettkörper einen Boden
mit Vertiefungen aufweist,
Fig. 5 einen Eckabschnitt eines Tablettkörpers gemäß
der Fig. 4 vor der Beschichtung in der Drauf
sicht und
Fig. 6 eine der Fig. 5 entsprechende Draufsicht auf
einen Tablettkörper, dessen Boden eine Gitter
struktur aufweist.
In Fig. 1 ist mit 1 ein Tablett, insbesondere ein Servier
tablett, bezeichnet. Dieses Tablett 1 kann in der Draufsicht
rechteckig, quadratisch, rund, elliptisch oder in anderen
Formen ausgebildet sein. Es besteht aus einem Tablettkörper
2, der einen Boden 3 und einen nach oben weisenden,
beispielsweise bogenförmigen, abschnittsweise vorgesehenen
oder rundum verlaufenden Rand 4 aufweist und dessen
Oberseite 5.1 und/oder Unterseite 5.2 mit einer Schicht,
insbesondere mit einer Antirutschschicht 6 versehen ist. Die
Randhöhe des Randes 4 sollte vorzugsweise nicht höher als
etwa 15 mm bis 20 mm sein.
Der Tablettkörper 2 kann aus Metall oder aus Kunststoff
bestehen. Bei der Herstellung aus Metall wird insbesondere
Kupfer, Messing, Zinn, Eisen, Nickel oder es werden
Legierungen von wenigstens zwei dieser Metalle verwendet.
Bei der Fertigung aus Kunststoff kann jeder Kunststoff
verwendet werden, der eine hinreichende Stabilität und
gegebenenfalls auch die erforderliche Temperaturbe
ständigkeit des Tabletts 1 gewährleistet. Außerdem ist die
Materialauswahl so getroffen, daß eine hinreichende
chemische Beständigkeit gegenüber handelsüblichen
Spülmitteln gegeben ist.
Vorzugsweise verwendete Kunststoffe sind Acryl-Butadien-
Styrol (ABS), Polypropylen (PP), Polystyrol (PS), Polyamid
(PA), Polyimid (PI), Polyethylen (PE), Polyurethan
(PUR/TPE), Polymethylmethacrylat (PMMA) oder dgl. oder
Mischungen aus diesen Materialien.
Der Boden 3 des Tablettkörpers 2 kann insbesondere bei
größerer Randhöhe als etwa 15 mm bis 20 mm wenigstens eine
durchgehende Öffnung 7 besitzen. Bei ebener Ausführung des
Bodens 3, wie in Fig. 1 dargestellt, ist die oder ist
wenigstens eine dieser Öffnung(en) 7 bevorzugt zentral oder
in einem zentralen Bereich des Bodens 3 vorgesehen. Bei
mehreren vorhandenen Öffnungen 7 sind einige im Knickbereich
8, d. h. im Bereich des Beginns des Anstiegs des Randes 4
angebracht.
Die Randunterkante 9 liegt in Höhe der Bodenebene oder höher
als diese. Beim Ausführungsbeispiel der Fig. 1 ist die
gesamte Oberseite 5.1 des Tablettkörpers 2 mit der Schicht
bzw. Antirutschschicht 6 beschichtet. Es ist jedoch auch
möglich, die Unterseite 5.2 oder zusätzlich die Unterseite
5.2 mit einer Schicht oder Antirutschschicht 6 zu
beschichten. In allen Fällen können Teile des Tablettkörpers
2 von der Schicht bzw. Antirutschschicht 6 freigelassen
werden. Dies kann z. B. dadurch geschehen, daß auf dem
Tablettkörper 2 Schichten, z. B. Dekorschichten 10 (Fig. 2),
Abdeckfolien oder dgl. aufgebracht sind, auf denen die
Schicht bzw. Antirutschschicht 6 nicht haftet. Als Schicht 6
kann auch ausschließlich eine Dekorschicht 10, d. h. ohne
Verwendung einer Antirutschschicht 6 vorgesehen werden.
Die Beschichtung des Tablettkörpers 2 mit der Schicht bzw.
Antirutschschicht 6 wird auf der Oberseite 5.1 bzw. auf der
Unterseite 5.2 dadurch rationell hergestellt, daß der
Tablettkörper 2 jeweils in umgekehrter Lage, also mit der
Oberseite 5.1 bzw. der Unterseite 5.2, wie in Fig. 1a darge
stellt, nach unten, auf eine gelartige Schicht,
beispielsweise einer zu bildenden Antirutschschicht 6, die
auf einem geeigneten Medium M, z. B. Wasser, schwimmt,
aufgedrückt wird. Im Falle einer gewünschten Beschichtung
der Oberseite 5.1 wird der Tablettkörper 2 in umgekehrter
Lage, also mit der Oberseite 5.1 nach unten, in das Medium M
eingetaucht. Die schwimmende Schicht bzw. Antirutschschicht
6 besitzt eine gelartige Konsistenz und dadurch nach oben
gerichtete freie Valenzen. Diese bewirken eine feste
Verbindung mit der Oberseite 5.1 des in das Medium M
eingedrückten Tablettkörpers 2.
Die schwimmende Schicht bzw. Antirutschschicht 6 besteht aus
einem durch ein Lösungsmittel in den gelartigen Zustand
versetzten Kunststoff. Als Kunststoff für die Antirutsch
schicht 6 werden also Kunststoffe verwendet, die durch ein
Lösungsmittel auflösbar oder anlösbar oder in ein Gel über
führbar sind. Vorteilhaft sind dies Kunststoffe, die
beispielsweise durch Weichmacher bei Polyvinylchlorid (PVC)
oder Polyethylen (PE) Antirutscheffekte aufweisen. Alter
nativ können thermoplastische oder vernetzende Elastomere
auf der Basis der Polyurethane (PUR/TPE), Polyester (TPE,
TPU) oder der Kautschuke (NBR, AC) eingesetzt werden.
Beim Aufdrücken des umgedrehten Tablettkörpers 2 auf die
schwimmende Schicht bzw. Antirutschschicht 6 kann bei großer
Randhöhe durch Anliegen derselben am Rand 4 ein luftge
füllter Hohlraum entstehen. Beim weiteren Eindrücken in das
Medium M wird die Schicht bzw. die Antirutschschicht 6 gegen
die Oberseite 5 des Tablettkörpers 2 gedrückt, wobei bei
größerer Randhöhe und vorhandenen Öffnungen 7 die
eingeschlossene Luft durch die Öffnung bzw. Öffnungen 7
entweichen kann und sich die Schicht bzw. Antirutschschicht
6 auch bei großen Randhöhen ganz an die Oberseite 5.1
anlegt. Dabei verbindet sich diese mit der Oberseite 5.1
über die freien Valenzen, so daß sie fest an dieser haftet.
Das Aufsetzen und Andrücken des Tablettkörpers 2 kann so
erfolgen, daß die Bodenebene des Bodens 3 parallel zur
Oberfläche der auf dem Medium M schwimmenden Schicht bzw.
Antirutschschicht 6 geführt wird. Es kann jedoch auch
zweckmäßig sein, den Tablettkörper 2, d. h. seine Oberseite
5.1 bzw. Unterseite 5.2 geneigt zur Oberfläche des Mediums M
einzutauchen oder einzudrücken. Beim anschließenden Abheben
des Tablettkörpers 2 vom Medium M wird die am Tablettkörper
2 haftende Schicht bzw. Antirutschschicht 6 mit abgehoben.
Um eine schnelle Entlüftung zu erreichen, sind bevorzugt
mehrere Öffnungen 7 vorgesehen oder der Boden 3 kann mit
einer beispielsweise siebartigen oder nach Art einer
Lochplatte ausgeführten Perforation versehen sein. Es können
mehrere oder eine Vielzahl von Öffnungen 7 verschieden
großer Querschnitte vorgesehen sein.
Wenn ausreichend kleine oder schmale Öffnungsquerschnitte
vorgesehen werden, bleibt beim Abheben des Tablettkörpers 2
vom Medium die Schicht bzw. Antirutschschicht 6 zusammen
hängend erhalten, so daß die Öffnung 7 geschlossen ist (vgl.
den in Fig. 2 dargestellten Ausschnitt A der Fig. 1). Bei
größeren Öffnungen 7 wird jedoch die Schicht bzw.
Antirutschschicht 6 beim Abheben abgerissen und die Öffnung
7 nicht geschlossen. Dabei wird die Innenwand 7.1 der
Öffnung 7 bzw. Öffnungen 7 ebenfalls von der Schicht bzw.
Antirutschschicht 6 bedeckt und in der Regel umgreift diese
sogar die andere Seite des Bodens 3, vgl. den in Fig. 3
dargestellten Ausschnitt B der Fig. 1. Die gute Haftung auf
der Gegenseite wird dadurch erreicht, daß das Medium M nach
dem Durchreißen der Schicht bzw. Antirutschschicht 6 durch
die Öffnung 7 hindurchtritt und die überstehenden Reste der
Schicht bzw. Antirutschschicht 6 durch das Eigengewicht des
Mediums M an die Gegenseite andrückt. Bei zweiseitiger
Beschichtung des Tablettkörpers 2 können die kleineren
Öffnungen 7 auch beidseitig geschlossen sein. Das Tablett 1
kann mit weiteren, übereinanderliegenden Schichten 10 oder
12, z. B. für Dekorationszwecke, also mit Schrift und/oder
Graphik, versehen sein, wie in Fig. 2 angedeutet. Eine
solche Schicht 10 kann auf der Oberseite 5.1 des
Tablettkörpers 2 oder auf der Unterseite 11 der Schicht bzw.
Antirutschschicht 6 vorhanden sein. Sie kann auch, ggf.
zusätzlich, beispielsweise in Form einer Schicht 12 oder
einer Folie, auf der Oberseite 13 der Schicht bzw.
Antirutschschicht 6 vorgesehen werden.
Die einzelnen Schichten, also z. B. die Antirutschschicht 6
und die Schichten 10 und 12, können je nach Anwendungsfall
ganz oder teilweise transparent, durchscheinend oder
undurchsichtig und auch farblos, oder ein- oder mehrfarbig
ausgeführt sein und sie können auch als Dekorelement
ausgebildet oder mit einem Dekorelement bzw. Dekorelementen
versehen sein.
Bei der in Fig. 3 dargestellten Ausführungsvariante ist die
Öffnung 7 so groß, daß beim Abheben die Schicht durchreißt,
sich um den Rand 7.1 legt und noch die andere Seite des
Bodens 3, im Ausführungsbeispiel die Unterseite 5.2,
hintergreift. Der Boden kann daher beispielsweise als
Lochplatte ausgeführt sein.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung ist in Fig. 4
dargestellt. Hier ist der Boden 3 mit Vertiefungen 14
versehen. Dies kann dadurch geschehen, daß der Boden 3 vom
Rand 4 aus zu einer Stelle hin, beispielsweise zu einer
Zentralstelle 15 hin, leicht schräg nach unten geneigt
verläuft und am tiefsten Punkt 16 eine Öffnung 7 vorgesehen
ist. Vorzugsweise können, ggf. auch zusätzlich, im
Knickbereich 8 zwischen dem Boden 3 und der Randinnenwand 17
des Randes 4 Vertiefungen 14 in Form von beispielsweise
Kugeleindrücken oder einer rundum laufenden oder
abschnittweise angebrachten Rinne 18 vorgesehen sein. An der
untersten Stelle 16 derselben ist eine Öffnung 7 vorgesehen.
Bei Anwendung von Rinnen oder Rinnenabschnitten kann die
Öffnung auch in Form eines Langloches 7.1 vorhanden sein.
Dies ist anhand der Fig. 5 in der Draufsicht auf den nicht
beschichteten Tablettkörper 2 ersichtlich.
Bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 4 sind die tiefsten
Stellen 16 bevorzugt so angeordnet, daß sie in einer Ebene
19 verlaufen. Dies kann die Auflageebene des Tabletts 1
sein, wenn die Randunterkante 9 gleich hoch oder höher
verläuft als die Ebene 19. Eine Auflageebene wird
vorzugsweise von drei oder vier, möglichst in Randnähe
befindlichen Stellen 16 gebildet. Eventuell weitere
vorhandene Stellen 16 von Vertiefungen 14 befinden sich dann
in einer höheren Lage als die Ebene 19.
Bei dem in Fig. 4 dargestellten Ausführungsbeispiel liegt
die Randunterkante 9 tiefer als die Auflageebene 19 oder die
Unterseite eines ebenen Bodens 3. Der tiefer als die
Stelle(n) 16 liegende Randabschnitt 20 ist nicht mit einer
Schicht, z. B. einer Antirutschschicht 6 beschichtet. Dies
wird dadurch erreicht, daß der Tablettkörper 2 nur bis oder
bis kurz über die Stelle(n) 16 in das Medium M gedrückt bzw.
getaucht wird. Der Randabschnitt 20 kann als Grifflasche an
zwei oder mehr, jeweils einander gegenüberliegenden Seiten
des Tablettkörpers 2, beispielsweise auf vier Seiten,
insbesondere bei einem viereckigen Tablettkörper 2,
vorgesehen sein oder er kann ganz rundumlaufend ausgebildet
sein.
Bei dem in Fig. 5 gezeigten Ausführungsbeispiel sind mehrere
große Öffnungen 7 gestrichelt eingezeichnet, so daß sich als
Boden 3 eine Art Lochplatte ergibt.
In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung kann der
Boden 3 gemäß der Darstellung in Fig. 6 nach Art eines
Gitters ausgebildet sein, wodurch sich erhebliche Material-
und Gewichtseinsparungen ergeben.
Vorzugsweise wird die Oberseite 5.1 und/oder die Unterseite
5.2 mit einer Antirutschschicht 6 versehen. Bei mehreren
übereinander aufgebrachten Schichten ist entsprechend die
jeweils oberste als Antirutschschicht ausgebildet.
Claims (34)
1. Verfahren zur Herstellung eines Tabletts (1),
insbesondere eines Serviertabletts, mit einem Boden (3) und
mit einem insgesamt oder abschnittsweise vorgesehenen, nach
oben überstehenden Rand (4), sowie mit einer auf der
Oberseite (5.1) und/oder auf der Unterseite (5.2) des
Tablettkörpers (2) vorgesehenen, festhaftenden Schicht (6),
die dadurch hergestellt wird, daß der Tablettkörper (2) mit
der einen Oberflächenseite (5.1; 5.2) auf eine auf einem
flüssigen Medium (M) aufschwimmende, durch Lösungsmittel in
einen gelartigen Zustand gebrachte Schicht (6) aus
Kunststoff aufgedrückt wird, wobei sich die Schicht (6) an
der Oberfläche festhaftend anschmiegt, daß der Tablettkörper
(2) derart weit unter die Oberfläche des Mediums (M)
gedrückt wird, daß das Medium (M) den Tablettkörper (2) an
wenigstens einer seiner Oberflächenseiten (5.1; 5.2)
teilweise oder ganz beschichtet und daß dann der
Tablettkörper (2) aus dem Medium (M) herausbewegt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Tablettkörper (2) zur Oberfläche des Mediums (M) geneigt
auf die Schicht (6) aufgedrückt, in das Medium (M)
eingetaucht und anschließend zur Oberfläche des Mediums (M)
geneigt aus diesem herausbewegt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß als Schicht (6) ein Kunststoff verwendet wird,
der Antirutscheigenschaften besitzt, d. h. dessen
Reibungskoeffizient gegenüber einer Unterlage und/oder eines
aufgelegten Gegenstandes groß ist.
4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß als Schicht (6) eine Dekorschicht (10)
verwendet wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß beide Oberflächenseiten (5.1; 5.2) des
Tablettkörpers (2) mit einer Schicht (6) versehen werden.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
wenigstens eine Oberflächenseite (5.1; 5.2) des Tablett
körpers (2) mit einer Antirutschschicht (6) versehen wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Tablettkörper (2) verwendet wird,
der wenigstens im Boden (3) zumindest eine Durchbrechung
bzw. Öffnung (7) aufweist.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
wenigstens eine Öffnung (7) derart klein ist, daß die
Schicht (6) beim Aufdrücken und Herausbewegen des Tablett
körpers (2) in das bzw. aus dem Medium (M) nicht durchreißt.
9. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß wenigstens eine Öffnung (7) derart groß ist,
daß die Schicht (6) beim Aufdrücken des Tablettkörpers (2)
auf die aufschwimmende Schicht (6) durchreißt und das
Medium (M) den Boden (3) zumindest zum Teil beschichtet, so
daß die überstehenden Restteile auf die Gegenseite
umgelegt und durch das Gewicht des durchgeflossenen Mediums
(M) an die Gegenseite angedrückt werden.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß mehrere übereinanderliegende und/oder
sich überlappende Schichten (6; 10; 12) nach dem Verfahren
nach Anspruch 1 aufgebracht werden.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Tablett (1) verwendet wird, dessen
Höhe des Randes (4) höchstens etwa 15 mm bis 20 mm beträgt.
12. Tablett (1), insbesondere Serviertablett, bestehend
aus einem Tablettkörper (2) mit einem Boden (3) und mit
einem insgesamt oder abschnittsweise vorgesehenen, nach oben
überstehenden Rand (4), sowie mit einer auf der Oberfläche
des Tablettkörpers (2) vorgesehenen, nach dem Verfahren nach
Anspruch 1 aufgebrachten Schicht, dadurch gekennzeichnet,
daß zumindest der Boden (3) des Tablettkörpers (2)
wenigstens eine Öffnung (7) aufweist.
13. Tablett nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß
die Oberseite (5.1) und/oder die Unterseite (5.2) zumindest
des Bodens (3) eine nach dem Verfahren nach Anspruch 1
aufgebrachte Antirutschschicht (6) aufweist.
14. Tablett nach Anspruch 12 oder 13, dadurch
gekennzeichnet, daß zumindest eine Öffnung (7) vorgesehen
ist, die ein- oder beidseitig mit der bzw. mit den
Antirutschschicht(en) (6) geschlossen ist.
15. Tablett nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß zumindest eine Öffnung (7) vorgesehen
ist, die nicht durch die eine oder zwei Antirutsch
schicht(en) (6) geschlossen ist.
16. Tablett nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
die Innenwand (7.1) der nicht geschlossenen Öffnung(en) (7)
mit einer Antirutschschicht (6) versehen ist und daß die
Antirutschschicht (6) gegebenenfalls auch den Boden (3) des
Tablettkörpers (2) umgreift.
17. Tablett nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß der Boden (3) des Tablettkörpers (2) mit
einer Vielzahl von geschlossenen und/oder nicht
geschlossenen Öffnungen (7) versehen ist.
18. Tablett nach einem der Ansprüche 12 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß der Boden (3) des Tablettkörpers (2) an
wenigstens einer Stelle (14) vertieft ist und der Boden (3)
zu der bzw. zu den Vertiefung(en) (14) hin abfallend geneigt
ist, und daß an der bzw. an den tiefsten Stelle(n) (16) der
Vertiefung(en) (14) eine bzw. jeweils eine Öffnung (7, 7.1)
vorgesehen ist.
19. Tablett nach einem der Ansprüche 12 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß bei mehreren Vertiefungen (14) die
tiefsten Stellen (16) von wenigstens drei dieser
Vertiefungen (14) in einer Ebene (19) liegen.
20. Tablett nach einem der Ansprüche 12 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Öffnung (7) im Zentrum (15) oder in
einem zentralen Bereich des Bodens (3) vorgesehen ist.
21. Tablett nach einem der Ansprüche 12 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, daß die Öffnungen (7, 7.1) im Knickbereich
(8) zwischen dem Boden (3) und der Randinnenwand (17) des
Randes (4) vorgesehen sind.
22. Tablett nach einem der Ansprüche 12 bis 21, dadurch
gekennzeichnet, daß die eine Öffnung (7) oder mindestens
eine von mehreren Öffnungen (7) als Längsschlitz oder als
Langloch (7.1) ausgebildet ist bzw. sind.
23. Tablett nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß
im Knickbereich (8) Öffnungen in Form eines Langloches (7.1)
vorgesehen sind.
24. Tablett nach einem der Ansprüche 12 bis 23, dadurch
gekennzeichnet, daß die Antirutschschicht (6) und/oder die
Oberseite (5.1) des Bodens (3) mindestens eine Dekorschicht
(10) aufweist.
25. Tablett nach einem der Ansprüche 12 bis 24, dadurch
gekennzeichnet, daß die Antirutschschicht (6) ganz oder
teilweise transparent und/oder durchscheinend und/oder
undurchsichtig ist.
26. Tablett nach einem der Ansprüche 12 bis 25, dadurch
gekennzeichnet, daß die Antirutschschicht (6) ganz oder
teilweise farbig oder bereichsweise unterschiedlich farbig
ausgebildet ist.
27. Tablett nach einem der Ansprüche 12 bis 26, dadurch
gekennzeichnet, daß die Antirutschschicht (6) aus wenigstens
einem durch ein Lösungsmittel auflösbaren oder in ein Gel
überführbaren Kunststoff besteht.
28. Tablett nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß
die Antirutschschicht (6) aus wenigstens einem der
Kunststoffe Polyvinylchlorid (PVC), Polyethylen (PE), aus
Thermoplasten oder aus vernetzenden Elastomeren auf der
Basis von Polyurethanen (PUR/TPE), Polyestern (TPE, TPU)
oder Kautschuk (NBR, AC) besteht.
29. Tablett nach einem der Ansprüche 12 bis 28, dadurch
gekennzeichnet, daß der Tablettkörper (2) aus Metall, insbe
sondere aus einem der Metalle Kupfer, Messing, Zinn, Eisen,
Nickel oder aus einer Legierung aus wenigstens zwei dieser
Metalle besteht.
30. Tablett nach einem der Ansprüche 12 bis 29, dadurch
gekennzeichnet, daß der Tablettkörper (2) aus Kunststoff,
insbesondere aus wenigstens einem der Kunststoffe Acryl-
Butadien-Styrol (ABS), Polypropylen (PP), Polyurethan
(PUR/TPE), Polyamid (PA), Polymethylmethacrylat (PMMA),
Polyimid (PI), Polystyrol (PS) oder Polyethylen (PE)
besteht.
31. Tablett nach einem der Ansprüche 12 bis 30, dadurch
gekennzeichnet, daß die Tablettrandunterseite (9) tiefer
liegt als die Unterseite (5.2) bzw. als die durch die
Vertiefungen (14) gebildete Ebene (19) und daß der tiefer
liegende Randabschnitt (20) nicht mit einer Antirutsch
schicht (6) versehen ist.
32. Tablett nach einem der Ansprüche 12 bis 31, dadurch
gekennzeichnet, daß Randabschnitte (20) an zumindest zwei
einander gegenüberliegenden Seiten vorgesehen sind oder der
Randabschnitt (20) rundum verlaufend ausgebildet ist.
33. Tablett nach einem der Ansprüche 12 bis 32, dadurch
gekennzeichnet, daß der Boden (3) des Tablettkörpers (2)
nach Art einer Lochplatte ausgebildet ist.
34. Tablett nach einem der Ansprüche 12 bis 32, dadurch
gekennzeichnet, daß der Boden (3) des Tablettkörpers (2) als
Gitter ausgebildet ist.
Priority Applications (3)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19630582A DE19630582A1 (de) | 1996-03-19 | 1996-07-30 | Verfahren zur Herstellung eines Tabletts und Tablett mit einer auf seiner Oberfläche vorgesehenen Schicht |
| EP97920524A EP0827446A1 (de) | 1996-03-19 | 1997-03-18 | Verfahren zur herstellung eines tabletts und tablett mit einer auf seiner oberfläche vorgesehenen schicht |
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| DE29605057U DE29605057U1 (de) | 1996-03-19 | 1996-03-19 | Tablett mit einer auf seiner Oberfläche vorgesehenen Antirutschschicht |
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Publications (1)
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| DE19630582A1 true DE19630582A1 (de) | 1997-09-25 |
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ID=8021309
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE202018004177U1 (de) | 2018-09-10 | 2018-11-22 | Olaf Brenner | Kühlfähiges Serviertablett |
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-
1996
- 1996-03-19 DE DE29605057U patent/DE29605057U1/de not_active Expired - Lifetime
- 1996-07-30 DE DE19630582A patent/DE19630582A1/de not_active Withdrawn
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE29605057U1 (de) | 1997-07-17 |
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