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DE19630582A1 - Verfahren zur Herstellung eines Tabletts und Tablett mit einer auf seiner Oberfläche vorgesehenen Schicht - Google Patents

Verfahren zur Herstellung eines Tabletts und Tablett mit einer auf seiner Oberfläche vorgesehenen Schicht

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DE19630582A1
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DE19630582A
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Juergen Dipl Ing Rabe
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B05SPRAYING OR ATOMISING IN GENERAL; APPLYING FLUENT MATERIALS TO SURFACES, IN GENERAL
    • B05DPROCESSES FOR APPLYING FLUENT MATERIALS TO SURFACES, IN GENERAL
    • B05D1/00Processes for applying liquids or other fluent materials
    • B05D1/18Processes for applying liquids or other fluent materials performed by dipping
    • B05D1/20Processes for applying liquids or other fluent materials performed by dipping substances to be applied floating on a fluid
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47GHOUSEHOLD OR TABLE EQUIPMENT
    • A47G23/00Other table equipment
    • A47G23/06Serving trays

Landscapes

  • Containers Having Bodies Formed In One Piece (AREA)
  • Wrappers (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung eines Tabletts und auf ein Tablett, insbesondere ein Serviertablett, mit einer auf seiner Ober­ fläche vorgesehenen Schicht gemäß den Oberbegriffen der Ansprüche 1 und 12.
Bei derartigen bekannten Tabletts ist die Schicht durch einen Spritz-, Sprüh- oder Streichvorgang auf die Oberfläche des Tablettkörpers aufgebracht. Es ist auch bekannt, eine Folie zur Bildung einer Schicht in eine Spritzgießform einzulegen und diese mit dem Tablettkörper zu hinter­ spritzen.
Beim Beschichten von Tabletts mit einer vorgefertigten Schicht oder mit Folien kann der Fall auftreten, daß zwischen Tablettkörper und Schicht Lufteinschlüsse auftreten und sich Luftblaseninseln bilden. Zwar können diese durch Anstechen der Schicht oder Folie jedenfalls teilweise beseitigt werden. Dies ist jedoch ein zeitraubender, sehr kostenintensiver Vorgang.
Die vorliegende Erfindung befaßt sich mit der Aufgabe, Tabletts so zu beschichten bzw. zur Beschichtung mit einer Schicht so auszugestalten, daß die Schicht kostengünstig und fehlerfrei auf den Tablettkörper aufbringbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Verfahrens­ schritte des Anspruchs 1 bzw. durch die Merkmale des Anspruchs 12 gelöst.
Mit der Erfindung wird die Beschichtung rationell und kostengünstig hergestellt und das Einschließen von Luft und das Auftreten von Luftblasen zwischen dem Tablettkörper und der bzw. den Schichten sicher vermieden. Ferner kann durch die Auswahl der Anzahl und der Größe der Durchbrüche an Tablett- und Beschichtungsmaterial und damit auch an Gewicht eingespart werden. Ergänzend kann durch die Wahl der Größe der Durchbrüche die Art der Beschichtung bestimmt werden.
Weitere vorteilhafte Einzelheiten der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben und werden nachfolgend anhand der in der Zeichnung veranschaulichten Ausführungsbeispiele näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 ein Tablett, dessen Tablettkörper einen ebenen Boden aufweist,
Fig. 1a einen Querschnitt durch ein Tauchbecken zum Be­ schichten des Tablettkörpers,
Fig. 2 eine vergrößerte Darstellung des Kreisaus­ schnitts A der Fig. 1,
Fig. 3 eine vergrößerte Darstellung des Kreisaus­ schnitts B der Fig. 1,
Fig. 4 ein Tablett, dessen Tablettkörper einen Boden mit Vertiefungen aufweist,
Fig. 5 einen Eckabschnitt eines Tablettkörpers gemäß der Fig. 4 vor der Beschichtung in der Drauf­ sicht und
Fig. 6 eine der Fig. 5 entsprechende Draufsicht auf einen Tablettkörper, dessen Boden eine Gitter­ struktur aufweist.
In Fig. 1 ist mit 1 ein Tablett, insbesondere ein Servier­ tablett, bezeichnet. Dieses Tablett 1 kann in der Draufsicht rechteckig, quadratisch, rund, elliptisch oder in anderen Formen ausgebildet sein. Es besteht aus einem Tablettkörper 2, der einen Boden 3 und einen nach oben weisenden, beispielsweise bogenförmigen, abschnittsweise vorgesehenen oder rundum verlaufenden Rand 4 aufweist und dessen Oberseite 5.1 und/oder Unterseite 5.2 mit einer Schicht, insbesondere mit einer Antirutschschicht 6 versehen ist. Die Randhöhe des Randes 4 sollte vorzugsweise nicht höher als etwa 15 mm bis 20 mm sein.
Der Tablettkörper 2 kann aus Metall oder aus Kunststoff bestehen. Bei der Herstellung aus Metall wird insbesondere Kupfer, Messing, Zinn, Eisen, Nickel oder es werden Legierungen von wenigstens zwei dieser Metalle verwendet. Bei der Fertigung aus Kunststoff kann jeder Kunststoff verwendet werden, der eine hinreichende Stabilität und gegebenenfalls auch die erforderliche Temperaturbe­ ständigkeit des Tabletts 1 gewährleistet. Außerdem ist die Materialauswahl so getroffen, daß eine hinreichende chemische Beständigkeit gegenüber handelsüblichen Spülmitteln gegeben ist.
Vorzugsweise verwendete Kunststoffe sind Acryl-Butadien- Styrol (ABS), Polypropylen (PP), Polystyrol (PS), Polyamid (PA), Polyimid (PI), Polyethylen (PE), Polyurethan (PUR/TPE), Polymethylmethacrylat (PMMA) oder dgl. oder Mischungen aus diesen Materialien.
Der Boden 3 des Tablettkörpers 2 kann insbesondere bei größerer Randhöhe als etwa 15 mm bis 20 mm wenigstens eine durchgehende Öffnung 7 besitzen. Bei ebener Ausführung des Bodens 3, wie in Fig. 1 dargestellt, ist die oder ist wenigstens eine dieser Öffnung(en) 7 bevorzugt zentral oder in einem zentralen Bereich des Bodens 3 vorgesehen. Bei mehreren vorhandenen Öffnungen 7 sind einige im Knickbereich 8, d. h. im Bereich des Beginns des Anstiegs des Randes 4 angebracht.
Die Randunterkante 9 liegt in Höhe der Bodenebene oder höher als diese. Beim Ausführungsbeispiel der Fig. 1 ist die gesamte Oberseite 5.1 des Tablettkörpers 2 mit der Schicht bzw. Antirutschschicht 6 beschichtet. Es ist jedoch auch möglich, die Unterseite 5.2 oder zusätzlich die Unterseite 5.2 mit einer Schicht oder Antirutschschicht 6 zu beschichten. In allen Fällen können Teile des Tablettkörpers 2 von der Schicht bzw. Antirutschschicht 6 freigelassen werden. Dies kann z. B. dadurch geschehen, daß auf dem Tablettkörper 2 Schichten, z. B. Dekorschichten 10 (Fig. 2), Abdeckfolien oder dgl. aufgebracht sind, auf denen die Schicht bzw. Antirutschschicht 6 nicht haftet. Als Schicht 6 kann auch ausschließlich eine Dekorschicht 10, d. h. ohne Verwendung einer Antirutschschicht 6 vorgesehen werden.
Die Beschichtung des Tablettkörpers 2 mit der Schicht bzw. Antirutschschicht 6 wird auf der Oberseite 5.1 bzw. auf der Unterseite 5.2 dadurch rationell hergestellt, daß der Tablettkörper 2 jeweils in umgekehrter Lage, also mit der Oberseite 5.1 bzw. der Unterseite 5.2, wie in Fig. 1a darge­ stellt, nach unten, auf eine gelartige Schicht, beispielsweise einer zu bildenden Antirutschschicht 6, die auf einem geeigneten Medium M, z. B. Wasser, schwimmt, aufgedrückt wird. Im Falle einer gewünschten Beschichtung der Oberseite 5.1 wird der Tablettkörper 2 in umgekehrter Lage, also mit der Oberseite 5.1 nach unten, in das Medium M eingetaucht. Die schwimmende Schicht bzw. Antirutschschicht 6 besitzt eine gelartige Konsistenz und dadurch nach oben gerichtete freie Valenzen. Diese bewirken eine feste Verbindung mit der Oberseite 5.1 des in das Medium M eingedrückten Tablettkörpers 2.
Die schwimmende Schicht bzw. Antirutschschicht 6 besteht aus einem durch ein Lösungsmittel in den gelartigen Zustand versetzten Kunststoff. Als Kunststoff für die Antirutsch­ schicht 6 werden also Kunststoffe verwendet, die durch ein Lösungsmittel auflösbar oder anlösbar oder in ein Gel über­ führbar sind. Vorteilhaft sind dies Kunststoffe, die beispielsweise durch Weichmacher bei Polyvinylchlorid (PVC) oder Polyethylen (PE) Antirutscheffekte aufweisen. Alter­ nativ können thermoplastische oder vernetzende Elastomere auf der Basis der Polyurethane (PUR/TPE), Polyester (TPE, TPU) oder der Kautschuke (NBR, AC) eingesetzt werden.
Beim Aufdrücken des umgedrehten Tablettkörpers 2 auf die schwimmende Schicht bzw. Antirutschschicht 6 kann bei großer Randhöhe durch Anliegen derselben am Rand 4 ein luftge­ füllter Hohlraum entstehen. Beim weiteren Eindrücken in das Medium M wird die Schicht bzw. die Antirutschschicht 6 gegen die Oberseite 5 des Tablettkörpers 2 gedrückt, wobei bei größerer Randhöhe und vorhandenen Öffnungen 7 die eingeschlossene Luft durch die Öffnung bzw. Öffnungen 7 entweichen kann und sich die Schicht bzw. Antirutschschicht 6 auch bei großen Randhöhen ganz an die Oberseite 5.1 anlegt. Dabei verbindet sich diese mit der Oberseite 5.1 über die freien Valenzen, so daß sie fest an dieser haftet. Das Aufsetzen und Andrücken des Tablettkörpers 2 kann so erfolgen, daß die Bodenebene des Bodens 3 parallel zur Oberfläche der auf dem Medium M schwimmenden Schicht bzw. Antirutschschicht 6 geführt wird. Es kann jedoch auch zweckmäßig sein, den Tablettkörper 2, d. h. seine Oberseite 5.1 bzw. Unterseite 5.2 geneigt zur Oberfläche des Mediums M einzutauchen oder einzudrücken. Beim anschließenden Abheben des Tablettkörpers 2 vom Medium M wird die am Tablettkörper 2 haftende Schicht bzw. Antirutschschicht 6 mit abgehoben.
Um eine schnelle Entlüftung zu erreichen, sind bevorzugt mehrere Öffnungen 7 vorgesehen oder der Boden 3 kann mit einer beispielsweise siebartigen oder nach Art einer Lochplatte ausgeführten Perforation versehen sein. Es können mehrere oder eine Vielzahl von Öffnungen 7 verschieden großer Querschnitte vorgesehen sein.
Wenn ausreichend kleine oder schmale Öffnungsquerschnitte vorgesehen werden, bleibt beim Abheben des Tablettkörpers 2 vom Medium die Schicht bzw. Antirutschschicht 6 zusammen­ hängend erhalten, so daß die Öffnung 7 geschlossen ist (vgl. den in Fig. 2 dargestellten Ausschnitt A der Fig. 1). Bei größeren Öffnungen 7 wird jedoch die Schicht bzw. Antirutschschicht 6 beim Abheben abgerissen und die Öffnung 7 nicht geschlossen. Dabei wird die Innenwand 7.1 der Öffnung 7 bzw. Öffnungen 7 ebenfalls von der Schicht bzw. Antirutschschicht 6 bedeckt und in der Regel umgreift diese sogar die andere Seite des Bodens 3, vgl. den in Fig. 3 dargestellten Ausschnitt B der Fig. 1. Die gute Haftung auf der Gegenseite wird dadurch erreicht, daß das Medium M nach dem Durchreißen der Schicht bzw. Antirutschschicht 6 durch die Öffnung 7 hindurchtritt und die überstehenden Reste der Schicht bzw. Antirutschschicht 6 durch das Eigengewicht des Mediums M an die Gegenseite andrückt. Bei zweiseitiger Beschichtung des Tablettkörpers 2 können die kleineren Öffnungen 7 auch beidseitig geschlossen sein. Das Tablett 1 kann mit weiteren, übereinanderliegenden Schichten 10 oder 12, z. B. für Dekorationszwecke, also mit Schrift und/oder Graphik, versehen sein, wie in Fig. 2 angedeutet. Eine solche Schicht 10 kann auf der Oberseite 5.1 des Tablettkörpers 2 oder auf der Unterseite 11 der Schicht bzw. Antirutschschicht 6 vorhanden sein. Sie kann auch, ggf. zusätzlich, beispielsweise in Form einer Schicht 12 oder einer Folie, auf der Oberseite 13 der Schicht bzw. Antirutschschicht 6 vorgesehen werden.
Die einzelnen Schichten, also z. B. die Antirutschschicht 6 und die Schichten 10 und 12, können je nach Anwendungsfall ganz oder teilweise transparent, durchscheinend oder undurchsichtig und auch farblos, oder ein- oder mehrfarbig ausgeführt sein und sie können auch als Dekorelement ausgebildet oder mit einem Dekorelement bzw. Dekorelementen versehen sein.
Bei der in Fig. 3 dargestellten Ausführungsvariante ist die Öffnung 7 so groß, daß beim Abheben die Schicht durchreißt, sich um den Rand 7.1 legt und noch die andere Seite des Bodens 3, im Ausführungsbeispiel die Unterseite 5.2, hintergreift. Der Boden kann daher beispielsweise als Lochplatte ausgeführt sein.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung ist in Fig. 4 dargestellt. Hier ist der Boden 3 mit Vertiefungen 14 versehen. Dies kann dadurch geschehen, daß der Boden 3 vom Rand 4 aus zu einer Stelle hin, beispielsweise zu einer Zentralstelle 15 hin, leicht schräg nach unten geneigt verläuft und am tiefsten Punkt 16 eine Öffnung 7 vorgesehen ist. Vorzugsweise können, ggf. auch zusätzlich, im Knickbereich 8 zwischen dem Boden 3 und der Randinnenwand 17 des Randes 4 Vertiefungen 14 in Form von beispielsweise Kugeleindrücken oder einer rundum laufenden oder abschnittweise angebrachten Rinne 18 vorgesehen sein. An der untersten Stelle 16 derselben ist eine Öffnung 7 vorgesehen. Bei Anwendung von Rinnen oder Rinnenabschnitten kann die Öffnung auch in Form eines Langloches 7.1 vorhanden sein. Dies ist anhand der Fig. 5 in der Draufsicht auf den nicht beschichteten Tablettkörper 2 ersichtlich.
Bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 4 sind die tiefsten Stellen 16 bevorzugt so angeordnet, daß sie in einer Ebene 19 verlaufen. Dies kann die Auflageebene des Tabletts 1 sein, wenn die Randunterkante 9 gleich hoch oder höher verläuft als die Ebene 19. Eine Auflageebene wird vorzugsweise von drei oder vier, möglichst in Randnähe befindlichen Stellen 16 gebildet. Eventuell weitere vorhandene Stellen 16 von Vertiefungen 14 befinden sich dann in einer höheren Lage als die Ebene 19.
Bei dem in Fig. 4 dargestellten Ausführungsbeispiel liegt die Randunterkante 9 tiefer als die Auflageebene 19 oder die Unterseite eines ebenen Bodens 3. Der tiefer als die Stelle(n) 16 liegende Randabschnitt 20 ist nicht mit einer Schicht, z. B. einer Antirutschschicht 6 beschichtet. Dies wird dadurch erreicht, daß der Tablettkörper 2 nur bis oder bis kurz über die Stelle(n) 16 in das Medium M gedrückt bzw. getaucht wird. Der Randabschnitt 20 kann als Grifflasche an zwei oder mehr, jeweils einander gegenüberliegenden Seiten des Tablettkörpers 2, beispielsweise auf vier Seiten, insbesondere bei einem viereckigen Tablettkörper 2, vorgesehen sein oder er kann ganz rundumlaufend ausgebildet sein.
Bei dem in Fig. 5 gezeigten Ausführungsbeispiel sind mehrere große Öffnungen 7 gestrichelt eingezeichnet, so daß sich als Boden 3 eine Art Lochplatte ergibt.
In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung kann der Boden 3 gemäß der Darstellung in Fig. 6 nach Art eines Gitters ausgebildet sein, wodurch sich erhebliche Material- und Gewichtseinsparungen ergeben.
Vorzugsweise wird die Oberseite 5.1 und/oder die Unterseite 5.2 mit einer Antirutschschicht 6 versehen. Bei mehreren übereinander aufgebrachten Schichten ist entsprechend die jeweils oberste als Antirutschschicht ausgebildet.

Claims (34)

1. Verfahren zur Herstellung eines Tabletts (1), insbesondere eines Serviertabletts, mit einem Boden (3) und mit einem insgesamt oder abschnittsweise vorgesehenen, nach oben überstehenden Rand (4), sowie mit einer auf der Oberseite (5.1) und/oder auf der Unterseite (5.2) des Tablettkörpers (2) vorgesehenen, festhaftenden Schicht (6), die dadurch hergestellt wird, daß der Tablettkörper (2) mit der einen Oberflächenseite (5.1; 5.2) auf eine auf einem flüssigen Medium (M) aufschwimmende, durch Lösungsmittel in einen gelartigen Zustand gebrachte Schicht (6) aus Kunststoff aufgedrückt wird, wobei sich die Schicht (6) an der Oberfläche festhaftend anschmiegt, daß der Tablettkörper (2) derart weit unter die Oberfläche des Mediums (M) gedrückt wird, daß das Medium (M) den Tablettkörper (2) an wenigstens einer seiner Oberflächenseiten (5.1; 5.2) teilweise oder ganz beschichtet und daß dann der Tablettkörper (2) aus dem Medium (M) herausbewegt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Tablettkörper (2) zur Oberfläche des Mediums (M) geneigt auf die Schicht (6) aufgedrückt, in das Medium (M) eingetaucht und anschließend zur Oberfläche des Mediums (M) geneigt aus diesem herausbewegt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß als Schicht (6) ein Kunststoff verwendet wird, der Antirutscheigenschaften besitzt, d. h. dessen Reibungskoeffizient gegenüber einer Unterlage und/oder eines aufgelegten Gegenstandes groß ist.
4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß als Schicht (6) eine Dekorschicht (10) verwendet wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß beide Oberflächenseiten (5.1; 5.2) des Tablettkörpers (2) mit einer Schicht (6) versehen werden.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Oberflächenseite (5.1; 5.2) des Tablett­ körpers (2) mit einer Antirutschschicht (6) versehen wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß ein Tablettkörper (2) verwendet wird, der wenigstens im Boden (3) zumindest eine Durchbrechung bzw. Öffnung (7) aufweist.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Öffnung (7) derart klein ist, daß die Schicht (6) beim Aufdrücken und Herausbewegen des Tablett­ körpers (2) in das bzw. aus dem Medium (M) nicht durchreißt.
9. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß wenigstens eine Öffnung (7) derart groß ist, daß die Schicht (6) beim Aufdrücken des Tablettkörpers (2) auf die aufschwimmende Schicht (6) durchreißt und das Medium (M) den Boden (3) zumindest zum Teil beschichtet, so daß die überstehenden Restteile auf die Gegenseite umgelegt und durch das Gewicht des durchgeflossenen Mediums (M) an die Gegenseite angedrückt werden.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere übereinanderliegende und/oder sich überlappende Schichten (6; 10; 12) nach dem Verfahren nach Anspruch 1 aufgebracht werden.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß ein Tablett (1) verwendet wird, dessen Höhe des Randes (4) höchstens etwa 15 mm bis 20 mm beträgt.
12. Tablett (1), insbesondere Serviertablett, bestehend aus einem Tablettkörper (2) mit einem Boden (3) und mit einem insgesamt oder abschnittsweise vorgesehenen, nach oben überstehenden Rand (4), sowie mit einer auf der Oberfläche des Tablettkörpers (2) vorgesehenen, nach dem Verfahren nach Anspruch 1 aufgebrachten Schicht, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest der Boden (3) des Tablettkörpers (2) wenigstens eine Öffnung (7) aufweist.
13. Tablett nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberseite (5.1) und/oder die Unterseite (5.2) zumindest des Bodens (3) eine nach dem Verfahren nach Anspruch 1 aufgebrachte Antirutschschicht (6) aufweist.
14. Tablett nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine Öffnung (7) vorgesehen ist, die ein- oder beidseitig mit der bzw. mit den Antirutschschicht(en) (6) geschlossen ist.
15. Tablett nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine Öffnung (7) vorgesehen ist, die nicht durch die eine oder zwei Antirutsch­ schicht(en) (6) geschlossen ist.
16. Tablett nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenwand (7.1) der nicht geschlossenen Öffnung(en) (7) mit einer Antirutschschicht (6) versehen ist und daß die Antirutschschicht (6) gegebenenfalls auch den Boden (3) des Tablettkörpers (2) umgreift.
17. Tablett nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (3) des Tablettkörpers (2) mit einer Vielzahl von geschlossenen und/oder nicht geschlossenen Öffnungen (7) versehen ist.
18. Tablett nach einem der Ansprüche 12 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (3) des Tablettkörpers (2) an wenigstens einer Stelle (14) vertieft ist und der Boden (3) zu der bzw. zu den Vertiefung(en) (14) hin abfallend geneigt ist, und daß an der bzw. an den tiefsten Stelle(n) (16) der Vertiefung(en) (14) eine bzw. jeweils eine Öffnung (7, 7.1) vorgesehen ist.
19. Tablett nach einem der Ansprüche 12 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß bei mehreren Vertiefungen (14) die tiefsten Stellen (16) von wenigstens drei dieser Vertiefungen (14) in einer Ebene (19) liegen.
20. Tablett nach einem der Ansprüche 12 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß eine Öffnung (7) im Zentrum (15) oder in einem zentralen Bereich des Bodens (3) vorgesehen ist.
21. Tablett nach einem der Ansprüche 12 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungen (7, 7.1) im Knickbereich (8) zwischen dem Boden (3) und der Randinnenwand (17) des Randes (4) vorgesehen sind.
22. Tablett nach einem der Ansprüche 12 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die eine Öffnung (7) oder mindestens eine von mehreren Öffnungen (7) als Längsschlitz oder als Langloch (7.1) ausgebildet ist bzw. sind.
23. Tablett nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß im Knickbereich (8) Öffnungen in Form eines Langloches (7.1) vorgesehen sind.
24. Tablett nach einem der Ansprüche 12 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Antirutschschicht (6) und/oder die Oberseite (5.1) des Bodens (3) mindestens eine Dekorschicht (10) aufweist.
25. Tablett nach einem der Ansprüche 12 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Antirutschschicht (6) ganz oder teilweise transparent und/oder durchscheinend und/oder undurchsichtig ist.
26. Tablett nach einem der Ansprüche 12 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Antirutschschicht (6) ganz oder teilweise farbig oder bereichsweise unterschiedlich farbig ausgebildet ist.
27. Tablett nach einem der Ansprüche 12 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Antirutschschicht (6) aus wenigstens einem durch ein Lösungsmittel auflösbaren oder in ein Gel überführbaren Kunststoff besteht.
28. Tablett nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Antirutschschicht (6) aus wenigstens einem der Kunststoffe Polyvinylchlorid (PVC), Polyethylen (PE), aus Thermoplasten oder aus vernetzenden Elastomeren auf der Basis von Polyurethanen (PUR/TPE), Polyestern (TPE, TPU) oder Kautschuk (NBR, AC) besteht.
29. Tablett nach einem der Ansprüche 12 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß der Tablettkörper (2) aus Metall, insbe­ sondere aus einem der Metalle Kupfer, Messing, Zinn, Eisen, Nickel oder aus einer Legierung aus wenigstens zwei dieser Metalle besteht.
30. Tablett nach einem der Ansprüche 12 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß der Tablettkörper (2) aus Kunststoff, insbesondere aus wenigstens einem der Kunststoffe Acryl- Butadien-Styrol (ABS), Polypropylen (PP), Polyurethan (PUR/TPE), Polyamid (PA), Polymethylmethacrylat (PMMA), Polyimid (PI), Polystyrol (PS) oder Polyethylen (PE) besteht.
31. Tablett nach einem der Ansprüche 12 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Tablettrandunterseite (9) tiefer liegt als die Unterseite (5.2) bzw. als die durch die Vertiefungen (14) gebildete Ebene (19) und daß der tiefer liegende Randabschnitt (20) nicht mit einer Antirutsch­ schicht (6) versehen ist.
32. Tablett nach einem der Ansprüche 12 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß Randabschnitte (20) an zumindest zwei einander gegenüberliegenden Seiten vorgesehen sind oder der Randabschnitt (20) rundum verlaufend ausgebildet ist.
33. Tablett nach einem der Ansprüche 12 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (3) des Tablettkörpers (2) nach Art einer Lochplatte ausgebildet ist.
34. Tablett nach einem der Ansprüche 12 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (3) des Tablettkörpers (2) als Gitter ausgebildet ist.
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