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DE19625641A1 - Klappdeckel am Tankverschluß eines Fahrzeugs - Google Patents

Klappdeckel am Tankverschluß eines Fahrzeugs

Info

Publication number
DE19625641A1
DE19625641A1 DE1996125641 DE19625641A DE19625641A1 DE 19625641 A1 DE19625641 A1 DE 19625641A1 DE 1996125641 DE1996125641 DE 1996125641 DE 19625641 A DE19625641 A DE 19625641A DE 19625641 A1 DE19625641 A1 DE 19625641A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
frame
cover
lid
lid according
hinge
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE1996125641
Other languages
English (en)
Inventor
Joergen Karlsson
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Volvo AB
Original Assignee
Volvo AB
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority claimed from SE9502293A external-priority patent/SE504484C2/sv
Application filed by Volvo AB filed Critical Volvo AB
Publication of DE19625641A1 publication Critical patent/DE19625641A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60KARRANGEMENT OR MOUNTING OF PROPULSION UNITS OR OF TRANSMISSIONS IN VEHICLES; ARRANGEMENT OR MOUNTING OF PLURAL DIVERSE PRIME-MOVERS IN VEHICLES; AUXILIARY DRIVES FOR VEHICLES; INSTRUMENTATION OR DASHBOARDS FOR VEHICLES; ARRANGEMENTS IN CONNECTION WITH COOLING, AIR INTAKE, GAS EXHAUST OR FUEL SUPPLY OF PROPULSION UNITS IN VEHICLES
    • B60K15/00Arrangement in connection with fuel supply of combustion engines or other fuel consuming energy converters, e.g. fuel cells; Mounting or construction of fuel tanks
    • B60K15/03Fuel tanks
    • B60K15/04Tank inlets
    • B60K15/05Inlet covers

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Sustainable Development (AREA)
  • Sustainable Energy (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Body Structure For Vehicles (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft einen Klappdeckel am Tankverschluß eines Fahrzeuges gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
Ein Deckel der oben beschriebenen Art ist in vielen ver­ schiedenen Ausführungen bekannt. Demnach ist es üblich gewesen, durch Spritzgießen eines Kunststoffes den Deckel und ein Teil des Gelenkes in einem Stück herzustellen. Diese Herstellung ist sicherlich rationell, gewährleistet aber nicht eine annehmbare Qualität. Der Grund hierfür ist, daß das Kunststoffmaterial dazu neigt, sich mit der Zeit zu verformen, so daß die Außenseite des Deckels nicht mehr als eine Fortsetzung umgebender Karosserieflächen empfunden wird. Der Deckel kann sich verziehen, sich aufgrund von Unterschieden bei der Materialdicke verformen usw. Darüber hinaus neigt die Lackierung des Deckels dazu, anders zu altern als die Lackierung umgebender Blechoberflächen.
Früher sind auch Konstruktionen vorgekommen, bei denen der Deckel aus Blech hergestellt war, das entlang der Außenlinie einen doppelt gebogenen Randbereich aufweist. Zwischen diesen gegenüberliegenden Blechflächen an der Außenlinie des Deckels wurde ein Innenteil mit Deckelgelenk eingespannt.
Das Erscheinungsbild von Deckeln dieser Art ist nicht an­ sprechend, da der schmale, doppelt gebogene Randbereich als nicht eben mit der übrigen Deckeloberfläche empfunden wird. Darüber hinaus waren Deckel dieser Art häufig mit Nachteilen hinsichtlich der Genauigkeit verbunden, da der Deckel nicht mit ausreichender Präzision zusammengesetzt werden konnte, wodurch die Fuge zwischen dem Randbereich des Deckels und umgebenden Karosserieteilen leicht ungleichmäßig wurde.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Deckel der einleitend beschriebenen Art zu schaffen und auf eine Weise auszugestalten, daß die bei den bisher bekannten technischen Lösungen auftretenden Probleme ausgeschlossen werden.
Dabei geht die Erfindung im allgemeinen von einem Deckel aus, der über ein Gelenk mit der Karosserie des Fahrzeuges verbunden ist und zwischen einer geschlossenen Stellung, in der die Außenseite des Deckels mit umgebenden Karosserieteilen eine Ebene bildet, und einer geöffneten Stellung schwenkbar ist, wobei das Gelenk aus einem ersten, mit dem Deckel verbundenen Gelenkteil und einem zweiten, mit der Fahrzeugkarosserie verbundenen Gelenkteil besteht.
Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird gelöst, indem der einleitend erwähnte Deckel dadurch gekennzeichnet ist, daß an der Innenseite und mindestens entlang dem Hauptteil seines Randbereiches ein Rahmen angeordnet ist, von dem das erste Gelenkelement ein Teil bildet, und daß der Deckel ein äußeres, aus Blech hergestelltes Abdeckteil besitzt, das mit dem Rahmen verbunden ist.
Weitere vorteilhafte Ausführungen, Vorteile, Merkmale und Aspekte der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der Beschreibung sowie den dazugehörigen Zeichnungen. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in sinnvoller Kombination den Gegenstand der Erfindung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung.
Gemäß einem besonderen Aspekt zielt die Erfindung insbesondere auf die Schaffung einer Verschließvorrichtung mit einem aus Blech hergestellten Deckel. Desweiteren sieht die Erfindung einen Deckel vor, bei dem nicht die Gefahr besteht, daß er sich verzieht oder verformt, dessen Außenseite als unmittelbare Fortsetzung umgebender Karosserieteile empfunden wird und der sowohl in der eigenen Konstruktion als auch in seiner Montage eine hohe Genauigkeit aufweist. Darüber hinaus bezweckt die Erfindung die Schaffung eines Deckels, der auf eine einfache und rationelle Weise hergestellt und montiert werden kann.
Die Erfindung wird unter Bezugnahme auf beigefügte Zeich­ nungen näher beschrieben. Hierbei zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines Deckels gemäß der Erfindung von der Innenseite des Deckels aus gesehen und mit dem getrennten, am Fahrzeug be­ festigten Gelenkteil,
Fig. 2 den Deckel gemäß Fig. 1 in montiertem Zustand,
Fig. 3 eine Fig. 1 ungefähr entsprechende Darstellung, die jedoch eine etwas abgeänderte Ausführungsform auf­ weist, und
Fig. 4 eine Fig. 3 entsprechende Darstellung, mit dem am Fahrzeug zu befestigenden Gelenkteil in montiertem Zustand.
Aus Fig. 1, die den Gegenstand der Erfindung von der Innen­ seite her zeigt, ist ersichtlich, daß die Verschließvor­ richtung einen Deckel 1 umfaßt, der über ein Gelenk mit der Karosserie eines Fahrzeuges verbunden ist. Das Gelenk besteht aus einem ersten, mit dem Deckel 1 verbundenen Gelenkteil 2 und einem zweiten, mit der Fahrzeugkarosserie verbundenen Gelenkteil 3. Mit Hilfe des Gelenkes ist der Deckel zwischen einer geschlossenen Stellung, bei der dessen Außenseite mit umgebenden Karosserieflächen eine Ebene bildet, und einer geöffneten Stellung schwenkbar. Das Gelenk ist vorzugsweise so ausgeführt, daß es eine eigene Federungsfunktion bietet, wodurch der Deckel aus der vollkommen geschlossenen Stellung in einem gewissen Grad nach außen gedrückt wird. Zudem umfaßt das Gelenk eine Stoppfunktion, die ein zu weites Öffnen des Deckels verhindert und auch eine Sperrfunktion beinhaltet, durch die der Deckel in geöffneter Stellung bleibt.
Der Deckel 1 besteht im wesentlichen aus zwei Teilen, nämlich aus einem Abdeckteil 4, das aus einem Blechmaterial gefertigt ist und die Außenseite des Deckels bildet, die auf eine Weise geformt ist, daß sie sich an die Form umgebender Karosserieflächen anschließt, so daß sie als eine Fortsetzung dieser empfunden wird. Der Abdeckteil 4 weist entlang seiner Außenlinie einen schmalen, gebogenen Randbereich 5 auf, der quer zur Ausbreitungsebene des Abdeckteiles 4 verläuft. Der Randbereich 5 verläuft vorzugsweise ungefähr rechtwinkelig zum Abdeckteil.
Der Deckel 1 besitzt an der Innenseite des Abdeckteiles 4 und im unmittelbaren Anschluß an den Randbereich einen Rahmen 6, der das zweite Hauptelement des Deckels bildet und sich im wesentlichen entlang der gesamten Außenlinie des Deckels und im unmittelbaren Anschluß an die Innenseite des Randbereiches 5 erstreckt. Der Rahmen 6 umfaßt den ersten Gelenkteil 2, der aus einem Metalldraht hergestellt ist. Der Metalldraht besitzt gegenüberstehende Endteile, die sich in das Rahmenmaterial, das vorzugsweise aus gespritztem Kunststoff ist, erstrecken. Der Metalldraht hat eine solche Länge, daß er sich mit seinen Endteilen in gekröpfte Eckbereiche 7 des Rahmens und eventuell noch an diesen vorbei erstreckt. Dadurch kann der erste Gelenkteil 2 als ein integriertes Element des Rahmens 6 angesehen werden.
Der Rahmen 6 hat eine Dicke (quer oder rechtwinkelig zur Ausbreitungsebene des Deckels 1), die größer ist als die Breite des Randbereiches 5. Dadurch erstreckt sich der Rahmen 6 außerhalb des Randbereiches 5, wodurch etwaige scharfe Kanten durch den Rahmen "verdeckt" werden, so daß sie keinen Schaden verursachen können.
In den Ausführungsformen gemäß den Zeichnungen sind der Abdeckteil 4 und der Rahmen 6 durch eine Anzahl von Zungen 8, die mit dem Abdeckteil in einem Stück gefertigt sind und daher aus dem gleichen Blechmaterial wie der Abdeckteil bestehen, miteinander verbunden. Die Zungen 8 sind gebogen und gepreßt, so daß sie zusammen mit dem Abdeckteil 4 und dessen Randbereich 5 den Rahmen zumindest teilweise, vor­ zugsweise an drei Seiten, umschließen. Insbesondere soll eine Zunge 8 im Anschluß an jedes Ende des ersten Gelenkteiles 2 angeordnet werden.
In der Ausführungsform gemäß Fig. 1 und Fig. 2 hat der Rahmen einen Querschnitt, dessen Außenprofil einem Rechteck oder möglicherweise einem Paralleltrapez entspricht, bei dem die Innenkante 9 des Rahmens mit der Ebene des Abdeckteiles 4 einen etwas spitzen Winkel bildet, so daß die gegen das Abdeckteil gewandte Fläche des Rahmens breiter ist als dessen vom Abdeckteil abgewandte Fläche.
Die Zusammenfügung des Abdeckteiles 4 und des Rahmens 6 erfolgt, wie oben angedeutet, indem die Zungen 8 zumindest teilweise um den Rahmen 6 gebogen und gepreßt werden. Um zwischen dem Rahmen und dem Abdeckteil einen guten Zusam­ menhalt ohne Spiel zu erreichen, ist es wichtig, ein Zu­ rückfedern der Zungen 8 nach dem Pressen und das Entstehen von Spiel zu verhindern. Gemäß der Erfindung wird dies dadurch erreicht, daß der Rahmen zumindest in den Bereichen für die Zungen 8 nachgebende Abschnitte besitzt, die sich beim Einpressen der Zungen in einem gewissen Grad verformen und nach dem Pressen wieder zurückformen, so daß trotz einer gewissen Rückfederung des Metalls der Zungen 8 ein spielfreier Verbund gebildet wird. In der Ausführungsform gemäß Fig. 1 und Fig. 2 wird diese Nachgiebigkeit dadurch erreicht, daß der Rahmen 6 längsverlaufende Ausnehmungen mit etwa V- oder U-förmigem Querschnitt besitzt. Dadurch erhält der Rahmen einen kehlförmigen Querschnitt mit gegen den Abdeckteil 4 angeordneter Öffnung.
In der Ausführungsform gemäß Fig. 3 und Fig. 4 wird die Nach­ giebigkeit des Rahmens 6 dadurch erreicht, daß im Bereich für die Zungen 8 Ausnehmungen 10 an der dem Abdeckteil 4 zugewandten Seite des Rahmens 6 angeordnet sind. Daher besitzt der Rahmen 6 zwischen den Ausnehmungen 10 Nasen 11, die an der Innenseite des Abdeckteiles 4 anliegen. Die Länge der Ausnehmungen 10 ist vorzugsweise etwas größer als die Breite der Zungen 8, so daß das übrige Rahmenmaterial bei den Ausnehmungen 10 beim Pressen der Zungen 8 etwas gegen die Innenseite des Abdeckteiles 4 federn kann.
Für die gelenkfähige Zusammensetzung des Deckels 1 und der Fahrzeugkarosserie wird, wie oben erwähnt, ein Gelenk mit einem ersten Gelenkteil 2 und einem zweiten Gelenkteil 3 verwendet. Der erste Gelenkteil 2 besteht, wie oben erwähnt, aus einem aus Metalldraht hergestellten Teil, das an seinen gegenüberliegenden Enden Lagerelemente 12 besitzt, die sich über die Endflächen 13 des aus Kunststoff gefertigten Rahmenteils hinaus erstrecken. Die Lagerelemente 12 sind vorzugsweise rechtwinkelig zu den Endflächen angeordnet, wobei die Lagerelemente 12 zur Radiallagerung zwischen dem ersten und dem zweiten Lagerelement dienen, während die Endflächen 13 zur Axiallagerung in Verbindung mit den entsprechenden Seitenflächen 14 am zweiten Gelenkteil 3, der auch Lagerführungen 15 zum Einrasten der Lagerelemente 12 besitzt, dienen.
Der zweite Gelenkteil 3 umfaßt eine Montageplatte 16, ver­ sehen mit vorstehenden Haken-Zapfen 17, die in entsprechende Öffnungen an der Fahrzeugkarosserie einrastbar sind, wodurch die komplette Deckeleinheit in der Karosserie des Fahrzeuges einrasten kann. Die Zapfen können eventuell Durchführungsöffnungen zur Einführung sperrender Spreizdorne aufweisen, um dadurch das Entfernen des Deckels zu verhindern.
Um die oben beschriebene Federungsfunktion zu erhalten, durch die der Deckel 1 vom geschlossenen Zustand einen begrenzten Weg wegfedert, um leicht erfaßt und vollständig geöffnet werden zu können, besitzt der erste Gelenkteil 2 in seinem Mittelbereich einen Öffnungsabschnitt 18, der im geschlossenen Zustand des Deckels an der Montageplatte 16 (deren vom Betrachter abgewandten Seite in Fig. 1, 2 und 4) anliegt. Durch die im Prinzip am gesamten ersten Gelenkteil 2 auftretende Federwirkung wird ein Moment erzeugt, das das Öffnen des Deckels anstrebt, und dieses Moment wird wir­ kungsvoll auf den Deckel dadurch übertragen, daß der Ge­ lenkteil 2 an seinen gegenüberliegen Enden gebogene Ab­ schnitte aufweist, die sich in den Eckbereich 7 des Rahmens erstrecken.
Der erste Gelenkteil 2 besitzt zwischen dem Öffnungsabschnitt 18 und den beiden Lagerelementen 12 Stoppabschnitte 19, die beim Öffnen des Deckels in entsprechenden Ausnehmungen 20 am zweiten Gelenkteil 3 einrasten. Dadurch wird ein zu weites Öffnen des Deckels verhindert und gleichzeitig der Deckel in geöffnetem Zustand gehalten.
Aus Fig. 4 ist ersichtlich, daß die Zapfen 17 am zweiten Gelenkteil 3 Längsbohrungen 21 zur Aufnahme der oben er­ wähnten Spreizdorne aufweisen.
Bei beiden oben beschriebenen Ausführungsformen besitzt der Rahmen 6 an seinem vom ersten Gelenkteil 2 abgewandten Ende ein Eingriffelement 22 zur Zusammenwirkung mit einem Ver­ schließmechanismus zum Fixieren des Deckels im geschlossenen Zustand. Der Rahmen kann auch entlang seiner Unterkante eine Fixiervorrichtung 23 besitzen, die zur Fixierung eines Tankverschlusses während eines Tankvorganges dient.
Gemäß obiger Beschreibung wird die Zusammenfügung des Abdeckteiles 4 und des Rahmens 6 ausschließlich durch mechanischen oder formgebundenen Eingriff zwischen dem Randbereich 5 des Abdeckteiles 4 und den Zungen 8 einerseits und dem Rahmen 6 andererseits erreicht. Gemäß der Erfindung ist es jedoch möglich, als Ergänzung zur oben beschriebenen Zusammenfügung auch Leim, Kitt oder ähnliche Mittel mit guter Haftfähigkeit am Rahmen 6 wie auch am Abdeckteil 4 zu verwenden.
Der Leim oder Kitt kann sowohl zwischen der Innenseite des Randbereiches 5 und der benachbarten Seite des Rahmens 6 als auch zwischen der Innenseite des Abdeckteiles 4 und der abgewandten Seite des Rahmens 6 aufgebracht werden. Wahlweise kann auch eine dieser zwei Aufbringungsstellen herangezogen werden.
Wenn der Leim oder Kitt an der dem Randbereich 5 zugewandten Seite des Rahmens aufgebracht wird, kann er einen Ausgleich beim stufenweisen Übergang zwischen dem Randbereich und dem Rahmen bilden.
Gemäß der Erfindung ist es weiters möglich, die Zungen 8 durch eine Leim- oder Kittverbindung ganz oder teilweise zu ersetzen. Dies bedeutet, daß auf alle Zungen 8 verzichtet werden kann, wenn eine Leim- oder Kittverbindung gemäß obiger Beschreibung verwendet wird. Eine weitere Möglichkeit hierbei besteht darin, zumindest eine oder mehrere Zungen, beispielsweise die zwei beiderseits des Gelenkteiles 2, zu belassen.

Claims (15)

1. Deckel am Tankverschluß eines Fahrzeuges, bestehend aus einem Deckel (1), der über ein Gelenk (2, 3) mit der Karosserie des Fahrzeuges verbunden ist und zwischen einer geschlossenen Stellung, in der die Außenseite des Deckels (1) mit umgebenden Karosserieteilen eine Ebene bildet, und einer geöffneten Stellung schwenkbar ist, wobei das Gelenk aus einem ersten, mit dem Deckel (1) verbundenen Gelenkteil (2) und einem zweiten, mit der Fahrzeugkarosserie verbundenen Gelenkteil (3) besteht, dadurch gekennzeichnet, daß an der Innenseite des Deckels (1) und mindestens entlang dem Hauptteil seines Randbereichs ein Rahmen (6) angeordnet ist, von dem der erste Gelenkteil (2) einen Teil bildet, und daß der Deckel (1) einen äußeren, aus Blech hergestellten Abdeckteil (4) besitzt, der mit dem Rahmen verbunden ist.
2. Deckel gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen einen aus Kunststoff gefertigten Teil umfaßt und der erste Gelenkteil (2) aus Metall besteht und Abschnitte aufweist, die sich in den Kunststoff erstrecken.
3. Deckel gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (6) an beiden Seiten des ersten Gelenkteiles (2) gebogene Abschnitte (7) aufweist und der erste Gelenkteil (2) mit gegenüberstehenden Endbereichen sich in diese gebogenen Abschnitte und eventuell an diesen vorbei erstreckt.
4. Deckel gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Abdeckteil (4) einen Randbereich (5) aufweist, der mit der Ausbreitungsebene des Abdeckteiles (4) einen Winkel, vorzugsweise einen rechten Winkel, bildet und an den Außenrand des Rahmens (6) grenzt.
5. Deckel gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Randbereich (5) des Abdeckteiles (4) eine geringere Breite aufweist als die Dicke des Rahmens (6) quer zur Ausbreitungsebene des Deckels (1) ist.
6. Deckel gemäß einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der erste Gelenkteil (2) im Anschluß an Endflächen (13) des Kunststoffmaterials des Rahmens (6) Lagerelemente (12) besitzt, die in entsprechenden Ausneh­ mungen (15) im zweiten Gelenkteil (3) zur Radiallagerung des Deckels (1) aufnehmbar sind.
7. Deckel gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Endflächen (13) des Rahmens (6) im wesentlichen recht­ winkelig zu den Lagerelementen (12) sind und der zweite Gelenkteil (3) im Anschluß an die Endflächen (13) zur Axiallagerung des Deckels (1) Seitenflächen (14) besitzt.
8. Deckel gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der erste Gelenkteil (2) in seinem Mittel­ bereich einen Öffnungsabschnitt (18) besitzt, der in ge­ schlossener Stellung am zweiten Gelenkteil (3) anliegt und durch die Federwirkung am ersten Gelenkteil so angeordnet ist, daß der Deckel in die Öffnungsrichtung bewegt wird.
9. Deckel gemäß einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der erste Gelenkteil (2) Stoppabschnitte (19) aufweist, die in geöffneter Stellung des Deckels (1) aufgrund ihrer Anordnung in entsprechenden Ausnehmungen (20) am zweiten Gelenkteil (3) einrasten, um dadurch ein zu weites Öffnen des Deckels (1) zu verhindern und diesen in geöffneter Stellung zu halten.
10. Deckel gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Abdeckteil (4) und der Rahmen (6) durch eine Leim- oder Kittverbindung zusammengefügt sind.
11. Deckel gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Abdeckteil (4) Zungen (8) besitzt, die zur Zusammenfügung des Rahmens (6) und des Abdeckteiles (4) mindestens teilweise um den Rahmen gebogen sind.
12. Deckel gemäß einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Abdeckteil mindestens eine Zunge (8) besitzt, die zur Zusammenfügung des Rahmens (6) und des Abdeckteiles (4) mindestens teilweise um den Rahmen (6) gebogen ist, und zusätzlich zur Zunge Leim oder Kitt zur Zusammenfügung von Rahmen und Abdeckteil aufgebracht ist.
13. Deckel gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9 sowie gemäß An­ sprüchen 11 und 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (6) zumindest in den Bereichen der Zungen (8) federnde Abschnitte aufweist.
14. Deckel gemäß Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die federnden Abschnitte des Rahmens (6) durch auf der dem Abdeckteil (4) zugewandten Seite des Rahmens (6) angeord­ nete Ausnehmungen (10) gebildet werden, durch die der Rahmen in den Bereichen der Zungen (8) quer zur Ausbrei­ tungsebene des Deckels (1) eine geringere Dicke aufweist.
15. Deckel gemäß Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die federnden Abschnitte des Rahmens (1) dadurch gebildet werden, daß der Rahmen (6) an seiner dem Abdeckteil (4) zugewandten Seite längsverlaufende Kehlen oder Ausnehmungen aufweist, wodurch der Rahmen (6) im Bereich dieser Kehlen einen ungefähr V- oder U-förmigen Querschnitt hat.
DE1996125641 1995-06-26 1996-06-26 Klappdeckel am Tankverschluß eines Fahrzeugs Withdrawn DE19625641A1 (de)

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Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE10253881A1 (de) * 2002-11-11 2004-05-27 Decoma (Germany) Gmbh Vorrichtung zum Abdecken einer Aussparung in einer Außenhülle eines Kraftfahrzeuges
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