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DE19622992B4 - Verfahren und Anlage zur Herstellung von rotierenden Schleifbürsten - Google Patents

Verfahren und Anlage zur Herstellung von rotierenden Schleifbürsten Download PDF

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DE19622992B4
DE19622992B4 DE19622992A DE19622992A DE19622992B4 DE 19622992 B4 DE19622992 B4 DE 19622992B4 DE 19622992 A DE19622992 A DE 19622992A DE 19622992 A DE19622992 A DE 19622992A DE 19622992 B4 DE19622992 B4 DE 19622992B4
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DE
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plate
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Bibielle SpA
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Bibielle SpA
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    • B24GRINDING; POLISHING
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    • B24D13/14Wheels having flexibly-acting working parts, e.g. buffing wheels; Mountings therefor acting by the front face
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B24GRINDING; POLISHING
    • B24DTOOLS FOR GRINDING, BUFFING OR SHARPENING
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Abstract

Verfahren zur Herstellung von rotierenden Schleifbürsten (2), das die Phasen umfasst, eine Vielzahl von plattenförmigen Elementen (5) nacheinander bereitzustellen und eine geordnete Reihe (23) aus plattenförmigen Elementen (5) anzuordnen, die gleichgerichtet und im wesentlichen parallelflächig aneinanderliegend angeordnet sind, und die geordnete Reihe (23) aus plattenförmigen Elementen (5) rings um eine Formtrommel (30) zum Erzielen eines Kranzes (6) aus plattenförmigen Elementen (5) fortlaufend zu wickeln und jedes der plattenförmigen Elemente (5) eins mit dem anderen und mit der Formtrommel (30) zumindest während der Wickelphase in Berührung zu halten, und dadurch gekennzeichnet ist, dass das Aneinanderhalten der plattenförmigen Elemente (5) und deren Halten an der Formtrommel (30) die Phasen umfasst, einen elastischen, insbesondere dehnbaren Körper (47) an der Reihe (23) aus plattenförmigen Elementen (5) anzulegen und den elastischen Körper (47) während der Wickelphase zunehmend so zu deformieren, insbesondere zu spannen oder zu verlängern, dass eine gegenseitige Klemmwirkung auf die plattenförmigen Elemente...

Description

  • Diese Erfindung betrifft ein Verfahren zum Formen von rotierenden Schleifbürsten.
  • Insbesondere betrifft diese Erfindung ein derartiges Verfahren zum Formen von rotierenden Schleifbürsten, das eine Zentralnabe und eine Vielzahl von plattenförmigen Schleifelementen umfasst, die fahnenartig fest mit der Nabe verbunden sind und sich in im wesentlichen radialer Richtung erstrecken und aneinanderliegend sind.
  • Zur Herstellung der Schleifbürsten des gerade beschriebenen Typs ist aus dem am 23.02.1990 eingetragenen italienischen Patent Nr. 219581 vom gleichen Patentanmelder bekannt, eine Vielzahl von plattenförmigen Schleifelementen aus Bandschleifmaterialrollen nacheinander so bereitzustellen, dass sie eine Reihe von plattenförmigen, aneinanderliegend angeordneten und gleichgerichteten Schleifelementen bilden und die genannten plattenförmigen Elemente rings um eine Nabe so zu verteilen, dass sie einen ringförmigen Kranz bilden, ehe sie mit der Nabe selbst verbunden werden.
  • Die Verteilung der plattenförmigen Elemente rings um die Nabe wird normalerweise von Hand realisiert, wobei Formschablonen verwendet werden, die der Nabe selbst zuordbar sind und die eine gleichmäßige Verteilung der plattenförmigen Elemente ermöglichen.
  • Die beschriebene Herstellungsart, auch wenn angewandt, weist einige Nachteile auf.
  • Vor allem ist sie mit relativ hohen Herstellungszeiten sowie dem Einsatz von Fachkräften verbunden.
  • Außerdem ermöglicht die beschriebene Herstellungsart keine hohen Produktionstakte zu erzielen, weswegen sie nur zur Herstellung von kleinen Produktserien einsetzbar ist, und die Produkte selbst weisen darüber hinaus kein konstantes Qualitätsniveau vor allem dadurch auf, dass sich bei der Positionierung der plattenförmigen Elemente rings um die Nabe vor der Verbindung mit der Nabe selbst Relativverschiebungen von einem oder mehreren plattenförmigen Elementen in Bezug auf andere ergeben können, was selbstverständlich einen Verlust an Symmetrie und damit an Funktionstüchtigkeit der geformten Bürsten mit sich bringt.
  • Schließlich ist die beschriebene Art mit relativ hohen Kosten verbunden, die zusätzlich zu dem unerlässlichen Einsatz von Fachkräften und der Verwendung von den genannten Formschablonen dadurch anfallen, dass für jeden realisierten Produkttyp eine spezielle Formschablone vorgesehen werden muss.
  • Allgemein sind aus der DE 28 22 733 A1 und der US 3,795,498 Rotations-Schleifbürsten und ein Verfahren zu deren Herstellung bekannt. Dabei werden jeweils plattenförmige Schleifelemente aus einer Reihe flächig aufeinanderliegend benachbarter plattenförmiger Schleifelemente mittels einer Epoxidschicht und einer Vielzahl von länglichen Elementen, wie biegbaren Kordeln oder Schnüren, miteinander verbunden. Diese länglichen Elemente sind nach der Fertigstellung einer Schleifbürste fester Bestandteil von dieser selber. Dabei liegt das längliche Element nach der Herstellung der Schleifbürste direkt an deren Achse an. Diese Verfahren bieten jedoch noch keine zufriedenstellende Lösung der vorstehenden Probleme.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein verbessertes Verfahren und eine entsprechende Anlage zur einfacheren und wirtschaftlichen Herstellung von Schleifbürsten vorzuschlagen.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren einer Anlage zur Herstellung von Schleifbürsten mit den Merkmalen der Patentansprüche 1 bzw. 9 gelöst.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand von abhängigen Ansprüchen.
  • Die Erfindung wird nun unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben, die ein nicht einschränkendes Ausführungsbeispiel zeigen, bei denen
  • die 1 schematisch eine bevorzugte Ausführungsform der Anlage nach dieser Erfindung zeigt,
  • die 2 und 3 perspektivisch zwei verschiedene Gruppen der Anlage der 1 zeigen,
  • die 4 eine zur 3 analoge Abbildung ist und die Gruppe der 3 in einem anderen Funktionszustand zeigt,
  • die 5-8 eine andere Gruppe der Anlage der 1 in vier verschiedenen Funktionszuständen zeigen,
  • die 9 und 10 eine andere Gruppe der Anlage der 1 in zwei verschiedenen Funktionszuständen zeigen,
  • die 11 und 12 den 9 und 10 ähnlich sind und eine Variante der in den 9 und 10 dargestellten Gruppe zeigen,
  • die 13 perspektivisch eine weitere Gruppe der Anlage der 1 zeigt und
  • die 14 und 15 zwei verschiedene., mit der Anlage der 1 realisierte Bürsten zeigen.
  • In der 1 ist mit 1 eine Anlage in ihrer Gesamtheit zur Realisierung von rotierenden Schleifbürsten 2 angegeben, die jeweils nach den Darstellungen in den 14 und 15 eine Zentralnabe umfassen, die eine Achse 4 aufweist und fähig ist, mit einem Drehkopf einer Arbeitsmaschine (nicht dargestellt) verbunden zu werden.
  • Jede Bürste 2 umfasst außerdem eine Vielzahl von bekannten plattenförmigen Schleifelementen 5 von Schmirgelleinwandart oder alternativ von schwammiger Art, d. h. aus porösem und in der Stärke elastisch zusammendrückbarem Material realisiert sind, die mit der Nabe 3 fest verbunden sind und sich im wesentlichen strahlenförmig von der Nabe 3 aus erstrecken, um einen ringförmigen Schleifkranz 6 festzulegen, der koaxial mit der Achse 4 ist.
  • Nach der Darstellung in der 4 ist die Nabe 3 eine Vollnabe und umfasst einen Zapfen 7, der sich koaxial zur Achse 4 erstreckt und zum Teil in einen Block 8 aus polymerisiertem Kleber eingelassen ist, der die plattenförmigen Schleifelemente 5 fest untereinander und mit dem Zapfen 7 verbinden kann.
  • Alternativ besteht nach den Darstellungen in den 12 und 15 die Nabe 3 aus einer Hohlachsnabe und umfasst einen zylindrischen Körper 9, der koaxial zur Achse 4 ist und sich mit Spiel im Inneren des Kranzes 6 erstreckt und zwei scheiben- oder flanschförmige Körper 10 (nur einer davon ist in der 15 sichtbar), die auf den entgegengesetzten seitlichen Rändern des Kranzes 6 und des Körpers 9 angeordnet sind und zusammen mit dem Körper 9 und dem Kranz 6 einen Hohlraum 11 festlegen, der vollständig mit polymerisiertem Kleber ausgefüllt ist. Jeder scheibenförmige Körper 10 weist eine Umfangsringrippe 12 auf, die zur Rippe 12 des anderen scheibenförmigen Körpers 10 hinzeigt und in einer entsprechenden Kreisnut 13 sitzt, die in der Stirnfläche des Kranzes 6 ausgebildet ist.
  • Die Anlage 1 umfasst eine Gruppe 14 für die Bildung von Paketen oder Reihen von plattenförmigen Elementen 5 und in der im am 23.02.1990 eingetragenen italienischen Patent Nr. 219581 vom gleichen Anmelder gezeigten und beschriebenen Art, auf das hier in vollem Umfang der Beschreibungsvollständigkeit halber hingewiesen wird.
  • Insbesondere umfasst die Gruppe 14 eine Abwickelstation 15 (2), in deren Innerem bei dem beschriebenen speziellen Beispiel drei Rollen 16 von Schleifband 17, die um im wesentlichen senkrechten Achsen drehbar sind, angeordnet sind und eine motorisch angetriebene Transportvorrichtung 18 bekannten Typs, die fähig ist, die Rollen 16 abzuwickeln und die Bänder 17 der Rollen 16 entlang einer Strecke P einer Schneidestation 19 schrittweise zuzuführen (1, 3 und 4).
  • Im Inneren der Station 19 werden die Bänder 17 von einer Schere 20 bekannten Typs quer geschnitten, um eine geordnete Folge von plattenförmigen Elementen 5 bereitzustellen, die von einem beweglichen Organ 21 der Schere 20 in das Innere eines geraden Kanals 22 fortlaufend befördert und so zusammengeführt werden, dass sie eine Reihe 23 von gleichgerichteten, plattenförmigen Elementen 5 bilden, die eine bestimmte Länge L hat, die insbesondere in Bezug auf die Länge der Abwicklung der Kränze 6 ein Übermaß hat.
  • Jeweils unter Bezugnahme auf die 1 umfasst die Anlage 1 außerdem eine Formstation 24 für die Herstellung der genannten Kränze 6, die nach der Schneidstation 19 in Laufrichtung der Bänder 17 gesehen angeordnet ist.
  • Die Station 24 enthält eine Formvorrichtung 25, die ein festes Gestell 26 und eine mit dem Gestell 26 fest verbundene senkrechte Führung 27 umfasst. Mit der Führung 27 ist längs einer vertikalen Achse 28 gleitend ein Schlitten 29 verbunden, der in seiner axialen Endstellung durch die Wirkung gehalten wird, die von einer Druckfeder 29a (7) ausgeübt wird, die in einem sich zur Achse koaxialen Lage befindlichen Sitz des Gestells 26 gelagert ist und zwischen einer Bodenwand des genannten Sitzes und einem am Schlitten 29 festen Außenflansch zusammengedrückt wird.
  • Mit dem Schlitten 29 ist eine Formtrommel 30 fest verbunden, die zusammen mit dem Schlitten 29 zwischen einer hochgefahrenen Beschickungsstellung (5, 6 und 7) der Elemente 5 und Formstellung des Kranzes 6 sowie einer in der 8 gezeigten abgesenkten Stellung beweglich ist.
  • Insbesondere umfasst die Trommel 30 eine runde Auflagegrundplatte 31, die koaxial mit der Achse 28 ist, einen kleineren Außendurchmesser als den Außendurchmesser der Kränze 6 hat sowie einen mit der Grundplatte 31 fest verbundenen Körper 32. Der Körper 32 in zur Achse 28 koaxialen Lage erstreckt sich nach oben von der Grundplatte 31 aus, weist einen Außendurchmesser auf, der im wesentlichen gleich dem Innendurchmesser der Kränze 6 ist und ist mit einer Axialnut 33 versehen, die vom eigenen freien Ende ausgehend in im wesentlichen radialer Richtung verläuft.
  • Die Formvorrichtung 25 umfasst außerdem ein rohrförmiges Schiebeorgan 34, das sich koaxial mit der Achse 28 oberhalb der Trommel 30 erstreckt, und zwar mit einer entsprechenden festen senkrechten Führung 35, in der es axial gleitet, verbunden und bei Betätigung durch einen Bediener oder alternativ unter dem Druck eines linearen Stelltriebs (nicht dargestellt) in beiden Richtungen zwischen einer hochgefahrenen Wartestellung (6), bei der es von der Grundplatte 31 und dem Körper 32 abgefahren ist und einer herabgefahrenen Arbeitsstellung (8) beweglich ist, bei der es nahe einem Rückhaltering 36 eines auf der Trommel 30 geformten entsprechenden Kranzes 6 angeordnet ist.
  • Insbesondere ist nach den Darstellungen in den 58 der Ring 36 fähig, die plattenförmigen Elemente 5 in relativ festen Lagen zu halten und zumindest teilweise im Inneren eines Sitzes 37 (7 und 8) gelagert, der in einer festen Tragringplatte 38 ausgebildet ist, die sich in mit der Achse 28 koaxialer Lage oberhalb der Führung 27 erstreckt, fest am Gestell 26 ist und einen größeren Innendurchmesser als denjenigen des Ringes 36 aufweist.
  • Der Ring 36 weist einen Innendurchmesser auf, der in Bezug auf den Außendurchmesser des auf der Trommel 30 geformten Kranzes 6 ein Untermaß hat und ist bei Gebrauch im Inneren des Sitzes 37 durch einen rohrförmigen Pressring 40 gehalten, der in mit der Achse 28 koaxialer Lage mit dem Gestell 26 lösbar verbunden ist.
  • Der Körper 40 umfasst vom zur Platte 38 hinzeigenden Teil ausgehend ein erstes zylindrisches Teilstück 41, das einen Innendurchmesser hat, welcher in Bezug auf den Innendurchmesser des Ringes 36 ein Untermaß aufweist sowie ein konisches Teilstück 42, das sich zum zylindrischen Teilstück 41 hin verjüngt und dessen Innendurchmesser im wesentlichen genauso groß wie derjenige des Teilstücks 41 ist.
  • Der Körper 40 umfasst außerdem ein zweites zylindrisches Teilstück 43, das, wenn die Trommel 30 in ihrer hochgefahrenen Stellung angeordnet ist, sich unterhalb der Grundplatte 31 erstreckt und einen Innendurchmesser aufweist, der genauso groß ist wie der große Innendurchmesser des konischen Teilstücks 42 und in Bezug auf den Außendurchmesser des auf der Grundplatte 31 gebildeten Kranzes 6 ein Übermaß aufweist.
  • Nach den Darstellungen in den 4-6 umfaßt die Anlage 1 außerdem eine Einrichtung 44 zum Formen der Kränze 6 auf der Trommel 30. Die Einrichtung 44, die in dem beschriebenen speziellen Beispiel von Hand von einem Bediener betätigbar ist, umfaßt zwei gerade Lamellen 45 und 46 und ein längliches elastisches Element 47, vorzugsweise einen Streifen aus elastomerischem Material, das entsprechende entgegengesetzte Endstücke aufweist, die jeweils durch ein Zwischenstück einer entsprechenden Lamelle 45,46 fest verbunden sind.
  • Jede Lamelle 45,46 hat zwei entsprechende entgegengesetzte mit 48 und 49 angegebene Endstücke, von denen die Endstücke 49 fähig sind, gegen ein entsprechendes Abschlußschleifelement 5 der Reihe 23 angeordnet und verspannt zu werden, während die Endstücke 48 Griffstücke sind, die bei Gebrauch jeweils fest zwischen die Finger des Bedieners genommen werden und ihm gestatten, die Lamellen 45 und 46 entlang einer bestimmten Bahn zu schwenken.
  • Erneut unter Bezugnahme auf die 1 umfaßt die Anlage 1 schließlich eine Gruppe 50 zum Formen der Nabe 3 und zum Verbinden des an der Nabe 3 geformten Kranzes 6.
  • Nach den Darstellungen insbesondere in der 13 umfaßt die Gruppe 50 einen Tisch 51, der seinerseits vier Ständer 52 und einen ringförmigen Führungsaufbau 53 umfaßt, in dem ein Ringkanal 54 ausgebildet ist.
  • Der Kanal 54 ist U-förmig gestaltet, nach oben offen und weist im Grundriß eine rechteckige Form auf. Der Kanal 54 legt eine rechteckige, geschlossene Strecke P1 fest, entlang der eine Vielzahl von schlittenartigen Körpern 55 in parallelepipedonischer Form schrittweise voranbewegt werden. Die Körper 55 sitzen gleitend in dem Kanal 54 und umfassen jeweils einen zylindrischen Sitz 56 (9 und 10), der eine Achse 57 aufweist und in dem ein trinkglasförmiger Körper 58 eingefügt ist, der fähig ist, bei Gebrauch einen entsprechenden Kranz 6 teilweise aufzunehmen, der von dem entsprechenden Ring 36 umgeben ist, welcher sich außerhalb des trinkglasförmigen Körpers 58 erstreckt.
  • Jeder schlittenartige Körper 55 umfaßt außerdem eine Blindbohrung 59 (9 und 10), die in einer Bodenwand des Sitzes 56 und des trinkglasförmigen Körpers 58 in einer mit der Achse 57 koaxialen Position ausgeführt und fähig ist, einen entsprechenden Zapfen 60 aufzunehmen, der gleich dem Zapfen 7 dann ist, wenn eine Bürste 2 zu realisieren ist, deren Nabe 3 eine Vollnabe ist (9, 10 und 14) und dagegen ein einfacher Bezugszapfen dann ist, wenn eine Bürste 2 zu realisieren ist, deren Nabe 3 eine Hohlnabe ist (11, 12 und 15). Im letztgenannten Fall weist der Zapfen 60 einen Durchmesser auf, der in bezug auf den Innendurchmesser des zylindrischen Körpers 9 ein Untermaß hat.
  • Die schlittenartigen Körper 55 werden entlang der Strecke P1 von vier linearen Stellantrieben 61, vorzugsweise pneumatischen, voranbewegt, die mit dem Führungsaufbau 53 in der Nähe der Ecken der Strecke P1 fest verbunden sind und die jeweils fähig sind, bei Gebrauch eine entsprechende Reihe von schlittenartigen Körpern 55 entlang einem entsprechenden geraden Abschnitt der Strecke P1 voranzubewegen.
  • Die Strecke P1 verläuft durch eine Beschickungsstation 62, bei der auf jedem Körper 55 der entsprechende Kranz 6, der von dem entsprechenden Ring 36 umgeben ist und der jeweilige Zapfen 60 dann angeordnet werden, wenn Bürsten 2 mit Vollnabe zu formen sind, Wenn dagegen Bürsten mit Hohlnabe zu formen sind, werden mit dem Zapfen 60, der bereits mit dem Körper 55 verbunden ist, zusätzlich zum Kranz 6 auch der zylindrische Körper 9 und einer der scheibenförmigen Körper 10 verbunden.
  • Die Strecke P1 verläuft außerdem durch eine Einspritzstation 63, die in Laufrichtung der Körper 55 gesehen nach der Beschickungsstation 62 angeordnet ist und eine Einspritzvorrichtung 64 bekannten und nicht ausführlich beschriebenen Typs enthält, die entlang einem Abschnitt der Strecke P1 beweglich und fähig ist, in das Innere von jedem Kranz 6 eine vorgegebene Menge Kleber, vorzugsweise ein bei Wärme aus härtendes Harz, zu spritzen.
  • Die Strecke P1 verläuft zuletzt durch eine Abführungsstation 65 der geformten Bürsten 2, die in einem derartigen Abstand von der Einspritzstation 63 angeordnet ist, dass das Aushärten des Klebers ermöglicht ist.
  • Die Funktionsweise der Anlage 1 wird nun mit der Annahme beschrieben werden, eine Bürste 2 mit Vollnabe, d. h. mit zentralem Anschlusszapfen 7 versehen und von dem Zustand ausgehend realisieren zu müssen, bei dem die Formtrommel 30 und das Schiebeorgan 34 in den jeweiligen hochgefahrenen Stellungen angeordnet sind, und der Körper 40 vom Gestell 26 getrennt ist.
  • Ab diesem Zustand wird ein Ring 36 ins Innere des Sitzes 37 gebracht, und der Körper 40 wird mit dem Gestell 26 so verbunden, dass er den Ring 36 im Inneren des Sitzes 37 hält. Dann werden die Bänder 17 von der Vorrichtung 18 zur Schere 20 hin schrittweise voranbewegt, die die Bänder 17 quer und gleichzeitig schneidet und nacheinander eine Vielzahl von gleichgerichteten, plattenförmigen Elementen 5 bildet, die anschließend vom Organ 21 in das Innere des Kanals 22 geschoben und miteinander so in Berührung gebracht werden, dass sie die Reihe 23 mit der Länge L bilden.
  • An dieser Stelle ordnet der Bediener nach den Darstellungen in den 4-6 die Endstücke 49 der Lamellen 45 und 46 auf den entgegengesetzten axialen Seiten der Reihe 23 an, indem er die Endstücke 48 der Lamellen 45 und 46 zwischen die Finger nimmt und die Endstücke 49 an den jeweiligen Abschlusselementen 5 anlegt und das elastische Element 47 zum Anliegen an einer seitlichen Fläche der Reihe 23 bringt; danach spannt er, indem er eine axiale Kraft auf die Lamellen 45 und 46 ausübt, die Reihe 23 von Elementen 5 zwischen den Lamellen 45 und 46 zu einem Paket zusammen und zieht die Reihe 23 aus dem Kanal 22. Dann bringt er die Reihe 23, immer noch zwischen den Lamellen 45 und 46 zu einem Paket zusammenhaltend, auf die Grundplatte 31, wobei er ein Endstück der Reihe 23 am zylindrischen Körper 32 anlegt und das Endstück 49 der Lamelle 45 in das Innere der Nut 33 steckt.
  • Nun schwenkt der Bediener die Lamelle 46 um den Körper 32, wobei er der Lamelle 46 eine im wesentlichen kreisförmige Bahn beschreiben lässt und verformt die Reihe 23, die sich nach und nach um den Körper 32 wickelt, bis dann auch das Endstück 49 der Lamelle 46 in die Nut 33 eingesteckt und angelegt am Endstück 49 der Lamelle 45 angeordnet wird (6). Während der fortschreitenden Umwicklung des zylindrischen Körpers 32 mit der Reihe 23, wickelt sich das elastische Element 47 fortschreitend um die Reihe 23 und, indem es sich elastisch verformt, blockiert es die Elemente 5 gegeneinander und gegen den Körper 32.
  • Dann verschiebt der Bediener das Schiebeorgan 34 entlang der Achse 28 in seine herabgefahrene Stellung, wobei er die Lamellen 45 und 46 aneinandergelegt hält; nach den Darstellungen in den 7 und 8 bewegt sich während des Verschiebens das Schiebeorgan 34 zusammen mit dem geformten Kranz 6 und schiebt die Formtrommel 30 und den Kranz 6 immer mehr nach unten und zum Ring 36 hin. Infolge der Verschiebung gleiten die Endstücke 49 in der Nut 33 entlang, bis sie aus ihr am oberen Ende austreten, und der Kranz 6 wird nach und nach von der Klemmung durch das elastische Element 47 einerseits und den Körper 32 andererseits befreit und wird ins Innere des rohrförmigen Körpers 40 eingeführt, wo er durch das konische Teilstück 42 eine gleichmäßige radiale Zusammenpressung erfährt; beim Austritt aus dem Körper 40 wird der Kranz 6 allmählich in den Ring 36 eingeführt; der das elastische Element 47 ersetzt und die verschiedenen Elemente 5 in relativ festen Lagen hält.
  • Sobald das Einsetzen des Kranzes 6 in den Ring 36 beendet ist, wird das Schiebeorgan 34 in seine hochgefahrene Lage zurückgebracht, und die Trommel 30 wird in ihre hochgefahrene Stellung durch die von der Feder 29a ausgeübte Wirkung zurückgebracht. Zusammen mit der Trommel 30 werden jeweils durch die von der Feder 29a ausgeübten Kraft auch der von dem entsprechenden Ring 36 umgebene Kranz 6 und der Körper 40 hochgefahren, der vom gleichen Ring 36 nach oben gedrückt wird.
  • An dieser Stelle wird nur der Körper 40 vom Kranz 6 getrennt, der anschließend zur Station 62 der Gruppe 50 hin voranbewegt wird und in das Innere des entsprechenden trinkglasförmigen Körpers 58 in koaxialer Position mit dem Zapfen 60, der vorher mit dem Körper 55 verbunden wurde, vorzugsweise durch einen Manipulator (nicht dargestellt) eingesetzt wird.
  • An dieser Stelle werden die Stellantriebe 61 aktiviert, die den Körper 55 entlang der Strecke P1 zur Einspritzstation 63 hin schrittweise voranbewegen, bei dem der Raum zwischen dem Zapfen 60 und dem Ringkranz 6 vollständig mit bei Wärme aushärtendem Kleber durch die Einspritzvorrichtung 64 gefüllt wird.
  • Nach Beendigung des Einspritzvorgangs wird der die nunmehr fertiggestellte Bürste 2 tragende Körper 55 zur Abführungsstation 65 hin voranbewegt, in der der Zapfen 60 vom Körper 55 getrennt wird, und die Bürste 2 aus dem trinkglasförmigen Körper 58 herausgezogen und vom Ring 36 getrennt wird, nachdem sie einer Klebstoffpolymerisationsbehandlung unterworfen wurde.
  • Wenn dagegen die zu realisierende Bürste 2 von der Art mit Hohlachse ist, d.h. mit einem zentralen Loch für die Welle eines Antriebskopfs, werden anschließend an die Realisierung der Reihe 23 von Elementen 5 an der Reihe 23 z.B. durch zwei gegenüberstehenden Schleifscheiben bekannten und nicht dargestellten Typs ein Paar gerade, einander gegenüberliegende Nuten ausgebildet, die nach erfolgter Formung die Nuten 13 festlegen. Dann werden die vorstehend beschriebenen gleichen Arbeitsgänge wiederholt; insbesondere wird nach dem Einsetzen des Kranzes 6 in das Innere des entsprechenden Ringes 36 der Kranz 6 in der Beschickungsstation 62 voranbewegt und mit dem zylindrischen Körper 9, der vorher auf den Zapfen 60 aufgeschoben wurde und mit einem der Körper 10 verbunden, der vorher in dem Inneren des trinkglasförmigen Körpers 58 oder alternativ direkt im Sitz 56 des jeweiligen Körpers 55 in koaxialer Position mit der Achse 57 gelagert wird.
  • An dieser Stelle wird der Körper 55 in die Einspritzstation 63 geschoben, und durch die Einspritzvorrichtung 64 wird Kleber in die Kammer 11 gespritzt, wonach dann die gleichen Arbeitsgänge wie vorstehend beschrieben folgen. Nach erfolgter Einspritzung wird der andere scheibenförmige Körper 10 mit dem Kranz 6 verbunden und damit die Bürste 2 komplettiert.
  • Aus den obigen Ausführungen geht offensichtlich hervor, dass bei der beschriebenen Anlage 1 das Vorhandensein der Formvorrichtung 25 und die Verwendung der Einrichtung 44 vor allem ermöglichen, die Formzeiten von jeder Bürste in Bezug auf die bekannten Realisierungsmodalitäten bedeutend zu reduzieren und gestatten, hohe Produktionstakte zu erzielen. Es ist nämlich offensichtlich, dass die Einrichtung 44 und die Formtrommel 30 ermöglichen, schnell die Kränze 6 zu formen.
  • Außerdem ermöglichen das Vorhandensein der Vorrichtung 30 und die Verwendung der Einrichtung 44 und des Rückhalteringes 36, Produkte nicht nur von hoher Qualität und funktioneller Leistungsfähigkeit sondern auch Produkte zu realisieren, die alle das gleiche Qualitätsniveau haben. Die entsprechende Positionierung der Elemente 5 ist nämlich während der Formphase der Kränze 6 durch das elastische Element 47 garantiert, das ermöglicht, die Elemente in relativ festen Lagen anzuordnen und zu halten und nach erfolgter Formung durch den Ring 36, insbesondere Rückhaltering 36, der mit dem jeweiligen geformten Kranz 6 bis zum Aushärten des Klebers verbunden bleibt, der verwendet wird, um die verschiedenen plattenförmigen Elemente 5 untereinander zu verbinden.
  • Außerdem wird dank der einfachen Bedienbarkeit der ganzen Anlage 1 und insbesondere der Einrichtung 44 der Einsatz von Fachkräften nicht notwendig, weswegen die geformten Bürsten extrem geringe Fertigungskosten in Bezug auf die bekannten Herstellungsmöglichkeiten haben, die sich auch dadurch ergeben, dass absolut keine Formschablonen verwendet werden und dass die Einrichtung 44 nicht nur vernachlässigbare Kosten hat, sondern auch an Bürsten jedweder Größe anpassbar ist, wobei evtl. einfach das elastische Element 47 auszutauschen ist.
  • Aufgrund der obigen Ausführungen versteht sich von selbst, dass an der beschriebenen Anlage 1 Änderungen und Varianten angebracht werden können, die den Schutzbereich dieser Erfindung nicht überschreiten.
  • Insbesondere könnte die Trommel 30 anders als beschrieben realisiert werden und zusätzlich zum Gleiten auch um die Achse 28 drehbar sein, um das Wickeln der Reihe 23 um den Körper 32 herum zu erleichtern. Aber nicht genug damit auch der Ring 36 könnte durch ein anderes Element z. B. durch einen trinkglasförmigen Körper ersetzt werden, der ganz oder teilweise die entsprechende Bürste aufnehmen könnte und evtl. bereits mit einer Bohrung zum Einsetzen des Zapfens 60 oder alternativ mit einem Zentrierzapfen für den zylindrischen Körper 9 versehen sein könnte.
  • Es ist außerdem offensichtlich, dass die beschriebene Anlage 1 vollständig automatisiert werden könnte, indem anstelle der Bediener normale Robotermanipulatoren treten. Die Einrichtung 44 könnte nämlich von zwei gewöhnlichen Roboterarmen bedient werden, die mit entsprechenden Greifzangen versehen und fähig sind, jeweils eine entsprechende Lamelle 45, 46 zu handhaben.
  • Aber auch der geformte und vom Ring 36 umgebene Kranz könnte zur Beschickungsstation 62 hin durch gewöhnliche Förderer befördert werden und könnte auf dem entsprechenden schlittenförmigen Körper 55 durch irgendeinen Robotermanipulator ohne irgendwelche praktischen Schwierigkeiten angeordnet werden.
  • Schließlich könnte die Gruppe 50 anders als beschrieben gestaltet werden und zwar könnte sie einen oder mehrere Förderer, z. B. des Typs mit Taschen, umfassen, die entlang einer durch die genannten Stationen hindurchgehenden Förderstrecke, die nicht ringförmig zu sein braucht, beweglich sind.
  • Zu guter Letzt könnte die Anlage 1 eine nach der Abführungsstation angeordnete automatische Speichergruppe umfassen.

Claims (18)

  1. Verfahren zur Herstellung von rotierenden Schleifbürsten (2), das die Phasen umfasst, eine Vielzahl von plattenförmigen Elementen (5) nacheinander bereitzustellen und eine geordnete Reihe (23) aus plattenförmigen Elementen (5) anzuordnen, die gleichgerichtet und im wesentlichen parallelflächig aneinanderliegend angeordnet sind, und die geordnete Reihe (23) aus plattenförmigen Elementen (5) rings um eine Formtrommel (30) zum Erzielen eines Kranzes (6) aus plattenförmigen Elementen (5) fortlaufend zu wickeln und jedes der plattenförmigen Elemente (5) eins mit dem anderen und mit der Formtrommel (30) zumindest während der Wickelphase in Berührung zu halten, und dadurch gekennzeichnet ist, dass das Aneinanderhalten der plattenförmigen Elemente (5) und deren Halten an der Formtrommel (30) die Phasen umfasst, einen elastischen, insbesondere dehnbaren Körper (47) an der Reihe (23) aus plattenförmigen Elementen (5) anzulegen und den elastischen Körper (47) während der Wickelphase zunehmend so zu deformieren, insbesondere zu spannen oder zu verlängern, dass eine gegenseitige Klemmwirkung auf die plattenförmigen Elemente (5) ausgeübt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Wickeln der Reihe (23) aus plattenförmigen Elementen (5) um die genannte Formtrommel (30) herum erfolgt, indem ein Ende der Reihe (23) von Elementen (5) mit der Trommel (30) in Berührung gebracht und der restliche Teil der Reihe (23) um die Formtrommel (30) herum fortlaufend gewickelt wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der elastische Körper ein länglicher Körper ist sowie dadurch, dass die Zuordnung des elastischen Körpers (47) zur Reihe (23) aus Elementen (5) die Vorgänge umfasst, den elastischen Körper (47) an einer seitlichen Fläche der Reihe (23) aus plattenförmigen Elementen (5) anzulegen und die entgegengesetzten Enden des elastischen Körpers (47) an den jeweiligen entgegengesetzten axialen Enden von der Reihe (23) aus Elementen (5) lösbar festzuspannen.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Festspannen des elastischen Körpers (47) durchgeführt wird, indem die entgegengesetzten Enden des elastischen Körpers (47) mit den entsprechen den Lamellenelementen (45, 46) fest verbunden werden und die Lamellenelemente (45, 46) an den plattenförmigen Abschlusselementen (5) der Reihe (23) aus Elementen (5) angelegt werden.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Wickeln der Reihe (23) aus Elementen (5) um die Formtrommel (30) herum durchgeführt wird, indem eines der Lamellenelemente (45, 46) mit der Formtrommel (30) lösbar verbunden wird und das andere Lamellenelement (46) und die Formtrommel (30) das eine zum anderen hin bewegt werden.
  6. Verfahren nach irgendeinem der vorstehenden Ansprüche, das dadurch gekennzeichnet ist, dass der Kranz (6) aus plattenförmigen Elementen (5) in das Innere eines Rückhaltekörpers, insbesondere Rings (36) eingesetzt wird, bevor der elastische Körper (47) von dem Kranz (6) getrennt wird.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Einsetzen des Kranzes (6) in das Innere des Rückhaltekörpers (36) eine Phase umfasst, in der der Kranz (6) radial so zusammengepresst wird, dass eine gegenseitige Spannung zwischen den plattenförmigen Elementen (5) entsteht.
  8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass es eine Verleimungsphase der plattenförmigen Elemente (5) umfasst, wobei die Verleimungsphase umgesetzt wird, indem der Kranz (6) im Inneren des Rückhaltekörpers (36) gehalten wird, und der Kranz (6) und der entsprechende Rückhaltekörper (36) entlang einer Strecke (P1) voranbewegt werden.
  9. Anlage (1) zur Herstellung von rotierenden Schleifbürsten (2) mit einem Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, die erste Formmittel (20) zum Bereitstellen von einer Vielzahl von plattenförmigen Elementen (5) und zweite Formmittel (21, 22) zur Bereitstellung einer geordneten Reihe (23) aus gleichgerichtet und flächig aneinanderliegend angeordneten Elementen (5) umfasst und die eine Formtrommel (30) und Wickelmittel (44) zum Wickeln der geordneten Reihe (23) aus plattenförmigen Elementen (5) in fortlaufender Weise rings um die Formtrommel (30) bis zum Erzielen eines Kranzes (6) aus plattenförmigen Elementen (5) umfasst, wobei die Anlage (1) zusätzlich Rückhaltemittel (47) umfasst, um die plattenförmigen Elemente (5) eins mit dem andern und mit der genannten Formtrommel (30) zumindest während des Wickelns der Reihe (23) aus plattenförmigen Elementen (5) rings um die Formtrommel (30) anzulegen.
  10. Anlage nach Anspruch 9, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die Rückhaltemittel einen elastisch verformbaren Körper (47) umfassen, der fähig ist, mit einer seitlichen Fläche der Reihe (23) aus plattenförmigen Elementen (5) zusammenzuwirken sowie Verbindungsmittel (45, 46), um das elastische Element mit der Reihe aus plattenförmigen Elementen in lösbarer Weise zu verbinden.
  11. Anlage nach Anspruch 10, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der elastisch verformbare Körper (47) ein länglicher Körper ist sowie dadurch, dass die genannten Verbindungsmittel zwei Lamellenkörper (45, 46) umfassen, wobei der längliche Körper (47) entsprechende Endstücke aufweist, die jeweils mit einem entsprechenden Lamellenkörper (45, 46) fest verbunden sind.
  12. Anlage nach Anspruch 11, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die Formtrommel (30) mit einem Rückhaltesitz (33) versehen ist, der fähig ist, teilweise und abnehmbar wenigstens einen der Lamellenkörper (45, 46) aufzunehmen.
  13. Anlage nach irgendeinem der Ansprüche 9-12, die dadurch gekennzeichnet ist, dass sie einen ringförmigen Rückhaltekörper (36) umfasst, der fähig ist, den Ringkranz (6) wenigstens teilweise zu umgeben, sowie Stellmittel (34, 40), um den Kranz (6) in das Innere des Rückhaltekörpers (36) einzusetzen.
  14. Anlage nach Anspruch 13, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die Stellmittel (34, 40) Pressmittel (40) umfassen, um eine radiale Presswirkung auf den Kranz (6) auszuüben und eine gegenseitige Pressung zwischen den plattenförmigen Elementen (5) zu erzeugen, sowie Vorschiebemittel (34), um den Kranz (6) zum Zusammenwirken mit den Pressmitteln (40) zu bringen.
  15. Anlage nach Anspruch 14, die dadurch gekennzeichnet ist, dass sie eine Einspritzstation (63) sowie in der Einspritzstation (63) angeordnete Einspritzmittel (64) umfasst, um dem genannten Kranz (6) Klebstoff zuzuführen, der von dem entsprechenden Rückhalteringkörper (36) umgeben ist.
  16. Anlage nach Anspruch 15, die dadurch gekennzeichnet ist, dass sie Tragschlittenmittel (55) für den Kranz (6), Führungsmittel (53, 54) zum Führen der Schlittenmittel (55) entlang einer Strecke (P1) durch die Einspritzstation (63) und weitere Stelltriebe (61) für das Vorwärtsbewegen der Schlittenmittel (55) entlang der Strecke (P1) umfasst.
  17. Anlage nach Anspruch 16, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die weiteren Stelltriebe eine Vielzahl von linearen Stelltrieben (61) umfassen, die direkt mit den Schlittenmitteln (55) zusammenwirken.
  18. Anlage nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsmittel (53, 54) einen Kanal (54) umfassen, in dem die Schlittenmittel (55) gleiten.
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