-
Diese
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Formen von rotierenden Schleifbürsten.
-
Insbesondere
betrifft diese Erfindung ein derartiges Verfahren zum Formen von
rotierenden Schleifbürsten,
das eine Zentralnabe und eine Vielzahl von plattenförmigen Schleifelementen
umfasst, die fahnenartig fest mit der Nabe verbunden sind und sich
in im wesentlichen radialer Richtung erstrecken und aneinanderliegend
sind.
-
Zur
Herstellung der Schleifbürsten
des gerade beschriebenen Typs ist aus dem am 23.02.1990 eingetragenen
italienischen Patent Nr. 219581 vom gleichen Patentanmelder bekannt,
eine Vielzahl von plattenförmigen
Schleifelementen aus Bandschleifmaterialrollen nacheinander so bereitzustellen,
dass sie eine Reihe von plattenförmigen,
aneinanderliegend angeordneten und gleichgerichteten Schleifelementen
bilden und die genannten plattenförmigen Elemente rings um eine
Nabe so zu verteilen, dass sie einen ringförmigen Kranz bilden, ehe sie
mit der Nabe selbst verbunden werden.
-
Die
Verteilung der plattenförmigen
Elemente rings um die Nabe wird normalerweise von Hand realisiert,
wobei Formschablonen verwendet werden, die der Nabe selbst zuordbar
sind und die eine gleichmäßige Verteilung
der plattenförmigen
Elemente ermöglichen.
-
Die
beschriebene Herstellungsart, auch wenn angewandt, weist einige
Nachteile auf.
-
Vor
allem ist sie mit relativ hohen Herstellungszeiten sowie dem Einsatz
von Fachkräften
verbunden.
-
Außerdem ermöglicht die
beschriebene Herstellungsart keine hohen Produktionstakte zu erzielen,
weswegen sie nur zur Herstellung von kleinen Produktserien einsetzbar
ist, und die Produkte selbst weisen darüber hinaus kein konstantes
Qualitätsniveau
vor allem dadurch auf, dass sich bei der Positionierung der plattenförmigen Elemente
rings um die Nabe vor der Verbindung mit der Nabe selbst Relativverschiebungen
von einem oder mehreren plattenförmigen
Elementen in Bezug auf andere ergeben können, was selbstverständlich einen
Verlust an Symmetrie und damit an Funktionstüchtigkeit der geformten Bürsten mit
sich bringt.
-
Schließlich ist
die beschriebene Art mit relativ hohen Kosten verbunden, die zusätzlich zu
dem unerlässlichen
Einsatz von Fachkräften
und der Verwendung von den genannten Formschablonen dadurch anfallen,
dass für
jeden realisierten Produkttyp eine spezielle Formschablone vorgesehen
werden muss.
-
Allgemein
sind aus der
DE 28
22 733 A1 und der
US
3,795,498 Rotations-Schleifbürsten und
ein Verfahren zu deren Herstellung bekannt. Dabei werden jeweils
plattenförmige
Schleifelemente aus einer Reihe flächig aufeinanderliegend benachbarter
plattenförmiger
Schleifelemente mittels einer Epoxidschicht und einer Vielzahl von
länglichen
Elementen, wie biegbaren Kordeln oder Schnüren, miteinander verbunden.
Diese länglichen
Elemente sind nach der Fertigstellung einer Schleifbürste fester
Bestandteil von dieser selber. Dabei liegt das längliche Element nach der Herstellung
der Schleifbürste
direkt an deren Achse an. Diese Verfahren bieten jedoch noch keine
zufriedenstellende Lösung
der vorstehenden Probleme.
-
Die
Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein verbessertes Verfahren
und eine entsprechende Anlage zur einfacheren und wirtschaftlichen
Herstellung von Schleifbürsten
vorzuschlagen.
-
Diese
Aufgabe wird durch ein Verfahren einer Anlage zur Herstellung von
Schleifbürsten
mit den Merkmalen der Patentansprüche 1 bzw. 9 gelöst.
-
Vorteilhafte
Ausgestaltungen sind Gegenstand von abhängigen Ansprüchen.
-
Die
Erfindung wird nun unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen
beschrieben, die ein nicht einschränkendes Ausführungsbeispiel
zeigen, bei denen
-
die 1 schematisch
eine bevorzugte Ausführungsform
der Anlage nach dieser Erfindung zeigt,
-
die 2 und 3 perspektivisch
zwei verschiedene Gruppen der Anlage der 1 zeigen,
-
die 4 eine
zur 3 analoge Abbildung ist und die Gruppe der 3 in
einem anderen Funktionszustand zeigt,
-
die 5-8 eine
andere Gruppe der Anlage der 1 in vier
verschiedenen Funktionszuständen
zeigen,
-
die 9 und 10 eine
andere Gruppe der Anlage der 1 in zwei
verschiedenen Funktionszuständen
zeigen,
-
die 11 und 12 den 9 und 10 ähnlich sind
und eine Variante der in den 9 und 10 dargestellten
Gruppe zeigen,
-
die 13 perspektivisch
eine weitere Gruppe der Anlage der 1 zeigt
und
-
die 14 und 15 zwei
verschiedene., mit der Anlage der 1 realisierte
Bürsten
zeigen.
-
In
der 1 ist mit 1 eine Anlage in ihrer Gesamtheit
zur Realisierung von rotierenden Schleifbürsten 2 angegeben,
die jeweils nach den Darstellungen in den 14 und 15 eine
Zentralnabe umfassen, die eine Achse 4 aufweist und fähig ist,
mit einem Drehkopf einer Arbeitsmaschine (nicht dargestellt) verbunden
zu werden.
-
Jede
Bürste 2 umfasst
außerdem
eine Vielzahl von bekannten plattenförmigen Schleifelementen 5 von
Schmirgelleinwandart oder alternativ von schwammiger Art, d. h.
aus porösem
und in der Stärke
elastisch zusammendrückbarem
Material realisiert sind, die mit der Nabe 3 fest verbunden
sind und sich im wesentlichen strahlenförmig von der Nabe 3 aus
erstrecken, um einen ringförmigen
Schleifkranz 6 festzulegen, der koaxial mit der Achse 4 ist.
-
Nach
der Darstellung in der 4 ist die Nabe 3 eine
Vollnabe und umfasst einen Zapfen 7, der sich koaxial zur
Achse 4 erstreckt und zum Teil in einen Block 8 aus
polymerisiertem Kleber eingelassen ist, der die plattenförmigen Schleifelemente 5 fest
untereinander und mit dem Zapfen 7 verbinden kann.
-
Alternativ
besteht nach den Darstellungen in den 12 und 15 die
Nabe 3 aus einer Hohlachsnabe und umfasst einen zylindrischen
Körper 9, der
koaxial zur Achse 4 ist und sich mit Spiel im Inneren des
Kranzes 6 erstreckt und zwei scheiben- oder flanschförmige Körper 10 (nur
einer davon ist in der 15 sichtbar), die auf den entgegengesetzten seitlichen
Rändern
des Kranzes 6 und des Körpers 9 angeordnet
sind und zusammen mit dem Körper 9 und
dem Kranz 6 einen Hohlraum 11 festlegen, der vollständig mit
polymerisiertem Kleber ausgefüllt
ist. Jeder scheibenförmige
Körper 10 weist
eine Umfangsringrippe 12 auf, die zur Rippe 12 des
anderen scheibenförmigen
Körpers 10 hinzeigt
und in einer entsprechenden Kreisnut 13 sitzt, die in der
Stirnfläche
des Kranzes 6 ausgebildet ist.
-
Die
Anlage 1 umfasst eine Gruppe 14 für die Bildung
von Paketen oder Reihen von plattenförmigen Elementen 5 und
in der im am 23.02.1990 eingetragenen italienischen Patent Nr. 219581
vom gleichen Anmelder gezeigten und beschriebenen Art, auf das hier
in vollem Umfang der Beschreibungsvollständigkeit halber hingewiesen
wird.
-
Insbesondere
umfasst die Gruppe 14 eine Abwickelstation 15 (2),
in deren Innerem bei dem beschriebenen speziellen Beispiel drei
Rollen 16 von Schleifband 17, die um im wesentlichen
senkrechten Achsen drehbar sind, angeordnet sind und eine motorisch
angetriebene Transportvorrichtung 18 bekannten Typs, die
fähig ist,
die Rollen 16 abzuwickeln und die Bänder 17 der Rollen 16 entlang
einer Strecke P einer Schneidestation 19 schrittweise zuzuführen (1, 3 und 4).
-
Im
Inneren der Station 19 werden die Bänder 17 von einer
Schere 20 bekannten Typs quer geschnitten, um eine geordnete
Folge von plattenförmigen
Elementen 5 bereitzustellen, die von einem beweglichen
Organ 21 der Schere 20 in das Innere eines geraden
Kanals 22 fortlaufend befördert und so zusammengeführt werden,
dass sie eine Reihe 23 von gleichgerichteten, plattenförmigen Elementen 5 bilden,
die eine bestimmte Länge
L hat, die insbesondere in Bezug auf die Länge der Abwicklung der Kränze 6 ein Übermaß hat.
-
Jeweils
unter Bezugnahme auf die 1 umfasst die Anlage 1 außerdem eine
Formstation 24 für
die Herstellung der genannten Kränze 6,
die nach der Schneidstation 19 in Laufrichtung der Bänder 17 gesehen
angeordnet ist.
-
Die
Station 24 enthält
eine Formvorrichtung 25, die ein festes Gestell 26 und
eine mit dem Gestell 26 fest verbundene senkrechte Führung 27 umfasst. Mit
der Führung 27 ist
längs einer
vertikalen Achse 28 gleitend ein Schlitten 29 verbunden,
der in seiner axialen Endstellung durch die Wirkung gehalten wird, die
von einer Druckfeder 29a (7) ausgeübt wird, die
in einem sich zur Achse koaxialen Lage befindlichen Sitz des Gestells 26 gelagert
ist und zwischen einer Bodenwand des genannten Sitzes und einem am
Schlitten 29 festen Außenflansch
zusammengedrückt
wird.
-
Mit
dem Schlitten 29 ist eine Formtrommel 30 fest
verbunden, die zusammen mit dem Schlitten 29 zwischen einer
hochgefahrenen Beschickungsstellung (5, 6 und 7)
der Elemente 5 und Formstellung des Kranzes 6 sowie
einer in der 8 gezeigten abgesenkten Stellung
beweglich ist.
-
Insbesondere
umfasst die Trommel 30 eine runde Auflagegrundplatte 31,
die koaxial mit der Achse 28 ist, einen kleineren Außendurchmesser
als den Außendurchmesser
der Kränze 6 hat
sowie einen mit der Grundplatte 31 fest verbundenen Körper 32.
Der Körper 32 in
zur Achse 28 koaxialen Lage erstreckt sich nach oben von
der Grundplatte 31 aus, weist einen Außendurchmesser auf, der im
wesentlichen gleich dem Innendurchmesser der Kränze 6 ist und ist
mit einer Axialnut 33 versehen, die vom eigenen freien
Ende ausgehend in im wesentlichen radialer Richtung verläuft.
-
Die
Formvorrichtung 25 umfasst außerdem ein rohrförmiges Schiebeorgan 34,
das sich koaxial mit der Achse 28 oberhalb der Trommel 30 erstreckt, und
zwar mit einer entsprechenden festen senkrechten Führung 35,
in der es axial gleitet, verbunden und bei Betätigung durch einen Bediener
oder alternativ unter dem Druck eines linearen Stelltriebs (nicht
dargestellt) in beiden Richtungen zwischen einer hochgefahrenen
Wartestellung (6), bei der es von der Grundplatte 31 und
dem Körper 32 abgefahren
ist und einer herabgefahrenen Arbeitsstellung (8) beweglich
ist, bei der es nahe einem Rückhaltering 36 eines
auf der Trommel 30 geformten entsprechenden Kranzes 6 angeordnet
ist.
-
Insbesondere
ist nach den Darstellungen in den 5 – 8 der
Ring 36 fähig,
die plattenförmigen
Elemente 5 in relativ festen Lagen zu halten und zumindest
teilweise im Inneren eines Sitzes 37 (7 und 8)
gelagert, der in einer festen Tragringplatte 38 ausgebildet
ist, die sich in mit der Achse 28 koaxialer Lage oberhalb
der Führung 27 erstreckt,
fest am Gestell 26 ist und einen größeren Innendurchmesser als
denjenigen des Ringes 36 aufweist.
-
Der
Ring 36 weist einen Innendurchmesser auf, der in Bezug
auf den Außendurchmesser
des auf der Trommel 30 geformten Kranzes 6 ein
Untermaß hat
und ist bei Gebrauch im Inneren des Sitzes 37 durch einen
rohrförmigen
Pressring 40 gehalten, der in mit der Achse 28 koaxialer
Lage mit dem Gestell 26 lösbar verbunden ist.
-
Der
Körper 40 umfasst
vom zur Platte 38 hinzeigenden Teil ausgehend ein erstes
zylindrisches Teilstück 41,
das einen Innendurchmesser hat, welcher in Bezug auf den Innendurchmesser
des Ringes 36 ein Untermaß aufweist sowie ein konisches
Teilstück 42,
das sich zum zylindrischen Teilstück 41 hin verjüngt und
dessen Innendurchmesser im wesentlichen genauso groß wie derjenige
des Teilstücks 41 ist.
-
Der
Körper 40 umfasst
außerdem
ein zweites zylindrisches Teilstück 43,
das, wenn die Trommel 30 in ihrer hochgefahrenen Stellung
angeordnet ist, sich unterhalb der Grundplatte 31 erstreckt
und einen Innendurchmesser aufweist, der genauso groß ist wie
der große
Innendurchmesser des konischen Teilstücks 42 und in Bezug
auf den Außendurchmesser
des auf der Grundplatte 31 gebildeten Kranzes 6 ein Übermaß aufweist.
-
Nach
den Darstellungen in den 4-6 umfaßt die Anlage 1 außerdem eine Einrichtung 44 zum
Formen der Kränze 6 auf
der Trommel 30. Die Einrichtung 44, die in dem
beschriebenen speziellen Beispiel von Hand von einem Bediener betätigbar ist,
umfaßt
zwei gerade Lamellen 45 und 46 und ein längliches
elastisches Element 47, vorzugsweise einen Streifen aus
elastomerischem Material, das entsprechende entgegengesetzte Endstücke aufweist,
die jeweils durch ein Zwischenstück einer
entsprechenden Lamelle 45,46 fest verbunden sind.
-
Jede
Lamelle 45,46 hat zwei entsprechende entgegengesetzte
mit 48 und 49 angegebene Endstücke, von denen die Endstücke 49 fähig sind,
gegen ein entsprechendes Abschlußschleifelement 5 der
Reihe 23 angeordnet und verspannt zu werden, während die
Endstücke 48 Griffstücke sind,
die bei Gebrauch jeweils fest zwischen die Finger des Bedieners
genommen werden und ihm gestatten, die Lamellen 45 und 46 entlang
einer bestimmten Bahn zu schwenken.
-
Erneut
unter Bezugnahme auf die 1 umfaßt die Anlage 1 schließlich eine
Gruppe 50 zum Formen der Nabe 3 und zum Verbinden
des an der Nabe 3 geformten Kranzes 6.
-
Nach
den Darstellungen insbesondere in der 13 umfaßt die Gruppe 50 einen
Tisch 51, der seinerseits vier Ständer 52 und einen
ringförmigen Führungsaufbau 53 umfaßt, in dem
ein Ringkanal 54 ausgebildet ist.
-
Der
Kanal 54 ist U-förmig
gestaltet, nach oben offen und weist im Grundriß eine rechteckige Form auf.
Der Kanal 54 legt eine rechteckige, geschlossene Strecke
P1 fest, entlang der eine Vielzahl von schlittenartigen Körpern 55 in
parallelepipedonischer Form schrittweise voranbewegt werden. Die Körper 55 sitzen
gleitend in dem Kanal 54 und umfassen jeweils einen zylindrischen
Sitz 56 (9 und 10), der
eine Achse 57 aufweist und in dem ein trinkglasförmiger Körper 58 eingefügt ist,
der fähig
ist, bei Gebrauch einen entsprechenden Kranz 6 teilweise
aufzunehmen, der von dem entsprechenden Ring 36 umgeben
ist, welcher sich außerhalb
des trinkglasförmigen
Körpers 58 erstreckt.
-
Jeder
schlittenartige Körper 55 umfaßt außerdem eine
Blindbohrung 59 (9 und 10), die
in einer Bodenwand des Sitzes 56 und des trinkglasförmigen Körpers 58 in
einer mit der Achse 57 koaxialen Position ausgeführt und
fähig ist,
einen entsprechenden Zapfen 60 aufzunehmen, der gleich dem
Zapfen 7 dann ist, wenn eine Bürste 2 zu realisieren
ist, deren Nabe 3 eine Vollnabe ist (9, 10 und 14)
und dagegen ein einfacher Bezugszapfen dann ist, wenn eine Bürste 2 zu
realisieren ist, deren Nabe 3 eine Hohlnabe ist (11, 12 und 15).
Im letztgenannten Fall weist der Zapfen 60 einen Durchmesser
auf, der in bezug auf den Innendurchmesser des zylindrischen Körpers 9 ein
Untermaß hat.
-
Die
schlittenartigen Körper 55 werden
entlang der Strecke P1 von vier linearen Stellantrieben 61,
vorzugsweise pneumatischen, voranbewegt, die mit dem Führungsaufbau 53 in
der Nähe
der Ecken der Strecke P1 fest verbunden sind und die jeweils fähig sind,
bei Gebrauch eine entsprechende Reihe von schlittenartigen Körpern 55 entlang
einem entsprechenden geraden Abschnitt der Strecke P1 voranzubewegen.
-
Die
Strecke P1 verläuft
durch eine Beschickungsstation 62, bei der auf jedem Körper 55 der entsprechende
Kranz 6, der von dem entsprechenden Ring 36 umgeben
ist und der jeweilige Zapfen 60 dann angeordnet werden,
wenn Bürsten 2 mit
Vollnabe zu formen sind, Wenn dagegen Bürsten mit Hohlnabe zu formen
sind, werden mit dem Zapfen 60, der bereits mit dem Körper 55 verbunden
ist, zusätzlich zum
Kranz 6 auch der zylindrische Körper 9 und einer der
scheibenförmigen
Körper 10 verbunden.
-
Die
Strecke P1 verläuft
außerdem
durch eine Einspritzstation 63, die in Laufrichtung der
Körper 55 gesehen
nach der Beschickungsstation 62 angeordnet ist und eine
Einspritzvorrichtung 64 bekannten und nicht ausführlich beschriebenen
Typs enthält,
die entlang einem Abschnitt der Strecke P1 beweglich und fähig ist,
in das Innere von jedem Kranz 6 eine vorgegebene Menge
Kleber, vorzugsweise ein bei Wärme
aus härtendes
Harz, zu spritzen.
-
Die
Strecke P1 verläuft
zuletzt durch eine Abführungsstation 65 der
geformten Bürsten 2,
die in einem derartigen Abstand von der Einspritzstation 63 angeordnet
ist, dass das Aushärten
des Klebers ermöglicht
ist.
-
Die
Funktionsweise der Anlage 1 wird nun mit der Annahme beschrieben
werden, eine Bürste 2 mit
Vollnabe, d. h. mit zentralem Anschlusszapfen 7 versehen
und von dem Zustand ausgehend realisieren zu müssen, bei dem die Formtrommel 30 und
das Schiebeorgan 34 in den jeweiligen hochgefahrenen Stellungen
angeordnet sind, und der Körper 40 vom Gestell 26 getrennt
ist.
-
Ab
diesem Zustand wird ein Ring 36 ins Innere des Sitzes 37 gebracht,
und der Körper 40 wird
mit dem Gestell 26 so verbunden, dass er den Ring 36 im Inneren
des Sitzes 37 hält.
Dann werden die Bänder 17 von
der Vorrichtung 18 zur Schere 20 hin schrittweise
voranbewegt, die die Bänder 17 quer
und gleichzeitig schneidet und nacheinander eine Vielzahl von gleichgerichteten,
plattenförmigen
Elementen 5 bildet, die anschließend vom Organ 21 in
das Innere des Kanals 22 geschoben und miteinander so in
Berührung
gebracht werden, dass sie die Reihe 23 mit der Länge L bilden.
-
An
dieser Stelle ordnet der Bediener nach den Darstellungen in den 4-6 die
Endstücke 49 der
Lamellen 45 und 46 auf den entgegengesetzten axialen
Seiten der Reihe 23 an, indem er die Endstücke 48 der
Lamellen 45 und 46 zwischen die Finger nimmt und
die Endstücke 49 an
den jeweiligen Abschlusselementen 5 anlegt und das elastische Element 47 zum
Anliegen an einer seitlichen Fläche der
Reihe 23 bringt; danach spannt er, indem er eine axiale
Kraft auf die Lamellen 45 und 46 ausübt, die Reihe 23 von
Elementen 5 zwischen den Lamellen 45 und 46 zu
einem Paket zusammen und zieht die Reihe 23 aus dem Kanal 22.
Dann bringt er die Reihe 23, immer noch zwischen den Lamellen 45 und 46 zu einem
Paket zusammenhaltend, auf die Grundplatte 31, wobei er
ein Endstück
der Reihe 23 am zylindrischen Körper 32 anlegt und
das Endstück 49 der
Lamelle 45 in das Innere der Nut 33 steckt.
-
Nun
schwenkt der Bediener die Lamelle 46 um den Körper 32,
wobei er der Lamelle 46 eine im wesentlichen kreisförmige Bahn
beschreiben lässt und
verformt die Reihe 23, die sich nach und nach um den Körper 32 wickelt,
bis dann auch das Endstück 49 der
Lamelle 46 in die Nut 33 eingesteckt und angelegt
am Endstück 49 der
Lamelle 45 angeordnet wird (6). Während der
fortschreitenden Umwicklung des zylindrischen Körpers 32 mit der Reihe 23,
wickelt sich das elastische Element 47 fortschreitend um
die Reihe 23 und, indem es sich elastisch verformt, blockiert
es die Elemente 5 gegeneinander und gegen den Körper 32.
-
Dann
verschiebt der Bediener das Schiebeorgan 34 entlang der
Achse 28 in seine herabgefahrene Stellung, wobei er die
Lamellen 45 und 46 aneinandergelegt hält; nach
den Darstellungen in den 7 und 8 bewegt
sich während
des Verschiebens das Schiebeorgan 34 zusammen mit dem geformten
Kranz 6 und schiebt die Formtrommel 30 und den
Kranz 6 immer mehr nach unten und zum Ring 36 hin.
Infolge der Verschiebung gleiten die Endstücke 49 in der Nut 33 entlang,
bis sie aus ihr am oberen Ende austreten, und der Kranz 6 wird
nach und nach von der Klemmung durch das elastische Element 47 einerseits
und den Körper 32 andererseits
befreit und wird ins Innere des rohrförmigen Körpers 40 eingeführt, wo
er durch das konische Teilstück 42 eine
gleichmäßige radiale
Zusammenpressung erfährt;
beim Austritt aus dem Körper 40 wird der
Kranz 6 allmählich
in den Ring 36 eingeführt;
der das elastische Element 47 ersetzt und die verschiedenen
Elemente 5 in relativ festen Lagen hält.
-
Sobald
das Einsetzen des Kranzes 6 in den Ring 36 beendet
ist, wird das Schiebeorgan 34 in seine hochgefahrene Lage
zurückgebracht,
und die Trommel 30 wird in ihre hochgefahrene Stellung durch
die von der Feder 29a ausgeübte Wirkung zurückgebracht.
Zusammen mit der Trommel 30 werden jeweils durch die von
der Feder 29a ausgeübten Kraft
auch der von dem entsprechenden Ring 36 umgebene Kranz 6 und
der Körper 40 hochgefahren,
der vom gleichen Ring 36 nach oben gedrückt wird.
-
An
dieser Stelle wird nur der Körper 40 vom Kranz 6 getrennt,
der anschließend
zur Station 62 der Gruppe 50 hin voranbewegt wird
und in das Innere des entsprechenden trinkglasförmigen Körpers 58 in koaxialer
Position mit dem Zapfen 60, der vorher mit dem Körper 55 verbunden
wurde, vorzugsweise durch einen Manipulator (nicht dargestellt)
eingesetzt wird.
-
An
dieser Stelle werden die Stellantriebe 61 aktiviert, die
den Körper 55 entlang
der Strecke P1 zur Einspritzstation 63 hin schrittweise
voranbewegen, bei dem der Raum zwischen dem Zapfen 60 und dem
Ringkranz 6 vollständig
mit bei Wärme
aushärtendem
Kleber durch die Einspritzvorrichtung 64 gefüllt wird.
-
Nach
Beendigung des Einspritzvorgangs wird der die nunmehr fertiggestellte
Bürste 2 tragende
Körper 55 zur
Abführungsstation 65 hin
voranbewegt, in der der Zapfen 60 vom Körper 55 getrennt wird,
und die Bürste 2 aus
dem trinkglasförmigen Körper 58 herausgezogen
und vom Ring 36 getrennt wird, nachdem sie einer Klebstoffpolymerisationsbehandlung
unterworfen wurde.
-
Wenn
dagegen die zu realisierende Bürste 2 von
der Art mit Hohlachse ist, d.h. mit einem zentralen Loch für die Welle
eines Antriebskopfs, werden anschließend an die Realisierung der
Reihe 23 von Elementen 5 an der Reihe 23 z.B.
durch zwei gegenüberstehenden
Schleifscheiben bekannten und nicht dargestellten Typs ein Paar
gerade, einander gegenüberliegende
Nuten ausgebildet, die nach erfolgter Formung die Nuten 13 festlegen.
Dann werden die vorstehend beschriebenen gleichen Arbeitsgänge wiederholt;
insbesondere wird nach dem Einsetzen des Kranzes 6 in das
Innere des entsprechenden Ringes 36 der Kranz 6 in
der Beschickungsstation 62 voranbewegt und mit dem zylindrischen
Körper 9,
der vorher auf den Zapfen 60 aufgeschoben wurde und mit
einem der Körper 10 verbunden,
der vorher in dem Inneren des trinkglasförmigen Körpers 58 oder alternativ
direkt im Sitz 56 des jeweiligen Körpers 55 in koaxialer
Position mit der Achse 57 gelagert wird.
-
An
dieser Stelle wird der Körper 55 in
die Einspritzstation 63 geschoben, und durch die Einspritzvorrichtung 64 wird
Kleber in die Kammer 11 gespritzt, wonach dann die gleichen
Arbeitsgänge
wie vorstehend beschrieben folgen. Nach erfolgter Einspritzung wird
der andere scheibenförmige
Körper 10 mit
dem Kranz 6 verbunden und damit die Bürste 2 komplettiert.
-
Aus
den obigen Ausführungen
geht offensichtlich hervor, dass bei der beschriebenen Anlage 1 das
Vorhandensein der Formvorrichtung 25 und die Verwendung
der Einrichtung 44 vor allem ermöglichen, die Formzeiten von
jeder Bürste
in Bezug auf die bekannten Realisierungsmodalitäten bedeutend zu reduzieren
und gestatten, hohe Produktionstakte zu erzielen. Es ist nämlich offensichtlich,
dass die Einrichtung 44 und die Formtrommel 30 ermöglichen, schnell
die Kränze 6 zu
formen.
-
Außerdem ermöglichen
das Vorhandensein der Vorrichtung 30 und die Verwendung
der Einrichtung 44 und des Rückhalteringes 36,
Produkte nicht nur von hoher Qualität und funktioneller Leistungsfähigkeit
sondern auch Produkte zu realisieren, die alle das gleiche Qualitätsniveau
haben. Die entsprechende Positionierung der Elemente 5 ist
nämlich
während
der Formphase der Kränze 6 durch
das elastische Element 47 garantiert, das ermöglicht,
die Elemente in relativ festen Lagen anzuordnen und zu halten und
nach erfolgter Formung durch den Ring 36, insbesondere
Rückhaltering 36,
der mit dem jeweiligen geformten Kranz 6 bis zum Aushärten des
Klebers verbunden bleibt, der verwendet wird, um die verschiedenen
plattenförmigen
Elemente 5 untereinander zu verbinden.
-
Außerdem wird
dank der einfachen Bedienbarkeit der ganzen Anlage 1 und
insbesondere der Einrichtung 44 der Einsatz von Fachkräften nicht
notwendig, weswegen die geformten Bürsten extrem geringe Fertigungskosten
in Bezug auf die bekannten Herstellungsmöglichkeiten haben, die sich
auch dadurch ergeben, dass absolut keine Formschablonen verwendet
werden und dass die Einrichtung 44 nicht nur vernachlässigbare
Kosten hat, sondern auch an Bürsten
jedweder Größe anpassbar
ist, wobei evtl. einfach das elastische Element 47 auszutauschen ist.
-
Aufgrund
der obigen Ausführungen
versteht sich von selbst, dass an der beschriebenen Anlage 1 Änderungen
und Varianten angebracht werden können, die den Schutzbereich
dieser Erfindung nicht überschreiten.
-
Insbesondere
könnte
die Trommel 30 anders als beschrieben realisiert werden
und zusätzlich
zum Gleiten auch um die Achse 28 drehbar sein, um das Wickeln
der Reihe 23 um den Körper 32 herum
zu erleichtern. Aber nicht genug damit auch der Ring 36 könnte durch
ein anderes Element z. B. durch einen trinkglasförmigen Körper ersetzt werden, der ganz oder
teilweise die entsprechende Bürste
aufnehmen könnte
und evtl. bereits mit einer Bohrung zum Einsetzen des Zapfens 60 oder
alternativ mit einem Zentrierzapfen für den zylindrischen Körper 9 versehen sein
könnte.
-
Es
ist außerdem
offensichtlich, dass die beschriebene Anlage 1 vollständig automatisiert
werden könnte,
indem anstelle der Bediener normale Robotermanipulatoren treten.
Die Einrichtung 44 könnte nämlich von
zwei gewöhnlichen
Roboterarmen bedient werden, die mit entsprechenden Greifzangen versehen
und fähig
sind, jeweils eine entsprechende Lamelle 45, 46 zu
handhaben.
-
Aber
auch der geformte und vom Ring 36 umgebene Kranz könnte zur
Beschickungsstation 62 hin durch gewöhnliche Förderer befördert werden und könnte auf
dem entsprechenden schlittenförmigen
Körper 55 durch
irgendeinen Robotermanipulator ohne irgendwelche praktischen Schwierigkeiten angeordnet
werden.
-
Schließlich könnte die
Gruppe 50 anders als beschrieben gestaltet werden und zwar
könnte
sie einen oder mehrere Förderer,
z. B. des Typs mit Taschen, umfassen, die entlang einer durch die
genannten Stationen hindurchgehenden Förderstrecke, die nicht ringförmig zu
sein braucht, beweglich sind.
-
Zu
guter Letzt könnte
die Anlage 1 eine nach der Abführungsstation angeordnete automatische Speichergruppe
umfassen.