DE19620369C2 - Schuh - Google Patents
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Description
Die Erfindung befaßt sich mit einem Schuh gemäß Oberbegriff des Patentan
spruchs 1.
Ein solcher Schuh ist aus DE 34 36 670 A1 bekannt. Dieser Schuh weist im
Mittelfußbereich zwei erste Seitenteile mit einer ersten Auftrennung und eine
Mittelfußbandage und zweiten Seitenteilen und zweiten Auftrennungen auf. Die
zweite Auftrennung liegt etwa im Bereich der ersten, von den ersten Seitenteilen
gebildeten Auftrennung. Die bei diesem Schuh als Mittelfußbandage dienende
Stützbandeinrichtung wird von zwei sich nach oben erstreckenden Bandteilen
gebildet, deren Enden nach Wunsch entweder überlappend oder aber dicht
aneinandergrenzend in der Nähe des Mittelfußteiles des Fußes angeordnet
werden können. Die Bandteile sind unter der Innensohle durchgeführt und an
den beiden ersten Seitenteilen des Außenmaterials des Schuhs festgelegt,
während nur die zur Verbindung dienenden Enden der Bandteile nach dem
Umgreifen des Fußes in seinem Mittelfußbereich beweglich und beispielsweise
mittels eines Klettverschlusses miteinander verbunden werden können. Diese als
Mittelfußbandage dienende Stützbandeinrichtung hat somit Bandteile, welche unmittelbar
durch eine feste Verbindung mit den äußeren oder ersten Seitenteilen
bewegungsverbunden sind. Hierdurch kann ein enges Anliegen der Stützbandeinrichtung
im Gebrauchszustand nach dem Anziehen des Schuhs gewährleistet werden, da die
Stützbandeinrichtung hinsichtlich ihrer Form nicht unabhängig von den äußeren ersten
Seitenteilen an die Form des Mittelfußes angepaßt werden kann.
In US 5,323,594 ist eine Schuhauslegung beschrieben, bei der ein Spannriemen
verwendet wird, welcher zugleich eine Fersenabstützung bildet. Eine den Mittelfußbe
reich umschließende Manschette oder Mittelfußbandage fehlt dort gänzlich. Es ist dort
lediglich ein Bereich vorgesehen, welcher im wesentlichen nur unterseitig die
Fußwölbung untergreift, welcher aber keine Abstützung des Mittelfußbereiches und
insbesondere keine maschenartig den Mittelfußbereich umschließende Mittelfußbandage
bildet.
Aus US 3,747,239 ist ein Sicherheitsschuh bekannt, welcher zwei Seitenteile und eine
Bandage hat, die mittels Spannriemen an einem Seitenteil lösbar und am anderen
Seitenteil unlösbar befestigt ist. Der Spannriemen ist durch eine Ausnehmung in der
Sohle des Schuhs geführt und durch eine Schnalle befestigt. Die Belastungen beim
Schließen des Schuhs und der Mittelfußbandage sind vergleichsweise hoch, wobei sich
die Mittelfußbandage hinsichtlich ihres Anschmiegens und Anpassens an den
Mittelfußbereich des Fußes nur abhängig von der Schließkraft zum Schließen des
Schuhs anpassen läßt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Schuh mit einer Mittelfußbandage der
gattungsgemäßen Art bereitzustellen, welcher eine sachgerechte Bandagierung des
Fußes unter enger Anlage einer Mittelfußbandage an den Mittelfußbereich des Fußes
gestattet.
Nach der Erfindung wird hierzu ein Schuh mit den Merkmalen des Oberbegriffs
des Patentanspruchs 1 bereitgestellt, welcher sich durch die Merkmale des
Kennzeichens desselben auszeichnet.
Bei der erfindungsgemäßen Auslegung des Schuhs ist die Mittelfußbandage nur
an dem einen Seitenteil oder den ersten Seitenteilen oder äußeren Seitenteilen
festgelegt und in Bezug auf das andere Seitenteil relativ beweglich. Durch diese
relative Beweglichkeit der flexiblen Mittelfußbandage zu dem Ober- und Unterteil
kann einerseits die Mittelfußbandage unabhängig von dem Oberteil verschlossen
werden, und andererseits kann sie sich während des Schließvorganges fast an
den noch in einer entspannten Lage befindlichen Fuß eng anschmiegen, bevor
das Oberteil geschlossen wird. Hierdurch erhält man eine paßformfreundlichere
Bandagierung und Abstützung des Fußes. Durch die bei dem erfindungsgemäßen
Schuh vorgesehenen Spannriemen und dessen Anordnung nach Anspruch 1
wird zusätzlich erreicht, daß man die Belastungen beim Schließen des
Schuhs
und der Mittelfußbandage halbieren kann, wodurch sich in wirksamer Weise
vermeiden läßt, daß die Mittelfußbandage während des bestimmungsgemäßen
Gebrauchszustandes des Schuhs nachgibt. Bei dem erfindungsgemäßen Schuh
läßt sich die Mittelfußbandage hinsichtlich ihres Anschmiegens und Anpassens
an den Mittelfußbereich des Fußes frei und unabhängig von den ersten und
äußeren Seitenteilen des Oberteils des Schuhs verwirklichen, so daß man bei
dem erfindungsgemäßen Schuh eine sachgerechte, zuverlässige und universelle
Anpassung der Mittelfußbandage an die Form des Mittelfußbereiches des
Trägers erhält. Hierdurch wird die Abstützung des Mittelfußbereiches zuver
lässiger und gezielter, da Wechselwirkungen mit den ersten oder äußeren Seiten
teilen des Oberteils ausgeschlossen sind.
Die äußere Gestalt des Schuhs läßt sich in weitem Rahmen modifizieren. So
kann sich der Schuh modischen Vorgaben folgend gestalten lassen, oder die
Ausgestaltung kann auch derart erfolgen, daß man besonderen Sicherheits
aspekten, wie bei einem Sicherheitsschuh, Rechnung trägt.
Zum erleichterten Öffnen und Schließen des Schuhs ist gemäß Anspruch 2 der Spannriemen in
bevorzugter Weise an dem einen ersten Seitenteil durch ein Befestigungsmittel
in Form eines Klett- oder Druckknopfverschlusses lösbar festgelegt.
Gemäß einer zweckmäßigen Ausgestaltungsform nach der Erfindung sind die
zweiten Seitenteile durch eine Schnürung oder einen Spannriemen aneinander
festlegbar und vorzugsweise ist bei einer solchen Auslegung die Schnürung
durch den Spannriemen zumindest im Bereich ihres oberen Endes überdeckt (siehe hierzu Ansprüche 3 und 4).
Hierbei erreicht man eine gleichmäßige Bandagierung des Mittelfußbereiches und
zugleich läßt sich der Schuh schnell schließen und öffnen. Durch die Überdec
kung der Schnürung durch den Spannriemen kann verhindert werden, daß eine
Schleife der Schnürung sich unbeabsichtigt lösen kann.
Um unerwünschte Deformierungen der Manschette zu verhindern, bildet das
während der bestimmungsgemäßen Verwendung die Fußaußenseite umschlie
ßende, erste Seitenteil zumindestens in dem an die erste Auftrennung angren
zenden Bereich einen Bestandteil der Manschette. Die hierbei ineinander überge
hende Auslegung von Manschette und erstem Seitenteil ist ohne nachteilige
Auswirkung, da gerade in diesem Bereich normalerweise keine großen relativen
Bewegungen des Fußes vorhanden sind (Anspruch 5).
Um die Bildung von Scheuerstellen an der Oberseite des Mittelfußbereiches zu
verhindern, überdeckt zweckmäßigerweise nach Anspruch 6 eine Lasche die zweite Auftrennung
innenseitig. Diese Lasche kann an ihrer Innenseite ggf. mit einer Polsterschicht
versehen sein.
Gemäß einer zweckmäßigen Ausgestaltungsform nach nach Anspruch 7 der Erfindung ist die
Manschette aus einer einzigen Schicht aus einem textilen Material, einem künst
lichen oder natürlichen Leder hergestellt. Leder wird als natürliches Material
bevorzugt.
Eine gute Flexibilität ist hinsichtlich der Wirksamkeit der Mittelfußbandage in
orthopädischer Hinsicht wesentlich. Mit größer werdender Flexibilität nimmt aber
die Formhaltigkeit ab, und daher können sich im Bereich der Manschette Falten
bilden oder das Schließen wird schwieriger. Diesbezüglich ist es daher zweckmä
ßig, wenn die die Manschette bildende Schicht nur im Bereich der zweiten
Auftrennung beispielsweise durch eine Doppelung des Materials, verstärkt ist (siehe hierzu Anspruch 8).
Eine verbesserte orthopädische Abstützung des Fußes erhält man gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform nach Anspruch 9 dann, wenn die Manschette ein flexibles Fußbett
umschließt, das zumindest auf der Fußinnenseite in Bezug auf den Schuh relativ
beweglich ist. Dieses Fußbett kann aus einer Lederschicht bestehen, die auf der
von dem Fuß abgewandten Seite in zumindest einem Teilbereich mit einer
Formschicht aus einem polymeren Werkstoff verbunden ist (Anspruch 10). Zur Erzielung einer
dauerhaften Verbindung ist es hierbei von Vorteil, wenn der polymere Werkstoff
in flüssigem Zustand an die Lederschicht angeformt und nachfolgend verfestigt
wird (Anspruch 11).
Die Erfindung wird nachstehend anhand einer bevorzugten Ausführungsform
unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung näher erläutert. Darin zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Draufsicht auf einen Schuh,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform
eines Schuhs mit schematisch angedeuteter Mittelfußbandage, und
Fig. 3 eine Querschnittsansicht eines Schuhs mit Mittelfußbandage.
Der in den Fig. 1 bis 3 gezeigte Schuh umfaßt ein Oberteil
1, das im Mittelfußbereich zwei erste Seitenteile 2 aufweist,
die im Bereich von einer ersten Auftrennung 3 lösbar aneinan
der festlegbar sind, sowie ein Unterteil 4, das mit dem Ober
teil 1 verbunden ist.
Die ersten Seitenteile 1.1 umschließen außenseitig eine Mit
telfußbandage 5, die nur an dem einen Seitenteil 1.1 festge
legt und in bezug auf das andere Seitenteil 1.1 relativ be
weglich ist, wobei die Mittelfußbandage 5 durch eine unmit
telbar an den Fuß anlegbare, flexible Manschette gebildet
ist, die im Bereich der ersten Auftrennung 3 von einer zwei
ten Auftrennung 6 durchschnitten ist und wobei die die zweite
Auftrennung 6 beiderseits begrenzenden, zweiten Seitenteile
5.1 unabhängig von den ersten Seitenteilen 1.1 lesbar anein
ander festlegbar sind. Die zweiten Seitenteile 5.1 sind durch
eine Schnürung und die ersten Seitenteile 1.1 durch einen
Spannriemen 1.2 aneinander festlegbar, wobei der Spannriemen mit
dem die Fußaußenseite begrenzenden, ersten Seitenteil 1.1 un
lösbar verbunden, durch eine Durchbrechung des anderen, er
sten Seitenteils 1.1 hindurchgeführt, in rückwärtiger Rich
tung umgelegt und durch ein Befestigungsmittel an dem einen
ersten Seitenteil 1.1 lösbar festgelegt ist. Das Befe
stigungsmittel wird bei den gezeigten Ausführungsbeispielen
durch einen Klettverschluß gebildet. Die sich beim Verschlie
ßen des Spannriemens ergebende Zusammenpressung der beiden
ersten Seitenteile 1.1 läßt sich dadurch nahezu beliebig auf
ganz Verschiedene Werte einstellen. Unter orthopädischen Ge
sichtspunkten ist das von großem Vorteil.
Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist nur ein Spannriemen
vorhanden, der die Schnürung der Manschette 5 im Bereich ih
res oberen Endes überdeckt und dabei zugleich verhindert, daß
die die Schnürung abschließende Schleife 8 sich löst. Es ist
jedoch ebenfalls möglich, bedarfsweise mehrere entsprechende
Spannriemen vorzusehen, die gegebenenfalls in Richtung des
vorderen Endes des Fußes einen Abstand voneinander haben.
Im Bereich der Fußunterseite ist in die Manschette 5 ein fle
xibles Fußbett 9 eingefügt, das ebenso wie die Manschette 5
nur auf der Außenseite des Schuhe mit diesem unlösbar verbun
den ist. Auf der nach innen weisenden Seite des Schuhs ist
sowohl das flexible Fußbett 9 als auch die Manschette 5 in
bezug auf den Schuh beweglich. Beim Schließen der Manschette
5 durch die Schnürung 6 ergibt sich hierdurch eine gute An
pressung des Fußbetts 9 an die Unterseite des Fußes und eine
gute Bandagierung des Mittelfußbereichs.
Die Manschette 5 besteht aus einer Spaltlederschicht, die im
Bereich der zweiten Auftrennung 6 gedoppelt ist hierdurch
wird im Bereich der Auftrennung eine gute Formbeständigkeit
erreicht, ohne daß eine Beeinträchtigung der Flexibilität der
Manschette 5 in den übrigen Bereichen in Kauf genommen werden
müßte.
Die zweite Auftrennung 6 ist innenseitig von einer Lasche 7
überdeckt. Dadurch wird verhindert, daß sich während der be
stimmungsgemäßen Verwendung Druckstellen an der Oberseite des
Fußes ergeben können.
Claims (11)
1. Schuh mit einem Oberteil (1), das im Mittelfußbereich
zwei erste Seitenteile (2) aufweist, die im Bereich von
einer ersten Auftrennung (3) lösbar aneinander festlegbar
sind sowie ein Unterteil (4), das mit dem Oberteil (1)
verbunden ist, wobei die ersten Seitenteile (1.1) eine
Mittelfußbandage (5) außenseitig umschließen, die durch
eine unmittelbar an den Fuß anlegbare, flexible Man
schette gebildet ist, die im Bereich der ersten Auf
trennung (3), die von einer zweiten Auftrennung (6)
durchschnitten ist, und wobei die die zweite Auftrennung
(6) beiderseits begrenzenden, zweiten Seitenteile (5.1)
unabhängig von den ersten Seitenteilen (1.1) lösbar
aneinander festlegbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß
die Mittelfußbandage (5) nur an dem einen Seitenteil
(1.1) festgelegt und in Bezug auf das andere Seitenteil
(1.1) relativ beweglich ist, und daß ein Spannriemen
(1.2) mit dem einen der ersten Seitenteil (1.1) unlösbar
verbunden ist, welcher durch eine Durchbrechung des
anderen ersten Seitenteils (1.1) hindurchgeführt, in
rückwärtiger Richtung umgelegt und durch Befestigungs
mittel an dem einen ersten Seitenteil (1.1) lösbar
festgelegt ist.
2. Schuh nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Befestigungsmittel durch einen Klett- oder Druckknopfver
schluß gebildet ist.
3. Schuh nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die zweiten Seitenteile (5.1) durch eine Schnürung oder
einen Spannriemen (1.2) aneinander festlegbar sind.
4. Schuh nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schnürung durch den Spannriemen (1.2) zumindest im
Bereich ihres oberen Endes überdeckt ist.
5. Schuh nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn
zeichnet, daß das während der bestimmungsgemäßen Ver
wendung die Fußaußenseite umschließende, erste Seitenteil
(1.1) zumindest in dem an die erste Auftrennung (3) an
grenzenden Bereich einen Bestandteil der Manschette (5)
bildet.
6. Schuh nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn
zeichnet, daß eine Lasche (7) die zweite Auftrennung (6)
innenseitig überdeckt.
7. Schuh nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Manschette (5) aus einer einzigen
Schicht aus einem Textilmaterial oder einem künstlichen
oder natürlichen Leder besteht.
8. Schuh nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schicht im Bereich der ersten Auftrennung (6) verstärkt
ist.
9. Schuh nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Manschette ein flexibles Fußbett
(9) umschließt, das zumindest auf der Fußinnenseite in
Bezug auf den Schuh relativ beweglich ist.
10. Schuh nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das
Fußbett aus einer Lederschicht besteht, die auf der von
dem Fuß abgewandten Seite in zumindest in einem Teilbe
reich mit einer Formschicht aus einem polymeren Werkstoff
verbunden ist.
11. Schuh nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der
polymere Werkstoff in flüssigem Zustand an die Leder
schicht angeformt und nachfolgend verfestigt ist.
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