DE19620600C2 - Vorrichtung und Verfahren zum Einbringen von Wärmedämmstoff in Hohlräume - Google Patents
Vorrichtung und Verfahren zum Einbringen von Wärmedämmstoff in HohlräumeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Einbringen von Wärmedämmstoff in
Hohlräume, mit einem Einfülltrichter für schüttfähiges, anorganisches, hochporöses
Wärmedämmmaterial, einer an den Einfülltrichter angeschlossenen Schleuse mit.
Dosierschnecke, einer Anzahl Einspritzdüsen zum Einbringen eines wässerigen,
anorganischen Bindemittels in das zu fördernde Wärmedämmaterial, einem
Förderschlauch sowie einem Kompressor zum fördern des mit Bindemittel angereicherten
klebrigen Wärmedämmaterials durch den Förderschlauch in die zu füllenden Hohlräume.
Eine derartige Vorrichtung ist aus der EP 0 665 342 A1 bekannt. Das
Wärmedämmaterial wird über eine Zellradschleuse in einen Luftstrom, eingebracht, der
einen Betriebsdruck von 1 bis 2 bar aufweist. Es erfolgt somit eine kontinuierliche
Förderung. Allerdings ist der Förderdruck begrenzt, da die Zellradschleuse nur bis
höchstens etwa 2 bar ausreichend abdichtet.
Die DE 44 39 428 A1 schlägt das Einbringen von Wärmedämmaterial in Hohlräume, z. B.
Dachhohlräume von Gebäuden, vor, wobei anorganische Füll- und Feststoffe mit einem
Bindemittel vermischt werden und unter Zuhilfenahme eines Drucklufterzeugers in einer
Masseförderleitung zu einer Austragstelle gefördert werden, wobei klebrige Masse zu
festen Formkörpern verpreßt wird. Auch hier handelt es sich um ein kontinuierliches
Verfahren, bei dem mangels Abdichtungsmaßnahmen in der Mischzone nur eine
begrenzte Druckerhöhung in der Förderleitung möglich ist.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung und ein Verfahren zu schaffen, um unter
Vermeidung aufwendiger Zellradschleusen und ähnlicher Rückflußdichtungen das
klebrige Wärmedämmaterial mit höherem Förderdruck in Hohlräume einzuspritzen, um
auch schlecht zugängliche Hohlräume sicher mit Dämmaterial füllen zu können.
Diese Aufgabe wird bei einer Vorrichtung der eingangs genannten Art dadurch gelöst,
daß an die Schleuse ein Druckbehälter über ein Absperrorgan angeschlossen ist und der
Kompressor mittels einer Druckluftleitung an den Druckbehälter angeschlossen ist, an
dessen bodenseitigem Ausgang der Förderschlauch anschließt, dessen Auslaßende ein
Absperrventil aufweist.
Das erfindungsgemäße Verfahren, bei dem ein schüttfähiger, anorganischer, hochporöser
Wärmedämmstoff mit einem anorganischen Bindemittel versetzt wird und in einem
Förderschlauch pneumatisch gefördert und unter Druck in die Hohlräume eingeblasen
und verdichtet wird, ist dadurch gekennzeichnet, daß das Wärmedämmaterial in einen
Druckbehälter eindosiert wird und nach Erreichen eines genügenden Füllungsgrades im
Druckbehälter ein vorgeschaltetes Absperrventil geschlossen wird, daß anschließend das
klebrige Wärmedämmaterial im Druckbehälter mittels eines Kompressors unter Druck
gesetzt wird, und daß nach Erreichen des Betriebsdruckes durch Öffnen eines
Absperrventils am Ende des Förderschlauches das klebrige Wärmedämmaterial in die
Hohlräume mit einem Druck im Bereich von 2 bis 10 bar eingespritzt wird, wobei der
Betriebsdruck im Druckbehälter pressostatisch gesteuert, aufrecht erhalten wird.
Im Unterschied zum Stand der Technik arbeitet das erfindungsgemäße Verfahren
diskontinuierlich, nämlich mit abwechselnden Bereitstellungs- und Austragperioden.
Während der Bereitstellungsperiode wird das Wärmedämmaterial in einen Druckbehälter
eindosiert, der nach Erreichen des Sollfüllstandes mittels eines einfachen Absperrventils
hermetisch geschlossen wird, wonach ein Druckaufbau innerhalb des Druckbehälters
mittels eines Kompressors stattfindet. Bei Erreichen des Solldruckes kann dann die
Austragperiode über den Förderschlauch beginnen.
Der Druck im Druckbehälter wird pressostatisch aufrecht erhalten, sodaß die gesamte
Füllung ausgetragen werden kann. Anschließend wird das Absperrorgan zwischen
Förderschnecke und Druckbehälter wieder geöffnet, sodaß eine neue
Bereitstellungsperiode beginnen kann.
Folgende Rezepturen des klebrigen Wärmedämmaterials haben sich bewährt:
60 Gew.-% Perlite mit einer Korngröße von 2 mm werden mit 40 Gew.-% wässerigem
Natriumwasserglas gut gemischt. Es ergibt sich eine Trockenmasse mit ausreichender
Klebrigkeit, die sich für das Isolieren großvolumiger Hohlräume eignet, wie sie
beispielsweise die Dachsparren-Zwischenräume von Hausdächern darstellen.
Auf eine Mischung von 25 Gew.-% Perlite mit einer Korngröße 0 mm und 25 Gew.-%
Perlite mit einer Korngröße von 1 mm werden 50 Gew.-% Caliumwasserglas verteilt. Die
Mischung ist etwas klebriger als diejenige des Beispiels 1 und auch feinkörniger und
eignet sich daher zur Erzeugung von kleinvolumigen bzw. schmalen Isolier-Formkörpern,
in Türen, Profilen und mit Edelstahlrohren sanierten Kaminschächten.
40 Gew.-% Kieselsol werden mit einem Gemisch aus 40 Gew.-% Perlite, Korngröße 2
mm und 20 Gew.-% Vermiculit, Korngröße 1 mm vermischt. Diese Wärmedämm-Masse
ist besonders für feuerfeste Auskleidungen geeignet. Die Schüttdichte von Vermiculit
ist höher als diejenige von Perlite und die Oberflächenstrukturen sind unterschiedlich,
was zu einem höheren Bindevermögen führt.
Ein Gemisch aus 30 Gew.-% Perlite, Korngröße 1 mm und 30 Gew.-% Magnesium-Silikat
wird mit 40 Gew.-% Lehmwasser versetzt. Es entsteht hier ein besonders
kostengünstiges Wärmedämm-Material, das für normale Isolierzwecke ohne weiteres
einsetzbar ist.
Anhand der Zeichnung, die ein Ausführungsbeispiel der zur Durchführung des
Verfahrens erforderlichen Anlage zeigt, wird die Erfindung näher beschrieben.
Es zeigt:
Fig. 1 eine schematische Ansicht einer zur Durchführung des Isolierverfahrens
geeigneten Vorrichtung,
Fig. 2 einen Querschnitt durch einen Teil der Vorrichtung längs der Linie A-B
der Fig. 1,
Fig. 3 einen Querschnitt im Dachbereich eines Gebäudes mit Darstellung der mit
Isoliermasse zu füllenden Dachsparren-Zwischenräume,
Fig. 4 das Auslassende der Förderleitung mit Absperrventil und biegsamer
Einbringlanze,
Fig. 5 den Querschnitt einer zweischaligen Trockenbau-Wand, die erfindungsgemäß
mit einer Wärme-Schall-Isolierung versehen wird, und
Fig. 6 den Querschnitt eines Kamins mit eingezogenem Edelstahlrohr, wobei der
Ringraum außerhalb dieses Rohres die Wärmedämmfüllung erhält.
Ein Druckbehälter 10 ist über eine Schleuse 12 mit einem darüber stehenden
Beschickungstrichter 14 verbunden. Der Trichter weist ein Aufhängegestell 16 für einen
strichpunktiert dargestellten big bag 18 auf, der eine Perlitfüllung enthält. Die Schleuse
12 und der Trichter 14 bilden eine Baueinheit, die vom Druckbehälter 10 lösbar ist, so
daß beide Teile separat transportiert werden können. In die Schleuse 12 ragt eine
Dosierschnecke 20 hinein, die einen motorischen Antrieb hat, der hier nicht dargestellt
ist.
In einem separaten Druckgefäß 22 befindet sich wäßriges Bindemittel oder eine
Bindemittelmischung. Dieses Gefäß 22 ist über eine Verbindungsleitung mit
Einspritzdüsen 24 verbunden, die in der Schleuse 12 umfangsversetzt münden. Aus
zeichnerischen Gründen liegen diese Einspritzdüsen 24 in einer Ebene unterhalb der
Dosierschnecke 20, jedoch versteht sich, daß in der praktischen Ausführung die
Einspritzdüsen 24 im Bereich der Dosierschnecke 20 und hier vorzugsweise auch in
axialen Abständen münden. Der Anschluß der Schleuse 12 an den Druckbehälter 10 ist
mittels eines Absperrorgans 26 druckdicht verschließbar. In den Druckbehälter 10
mündet eine Druckluftleitung 28, die von einem Kompressor 30 versorgt wird, um im
Druckbehälter 10 einen Druck aufbauen zu können. Bodenseitig schließt sich an den
Druckbehälter 10 eine Förderleitung 32 an, die als biegsamer Druckschlauch von etwa
50 mm Durchmesser ausgeführt ist und eine ausreichende Länge haben sollte, um bei
auf dem Erdboden abgestellter Vorrichtung mit dem Auslassende das Dach eines
Gebäudes erreichen zu können. Am Auslassende der Förderleitung 32 befindet sich ein
Absperrventil 34, an die sich eine biegsame oder gelenkige Lanze 36 mit sich
verengender Auslaßdüse 38 anschließt. Die Lanze hat eine Länge von mindestens 2 m
und läßt sich z. B. durch ein Loch 40 in einer Deckenverkleidung eines Daches hindurch
in den Sparrenzwischenraum einfahren, wobei die Lanze 36 gebogen wird, so daß die
Düse 38 parallel zur Sparrenrichtung eingestellt werden kann.
Der Betrieb startet durch Antrieb der Dosierschnecke 20, so daß aus dem Trichter 14
Perlitkörnchen mit einer vorgegebenen Menge pro Zeiteinheit durch die Schleuse 12 in
den Druckbehälter 10 gelangen. Während des Durchganges durch die Dosierschnecke
20 wird Bindemittel durch die Düsen 24 in den Materialstrom eingespritzt und dabei
gleichmäßig verteilt. Zu diesem Zweck ist das Gefäß 22 mit dem laufenden Kompressor
30 verbunden, so daß in dem Gefäß ein Förderdruck herrscht, der das Bindemittel dem
Dämm-Material zuführt. Das in den Druckbehälter 10 gelangende körnige Material hat
eine klebrige Oberfläche. Nach Füllung des Druckbehälters 10 werden gleichzeitig die
Schnecke 20 gestoppt, das nicht dargestellte Auslaßventil für das Bindemittel im Gefäß
22 und die Absperrklappe 26 des Druckbehälters 10 geschlossen und der Kompressor
30 vom Gefäß 22 auf den Druckbehälter 10 umgeschaltet, so daß jetzt ein
Druckaufbau im Druckbehälter 10 erfolgt. Sobald der Betriebsdruck erreicht ist, schaltet
der Kompressor 30 - pressostatisch gesteuert - ab und durch Öffnen des Absperrventils
34 am Ende der Förderleitung 32 kann die klebrige Trockenmasse eingespritzt werden.
Durch die sich verengende Düse 38 tritt in der Lanze eine Materialverdichtung ein und
das ausgespritzte Material verdichtet beim Auftreffen das schon vorhandene Material
weiterhin, wobei das Raumgewicht um mindestens 10% bis zu 35% je nach den
gewünschten Eigenschaften des herzustellenden Isolierkörpers erhöht wird. Durch
Verändern der Richtung der Auslaßdüse 38 können auch unzugängliche Ecken von
Hohlräumen erreicht werden. Das Loch 40 kann sich beispielsweise auf mittlerer
Dachhöhe befinden, so daß zuerst die Isoliermasse zur Traufenseite hin eingespritzt und
der untere Hohlraum gefüllt wird, wonach die Düse 38 zum First hin gerichtet wird, um
diesen Raum abwärts wachsend zu füllen. Auf diese Weise wird ein Hohlraum nach
dem anderen isoliert. Während der Aushärtung sucht sich die verdichtete Dämm-Masse
zu entspannen und expandiert dabei, so daß die Masse auch in die kleinsten
freigebliebenen Ecken eindringt und keine Lufthohlräume verbleiben. Nach einer
Aushärtezeit von 3-5 Stunden ist die eingespritzte Masse zu einem formstabilen
Dämmkörper mit hohem Wärmedämmwert erstarrt. Dieser Formkörper ist genügend
tragfähig, so daß die vorher ausgeschnittene Platte wieder in das Loch 40 eingefügt
und am Formkörper angeklebt werden kann, so daß die Montagestelle nur noch
verspachtelt zu werden braucht.
Beim Füllen der Kammern einer Trockenbau-Zimmerwand wird ebenfalls lediglich ein
vergleichsweise kleines Loch 40 in einer der Wandplatten benötigt und es ist ohne
weiteres möglich, das Loch 40 zur Bequemlichkeit etwa auf halber Raumhöhe
vorzusehen, da die Isoliermasse in jeder beliebigen Richtung eingebracht werden kann.
Wie Fig. 6 veranschaulicht können mit dem erfindungsgemäßen Verfahren auch -
wenigstens bereichsweise - recht dünnwandige Isolierformkörper in Hohlräumen erzeugt
werden, die z. B. im Ringraum zwischen einem zylindrischen Edelstahlrohr und einem
quadratischen Kaminschacht eine Kleinstwandstärke von nur wenigen Zentimetern
aufweisen. Bei höheren Kaminen empfiehlt es sich, in jedem Geschoß eine
Zugangsöffnung 40 vorzusehen, um sicherzustellen, daß ein über die ganze Kaminhöhe
reichender ununterbrochener Isolierkörper entsteht.
Claims (4)
1. Vorrichtung zum Einbringen von Wärmedämmstoff in Hohlräume, mit einem
Einfülltrichter (14) für schüttfähiges, anorganisches, hochporöses Wärmedämm
material, einer an den Einfülltrichter (14) angeschlossenen Schleuse (12) mit
Dosierschnecke (20), einer Anzahl Einspritzdüsen (24) zum Einbringen eines
wässerigen, anorganischen Bindemittels in das zu fördernde Wärmedämmaterial,
einem Förderschlauch (32) sowie einem Kompressor (30) zum Fördern des mit
Bindemittel angereicherten klebrigen Wärmedämmaterials durch den Förderschlauch
(32) in die zu füllenden Hohlräume, dadurch gekennzeichnet, daß an die Schleuse
(12) ein Druckbehälter (10) über ein Absperrorgan (26) angeschlossen ist und der
Kompressor mittels einer Druckluftleitung (28) an den Druckbehälter (10)
angeschlossen ist, an dessen bodenseitigem Ausgang der Förderschlauch (32)
anschließt, dessen Auslaßende ein Absperrventil (34) aufweist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß am Auslaßende des
Förderschlauches (32) eine an das Absperrventil (34) angeschlossene Einbringlanze
(36) mit sich verengender Auslaßdüse (38) vorgesehen ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einbringlanze (36) über den größten Teil ihrer Länge biegsam ausgebildet ist oder
Biegegelenke aufweist.
4. Verfahren zum Einbringen von Wärmedämmstoff in Hohlräume, bei dem ein
schüttfähiger, anorganischer, hochporöser Wärmedämmstoff mit einem
anorganischen Bindemittel versetzt wird und in einem Förderschlauch pneumatisch
gefördert und unter Druck in die Hohlräume eingeblasen und verdichtet wird,
dadurch gekennzeichnet, daß das Wärmedämmaterial in einen Druckbehälter (10)
eindosiert wird und nach Erreichen eines genügenden Füllungsgrades im
Druckbehälter (10) ein vorgeschaltetes Absperrventil (34) geschlossen wird, daß
anschließend das klebrige Wärmedämmaterial im Druckbehälter (10) mittels eines
Kompressors unter Druck gesetzt wird, und daß nach Erreichen des
Betriebsdruckes durch Öffnen eines Absperrventils (34) am Ende des
Förderschlauches (32) das klebrige Wärmedämmaterial in die Hohlräume mit einem
Druck im Bereich von 2 bis 10 bar eingespritzt wird, wobei der Betriebsdruck im
Druckbehälter (10) pressostatisch gesteuert, aufrecht erhalten wird.
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