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DE19619536A1 - Inhalier-Vorrichtung - Google Patents

Inhalier-Vorrichtung

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Publication number
DE19619536A1
DE19619536A1 DE19619536A DE19619536A DE19619536A1 DE 19619536 A1 DE19619536 A1 DE 19619536A1 DE 19619536 A DE19619536 A DE 19619536A DE 19619536 A DE19619536 A DE 19619536A DE 19619536 A1 DE19619536 A1 DE 19619536A1
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DE
Germany
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packaging plate
cup
plate
particular according
suction
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19619536A
Other languages
English (en)
Inventor
Alfred Von Schuckmann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
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Priority to TW086105502A priority patent/TW355684B/zh
Priority to MYPI97001773A priority patent/MY120117A/en
Priority to KR10-1998-0708529A priority patent/KR100491814B1/ko
Priority to CZ9956A priority patent/CZ5699A3/cs
Priority to UA98105596A priority patent/UA46837C2/uk
Priority to NZ332242A priority patent/NZ332242A/xx
Priority to CA002250031A priority patent/CA2250031C/en
Priority to CZ9955A priority patent/CZ5599A3/cs
Priority to CNB97194136XA priority patent/CN1173751C/zh
Priority to AT97921776T priority patent/ATE223243T1/de
Priority to TR1998/02134T priority patent/TR199802134T2/xx
Priority to HK99102838.4A priority patent/HK1017857B/en
Priority to CZ0325198A priority patent/CZ296733B6/cs
Priority to DE69715219T priority patent/DE69715219T2/de
Priority to PT97921776T priority patent/PT921830E/pt
Priority to DK97921776T priority patent/DK0921830T3/da
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Ent­ nahme eines Pulvers, insbesondere Medikamenten-Pulvers, durch Aussaugen desselben aus einer napfförmigen Vertie­ fung einer Verpackungsplatte mit die napfförmige Vertie­ fung als frei gespannter Abschnitt verschließender Ab­ deckfolie.
Durch die DE-OS 41 06 379 ist eine Vorrichtung zur Ent­ nahme pulverförmigen Medikaments aus napfförmigen Ver­ tiefungen bekannt. Diese im Wege der Inhalation an den Zielort verbringbare, saugluftgetragene Substanz befin­ det sich in in einer Reihe angeordneten napfförmigen Vertiefungen. Es liegt so eine bandförmige, aufrollfähi­ ge Verpackung vor, mit entsprechend bandförmig gestalte­ ter, die frei gespannten Abschnitte verschließender, aufgesiegelter Abdeckfolie. Letztere wird für die saug­ gerechte Zugänglichkeit abgezogen. Eine solche Vorrich­ tung ist baulich aufwendig, zufolge der gleich vollstän­ digen Freilegung der Napföffnung nicht schwundfrei und handhabungstechnisch sehr kompliziert.
Aus der US-PS 5 042 472 existiert der Vorschlag, das Pulver in einer leistenartigen Verpackungsplatte in gleichen Einzelmengen bereitzuhalten. Ihre von Sackboh­ rungen gebildeten Vertiefungen sowie je ein als bodenna­ her Querkanal realisierter Lufteinlaß sind von einer Abdeckfolie zugehalten. Nach Entfernen derselben kann man die Substanz aussaugen. Das geschieht durch unmit­ telbares Ansetzen dieser Vorrichtung an den Mund des Benutzers. Es besteht die Gefahr, daß die Lippe den nahen Lufteinlaß zuhält. Die Handhabung bedarf über­ durchschnittlichen Geschicks.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine gat­ tungsgemäße Vorrichtung einfacher und gebrauchszuverläs­ siger auszugestalten.
Gelöst ist diese Aufgabe durch die in den Ansprüchen an­ gegebene Erfindung.
Zufolge solcher Ausgestaltung ist eine Vorrichtung er­ höhten Gebrauchswert erzielt: Dazu wird zunächst vorge­ schlagen, daß der Oberseite der Abdeckfolie im Bereich des frei gespannten Abschnitts eine rahmenförmig umfas­ sende Führung zugeordnet ist zum Einstecken eines mit seinem freien Ende die Abdeckfolie unter Bildung von Lufteintrittsquerschnitten durchstoßenden Saugrüssels. Neben dem Vorteil einer einwandfreien Einzeldosen-Entnahme liegt der eines korrekten Andockens des Saugrüs­ sels vor zufolge der Führung. Die Steckzuordnung ist praktisch verkippungsfrei. Aufgrund der rahmenförmig umfassenden Anordnung einer solchen Führung ergibt sich zudem ein definierter Gegenhalt. Das Durchstoßen des frei gespannten Abschnitts der Abdeckfolie geschieht im Zuge des Aufsetzens des Saugrüssels aufsatzrandgedich­ tet und über die Gebrauchsphase anhaltend, so daß Verlu­ ste vermieden sind. Die Lufteintrittsquerschnitte garan­ tieren die Austragsströmung. Daher liegt eine exakte, d. h. vollständige Ausbringung der Medikamentenmenge vor. Dabei ist es vorteilhaft, daß die beim Einstecken gebildeten Lufteintrittsquerschnitte innerhalb des Saug­ rüsselumfangs liegen. Sie werden so durch den eigenen Saugrüsselquerschnitt erzeugt. Das Durchstoßen läßt sich fraktionsfrei erreichen zufolge entsprechender Ge­ stalt einer Art Ringmessers. Zweckmäßig erfolgt ein ventilklappenschneidendes Durchstoßen der Abdeckfolie, indem einfach am Ringmesser eine entsprechende Ausspa­ rung belassen wird. Über diesen Rahmen einer Einzel-Do­ sen-Wegwerfpackung respektive -Vorrichtung hinaus kann bei gleichem Grundprinzip eine Mehr-Dosen-Wegwerfpackung bzw. -Vorrichtung erreicht werden, indem die Ver­ packungsplatte mehrere napfförmige Vertiefungen und ent­ sprechende Führungen zum nacheinander folgenden Einstec­ ken des Saugrüssels aufweist. Weiter erweist es sich als vorteilhaft, daß die Führungen vom Rand einzelner Löcher einer Deckplatte gebildet sind, unter welche die Verpackungsplatte schubladenartig schiebbar ist. So sind die Führungen einstückig zu einem Bauteil zusammen­ gefaßt. Die Deckplatte kann praktisch als Siebplatte realisiert sein. Eine solche Lochmaske läßt sich ferti­ gungstechnisch bestens beherrschen. Sie verleiht der Vorrichtung zudem eine Flächenversteifung. Es liegt eine Refill-Vorrichtung vor. Eine besonders einfache Lösung besteht darin, daß die Führungen von Wänden einzelner Löcher eines auf der Abdeckfolie angeordneten Gitters gebildet sind. Es liegt so eine erweiterte/stabilisierte Blisterpackung vor. Das Gitter wird zweckmäßig aufgesiegelt, wobei auf eine kongruente Ausrichtung der Löcher zu den napfförmigen Vertiefungen der Vorrichtung zu achten ist. Um trotz Dünnwandigkeit eines entspre­ chenden Gitters zu großen radialen Führungslängen zu kommen, sind die Löcher realiter als Stutzen gestaltet. Eine Ausgestaltung von sogar eigenständiger Bedeutung ergibt sich durch Individualisierungs-Merkmale zur Ab­ stimmung zwischen Verpackungsplatte und Deckplatte/Boden der Vorrichtung. Auf diese Weise wird mit einfach­ sten Mitteln eine Art Schlüsselfunktion erreicht. Das kann in Richtung einer erhöhten Narrensicherheit ge­ nutzt werden, indem sich unterschiedliche Medikamente entnahmemäßig ausschließen oder aber im Sinne einer Er­ zielung einer bestimmten Ausstanzstellung im frei ge­ spannten Abschnitt. Eine baulich einfache Maßnahme be­ steht dabei darin, daß die Individualisierungs-Merkmale durch unrunde Gestalt der napfförmigen Vertiefungen der Verpackungsplatte und/oder des Verlaufs der Führungen und/oder der Napf-Aufnahmehöhlen der Schubladenplatte gebildet sind. Abweichungen der entsprechenden Umrisse wirken daher ebenfalls aussperrend. Entspricht die Napf-Aufnahmehöhlung nicht der Außenkontur der napfför­ migen Vertiefungen, so läßt sich gemäß Schubladenlösung die entsprechende Blisterpackung überhaupt nicht zuord­ nen. Überdies wird vorgeschlagen, daß die Individuali­ sierungs-Merkmale aus einander durchdringenden Öffnun­ gen und Vorsprüngen bestehen. Um das restfreie Ausheben respektive Aussaugen des pulvrigen Medikaments mit bau­ lich einfachsten Mitteln sicherzustellen, wird eine Maß­ nahme vorgeschlagen, welche gekennzeichnet ist durch Lufteinlaßkanäle als Lufteintrittsquerschnitte im Be­ reich der Steckverbindung zum Saugrüssel und Lochrand. Letztere Kanäle können von peripher offenen Längsschäch­ ten des Ringmessers gebildet sein. Denkbar und vorteil­ haft ist auch eine Lösung dahingehend, die Kanäle in die Ringwand des Saugrüssels zu legen und in der Schnei­ denwate austreten zu lassen sowie einem Lufteinlaß ober­ halb der Durchstoßstelle der Abdeckfolie. Weiter ist die entsprechende Ausgestaltung noch gekennzeichnet durch Querbelüftungslöcher am Saugrüssel, und zwar quer zum Saugkanal desselben liegend. Das führt zu einem hochgradigen Vermischen von pulvriger Substanz und Trag­ luft. Die pulvergeladene Napf-/Ausräumströmung schließt so an eine Transportströmung an, in der die Feinvertei­ lung der Pulverpartikel an eine größere Luftmenge statt­ findet. Baulich verwirklicht sind die Individualisie­ rungs-Merkmale konkret dadurch, daß das Einsteckende des Saugrüssels durch unrunde Gestalt schlüsselartig auf die Gestalt der Führungen angepaßt ist. An einer Verpackungsplatte, insbesondere Blister-Packungsplatte erweist es sich sodann als vorteilhaft, daß diese in Bereichen zwischen den napfförmigen Vertiefungen eine oder mehrere Öffnungen besitzt zum Durchgriff von am Boden der Vorrichtung vorgesehener Vorsprünge. Hierüber läßt sich ein hoher Variationsreichtum einer Schlüssel­ funktion erzielen. Dabei ist so vorgegangen, daß die Öffnungen der gesamten Verpackungsplatten-Fläche in bestimmter Verteilung zugeordnet sind. Eine Variante ergibt sich dabei, wenn die Öffnungen von Schlitzen gebildet sind, welche vom Rand der Verpackungsplatte ausgehen. Die passenden Vorsprünge sind dann in Form verlaufsentsprechender Stege oder Schneiden realisiert. Eine partielle Abtrennung der verschlüsselten Zonen führt zum Zerfall der Packung. Dementsprechend ist es von Vorteil, daß die Schlitze sich im Mittelbereich der Verpackungsplatte übergreifen.
Der Gegenstand der Erfindung ist nachstehend anhand zweier zeichnerisch veranschaulichter Ausführungsbei­ spiele näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 die erfindungsgemäße Vorrichtung in Vorderan­ sicht, und zwar gemäß erstem Ausführungsbei­ spiel,
Fig. 2 eine Seitenansicht hierzu,
Fig. 3 eine Stirnansicht der Vorrichtung, von unten gesehen,
Fig. 4 diese Vorrichtung in die benutzungsgerechte Position überführt mit angedocktem Saugrüssel,
Fig. 5 den Saugrüssel in Seitenansicht,
Fig. 6 denselben in Draufsicht,
Fig. 7 den Schnitt gemäß der Linie VII-VII in Fig. 6,
Fig. 8 den Saugrüssel mit Ansicht gegen das Mundstück desselben,
Fig. 9 denselben mit Ansicht gegen das die Abdeckfo­ lie durchstoßende Ende, hier eine Art Ringmes­ ser bildend,
Fig. 10 die Fig. 9 in Vergrößerung,
Fig. 11 den Schnitt gemäß Linie XI-XI in Fig. 4, und zwar in vergrößerter Darstellung,
Fig. 12 den Schnitt gemäß Linie XII-XII in Fig. 6, vergrößert,
Fig. 13 den Schnitt gemäß Linie XIII-XIII in Fig. 5, vergrößert,
Fig. 14 eine Herausvergrößerung der Fig. 11,
Fig. 15 eine der Fig. 11 entsprechende Schnittdarstel­ lung, jedoch in einer um 90° versetzten Schnittebene,
Fig. 16 den oberen Abschnitt der Vorrichtung gemäß erstem Ausführungsbeispiel in Darstellung einer Variante bzgl. vorhandener Individuali­ sierungs-Merkmale,
Fig. 17 die Vorrichtung gemäß zweitem Ausführungsbei­ spiel der Erfindung in perspektivischer Dar­ stellung, mit angedocktem Saugrüssel,
Fig. 18 in perspektivischer Darstellung den Vorratsträ­ ger dieser Vorrichtung in isolierter Wiederga­ be,
Fig. 19 die komplettierte Vorrichtung durch deckfolien­ seitig vorgenommener Anordnung eines Gitters zur Bildung der Führungen,
Fig. 20 den Schnitt gemäß Linie XX-XX in Fig. 19, vergrößert, als Abschnitt,
Fig. 21 die Draufsicht auf diesen Abschnitt,
Fig. 22 eine Variante hinsichtlich der Individualisie­ rungs-Merkmale des Gegenstandes gemäß zweitem Ausführungsbeispiel, auch hier als Auszug wiedergegeben,
Fig. 23 den Schnitt gemäß der Linie XXIII-XXIII in Fig. 22,
Fig. 24 die Draufsicht auf eine Verpackungsplatte, außerhalb der napfförmigen Vertiefungen Indivi­ dualisierungs-Merkmale aufweisend,
Fig. 25 die Draufsicht auf einen solchen Bereich der Verpackungsplatte, und zwar als vergrößerter Auszug der Fig. 24,
Fig. 26 den Schnitt gemäß der Linie XXVI-XXVI in Fig. 25,
Fig. 27 eine der Fig. 24 entsprechende Darstellung, jedoch bei abgewandelter Art der Individuali­ sierungs-Merkmale,
Fig. 28 eine Schnittdarstellung wie Fig. 14, als Schnitt gemäß Linie XXVIII-XXVIII in Fig. 29, jedoch mit verändertem Saugrüssel und
Fig. 29 die Unteransicht gegen den Saugrüssel gemäß Fig. 28.
Die Vorrichtung V gemäß erstem Ausführungsbeispiel um­ faßt ein Gehäuse 1, enthaltend eine Verpackungsplatte 2. Die ist von einem Boden 3 unterfangen.
Zur lagegerechten Bestückung des Gehäuses 1 läßt sich die Verpackungsplatte 2 schubladenartig in dasselbe einschieben. Die entsprechende Schubladenplatte kann mit dem Boden 3 identisch sein. Sie ist in Schließstel­ lung rastgesichert und weist eine Zughandhabe 4 auf, die in eine Nische 5 überstandsfrei eintaucht. Gebildet ist die Nische 5 im schmalwandseitigen Randbereich einer Deckplatte 6 des Gehäuses 1.
Realisiert ist die besagte Deckplatte 6 an einer Breit­ seite der Vorrichtung V.
Die Führung der Schubladenplatte respektive des Bodens 3 geschieht über an den Längsrändern der Schubladenplat­ te realisierte Führungen 7. Es handelt sich um Nutfüh­ rungen, erreicht aufgrund einer marginalen C-Profilierung des Gehäuses 1.
Die Deckplatte 6 der Vorrichtung V ist zur Entnahme des in der Verpackungsplatte 2 bereitgehaltenen Inhalts durchbrochen. Bezüglich des Inhalts handelt es sich um in einzelnen napfförmigen Vertiefungen 8 der Verpac­ kungsplatte 2 befindliches Pulver. Das ist rieselfähig, neigt also nicht zu Blockbildung. Es handelt sich um Medikamenten-Pulver, bspw. zur Linderung von Asthmabe­ schwerden. Auch andere in dieser Darreichungsform appli­ zierbare Medikamente sind denkbar. Das Medikamenten-Pulver ist durch Punktraster deutlich gemacht und trägt das Bezugszeichen 9.
Die Näpfe der napfartigen Vertiefungen 8 ergeben sich in besonders deutlicher Wiedergabe aus den Vergrößerun­ gen, bspw. aus Fig. 14. Der Napf ist dort in seiner Gesamtheit mit 10 bezeichnet. Sein Plattenkörper 11 ist dünnwandig und ebenflächig. Die in Richtung des unteren Zeichnungsrandes auswölbenden Näpfe 10 ragen in Napf-Aufnahmehöhlen 12 der Schubladenplatte bzw. des Bodens 3. Die Napf-Aufnahmehöhlen 12 entsprechen zumindest umrißmäßig dem im plattennahen Ansatz zylindrischen Napf 10.
Die Napf-Aufnahmehöhlen 12 stellen eine kreuz wie quer reihenförmig geordnete Kraterstruktur dar. Zwischen den Napf-Aufnahmehöhlen 12 verbleibende Scheidewände 13 stützen mit ihrer dem oberen Zeichnungsrand zugewandten Stirnseite den aufliegenden Plattenkörper 11 ab.
Geschützt werden die abgeteilten Mengen an Medikamen­ ten-Pulver 9 durch einen frei gespannten Abschnitt 14′ einer den Eingang der napfförmigen Vertiefung 8 mit überdeckenden, d. h. deckelbildenden Abdeckfolie 14. Insoweit liegt bzgl. der Verpackungsplatte 2 eine Art Blisterpackung vor. 14 ist eine Alu-Folie. Ihre Zuord­ nung geschieht durch ansiegeln.
Die Näpfe 10 und die Napf-Aufnahmehöhlungen 12 erstrec­ ken sich selbstredend kongruent. In entsprechend koaxia­ ler Ausrichtung liegen die ein Öffnen der freigespann­ ten Abschnitte 14′ erlaubenden Zugänge der Deckplatte 6.
Diesbezüglich ist baulich so vorgegangen, daß der Ober­ seite, also zugangsseitig, der Abdeckfolie 14, im Be­ reich der frei gespannten Abschnitte 14′ Führungen L zugeordnet sind. Letztere umfassen die Abschnitte 14′ etwa rahmenförmig. Es handelt sich gemäß Darstellung in Fig. 1 um Reihen von Löchern 15, welche in der Horizon­ talen über Durchbrechungsbrücken 16 miteinander in offener Verbindung stehen. Die Durchbrechungsbrücken 16 verlaufen in der Diametralen der Löcher 15 und setzen sich auch noch bei den endständigen, d. h. randnahen Löchern 15 in dieser Richtung in senkrecht zur Deckplat­ te 6 stehende Nuten 16′ fort. Es sind sechs mal fünf Löcher 15 in kreuzender Reihenanordnung realisiert.
Über Lochränder der Führungen L wird eine geführte Steckzuordnung für ein andockbares Saugsteckteil S ge­ wonnen. Die Andockstellung geht anschaulich aus den Fig. 4 und 17 hervor. Es (S) fungiert als Inhalations-Strömungsbrücke.
Das baulich einstückige Saugsteckteil S ist funktionsmä­ ßig in vier Bereiche aufgeteilt und rohrförmiger Ge­ stalt. Es beginnt mit einem Mundstück 17, geht sodann in ein gerauhtes Griffstück 18 über, um sich in einen Saugrüssel 19 fortzusetzen, der schließlich an seinem freien Ende mit einem die Abdeckfolie 14 durchstoßenden Ringmesser 20 versehen ist. Die vier Funktions-Bereiche liegen linear.
Der Saugrüssel 19 ist querschnittsmäßig auf die Form des Loches 15 abgestimmt. Es kann sich um einen kreis­ runden Querschnitt handeln, so daß eine unterbrechungs­ freie gut tragende Anlage an der Deckplatte 6 erzielt ist. Hinzukommt noch die Funktion einer in Steckrich­ tung liegenden Stützschulter 21 des entsprechend quer­ schnittsgrößeren bzw. unrunden Abschnitts des Griffstüc­ kes 18. Die Stützschulter 21 ruht verkippungssichernd auf der Oberseite der ebenen Deckplatte 6.
Die Steckverbindung ist reibungsschlüssig. Die Rauhung des Griffstückes 18 ergibt sich aufgrund einer vorgenom­ menen Radialrippung des im Querschnitt insgesamt mehr flach gehaltenen Abschnitts des Saugsteckteils S. Auf der Flachseite ist Platz für je eine Fingerkuppe der Greifhand. Das Mundstück 17 ist flach oval und daher mundgerecht geformt.
Eine zweite Stützschulter 22 befindet sich axial ver­ setzt zur ersten Stützschulter 21 im Übergangsbereich zwischen dem Saugrüssel 19 und dem demgegenüber abge­ setzten Ringmesser 20. Gebildet ist besagte zweite Stützschulter 22 von den in Steckrichtung weisenden Stirnflächen zweier in Steckrichtung liegender Längsrip­ pen 23 im Bereich der Steckverbindung. Die Wurzeln in der Mantelwand des vom Saugrüssel 19 gebildeten Steck­ vorsprungs. Das andere Stirnende von 23 wurzelt in der Stützschulter 21. Die Längsrippen 23 fungieren damit zugleich als Steckbegrenzungsanschläge, wenn die erste Stützschulter 21, bspw. aus Toleranzgründen, nicht satt aufsetzen würde. Es kommt damit zu einer definierten Durchstoßtiefe in der Vertiefung 8. Das dortige Stirnen­ de der Längsrippen 23 tritt gegen den Lochrand der Ab­ deckfolie 14 und hält diese unter Zwischenfassen des Plattenkörpers 11 sicher und schneidbegünstigend fest. Das endliche Widerlager bildet die Oberseite der die Napf-Aufnahmehöhle 12 umschreibenden Scheidewand 13.
Die Längsrippen 23 haben zugleich Schlüsselfunktion. Sie sind querschnittsmäßig auf die diametral verlaufen­ den Durchbrechungsbrücken 16 bzw. die endseitigen Nuten 16′ abgestimmt. In dieser Richtung liegt auch die länge­ re Achse des flachovalen Mundstücks 17. Demgemäß kann das Saugsteckteil S nur mundgerecht zugeordnet werden. Die Vorrichtung V nimmt dabei eine vertikale Lage ein (vgl. Fig. 4 und 17).
Im Bereich der Steckverbindung befindet sich eine weite­ re Längsrippe 24. Diese wirkt mit einer deckungsgleich liegenden, oberen Nut 25 der Deckplatte 6 zusammen. Auch die zusätzliche Längsrippe 24 tritt gegen die Ober­ seite der Abdeckfolie 14.
Ein Blick auf Fig. 12 macht deutlich, daß das Ringmes­ ser 20 Lücken 26 aufweist, ferner, daß die eigentlichen Schneiden so verteilt sind, daß beim Durchstoßen des frei gespannten Abschnitts 14′ der Abdeckfolie 14 zu­ nächst eine Art Perforationsschnitt erzeugt wird, wobei im Bereich der Lücken 26 schließlich reißende Stege gebildet werden. Die schneidaktive Zone erstreckt sich über gut 270° eines zusammenhängenden, schließlich lückenlos getrennten Teil-Umfanges. Die restlichen ca. 90° sind ungemessen. Sie belassen daher eine praktisch scharnierbildende Brücke zwischen dem ventilklappenar­ tig freigestanzten Lappen des frei gespannten Ab­ schnitts 14′ und der Randzone des frei gespannten Ab­ schnittes 14′ zur Restgitter-Abdeckfolie 14 hin. Das entsprechende Scharnier ist mit 27 bezeichnet (vgl. Fig. 15). Es liegt in Gebrauchsstellung der Vorrichtung V oben. Die sich so wandseitig sammelnde Substanz liegt absaugfrei (vgl. auch Fig. 23).
Die radial einwärts gerichtet hinterschnittene Schneide 28 des Ringmessers 20 ist ferner zur Erzielung periphe­ rer, längs gerichteter, nicht durch das Abdeckfolienma­ terial zusetzbare Lufteinlaßkanäle 29 als Lufteintritts­ querschnitte unterbrochen. Deren napfseitigen Eingänge bilden die Lücken 26. Die Lufteinlaßkanäle 29 setzen sich bis in den Bereich der Mantelwand des Saugrüssels 19, also den Bereich der Steckverbindung zwischen Saug­ rüssel 19 und dem geschnittenen Lochrand 30 der Abdeck­ folie 14 fort. Über so erzielte, mit dem Innenraum der napfförmigen Vertiefung 8 kommunizierende Luftschächte wird das Medikamenten-Pulver 9 unter der Mitschleppwir­ kung der Strömung restfrei ausgetragen. Die Applikation ist dadurch Napf für Napf exakt reproduzierbar. Der im Zuge des Saugens sich vor dem Saugrüssel 19 ergebende Unterdruck trägt, in die Luftströmung eingebettet, die Pulverpartikel aus. Austragsfördernd wirkt überdies die an den zylindrischen Abschnitt anschließende, konkav gehöhlte, umgekehrt kuppelförmige Innenkontur des Nap­ fes 10.
Die mit Pulver angereicherte Luft passiert längs einen zentralen Saugkanal 31 des Saugsteckteils S. Im Fußbe­ reich des Saugsteckteils S befinden sich sodann Querbe­ lüftungslöcher 32. Letztere kreuzen den Querschnitt des Saugkanales 31. Die Querbelüftungslöcher 32 liegen kurz hinter der Stützschulter 21. Diese Nähe hat den Vor­ teil, daß deren Einlaßöffnungen nicht von den Fingern der am Griffstück 18 ansetzenden Haltehand zugehalten werden können. Der Querschnitt der beiden Querbelüf­ tungslöcher 32 zusammen entspricht etwa dem kreisrunden Querschnitt des Saugkanals im Fußbereich. Von dort ab weitet sich der Saugkanal 31 kontinuierlich im lichten Querschnitt auf.
Eine hinsichtlich der Lufteintrittsquerschnitte abgewan­ delte Ausgestaltung des Saugrüssels 19 ergibt sich aus den Fig. 28 und 29. Dort sind die gleichfalls mit 29 bezeichneten Lufteinlaßkanäle in die Ringwand des Saug­ rüssels 19 gelegt. Sie verlaufen in Steckrichtung. Es handelt sich um drei Ringsektoren-Abschnitte, bezeich­ net mit a, b und c.
Die Ringsektoren-Abschnitte passieren den Bereich des Ringmessers 20. Wie Fig. 28 entnehmbar, treten die Lufteinlaßkanäle 29 innenseitig der hinterschnittenen Schneide 28 des Ringmessers aus. Sie münden also in der Schneidenwate.
Die in Gegenrichtung liegende Fortsetzung der Luftein­ laßkanäle 29 geht deutlich bis oberhalb der Durchstoß­ stelle der Abdeckfolie 14, so daß der freie Luftzugang gewährleistet ist. Sie münden dort in einen radial aus­ wärts gerichteten Lufteinlaß 29′. Der kann sich über die sektorale Breite der geschaffenen Lufteinlaßkanäle 29 erstrecken. Hier wird also die Mantelwand des Saug­ rüssels durchbrochen.
Der Mund der Ringsektoren-Abschnitte ist leicht expo­ niert. Dadurch entstehen auch hier im schneidaktiven Bereich des Ringmessers Lücken 26 mit der dazu beschrie­ benen Perforationsschnitt-Wirkung. Die schneidaktive Zone geht überdies auch hier gut 270° des Ringmesserum­ fangs. Das führt zu einem zusammenhängenden, schließ­ lich lückenlos getrennten Teil-Umfang, der eine schar­ nierbildende Brücke zwischen dem ventilklappenartig frei gestanzten Lappen des Abschnittes 14′ und der Rand­ zone des frei gespannten Abschnitts 14′ zur Restgitter-Folie 14 hin beläßt. Das entsprechende Scharnier ergibt sich aus Fig. 15.
Das Einsaugen von Luft führt gemäß den Pfeilen in Fig. 28 auch hier zum Mitschleppen des entnahmezugänglich gemachten Pulvers 9.
Das Saugsteckteil S weist eine Länge auf, die etwa dem kleinen Finger einer erwachsenen menschlichen Hand ent­ spricht. Das Gehäuse 1 weist ein Format auf, welches im wesentlichen einer Taschenpackung bzw. Zigarettenpac­ kung entspricht. Es (1) ist in einen Vorratsbereich für die Verpackungsplatte 2 und in einen Unterbringungsbe­ reich für das Saugsteckteil S aufgeteilt. Die hierzu hinter einer Verschlußklappe 33 liegende Aufnahmekammer 34 läßt sich willensbetont bequem öffnen. Das Saugsteck­ teil S, welches längs der oberen kürzeren Querseite des Gehäuses 1 untergebracht ist, kann dann entnommen, respektive in die Hand geschüttelt werden. Bezüglich der Verschlußkappe 33 handelt es sich um eine Schwenk­ kappe, die um eine randnahe Scharnierachse 35 des Gehäu­ ses 1 klappt. Die Schließfuge ist schräg verlaufend, so daß mehr Greiffläche an der Verschlußkappe 33 ver­ bleibt, mit entsprechendem deckwandseitigen Überstand zum besseren Erfassen. Die Schrägung liegt bei 45° zur ebenen Gehäuseerstreckung.
Die Vorrichtung gemäß zweitem Ausführungsbeispiel (ab Fig. 17) ist prinzipiell gleichen Aufbaues. Die Bezugs­ ziffern sind, soweit zum Verständnis erforderlich, sinn­ gemäß angewandt, dies zum Teil ohne textliche Wiederho­ lungen. Das Gehäuse 1 ist nur partiell verwirklicht, und zwar im Rahmen der die Steckführung bringenden Deck­ platte 6 als zusätzliche Lage. Erkennbar sind dort die Führungen L wiederum von Löchern 15 realisiert. Bezüg­ lich dieser Löcher 15 handelt es sich um kurze, den Saugrüssel 19 verkippungsfrei aufnehmende Stutzen 36. Die sind gemäß Fig. 17 im wesentlichen zylindrisch.
Bezüglich der Deckplatte 6 handelt es sich hier um ein auf der Oberseite der Abdeckfolie 14 angeordnete s Git­ ter G. Es läßt sich wie der die Näpfe 10 aufweisende Plattenkörper 11 aus Kunststoff herstellen. Das Gitter G ist aufgesiegelt. Es liegt bezüglich der Stutzen 36 das gleiche, wabenbildende Raster zugrunde, wie es auch der Plattenkörper 11 aufweist, also deckungsgleiche Ausrich­ tung der zur Entnahme des Medikamenten-Pulvers 9 besetz­ ten Querschnitte. Die gitter-unbestückte Grundausstat­ tung der Vorrichtung, die Verpackungsplatte 2 also, er­ gibt sich aus Fig. 18, die mit dem Gitter G vereinigte aus Fig. 19.
Wie Fig. 20 entnehmbar, erstrecken sich die Stutzen 36 auch hier wie Führungsschächte über dem frei gespannten Abschnitt 14′ der Abdeckfolie 14.
Auch die Vorrichtung V gemäß zweitem Ausführungsbei­ spiel weist Individualisierungs-Merkmale auf. Es sei auf die Fig. 22 und 23 verwiesen. Dort sind die Löcher 15 respektive Stutzen 36 innen sekantenförmig abgeflacht. Die (außen nicht erforderliche) Abflachung trägt das Bezugszeichen 37. Das entsprechende Patrizen­ teil, realisiert vom Steckverbindungsbereich des Saug­ rüssels 19 weist eine entsprechende Abflachung auf. Gleiches gilt bzgl. des Umfangverlaufs des Ringmessers 20. So können nur paßgerechte Saugsteckteile S Verwen­ dung finden bzw. die diesem Schlüssel entsprechende Querschnittskontur besitzende Verpackungsplatten 2 zum Einsatz kommen.
Die erläuterte Individualisierung ist in dieser Form auch an der Vorrichtung V gemäß erstem Ausführungsbei­ spiel verwendbar. Es wird auf die entsprechende Varian­ te Fig. 16 verwiesen. Darin ist die im Lochbereich liegende Abflachung gleichfalls mit 37 bezeichnet. Dort nicht mehr dargestellt und gleichwohl vorhanden ist eine entsprechende Abflachung der Näpfe 10 an der Ver­ packungsplatte 2 und eine solche am Schubladenboden 3. Die deckungsgleiche Abflachung des Napfes 10 ergibt sich jedoch aus Fig. 23 und trägt das Bezugszeichen 38.
Die Abflachung 37 und alle anderen liegen an der dem Filmscharnier 27 diametral gegenüberliegenden Seite, und zwar parallel dazu. Das führt sogar zu einem kürze­ ren ventilklappenartigen Freischnitt. Der stirnseitige Öffnungsbereich des Saugrüssels 19 wird so noch mehr freigehalten. Der Stoff sammelt sich überdies schwer­ kraftabhängig vor dem freien Ende dieser Klappe. Das Pulver 9 nimmt nur einen recht kleinen Anteil des Napf­ volumens ein.
Ab Fig. 24 sind Vorrichtungen V angegeben, bei denen die Individualisierungs-Merkmale außerhalb des unmittel­ baren Bereichs der topfförmigen Vertiefungen 8 liegen. Hierzu sind die Zwischenzonen 39 der auf den Ecken eines Quadrates oder Rechtecks mittelpunktmäßig plazier­ ten, kreisrunden, napfförmigen Vertiefungen 8 genutzt. Es handelt es sich dort um einander durchdringende Öff­ nungen 40 und Vorsprünge 41. Sie sind pastillenförmigen bzw. quadratischen Umrisses und passen satt ineinander. Solche Individualisierungs-Merkmale können an der Vor­ richtung V gemäß erstem Ausführungsbeispiel ebenso realisiert sein, wie auch an der gemäß zweitem Ausfüh­ rungsbeispiel.
Gemäß dargestellter Variante Fig. 24 bis 26 ist die Individualisierung an einer Verpackungsplatte 2, insbe­ sondere Blister-Packungsplatte realisiert und dadurch gekennzeichnet, daß diese in Bereichen zwischen den napfförmigen Vertiefungen 8 eine oder mehrere Öffnungen 40 besitzt, in die vom Boden 3 der Vorrichtung V ausge­ hende Vorsprünge 41 schlüsselartig eingreifen.
Wie den Zeichnungen entnehmbar, sind die Öffnungen 40, hier drei, auf der gesamten Verpackungsplatten-Fläche in bestimmter Verteilung angeordnet. Insgesamt sind beim dargestellten Ausführungsbeispiel zwanzig Zwischen­ zonenbereiche 39 vorhanden, so daß eine große Kombinati­ onsmöglichkeit vorliegt.
Im übrigen sind die Individualisierungs-Merkmale der Sicht entzogen, durch die auch dort die Verpackungsplat­ te 2 überdeckende Abdeckfolie 14.
Statt die Vorsprünge 41 vom Boden 3, bspw. dem Boden einer Schubladenplatte ausgehen zu lassen, kann im Gegenzug zur Erzielung durchdringender Öffnungen und Vorsprünge der Vorsprung auch am Plattenkörper 11 der Verpackungsplatte 2 realisiert sein, um in deckungs­ gleich liegende Öffnungen des Bodens paßgerecht einzu­ treten. Die Vorsprünge können als Tiefziehvorsprünge wie die Näpfe 10 am Plattenkörper 11 realisiert sein.
Bei einer Schubladenplatte als diesbezügliches Matrizen­ teil würde bei nicht passender Blister-Packungsplatte der Einschub in das Gehäuse der Vorrichtung ebenso nicht möglich sein. Es kommt keine funktionskorrekte Perforation zustande.
Die Variante gemäß Fig. 27 zeigt noch eine Möglichkeit dahingehend, die Öffnungen 40 in Form von Schlitzen aus­ zubilden. Die gehen vom Rand 42 der Verpackungsplatte 2 aus, sind also nach dorthin offen. Gemäß Darstellung sind solche Schlitze gegenläufig ausgerichtet. Sie er­ strecken sich parallel zu den Schmalseiten des auch hier lang rechteckigen Grundrisses der Verpackungsplat­ te 2. Die Schlitzlänge ist größer als die halbe Länge der Schmalseiten. Dementsprechend übergreifen die Schlitze im Mittelbereich der Verpackungsplatte 2 einan­ der. Die Schlitzanordnung ist parazentrisch.
Die der dortigen Art der Öffnungen 40 zugeordneten Patrizenteile sind entsprechend stegartiger Gestalt oder schneidenartiger Form und gehen auch hier vom Boden 3 der Vorrichtung V aus.
Gemäß letzter Variante ist auch die Abdeckfolie 14 schlitzkonturentsprechend durchbrochen.
Schließlich bleibt noch festzuhalten, daß das Einsteck­ ende des Saugrüssels 19 auch hier durch unrunde Gestalt schlüsselartig auf die Gestalt der Führungen L angepaßt ist. Das ist auch auf die Maßnahme gemäß Fig. 28 und 29 anwendbar; strichpunktiert eingezeichnet sind die Mittel gemäß Fig. 14, also Führungen L, Längsrippen 23 und Durchbrechungsbrücken 16.
Die Funktion der Vorrichtung V ist, kurz zusammenge­ faßt, wie folgt: Durch willensbetontes Andocken des Saugsteckteils S öffnet das dem Saugrüssel 19 vorgela­ gerte Ringmesser 2a den das Medikamenten-Pulver 9 ent­ haltenden Napf 10. Durch Ausübung einer Saugwirkung am Mundstück 17 entsteht Unterdruck im Napf. Die fraktions­ freie, luftgetragene Substanz gelangt an den Zielort. Da der Kopf des Saugrüssels 19 an seiner Peripherie oder in seiner Wandung die beschriebenen Luftzugangs­ schächte 29 relativ kleinen Querschnitts aufweist, er­ gibt sich eine ein äußerst wirksames, restfreies Aushe­ ben der pulvrigen Substanz sicherstellenden Funktion. Neben diesen Luftzugängen ergibt sich dahinterliegend noch ein hochgradiger Mischeffekt aufgrund der Querbe­ lüftungslöcher 32, hier einen Kreuzkanal bildend.
Die Vorrichtung V kann in den Zeiten des Nichtgebrauchs in einer Schutzhülle (nicht dargestellt) stecken.
Alle offenbarten Merkmale sind erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Priori­ tätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhalt­ lich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen.

Claims (15)

1. Vorrichtung (V) zur Entnahme eines Pulvers, insbeson­ dere Medikamenten-Pulvers (9), durch Aussaugen dessel­ ben aus einer napfförmigen Vertiefung (8) einer Verpac­ kungsplatte (2) mit die napfförmige Vertiefung (8) als frei gespannter Abschnitt (14′) verschließender Abdeck­ folie (14), dadurch gekennzeichnet, daß der Oberseite der Abdeckfolie (14) im Bereich des frei gespannten Ab­ schnittes (14′) eine rahmenförmig umfassende Führung (L) zugeordnet ist zum Einstecken eines mit seinem freien Ende die Abdeckfolie (14) unter Bildung von Luftein­ trittsquerschnitten durchstoßenden Saugrüssels (18).
2. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder insbesondere da­ nach, dadurch gekennzeichnet, daß die beim Einstecken gebildeten Lufteintrittsquerschnitte innerhalb des Saug­ rüsselumfangs liegen.
3. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Verpackungsplatte (2) mehrere napfför­ mige Vertiefungen (8) und entsprechende Führungen (L) zum nacheinander folgenden Einstecken des Saugrüssels (18) aufweist.
4. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Führungen (L) vom Rand einzelner Löcher (15) einer Deckplatte (6) gebildet sind, unter welche die Verpackungsplatte (2) schubladenartig schieb­ bar ist.
5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Führungen (L) von Wänden einzelner Löcher (15) bzw. Stutzen (36) eines auf der Abdeckfolie (14) angeordneten Gitters (G) gebildet sind.
6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch Individualisierungs-Merkmale zur Abstimmung zwi­ schen Verpackungsplatte (2) und Deckplatte (6)/Boden (3) der Vorrichtung (V).
7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Individualisierungs-Merkmale durch un­ runde Gestalt der napfförmigen Vertiefungen (8), der Verpackungsplatte (2) und/oder der Gestalt der Führun­ gen (L) und/oder der Napf-Aufnahmehöhlen (12) der Schub­ ladenplatte (3) gebildet sind.
8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Individualisierungs-Merkmale aus ein­ ander durchdringenden Öffnungen (40) und Vorsprüngen (41) bestehen.
9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch Lufteinlaßkanäle (29) im Bereich der Steckverbin­ dung zu Saugrüssel (19) und Lochrand (30).
10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeich­ net durch Querbelüftungslöcher (32) am Saugrüssel (19), quer zum Saugkanal (31) desselben liegend.
11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Einsteckende des Saugrüssels (19) durch unrunde Gestalt schlüsselartig auf die Gestalt der Führungen (L) angepaßt ist.
12. Verpackungsplatte, insbesondere Blister-Packungsplatte, dadurch gekennzeichnet, daß diese in Bereichen (Zwischenzone 39) zwischen den napfförmigen Vertiefun­ gen (8) eine oder mehrere Öffnungen (40) besitzt zum Durchgriff von am Boden (3) der Vorrichtung (V) vorgese­ hener Vorsprünge (41).
13. Verpackungsplatte nach einem oder mehreren der vor­ hergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungen (40) der gesamten Ver­ packungsplatten-Fläche in bestimmter Verteilung zugeord­ net sind.
14. Verpackungsplatte nach einem oder mehreren der vor­ hergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungen (40) von Schlitzen ge­ bildet sind, welche vom Rand (42) der Verpackungsplatte (2) ausgehen.
15. Verpackungsplatte nach einem oder mehreren der vor­ hergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlitze sich im Mittelbereich der Verpackungsplatte (2) übergreifen.
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