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DE19616153A1 - Gebindeverpackung sowie Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen derselben - Google Patents

Gebindeverpackung sowie Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen derselben

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Publication number
DE19616153A1
DE19616153A1 DE19616153A DE19616153A DE19616153A1 DE 19616153 A1 DE19616153 A1 DE 19616153A1 DE 19616153 A DE19616153 A DE 19616153A DE 19616153 A DE19616153 A DE 19616153A DE 19616153 A1 DE19616153 A1 DE 19616153A1
Authority
DE
Germany
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objects
group
banderole
band
banderoles
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19616153A
Other languages
English (en)
Inventor
Heinz Focke
Harald Dr Gosebruch
Hugo Mutschall
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Focke and Co GmbH and Co KG
Original Assignee
Focke and Co GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Focke and Co GmbH and Co KG filed Critical Focke and Co GmbH and Co KG
Priority to DE19616153A priority Critical patent/DE19616153A1/de
Priority to DE59710708T priority patent/DE59710708D1/de
Priority to AT97105082T priority patent/ATE249373T1/de
Priority to EP97105082A priority patent/EP0803446B1/de
Priority to US08/838,439 priority patent/US6021890A/en
Publication of DE19616153A1 publication Critical patent/DE19616153A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B25/00Packaging other articles presenting special problems
    • B65B25/14Packaging paper or like sheets, envelopes, or newspapers, in flat, folded, or rolled form
    • B65B25/146Packaging paper or like sheets, envelopes, or newspapers, in flat, folded, or rolled form packaging rolled-up articles
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B11/00Wrapping, e.g. partially or wholly enclosing, articles or quantities of material, in strips, sheets or blanks, of flexible material
    • B65B11/58Applying two or more wrappers, e.g. in succession
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D71/00Bundles of articles held together by packaging elements for convenience of storage or transport, e.g. portable segregating carrier for plural receptacles such as beer cans or pop bottles; Bales of material
    • B65D71/50Bundles of articles held together by packaging elements for convenience of storage or transport, e.g. portable segregating carrier for plural receptacles such as beer cans or pop bottles; Bales of material comprising a plurality of articles held together only partially by packaging elements formed otherwise than by folding a blank

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  • Auxiliary Devices For And Details Of Packaging Control (AREA)
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  • Containers And Plastic Fillers For Packaging (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Gebindeverpackung aus mehreren Ge­ genständen, insbesondere Einzelpackungen, die in mindestens einer Lage nebeneinanderliegend angeordnet sind. Weiterhin be­ trifft die Erfindung ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Herstellen derartiger Gebindeverpackungen.
Gebinde sind eine weitverbreitete Form der Verpackung für Grup­ pen von Einzelgegenständen, insbesondere (Klein-)Packungen, wie Lebensmittel-Verpackungen, Zigaretten-Verpackungen, Papierta­ schentuch-Verpackungen etc . . Die Klein- bzw. Einzelpackungen sind dabei in geordneten Gruppen zusammengefaßt, üblicherweise in Lagen. Bei den bisher bekannten Gebindeverpackungen wird die. Gruppe der Klein- bzw. Einzelpackungen von einem Großbehälter umgeben, beispielsweise aus Karton bzw. Wellkarton. Die bisher üblichen Gebindeverpackungen sind dadurch materialaufwendig.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, neuartige Gebindever­ packungen vorzuschlagen, die einen deutlich geringeren Mate­ rialbedarf erfordern. Des weiteren geht es um Maßnahmen für eine rationelle bzw. industrielle Fertigung derartiger Gebinde­ verpackungen.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist die erfindungsgemäße Verpackung dadurch gekennzeichnet, daß die Gruppe der Gegenstände bzw. Einzelpackungen durch mindestens eine ringsherumlaufende, die Lage oder die Lagen der Gegenstände bzw. Einzelpackungen außen umfassende streifenförmige Banderole zu einer Einheit zusammen­ gefaßt sind.
Die Gegenstände bzw. Einzelverpackungen sind mit einer eigenen Umhüllung aus Papier, Karton oder (Kunststoff-)Folie versehen. Die Einheit einer Gruppe derartiger Einzelpackungen wird durch mindestens eine Banderole geschaffen, die die Lage bzw. die Gruppe umfaßt.
Für einen besseren Zusammenhalt des Gebindes sind erfindungs­ gemäß weitere einfache verpackungstechnische Maßnahmen vorge­ sehen, die die Relativstellung der Einzelpackungen innerhalb der Gruppe festigen. Zum einen können Gegenstände bzw. Einzel­ packungen durch Leimstellen bzw. Leimpunkte miteinander verbun­ den sein, bei einer Lage aus Einzelpackungen vor allem die im Inneren derselben positionierten Einzelpackungen, die keine un­ mittelbare Berührung mit der Banderole haben. Der Leim ist vor­ zugsweise ein bekannter Haftkleber, der ein leichtes Lösen der Einzelpackungen voneinander beim Aufteilen des Gebindes ermög­ licht.
Alternativ oder zusätzlich kann die Gruppe der Einzelpackungen von mindestens einer weiteren, zweiten Banderole umgeben sein, die sich quer zu der ersten Banderole erstreckt, diese also kreuzend umgibt.
Besonders vorteilhaft ist eine erfindungsgemäße Gebindever­ packung mit zwei einander kreuzenden Banderolen für die Ver­ packung von zylindrischen Gegenständen, wie Papierrollen (Küchenpapier, Toilettenpapier). Dabei sind jeweils zwei Rollen durch eine (Folien-)Umhüllung zu einer Verpackungseinheit zu­ sammengefaßt. Diese sind in mehreren Lagen gruppiert, wobei vorzugsweise in Axialrichtung der Rollen zwei Reihen der Rollen bzw. der Verpackungseinheiten in einer Lage nebeneinander lie­ gen. Die Banderolen sind dabei so angeordnet und bemessen, daß sie mittig jeweils die beiden nebeneinanderliegenden Reihen teilweise überdecken. Bei einer vorteilhaften Ausführungsform erstrecken sich die Banderolen jeweils nahezu über die volle Breite bzw. Länge der Gruppe.
Besonders vorteilhaft ist eine Gebindeverpackung, bei der die einander kreuzenden (zwei) Banderolen so positioniert sind, daß die innenliegende Banderole queraxial zu den ausgerichteten zy­ lindrischen Gegenständen bzw. den daraus gebildeten Ver­ packungseinheiten verläuft, während die äußere, kreuzende Ban­ derole mit zwei (oberen und unteren) Schenkeln parallel zu den Achsen der zylindrischen Gegenstände verlaufen. Die Banderolen sind dabei zweckmäßigerweise mit erhöhter Spannung um die Grup­ pe der Gegenstände herumgelegt, so daß sich die Banderolen teilweise wellenförmig an die außenliegenden zylindrischen Ge­ genstände anschmiegen.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zum Herstellen derartiger Banderolen wird die Gruppe von Gegenständen zunächst in einer Richtung durch die vertikale Ebene eines in dieser bereitgehal­ tenen Zuschnitts für die Banderole hindurchgefördert und sodann in Querrichtung durch die vertikale Ebene einer zweiten Bande­ role, wobei sich die Banderolen nacheinander U-förmig an die Gruppe der Gegenstände anlegen. Durch weitere Faltorgane wird die Banderole jeweils vollständig um die Gruppe der Gegenstände herumgelegt. Die Enden der Banderolen werden miteinander ver­ bunden, insbesondere durch Siegeln (bei Kunststoffolien) oder durch Klebung.
Eine erfindungsgemäße Vorrichtung ist mit mindestens zwei unter einen rechtem Winkel zueinander angeordneten Förderbahnen für die Gruppen der Gegenstände versehen, nämlich Packungsbahnen.
Im Bereich derselben sind Faltaggregate ortsfest positioniert, die jeweils Zuschnitte für die Banderolen bereithalten und die­ se um die Gruppen der Gegenstände herumlegen.
Weitere Merkmale der Erfindung sind Gegenstand der Patentan­ sprüche und werden nachfolgend anhand von in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine Gebindeverpackung in perspektivischer Darstel­ lung,
Fig. 2 eine Einzelheit der Gebindeverpackung in Seitenan­ sicht,
Fig. 3 einen anderen Teilbereich der Gebindeverpackung ge­ mäß Fig. 1, ebenfalls in Seitenansicht,
Fig. 4 eine Verpackungseinheit aus zylindrischen Gegenstän­ den in perspektivischer Darstellung,
Fig. 5 eine aus Verpackungseinheiten gemäß Fig. 4 beste­ hende Gebindeverpackung, ebenfalls in perspektivi­ scher Darstellung,
Fig. 6 eine andere Ausführungsform einer Gebindeverpackung aus Verpackungseinheiten gemäß Fig. 4, ebenfalls in perspektivischer Darstellung,
Fig. 7 ein Gebinde gemäß Fig. 5 in Seitenansicht,
Fig. 8 eine Einzelheit einer Gebindeverpackung gemäß Fig. 7 in vergrößertem Maßstab,
Fig. 9 eine gegenüber Fig. 8 um 90° versetzte Seitenansicht einer Einzelheit der Gebindeverpackung gemäß Fig. 7,
Fig. 10 eine Vorrichtung zum Herstellen von Gebindever­ packungen gemäß Fig. 5 bzw. Fig. 7 in perspektivi­ schem Grundriß,
Fig. 11 einen Teilbereich der Vorrichtung gemäß Fig. 10 im Grundriß bei vergrößertem Maßstab,
Fig. 12 die Vorrichtung gemäß Fig. 10 und Fig. 11 in Seiten­ ansicht,
Fig. 13 einen Ausschnitt der Vorrichtung in Seitenansicht bei vergrößertem Maßstab,
Fig. 14 eine Einzelheit der Vorrichtung, nämlich eine Umhül­ lungsstation, in Seitenansicht bzw. teilweise im Schnitt,
Fig. 15 ein Detail der Umhüllungsstation gemäß Fig. 14 in Seitenansicht,
Fig. 16 die Umhüllungsstation gemäß Fig. 14 in einer gegen­ über Fig. 14 um 90° versetzten Queransicht.
In Fig. 1 bis Fig. 3 ist eine besonders wirtschaftliche Ausfüh­ rung einer Gebindeverpackung gezeigt. Diese besteht aus quader­ förmigen Einzelpackungen 10 und 11. Die Einzelpackungen 10 und 11 sind in einer Gruppe formiert, im vorliegenden Fall mit drei Reihen 12, 13, 14. Innerhalb der Reihen 12, 13, 14 sind die Einzelpackungen 10, 11 ausgerichtet, so daß eine regelmäßige Formation, nämlich eine Lage aus Einzelpackungen 10, 11 gebil­ det ist. Die Gruppe bzw. Lage ist außen durch eine ringsherum­ laufende, streifenförmige Banderole 15 umgeben. Diese besteht vorzugsweise aus einem (zugfesten) Kunststoff. Durch die Bande­ role 15 wird die Gruppe der Einzelpackungen 10, 11 in der ge­ zeigten Formation unter Spannung zusammengehalten, so daß die so gebildete Gebindeverpackung in den Verkehr gegeben werden kann.
Eine zusätzliche Verbesserung des Zusammenhalts der Einzel­ packungen 10, 11 innerhalb der Gruppe bzw. Lage ist bei dem ge­ zeigten Ausführungsbeispiel (Fig. 2, Fig. 3) durch Leimpunkte 16 gegeben. Diese sind zwischen einander zugekehrten Seiten bzw. Wandungen benachbarter Einzelpackungen 10, 11 angebracht. Die Leimpunkte 16 bewirken, daß die Gruppe bzw. Lage aus den Einzelpackungen 10, 11 in der Formation zusätzlich zusammenge­ halten wird. Die Leimpunkte 16 bestehen vorzugsweise aus einem Haftkleber, der beim Auflösen der Gebindeverpackung ein leich­ tes Trennen der Einzelpackungen 10, 11 ohne Beschädigung der­ selben ermöglicht.
Je nach Größe der Einzelpackungen 10, 11 bzw. der aus diesen gebildeten Gruppe können alle Einzelpackungen 10, 11 wechsel­ seitig durch einen oder mehrere Leimpunkte 16 miteinander ver­ bunden sein. Es kann aber ausreichen, wenn lediglich die innen­ liegenden Einzelpackungen 11, die nicht unmittelbar durch die Banderole 15 erfaßt sind, durch Leimpunkte 16 miteinander sowie gegebenenfalls mit den benachbarten außenliegenden Einzel­ packungen 10 verbunden sind.
Gemäß einer weiteren, nicht dargestellten Ausführungsform kön­ nen die innerhalb der Lage außenliegenden Einzelpackungen 10 durch Leimpunkte oder sonstige Leimverbindungen zusätzlich mit der Banderole 15 verbunden sein.
Eine ebenfalls wirtschaftlich aufgebaute Gebindeverpackung mit verstärktem Schutz der verpackten Gegenstände ist in Fig. 5 und in Fig. 6 gezeigt. Bei diesen Gebindeverpackungen werden ein­ zelne Gegenstände zu einem Gebinde zusammengefaßt und durch einander kreuzende Banderolen 17 und 18 zusammengehalten. Eine erste Banderole 17 liegt unmittelbar an den Gegenständen an und umgibt die aus diesen gebildete Gruppe. Die zweite Banderole 18 ist quer hierzu positioniert, kreuzt demnach die erste Bande­ role 17, 18 an der Unterseite und Oberseite der Gebindever­ packung. Durch diese beiden Banderolen 17, 18 ergibt sich ein optimaler Zusammenhalt bei geringem Materialeinsatz. Die Bande­ rolen 17, 18 sind so bemessen, daß sie etwa die halbe Abmessung der aus den Gegenständen gebildeten Gruppe bedecken unter mit­ tiger Anordnung.
Bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 6 ist die Gebindever­ packung nach dem gleichen Prinzip aufgebaut. Eine innenliegende Banderole 19 erstreckt sich hier über nahezu die volle Breite des Gebindes bzw. der Gruppe aus den Einzelgegenständen. Gleichermaßen ist eine quer verlaufende Banderole 20 so bemes­ sen, daß sie über die annähernd volle Länge der Gruppe der ein­ zuhüllenden Gegenstände abdeckt.
Lediglich an aufrechten Kanten ist das Gebinde mit schlitz- bzw. spaltförmigen Öffnungen versehen.
Das Gebinde aus einander kreuzenden Banderolen 17, 18; 19, 20 gemäß Fig. 5 und 6 ist besonders geeignet für zylindrische Ge­ genstände, im vorliegenden Falle Papierrollen 21. Dabei kann es sich um Rollen von Haushaltspapier, Toilettenpapier oder der­ gleichen handeln.
Die zylindrischen Gegenstände, nämlich Papierrollen 21, sind ebenfalls in Reihen 22 und 23 formiert. Innerhalb einer Reihe 22, 23 liegen die Papierrollen 21 achsparallel zueinander. Von Reihe 22 zu Reihe 23 sind demnach die zylindrischen Gegenstände gleichachsig angeordnet. Das Gebinde besteht hier aus zwei ne­ beneinanderliegenden Reihen 22, 23. Diese bilden jeweils eine Lage 24 bzw. 25. Das kleinere Gebinde gemäß Fig. 5 besteht aus drei in dieser Weise ausgebildeten Lagen 24 übereinander. Das größere Gebinde gemäß Fig. 6 besteht aus vier übereinander an­ geordneten Lagen. Die Anzahl der zylindrischen Gegenstände in­ nerhalb einer Reihe 22, 23 kann ebenfalls unterschiedlich sein - je nach Größe des Gebindes.
Bei diesen Beispielen von Gebindeverpackungen ist eine weitere Besonderheit verwirklicht. Mehrere, nämlich im vorliegenden Falle je zwei zylindrische Gegenstände (Papierrollen 21) sind zu einer Packungseinheit 26 zusammengefaßt (Fig. 4). Die beiden Papierrollen 21 sind achsparallel nebeneinander angeordnet und von einer äußeren Umhüllung 27, zum Beispiel einer Kunststoffo­ lie, umgeben. Diese ist so ausgebildet, daß die beiden Papier­ rollen 21 vollständig umhüllt sind. Im Bereich von Stirnseiten ist die Umhüllung 27 kuvertartig gefaltet unter Bildung von einander teilweise überdeckenden trapezförmigen Faltlappen 28, 29.
Die Gebindeverpackungen gemäß Fig. 5 und Fig. 6 bestehen aus derartigen Packungseinheiten 26, wobei innerhalb einer Lage 24, 25 die Papierrollen 21 einer Packungseinheit 26 nebeneinander liegen. Es entstehen dadurch im Querschnitt annähernd ovale Ge­ genstände, die reihen- und lagenweise gruppiert sind.
Die innenliegende Banderole 17 ist so positioniert, daß sie an den zylindrischen Mantelflächen der Gegenstände (Papierrollen 21) bzw. der Packungseinheiten 26 anliegt. Die Banderole 17 ist bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 5 so bemessen, daß sie etwa die halbe Länge der benachbarten Gegenstände bzw. Papier­ rollen 21 erfaßt. Die quergerichtete ebenfalls mittig angeord­ nete Banderole 18 ist so dimensioniert, daß sie im vorliegenden Falle die jeweils innenliegenden Papierrollen 21 der nebenein­ anderliegenden Packungseinheiten 26 erfaßt (Fig. 7). Die Bande­ role 18 liegt unter Spannung an und ist deshalb im Bereich von Oberseite und Unterseite der Gebindeverpackung wellenförmig an­ geschmiegt (Fig. 7).
Die Banderolen 17 . . 20 werden aus einem endlichen Zuschnitt vor­ zugsweise aus Kunststoff gebildet, der wiederum von einer Mate­ rialbahn 30 abgetrennt wird. Die Banderolen 17 . . 20 werden unter Spannung um die Gruppe der Gegenstände herumgelegt. Überste­ hende Endlappen werden unter Bildung einer Flossennaht 31, 32 miteinander verbunden, insbesondere durch thermisches Siegeln. Die Flossennaht 31, 32 wird gegen die Banderole 15, 17 . . 20 um­ gelegt und zweckmäßigerweise durch leichte Heftung in dieser Stellung mit der Banderole verbunden.
Zum Anbringen der Banderolen 17, 18 oder 19, 20 ist eine Ma­ schine geeignet, wie sie in wichtigen Einzelheiten in Fig. 10 ff. gezeigt ist. Das Ausführungsbeispiel zeigt das Anbringen von (schmalen) Banderolen 17 und 18.
Gegenstandsgruppen 33, insbesondere Gruppen von zylindrischen Gegenständen, wie Papierrollen 21, werden auf einer Packungs­ bahn 34 durch die Maschine hindurchgefördert. Die Gegenstands­ gruppen 33 sind dabei so formiert, daß die Achsen der zylindri­ schen Gegenstände (Papierrollen 21) im Bereich eines Zuför­ derstrangs 35 in Förderrichtung weisen. Die Packungsbahn 34 bzw. deren Zuförderstrang 35 besteht aus einem Endlosförderer, zum Beispiel einem Gurt oder einem Kettenförderer. Die Gegen­ standsgruppen 33 werden mit Abstand voneinander transportiert. Die Gegenstandsgruppen 33 werden durch feststehende Seitenfüh­ rungen 36 der Packungsbahn 34 zusammengehalten.
Am Ende des Zuförderstrangs 35 läuft die Gegenstandsgruppe 33 gegen einen Anschlag, der zugleich Seitenführung 37 für einen Querförderstrang 38 des Packungsförderers ist. Im Bereich des­ selben wird die Gegenstandsgruppe 33 in Richtung quer zum Zuförderstrang 35 transportiert. Hierfür ist ein Schieber 39 vorgesehen, der die Gegenstandsgruppe 33 bis zum Ende des Quer­ förderstrangs 38 bewegt, nämlich bis zur Anlage an einer als Anschlag wirkenden weiteren Seitenführung 40 eines Abförder­ strangs 41 der Packungsbahn 34. Der Abförderstrang 41 läuft wiederum quer zum Querförderstrang 38 und damit parallel zum Zuförderstrang 35, bei dem vorliegenden Beispiel in derselben Förderrichtung.
Jeweils beim Richtungswechsel der Gegenstandsgruppe 33 wird eine Banderole 17, 18 angebracht. Beim Abschieben der Gegen­ standsgruppe 33 von dem Zuförderstrang 35 in Richtung quer zu diesem wird die innenliegende Banderole 17 angebracht. Zu die­ sem Zweck ist im Bereich des Querförderstrangs ein Bandero­ lenaggregat 42 angebracht. Im Bereich des Banderolenaggregats 42 wird ein Zuschnitt für die Banderole 17 in aufrechter Ebene quer zur Förderrichtung der Gegenstandsgruppe 33 bereitgehal­ ten. Durch die Förderbewegung der Gegenstandsgruppe 33 wird die Banderole 17 U-förmig an die Gegenstandsgruppe 33 angelegt.
Die Materialbahn 30 wird von einer Bobine 43 abgezogen. Über Umlenkwalzen und Ausgleichspendel gelangt die Materialbahn 30 in den Bereich des Banderolenaggregats 42. Dieses weist zum Transport der Materialbahn 30 bzw. des Zuschnitts der Banderole 17 Saugbänder 44 auf, die die Materialbahn 30 bzw. Banderole im Bereich einer horizontalen Förderstrecke oberhalb der Packungs­ bahn 34 erfassen und nach Umlenken in Abwärtsrichtung zur Packungsbahn 34 fördern. Den Saugbändern 44 ist ein Schneidag­ gregat vorgeordnet mit einer in üblicher Weise ausgebildeten Messerwalze 45. Im Bereich derselben werden die Banderolen 17 von der Materialbahn 30 abgetrennt. Der Messerwalze 45 vorge­ ordnet sind Vorzugwalzen 46.
Im Bereich des Banderolenaggregats 42 wird die Banderole 17 in einer vertikalen Ebene bereitgehalten. Wenn die Gegenstands­ gruppen 33 durch den Schieber 39 in Richtung des Pfeils 47 ver­ schoben werden, legt sich die Banderole 17 U-förmig um die Ge­ genstandsgruppe 33 herum. Die Papierrollen 21 sind mit ihren Längsachsen quer zur Förderrichtung weisend. Die (innere) Ban­ derole 17 legt sich dadurch an die Mantelflächen der Papierrol­ len 21 bzw. der Packungseinheiten 26 an. Dieser U-förmige Falt­ vorgang wird durch eine Oberführung 48 und eine Unterführung 49 in der Bewegungsbahn der Gegenstandsgruppe 33 begünstigt. Ober­ führung 48 und Unterführung 49 wirken wie ein Faltmundstück. Die Oberführung 48 ist dabei trichterförmig angeordnet.
Im Bereich des Banderolenaggregats wird die Gegenstandsgruppe 33 vor der Umhüllung durch die Banderole 17 durch bewegbare Or­ gane gehalten. An der Oberseite ist zu diesem Zweck eine auf- und abbewegbare Platte 50 vorgesehen. Diese bewirkt ein Aus­ richten der Gegenstände, nämlich Papierrollen 21 bzw. Packungs­ einheiten 26 an der Oberseite. Die Platte 50 wird leicht ange­ hoben, wenn die Gegenstandsgruppe durch den Schieber 39 abge­ schoben wird. Auf der in Bewegungsrichtung vornliegenden Seite ist eine Anschlagplatte 51 angeordnet. Diese bewirkt, daß die aufrechte Formation aus den Gegenständen aufrechterhalten wird. Die zylindrischen Gegenstände sind demnach im Bereich der zy­ lindrischen Flächen allseitig gestützt, so daß die gezeigte Formation erhalten bleibt. Die Anschlagplatte 51 ist quer zur Bewegungsrichtung der Gegenstandsgruppe verschiebbar, wird dem­ nach aus der Bewegungsbahn der Gegenstandsgruppe 33 herausgezo­ gen, wenn diese durch den Schieber 39 durch das Banderolenag­ gregat 42 hindurchgeschoben wird.
Die Gegenstandsgruppe 33 gelangt mit der Banderole 17 in den Anfangsbereich des Abförderstrangs 41. Auch hier ist oberhalb der Gegenstandsgruppe eine Stützplatte 52 angeordnet. An einer in Bewegungsrichtung der Gegenstandsgruppe 33 rückwärtigen Seite befinden sich Endlappen 53, 54 der Banderole 17. Diese Endlappen 53, 54 werden an die Rückseite der Gegenstandsgruppe angelegt, und zwar durch Falt- und Siegelorgane 55, 56. Diese werden aus einer oberen und unteren Stellung abwärts- bzw. auf­ wärtsbewegt unter Mitnahme der Endlappen 53, 54 und Anlage an der Gegenstandsgruppe 33. Die balken- bzw. leistenartig ausge­ bildeten Falt- und Siegelorgane sind bei thermoplastischen Kunststoffolien beheizt und siegeln die Enden der Banderole 17 unter Bildung der Flossennaht 31 zusammen (Fig. 14). Danach wird das untere Falt- und Siegelorgan 56 aufwärtsbewegt, so daß es die gebildete Flossennaht 31 an die Wandung der Banderole 17 anlegt, nämlich an den oberen Endlappen 53.
Durch einen am Anfang des Abförderstrangs 41 angeordneten wei­ teren Schieber 57 wird nun die mit der Banderole 17 versehene Gegenstandsgruppe 33 einem zweiten Banderolenaggregat 58 im Be­ reich des Abförderstrangs 41 zugeführt. Hier wird die äußere bzw. zweite Banderole 18 bereitgehalten und in gleicher Weise um die Gegenstandsgruppe 33 herumgelegt wie die Banderole 17. Die Gebindeverpackung ist nach Verlassen des Banderolenaggre­ gats 58 fertiggestellt.
Das Banderolenaggregat 58 wird über eine Bobine 59 mit Material versorgt. Von dieser wird eine Materialbahn 60 für die Bandero­ le 18 abgezogen, analog zur Banderole 17.
Die Banderolenaggregate 42, 58 sind in besonderer Weise ausge­ bildet. Wie insbesondere aus Fig. 14 und Fig. 16 ersichtlich, wird die Materialbahn 30, 60 von oben her durch die Saugbänder 44 der Packungsbahn 34 zugeführt. Bei den Saugbändern 44 han­ delt es sich um zwei parallele, im Abstand voneinander angeord­ nete Einzelbänder, die gemeinsam die Materialbahn 30, 60 bzw. den Zuschnitt für die Banderole 17, 18 transportieren. Die Saugbänder 44 enden mit einem aufrechten Bandschenkel 61 ober­ halb der Bewegungsbahn der Gegenstandsgruppen 33, nämlich ober­ halb der Platte 50 bzw. der Oberführung 48 im Bereich des Ban­ derolenaggregats 42 bzw. 58.
Im Bereich der Bewegungsbahn der Gegenstandsgruppen 33 wird der Transport der Materialbahn 30, 60 bzw. der Banderole 17, 18 durch einen Vertikalförderer 62 übernommen, der hier ebenfalls aus zwei parallelen Sauggurten 63, 64 besteht. Diese sind als Einheit auf- und abbewegbar. Jeder Sauggurt ist über obere Um­ lenkrollen 65 geführt, die jeweils an einem aufrechten Tragarm 66 angebracht sind. Diese wiederum sind mit einem unteren ge­ meinsamen Traggestell 67 für beide Sauggurte 63, 64 verbunden. An dem Traggestell 67 sind auch untere Umlenkrollen für die Sauggurte 63, 64 gelagert, nämlich Antriebsrollen 68. Diese sitzen auf einer gemeinsamen Antriebswelle 69, die über einen Riemen 70 angetrieben werden.
Die Sauggurte 63, 64 des Vertikalförderers 62 sind hinsichtlich des Transports der Materialbahn 30, 60 bzw. der Banderolen 17, 18 eine Fortsetzung der Saugbänder 44. Der Vertikalförderer 62 ist dabei als Einheit auf- und abbewegbar, im vorliegenden Falle durch einen schwenkbaren Hebel 71. Das Traggestell 67 ist zur Durchführung exakter Vertikalbewegungen auf zwei aufrechten Führungsstangen 72, 73 gleitend gelagert.
In der oberen Stellung (strichpunktiert in Fig. 16) treten die Umlenkrollen 65 des Vertikalförderers 62 in den Bereich zwischen den mit größerem Abstand voneinander angeordneten Saugbändern 44 des vertikalen Bandschenkels 61 ein. Es ist da­ durch eine Überlappung der Förderorgane gegeben. Der Vertikal­ förderer 62 übernimmt das Vorderende der Materialbahn 30, 60 bzw. der Banderole 17, 18 und transportiert diese in vertikaler Ebene nach unten. Gleichzeitig mit der Transportbewegung durch die Sauggurte 63, 64 wird der Vertikalförderer 62 insgesamt ab­ wärtsbewegt in eine Position unterhalb der Bewegungsbahn der Gegenstandsgruppen 33, nämlich in eine Stellung, wie sie in ausgezogenen Linien in Fig. 16 gezeigt ist. Dadurch wird der Zuschnitt für die Banderole 17, 18 in vertikaler Ebene freige­ halten. Die Gegenstandsgruppe 33 kann nun durch den von der Banderole 17, 18 gebildeten "Vorhang" hindurchgeschoben werden unter Bildung der U-förmigen Faltung. Die Abwärtsbewegung des Vertikalförderers 62 ist vor allem deshalb erforderlich, weil die Sauggurte 63, 64 einen geringeren Abstand voneinander haben als die Breite der Gegenstandsgruppe 33.
Nach dem Durchschub der Gegenstandsgruppe 33 unter Mitnahme der Banderole 17, 18 kehrt der Vertikalförderer 62 in die obere Ausgangsstellung (Fig. 16) zurück, um den Anfang der Material­ bahn 30, 60 bzw. der Banderole 17, 18 aufzunehmen.
Zu dem Banderolenaggregat 42, 58 gehören auch die bereits er­ wähnten Falt- und Siegelorgane 55, 56. Diese führen auf der Rückseite der Gegenstandsgruppe 33 in der beschriebenen Weise die Faltung und Siegelung und damit die Vollendung der Bande­ role durch.
Eine Weiterbildung der Gebindeverpackungen gemäß Fig. 5 und Fig. 6 besteht darin, die einander kreuzenden Banderolen 17, 18 einerseits und 19, 20 andererseits im Kreuzungsbereich mit­ einander zu verbinden. Im vorliegenden Falle sind bei den bei­ den Ausführungsbeispielen mehrere parallele Siegelnähte 74 und 75 im Bereich von einander überdeckenden Flächen der Banderolen vorgesehen, so daß die Banderole 17 mit der Banderole 18 und die Banderole 19 mit der Banderole 20 verbunden ist. Bei zylin­ drischen Gegenständen bzw. Packungseinheiten 26 aus solchen Ge­ genständen befinden sich die Siegelnähte 74 bzw. 75 zweck­ mäßigerweise im Bereich von Vertiefungen zwischen benachbarten zylindrischen Gegenständen. Die genannten Siegelnähte 74, 75 können nach Fertigstellung der Gebindeverpackung durch Siegel­ organe von außen mit geringem Druck erzeugt werden zur Verbin­ dung der beiden Lagen der Banderolen 17 . . . 20.
Bezugszeichenliste
10 Einzelpackung
11 Einzelpackung
12 Reihe
13 Reihe
14 Reihe
15 Banderole
16 Leimpunkt
17 Banderole
18 Banderole
19 Banderole
20 Banderole
21 Papierrolle
22 Reihe
23 Reihe
24 Lage
25 Lage
26 Packungseinheit
27 Umhüllung
28 Faltlappen
29 Faltlappen
30 Materialbahn
31 Flossennaht
32 Flossennaht
33 Gegenstandsgruppe
34 Packungsbahn
35 Zuförderstrang
36 Seitenführung
37 Seitenführung
38 Querförderstrang
39 Schieber
40 Seitenführung
41 Abförderstrang
42 Banderolenaggregat
43 Bobine
44 Saugband
45 Messerwalze
46 Vorzugwalze
47 Pfeil
48 Oberführung
49 Unterführung
50 Platte
51 Anschlagplatte
52 Stützplatte
53 Endlappen
54 Endlappen
55 Falt- und Siegelorgan
56 Falt- und Siegelorgan
57 Schieber
58 Banderolenaggregat
59 Bobine
60 Materialbahn
61 Bandschenkel
62 Vertikalförderer
63 Sauggurt
64 Sauggurt
65 Umlenkrolle
66 Tragarm
67 Traggestell
68 Antriebsrolle
69 Antriebswelle
70 Riemen
71 Hebel
72 Führungsstange
73 Führungsstange
74 Siegel naht
75 Siegelnaht

Claims (14)

1. Gebindeverpackung aus mehreren Gegenständen, insbesondere Einzelpackungen (10, 11) oder (kleinen) Packungseinheiten (26), die mindestens in einer Lage (24, 25) nebeneinanderliegend an­ geordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenstände bzw. Einzelpackungen (10, 11), Packungseinheiten (26) oder der­ gleichen durch mindestens eine ringsherumlaufende, die Lage. (24, 25) oder die Lagen der Gegenstände etc. außen umfassende streifenförmige Banderole (15) zu einer Einheit zusammengefaßt sind.
2. Gebindeverpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß mindestens im Inneren einer Lage positionierte Einzel­ packungen (11), nämlich mindestens solche, die keine Berührung mit der außenliegenden Banderole (15) haben, durch Leim, insbe­ sondere durch Leimpunkte (16) im Bereich von aneinanderliegen­ den Packungsflächen mit benachbarten Einzelpackungen (10, 11) verbunden sind.
3. Gebindeverpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Gruppe von Gegenständen - Gegenstandsgruppe (33) - durch eine weitere, zweite Banderole (18, 20) umgeben ist, derart, daß die Gegenstandsgruppe (33) durch zwei einander vorzugsweise unter einem rechten Winkel kreuzende Banderolen (17, 18; 19, 20) umgeben ist.
4. Gebindeverpackung nach Anspruch 1 oder 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Banderolen (15; 17, 18; 19, 20) endliche Ab­ schnitte von Materialbahnen (30, 60) sind, die die Gegenstands­ gruppe (33) unter Spannung umgeben und deren Enden durch eine vorzugsweise durch Siegeln hergestellte Naht, insbesondere durch eine Flossennaht (31, 32), miteinander verbunden sind.
5. Gebindeverpackung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeich­ net, daß die Breite der Banderolen (17, 18; 19, 20) geringer ist als die jeweils zugeordnete Abmessung der Gegenstandsgruppe (33), insbesondere die Hälfte dieser Abmessung der Gegenstands­ gruppe (33) beträgt, wobei die Banderolen (17, 18; 19, 20) je­ weils mittig zu den Begrenzungen der Gegenstandsgruppe (33) an­ geordnet sind.
6. Gebindeverpackung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeich­ net, daß bei Gegenstandsgruppen (33) aus zylindrischen Gegen­ ständen, insbesondere Papierrollen (21), diese in Reihen (22, 23) und Lagen (24, 25) angeordnet sind, wobei die innenliegende Banderole (17, 19) die Gegenstandsgruppe (33) unter unmittelba­ rer Anlage an den zylindrischen Flächen der Gegenstände bzw. Papierrollen (21) umgibt und die äußere Banderole (18, 20) quer hierzu angeordnet ist, also mit Teilbereichen in Axialrichtung verläuft.
7. Gebindeverpackung nach Anspruch 3 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenstandsgruppe (33) aus in Reihen (22, 23) und Lagen (24, 25) positionierten Packungseinheiten (26) besteht, wobei jede Packungseinheit (26) aus mehreren, vorzugsweise zwei nebeneinander angeordneten Ge­ genständen besteht, vorzugsweise aus zwei nebeneinanderliegen­ den zylindrischen Gegenständen, die durch eine gemeinsame Um­ hüllung (27) umgeben und die Packungseinheiten (26) so positio­ niert sind, daß die Gegenstände derselben innerhalb einer Reihe (22, 23) bzw. Lage (24, 25) nebeneinander positioniert sind.
8. Verfahren zum Herstellen von Gebindeverpackungen, bei denen eine Gruppe von Gegenständen - Gegenstandsgruppe (33) - von einer Außenumhüllung umgeben ist, gekennzeichnet durch fol­ gende Merkmale:
  • a) die Gegenstandsgruppe (33) wird durch ein erstes Bandero­ lenaggregat (42) hindurchgefördert, in dem in aufrechter Ebene eine erste Banderole (17, 19) bereitgehalten wird,
  • b) die Banderole (17, 19) wird bei der Förderbewegung der Ge­ genstandsgruppe (33) durch das Banderolenaggregat (42) U- förmig um die Gegenstandsgruppe (33) herumgelegt,
  • c) sodann werden Enden der Banderole (17, 19) an der in För­ derrichtung rückwärtigen Seite der Gegenstandsgruppe (33) miteinander verbunden,
  • d) die Gegenstandsgruppe (33) wird sodann in Querrichtung wei­ tertransportiert durch ein zweites Banderolenaggregat (58), in dem eine zweite Banderole (18, 20) in vertikaler Ebene bereitgehalten wird,
  • e) durch Relativbewegung der Gegenstandsgruppe (33) wird die zweite Banderole (18, 20) quer zur ersten Banderole (17, 19) U-förmig um die Gegenstandsgruppe (33) herumgelegt,
  • f) an der Rückseite überstehende Endbereiche der Banderole (18, 20) werden miteinander verbunden.
9. Vorrichtung zum Herstellen von Gebindeverpackungen, bei denen eine Gegenstandsgruppe (33) aus mehreren Gegenständen von einer ersten Banderole (17, 19) und sodann von einer diese kreuzenden zweiten Banderole (18, 20) umgeben wird, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Gegenstandsgruppe (33) auf einer Packungsbahn (34) transportierbar ist, die aus einem Zuförder­ strang (35), einem hierzu quergerichteten Querförderstrang (38) und einem zum Querförderstrang (38) quergerichteten Abförder­ strang (41) besteht, wobei im Bereich des Querförderstrangs (38) und im Bereich des Abförderstrangs (41) jeweils ein Bande­ rolenaggregat (42, 58) angeordnet ist, durch das die Banderolen (17, 19 bzw. 18, 20) in quergerichteter Relativstellung um die Gegenstandsgruppe (33) herumfaltbar sind.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich des Banderolenaggregats (42, 58) jeweils eine Bande­ role (17, 19 bzw. 18, 20) in vertikaler Ebene gehalten ist, wo­ bei die Banderole (17, 19; 18, 20) von einer oberhalb der Packungsbahn (34) zugeführten Materialbahn (30, 60) abtrennbar und durch Vertikalförderer so gehalten ist, daß die Gegen­ standsgruppe (33) frei durch die Ebene der Banderolen (17, 19; 18, 20) hindurchförderbar ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Materialbahn (30, 60) bzw. die Banderole (17 . . 20) im Be­ reich des Banderolenaggregats (42, 58) durch einen Vertikalför­ derer (62) transportierbar ist, der zur exakten Positionierung der Banderole (17 . . 20) in der Bewegungsbahn der Gegenstands­ gruppe (33) in eine Position außerhalb dieser Bewegungsbahn be­ wegbar ist, insbesondere in eine Stellung unterhalb der Packungsbahn (34) absenkbar ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Vertikalförderer (62) aus zwei im Abstand voneinander ange­ ordneten, parallelen Sauggurten (63, 64) besteht, durch die die Materialbahn (30, 60) bzw. die Banderolen (17 . . 20) erfaßbar und in Abwärtsrichtung transportierbar sind, wobei bei der abwärts­ gerichteten Förderbewegung zugleich die Sauggurte (63, 64) ab­ senkbar sind.
13. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder einem der weiteren An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens im Bereich des ersten Banderolenaggregats (42) die nicht miteinander verbunde­ nen Gegenstände der Gegenstandsgruppe (33) durch bewegbare Hal­ teorgane in der Formation der Gegenstandsgruppe (33) stabili­ siert sind, insbesondere durch eine in Bewegungsrichtung der Gegenstandsgruppe (33) vor dieser positionierten aufrechten Platte (50), die der Ebene der Banderolen (17 . . . 20) unmittelbar vorgeordnet und die aus der Bewegungsbahn der Gegenstandsgruppe (33) zurückziehbar ist, wenn diese zur Übernahme einer Bande­ role (17 . . . 20) durch das Banderolenaggregat (42, 58) hindurch­ förderbar ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder einem der weiteren An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Bandero­ lenaggregate (42, 58) im Anschluß an den Vertikalförderer (62) obere und untere Führungen für die Gegenstandsgruppe (33) posi­ tioniert sind zum U-förmigen Falten der Banderole (17 . . . 20), insbesondere eine plattenförmige Oberführung (48) und Unterfüh­ rung (49).
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