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DE19616031A1 - Transportgestell - Google Patents

Transportgestell

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DE19616031A1
DE19616031A1 DE1996116031 DE19616031A DE19616031A1 DE 19616031 A1 DE19616031 A1 DE 19616031A1 DE 1996116031 DE1996116031 DE 1996116031 DE 19616031 A DE19616031 A DE 19616031A DE 19616031 A1 DE19616031 A1 DE 19616031A1
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DE
Germany
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base frame
cross
side parts
frame
longitudinal
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Withdrawn
Application number
DE1996116031
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English (en)
Inventor
Lothar Schmidt
Heinz Jahns
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Volkswagen AG
Original Assignee
Volkswagen AG
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Publication date
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Publication of DE19616031A1 publication Critical patent/DE19616031A1/de
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Description

Die Erfindung betrifft ein Transportgestell gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Es ist bekannt, Fahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeuge, zwischen entfernt liegenden Ländern vorzugsweise mittels Schiffen zu transportieren. Um eine Montage dieser Fahr­ zeuge vor Ort zu ermöglichen, werden diese entweder vollständig zerlegt (CKD = Completely-Knocked Down) oder teilweise zerlegt (SKD = Semi-Knocked Down) transportiert.
Für den SKD-Transport sind Transportgestelle bekannt geworden, bestehend aus einem flachen, im wesentlichen rechteckigen und unten liegenden Grundrahmen, an welchem senkrecht flache Seitenteile angeordnet werden können, die ihrerseits wieder mehrteilig ausgebildet sind. Zur Erhöhung der Stabilität werden diese Seitenteile mittels oben liegender Querstützen lösbar miteinander verbunden. Solche Transportgestelle sind zur Aufnahme von zwei kompletten Fahrzeugen geeignet, wobei ein erstes auf dem Grund­ rahmen zwischen den Seitenteilen und unter einigen der Querstützen stehend angeordnet ist, während ein zweites oberhalb des ersten Fahrzeuges auf dieses Transportgestell auf­ gesetzt wird (Patent Application No. ZA-93 08 91). Solche Transportgestelle können weiterhin benachbart zu der zweiten Karosserie eine Stellfläche zur Aufnahme einer Kiste aufweisen, in welcher die demontierten Teile der Fahrzeuge untergebracht sind.
Die äußeren Abmessungen solcher Transportgestelle sind in der Regel so gewählt, daß ein einzelnes Transportgestell bestückt mit zwei Fahrzeugen in einen handelsüblichen Zwanzig- Fuß ISO-Container geschoben werden kann, bzw. zwei solcher bestückten Gestelle in entsprechende Vierzig-Fuß Container.
Für den Rücktransport der Gestelle sind diese demontierbar ausgeführt, wobei die Quer­ stützen von den Seitenteilen und diese vom Grundrahmen abgezogen werden müssen. Nachteilig bei diesen bekannten Transportgestellen ist die vergleichsweise große Anzahl von Einzelteilen, welche vor dem Transport in zeitraubender Weise von mehreren Personen demontieren sind. Da der Rücktransport in der Regel in den genannten Containern erfolgt, ist aufgrund der großen Anzahl von Einzelteilen dort keine optimale Raumausnutzung möglich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Transportgestell für Fahrzeuge, insbesondere für teilweise zerlegte Kraftfahrzeuge zu schaffen, welches verkürzte Rüstzeiten zum Aufbauen bzw. Abbauen bietet und dabei mit wenig Einzelteilen versehen auch eine einfache Anpassung an verschiedene Fahrzeuge ermöglicht.
Die Lösung dieser Aufgabe gelingt mit den Merkmalen des Patentanspruches 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in abhängigen Ansprüchen benannt.
Wenn bei einem gattungsgemäßen Transportgestell die Seitenteile mittels Drehverbin­ dungen am Grundrahmen unverlierbar gehalten sind, so bedeutet dies, daß bei abgenom­ menen Querstützen die Seitenteile flach auf den Grundrahmen geschwenkt werden können. Die abgelegten Seitenteile überragen dabei nicht die Umfangslinie des Grundrahmens. Vorteilhafterweise sind hierdurch die Seitenteile in kürzester Zeit aufzurichten und mittels der einzusteckenden Querstützen zu versteifen. Die Anzahl der zu verwendenden Einzelteile ist deutlich reduziert und es kann zu keinen Fehlbedienungen durch ungeschultes Personal kommen. Des weiteren ist eine Vielzahl von zusammengelegten Transportgestellen aufeinander stapelbar in einem handelsüblichen Container unterzubringen, so daß ein Rücktransport unter optimaler Raumausnutzung möglich ist.
Vorzugsweise sind Grundrahmen und Seitenteile gitterartig aufgebaut, wobei der Grund­ rahmen im wesentlichen aus zwei außen liegenden Längsträgern und aus diese miteinander verbindenden Querträgern gebildet ist. Die Seitenteile sind dabei mittels der Drehver­ bindungen an den außen liegenden Längsträgern schwenkbar gehalten.
Die Seitenteile erstrecken sich nicht über die gesamte Länge des Grundrahmens, sondern lediglich entlang eines ersten Längsabschnittes. Zwischen den aufgerichteten Seitenteilen und dem Grundrahmen bzw. den in die Seitenteile eingesteckten Querstützen entsteht dabei ein erstes Volumen für ein erstes Fahrzeug.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung definieren zwei der Querstützen eine bezüglich des Grundrahmens schräg verlaufende Ebene, auf welcher an diesen Querstützen das zweite Fahrzeug gehalten ist. Benachbart zu diesem definieren zwei weitere Querstützen eine parallele Ebene zum Grundrahmen, in welcher kastenartige Behältnisse zur Aufnahme demontierter Teile der Fahrzeuge angeordnet sein können.
Bevorzugterweise sind die der schrägen Ebene zugeordneten Querstützen mit beweglichen Trägern zur Anpassung an individuelle Fahrzeuge versehen.
Innerhalb des genannten ersten Volumens sind am Grundrahmen den Querstützen entsprechende Bügel angeordnet, welche eine weitere Fahrzeugkarosserie aufnehmen können.
Das Transportgestell kann vollständig in Metall ausgeführt sein, was bei einem häufigen Transport des Gestells bezüglich seiner Lebensdauer von Vorteil sein kann. Ohne Funk­ tionseinschränkung kann als Material auch Holz eingesetzt werden, was insbesondere bezüglich Herstellkosten und Gewicht vorteilhaft sein kann.
Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles anhand einer schematischen Zeichnung. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf einen Grundrahmen,
Fig. 2 eine Seitenansicht eines Grundrahmens mit aufgestellten Seitenteilen und Querstützen,
Fig. 3 eine Ansicht einer ersten Querstütze aus Pfeilrichtung X gemäß Fig. 2,
Fig. 4 eine vergrößerte und gedrehte Ansicht eines Schnittes entlang der Linie IV-IV gemäß Fig. 3,
Fig. 5 eine Ansicht ähnlich Fig. 3 einer zweiten Querstütze,
Fig. 6 eine vergrößerte Einzelheit Y gemäß Fig. 3 und Fig. 5,
Fig. 7 vergrößert eine Einzelheit Z gemäß Fig. 1 in Pfeilrichtung W
Fig. 8 eine Seitenansicht zu Fig. 7,
Fig. 9 eine vergrößerte Ansicht einer Einzelheit H gemäß Fig. 1 in Pfeilrichtung G,
Fig. 10 eine Ansicht einer vierten Querstütze ähnlich Fig. 5 und
Fig. 11 eine vergrößerte Ansicht in Pfeilrichtung P gemäß Fig. 10.
Ein Transportgestell wird im wesentlichen gebildet aus einem flachen, rechteckigen Grund­ rahmen 1, an welchem mittels Drehverbindungen 2, Seitenteile 3 schwenkbar gehalten sind. Im aufgerichteten Zustand der Seitenteile 3 sind diese untereinander mit insgesamt vier Querstützen 4, 5, 6, 7 verbunden.
Der Grundrahmen 1 ist gemäß Fig. 1 gitterartig einstückig aufgebaut und besteht im wesentlichen aus zwei außen liegenden Längsträgern 10, beabstandet dazu innen liegen­ den Innenlängsträgern 11, zwei stirnseitig angeordneten und diese Längsträger 10, 11 untereinander verbindenden Querträgern 12 und 13 sowie dazwischen liegend angeordneten weiteren Querträgern 14.
Der Grundrahmen 1 ist bezüglich seiner Längserstreckung in einen ersten und einen zwei­ ten Längsabschnitt A und B unterteilt, welche in einer gedachten Querebene Q aneinan­ dergrenzen.
Die Seitenteile 3 sind mittels der Drehverbindungen 2 im ersten Längsabschnitt A an den Längsträgern 10 gehalten.
Im aufgerichteten Zustand der Seitenteile 3 sind die Querstützen 4 bis 7 mittels Steckver­ bindungen 8 in diese Seitenteile 3 eingesteckt.
Die Seitenteile 3 sind ebenso wie der Grundrahmen 1, gitterartig einstückig ausgebildet und bestehen im wesentlichen aus jeweils einer mittels der Drehverbindungen 2 an den Längs­ trägern 10 gehaltenen Längsstrebe 30 sowie einer beabstandet dazu verlaufenden, oben liegenden Längsstrebe 31 sowie quer zu diesen verlaufenden Streben 32, in deren Ver­ längerung jeweils die Querstützen 4 bis 7 eingesteckt sind.
Eine erste, innerhalb der Querebene Q liegende Querstütze 4 definiert gemeinsam mit einer benachbarten, zweiten Querstütze 5 eine Ebene E1 zur Aufnahme eines Fahrzeuges, welche von dieser Querebene Q ausgehend gegenüber dem Grundrahmen 1 innerhalb des Längsabschnittes A ansteigend verläuft. Zwischen diesen Querstützen 4 und 5 verläuft die obere Längsstrebe 31 parallel zu dieser Ebene E1, während sie von der zweiten Querstütze 5 ausgehend bis zur dritten Querstütze 6 parallel zum Grundrahmen 1 ausgebildet ist.
Die Querstützen 4 bis 7 sind jeweils im wesentlichen C-förmig gestaltet, wobei zwei paral­ lele Schenkel 40 mittels Zapfen 80, die Teil der Steckverbindungen 8 sind, in die Seitenteile 3 eingesteckt sind. Die Schenkel 40 sind jeweils über mindestens einen parallel zum Grundrahmen 1 verlaufenden Träger 41, 42 verbunden.
Hierbei sind die Träger 42 der dritten und vierten Querstütze 6 und 7 starr mit den Schenkeln 40 verbunden, während die Träger 41 der ersten und zweiten Querstütze 4 und 5 mittels Gelenkverbindungen 43 derart an den Schenkeln 40 gehaften sind, daß diese Träger 41 im wesentlichen um ihre Längsachse gegenüber diesen Schenkeln 40 drehbar gelagert sind.
Die erste Querstütze 4 weist an dem beweglichen Träger 41 angeordnete Arretierungen 44 zur Aufnahme eines Fahrzeuges auf, während die zweite Querstütze 5 in dem beweglichen Träger 41 Aufnahmen 45 für fahrzeugseitige Arretierungen aufweist.
Eine Gelenkverbindung 43 ist detailliert in den Fig. 4 und 6 dargestellt. Der bewegliche Träger 41 weist benachbart zu den Schenkeln 40 eine endseitige Abschlußplatte 46 mit einem darin angeordneten Langloch 47 auf. Dieses Langloch 47 wird von einem schenkel­ festen Bolzen 48 durchsetzt. Die Schenkel 40 weisen an ihrem oberen Ende einen L-förmi­ gen Winkel 49 auf welcher fluchtend mit der Längsachse der Träger 41 von einer Schraub­ verbindung 50 durchsetzt ist.
Zur Befestigung eines Fahrzeuges in der Ebene E1 greifen die Arretierungen 44 der gestell­ festen Querstütze 4 in korrespondierende, fahrzeugseitige Aufnahmen ein, während der Träger 41 der Querstütze 5 mit seinen Aufnahmen zuvor auf dementsprechende, fahrzeug­ feste Arretierungen aufgesteckt wurde und anschließend gemeinsam mit diesem auf das Transportgestell montiert wird.
Die Aufnahme eines weiteren Fahrzeuges in einem zwischen Grundrahmen 1, Seitenteilen 3 und den Querstützen 6 und 7 ausgebildeten Volumen V erfolgt in vergleichbarer Weise. Hierzu sind zwei Bügel 90, 91 an den Grundrahmen 1 steckbar, wobei diese in ihrer Funktion und Ausgestaltung mit den zuvor beschriebenen Querstützen 4 und 5 vergleichbar sind, wobei jedoch keine mit den beweglichen Trägern 41 vergleichbaren Teile vorhanden sind.
Benachbart eines Querträgers 14 erstreckt sich der Bügel 90 zwischen den Innenlängs­ trägern 11 und weist dabei die Arretierungen 44 auf. Dieser Bügel 90 ist gestellfest mittels Schraubverbindungen 92 an den vorgenannten Innenlängsträgern 11 gehalten. Der Bügel 90 selber ist im wesentlichen aus einem Trager 93 sowie endseitig angeordneten und die Innenlängsträger 11 übergreifenden Abschlußplatten 94 gebildet, welche von den Schraub­ verbindungen 92 durchsetzt werden.
Der Bügel 91 ist in vergleichbarer Weise mit den außen liegenden Längsträgern 10 verbun­ den und weist Aufnahmen 45 für karosseriefeste Arretierungen des zweiten Fahrzeuges auf.
Wie am besten aus den Fig. 2, 10 und 11 zu erkennen, definieren die an oberen Enden 60 der Querstützen 6 und 7 angeordneten starren Träger 42 eine weitere Ebene E2, wobei gemäß Fig. 11 diese Träger 42 im wesentlichen L-förmig gestaltet sind und endseitig mit Platten 61 verschlossen sind.
Die Abmessungen der Ebene E2 sind dabei so gewählt, daß in ihr standardisierte Behält­ nisse, etwa in Form von Holztransportkisten, zur Aufnahme von demontierten Teilen der beiden mit diesem Transportgestell beförderten Fahrzeuge angeordnet werden können.
Die Drehverbindungen 2 sind im Detail in Fig. 9 dargestellt. Die Längsträger 10 sind im Querschnitt rechteckig und die Längsstreben 30 der Seitenteile 3 kreisrund ausgebildet. Die Drehverbindungen 2 werden im wesentlichen durch eine U-förmige Schelle 20 gebildet, die mit zueinander parallelen Fahnen 21 versehen an den Außenwandungen der Längsträger 10 anliegt und in diesem Bereich von einer Schraubverbindung 22 durchsetzt wird. In Fig. 9 weiterhin dargestellt sind an den vier außen liegenden Ecken des Grundrahmens 1 angeordnete Stapelbleche 70, 71 welche im flach gelegten Zustand des Transportgestel­ les als Stapelsicherung für aufeinanderliegende Transportgestelle dienen.
Ein aufgerichteter Zustand des Transportgestelles ist in Fig. 2 dargestellt. Zur Demontage werden von einer Person die Querstützen 4 bis 7 abgezogen und in Transportwinkeln 55 abgelegt, welche im Längsabschnitt B auf den Innenlängsträgern 11 angeordnet sind. Von einer weiteren Person können anschließend die Seitenteile 3 durch Verschwenken um ihre Drehverbindungen 2 nach innen auf den Grundrahmen 1 gelegt werden, wie in strich­ punktierten Linien in Fig. 1 dargestellt. Alle beweglichen bzw. demontierbaren Teile sind somit innerhalb der äußeren Umfangslinie des Grundrahmens 1 abgelegt.
Die vorbeschriebene Erfindung ist nicht auf das gezeigte Ausführungsbeispiel beschränkt. So kann beispielsweise in einfacher Abwandlung der Seitenteile 3, etwa durch Verände­ rung des Abstandes der den Querstützen 4 und 5 zugeordneten Streben 32 ein anderer Winkel zwischen dem Grundrahmen 1 und der Ebene E1 zur Anpassung an individuelle Fahrzeugtypen vorgenommen werden. Hierfür kann der Grundrahmen 1 sowie alle Quer­ stützen 4 bis 7 und die Bügel 90, 91 weiterhin Verwendung finden.
In jedem Falle ist in vorteilhafter Weise ein schneller Auf- bzw. Abbau dieses Transport­ gestelles gewährleistet, wobei im flach gelegten Zustand durch das Aufeinanderstapeln mehrerer solcher Transportgestelle ISO-Container optimal für den Rücktransport ausgenutzt werden können. Ein Verlust von Einzelteilen ist vermieden, da einerseits die Seitenteile 3 mittels der Drehverbindungen 2 fest am Grundrahmen 1 gehalten sind, andererseits die Querstützen 4 bis 7 sowie die Bügel 90, 91 während des Transportes am Grundrahmen 1 gehalten sind.

Claims (12)

1. Transportgestell für Fahrzeuge, insbesondere teilweise zerlegte Kraftfahrzeuge, be­ stehend aus einem flachen, im wesentlichen rechteckigen und unten liegenden Grund­ rahmen (1), an welchem senkrecht flache Seitenteile (3) angeordnet sind, und mit die Seitenteile (3) verbindenden Querstützen (4, 5, 6, 7), welche lösbar an diesen gehalten sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenteile (3) mittels Drehverbindungen (2) derart schwenkbar am Grundrahmen (V gehalten sind, daß diese bei gelösten Quer­ stützen (4 bis 7) innerhalb der Umfangslinie des Grundrahmens (1) flach auf diesen legbar sind.
2. Gestell nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch einen gitterartig einstückig ausge­ bildeten Grundrahmen (1) mit außen liegenden, die Drehverbindungen (2) aufweisen­ den Längsträgern (10) und zumindest zwei stirnseitig des Grundrahmens (1) angeord­ neten, diese Längsträger (10) verbindende Querträger (12, 13).
3. Gestell nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich die verschwenkbaren Seitenteile (3) entlang eines ersten Längsabschnittes (A) des Grundrahmens (1) erstrecken, welcher sich von dem einen stirnseitigen Querträger (12) ausgehend er­ streckt und an der sich ein zweiter Längsabschnitt (B) anschließt, der sich bis zu dem anderen stirnseitigen Querträger (13) erstreckt, wobei beide Längsabschnitte (A, B) in einer gedachten Querebene (Q) aneinander grenzen.
4. Gestell nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenteile (3) im aufgerichteten Zustand mit mindestens drei Querstützen (4, 5, 6) verbunden sind, welche mittels Steckverbindungen (8) an diesen Seitenteilen (3) gehalten sind, wobei zwei benachbarte Querstützen (4, 5) eine Ebene (E1) zur Aufnahme eines Fahrzeugs definieren, welche von der Querebene (Q) ausgehend innerhalb des ersten Längs­ schnittes (A) gegenüber dem Grundrahmen (1) ansteigend verläuft.
5. Gestell nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenteile (3) gitterartig einstückig ausgebildet sind, wobei eine im aufgerichteten Zustand oben liegende Längsstrebe (31) zwischen den beiden benachbarten Querstützen (4 und 5) parallel zur Ebene (E1) verläuft und von dort aus bis zur dritten, im Bereich des einen endseitigen Querträgers (12) angeordneten Querstütze (6) parallel zum Grundrahmen (1) verlaufend angeordnet ist.
6. Gestell nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die eine die Ebene (E1) definierende Querstütze (4) im Bereich der Querebene (Q) parallel zu dieser an­ geordnet ist und von der zweiten Querstütze (5) aus die oben liegende Längsstrebe (31) parallel zum Grundrahmen (1) verläuft und die dritte Querstütze (6) senkrecht oberhalb des einen endseitigen Querträgers (12) angeordnet ist.
7. Gestell nach Anspruch 6, gekennzeichnet durch durch eine weitere, zwischen der zweiten Querstütze (5) und der dritten Querstütze (6) in die Seitenteile (3) einge­ steckten Querstütze (7), wobei obere Enden (60) der dritten und der vierten Querstütze (6 und 7) in einer zum Grundrahmen (1) parallelen Ebene (E2) angeordnet und zur Auf­ nahme eines kastenartigen Behältnisses ausgebildet sind.
8. Gestell nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Querstützen (4 bis 7) im wesentlichen C-förmig gestaltet sind, wobei zwei parallele Schenkel (40) in Verlänge­ rung von senkrecht zu den Längsträgern (10) des Grundrahmens (1) verlaufenden Streben (32) der Seitenteile (3) im aufgerichteten Zustand in diese eingesteckt sind und diese Schenkel (40) durch jeweils mindestens einen parallel zum Grundrahmen (1) verlaufende Träger (41, 42) verbunden sind.
9. Gestell nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch durch eine Gelenkverbindung (43) zwischen den Schenkeln (40) und dem Träger (41) derart, daß dieser im wesentlichen bezüglich seiner Längsachse verdrehbar angeordnet ist.
10. Gestell nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einer der Träger (41) Arretierungen (44) zur Aufnahme eines Fahrzeuges und mindestens ein anderer der Träger (41) Aufnahmen (45) für Arretierungen dieses Fahrzeugs aufweist.
11. Gestell nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundrahmen (1) zwischen den beiden endseitigen Querträgern (12, 13) mindestens zwei weitere Querträger (14) aufweist, welche mit Aufnahmen zur lösbaren Befestigung von Bügeln (90, 91) ausgebildet sind, wobei ein Bügel (90) Arretierungen (44) zur Aufnahme eines weiteren Fahrzeuges und ein Bügel (91) Aufnahmen (45) für Arretierungen dieses weiteren Fahrzeuges aufweist.
12. Gestell nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsträger (10) einen rechteckigen Querschnitt und mittels der Drehverbindungen (2) am Grundrahmen (1) gehaltene Längsstreben (30) der Seitenteile (3) einen kreisförmigen Querschnitt aufweisen, wobei die Drehverbindung (2) eine U-förmige Schelle (20) umfaßt, deren parallele Fahnen (21) an den Längsträgern (10) befestigt sind und deren U-Abschnitt die Längsstreben (30) führt.
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