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DE19616986C1 - Verfahren zur Erfassung von fehlerbehafteten Warenaus- und -eingängen - Google Patents

Verfahren zur Erfassung von fehlerbehafteten Warenaus- und -eingängen

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Publication number
DE19616986C1
DE19616986C1 DE1996116986 DE19616986A DE19616986C1 DE 19616986 C1 DE19616986 C1 DE 19616986C1 DE 1996116986 DE1996116986 DE 1996116986 DE 19616986 A DE19616986 A DE 19616986A DE 19616986 C1 DE19616986 C1 DE 19616986C1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
goods
measured value
data
verifiable
value data
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE1996116986
Other languages
English (en)
Inventor
Peter Dr Schimitzek
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
CSB System AG
Original Assignee
CSB System AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by CSB System AG filed Critical CSB System AG
Priority to DE1996116986 priority Critical patent/DE19616986C1/de
Priority to DE29613902U priority patent/DE29613902U1/de
Priority to EP19970106708 priority patent/EP0803847A2/de
Priority to ES97106708T priority patent/ES2108676T1/es
Application granted granted Critical
Publication of DE19616986C1 publication Critical patent/DE19616986C1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07GREGISTERING THE RECEIPT OF CASH, VALUABLES, OR TOKENS
    • G07G1/00Cash registers
    • G07G1/0036Checkout procedures
    • G07G1/0045Checkout procedures with a code reader for reading of an identifying code of the article to be registered, e.g. barcode reader or radio-frequency identity [RFID] reader
    • G07G1/0054Checkout procedures with a code reader for reading of an identifying code of the article to be registered, e.g. barcode reader or radio-frequency identity [RFID] reader with control of supplementary check-parameters, e.g. weight or number of articles
    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07GREGISTERING THE RECEIPT OF CASH, VALUABLES, OR TOKENS
    • G07G3/00Alarm indicators, e.g. bells
    • G07G3/006False operation

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Management, Administration, Business Operations System, And Electronic Commerce (AREA)
  • Pinball Game Machines (AREA)
  • Investigating Or Analysing Biological Materials (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Erfassung von fehlerbehafteten Warenaus- und -eingängen gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 und ist zur Vermeidung von Fehlern bei der Erfassung und Abrechnung im Warenverkauf einsetzbar u. a. im Einzelhandel, Großhandel und in der industriellen Meßwerterfassung, vorzugsweise bei der Gewichtsdatenerfassung.
Beim Warenverkauf ist es üblich, daß die vom Kunden z. B. in einer Lebensmittelkette entnommene Ware vom Kunden selbst oder an der Kasse vom Kassenpersonal mittels Scanner erfaßt wird, indem von der Scanner-Kasse die jeweilige EAN-Nummer erfaßt wird und mittels dieser und/oder der dazu in einer EDV-Einheit hinterlegten Dafen, die u. a. die Artikel-Nummer, den Preis, das Gewicht oder Preis/kg beinhalten, die Abrechnung erfolgt.
Der Nachteil einer solchen Erfassung und Abrechnung besteht darin, daß die Erfassung der Ware, das Scannen der Artikel fehlerbehaftet ist.
So ist es vorstellbar, daß Artikel nicht erfaßt oder doppelt erfaßt werden. Um diesen Nachteil zu beseitigen sind von den Handelsunternehmen Lösungen bekannt, die mittels Stichproben und Kontrollen die Fehlerquote gering halten, wobei diese Methode für den Kunden unangenehm ist und eine nicht erfaßte Warenausgabe oder doppelte Erfassung der Warenausgabe nicht ausschließt.
Weiterhin ist eine Lösung in der Zeitschrift "Wirtschaftswoche" Nr.: 16 /11.04.1996 "Bequemer einkaufen" bekannt, nach der der Kunde seine Einkäufe selbst erfaßt wodurch das Eintippen oder Einscannen der Warendaten an der Kasse entfällt. Der Kunde erhält dazu eine Chipkarte mit seinen persönlichen Daten. Mittels eines mobilen Terminals, das sich am Einkaufswagen befindet, und einer Datenerfassungseinheit mit Laserscanner, kann jeder eingekaufte Artikel und sein Preis anhand des Strichcodes in Form vom Chipkartendaten registriert werden. Ein Display zeigt auf Knopfdruck die aktuelle Zwischensumme an.
Am Ausgang steckt der Kunde das Terminal in eine spezielle Halterung zurück. Die Daten werden an einen Rechner übertragen, der einen Bon ausdruckt. Stichproben sollen sicherstellen, daß Kunden alle Artikel eingeben. Auch hier besteht der oben genannte Nachteil, daß manuelle Kontrollen erforderlich sind.
Nach der Druckschrift US 4787467 ist ein Verfahren zur Erfassung von fehlerbehafteten Warenaus- und -eingängen bekannt, wonach Warenaufnahme- Einheiten, deren Gesamtgewicht ermittelt wird, von einzelnen erfaßten Waren, durch Scannen des Warencodes, z. B. Barcode, EDV-gerecht das Warengewicht einzeln und in seiner Gesamtheit ermitteln, eingesetzt werden. Dies erfolgt durch den Einsatz einer Scanner-Einheit und durch Wiegevorgänge unter Berücksichtigung des Bruttogewichtes der Warenaufnahme-Einheit, des Gewichts der leeren Warenbehälter und der Einzelwaren durch sukzessive Differenzwägung. Auf der Belegausgabe ist der Preis, das Bruttogewicht jeder Einzelware und das Bruttogewicht der Warenaufnahme-Einheit ersichtlich. Anhand des Beleges erfolgt der Vergleich des gemessenen Bruttogewichts mit dem gemessenen und/oder über EDV ermittelten Gesamtgewicht aus den Einzelbestandteilen der Waren und Warenaufnahme-Einheit mit anschließender Fallbehandlung.
Der Nachteil dieser Lösung liegt darin, daß eine Verkopplung mehrerer Systeme in Verbindung mit einer rechtsfähigen Erfassung und Speicherung der Warenaus- und -eingänge in einzelnen Einheiten, sowie die Datenübertragung im LAN und WAN, optional per Funk, nicht gegeben ist.
Nach der Druckschrift DE 44 33 913 C1 ist eine Eichfähigkeit der Meßdatenermittlungseinrichtung bekannt. Der Nachteil dieser Lösung besteht darin, daß die Meßwertermittlungseinrichtung jeweils stationär angeordnet ist und keine Fallbewertung bei auftretenden Differenzen vorgenommen werden kann.
Die Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren zur Erfassung von fehlerbehafteten Warenaus- und -eingängen zu entwickeln, welches eine EDV-gerechte, eichfähige und rechtskräftige Erfassung, Abrechnung, Übertragung und Archivierung mittels fester oder beweglicher sowie autonomer oder gruppierter Erfassungseinheiten ermöglicht, wobei die Datenübertragung von den Erfassungseinheiten zur EDV- Anlage auch drahtlos erfolgen soll.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Vorteile der Erfindung bestehen darin,
  • - daß eine automatische Ermittlung von nicht erfaßten und doppelt erfaßten Warenausgängen ausgewiesen wird,
  • - daß die ermittelten Daten, die nicht eichpflichtig oder eichpflichtig sein können, eichfähig erfaßt werden,
  • - daß der Datensatz neben den Meßwerten aus der Referenznummer mit geheimen Polynomen, einer fortlaufenden Nummer, welche die eindeutige Zuordnung für die Zeit des Betriebes im eichpflichtigen Verkehr sicherstellt (Jahr, Wochentag, Waagennummer etc.) und aus der Prüfzahl besteht,
  • - daß die Meßwertverarbeitung unterbrechungsfrei ist,
  • - daß eine manipulationssichere Archivierung der Meßwertdaten gegeben ist,
  • - daß der Zugriff von Dritten auf den eichfähigen Speicher versperrt ist,
  • - daß die Meßwertdaten auf dem eichfähigen Speichermedium von Dritten nicht gelöscht werden können,
  • - daß mittels Kreuzverbund eichpflichtige und nicht eichpflichtige Meßwertdaten eines Meßwertdatenermittlungsgerätes von einem Rechner-Arbeitsplatz auf einen anderen übertragbar sind,
  • - daß Meßwertdaten in Echtzeit der EDV-Verarbeitung zugeführt und verarbeitet werden,
  • - daß ein größerer Meßwertdatendurchsatz, insbesondere bei Durchlaufwiegungen (Wiegungen bei durchlaufendem Transportband) ohne Fehlerquellen möglich ist,
  • - daß die Meßwertdaten online in einem separaten Fenster auf einem Bildschirm als Zusatzanzeige bzw. als Hauptanzeige für zusätzliche Meßgeräte angezeigt werden und daß eine eichfähige und rechtskräftige Erfassung, Abrechnung, Übertragung und Archivierung mittels fester oder beweglicher sowie autonomer oder gruppierter Erfassungseinheiten vorliegt, wobei die Datenübertragung von den Erfassungseinheiten zur EDV-Anlage auch drahtlos erfolgen kann.
Die Erfindung wird mit der
  • - Fig. 1 als Ausführungsbeispiel der Ermittlung des Gesamtgewichtes der einzelnen Warenartikel mit Auswertung und Kontrolle,
  • - Fig. 2 als Ausführungsbeispiel für ein eichfähiges Erfassen und Speichern von ermittelten eichpflichtigen und/oder nicht eichpflichtigen Meßwertdaten,
  • - Fig. 3 als Ausführungsbeispiel eines Kreuzverbundes eichfähiger Daten dargestellt.
Nach Fig. 1 wird das Gesamtgewicht aller Waren 1 x₁ bis xn vor/nach dem Erfassen mittels Meßwertdatenermittlungseinrichtung 2 ermittelt, wobei das Brutto-Gewicht der Warenaufnahme-Einheit 3 ebenfalls im Brutto-Gesamtgewicht enthalten ist. Mittels Scanner-Einheit 4, die die Daten je Ware 1, z. B. EAN- Adress-Code, Artikel-Nummer, Preis, Gewicht und/oder Preis je Maßeinheit sowie Brutto-Gewicht der Warenaufnahme-Einheit 3 etc., enthält und/oder mittels Funkverbindung 5 oder direkten Anschluß 6 ON-LINE mit einem Rechner 7 in Wirkverbindung steht, die über die Daten je Ware 1, z. B. EAN-Adress-Code, Artikelnummer, Preis, Gewicht und/oder Preis je Maßeinheit sowie Brutto- Gewicht der Warenaufnahme-Einheit 3 verfügt, werden die Waren 1 nach Einzelartikel erfaßt und ausgewiesen. Danach wird über die Summe der Brutto- Einzelgewichte der Waren 1 entsprechend der Summe der Einzelpreise je Ware 1 unter Abzug des Brutto-Einzelgewichtes der Warenaufnahme-Einheit 3 der Vergleich zum Brutto-Gesamtgewicht der Ware 1 vorgenommen und auf dem Beleg 8 neben der Preisbildung ausgewiesen, indem der Beleg 8 bei der Dokumentenausgabe 9 anliegt, wobei die Meßwertdatenermittlungseinrichtung 2 und die Scanner-Einheit 4 miteinander und jeweils mit dem Rechner 7 und der Dokumentenausgabe 9 in Wirkverbindung stehen.
Liegt die Differenz berechnet aus der Summe der Brutto-Einzelgewichte der Ware 1 vermindert um das Brutto-Einzelgewicht der Warenaufnahme-Einheit 3, im vorgegebenen zulässigen Toleranzbereich aa bis ax, ist der Nachweis erbracht, daß alle Waren 1 korrekt aufgenommen sind.
Liegt die Differenz außerhalb des Toleranzbereiches aa bis ax mit negativen Vorzeichen, ist der Nachweis gegeben, daß nicht alle Waren 1 berechnet wurden, eine erneute Aufnahme der Waren 1 ist erforderlich.
Liegt die Differenz außerhalb des Toleranzbereiches aa bis ax mit positiven Vorzeichen, ist der Nachweis vorhanden, daß die Waren 1 mehrfach berechnet wurden, eine erneute Aufnahme der Waren 1 ist erforderlich.
Zur Sicherheit ist nochmals das Brutto-Gesamtgewicht aller Waren 1, einschließlich das Brutto-Einzelgewicht der Warenaufnahme-Einheit 3 vor oder nach der Neuaufnahme zu ermitteln. Eine manuelle Entscheidung über die korrekte Erfassung der Waren 1 ist durch das Kassenpersonal möglich.
Gleichzeitig ist es möglich, mehrere Meßwertdatenermittlungseinrichtungen 2 als eichfähige und/oder nicht eichfähige Meßwertdatenermittlungseinrichtungen 2 vorzusehen.
So ist es auch denkbar, daß das Verfahren zur Erfassung von fehlerbehafteten Warenaus- und -eingängen in der Weise eingesetzt werden kann, indem die Meßwertdatenermittlungseinrichtung 2, z. B. zur Bestimmung des Gesamt­ gewichtes aller Waren 1, als ein individuell bewegliches Sub-System ausgeführt werden kann, die mittels geeigneten Datenverbindungen, z. B. als Funk online mit dem Hostrechner verbunden ist. Über eine derartige Anordnung wird eine nachweisbare Zustellung einzelner Waren 1 zu räumlich und zeitlich verteilten Kunden ermöglicht, wie sie bei Kurierdiensten und bei der Zustellung von Waren 1 allgemein, z. B. bei Speditionen, vorgeschrieben sind. Des weiteren ermöglicht diese Anordnung die nachweisbare Erfassung des aktuellen Warenbestandes der Sub-Systeme zu Kontrollzwecken, z. B. beim Zoll.
Nach Fig. 2 wird ein eichfähiges Erfassen und Speichern von ermittelten eichpflichtigen und nicht eichpflichtigen Meßwertdaten anhand einer anerkannten eichfähigen Einheit 10, die an eichfähigen und/oder nicht eichfähigen Meßwertdatenermittlungseinrichtungen 2, mindestens jedoch an eine eichfähige oder nicht eichfähige Meßwertdatenermittlungseinrichtung 2 angeschlossen ist, dargestellt, indem die anerkannte eichfähige Einheit 10 mindestens aus einem Rechner 7 mit einer Speichereinheit, aus einer Bedienungseinheit 11, aus einem Bildschirm 12 und aus der Dokumentenausgabe 9 besteht.
Nach Fig. 3 wird das eichfähige Erfassen von ermittelten eichpflichtigen und nicht eichpflichtigen Meßwertdaten anhand von gebildeten Rechner-Arbeitsplätzen dargestellt, wobei der Rechner-Arbeitsplatz jeweils aus der anerkannten eichfähigen Einheit 10 und mindestens einer eichfähigen und/oder nicht eichfähigen Meßwertdatenermittlungseinrichtung 2 besteht.
Die anerkannten eichfähigen Einheiten 10 bestehen entsprechend dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 weiterhin aus der Bedienungseinheit 11, aus der Dokumentenausgabe 9 und aus dem Rechner 7 mit Speichereinheit.
Diese Gerätekonfiguration und die über den Rechner 7 bestehende Wirkverbindung zwischen den anerkannten eichfähigen Einheiten 10 ermöglicht zusätzlich einen Kreuzverbund eichpflichtiger und/oder nicht eichpflichtiger Meßwertdaten.
Mittels diesem Kreuzverbund können die eichpflichtigen und/oder nicht eichpflichtigen Meßwertdaten einer eichfähigen und/oder nicht eichfähigen Meßwertdatenermittlungseinrichtung 2 von einem Arbeitsplatz I 13 auf einem anderen Arbeitsplatz II 14 übertragen werden.
Ohne Kreuzverbund werden am Arbeitsplatz I 13 über die anerkannte eichfähige Einheit 10 die anliegenden eichpflichtigen und/oder nicht eichpflichtigen Meßwertdaten der eichfähigen und/oder nicht eichfähigen Meßwertdaten­ ermittlungseinrichtung 2 abgefordert und nach einem bekannten eichfähigen Sicherungsverfahren auf den Speicher des Rechners 7 am Arbeitsplatz I 13 lokal als eichfähige Meßwertdaten abgelegt. Diese eichpflichtigen und/oder nicht eichpflichtigen Meßwertdaten können als eichfähige Meßwertdaten am Bildschirm 12 des Arbeitsplatzes I 13 angezeigt werden.
Mit dem Kreuzverbund kann man am Arbeitsplatz I 13 die Messung der am Arbeitsplatz II 14 anliegenden eichpflichtigen und/oder nicht eichpflichtigen Meßwertdaten auslösen, indem diese als eichfähige Meßwertdaten durch die am Arbeitsplatz II 14 vorhandene anerkannte eichfähige Einheit 10 aufgenommen und hier lokal nach einem bekannten eichfähigen Sicherungsverfahren in den Speicher des Rechners 7 abgelegt werden, wobei diese eichfähigen Meßwertdaten auf dem jeweiligen Bildschirm 12 des Arbeitsplatzes I 13 und/oder des Arbeitsplatzes II 14 angezeigt werden können.
Somit sind von allen n-Arbeitsplätzen III 15 Meßwertdatenermittlungen, ebenfalls an den nicht an diesen Arbeitsplätzen angeschlossenen eichfähigen und/oder nicht eichfähigen Meßwertdatenermittlungseinrichtung 2, auslösbar, wobei diese eichpflichtigen und/oder nicht eichpflichtigen Meßwertdaten als eichfähige Meßwertdaten lokal am jeweiligen Arbeitsplatz durch die jeweilige anerkannte eichfähige Einheit 10 mit Referenzen versehen nach einem bekannten eichfähigen Sicherungsverfahren erfaßt gesichert und gespeichert in der Speichereinheit des jeweiligen Rechners 7 hinterlegt werden, indem diese eichfähigen Meßwertdaten sowohl lokal als auch am anfordernden n-Arbeitsplatz III 15 am jeweiligen Bildschirm 12 angezeigt werden können.
Das eichfähige Erfassen und Speichern von ermittelten eichpflichtigen und nicht eichpflichtigen Meßwertdaten ist somit charakterisiert,
  • - daß eine anerkannte eichfähige Einheit 10 rückwirkungsfrei im Dialog jeder eichfähigen und/oder nicht eichfähigen Meßwertdatenermittlungseinrichtung 2 zugeordnet werden kann,
  • - daß die eichpflichtigen und/oder nicht eichpflichtigen Meßwertdaten von der anerkannten eichfähigen Einheit 10 während der Übernahme mittels eines bekannten eichfähigen Sicherungsverfahren diese Meßwertdaten mit Referenzen versehen und codiert, manipulationssicher und unlöschbar als eichfähige Meßwertdaten zwischengespeichert werden,
  • - daß anschließend nach dem bekannten eichfähigen Sicherungsverfahren die zwischengespeicherten eichfähigen Meßwertdaten auf die Speichereinheit des Rechners 7 übertragen werden,
  • - daß die gesicherten eichfähigen Meßwertdaten zu jeder Zeit abrufbar sind,
  • - daß diese abrufbaren eichfähigen Meßwertdaten des Archivs und die aktuell anliegenden eichpflichtigen und/oder nicht eichpflichtigen Meßwertdaten der eichfähigen und/oder nicht eichfähigen Meßwertdatenermittlungseinrichtung 2 in beliebiger Reihenfolge vom Rechner 7 abrufbar sind und sichtbar als eichfähige Meßwertdaten auf dem Bildschirm 12 dargestellt werden können,
  • - daß die anerkannte eichfähige Einheit 10 mit mindestens einer eichfähigen und/oder nicht eichfähigen Meßwertdatenermittlungseinrichtung 2 zu einem Arbeitsplatz I 13; II 14 verbunden wird,
  • - daß die Arbeitsplätze I 13; II 14 über ihren jeweiligen Rechner 7 miteinander durch eine Leitung A in Wirkverbindung stehen,
  • - daß den Arbeitsplätzen I 13; II 14; n-Arbeitsplätze III 15 zugeordnet werden können,
  • - daß von allen Arbeitsplätzen I 13; II 14; III 15 Meßwertdatenermittlungen am eigenen und an jeden anderen Arbeitsplatz auslösbar sind, wobei diese eichpflichtigen und/oder nicht eichpflichtigen Meßwertdaten als eichfähige Meßwertdaten lokal an den jeweiligen Arbeitsplatz, an dem sich die eichfähigen und/oder nicht eichpflichtigen Meßwertdatenermittlungseinrichtung 2 befinden erfaßt und gesichert hinterlegt werden, indem diese eichfähigen Meßwertdaten sowohl lokal als auch am anfordernden Arbeitsplatz I 13; II 14; III 15 am jeweiligen Bildschirm 12 angezeigt werden können.
Bezugszeichenliste
1 Waren
2 Meßwertdatenermittlungseinrichtung
3 Warenaufnahme-Einheit
4 Scanner-Einheit
5 Funkverbindung
6 direkter Anschluß
7 Rechner
8 Beleg
9 Dokumentenausgabe
10 eichfähige Einheit
11 Bedienungseinheit
12 Bildschirm
13 Arbeitsplatz I
14 Arbeitsplatz II
15 n-Arbeitsplatz III
A Leitung

Claims (3)

1. Verfahren zur Erfassung von fehlerbehafteten Warenaus- und -eingängen, bei denen alle zum Verkauf vorgesehenen Waren (1) durch den Kunden und/oder durch das Kassenpersonal mit einer Scanner-Einheit (4) EDV-gerecht erfaßt und in einer Warenaufnahme-Einheit (3) zusammengestellt werden, von der jeweils erfaßten Ware (1) der Preis und das Brutto-Gewicht neben weiteren Daten einer EDV zur Verfügung steht, das Brutto-Gesamtgewicht über alle Waren (1) und der Warenaufnahme-Einheit (3) über eine Meßwertdatenvermittlungseinrichtung (2) ermittelt und der EDV zugeführt wird, anhand eines Beleges durch einen als Schiedseinheit fungierenden Rechner (7) ein Vergleich des berechneten Brutto- Gesamtgewichtes der Ware (1) mit dem gemessenen Brutto-Gewicht vorge­ nommen wird, welche bei Überschreitung eines Toleranzfeldes den fehlerhaften Warenaus- und -eingang signalisiert und registriert, dadurch gekennzeichnet,
daß die Warenaufnahme-Einheiten (3) EDV-gerecht eindeutig identifizierbar und ihre spezifischen Merkmale der EDV bekannt sind,
daß die Warenaufnahme-Einheiten (3) als bewegliche Subsysteme ausgeführt sind,
daß die Warenaufnahme-Einheiten (3) eine eichfähige Datenerfassung, -speicherung und -übertragung ermöglichen,
daß die Warenaufnahme-Einheiten (3) über Funkverbindung (5) und/oder über eine Datenleitung (6) mit einem zentralen Server vernetzt sind,
und daß eine rechtskräftige Archivierung der Daten und der Schiedsergebnisse erfolgt.
2. Verfahren zur Erfassung von fehlerbehafteten Warenaus- und -eingängen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Warenaufnahme-Einheiten (3) entsprechend ihrem Einsatz im Einzelhandel, im Großhandel, in der industriemäßigen internen und externen Lagerhaltung und in der industriemäßigen Fertigung ausgebildet sind.
3. Verfahren zur Erfassung von fehlerbehafteten Warenaus- und -eingängen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß von allen Arbeitsplätzen I (13); II (14); III (15) Meßwertdatenermittlungen am eigenen und an jeden anderen Arbeitsplatz auslösbar sind, wobei diese als eichfähige Meßwertdaten lokal an den jeweiligen Arbeitsplatz, an dem sich die Meßwertdatenermittlungseinrichtungen (2) befinden, erfaßt und gesichert als eichfähige Meßwertdaten hinterlegt werden, indem diese sowohl lokal als auch am anfordernden Arbeitsplatz I (13): II (14): III (15) angezeigt werden.
DE1996116986 1996-04-27 1996-04-27 Verfahren zur Erfassung von fehlerbehafteten Warenaus- und -eingängen Expired - Lifetime DE19616986C1 (de)

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EP19970106708 EP0803847A2 (de) 1996-04-27 1997-04-23 Verfahren zur Erfassung von fehlerbehafteten Warenaus- und -eingängen
ES97106708T ES2108676T1 (es) 1996-04-27 1997-04-23 Procedimiento para la deteccion de salidas y entradas erroneas de mercancias.

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