DE19616986C1 - Verfahren zur Erfassung von fehlerbehafteten Warenaus- und -eingängen - Google Patents
Verfahren zur Erfassung von fehlerbehafteten Warenaus- und -eingängenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Erfassung von fehlerbehafteten Warenaus-
und -eingängen gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 und ist zur Vermeidung von Fehlern bei der Erfassung und
Abrechnung im Warenverkauf einsetzbar u. a. im Einzelhandel, Großhandel und in
der industriellen Meßwerterfassung, vorzugsweise bei der Gewichtsdatenerfassung.
Beim Warenverkauf ist es üblich, daß die vom Kunden z. B. in einer
Lebensmittelkette entnommene Ware vom Kunden selbst oder an der Kasse vom
Kassenpersonal mittels Scanner erfaßt wird, indem von der Scanner-Kasse die
jeweilige EAN-Nummer erfaßt wird und mittels dieser und/oder der dazu in einer
EDV-Einheit hinterlegten Dafen, die u. a. die Artikel-Nummer, den Preis, das
Gewicht oder Preis/kg beinhalten, die Abrechnung erfolgt.
Der Nachteil einer solchen Erfassung und Abrechnung besteht darin, daß die
Erfassung der Ware, das Scannen der Artikel fehlerbehaftet ist.
So ist es vorstellbar, daß Artikel nicht erfaßt oder doppelt erfaßt werden. Um
diesen Nachteil zu beseitigen sind von den Handelsunternehmen Lösungen
bekannt, die mittels Stichproben und Kontrollen die Fehlerquote gering halten,
wobei diese Methode für den Kunden unangenehm ist und eine nicht erfaßte
Warenausgabe oder doppelte Erfassung der Warenausgabe nicht ausschließt.
Weiterhin ist eine Lösung in der Zeitschrift "Wirtschaftswoche" Nr.: 16
/11.04.1996 "Bequemer einkaufen" bekannt, nach der der Kunde seine Einkäufe
selbst erfaßt wodurch das Eintippen oder Einscannen der Warendaten an der
Kasse entfällt. Der Kunde erhält dazu eine Chipkarte mit seinen persönlichen
Daten. Mittels eines mobilen Terminals, das sich am Einkaufswagen befindet, und
einer Datenerfassungseinheit mit Laserscanner, kann jeder eingekaufte Artikel und
sein Preis anhand des Strichcodes in Form vom Chipkartendaten registriert werden.
Ein Display zeigt auf Knopfdruck die aktuelle Zwischensumme an.
Am Ausgang steckt der Kunde das Terminal in eine spezielle Halterung zurück.
Die Daten werden an einen Rechner übertragen, der einen Bon ausdruckt.
Stichproben sollen sicherstellen, daß Kunden alle Artikel eingeben. Auch hier
besteht der oben genannte Nachteil, daß manuelle Kontrollen erforderlich sind.
Nach der Druckschrift US 4787467 ist ein Verfahren zur Erfassung von
fehlerbehafteten Warenaus- und -eingängen bekannt, wonach Warenaufnahme-
Einheiten, deren Gesamtgewicht ermittelt wird, von einzelnen erfaßten Waren,
durch Scannen des Warencodes, z. B. Barcode, EDV-gerecht das Warengewicht
einzeln und in seiner Gesamtheit ermitteln, eingesetzt werden. Dies erfolgt durch
den Einsatz einer Scanner-Einheit und durch Wiegevorgänge unter
Berücksichtigung des Bruttogewichtes der Warenaufnahme-Einheit, des Gewichts
der leeren Warenbehälter und der Einzelwaren durch sukzessive Differenzwägung.
Auf der Belegausgabe ist der Preis, das Bruttogewicht jeder Einzelware und das
Bruttogewicht der Warenaufnahme-Einheit ersichtlich. Anhand des Beleges erfolgt
der Vergleich des gemessenen Bruttogewichts mit dem gemessenen und/oder über
EDV ermittelten Gesamtgewicht aus den Einzelbestandteilen der Waren und
Warenaufnahme-Einheit mit anschließender Fallbehandlung.
Der Nachteil dieser Lösung liegt darin, daß eine Verkopplung mehrerer Systeme in
Verbindung mit einer rechtsfähigen Erfassung und Speicherung der Warenaus- und
-eingänge in einzelnen Einheiten, sowie die Datenübertragung im LAN und WAN,
optional per Funk, nicht gegeben ist.
Nach der Druckschrift DE 44 33 913 C1 ist eine Eichfähigkeit der
Meßdatenermittlungseinrichtung bekannt. Der Nachteil dieser Lösung besteht
darin, daß die Meßwertermittlungseinrichtung jeweils stationär angeordnet ist und
keine Fallbewertung bei auftretenden Differenzen vorgenommen werden kann.
Die Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren zur Erfassung von fehlerbehafteten
Warenaus- und -eingängen zu entwickeln, welches eine EDV-gerechte, eichfähige
und rechtskräftige Erfassung, Abrechnung, Übertragung und Archivierung mittels
fester oder beweglicher sowie autonomer oder gruppierter Erfassungseinheiten
ermöglicht, wobei die Datenübertragung von den Erfassungseinheiten zur EDV-
Anlage auch drahtlos erfolgen soll.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die im Patentanspruch 1 angegebenen
Merkmale gelöst.
Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Vorteile der Erfindung bestehen darin,
- - daß eine automatische Ermittlung von nicht erfaßten und doppelt erfaßten Warenausgängen ausgewiesen wird,
- - daß die ermittelten Daten, die nicht eichpflichtig oder eichpflichtig sein können, eichfähig erfaßt werden,
- - daß der Datensatz neben den Meßwerten aus der Referenznummer mit geheimen Polynomen, einer fortlaufenden Nummer, welche die eindeutige Zuordnung für die Zeit des Betriebes im eichpflichtigen Verkehr sicherstellt (Jahr, Wochentag, Waagennummer etc.) und aus der Prüfzahl besteht,
- - daß die Meßwertverarbeitung unterbrechungsfrei ist,
- - daß eine manipulationssichere Archivierung der Meßwertdaten gegeben ist,
- - daß der Zugriff von Dritten auf den eichfähigen Speicher versperrt ist,
- - daß die Meßwertdaten auf dem eichfähigen Speichermedium von Dritten nicht gelöscht werden können,
- - daß mittels Kreuzverbund eichpflichtige und nicht eichpflichtige Meßwertdaten eines Meßwertdatenermittlungsgerätes von einem Rechner-Arbeitsplatz auf einen anderen übertragbar sind,
- - daß Meßwertdaten in Echtzeit der EDV-Verarbeitung zugeführt und verarbeitet werden,
- - daß ein größerer Meßwertdatendurchsatz, insbesondere bei Durchlaufwiegungen (Wiegungen bei durchlaufendem Transportband) ohne Fehlerquellen möglich ist,
- - daß die Meßwertdaten online in einem separaten Fenster auf einem Bildschirm als Zusatzanzeige bzw. als Hauptanzeige für zusätzliche Meßgeräte angezeigt werden und daß eine eichfähige und rechtskräftige Erfassung, Abrechnung, Übertragung und Archivierung mittels fester oder beweglicher sowie autonomer oder gruppierter Erfassungseinheiten vorliegt, wobei die Datenübertragung von den Erfassungseinheiten zur EDV-Anlage auch drahtlos erfolgen kann.
Die Erfindung wird mit der
- - Fig. 1 als Ausführungsbeispiel der Ermittlung des Gesamtgewichtes der einzelnen Warenartikel mit Auswertung und Kontrolle,
- - Fig. 2 als Ausführungsbeispiel für ein eichfähiges Erfassen und Speichern von ermittelten eichpflichtigen und/oder nicht eichpflichtigen Meßwertdaten,
- - Fig. 3 als Ausführungsbeispiel eines Kreuzverbundes eichfähiger Daten dargestellt.
Nach Fig. 1 wird das Gesamtgewicht aller Waren 1 x₁ bis xn vor/nach dem
Erfassen mittels Meßwertdatenermittlungseinrichtung 2 ermittelt, wobei das
Brutto-Gewicht der Warenaufnahme-Einheit 3 ebenfalls im Brutto-Gesamtgewicht
enthalten ist. Mittels Scanner-Einheit 4, die die Daten je Ware 1, z. B. EAN-
Adress-Code, Artikel-Nummer, Preis, Gewicht und/oder Preis je Maßeinheit sowie
Brutto-Gewicht der Warenaufnahme-Einheit 3 etc., enthält und/oder mittels
Funkverbindung 5 oder direkten Anschluß 6 ON-LINE mit einem Rechner 7 in
Wirkverbindung steht, die über die Daten je Ware 1, z. B. EAN-Adress-Code,
Artikelnummer, Preis, Gewicht und/oder Preis je Maßeinheit sowie Brutto-
Gewicht der Warenaufnahme-Einheit 3 verfügt, werden die Waren 1 nach
Einzelartikel erfaßt und ausgewiesen. Danach wird über die Summe der Brutto-
Einzelgewichte der Waren 1 entsprechend der Summe der Einzelpreise je Ware 1
unter Abzug des Brutto-Einzelgewichtes der Warenaufnahme-Einheit 3 der
Vergleich zum Brutto-Gesamtgewicht der Ware 1 vorgenommen und auf dem
Beleg 8 neben der Preisbildung ausgewiesen, indem der Beleg 8 bei der
Dokumentenausgabe 9 anliegt, wobei die Meßwertdatenermittlungseinrichtung 2
und die Scanner-Einheit 4 miteinander und jeweils mit dem Rechner 7 und der
Dokumentenausgabe 9 in Wirkverbindung stehen.
Liegt die Differenz berechnet aus der Summe der Brutto-Einzelgewichte der Ware
1 vermindert um das Brutto-Einzelgewicht der Warenaufnahme-Einheit 3, im
vorgegebenen zulässigen Toleranzbereich aa bis ax, ist der Nachweis erbracht, daß
alle Waren 1 korrekt aufgenommen sind.
Liegt die Differenz außerhalb des Toleranzbereiches aa bis ax mit negativen
Vorzeichen, ist der Nachweis gegeben, daß nicht alle Waren 1 berechnet wurden,
eine erneute Aufnahme der Waren 1 ist erforderlich.
Liegt die Differenz außerhalb des Toleranzbereiches aa bis ax mit positiven
Vorzeichen, ist der Nachweis vorhanden, daß die Waren 1 mehrfach berechnet
wurden, eine erneute Aufnahme der Waren 1 ist erforderlich.
Zur Sicherheit ist nochmals das Brutto-Gesamtgewicht aller Waren 1,
einschließlich das Brutto-Einzelgewicht der Warenaufnahme-Einheit 3 vor oder
nach der Neuaufnahme zu ermitteln. Eine manuelle Entscheidung über die korrekte
Erfassung der Waren 1 ist durch das Kassenpersonal möglich.
Gleichzeitig ist es möglich, mehrere Meßwertdatenermittlungseinrichtungen 2 als
eichfähige und/oder nicht eichfähige Meßwertdatenermittlungseinrichtungen 2
vorzusehen.
So ist es auch denkbar, daß das Verfahren zur Erfassung von fehlerbehafteten
Warenaus- und -eingängen in der Weise eingesetzt werden kann, indem die
Meßwertdatenermittlungseinrichtung 2, z. B. zur Bestimmung des Gesamt
gewichtes aller Waren 1, als ein individuell bewegliches Sub-System ausgeführt
werden kann, die mittels geeigneten Datenverbindungen, z. B. als Funk online mit
dem Hostrechner verbunden ist. Über eine derartige Anordnung wird eine
nachweisbare Zustellung einzelner Waren 1 zu räumlich und zeitlich verteilten
Kunden ermöglicht, wie sie bei Kurierdiensten und bei der Zustellung von Waren 1
allgemein, z. B. bei Speditionen, vorgeschrieben sind. Des weiteren ermöglicht
diese Anordnung die nachweisbare Erfassung des aktuellen Warenbestandes der
Sub-Systeme zu Kontrollzwecken, z. B. beim Zoll.
Nach Fig. 2 wird ein eichfähiges Erfassen und Speichern von ermittelten
eichpflichtigen und nicht eichpflichtigen Meßwertdaten anhand einer anerkannten
eichfähigen Einheit 10, die an eichfähigen und/oder nicht eichfähigen
Meßwertdatenermittlungseinrichtungen 2, mindestens jedoch an eine eichfähige
oder nicht eichfähige Meßwertdatenermittlungseinrichtung 2 angeschlossen ist,
dargestellt, indem die anerkannte eichfähige Einheit 10 mindestens aus einem
Rechner 7 mit einer Speichereinheit, aus einer Bedienungseinheit 11, aus einem
Bildschirm 12 und aus der Dokumentenausgabe 9 besteht.
Nach Fig. 3 wird das eichfähige Erfassen von ermittelten eichpflichtigen und nicht
eichpflichtigen Meßwertdaten anhand von gebildeten Rechner-Arbeitsplätzen
dargestellt, wobei der Rechner-Arbeitsplatz jeweils aus der anerkannten
eichfähigen Einheit 10 und mindestens einer eichfähigen und/oder nicht eichfähigen
Meßwertdatenermittlungseinrichtung 2 besteht.
Die anerkannten eichfähigen Einheiten 10 bestehen entsprechend dem
Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 weiterhin aus der Bedienungseinheit 11, aus der
Dokumentenausgabe 9 und aus dem Rechner 7 mit Speichereinheit.
Diese Gerätekonfiguration und die über den Rechner 7 bestehende Wirkverbindung
zwischen den anerkannten eichfähigen Einheiten 10 ermöglicht zusätzlich einen
Kreuzverbund eichpflichtiger und/oder nicht eichpflichtiger Meßwertdaten.
Mittels diesem Kreuzverbund können die eichpflichtigen und/oder nicht
eichpflichtigen Meßwertdaten einer eichfähigen und/oder nicht eichfähigen
Meßwertdatenermittlungseinrichtung 2 von einem Arbeitsplatz I 13 auf einem
anderen Arbeitsplatz II 14 übertragen werden.
Ohne Kreuzverbund werden am Arbeitsplatz I 13 über die anerkannte eichfähige
Einheit 10 die anliegenden eichpflichtigen und/oder nicht eichpflichtigen
Meßwertdaten der eichfähigen und/oder nicht eichfähigen Meßwertdaten
ermittlungseinrichtung 2 abgefordert und nach einem bekannten eichfähigen
Sicherungsverfahren auf den Speicher des Rechners 7 am Arbeitsplatz I 13 lokal
als eichfähige Meßwertdaten abgelegt. Diese eichpflichtigen und/oder nicht
eichpflichtigen Meßwertdaten können als eichfähige Meßwertdaten am Bildschirm
12 des Arbeitsplatzes I 13 angezeigt werden.
Mit dem Kreuzverbund kann man am Arbeitsplatz I 13 die Messung der am
Arbeitsplatz II 14 anliegenden eichpflichtigen und/oder nicht eichpflichtigen
Meßwertdaten auslösen, indem diese als eichfähige Meßwertdaten durch die am
Arbeitsplatz II 14 vorhandene anerkannte eichfähige Einheit 10 aufgenommen und
hier lokal nach einem bekannten eichfähigen Sicherungsverfahren in den Speicher
des Rechners 7 abgelegt werden, wobei diese eichfähigen Meßwertdaten auf dem
jeweiligen Bildschirm 12 des Arbeitsplatzes I 13 und/oder des Arbeitsplatzes II 14
angezeigt werden können.
Somit sind von allen n-Arbeitsplätzen III 15 Meßwertdatenermittlungen, ebenfalls
an den nicht an diesen Arbeitsplätzen angeschlossenen eichfähigen und/oder nicht
eichfähigen Meßwertdatenermittlungseinrichtung 2, auslösbar, wobei diese
eichpflichtigen und/oder nicht eichpflichtigen Meßwertdaten als eichfähige
Meßwertdaten lokal am jeweiligen Arbeitsplatz durch die jeweilige anerkannte
eichfähige Einheit 10 mit Referenzen versehen nach einem bekannten eichfähigen
Sicherungsverfahren erfaßt gesichert und gespeichert in der Speichereinheit des
jeweiligen Rechners 7 hinterlegt werden, indem diese eichfähigen Meßwertdaten
sowohl lokal als auch am anfordernden n-Arbeitsplatz III 15 am jeweiligen
Bildschirm 12 angezeigt werden können.
Das eichfähige Erfassen und Speichern von ermittelten eichpflichtigen und nicht
eichpflichtigen Meßwertdaten ist somit charakterisiert,
- - daß eine anerkannte eichfähige Einheit 10 rückwirkungsfrei im Dialog jeder eichfähigen und/oder nicht eichfähigen Meßwertdatenermittlungseinrichtung 2 zugeordnet werden kann,
- - daß die eichpflichtigen und/oder nicht eichpflichtigen Meßwertdaten von der anerkannten eichfähigen Einheit 10 während der Übernahme mittels eines bekannten eichfähigen Sicherungsverfahren diese Meßwertdaten mit Referenzen versehen und codiert, manipulationssicher und unlöschbar als eichfähige Meßwertdaten zwischengespeichert werden,
- - daß anschließend nach dem bekannten eichfähigen Sicherungsverfahren die zwischengespeicherten eichfähigen Meßwertdaten auf die Speichereinheit des Rechners 7 übertragen werden,
- - daß die gesicherten eichfähigen Meßwertdaten zu jeder Zeit abrufbar sind,
- - daß diese abrufbaren eichfähigen Meßwertdaten des Archivs und die aktuell anliegenden eichpflichtigen und/oder nicht eichpflichtigen Meßwertdaten der eichfähigen und/oder nicht eichfähigen Meßwertdatenermittlungseinrichtung 2 in beliebiger Reihenfolge vom Rechner 7 abrufbar sind und sichtbar als eichfähige Meßwertdaten auf dem Bildschirm 12 dargestellt werden können,
- - daß die anerkannte eichfähige Einheit 10 mit mindestens einer eichfähigen und/oder nicht eichfähigen Meßwertdatenermittlungseinrichtung 2 zu einem Arbeitsplatz I 13; II 14 verbunden wird,
- - daß die Arbeitsplätze I 13; II 14 über ihren jeweiligen Rechner 7 miteinander durch eine Leitung A in Wirkverbindung stehen,
- - daß den Arbeitsplätzen I 13; II 14; n-Arbeitsplätze III 15 zugeordnet werden können,
- - daß von allen Arbeitsplätzen I 13; II 14; III 15 Meßwertdatenermittlungen am eigenen und an jeden anderen Arbeitsplatz auslösbar sind, wobei diese eichpflichtigen und/oder nicht eichpflichtigen Meßwertdaten als eichfähige Meßwertdaten lokal an den jeweiligen Arbeitsplatz, an dem sich die eichfähigen und/oder nicht eichpflichtigen Meßwertdatenermittlungseinrichtung 2 befinden erfaßt und gesichert hinterlegt werden, indem diese eichfähigen Meßwertdaten sowohl lokal als auch am anfordernden Arbeitsplatz I 13; II 14; III 15 am jeweiligen Bildschirm 12 angezeigt werden können.
Bezugszeichenliste
1 Waren
2 Meßwertdatenermittlungseinrichtung
3 Warenaufnahme-Einheit
4 Scanner-Einheit
5 Funkverbindung
6 direkter Anschluß
7 Rechner
8 Beleg
9 Dokumentenausgabe
10 eichfähige Einheit
11 Bedienungseinheit
12 Bildschirm
13 Arbeitsplatz I
14 Arbeitsplatz II
15 n-Arbeitsplatz III
A Leitung
2 Meßwertdatenermittlungseinrichtung
3 Warenaufnahme-Einheit
4 Scanner-Einheit
5 Funkverbindung
6 direkter Anschluß
7 Rechner
8 Beleg
9 Dokumentenausgabe
10 eichfähige Einheit
11 Bedienungseinheit
12 Bildschirm
13 Arbeitsplatz I
14 Arbeitsplatz II
15 n-Arbeitsplatz III
A Leitung
Claims (3)
1. Verfahren zur Erfassung von fehlerbehafteten Warenaus- und -eingängen, bei
denen alle zum Verkauf vorgesehenen Waren (1) durch den Kunden und/oder
durch das Kassenpersonal mit einer Scanner-Einheit (4) EDV-gerecht erfaßt und in
einer Warenaufnahme-Einheit (3) zusammengestellt werden, von der jeweils
erfaßten Ware (1) der Preis und das Brutto-Gewicht neben weiteren Daten einer
EDV zur Verfügung steht, das Brutto-Gesamtgewicht über alle Waren (1) und der
Warenaufnahme-Einheit (3) über eine Meßwertdatenvermittlungseinrichtung (2)
ermittelt und der EDV zugeführt wird, anhand eines Beleges durch einen als
Schiedseinheit fungierenden Rechner (7) ein Vergleich des berechneten Brutto-
Gesamtgewichtes der Ware (1) mit dem gemessenen Brutto-Gewicht vorge
nommen wird, welche bei Überschreitung eines Toleranzfeldes den fehlerhaften
Warenaus- und -eingang signalisiert und registriert,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Warenaufnahme-Einheiten (3) EDV-gerecht eindeutig identifizierbar und ihre spezifischen Merkmale der EDV bekannt sind,
daß die Warenaufnahme-Einheiten (3) als bewegliche Subsysteme ausgeführt sind,
daß die Warenaufnahme-Einheiten (3) eine eichfähige Datenerfassung, -speicherung und -übertragung ermöglichen,
daß die Warenaufnahme-Einheiten (3) über Funkverbindung (5) und/oder über eine Datenleitung (6) mit einem zentralen Server vernetzt sind,
und daß eine rechtskräftige Archivierung der Daten und der Schiedsergebnisse erfolgt.
daß die Warenaufnahme-Einheiten (3) EDV-gerecht eindeutig identifizierbar und ihre spezifischen Merkmale der EDV bekannt sind,
daß die Warenaufnahme-Einheiten (3) als bewegliche Subsysteme ausgeführt sind,
daß die Warenaufnahme-Einheiten (3) eine eichfähige Datenerfassung, -speicherung und -übertragung ermöglichen,
daß die Warenaufnahme-Einheiten (3) über Funkverbindung (5) und/oder über eine Datenleitung (6) mit einem zentralen Server vernetzt sind,
und daß eine rechtskräftige Archivierung der Daten und der Schiedsergebnisse erfolgt.
2. Verfahren zur Erfassung von fehlerbehafteten Warenaus- und -eingängen nach
Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Warenaufnahme-Einheiten (3) entsprechend ihrem Einsatz im Einzelhandel, im Großhandel, in der
industriemäßigen internen und externen Lagerhaltung und in der industriemäßigen
Fertigung ausgebildet sind.
3. Verfahren zur Erfassung von fehlerbehafteten Warenaus- und -eingängen nach
Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
von allen Arbeitsplätzen I (13); II (14); III (15) Meßwertdatenermittlungen am
eigenen und an jeden anderen Arbeitsplatz auslösbar sind, wobei diese als
eichfähige Meßwertdaten lokal an den jeweiligen Arbeitsplatz, an dem sich die
Meßwertdatenermittlungseinrichtungen (2) befinden, erfaßt und gesichert als
eichfähige Meßwertdaten hinterlegt werden, indem diese sowohl lokal als auch am
anfordernden Arbeitsplatz I (13): II (14): III (15) angezeigt werden.
Priority Applications (4)
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|---|---|---|---|
| DE1996116986 DE19616986C1 (de) | 1996-04-27 | 1996-04-27 | Verfahren zur Erfassung von fehlerbehafteten Warenaus- und -eingängen |
| DE29613902U DE29613902U1 (de) | 1996-04-27 | 1996-08-10 | Anordnung zur Erfassung von fehlerbehafteten Warenaus- und -eingängen |
| EP19970106708 EP0803847A2 (de) | 1996-04-27 | 1997-04-23 | Verfahren zur Erfassung von fehlerbehafteten Warenaus- und -eingängen |
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Publications (1)
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|---|---|
| DE19616986C1 true DE19616986C1 (de) | 1997-07-03 |
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Family Applications (2)
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| ES (1) | ES2108676T1 (de) |
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1997
- 1997-04-23 ES ES97106708T patent/ES2108676T1/es active Pending
- 1997-04-23 EP EP19970106708 patent/EP0803847A2/de not_active Withdrawn
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