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DE29613902U1 - Anordnung zur Erfassung von fehlerbehafteten Warenaus- und -eingängen - Google Patents

Anordnung zur Erfassung von fehlerbehafteten Warenaus- und -eingängen

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DE29613902U1
DE29613902U1 DE29613902U DE29613902U DE29613902U1 DE 29613902 U1 DE29613902 U1 DE 29613902U1 DE 29613902 U DE29613902 U DE 29613902U DE 29613902 U DE29613902 U DE 29613902U DE 29613902 U1 DE29613902 U1 DE 29613902U1
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goods
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DE29613902U
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Publication date
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    • G07GREGISTERING THE RECEIPT OF CASH, VALUABLES, OR TOKENS
    • G07G1/00Cash registers
    • G07G1/0036Checkout procedures
    • G07G1/0045Checkout procedures with a code reader for reading of an identifying code of the article to be registered, e.g. barcode reader or radio-frequency identity [RFID] reader
    • G07G1/0054Checkout procedures with a code reader for reading of an identifying code of the article to be registered, e.g. barcode reader or radio-frequency identity [RFID] reader with control of supplementary check-parameters, e.g. weight or number of articles
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Description

Anordnung zur Erfassung von fehlerbehafteten Warenaus- und -eingängen
Die Erfindung betrifft eine Anordnung zur Erfassung von fehlerbehafteten Warenaus- und -eingängen und sie ist zur Vermeidung von Fehlern bei der Erfassung und Abrechnung im Warenverkauf einsetzbar u. a. im Einzelhandel, Großhandel und in der industrieilen Meßwerterfassung, vorzugsweise bei der Gewichtsdatenerfassung.
Beim Warenverkauf ist es üblich, daß die vom Kunden z. B. in einer Lebensmittelkette entnommene Ware vom Kunden selbst oder an der Kasse vom Kassenpersonal mittels Scanner erfaßt wird, indem von der Scanner-Kasse die jeweilige &Egr;&Agr;&Ngr;-Nummer erfaßt wird und mittels dieser und/oder der dazu in einer EDV-Einheit hinterlegten Daten, die
u. a. die Artikel-Nummer, den Preis, das Gewicht oder Preis/kg beinhalten, die Abrechnung erfolgt.
Der Nachteil einer solchen Erfassung und Abrechnung besteht darin, daß die Erfassung der Ware, das Scannen der Artikel fehlerbehaftet ist.
So ist es vorstellbar, daß Artikel nicht erfaßt oder doppelt erfaßt werden. Um diesen Nachteil zu beseitigen sind von den Handelsunternehmen Lösungen bekannt, die mittels Stichproben und Kontrollen die Fehlerquote gering halten, wobei diese Methode für den Kunden unangenehm ist und eine nicht erfaßte Warenausgabe oder doppelte Erfassung der Warenausgabe nicht ausschließt.
Weiterhin ist eine Lösung in der Zeitschrift „Wirtschaftswoche" Nr.: 16 /11.04.1996 „Bequemer einkaufen" bekannt, nach der der Kunde seine Einkäufe selbst erfaßt, wodurch das Eintippen oder Einscannen der Warendaten an der Kasse entfällt. Der Kunde erhält dazu eine Chipkarte mit seinen persönlichen Daten. Mittels eines mobilen Terminals, das sich am Einkaufswagen befindet, und einer Datenerfassungseinheit mit Laserscanner, kann jeder eingekaufte Artikel und sein Preis anhand des Strichcodes in Form vom Chipkartendaten registriert werden. Ein Display zeigt auf Knopfdruck die aktuelle Zwischensumme an.
Am Ausgang steckt der Kunde das Terminal in eine spezielle Halterung zurück. Die Daten werden an einen Rechner übertragen, der einen Bon ausdruckt. Stichproben sollen sicherstellen, daß Kunden alle Artikel eingeben. Auch liier besteht der oben genannte Nachteil, daß manuelle Kontrollen erforderlich sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Anordnung zur Erfassung von nicht erfaßten Warenaus- und -eingängen zu entwickeln, nach der eine Kontrolle der Warenaus-
gabe/Wareneingabe systemmäßig unterstützt wird, welche Nichtbuchung und/oder Doppelbuchung ausschließt und/oder feststellt, indem die dazu erforderlichen Daten, die auch als eichpflichtige Daten behandelt, eichfähig erfaßt und aufgezeichnet werden sollen, daß sie jederzeit wieder abrufbar zur Verfugung stehen und auf einem Bildschirm dargestellt werden können.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die im Schutzanspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Vorteile der Erfindung bestehen darin,
- daß eine automatische Ermittlung von nicht erfaßten und doppelt erfaßten Warenausgängen ausgewiesen wird,
- daß die ermittelten Daten, die nicht eichpflichtig oder eichpflichtig sein können, eichfähig erfaßt werden,
- daß der Datensatz neben den Meßwerten aus der Referenznummer mit geheimen Polynomen, einer fortlaufenden Nummer, welche die eindeutige Zuordnung für die Zeit des Betriebes im eichpflichtigen Verkehr sicherstellt (Jahr, Wochentag, Waagennummer etc.) und aus der Prüfzahl besteht,
- daß die Meßwertverarbeitung unterbrechungsfrei ist,
- daß eine manipulationssichere Archivierung der Meßwertdaten gegeben ist,
- daß der Zugriff von Dritten auf den eichfahigen Speicher versperrt ist,
- daß die Meßwertdaten auf dem eichfahigen Speichermedium von Dritten nicht gelöscht werden können,
- daß mittels Kreuzverbund eichpflichtige und nicht eichpflichtige Meßwertdaten eines Meßwertdatenermittlungsgerätes von einem Rechner-Arbeitsplatz auf einen anderen übertragbar sind,
- daß Meßwertdaten in Echtzeit der EDV-Verarbeitung zugeführt und verarbeitet werden,
- daß ein größerer Meßwertdatendurchsatz, insbesondere bei Durchlaufwiegungen (Wiegungen bei durchlaufendem Transportband) ohne Fehlerquellen möglich ist,
- daß die Meßwertdaten ON-LINE in einem separaten Fenster auf einem Bildschirm als Zusatzanzeige bzw. als Hauptanzeige für zusätzliche Meßgeräte angezeigt werden.
Die Erfindung wird mit der
- Figur 1 als Ausfuhrungsbeispiel der Ermittlung des Gesamtgewichtes der einzelnen Warenartikel mit Auswertung und Kontrolle,
- Figur 2 als Ausführungsbeispiel für ein eichfähiges Erfassen und Speichern von ermittelten eichpflichtigen und/oder nicht eichpflichtigen Meßwertdaten,
- Figur 3 als Ausfuhrungsbeispiel eines Kreuzverbundes eichfähiger Daten
dargestellt.
Nach Figur 1 besteht die Anordnung aus Waren 1, aus einer Meßwertdatenermittlungseinheit 2, indem die Waren 1 einer Warenaufnahme-Einheit 3 zugeordnet sind, aus einer Scanner-Einheit 4, die mittels Funkverbindung 5 oder direkten Anschluß 6 ON-LINE mit einem Rechner 7 in Wirkverbindung steht, wobei ein Beleg 8 mit der Meßwertdatenermittlungseinheit 2, mit der Scanner-Einheit 4 und dem Rechner 7 verbunden ist. Die Funktion der Anordnung ist dadurch charakterisiert, daß das Gesamtgewicht aller Waren 1 Xj bis Xn vor/nach dem Erfassen mittels Meß wert datenermittlungseinrichtung 2 ermittelt wird, wobei das Brutto-Gewicht der Warenaufnahme-Einheit 3 ebenfalls im Brutto-Gesamtgewicht enthalten ist. Mittels Scanner-Einheit 4, die die Daten je Ware 1, z. B. EAN-Adress-Code, Artikel-Nummer, Preis, Gewicht und/oder Preis je Maßeinheit sowie Brutto-Gewicht der Warenaufnahme-Einheit 3 etc., enthält und/oder mittels Funkverbindung 5 oder direkten Anschluß 6 ON-LENE mit einem Rechner 7 in Wirkverbindung steht, die über die Daten je Ware 1, z. B. EAN-Adress-Code, Artikelnummer, Preis, Gewicht und/oder Preis je Maßeinheit sowie Brutto-Gewicht der Warenaufnahme-Einheit 3 verfügt, werden die Waren 1 nach Einzelartikel erfaßt und ausgewiesen. Danach wird über die Summe der Brutto-Einzelgewichte der Waren 1 entsprechend der Summe der Einzelpreise je Ware 1 unter Abzug des Brutto-Einzelgewichtes der Warenaufhahme-Einheit 3 der Vergleich zum Brutto-Gesamtgewicht der Ware 1 vorgenommen und auf dem Beleg 8 neben der Preisbildung ausgewiesen, indem der Beleg 8 bei der Dokumentenausgabe 9 anliegt, wobei die Meßwertdatenermittlungseinrichtung 2 und die Scanner-Einheit 4 miteinander und jeweils mit dem Rechner 7 und der Dokumentenausgabe 9 in Wirkverbindung stehen.
Liegt die Differenz, berechnet aus der Summe der Brutto-Einzelgewichte der Ware 1 vermindert um das Brutto-Einzelgewicht der Warenaufnahme-Einheit 3, im vorgegebenen zulässigen Toleranzbereich aa bis ax, ist der Nachweis erbracht, daß alle Waren 1 korrekt aufgenommen sind.
Liegt die Differenz außerhalb des Toleranzbereiches aa bis ax mit negativen Vorzeichen, ist der Nachweis gegeben, daß nicht alle Waren 1 berechnet wurden, eine erneute Aufnahme der Waren 1 ist erforderlich.
Liegt die Differenz außerhalb des Toleranzbereiches aa bis ax mit positiven Vorzeichen, ist der Nachweis vorhanden, daß die Waren 1 mehrfach berechnet wurden, eine erneute Aufnahme der Waren 1 ist erforderlich.
Zur Sicherheit ist nochmals das Brutto-Gesamtgewicht aller Waren 1, einschließlich das Brutto-Einzelgewicht der Warenaufnahme-Einheit 3 vor oder nach der Neuaufnahme zu ermitteln. Eine manuelle Entscheidung über die korrekte Erfassung der Waren 1 ist durch das Kassenpersonal möglich.
Gleichzeitig ist es möglich, mehrere Meßwertdatenermittlungseinrichtungen 2 als eichfähige und/oder nicht eichfähige Meßwertdatenermittlungseinrichtungen 2 vorzusehen.
So ist es auch denkbar, daß die Anordnung zur Erfassung von fehlerbehafteten Warenaus- und -eingängen in der Weise eingesetzt werden kann, indem die Meßwertdatenermittlungseinrichtung 2, z. B. zur Bestimmung des Gesamtgewichtes aller Waren 1, als ein individuell bewegliches Sub-System ausgeführt werden kann, die mittels geeigneten Datenverbindungen, z. B. als Funk ON-LINE mit dem Hostrechner verbunden ist. Über eine derartige Anordnung wird eine nachweisbare Zustellung einzelner Waren 1 zu räumlich und zeitlich verteilten Kunden ermöglicht, wie sie bei Kurierdiensten und bei der Zustellung von Waren 1 allgemein, z. B. bei Speditionen, vorgeschrieben sind. Desweiteren ermöglicht diese Anordnung die nachweisbare Erfassung des aktuellen Warenbestandes der Sub-Systeme zu Kontrollzwecken, z. B. beim Zoll.
Nach Figur 2 wird ein eichfähiges Eirfassen und Speichern von ermittelten eichpflichtigen und nicht eichpflichtigen Meßwertdaten anhand einer anerkannten eichfähigen Einheit 10, die an eichfähigen und/oder nicht eichfähigen Meßwertdatenermittlungseinrichtungen 2, mindestens jedoch an eine eichfähige oder nicht eichfähige Meßwertdatenermittlungsein-
richtung 2 angeschlossen ist, dargestellt, indem die anerkannte eichfähige Einheit 10 mindestens aus einem Rechner 7 mit einer Speichereinheit, aus einer Bedienungseinheit 11, aus einem Bildschirm 12 und aus der Dokumentenausgabe 9 besteht.
Nach Figur 3 wird das eichfähige Erfassen von ermittelten eichpflichtigen und nicht eich-Pflichtigen Meßwertdaten anhand von gebildeten Rechner-Arbeitsplätzen dargestellt, wobei der Rechner-Arbeitsplatz jeweils aus der anerkannten eichfähigen Einheit 10 und mindestens einer eichfahigen und/Oder nicht eichfahigen Meßwertdatenermittlungseinrichtung 2 besteht.
Die anerkannten eichfahigen Einheiten 10 bestehen entsprechend dem Ausführungsbeispiel nach Figur 2 weiterhin aus der Bedienungseinheit 11, aus der Dokumentenausgabe 9 und aus dem Rechner 7 mit Speichereinheit.
Diese Gerätekonfiguration und die über den Rechner 7 bestehende Wirkverbindung zwischen den anerkannten eichfähigen Einheiten 10 ermöglicht zusätzlich einen Kreuzverbund eichpflichtiger und/oder nicht eichpflichtiger Meßwertdaten.
Mittels diesem Kreuzverbund können die eichpflichtigen und/oder nicht eichpflichtigen Meßwertdaten einer eichfahigen und/oder nicht eichfahigen Meßwertdatenermittlungseinrichtung 2 von einem Arbeitsplatz I 13 auf einem anderen Arbeitsplatz II 14 übertragen werden.
Ohne Kreuzverbund werden am Arbeitsplatz 113 über die anerkannte eichfahige Einheit 10 die anliegenden eichpflichtigen und/oder nicht eichpflichtigen Meßwertdaten der eichfahigen und/oder nicht eichfahigen Meßwertdatenermittlungseinrichtung 2 abgefordert und nach einem bekannten eichfahigen Sicherungsverfahren auf den Speicher des Rechners 7 am Arbeitsplatz I 13 lokal als eichfähige Meßwertdaten abgelegt. Diese eichpflichtigen und/oder nicht eichpflichtigen Meßwertdaten können als eichfähige Meßwertdaten am Bildschirm 12 des Arbeitsplatzes 113 angezeigt werden.
Mit dem Kreuzverbund kann man am Arbeitsplatz I 13 die Messung der am Arbeitsplatz II 14 anliegenden eichpflichtigen und/oder nicht eichpflichtigen Meßwertdaten auslösen, indem diese als eichfahige Meßweitdaten durch die am Arbeitsplatz II 14 vorhandene anerkannte eichfahige Einheit 10 aufgenommen und hier lokal nach einem bekannten eichfahigen Sicherungsverfahren in den Speicher des Rechners 7 abgelegt werden, wobei
diese eichfähigen Meßwertdaten auf dem jeweiligen Bildschirm 12 des Arbeitsplatzes I 13 und/oder des Arbeitsplatzes II 14 angezeigt werden können.
Somit sind von allen n-Arbeitsplätzen III 15 Meßwertdatenermittlungen, ebenfalls an den nicht an diesen Arbeitsplätzen angeschlossenen eichfähigen und/oder nicht eichfähigen Meßwertdatenermittlungseinrichtung 2, auslösbar, wobei diese eichpflichtigen und/oder nicht eichpflichtigen Meßwertdaten als eichfahige Meßwertdaten lokal am jeweiligen Arbeitsplatz durch die jeweilige anerkannte eichfahige Einheit 10 mit Referenzen versehen nach einem bekannten eichfähigen Sicherungsverfahren erfaßt, gesichert und gespeichert in der Speichereinheit des jeweiligen Rechners 7 hinterlegt werden, indem diese eichfähigen Meßwertdaten sowohl lokal als auch am anfordernden n-Arbeitsplatz III 15 am jeweiligen Bildschirm 12 angezeigt werden können.
Das eichfähige Erfassen und Speichern von ermittelten eichpflichtigen und nicht eichpflichtigen Meßwertdaten ist somit charakterisiert,
- daß eine anerkannte eichfähige Einheit 10 rückwirkungsfrei im Dialog jeder eichfähigen und/oder nicht eichfähigen Meßwertdatenermittlungseinrichtung 2 zugeordnet werden kann,
- daß die eichpflichtigen und/oder nicht eichpflichtigen Meßwertdaten von der anerkannten eichfähigen Einheit 10 während der Übernahme mittels eines bekannten eichfahigen Sicherungsverfahren diese Meßwertdaten mit Referenzen versehen und codiert, manipulationssicher und unlöschbar als eichfahige Meßwertdaten zwischengespeichert werden,
- daß anschließend nach dem bekannten eichfähigen Sicherungsverfahren die zwischengespeicherten eichfähigen Meßweitdaten auf die Speichereinheit des Rechners 7 übertragen werden,
- daß die gesicherten eichfähigen Mießwertdaten zu jeder Zeit abrufbar sind,
- daß diese abrufbaren eichfahigen Meßwertdaten des Archivs und die aktuell anliegenden eichpflichtigen und/oder nicht eichpflichtigen Meßwertdaten der eichfähigen und/oder nicht eichfahigen Meßwertdatenermittlungseinheit 2 in beliebiger Reihenfolge vom Rechner 7 abrufbar sind und sichtbar als eichfähige Meßwertdaten auf dem BiIdschirm 12 dargestellt werden können,
- daß die anerkannte eichfähige Einheit 10 mit mindestens einer eichfähigen und/oder nicht eichfähigen Meßwertdatenermittlungseinrichtung 2 zu einem Arbeitsplatz I 13; II 14 verbunden wird,
- daß die Arbeitsplätze I 13; II14 über ihren jeweiligen Rechner 7 miteinander durch eine Leitung A in Wirkverbindung stehen,
- daß den Arbeitsplätzen 113; II14; n-Arbeitsplätze III15 zugeordnet werden können,
- daß von allen Arbeitsplätzen I 13; II 14; &Pgr;&Igr; 15 Meßwertdatenermittlungen am eigenen und an jeden anderen Arbeitsplatz auslösbar sind, wobei diese eichpflichtigen und/oder nicht eichpflichtigen Meßwertdaten als eichfähige Meßwertdaten lokal an den jeweiligen Arbeitsplatz, an dem sich die eichfähigen und/oder nicht eichpflichtigen Meßwertdatenermittlungseinrichtung 2 befinden erfaßt und gesichert hinterlegt werden, indem diese eichfähigen Meßwertdaten sowohl lokal als auch am anfordernden Arbeitsplatz I 13; II 14; III15 am jeweiligen Bildschirm 12 angezeigt werden können.
Verwendete Bezugszeichen
1 Waren
2 Meßwertdatenermittlungseinrichtung
3 Warenaufnahme-Einheit
4 Scanner-Einheit
5 Funkverbindung
6 direkter Anschluß
7 Rechner
8 Beleg
9 Dokumentenausgabe
10 eichfähige Einheit
11 Bedienungseinheit
12 Bildschirm
13 Arbeitsplatz I
14 Arbeitsplatz II
15 n-Arbeitsplatz III
A Leitung

Claims (9)

Schutzansprüche
1. Anordnung zur Erfassung von fehlerbehafteten Warenaus- und -eingängen, dadurch gekennzeichnet, daß
die Anordnung aus Waren (1), aus einer Meßwertdatenermittlungseinrichtung (2), wobei die Waren (1) einer Warenaufnahme-Einheit (3) zugeordnet sind, und aus einer Scanner-Einheit (4) besteht, indem die Scanner-Einheit (4) die Daten der Waren (1) und das Bruttogewicht der Warenaufnahme-Einheit (3) enthält und/oder mittels Funkverbindung (5) oder direkten Anschluß (6) ON-LINE mit einem Rechner (7) in Wirkverbindung steht, die über die Daten je Ware (1) sowie Brutto-Gewicht der Warenaufnahme-Einheit
(3) verfugt, die Ware (1) nach Einzelartikel erfaßt und ausgeweist und über die Summe der Brutto-Einzelgewichte der Waren (1) entsprechend der Summe der Einzelpreise je Ware (1) unter Abzug des Brutto-Einzelgewichtes der Warenaufnahme-Einheit (3) der Vergleich zum Brutto-Gesamtgewicht der Ware (1) vorgenommen wird und auf einen Beleg (8) neben der Preisbildung ausgewiesen wird, indem der Beleg (8) bei der Dokumentenausgabe (9) anliegt, wobei die Meßwertdatenermittlungseinrichtung (2) und die Scanner-Einheit (4) miteinander und jeweils mit dem Rechner (7) und der Dokumentenausgabe (9) in Wirkverbindung stehen.
2. Anordnung zur Erfassung von fehlerbehafteten Waremaus- und -eingängen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Bedienung der Meßwertdatenermittlungseinrichtung (2) und die Einzelwarenaufnahme, z. B. mittels Scanner-Einheit (4), durch den Kunden und/oder durch das Kassenpersonal vorgenommen werden können.
3. Anordnung zur Erfassung von fehlerbehafteten Warenaus- und -eingängen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Anordnung für Warenausgaben, z. B. im Einzelhandel, im Großhandel sowie in der industriemäßigen internen und externen Lagerhaltung und in der industriemäßigen Fertigung, einsetzbar sind.
4. Anordnung zur Erfassung von fehlerbehafteten Warenaus- und -eingängen nach Anspruch 1 und nach einen der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die Meßwertdatenermittlungseinrichtung (2) eichfahig oder nicht eichfähig sein kann.
5. Anordnung zur Erfassung von fehlerbehafteten Warenaus- und -eingängen nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
- die mit der eichfähigen oder nicht eichfähigen Meßwertdatenermittlungseinrichtung (2) ermittelten eichpflichtigen und/oder nicht eichpflichtigen Meßwertdaten von einer anerkannten eichfahigen Einheit (10), welche während der Übernahme dieser diese nach einem bekannten eichfahigen Sicherangsverfahren manipulationssicher und unlöschbar als eichfahige Meßwertdaten zwischengespeichert werden,
- daß anschließend nach dem bekannten eichfahigen Sicherungsverfahren die zwischengespeicherten eichfahigen Meßwertdaten zur Sicherung auf die Speichereinheit des Rechners (7) übertragen werden,
6. Anordnung zur Erfassung von fehlerbehafteten Warenaus- und -eingängen nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die anerkannte eichfahige Einheit (10) mit mindestens einer eichfahigen und/oder nicht eichfahigen Meßwertdatenermittlungseinrichtung (2) zu einem Arbeitsplatz I (13); II (14) verbunden wird.
7. Anordnung zur Erfassung von fehlerbehafteten Warenaus- und -eingängen nach Anspruch 5 und Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Arbeitsplätze I (13); II (14) über ihren jeweiligen Rechner (7) miteinander durch eine Leitung (A) in Wirkverbindung stehen.
8. Anordnung zur Erfassung von fehlerbehafteten Warenaus- und -eingängen nach Anspruch 5 bis Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
den Arbeitsplätzen I (13); II (14) n-Arbeitsplätze III (15) zugeordnet werden können.
9. Anordnung zur Erfassung von fehlerbehafteten Warenaus- und -eingängen nach Anspruch 5 bis Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
von allen Arbeitsplätzen I (13); II (14); III (15) Meßwertdatenermittlungen am eigenen und an jeden anderen Arbeitsplatz auslösbar sind, wobei diese ermittelten eichpflichtigen und nicht eichpflichtigen Meßwertdaten als eichfahige Meßwertdaten lokal an den jeweiligen Arbeitsplatz, an dem sich die eichfahigen und/oder nicht eichfähigen Meßwertdatenermittlungseinrichtungen (2) befinden, erfaßt und gesichert als eichfahige Meßwertdaten hinterlegt werden, indem diese sowohl lokal als auch am anfordernden Arbeitsplatz I (13); II (14); III (15) am jeweiligen Bildschirm (12) angezeigt werden können.
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Effective date: 19991204