DE2003800C3 - Verfahren und Vorrichtung zur Identifikation von Gegenstanden - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur Identifikation von GegenstandenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Identifikation von Gegenständen, bei dem eine dem Gegenstand
zugeordnete und automatisch abgelesene Information nur dann als Identifikation des Gegenstandes
gewertet wird, wenn zusätzlich ein weiteres dem Gegenstand zugeordnetes Merkmal als zulässig erkannt
wird.
Des weiteren ist die Erfindung auf eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens gerichtet.
Beim Verkauf von Gegenständen in Selbstbedienungsläden,
bei der Ausgabe von Gegenständen aus Warenlagern und ähnlichen Vorgängen, spielt die rasche
und sichere Identifikation der von Käufern bezogenen bzw. aus einem Warenlager ausgegebenen
Gegenstände eine wichtige Rolle. Auf Grund dieser Identifikation werden nämlich beispielsweise Kassenzettel,
Rechnungen, Bezugsscheine und ähnliche Belege erstellt, die auch für die Verrechnung und/oder
Lagerbewirtschaftung dienen. Ferner ist dabei wesentlich, daß diese Identifikation möglichst betrugssichcr
erfolgen kann, d. h., daß die Zuordnung von Merkmalen, wie z. B. des Preises, zu bestimmten Gegenständen
oder die unmittelbare Erfassung der den Gegenständen zugeordneten Daten an einer Ablesestation
vom Käufer nicht beeinflußt werden kann.
Aus der schweizerischen Patentschrift 431 153 ist bereits ein Verfahren zur Identifizierung der einzelnen
Verkaufsgegenstände einer großen Anzahl verschiedener Gegenstände bekannt, bei dem die einzelnen
Gegenstände an einem Tragegriff mittels einer Schnur bestimmter Länge aufgehängt werden, um
mittels eines Prüfgerätes abnormale Abmessungen der Schnur erfassen zu können. Es erfolgt also eine
Prüfung auf falsche Schnurlängen, wie sie beispielsweise als Folge mißbräuchlicher Anhängung eines
anderen Gegenstandes an einen bestimmten Tragegriff
auftreten können. Es ist jedoch offensichtlich, daß dieses Verfahren kompliziert und unpraktisch ist und
im Hinblick auf die beschränkten Möglichkeiten bei der Wahl unterschiedlicher Schnurlängen gerade in
Verkaufsläden mit einer Vielzahl von Waren nur eine begrenzte Sicherheit erbringen kann.
Aus d-r deutschen Auslegeschrift 1 269 402 ist ein
Verfahren zur Kennzeichnung von Stückgütern^ im Materialfl'jßsystem bekannt, wobei sowohl an der
Kennzeichnungsstelle als auch an der Abfragestelle die Gewichte aufeinanderfolgender Stücke ermittelt
und in je einer Registergruppe abgesetzt werden, worauf jeweils Differenzen der Gewichte zwischen
zwei oder auch mehreren aufeinanderfolgenden Stükken bestimmt und dann diese Differenzen als Kennung
des Stückes in einer Kennungsregistergruppe zusammengefaßt werden. Damit soll erreicht werden,
daü bestimmte Stückgüter in Materialflußsystemen mit größerer Sicherheit erkannt, d. h. vo.i anderen
Stückgütern unterschieden wurden körnen. Zur Identifikation
von einer großen Anzahl unterschiedlicher Gegenstände in Verkaufsläden ist dieses Verfahren
jedoch nicht geeignet.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren der eingangs genannten Art so weiterzubilden, daß eine
wirtschaftliche, zuverlässige und weitgehend betrugssichcrc
Identifikation von Gegenständen, insbesondere von Verkaufsgegenständen möglich ist.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelost, daß als dieses weitere Merkmal eine physikalische
Eigenschaft (z. B. das Gewicht) des Gegenstandes selbst ermittelt wird und daß jeder ablesbaren Information
ein gespeicherter zulässiger Sollwertbereich für die Werte dieser Eigenschaft des Gegenstandes
zugeordnet ist.
Du'ch die Ausnutzung einer physikalischen Eigenschaft
des jeweils zu identifizierenden Gegenstandes, und die Zuordnung eines gespeicherten zulässigen
Sollwertbereiches wird auf überraschend einfache Weise eine außerordentlich hohe Sicherheit bei der
Identifikation und auch eine hohe Sicherheit gegenüber Betrugsversuchen erreicht.
Eine vorteilhafte Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens zeichnet sich aus
durch wenigstens einen Leser, dem zumindest ein ablesbares Merkmal aufweisende Gegenstände zuführbar
sind, durch wenigstens eine Meßeinheit zur Ermittlung einer physikalischen Eigenschaft des Gegenstandes
sowie einem Komparator, der eingangsscitig mit dem Ausgang der Meßeinheit und mit einem S^
Ausgang eines Speichers verbunden ist und dessen Ausgang an einer Auswerteeinheit liegt.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Gegenstandes der Erfindung sind in den Untcransprüchen
angegeben.
Die Erfindung wird nachfolgend an Hand eines. Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die
Zeichnung erläutert. Die einzige Figur der Zeichnung zeigt ein Blockschaltbild eines Ausführungsbeispieles
einer Vorrichtung zur Identifikation von Gegenständen.
Die Vorrichtung nach der Zeichnung dient zur automatischen Identifikation verschiedenartiger Gegenstände,
wie sie beispielsweise in einem Selbstbedienungsladen verkauft werden.
In diesem Beispiel werden nach der Identifikation, d. h. nach der Feststellung der für den Gegenstand
typischen Information, beispielsweise seiner Artikelnuiiinier
und der erfolgreichen Identifikation derselben, den einzelnen Artikelnummern zugeordnete Informationen
über Artikelpreise einer Verrechnungsanlage zugeführt. So kann beispielsweise für die Gesamtheit
der von einem Käufer erworbenen Gegenstände der an der Kasse zu entrichtende Gesamtbetrag
automatisch errechnet und angezeigt werden. Es ist aber auch eine automatische Belastung eines
einem bestimmten Kunden zugeordneten Kundenkontos mit dem genannten Gesamtbetrag ausführbar.
Es ist weiterhin möglich, auf Grund der erfolgten Identifikation aller vom Käufer der Einrichtung zugeführten
und von dieser erfaßten Verkaufsgegenstände mit bekannten Mitteln automatisch Umsatzstatistiken,
und zwar auch für einzelne Artikel oder Artikelgruppen getrennt, zu erstellen.
In der Zeichnung ist mit dem Bezugszeichen 1 ein zu identifizierender Gegenstand gekennzeichnet. Jeder
solche Gegenstand ist e^ispielsweise auf mindestens einer seiner möglichen Standflächen mit einem
Merkmal, beispielsweise entweder mit seiner Artikelnummer selbst und/oder mit einem Artikelkcnnzeichen,
in welchem die für den Gegenstand typische Information verschlüsselt enthalten ist, versehen.
Solche Merkmale zur Kennzeichnung von Artikeln sind bekannt.
Ablcsevorrichtungen zur automatischen Ablesung,
beispielsweise von Ziffern wie den Artikelnummcrn und solcher Merkmale sind ebenfalls bekannt.
Beim dargestellten Ausführungsbeispiel werden die zu identifizierenden Gegenstände 1 der Reihe nach
zuerst einem Leser 3 bekannter An zugeführt, und zwar entweder durch unmittelbares Einbringen des
Gegenstandes 1 in die Ablesezonc 2 des Lesers 3 oder durch die Zuführung des Gegenstandes 1 über
ein Förderband in die Ablesezonc 2 dt.v Lesers 3. Ein aus der Ablesung des Merkmals des Gegenstandes 1
vom Leser 3 gewonnenes Ausgangssignal ·3 α ist typisch für die Artikelnummer des Gegenstandes 1.
Dieses Ausgangssignal 3« wird über eine Verbindung 3 λ' einem Computer 4 zugeführt. Durch diesen
Computer 4 wird in bekannter Weise aus dem Ausgangssignal 3rt die zugehörige Artikelnummcr ermittelt.
Die ermittelte Artikelnummer wird sodann in einem dem Computer4 zugeordneten Speichers temporär
gespeichert.
Über eine Fördereinrichtung 6, beispielsweise ein Förderband, gelangt der abgelesene Gegenstand 1 zu
einer Meßeinheit7. Diese Meßeinheit 7 kann beispielsweise eine mit einem eigenen Förderband versehene
artomatische Waage sein, welche den Gegenstand 1 von der Fördereinrichtung 6 übernimmt.
Während des Durchlaufs des Gegenstandes durch die Meßeinheit 7 wird beispielsweise sein Gewicht gemessen.
Das Meßergebnis wird beispielsweise als digitales Signal 7 α einem Komparator 8 zugeführt.
Dem Komparator 8 werden außerdem im Speicher 5 gespeicherte Daten über einen der ermittelten
Artikelnummer zugeordneten Toleranzbereich bzw. Sollwertbrreich für das Meßergebnis der Meßeinheit
7 zugeführt. Diese Daten werden beispielsweise ebenfalls als digitale Signale 5 α und 5 b über Verbindung
5a' und Sb' dem Komporator 8 zugeführt. Im Komparator 8 wird geprüft, ob das Meßergebnis der
Meßeinheit 7 im Toleranzbercich, wie er durch die Signale 5 α und 5 b ausgedrückt ist, liegt. Trifft dies zu,
so wird einerseits durch ein Ausgangssignal 8ο des
Komparator 8 eine Fördereinrichtung 9 derart gesteu-
crt. daß der Gegenstand 1 aus der Meßeinheit 7 über diese Fördereinrichtung 9 beispielsweise einem Warenbchälter
11 zugeführt wird. Liegt das von der Meßeinheit 7 gemeldete Meßergebnis la jedoch nicht
im genannten Toleranzbcreich, so wird durch ein Ausgangssignal 8 b eine Fördereinrichtung 10 derart
gesteuert, daß sie den Gegenstand 1 zum Eingang d?s Lesers 3 zurückführt. Nur im Falle des Gutbefundes
des Komparator, das heißt also, wenn das Meßergcbnis
7 α das von der Meßeinheit 7 an den Komparator 8 abgegeben wurde, im genannten Tolcranzbereich
liegt, wird ein weiteres Ausgangssignal 8r des Komparators 8 über eine Verbindung 8 c' zum Computer
4 und Speicher 5 geleitet und die im Speicher 5 gespeicherte ermittelte Artikclnummcr als verbindliche
Identifikation für den Gegenstand 1 freigegeben. Selbstverständlich kann die Reihenfolge der
Vorgänge Ablesung und Messung auch vertauscht werden oder bei entsprechender kombinierter Ausführung
eines Lesers 3 mit einer Meßeinrichtung 7 simultan erfolgen. Jc nach der gewählten Reihenfolge
für Ablesung und Messung sind die Resultate der Ablesung bzw. der Messung für den nachfolgenden
Vergleich im Komparator in Zwischenspeichern vorübergehend zu speichern.
Es ist beispielsweise auch möglich, die Artikelnummcr
auf den zu identifizierenden Gegenständen in verschlüsselter Form, beispielsweise als geometrisches
Muster anzubringen und dieses in bekannter Weise zur Gewinnung des Ausgangssignals 3« abzulesen.
Es ist aber auch möglich, die Verschlüsselung der Artikelnummern und ihre. Ablesung in Analogie zu
den aus der NachrichtcnübermiUlungstcchnik bekannten Fehlerschutzvcrfahren mit einer Selbstkontrolle
auszuführen.
Bei fehlerhafter bzw. erfolgloser Ablesung wird dann gegebenenfalls durch eine von einer solchen
Fehlercrkennungsvorrichtung bekannter Art gesteuerte Fördereinrichtung 6σ ein erfolglos abgelesener
Gegenstand 1 wieder an den Eingang des Lesers 3 zurückgeführt.
Durch die genannte Fehlererkennungsvorrichtung kann aber auch eine Signalvorrichtung, bcispiclsweise
ein Leuchtschild gesteuert werden, wodurch beispielsweise der Käufer aufgefordert wird, den
Verkaufsgegenstand besser, d. h. beispielsweise in für die Vornahme der Ablesung vorteilhafterer Stellung
dem Leser 3 zuzuführen.
ίο Die vom Komparator 8 durch sein Ausgangssignal
8 c in der Computer-Speichcranordnung freigegebene Artikelnummcr kann nun beispielsweise in einer
Auswertevorrichtung weiter ausgewertet werden.
Beim Leser 3 kann eine Totaltaste 12 angeordnet sein, welche der Käufer nach Eingabe aller seiner erworbenen
Gegenstände in den Leser 3 drückt. Dadurch gibt der Leser 3 ein Signal 3 b über eine Verbindung
3 b' an den Computer 4 ab.
Durch das Signal 3 b wird dem Computer 4 der
Durch das Signal 3 b wird dem Computer 4 der
ίο Befehl erteilt, zu den im Speicher 5 temporär gespeicherten
Artikelnummern zugehörige, ebenfalls im Speicher 5 gespeicherte Preisinformationen einer
Summiervorrichtung 13 zuzuführen.
Diese Summiervorrichtung 13 meldet dann den
»5 Gesamtbetrag durch ein Signal 13 α beispielsweise an
ein Kassiergerät 15. Das Kassiergerät 15 zeigt beispielsweise diesen Gesamtbetrag an und gibt einen
Kassenbon ab.
Nach erfolgter Zahlung kann durch ein Signal 15 a eine Freigabeklappe 11 α des Warenbehälters 11 geöffnet werden, so daß der Käufer seine gekauften Gegenstände entnehmen kann.
Nach erfolgter Zahlung kann durch ein Signal 15 a eine Freigabeklappe 11 α des Warenbehälters 11 geöffnet werden, so daß der Käufer seine gekauften Gegenstände entnehmen kann.
Es ist aber auch möglich, daß durch die Ablesung unmittelbar der Preis des Gegenstandes 1 ermittelt
wird.
Die vorstehend beschriebene Identifikation vor Gegenständen kann auch für andere Zwecke, beispielsweise
für die Identifikation der von einem Wa renlager in einer Fabrik entnommenen Gegenstände
verwendet werden.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (15)
1. Verfahren zur Identifikation von Gegenständen, bei dem eine dem Gegenstand zugeordnete
und automatisch abgelesene Information nur dann als Identifikation des Gegenstandes gewertet
wird, wenn zusätzlich ein weiteres dem Gegenstand zugeordnetes Merkmal als zulässig erkannt
wird, dadurch gekennzeichnet, daß als dieses weitere Merkmal eine physikalische
Eigenschaft (z. B. das Gewicht) des Gegenstandes selbst ermittelt wird, und daß jeder ablesbaren
Information ein gespeicherter zulässiger »5 Sollwertbereich für die Werte dieser Eigenschaft
des Gegenstandes zugeordnet ist.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die ablesbare Information als Adresse zur Auffindung des ihr zugeordneten ge- *°
speicherten Sollwertbereiches verwendet wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die abgelesene Information
mittels eines bekannten Fehlerschutzverfahrens überprüft und die Fortführung des Identifika- a5
tionsvorganges in Abhängigkeit von dem Prüfergebnis gesteuert wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche I bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die abgelesene
Information zeitweilig zwischengespeichert und die Abrufung dieser .'wischcng'ispeicherten
Information nur dann vorgenommen wird, wenn der Wert der zugehörigen physikalischen Eigenschaft
im zulässigen Sollwertbereich liegt.
5. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch wenigstens einen Leser (3), dem zumindest ein ablesbares Merkmal aufweisende
Gegenstände (1) zuführbar sind, durch wenigstens eine Meßeinheit (7) zur Ermittlung
einer physikalischen Eigenschaft des Gegenstandes (1) sowie einem Komparator (8), der eingangsseitig
mit dem Ausgang (7 a) der Meßeinheit (7) und mit einem Ausgang (5 a, 5 b) eines
Speichers (5) verbunden ist und dessen Ausgang (8 c) an einer Auswertecinheit (4, 5) liegt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Leser (3) mit der Meßeinheit
(7) über eine Fördereinrichtung verbunden ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Leser (3) mit der Meßeinheit
(7) zu einer Funktionseinheit zusammengefaßt ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß dem Leser (3) eine Fehlerschutzvorrichtung
zugeordnet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß eine von der Fehlerschutzvorrichtung
gesteuerte Fördereinrichtung (6 a) zur Rückführung fehlerhaft abgelesener Gegenstände
(1) vorgesehen ist.
10. Vorrichtung nach Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß eine von der Fehlerschutzvorrichtung gesteuerte Signalisiereinrichtung zur Anzeige
fehlerhafter Ablesungen vorgesehen ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Speicher (5) zur zeitweiligen Speicherung einer automatisch abgelesenen Information vorgesehen ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Zwischenspeicher zur zeitweiligen Speicherung von Meßergebnissen der Meßeinheit (7) vorgesehen ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch "5, gekennzeichnet durch eine erste Fördereinrichtung (9)
zur Weiterleitung eines Gegenstandes (1) an einen Warenbehälter (11) bei Auftreten eines im
zulässigen Solhvertbereich liegenden Meßwertes und eine zweite Fördereinrichtung (10) zur Rückführung
des Gegenstandes (1) zum Eingang des Lesers (3), wenn der Meßwert außerhalb des zulässigen
Sollwertbereiches liegt.
14. Vorrichtung nach Anspruch 5, gekennzeichnet durch einen Speicher (5) für die vom Leser
(3) ermittelten Informationen und die den zu identifizierenden Gegenständen (1) zugeordneten
zulässigen Solhvertbereiche.
15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
dem Speicher (5) Auswertegeräte (13, 15) zur rechnerischen Erfassung der identifizierten Gegenstände
(1) nachgeschaltet sind.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| SH | Request for examination between 03.10.1968 and 22.04.1971 | ||
| C3 | Grant after two publication steps (3rd publication) |