DE19616864A1 - Hochseetüchtige Fähre mit dazu passendem Schiffsanleger - Google Patents
Hochseetüchtige Fähre mit dazu passendem SchiffsanlegerInfo
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Description
Es ist bekannt, daß Fährschiffe unverzichtbare Transportmittel für ein wirtschaftliches
Überqueren von kurzen bzw. mittleren Seedistanzen darstellen.
- 1. Es gibt Fährschiffe zum Transport von:
- a. Personen allein
- b. Personen und PKW
- c. Personen und PKW und LKW
- d. Personen, PKW, LKW und Schienenfahrzeuge.
Das Konzept, für das hier ein Schutz beantragt wird, bezieht sich nur auf die
Fährschiffarten, die in der obigen Aufzählung mit den Buchstaben b. und c. ge
kennzeichnet sind.
- 2. Diese zum Schutz angemeldeten Fährschiffarten gibt es in folgenden Bauva rianten:
- a) Heckanleger
mit landseitigen Rampen
oder eigener Heckrampe
oder eigener Seitenrampe.
Bei diesen Fährschiffarten ist es notwendig, daß die geladenen Fahr
zeuge im Schiff bei der Beladung drehen müssen, damit sie über die
Heckrampe das Schiff wieder vorwärts verlassen können.
- b) Heck- und Buganleger
mit landseitigen Rampen
oder eigenen Bug- und Heckrampen.
Wenn diese Schiffe sogenannte Doppelender sind (d. h., daß sie in beide
Richtungen gleich gut fahren können) ist das Be- und Entladen im Ver
gleich zur eben bezeichneten Bauvariante verhältnismäßig einfach. Nach
dem Anlegen verlassen die beförderten Fahrzeuge das Schiff über eine
Rampe. Anschließend fahren die Fahrzeuge auf das Schiff, die nun das
Meer überqueren wollen. Auf solchen Schiffen sind aber zwei Brücken
und sehr komplizierte Antriebsanlagen mit zwei Schrauben nötig, um das
Anlegemanöver zu betreiben, was eine sehr hohe Investition bedeutet.
Außerdem hat das Unterwasserschiff eine ungünstige Form, was sich in
einem etwa 20-30%igen Mehrverbrauch an Brennstoff bemerkbar
macht.
- c) Der gebräuchlichere Typ ist ein Fährschiff mit Bug- und Heckklappen für nur eine Hauptfahrtrichtung. Hier ist auch nur eine einfache Antriebs anlage und eine Brücke nötig. Das bedeutet aber, daß das Schiff auf jeder zweiten Überfahrt zweimal gedreht werden muß.
Diese Fährschiffe müssen Heck- bzw. Bug- und Heckklappen haben,
wobei die Heckklappen bei einigen Schiffen als Rampe ausgebildet sind.
Außerdem müssen zum Laderaum hin noch sogenannte Kollisionsschot
ten vorhanden sein, die bei einigen Schiffen auch als Rampe genutzt
werden können.
Insgesamt läßt sich sagen, daß bei der Be- und Entladung eines Fährschiffes
erhebliche Probleme dadurch auftreten, daß für diese Vorgänge nur eine
Schiffsöffnung zur Verfügung steht.
- 3. Als Folge sind die Fähranleger entsprechend wie folgt angelegt:
Die zur Beladung bereitstehenden Fahrzeuge müssen in einer Fahrspur warten um - nachdem die zu entladenden Fahrzeuge das Schiff verlassen haben - dieses zu befahren. Gerade weil die zur Beladung bereitstehenden Fahrzeuge erhebliche Zeit warten müssen, bis der Schiffsrumpf vollständig von den ankommenden Fahrzeugen entleert ist, entstehen erhebliche Zeitverzögerungen und aufwendige Manövrierungen mit dem PKW.
Der eben dargestellte Stand der bisherigen Technik verdeutlicht die Probleme, die es
im bisherigen Fährschiffsverkehr gibt.
- 1. Zum einen sind die derzeitigen Fährschiffe und Fährschiffanleger nicht so konzipiert, daß zur gleichen Zeit sowohl die Be- als auch die Entladung erfolgen kann.
- 2. Zum anderen besteht das Erfordernis, Bug- bzw. Heckklappen in den Schiffs rumpf zu integrieren, um die Be- und Entladung zu gewährleisten, wodurch erhebliche Mehrkosten beim Schiffsbau entstehen.
- 3. Des weiteren bestehen erhebliche Sicherheitsbedenken gegen die bisherigen Fährschifftypen, sobald in das Ladedeck Wasser eindringt und die Stabilität der Schiffe sehr schnell abgebaut wird. Unter dem Hauptdeck - dies ist das oberste wasserdichte Deck - ist das Schiff in wasserdichte Abteilungen aufgeteilt, die nur von oben erreichbar sind. Bei den hier beschriebenen Fährschifftypen wird durch das gegeneinander wasserdichte Verschließen der Abteilungen mit ferngesteuerten Schotten die Schließvorrichtung erreicht. Sinn dieser Einrich tung ist die Erhaltung der Leckstabilität. Dies bedeutet, daß - wenn zwei dieser Abteilungen durch eine Kollision oder andere Einwirkungen so beschädigt werden, daß sie mit eindringendem Wasser vollaufen - das Schiff noch schwimmfähig bleiben muß. Erreicht wird dies dadurch, daß sämtliche Ver schlußvorrichtungen funktionsfähig und geschlossen sind und genügend Frei bord - dies ist der Abstand zwischen Wasseroberfläche und dem Hauptdeck der nach den Internationalen Freibord- und Vermessungsvorschriften für jedes einzelne Schiff errechnet und festgelegt wird und bei den hier beschrieben Fährschifftypen ca. 2,50 m beträgt - zum Ausgleich bei extremen Krängungsbe wegungen verbleibt. Nur im Zusammenspiel der betätigten Verschlußvorrich tungen und des Freibordes ist es gewährleistet, bei extremen Krängungen kurz zeitig einen aufrichtenden Auftrieb sicherzustellen.
Viele Unglücke in den letzten Jahren haben diesen Fährschifftyp in die Kritik
gebracht. Dabei hat sich gezeigt, daß in das Ladedeck eindringendes Wasser
die Stabilität der Schiffe sehr schnell abbaut.
Das Wasser konnte z. B. bei dem Untergang der "Herald of Free Enterprise"
1987 vor Zeebrügge durch eine nicht geschlossene Bugklappe eindringen, weil
das Schiff während einer Kursänderung krängte und dadurch das Hauptdeck
einseitig unter Wasser kam. Dies hatte dazu geführt, daß die Schräglage des
Schiffes weiter verstärkt wurde. Die verrutschte Ladung brachte die Fähre
dann zusammen mit dem eingedrungenen Wasser zum Kentern.
Bei dem Untergang der "Jan Heweliusz" 1993 in der Ostsee drang Wasser bei
schwerer See durch die beschädigte Heckklappe in das durchgehende Lade
deck. Dieses überstieg die Tragfähigkeit der "Jan Heweliusz" und drückte sie
tiefer ins Wasser. Eine durch das schlechte Wetter bedingte Rollbewegung ließ
das Wasser auf eine Seite laufen, wodurch das schon überlastete Schiff zum
Kentern gebracht wurde.
Beim Untergang der "Estonia" 1994 drang Wasser durch die beschädigte Bug
klappe in das durchgehende Ladedeck und führte wie bei der "Jan Heweliusz"
zum Kentern und Untergang der Fähre.
- 4. Die INTERNATIONAL MARITIME ORGANISATION (IMO) - eine Unterorganisa tion der UNO, die die internationalen maritimen Sicherheitsvorschriften für die Mitgliedsstaaten der UNO erstellt - reagiert auf diese Fakten mit immer höheren Auflagen beim Bau dieses Fährschiffstyps. Sie sind in den sogenannten SO LAS-Vorschriften aufgeführt.
Die wichtigsten neuen Punkte sind:
- (1) Die Ladedecks, die im überflutungsgefährdeten Teil des Schiffes sind, müssen mit Längs- und Querschotten ausgerüstet werden. Die dadurch entstehenden Abteilungen verhindern dann, daß bei einer Kollision ein dringendes Wasser sich auf einer Seite sammeln und so das Schiff zum Kentern bringen kann.
- (2) Alle Passagiere müssen die Ladedecks verlassen haben, bevor das Schiff aus dem Hafen auslaufen darf.
- (3) Wegen des für die herkömmlichen Fährschiffe typischen geringen Frei bords schreibt SO LAS für Neubauten die sogenannte B/5-Schottung vor.
Dies bedeutet, daß das Unterschiff bis zum Hauptdeck zusätzlich zur
bisher üblichen Querschottung auch noch mit Längsschotten versehen
werden muß, so daß an Backbord und Steuerbord Räume entstehen, die
1/5 der Schiffsbreite entsprechen.
Durch diese neuen Vorschriften sind weitere Beeinträchtigungen des bisherigen
Fährschiffsverkehrs zu befürchten:
- a. Durch die unter (1) zitierte Änderungsvorschrift besteht die Möglichkeit negativer Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit und Beweglichkeit der Fährschiffe. Längs- und Querschotten wiegen für ein Schiff von ca. 160 m Länge und 25 m Breite etwa 170 t und kosten ca. DM 300.000,00. Zu der gewichtsmäßig höheren Belastung kommt ferner eine schlechtere Raumausnutzung, die die Einnahmen der Fährschiffsunternehmen min dert und die Folgekosten erhöht.
Des weiteren entstehen weitere Zeitverzögerungen und erheblich größe
re Schwierigkeiten bei der Be- und Entladung des Schiffes. Durch die
Installation von zusätzlichen Längs- und Querschotten wird es wesentlich
schwieriger, die PKWs so in der Fähre abzustellen, daß die Längs-
und Querschotten funktionsfähig bleiben. Im übrigen entfällt durch den
Einbau von Längs- und Querschotten ein Großteil der Ladefläche.
Schließlich können die noch frei zur Verfügung stehenden Ladeflächen
nicht vollständig genutzt werden, da es durch die unterschiedlichen
Wagengrößen zu Freiräumen an den Grenzen der Längs- und Querschot
ten kommen muß.
- b. Zur zweiten Neuerung ist anzumerken, daß zusätzliche Zeitverzögerung durch das Warten entsteht, bis alle Passagiere den Laderaum verlassen haben.
- c. Als weitere Konsequenz dieser neuen Vorschrift lassen sich wirtschaft lich erheblich negative Auswirkungen anführen. Da jeder Passagier den Laderaum verlassen muß, ist er genötigt, eine Schiffskabine für die Überfahrt zu buchen. Dies führt insbesondere beim Güterkraftverkehr zu erheblichen Mehrkosten bei der Beförderung von LKW-Ladegut.
- d. Nachteile der sog. B/5 Schottung sind:
- - Ca. 60 t mehr Gewicht zu einem Wert von ca. DM 180.000,00.
- - 12-14 zusätzliche Schottenschließungsanlagen, Gewicht ca. 30 t; Wert ca. DM 280.000,00.
- - Die Gestaltung des Maschinenraums und dessen Einbauten wird komplizierter und teurer (Mehrkosten von ca. DM 4,0-5,0 Millio nen).
- 5. Außerdem benötigt jedes Fährschiff eine Lüftungsanlage, um die Abgase der zu transportierenden Fahrzeuge abzusaugen. Die zusätzlichen Kosten hierfür belaufen sich pro Fährschiff auf ca. 750.000,- DM.
Der Verfasser hat sich nunmehr die Aufgabe gestellt, ein Fährschiff- und Hafen-
Konzept zu entwerfen, daß keinen der oben genannten Mängel und Nachteile auf
weist und die durch die neuen SO LAS-Vorschriften aufkommenden Probleme besei
tigt. Die aufgeführten katastrophalen Schiffsunglücke wären mit diesem hier vor
gestellten Konzept nicht passiert. Auf den Fährschiffen diesen Konzepts sind die
Decks für die zu befördernden Fahrzeuge so hoch angeordnet, daß sie sich nicht mehr
im überflutungsgefährdeten Bereich befinden.
Kennzeichnend für den hier vorgestellten Fährschiffstyp ist, daß sich die Ladefläche
für die Fahrzeuge über dem Passagierbereich befindet. Im unteren Bereich des Fähr
schiffs - dem überflutungsgefährdeten Bereich - sind die Kabinen und sonstigen Unter
bringungsräumlichkeiten für die Passagiere unterbracht. Hierüber befinden sich
wahlweise eine oder mehrere Ladeflächen für PKWs und LKWs.
Da die herkömmlichen Fährschiffe bauformbedingt eine sehr große metazen
trische Höhe (das ist die Höhe der Anfangsstabilität) haben, kommt die erfol
gende Höherlegung des Gewichtsschwerpunktes dem harmonischen Betrieb
des Schiffes sehr entgegen. Die Rollzeit - das ist die Zeit, die vergeht, wenn
das Schiff von Backbord nach Steuerbord rollt - wird durch die Höherlegung
des Gewichtsschwerpunktes verlängert. Hierdurch werden die dynamischen
Kräfte auf Einbauten und Lasching der Ladung verringert.
Da selbst bei Schräglagen bis zu 30° das Ladedeck aufgrund der Höherlegung
nicht überflutet werden kann, sind die bisher üblichen Einrichtungen wie Bug-
und Heckklappen, Kollisions-, Längs- und Querschotten auf den Fährschiffen
diesen Konzepts nicht mehr erforderlich. Die Sicherheit ist also grundlegend
verbessert, weil keine irgendwie gestalteten Öffnungen im überflutungsgefähr
deten Bereich mehr notwendig sind.
Auf einer Fähre diesen Konzepts können die Passagiere jederzeit in oder an
ihren Fahrzeugen sein, ohne die neue SOLAS-Vorschriften zu verletzen, weil die
Ladedecks nicht wasserdicht geschlossen sein müssen. Die Fahrer der LKWs
und PKWs können, wenn sie es wünschen, in ihren Fahrzeugen verbleiben und
dort übernachten. Hierdurch entfallen die oben bezeichneten negativen Aus
wirkungen wirtschaftlicher Art für die Güterfernverkehrsunternehmen. Es
entfallen Investitionskosten von etwa DM 5,0 Millionen für 2/3 der schiffs
seitigen Kabinen und die Passagekosten können entsprechend verringert
werden. Das verbleibende Drittel wird auf dem Deck unter dem Ladedeck
eingebaut. Auch die Mannschaftsunterkünfte, Stauräume und übrigen Ver
sorgungseinrichtungen liegen allesamt unter den Ladedecks.
Auch die durch die sog. B/5-Schottung vorgeschriebenen kostenintensiven
Maßnahmen sind auf dem hier vorgestellten Fährschifftyp nicht erforderlich, da
dieser Fährschifftyp den neuen Anforderungen der SOLAS-Vorschriften in
vollem Umfang gerecht wird. Im unteren Bereich des Schiffes - dem über
flutungsgefährdeten Bereich - befinden sich die Unterkunftsräume, die die vor
geschriebene Quer- und Längsschottung durch die entsprechende Raumauftei
lung bereits erreichen.
Ebenso greift die unter 2. vorgestellte neue SOLAS-Vorschrift nicht, da diese
nur für geschlossene Ladedecks gilt. Nur in diesem Falle müssen die Passagiere
die Fahrzeuge bis zum Auslaufen des Schiffes aus dem Hafen verlassen haben.
Das hier vorgestellte Fährschiff enthält jedoch keine geschlossenen Ladedecks,
so daß diese Vorschrift vorliegend nicht greift.
Da die Ladedecks dieses Konzepts offen sind, kann auf die komplette Lüftungs
anlage im Wert von ca. DM 750.000,00 pro Fährschiff verzichtet werden.
Ausweislich der bei liegenden Zeichnungen liegen die Fährschiffe beim Be- und
Entladen im Hafen längs zur Pier in einer Aussparung, die der Form der Lade
decks entspricht. Vorn und hinten sind an Land feste Rampen mit kurzen Aufle
gern, über die die Fähren be- und entladen werden. Feste Rampen sind in Bau
und Unterhalt wesentlich billiger als bewegliche. Durch sie wird bei der im fol
genden beschriebene Art des Schiffes das Be- und Entladen ermöglicht, weil
nur geringe Ballastbewegungen erforderlich sind.
Die Zufahrtsrampe wird in gleicher Breite und Länge wie die Ladedecks ausge
bildet, so daß es möglich ist, alle Fahrzeuge dort so aufzustellen, wie sie auf
der Fähre stehen sollen. Die Abfahrtsrampe ist ebenfalls so breit wie die Zu
fahrtsrampe. Dadurch wird es möglich, daß alle Fahrzeuge gleichzeitig die
Ladedecks verlassen können, während die zu ladenden Fahrzeuge in der vor
gestauten Formation sofort auf das freiwerdende Ladedeck fahren können.
Durch dieses gleichzeitige Be- und Entladen reduziert sich die Hafenliegezeit um
ca. 60%. Bei einer Fähre im Kurzstreckenverkehr - wie z. B. auf der Vogel
fluglinie - auf der jetzt z. B. 6 Schiffe den Transport abwickeln, könnte man mit
diesem Konzept dieselbe Leistung mit 3 Schiffen erreichen.
Die derzeit noch langwierigen und durch komplizierte Manövriervorgänge
schwierigen Be- und Entladevorgänge wären somit hinfällig.
Zur Verdeutlichung des Fährschiffs- und Hafenkonzeptes sei dieses in seiner
Ausführung kurz beschrieben:
Die dargestellte Zufahrt auf das Fährhafengelände (1) kann wahlweise doppel spurig oder als jeweilige Spur für LKWs (2) und für PKWs (3) ausgelegt wer den. Die Zufahrt auf das Fährhafengelände passiert zunächst das Abfertigungs gebäude (4). Anschließend führt die Zufahrt auf großzügig angelegte LKW- und PKW- Warteregionen (5 und 6), denen eine Ampelanlage (11) vorgeschaltet ist. Sobald das Fährschiff in den Hafen längs zur Pier einläuft, können die PKWs und LKWs jeweils separat über eigene Spuren auf das Fährschiff gelangen (12 und 13). Besteht ein Fährschiff aus zwei Ladedecks, ist es erforderlich, daß ein Zufahrtsweg auf das Fährschiff, wie in der Zeichnung dargestellt, über eine entsprechende Brücke verläuft. Das Fährschiff ist gekennzeichnet durch ein Passagierdeck (14) und ein Crew-, Versorgungs- und Staudeck (15) im unteren Bereich des Schiffes, während sich die Decks für LKWs (16) und PKWs (17) im oberen Bereich des Fährschiffes befinden. Sobald das Schiff fest verankert angelegt hat, können die auf dem Schiff befindlichen PKWs und LKWs über jeweilige Abfahrtsrampen (18 und 19) aus dem Fährhafengelände herausgefah ren werden, während gleichzeitig die neue Beladung des Fährschiffes über die Zufahrtsrampen (12 und 13) erfolgen kann. Dem Fähranleger eingelagert sind ein Verwaltungs- und Restaurantgebäude (8 und 9), welche mit einer separaten Zufahrt für Versorgungsfahrzeuge (10) und einem eigenen Parkplatz für Tages gäste (7) versehen sind.
Die dargestellte Zufahrt auf das Fährhafengelände (1) kann wahlweise doppel spurig oder als jeweilige Spur für LKWs (2) und für PKWs (3) ausgelegt wer den. Die Zufahrt auf das Fährhafengelände passiert zunächst das Abfertigungs gebäude (4). Anschließend führt die Zufahrt auf großzügig angelegte LKW- und PKW- Warteregionen (5 und 6), denen eine Ampelanlage (11) vorgeschaltet ist. Sobald das Fährschiff in den Hafen längs zur Pier einläuft, können die PKWs und LKWs jeweils separat über eigene Spuren auf das Fährschiff gelangen (12 und 13). Besteht ein Fährschiff aus zwei Ladedecks, ist es erforderlich, daß ein Zufahrtsweg auf das Fährschiff, wie in der Zeichnung dargestellt, über eine entsprechende Brücke verläuft. Das Fährschiff ist gekennzeichnet durch ein Passagierdeck (14) und ein Crew-, Versorgungs- und Staudeck (15) im unteren Bereich des Schiffes, während sich die Decks für LKWs (16) und PKWs (17) im oberen Bereich des Fährschiffes befinden. Sobald das Schiff fest verankert angelegt hat, können die auf dem Schiff befindlichen PKWs und LKWs über jeweilige Abfahrtsrampen (18 und 19) aus dem Fährhafengelände herausgefah ren werden, während gleichzeitig die neue Beladung des Fährschiffes über die Zufahrtsrampen (12 und 13) erfolgen kann. Dem Fähranleger eingelagert sind ein Verwaltungs- und Restaurantgebäude (8 und 9), welche mit einer separaten Zufahrt für Versorgungsfahrzeuge (10) und einem eigenen Parkplatz für Tages gäste (7) versehen sind.
Bezugszeichenliste
1 Zufahrt auf das Fährhafengelände
2 Spur für LKW
3 Spur für PKW
4 Abfertigung
5 LKW-Warteregion
6 PKW-Warteregion
7 Parkplatz für Tagesgäste
8 Verwaltung
9 Restaurant
10 Zufahrt für Versorgungsfahrzeuge
11 Ampelanlagen (2×)
12 Vorstauplatz für LKW
13 Vorstauplatz für PKW
14 Passagierdeck
15 Crew-, Versorgungs- und Storedeck
16 Deck für LKW
17 Deck für PKW
18 Abfahrtrampe PKW
19 Abfahrtrampe LKW
20 Ausfahrt aus dem Fährhafen
2 Spur für LKW
3 Spur für PKW
4 Abfertigung
5 LKW-Warteregion
6 PKW-Warteregion
7 Parkplatz für Tagesgäste
8 Verwaltung
9 Restaurant
10 Zufahrt für Versorgungsfahrzeuge
11 Ampelanlagen (2×)
12 Vorstauplatz für LKW
13 Vorstauplatz für PKW
14 Passagierdeck
15 Crew-, Versorgungs- und Storedeck
16 Deck für LKW
17 Deck für PKW
18 Abfahrtrampe PKW
19 Abfahrtrampe LKW
20 Ausfahrt aus dem Fährhafen
Claims (2)
1. Fähre für Passagiere und Fahrzeuge,
dadurch gekennzeichnet,
- a) daß sich die Ladefläche oder die Ladeflächen für die Fahrzeuge oberhalb des überflutungsgefährdeten Bereichs, also über - bzw. bei weiteren Aufbauten - zwischen den Passagierdecks befindet oder befinden;
- b) daß sie hochseetüchtig ist;
- c) daß sie sich in die Anlegestelle einfügt und ein gleichzeitiges Be- und Entladen ermöglicht;
- d) daß Bug-, Heck- und Seitenklappen im Überflutungsbereich entfallen;
- e) daß eine Lüftungsanlage im Ladebereich entfällt;
- f) daß Quer- und Längsschotten im Ladebereich entfallen;
- g) daß eine B/5-Schottung unterhalb des Hauptdecks entfällt.
2. Schiffsanlegestelle nach Schutzanspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
- a) daß beide Enden der angelegten Fähre von ihr umfaßt werden;
- b) daß ein gleichzeitiges Be- und Entladen möglich ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996116864 DE19616864C2 (de) | 1996-04-26 | 1996-04-26 | Hochseetüchtige Fähre für Passagiere und Fahrzeuge mit dazu passendem Schiffsanleger |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996116864 DE19616864C2 (de) | 1996-04-26 | 1996-04-26 | Hochseetüchtige Fähre für Passagiere und Fahrzeuge mit dazu passendem Schiffsanleger |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19616864A1 true DE19616864A1 (de) | 1997-11-20 |
| DE19616864C2 DE19616864C2 (de) | 1999-08-19 |
Family
ID=7792608
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1996116864 Expired - Fee Related DE19616864C2 (de) | 1996-04-26 | 1996-04-26 | Hochseetüchtige Fähre für Passagiere und Fahrzeuge mit dazu passendem Schiffsanleger |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19616864C2 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2013083862A1 (es) * | 2011-12-07 | 2013-06-13 | Salas Garcia Agustin Javier | Sistema metrorío de transporte regular de pasajeros urbano e interurbano utilizando vías fluviales y marítimas |
| EP3000755A1 (de) * | 2014-09-26 | 2016-03-30 | Dematic Ltd. | Verfahren zur Beladung und Entladung doppelstöckiger Fahrzeuge |
| CN116289843A (zh) * | 2023-03-30 | 2023-06-23 | 中国长江电力股份有限公司 | 一种顺航道布置的双引航道倒船入厢式升船机及通航方法 |
-
1996
- 1996-04-26 DE DE1996116864 patent/DE19616864C2/de not_active Expired - Fee Related
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| Title |
|---|
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| DE-Z.: "Hansa", Nr. 24, 1968, S. 2195-2200 * |
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| GB-Z.: "Fast Ferry International", Juni 1991, S. 18, 19 * |
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| WO2013083862A1 (es) * | 2011-12-07 | 2013-06-13 | Salas Garcia Agustin Javier | Sistema metrorío de transporte regular de pasajeros urbano e interurbano utilizando vías fluviales y marítimas |
| US9409638B2 (en) | 2011-12-07 | 2016-08-09 | Augustin Javier Salas Garcia | Metrorío system for regular transport of urban and interurban passengers by river and sea |
| EP3000755A1 (de) * | 2014-09-26 | 2016-03-30 | Dematic Ltd. | Verfahren zur Beladung und Entladung doppelstöckiger Fahrzeuge |
| CN116289843A (zh) * | 2023-03-30 | 2023-06-23 | 中国长江电力股份有限公司 | 一种顺航道布置的双引航道倒船入厢式升船机及通航方法 |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE19616864C2 (de) | 1999-08-19 |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| 8122 | Nonbinding interest in granting licenses declared | ||
| D2 | Grant after examination | ||
| 8364 | No opposition during term of opposition | ||
| 8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |