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DE19616607A1 - Anzeigevorrichtung für Bilder - Google Patents

Anzeigevorrichtung für Bilder

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Publication number
DE19616607A1
DE19616607A1 DE1996116607 DE19616607A DE19616607A1 DE 19616607 A1 DE19616607 A1 DE 19616607A1 DE 1996116607 DE1996116607 DE 1996116607 DE 19616607 A DE19616607 A DE 19616607A DE 19616607 A1 DE19616607 A1 DE 19616607A1
Authority
DE
Germany
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image
transparent
light
picture
carrier
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE1996116607
Other languages
English (en)
Inventor
Mark Watson
Marc Schneider
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
LTW LICHTTECHNISCHES WERK GmbH
Original Assignee
LTW LICHTTECHNISCHES WERK GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by LTW LICHTTECHNISCHES WERK GmbH filed Critical LTW LICHTTECHNISCHES WERK GmbH
Priority to DE1996116607 priority Critical patent/DE19616607A1/de
Publication of DE19616607A1 publication Critical patent/DE19616607A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B44DECORATIVE ARTS
    • B44FSPECIAL DESIGNS OR PICTURES
    • B44F1/00Designs or pictures characterised by special or unusual light effects
    • B44F1/06Designs or pictures characterised by special or unusual light effects produced by transmitted light, e.g. transparencies, imitations of glass paintings
    • B44F1/066Designs or pictures characterised by special or unusual light effects produced by transmitted light, e.g. transparencies, imitations of glass paintings comprising at least two transparent elements, e.g. sheets, layers
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F13/00Illuminated signs; Luminous advertising
    • G09F13/04Signs, boards or panels, illuminated from behind the insignia

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Illuminated Signs And Luminous Advertising (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur wechselnden Anzeige von verschiedenen Bildern, insbesondere zur Reklame.
Es sind verschiedenartige Vorrichtungen zur wechselnden Anzeige mehrerer Bilder vor allem aus dem Bereich der Werbung bekannt. So ist zum Beispiel der Einsatz von Geräten mit Prismenwendern bekannt, die eine Vielzahl von in einer Ebene nebeneinander um parallele Achsen drehbar gelagerten Dreieckprismen haben, wobei auf den einzelnen Prismenseiten jeweils ein schmaler Streifen eines Bildes zu sehen ist.
Auch sind Rollenbandanzeigen allgemein bekannt, bei denen mehrere Bilder neben- oder übereinander auf einer Rolle angeordnet sind, die zum Wechsel der Bilder um einen bestimmten Betrag weiter auf- bzw. abgerollt wird.
Ferner ist es bekannt, mehrere Bilder auf einer Walze anzuordnen, die zum Wechsel der Bilder um einen bestimmten Betrag gedreht wird.
Bei Rollenbandanzeigen und Walzenanzeigen können die Bilder und die als Bilderträger dienenden Rollenbänder bzw. Walzen lichtdurchlässig ausgeführt sein, so daß eine Durchleuchtung von der Rückseite her möglich ist.
Bei diesen bekannten Vorrichtungen werden aber stets mechanische- Antriebe und Getriebe benötigt, die störanfällig und mit Geräuschen verbunden sind.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine konstruktiv einfache, preiswert herzustellende und leicht handhabbare Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die bei scharfer Bilddarstellung ohne mechanische Antriebe auskommt und geräuschlos arbeitet sowie störungsunanfällig und wartungsarm ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß zwei Bilder hintereinander angeordnet sind, von denen das hintere Bild lichtdurchlässig und von hinten beleuchtbar ist, und daß das vordere Bild aufgrund von zumindest annähernd regelmäßig angeordneten durchsichtigen Bereichen, insbesondere Löchern und/oder Spalten teildurchsichtig ist.
Hierdurch kann auf mechanisch bewegte Teile und Antriebe verzichtet werden. Dadurch wird die Vorrichtung wesentlich störungsunanfälliger und somit wartungsfreundlicher. Auch treten keine Geräusche beim Bilderwechsel auf. Bei einfacher Konstruktion und Montage ist die Vorrichtung preiswert herzustellen und einfach handzuhaben. Die Bilder sind scharf und deutlich sichtbar.
Da das vordere Bild aufgrund der durchsichtigen Bereiche teil- oder halbdurchsichtig ist, kann ein Teil des auftreffenden Lichtes durch das Bild hindurchtreten. Der andere Teil des Lichtes wird reflektiert. Vorzugsweise sind die durchsichtigen Bereiche durch Löcher gebildet.
So wird das von vorne auftreffende Licht an den nicht gelochten Stellen von dem Bild reflektiert und das vordere Bild ist von vorne sichtbar.
Wenn das hintere lichtdurchlässige Bild von hinten beleuchtet wird, so tritt ein Teil dieses Lichtes durch die durchsichtigen Bereiche im vorderen Bild hindurch, so daß das hintere Bild durch das teildurchsichtige vordere Bild hindurch sichtbar wird. Dabei ist das vordere Bild selbst unsichtbar, wenn das hintere Bild ausreichend stark von hinten beleuchtet wird.
Durch abwechselndes Beleuchten des vorderen oder hinteren Bildes wird abwechselnd jeweils nur das beleuchtete Bild deutlich für einen Betrachter sichtbar.
Vorteilhaft ist es, wenn die Bilder auf Träger, vorzugsweise auf Acrylglasplatten aufgebracht sind. Dadurch wird eine höhere Stabilität der Bilder, insbesondere gegen Hitzeeinwirkungen durch die Lichtquellen erreicht. Der Träger für das vordere Bild muß dabei durchsichtig sein, damit das vordere Bild mit den durchsichtigen Bereichen teildurchsichtig bleibt. Der Träger für das hintere Bild kann durchsichtig oder nur lichtdurchlässig sein.
Vorteilhaft ist es ferner, die durchsichtigen Bereiche des vorderen Bildes durch kleine Löcher zu bilden, die rund, eckig und/oder schlitzförmig ausgebildet sein können. Alternativ hierzu ist es jedoch auch möglich, daß das vordere Bild aus kleinen Punkten oder dünnen Linien besteht, zwischen denen die durchsichtigen Bereiche liegen.
Eine besonders deutliche und gut voneinander getrennte Darstellung der beiden Bilder erhält man dann, wenn die durchsichtigen Bereiche 50% der Gesamtfläche des vorderen Bildes ausmachen.
Besonders einfach und günstig ist die Vorrichtung dann herstellbar, wenn das vordere Bild auf eine Folie aufgebracht ist, die mit den durchsichtigen Bereichen vorgestanzt ist und auf den Träger aufgeklebt wird. Solche Folien sind kostengünstig verfügbar und schnell zu bedrucken, vorzugsweise durch ein Siebdruckverfahren.
Eine besonders deutliche Trennung der beiden Bilder voneinander kann dadurch erreicht werden, daß der Träger des hinteren Bildes für von der Rückseite auftreffendes Licht durchlässig und für von der Vorderseite auftreffendes Licht reflektierend ist. Dazu kann auch eine Folie mit solchen Eigenschaften auf die dem vorderen Bild zugewandte Seite des Trägers für das hintere Bild aufgeklebt werden.
Damit die Vorrichtung sowohl innen als auch im Freien einsetzbar ist, ist es von Vorteil, ein Gehäuse vorzusehen, das Träger mit Bildern, Lichtquellen und sonstige Teile der Vorrichtung aufnehmen kann. Ein solches Gehäuse kann vorzugsweise aus Aluminium, Stahl, Acrylglas oder Kunststoff gefertigt sein. Es ist außerdem vorteilhaft, wenn das Gehäuse die Rückseite und die Seiten der Vorrichtung lichtundurchlässig abschließt.
Ein besonders schnelles und einfaches Wechseln der Bilder ist dann möglich, wenn die Bilder gegebenenfalls mit den Trägern lose in dem Gehäuse gehalten und leicht herausnehmbar sind.
Das vordere Bild kann besonders günstig von seitlich um das Bild herum angeordneten Lichtquellen beleuchtet werden, so daß die Lichtquellen den freien Blick auf die Bilder nicht behindern. In diesem Fall sind Hochspannungsleuchtstoff­ röhren besonders gut für die Beleuchtung geeignet. Ab einer bestimmten Bildgröße kann jedoch eine alternative oder zusätzliche Beleuchtung von einer oder mehreren in einem Abstand vor dem vorderen Bild angeordneten Lichtquellen eine gleichmäßigere Beleuchtung erreicht werden. Auch ist es möglich, das vordere Bild durch Umgebungslicht, insbesondere durch direkte Sonneneinstrahlung zu be­ leuchten. Dabei muß die Beleuchtung des hinteren Bildes hell genug ausgelegt sein, um dem Umgebungslicht entgegen­ treten zu können.
Außer Leuchtstofflampen sind auch Glühbirnen, Niedervolt­ strahler, HQL-Lampen, HQI-Lampen oder Lichtleitersysteme, insbesondere Glasfaserlichtleiter besonders gut als Lichtquellen für die Beleuchtung des vorderen Bildes und/oder des hinteren Bildes einsetzbar.
Die Lichtquellen werden vorteilhafterweise durch eine Steuerung abwechselnd ein- und ausgeschaltet, wobei es besonders günstig ist, wenn die Intervalle für die Schaltvorgänge an der Steuerung eingestellt werden können. Die Steuerung kann ebenfalls in dem Gehäuse angeordnet werden.
Wenn beide Träger durchsichtig sind und auf beide Träger jeweils von beiden Seiten je ein teildurchsichtiges Bild aufgebracht ist und die Träger in einem Abstand voneinander angeordnet sind, der von mindestens einer Lichtquelle ausleuchtbar ist, so können von beiden Seiten der Vorrichtung jeweils zwei Bilder abwechselnd angezeigt werden. Das Gehäuse muß dann die Vorrichtung nur seitlich lichtundurchlässig abschließen. Auf der Vorderseite und auf der Rückseite ist jeweils eine Öffnung oder ein durchsichtiger Abschluß vorzusehen.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie aus der nachfolgenden Beschreibung und den in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen.
Es zeigen:
Fig. 1 Horizontalschnitt durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung
Fig. 2 Frontansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, wobei in der rechten Hälfte das vordere Bild und in der linken Hälfte das hintere Bild dargestellt ist
Fig. 3 Seitenansicht der Vorrichtung aus Fig. 2
Fig. 4 Vergrößerter Teilausschnitt des vorderen Bildes
Fig. 5 Vergrößerter Teilausschnitt einer alternativen Ausführungsform des vorderen Bildes.
Die in Fig. 1 dargestellte Vorrichtung hat ein Gehäuse 1, das an seiner Vorderseite 2 durch eine Acrylglasplatte 3 abgeschlossen ist. Seitlich und hinter der Acrylglasplatte 3 befinden sich an jeder Seite außerhalb des Sichtbereiches der beiden Bilder 4 und 5 jeweils eine Neonröhre 6 als Lichtquelle für das vordere Bild 4.
Eine 2 mm dicke Acrylglasplatte 7 dient als Träger für das vordere Bild 4. Das vordere Bild 4 ist durch Siebdruck auf eine gelochte Folie gedruckt, die nach dem Druck auf die dem hinteren Bild abgewandten Seite der Acrylglasplatte 7 aufgeklebt ist. Es ist jedoch auch möglich, das vordere Bild 4 direkt auf die Acrylglasplatte 7 aufzubringen, insbesondere auf zudrucken.
Unmittelbar hinter der Acrylglasplatte 7 ist eine 3 mm dicke, weiße, lichtdurchlässige Kunststoffplatte 8 als Träger für das hintere Bild 5 angeordnet. Die Kunststoff­ platte 8 hat auf der dem vorderen Bild 4 zugewandten Seite an beiden Rändern je einen vertikal verlaufenden Steg 9, der an der Acrylglasplatte 7 anliegt und einen geringen Abstand zwischen den beiden Trägerplatten 7 und 8 bewirkt. Hinter der Kunststoffplatte 8 ist eine große Neonröhre 10 angeordnet, die als Lichtquelle für die rückseitige Beleuchtung des hinteren Bildes 5 dient.
Die Biler 4 und 5 haben jeweils eine Größe von Din A0. Bei großen Bildgrößen können auch mehrere Lichtquellen 10 für die Beleuchtung des hinteren Bildes 5 vorgesehen sein.
Auf der Rückseite 11 und an den Seiten 12, sowie oben und unten ist das Gehäuse 1 lichtundurchlässig ausgeführt.
Zwei Transformatoren 13 für die Neonröhren 6 und 10 sind ebenso wie die nicht dargestellte Steuereinheit in dem Gehäuse 1 angebracht.
Bei der in Fig. 2 gezeigten Vorrichtung ist in der rechten Hälfte das vordere Bild 4 und in der linken Hälfte das hintere Bild 5 dargestellt. Im tatsächlichen Betrieb sind beide Bilder abwechseln jeweils vollständig zu sehen.
In der in Fig. 3 gezeigten Seitenansicht des Gehäuses 1 ist eine Öffnung 17 an der Oberseite des Gehäuses 1 dargestellt, durch die die Bilder 4 und 5 auf den Trägerplatten 7 bzw. 8 leicht herausgenommen und neue Bilder eingesetzt werden können.
In Fig. 4 ist ein stark vergrößerter Ausschnitt des vorderen Bildes 4 gezeigt. Die durchsichtigen Bereiche sind durch Löcher 14 gebildet. Die nichtdurchsichtigen Bereiche 15 bilden das vordere Bild 4.
In Fig. 5 ist ein stark vergrößerter Ausschnitt des vorderen Bildes 4 gezeigt, bei dem die durchsichtigen Bereiche 14 die Bereiche sind, die um die Bildpunkte 16 herum zwischen den einzelnen Bildpunkten 16 liegen. Die Bildpunkte 16 bilden die nichtdurchsichtigen Bereiche und das vordere Bild 4.

Claims (15)

1. Vorrichtung zur wechselnden Anzeige von verschiedenen Bildern, insbesondere zur Reklame, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Bilder (4, 5) hintereinander angeordnet sind, von denen das hintere Bild (5) lichtdurchlässig und von hinten beleuchtbar ist, und daß das vordere Bild (4) aufgrund von zumindest annähernd regelmäßig angeordneten durchsichtigen Bereichen (14), insbesondere Löchern und/oder Spalten teildurchsichtig ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das vordere Bild (4) auf einem durchsichtigen Träger (7) und das hintere Bild (5) auf einem lichtdurchlässigen oder durchsichtigen Träger (8) aufgebracht ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die durchsichtigen Bereiche (14) durch kleine kreisförmige, schlitzförmige oder eckige Löcher gebildet sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das vordere Bild (4) aus kleinen Punkten (16) besteht und die durchsichtigen Bereiche (14) durch die Abstände zwischen den einzelnen Punkten (16) gebildet sind.
5. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die durchsichtigen Bereiche (14) eine Fläche von 30%-70%, vorzugsweise von 50% der Gesamtfläche des vorderen Bildes (4) bilden.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das vordere Bild (4) auf eine Folie aufgebracht ist, die mit den durchsichtigen Bereichen (14) vorgestanzt und auf den Träger (7) aufgeklebt ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Träger (7, 8) aus Glas, Acrylglas oder aus lichtdurch­ lässigem Kunststoff gebildet sind.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (8) des hinteren Bildes (5) für von der Rückseite auftreffendes Licht durchlässig und für von der Vorderseite auftreffendes Licht reflektierend ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Träger (7, 8) auswechselbar in einem Gehäuse (1) angeordnet sind.
10. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderseite des vorderen Bildes (4) von der Seite und/oder von einer oder mehreren in einem Abstand vor der Vorrichtung angeordneten Lichtquellen und/oder durch Umgebungslicht, insbesondere durch direkte Sonneneinstrahlung beleuchtbar ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Lichtquellen (6, 10) für die Beleuchtung des vorderen Bildes und/oder des hinteren Bildes Leuchtstofflampen, vorzugsweise Hochspannungsleuchtstoffröhren vorgesehen sind.
12. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Lichtquellen (6, 10) für die Beleuchtung des vorderen Bildes und/oder des hinteren Bildes Glühbirnen, Niedervoltstrahler, HQL-Lampen, HQI-Lampen oder Lichtleitersysteme, insbesondere Glasfaserlichtleiter vorgesehen sind.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtquellen (6, 10) für die Beleuchtung des vorderen und des hinteren Bildes durch eine Steuerung abwechselnd ein- und ausschaltbar sind.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Intervalle für die Beleuchtung des vorderen und des hinteren Bildes durch die Steuerung einstellbar sind.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß beide Träger (7, 8) durchsichtig sind und auf beide Träger (7, 8) jeweils von beiden Seiten je ein teildurchsichtiges Bild aufgebracht ist und daß die Träger (7, 8) in einem Abstand voneinander angeordnet sind, der von mindestens einer Lichtquelle ausleuchtbar ist.
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