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DE19612752A1 - Selbstklemmender Spannschlüssel - Google Patents

Selbstklemmender Spannschlüssel

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DE19612752A1
DE19612752A1 DE1996112752 DE19612752A DE19612752A1 DE 19612752 A1 DE19612752 A1 DE 19612752A1 DE 1996112752 DE1996112752 DE 1996112752 DE 19612752 A DE19612752 A DE 19612752A DE 19612752 A1 DE19612752 A1 DE 19612752A1
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Gernot Hirse
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    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
    • B25BTOOLS OR BENCH DEVICES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, FOR FASTENING, CONNECTING, DISENGAGING OR HOLDING
    • B25B13/00Spanners; Wrenches
    • B25B13/10Spanners; Wrenches with adjustable jaws
    • B25B13/28Spanners; Wrenches with adjustable jaws the jaws being pivotally movable

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Details Of Spanners, Wrenches, And Screw Drivers And Accessories (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen selbstklemmenden Spannschlüssel mit einer mit einem Griff verbundenen festen Spannbacke und einer am Griff gelagerten, schwenkbaren Spannbacke und mit einer Feder, die die schwenkbare Spannbacke in ihre Spannstellung drückt.
Derartige Spannschlüssel, die je nach der Ausgestaltung ihrer Spannbackenflächen als Schraubenschlüssel, Rohrzange oder als Kombination davon eingesetzt werden, haben einerseits gegenüber festen oder verstellbaren Schraubenschlüsseln und andererseits gegenüber Zangen die Vorteile, daß die erforderliche Spannkraft durch Bewegung des Griffs in Spannrichtung selbsttätig aufgebracht wird. Da sich die Spannkraft bei einer Bewegung des Griffs entgegengesetzt zur Spannrichtung wieder löst, können solche Spannschlüssel ratschenartig eingesetzt werden.
Bei einem bekannten selbstklemmenden Spannschlüssel der eingangs genannten Gattung (US-PS 4 651 597, Fig. 18) wird die schwenkbare Spannbacke durch eine am Griff angebrachte Blattfeder ständig in ihre Spannstellung gedrückt. Dadurch ist sichergestellt, daß die selbstklemmende Wirkung der schwenkbaren Spannbacke einsetzt, sobald der Griff in Spannrichtung geschwenkt wird. Ein Nachteil derartiger Spannschlüssel besteht jedoch darin, daß der Spannschlüssel für den Spannvorgang zwar einhändig bedient werden kann, daß zum Lösen des Spannschlüssels jedoch ein Eingriff erforderlich ist, für den normalerweise eine zweite Hand benötigt wird; oftmals muß auch eine Hand an die Mutter o. dgl. herangeführt werden, was aber in vielen Fällen aus Platzgründen nicht möglich ist. Bei dem genannten bekannten Spannschlüssel ist es beispielsweise erforderlich, die schwenkbare Spannbacke von Hand gegen die Kraft der Blattfeder zu öffnen, um den Spannschlüssel abziehen zu können. Insbesondere bei gezahnten Schraubenschlüsseln, die eine ratschenartige Bewegung in 15°-Schritten ermöglichen, ist ein Abziehen des Spannschlüssels ohne Eingriff von Hand schwierig oder sogar unmöglich, da der selbstklemmende Spannschlüssel durch seine Zahnung gehalten wird und sich die Selbstklemmung beim Versuch des Abziehens noch erhöht.
Bei anderen bekannten selbstklemmenden Spannschlüsseln (US-PS 4 651 597, Fig. 3; US-PS 4 616 534) ist die Betätigung eines am Griff gelagerten Hebels erforderlich, um die schwenkbare Spannbacke zu lösen. Gerade in denjenigen Einsatzfällen, in denen die Verwendung eines selbstklemmenden Spannschlüssels vorteilhaft ist, nämlich an schwierig zugänglichen Stellen, wird dieser Vorteil wieder durch die Notwendigkeit aufgehoben, zum Lösen einen Hebel am Spannschlüssel zu betätigen oder die schwenkbare Spannbacke von Hand zurückzubewegen.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen gezahnten, insbesondere auch in 15°-Schritten ratschbaren selbstklemmenden Spannschlüssel der eingangs genannten Gattung so auszubilden, daß er allein durch die Bewegung des Griffs gelöst werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Feder eine als Schraubenfeder ausgeführte Druckfeder ist, die in einer Federbohrung des Griffs aufgenommen ist und gegen die Rückseite der schwenkbaren Spannbacke drückt, und daß an der Rückseite ein Rastabsatz ausgebildet ist, an dem die Druckfeder oder ein damit verbundenes Druckstück in einer geöffneten Stellung des Spannschlüssels einrastet.
Zum Öffnen des Spannschlüssels reicht es aus, diesen mittels seines Griffs gegen das Spannobjekt zu bewegen, beispielsweise gegen eine mit dem Spannschlüssel festgezogene Mutter oder Rohrverschraubung. Dabei wird die schwenkbare Spannbacke nach hinten zum Griff hin geschwenkt und geöffnet. Sie bleibt in dieser konstruktiv vorgegebenen Öffnungsstellung stehen, weil die Druckfeder einrastet und die bewegliche Spannbacke in dieser geöffneten Stellung hält. In dieser Stellung kann der weit geöffnete Spannschlüssel zurückgezogen werden. Um den Spannschlüssel wieder in seine Spannstellung zu bringen, genügt es, die bewegliche Spannbacke wieder in ihre Spannstellung zu schwenken.
Bevorzugt weist der Griff im Bereich der Lagerung der schwenkbaren Spannbacke zwei seitliche Wangen auf, zwischen die ein Abschnitt der schwenkbaren Spannbacke ragt, wobei die Innenwände der Wangen jeweils eine Führungsrinne für die Druckfeder bzw. deren Druckstück in Verlängerung der Federbohrung aufweisen.
Hierbei sind die Lagerung der schwenkbaren Spannbacke sowie die an der schwenkbaren Spannbacke in der geöffneten Stellung einrastende Druckfeder vollständig innerhalb des Spannschlüssels angeordnet; sie stören daher bei der Handhabung nicht und es besteht keine Gefahr einer Beschädigung.
Anstelle der Anordnung der Druckfeder im Griff kann auch vorgesehen sein, die Druckfeder in einer Federbohrung der schwenkbaren Spannbacke aufzunehmen, wobei die Druckfeder gegen eine Stützkante des Griffs drückt; an der Stützkante ist ein Rastabsatz ausgebildet, an dem die Druckfeder oder ein damit verbundenes Druckstück in einer geöffneten Stellung des Spannschlüssels einrastet. Diese Ausführung hat den Vorteil, daß ein verhältnismäßig schmaler Griff verwendet werden kann, da die Druckfeder nicht im Griff untergebracht werden muß.
Vorzugsweise ist auch hierbei vorgesehen, daß die schwenkbare Spannbacke im Bereich ihrer Lagerung zwei seitliche Wangen aufweist, zwischen die ein Abschnitt des Griffs ragt, und daß die Innenwände der Wangen jeweils eine Führungsrinne für die Druckfeder bzw. deren Druckstück in Verlängerung der Federbohrung aufweisen.
Diese seitlichen Führungsrinnen bewirken eine Führung der Feder bzw. des Druckstücks auch in dem aus der Federbohrung herausragenden Bereich. Dies gilt auch bei der Anordnung der Federbohrung im Griff.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Erfindungsgedankens sind Gegenstand weiterer Unteransprüche.
Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung näher erläutert, die in der Zeichnung dargestellt sind. Die Figuren zeigen jeweils Teil-Längsschnitte durch selbstklemmende Spannschlüssel mehrerer Ausführungsformen in verschiedenen Spannstellungen. Es zeigen:
Fig. 1-4 eine erste Ausführungsform eines Spannschlüssels,
Fig. 5 eine demgegenüber abgewandelte zweite Ausführungsform,
Fig. 6 und 7 eine dritte abgewandelte Ausführungsform,
Fig. 8 und 9 eine vierte abgewandelte Ausführungsform und
Fig. 10 in einem vergrößerten Längsschnitt eine Druckfeder mit einer Hülse als Druckstück.
Der in den Fig. 1-4 in einer ersten Ausführungsform dargestellte selbstklemmende Spannschlüssel weist einen nur abgebrochen dargestellten Griff 1 auf, der mit einer festen Spannbacke 2 starr verbunden ist. Eine schwenkbare Spannbacke 3 ist in einem Gelenk 4 oder Gewerbe schwenkbar am Griff 1 gelagert. Hierzu weist der Griff 1 im Bereich der Lagerung 4 der schwenkbaren Spannbacke 3 zwei seitliche Wangen 1a auf, zwischen die ein Abschnitt 3a der schwenkbaren Spannbacke 3 ragt.
Die Spannbacken 2 und 3 sind nach Art eines teilweise offenen Ringschlüssels mit Spannflächen 4 versehen, die ein Spannen eines Sechskants, beispielsweise einer Mutter oder eines Schraubenkopfes, in Schritten von 15° erlauben.
Eine als Schraubenfeder ausgeführte Druckfeder 5 ist in einer Federbohrung 6 angeordnet, die sich in Längsrichtung des Griffes 1 erstreckt und in den Längsschlitz zwischen den beiden seitlichen Wangen 1a mündet. Ein nagelförmiges Druckstück 7, dessen gewölbter Kopf 7a am äußeren Ende der Druckfeder 5 angeordnet ist, weist einen länglichen Schaft 7b auf, der im inneren der Druckfeder 5 liegt. An den Innenwänden der beiden Wangen 1a ist jeweils eine Führungsrinne 8 für die Druckfeder 5 bzw. deren Druckstück 7 ausgespart. Die Führungsrinne 8 verläuft in Verlängerung der Federbohrung 6 und weist im Querschnitt den gleichen Durchmesser auf wie diese. Die beiden Führungsrinnen 8 entstehen beim Bohren der Federbohrung 6 mit einem Bohrungsdurchmesser, der größer ist als der gegenseitige Abstand der Wangen 1a. In den beiden Führungsrinnen 8 wird der Kopf 7a des Druckstücks 7 geführt, wenn er aus der Federbohrung 6 herausragt.
Die Druckfeder 5 drückt mit dem Druckstück 7 gegen die Rückseite oder Unterseite 3b der schwenkbaren Spannbacke 3, um diese in ihre engste Stellung zu drücken, die in Fig. 1 dargestellt ist. Dabei kommt die schwenkbare Spannbacke an einer Anschlagfläche 8 an der Rückseite der festen Spannbacke 2 zum Anschlag.
Wird der Spannschlüssel mit seiner beweglichen Spannbacke 3 gegen einen zu spannenden Sechskant gedrückt, beispielsweise eine Schraubenmutter, so öffnet sich die schwenkbare Spannbacke in der in Fig. 2 gezeigten Weise, um die Mutter zu erfassen. Wird der Griff 1 in Spannrichtung geschwenkt, so wird die Mutter zwischen der festen Spannbacke 2 und der beweglichen Spannbacke 3 eingespannt und kann gedreht werden.
Bei entgegengesetzter Schwenkbewegung des Griffs 1 (entgegengesetzt zum Uhrzeigersinn in der Zeichnung) öffnet sich die bewegliche Spannbacke 3 so weit, daß eine ratschende Bewegung ausgeführt werden kann. Diese Stellungen sind in Fig. 2 und 3 gezeigt.
An der Rückseite 3b der schwenkbaren Spannbacke 3 ist ein Rastabsatz 9 vorgesehen. Um den Spannschlüssel von dem Spannobjekt zu lösen und abzuziehen, wird der Spannschlüssel zunächst mittels des Griffs 1 mit der schwenkbaren Spannbacke 3 gegen das Spannobjekt gedrückt, wobei die Spannbacke 3 zum Griff 1 hin verschwenkt wird. In dieser geöffneten Stellung, die in Fig. 4 dargestellt ist, rastet das Druckstück 7 unter der Federwirkung der Druckfeder 5 am Rastabsatz 9 ein und hält die schwenkbare Spannbacke 3 in der geöffneten Stellung. In dieser Endraststellung kann der Spannschlüssel vom Spannobjekt abgezogen werden. Vor einem erneuten Ansetzen wird die schwenkbare Spannbacke 3 von Hand in die in Fig. 1 gezeigte Ausgangsstellung zurückgeschwenkt.
Bei dem in Fig. 5 gezeigten Ausführungsbeispiel eines Spannschlüssels sind die Spannbacken 2 und 3 mit gezahnten Spannflächen 4 versehen. Diese Zahnung ermöglicht es, ein Spannobjekt, das beispielsweise ein Sechskant aber auch ein rundes Objekt sein kann, in jeder beliebigen Stellung zu spannen. Die Kraft der Druckfeder 5, die über das Druckstück 7 die schwenkbare Spannbacke 3 in ihre Spannstellung drückt, verhindert ein Abziehen der gezahnten Spannbacken 2, 3 von dem Spannobjekt. Deshalb ist auch hier an der Rückseite 3a der schwenkbaren Spannbacke 3 eine Rastausnehmung 9 vorgesehen, in die das Druckstück 7 in der geöffneten Stellung des Spannschlüssels einrastet, um diesen in seiner geöffneten Stellung zu halten, in der er vom Spannobjekt abgezogen werden kann.
Beim Ausführungsbeispiel nach den Fig. 6 und 7 ist ebenso wie bei den vorher beschriebenen Ausführungsbeispielen die Druckfeder 5 in der Federbohrung 6 im Griff 1 untergebracht. Die Ausführung nach den Fig. 6 und 7 unterscheidet sich von der Ausführung nach Fig. 5 dadurch, daß die feste Spannbacke 2 hierbei in einem Gelenk 10 am Griff 1 gelagert ist. Der zwischen die beiden seitlichen Wangen 1a des Griffs ragende Abschnitt 3a der schwenkbaren Spannbacke 3 weist ein Langloch 11 auf, das eine begrenzte Verschiebung der schwenkbaren Spannbacke 3 gegenüber einem Lagerbolzen 12 erlaubt. Die beiden Spannbacken 2 und 3 berühren sich in einer Gleitfläche 13. Die gegenseitige Abstützung an dieser Gleitfläche 13 führt dazu, daß bei einer Verschwenkung der Spannbacke 3 die einander gegenüberstehenden gezahnten Spannflächen 4 der Spannbacken 2 und 3 parallel zueinander bleiben. Dadurch wird das Spannen eines Sechskants erleichtert und begünstigt. Die Druckfeder 5 drückt in der vorher beschriebenen Weise in das Druckstück 7 die schwenkbare Spannbacke 3 in Richtung auf ihre engste Stellung. In der geöffneten Stellung, die in Fig. 7 dargestellt ist, rastet das Druckstück 7 am Rastabsatz 9 ein, um trotz der gezahnten Spannflächen 4 ein Abziehen des Spannschlüssels vom Spannobjekt zu ermöglichen, ohne daß ein Eingriff von Hand an der Spannbacke 3 - ggf. über einen Fernbetätigungsmechanismus - erforderlich wäre.
In den Fig. 8 und 9 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel eines selbstklemmenden Spannschlüssels in einer Spannstellung (Fig. 8) und seiner am weitesten geöffneten Stellung (Fig. 9) dargestellt. Von den vorher beschriebenen Ausführungsbeispielen unterscheidet sich dieses Beispiel im wesentlichen dadurch, daß die Federbohrung 6, die die Druckfeder 5 aufnimmt, in der schwenkbaren Spannbacke 3 ausgespart ist. Die Druckfeder 5 drückt mit dem Druckstück 7 gegen eine Stützkante 14 des Griffs 1. Auf diese Weise wird auch hierbei die schwenkbare Spannbacke 3 in ihre Spannstellung gedrückt, wie in Fig. 8 gezeigt ist.
Die schwenkbare Spannbacke 3 weist im Bereich ihrer Lagerung 4 zwei seitliche Wangen 3b auf, zwischen die ein Abschnitt 1b des Griffs ragt. Ähnlich wie die seitlichen Wangen 1a beim Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1-4 weisen auch die seitlichen Wangen 3b beim Ausführungsbeispiel nach den Fig. 8 und 9 jeweils eine Führungsrinne 8 auf, in der die Druckfeder 5 bzw. deren Druckstück 7 geführt wird. Die Führungsrinnen 8 erstrecken sich in Verlängerung der Federbohrung 6.
An der Stützkante 14 ist ein Rastabsatz 9 ausgebildet, an dem das Druckstück 7 der Druckfeder 5 in der geöffneten Stellung des Spannschlüssels einrastet, wie in Fig. 9 gezeigt. In dieser Stellung kann der Spannschlüssel vom Spannobjekt abgezogen werden. Durch Druck von Hand wird die schwenkbare Spannbacke 3 wieder aus ihrer geöffneten Stellung gelöst, bevor der Spannschlüssel erneut auf ein Spannobjekt aufgesetzt wird.
Fig. 10 zeigt in vergrößerter Teildarstellung die Anordnung der Druckfeder 5 in der Federbohrung 6. Das Druckstück, das an der Rückseite der schwenkbaren Spannbacke 3 (bei den Ausführungen nach den Fig. 1-7) oder an der Stützkante 14 des Griffs (Ausführung nach Fig. 8 und 9) zur Anlage kommt, ist hierbei als Hülse 15 ausgeführt, die die Druckfeder 5 auf einen Teil ihrer Länge umschließt und selbst in der Federbohrung 6 geführt ist.

Claims (6)

1. Selbstklemmender Spannschlüssel mit einer mit einem Griff verbundenen festen Spannbacke und einer am Griff gelagerten, schwenkbaren Spannbacke und mit einer Feder, die die schwenkbare Spannbacke in ihre Spannstellung drückt, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder eine als Schraubenfeder ausgeführte Druckfeder (5) ist, die in einer Federbohrung (6) des Griffs (1) aufgenommen ist und gegen die Rückseite (3b) der schwenkbaren Spannbacke (3) drückt, und daß an der Rückseite (3b) ein Rastabsatz (9) ausgebildet ist, an dem die Druckfeder (5) oder ein damit verbundenes Druckstück (7) in einer geöffneten Stellung des Spannschlüssels einrastet.
2. Spannschlüssel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Griff (1) im Bereich der Lagerung (4) der schwenkbaren Spannbacke (3) zwei seitliche Wangen (1a) aufweist, zwischen die ein Abschnitt (3a) der schwenkbaren Spannbacke (3) ragt, und daß die Innenwände der Wangen (1a) jeweils eine Führungsrinne (8) für die Druckfeder (5) bzw. deren Druckstück (7) in Verlängerung der Federbohrung (6) aufweisen.
3. Selbstklemmender Spannschlüssel mit einer mit einem Griff verbundenen festen Spannbacke und einer am Griff gelagerten schwenkbaren Spannbacke und mit einer Feder, die die schwenkbare Spannbacke in ihre Spannstellung drückt, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder eine als Schraubenfeder ausgeführte Druckfeder (6) ist, die in einer Federbohrung (7) der schwenkbaren Spannbacke (3) aufgenommen ist und gegen eine Stützkante (14) des Griffs (1) drückt, und daß an der Stützkante (14) ein Rastabsatz (9) ausgebildet ist, an dem die Druckfeder (5) oder ein damit verbundenes Druckstück (7) in einer geöffneten Stellung des Spannschlüssels einrastet.
4. Spannschlüssel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die schwenkbare Spannbacke im Bereich ihrer Lagerung (4) zwei seitliche Wangen (3b) aufweist, zwischen die ein Abschnitt (1b) des Griffs (1) ragt, und daß die Innenwände der Wangen (3b) jeweils eine Führungsrinne (8) für die Druckfeder (5) bzw. deren Druckstück (7) in Verlängerung der Federbohrung (6) aufweisen.
5. Spannschlüssel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Druckstück (7) nagelförmig ausgeführt ist und einen im Inneren der Druckfeder (5) liegenden Schaft (7b) aufweist.
6. Spannschlüssel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Druckstück eine die Druckfeder (5) auf einen Teil ihrer Länge umschließende Hülse (15) aufweist.
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