DE19610249C1 - Belegklampe für Segelboote - Google Patents
Belegklampe für SegelbooteInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Belegklampe für Segelboote nach
dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Derartige Belegklampen sind beispielsweise aus der
US-PS 41 47 122 bekannt. Die Verstellbarkeit der Belegklampe erfolgt
dabei mit Hilfe einer Schraube, die sich in eines einer Vielzahl
von Löchern der Schotschiene erstreckt und die Belegklampe
daher auf der Schotschiene fixiert. Die Klammer, an der die Be
legklampe befestigt ist, ist als im wesentlichen C-förmiges Profil
ausgestaltet, welches einen im wesentlichen T-förmigen Bereich
der Schotschiene umgreift.
Die Längsbeweglichkeit einer Belegklampe wird mit der gat
tungsgemäßen Belegklampe zwar ermöglicht, eine Entfernung
der Belegklampe von der Schotschiene ist jedoch nur mit erheb
lichem Aufwand möglich: Die Schotschienen enden nicht frei,
sondern an beiden Enden der Schotschiene ist üblicherweise
ein Block oder Klotz angeordnet, der vom Profil der Schot
schiene kontinuierlich zu einer verrundeten flachen Spitze ver
läuft. Dies dient einerseits der Vermeidung von Unfallgefahren
und Verletzungsmöglichkeiten am freien scharfkantigen Ende
der Schotschiene. Zum anderen wird durch diesen Block verhin
dert, daß die Belegklampe irrtümlich vollständig von der Schot
schiene entfernt werden kann, z. B. dann, wenn die Belegklam
pe unter Druck steht und versehentlich blitzartig aus der Schot
schiene herausrauschen könnte sobald der Sperrmechanismus
gelöst wird.
Eine gattungsfremde Belegklampe ist aus der DE 295 17 510 U1
bekannt: Zwei miteinander verschraubte Wangen der Be
legklampe umgreifen einen Stahldraht oder ähnliche längliche
Haltekörper. Durch Lösen der Verschraubung können die bei
den Wangen derart gelockert oder vollständig voneinander ge
trennt werden, daß die Belegklampe entweder verschoben oder
an einem anderen Haltekörper befestigt werden kann.
Belegklampen allgemein, also auch die gattungsgemäßen sowie
die gattungsfremden Belegklampen, sind insofern nachteilig, als
sie während des
Segelns häufig an Deck stören und die Arbeit der Mannschaft
behindern. Die Anzahl der Belegklampen wird daher oder auch
aus Kostengründen bei preiswerten Booten gering gehalten. Je
nach Situation im Hafen kann es jedoch wünschenswert sein,
zugunsten einer möglichst ruhigen Lage des Bootes zusätzliche
Halteeinrichtungen, z. B. eine Spring, vorzusehen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Belegklampe
nach dem Oberbegriff des Anspruches 1 dahingehend zu ver
bessern, daß diese auf einfache Weise bei Bedarf nachgerüstet
und auch wieder entfernt werden kann.
Diese der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird durch eine
Belegklampe mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
Die Erfindung schlägt mit anderen Worten vor, die Belegklampe
entfernbar auszubilden und nicht dauerhaft mit dem Bootsdeck
zu verbinden. Die Befestigung soll vielmehr an der auf Segel
booten ohnehin vorhandenen Schotschiene erfolgen. Derartige
Schotschienen dienen zur Einstellung des Hohlpunkts
der Schot für das Vorsegel und weisen daher eine Vielzahl von
Arretierbohrungen auf, in welche Sperrstifte der Schotblöcke
eingreifen, so daß entlang der Schotschiene der Schotblock
nahezu beliebig verstellt werden kann, an dem eingestellten
Punkt jedoch festgelegt ist.
Vorteilhaft weist die Belegklampe ebenfalls Sperrstifte auf, die
mit derartigen Arretierbohrungen zusammenwirken, so daß auf
einfache Weise die Belegklampe auf der Schotschiene festge
setzt werden kann.
Dabei kann vorteilhaft vorgesehen sein, mehrere Sperrstifte
gleichzeitig zu betätigen. So können beispielsweise zwei
Sperrstifte auf einer gemeinsamen Schiene angeordnet sein, die
mit einer einzigen Betätigung das Lösen beider Sperrstifte er
möglicht. Alternativ kann vorgesehen sein, ein Zugmittel in Form
einer Kette, eines Seiles oder eines Gestänges vorzusehen,
welches auf sämtliche Sperrstifte zugreift, so daß die Betäti
gung dieses Zugmittels eine gleichzeitige Betätigung sämtlicher
Sperrstifte darstellt. Auf diese Weise kann mit einer Hand die
Arretiermöglichkeit gelöst und mit der anderen Hand die Beleg
klampe auf der Schotschiene verschoben werden.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den
Unteransprüchen entnehmbar.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der Zeich
nung im folgenden näher erläutert.
Dabei ist mit 1 ein Belegklampe bezeichnet, die fest an einer
Klammer 2 befestigt ist. Die Klammer weist zwei parallele seitli
che Wangen auf, von denen eine Wange 3 starr mit dem die
Belegklampe 1 tragenden Rücken 4 der Klammer 2 verbunden
ist, während eine zweite Wange 5 schwenkbeweglich am
Rücken 4 anscharniert ist.
Zu diesem Zweck ist ein lediglich schematisch angedeutetes
Scharnier 6 vorgesehen, wobei zusätzlich eine Feder vorge
sehen sein kann, die aus Übersichtlichkeitsgründen nicht dar
gestellt ist und die die bewegliche Wange 5 in ihrer in der
Zeichnung dargestellten Schließstellung hält, also zur fest-ste
henden Wange 3 hin beaufschlagt.
Aus dieser dargestellten Schließstellung kann die bewegliche
Wange 5 verschwenkt werden, indem sie von der festen Wange
3 weg verschwenkt wird. Diese Stellung der beweglichen
Wange 5 kann als Freigabestellung bezeichnet werden, wobei
in dieser Freigabestellung die Belegklampe 1 mitsamt der
Klammer 2 auf eine Schotschiene eines Segelbootes aufgesetzt
werden kann. Durch Loslassen verschwenkt die bewegliche
Wange 5, durch die Feder angetrieben wird, in ihre Schließ
stellung, in der die beiden Wangen 3 und 5 mit jeweils ihrem
unteren, abgekanteten Bereich die Schotschiene umgreifen und
die Belegklampe 1 auf der Schotschiene halten. Eine Verschie
besicherung der Belegklampe 1 auf der Schotschiene wird durch
zwei Sperrstifte 7 bewirkt, die federbelastet ausgebildet sind und
die gegen die Wirkung der Feder nach oben angehoben werden
können. Durch die Feder werden diese Sperrstifte 7 nach unten
gedrückt. Der Abstand der beiden Sperrstifte ist in Anpassung
an die auf einer Schotschiene vorhandenen Arretierbohrungen
gewählt, so daß sich jeweils beide Sperrstifte 7 gleichzeitig in
zwei Arretierbohrungen erstrecken und eine besonders sichere
Festlegung der Belegklampe 1 auf der Schotschiene ermög
lichen können. Es ist jedoch möglich, den Abstand der beiden
Sperrstifte 7 unabhängig vom Abstand der Arretierbohrungen
der Schotschiene zu wählen, so daß eine feinere Positionierung
der Klammer 2 und damit der Belegklampe 1 auf der Schot
schiene ermöglicht wird, als es durch den Abstand der dort vor
handenen Arretierbohrungen vorgesehen ist.
Die Kontur der Klammer 2 kann so eng an den Außenumfang
der Schotschiene angepaßt sein, daß bei Belastung der Beleg
klampe 1 die Klammer 2 sofort auf der Schotschiene verkantet,
so daß eine Beweglichkeit der Klammer 2 auf der Schotschiene
und damit ein evtl. Lösen der Klammer 2 von der Schotschiene
verhindert wird. Zudem können zusätzliche Riegelmittel vorge
sehen sein, die die bewegliche Wange 5 in ihrer Schließstellung
fixieren, so daß eine Beweglichkeit der Wange 5 wahlweise
ausgeschlossen werden kann.
Die Fixierung der Belegklampe 1 in Längsrichtung auf der
Schotschiene kann abgesehen von den beiden dargestellten
Sperrstiften 7 auch dadurch erfolgen, daß beispielsweise die
dargestellte Klammer 2 an einem Stirnende nicht, wie darge
stellt, offen ausgebildet ist, sondern dort einen in den lichten
Querschnitt der Klammer 2 ragenden Vorsprung aufweist. Wenn
die Klammer 2 auf die Schotschiene aufgesetzt ist, wären sie
nur so weit auf der Schotschiene längsbeweglich, bis dieser An
schlag an der Stirnkante der Schotschiene zur Anlage kommt.
Je nach Zugrichtung des an der Belegklampe 1 befestigten
Seiles wäre eine derartige Belegklampe an dem jeweils geeig
neten Ende der Schotschiene anzusetzen.
Weiterhin könnte die Fixierung der Belegklampe auf der Schot
schiene durch angeformte Vorsprünge erfolgen, die sich ähnlich
wie die dargestellten Sperrstifte 7 in die Arretierbohrungen der
Schotschiene erstrecken. Ein Versetzen einer derart befestigten
Belegklampe würde jedoch notwendigerweise zunächst das
Lösen der gesamten Klammer 2 von der Schotschiene voraus
setzen, um dann die Klammer mitsamt der Belegklampe auf der
Schotschiene zu versetzen. Die dargestellte Ausbildung mit den
beweglichen Sperrstiften 7 ermöglicht demgegenüber auch bei
auf der Schotschiene verbleibender Klammer 2 deren axiale
Verstellbarkeit auf der Schotschiene.
Die bewegliche Wange 5 kann gegen eine unerwünschte Öff
nungsbewegung gesichert sein, in dem das Scharnier 6, um
welches die bewegliche Wange 5 schwenkbar ist, einen Mehr
kantabschnitt, beispielsweise in Form eines Dreikant-, Vierkant- oder
Sechskantstabes aufweist oder einen als Feinverzahnung
ausgebildeten Abschnitt. Durch eine Beweglichkeit der Wange 5
in Längsrichtung des Scharnieres 6 kann die Wange 5 in die mit
den übrigen Abmessungen der Belegklampe bündig ab
schließende Stellung verschoben werden. Dadurch, daß die
Wange 5 mit einem korrespondierenden Profil die Feinverzah
nung bzw. den Mehrkantabschnitt des Scharnieres 6 umgreift,
ist in dieser Stellung eine Schwenkbeweglichkeit der Wange 5
nicht gegeben. Zum Öffnen der Wange 5 kann diese entlang der
Scharnierachse verschoben werden, bis die Kontur der Wange
5 nicht mehr mit der Kontur des entsprechend profilierten Ab
schnittes des Scharnieres 6 zusammenwirkt. In dieser verscho
benen Stellung ist dann die beschriebene Schwenkbewegung
der Wange 5 möglich, um die Belegklampe von der Schotschie
ne entfernen zu können bzw. auf die Schotschiene aufsetzen zu
können.
Claims (6)
1. Belegklampe für Segelboote, wobei das Segelboot eine
Schotschiene aufweist und wobei die Belegklampe an einer
länglichen Klammer befestigt ist, welche auf der Schotschiene
längsbeweglich angeordnet ist und wobei die Klammer zwei
parallele, die Schotschiene umgreifende Wange aufweist und
wobei Riegelmittel vorgesehen sind, die eine Verschiebung der
Klammer auf der Schotschiene in zumindest einer Richtung
sperren, dadurch gekennzeichnet, daß die Wangen (5) gegen
einander beweglich sind aus einer die Schotschiene um
greifenden Schließstellung in eine Freigabestellung, in der die
Klammer (2) von der Schotschiene entfernbar ist, und wobei eine
Wange (5) mittels eines in Längsrichtung der Klammer (2)
verlaufenden Scharniers (6) gegenüber der anderen Wange (3)
beweglich ist.
2. Belegklampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Riegelmittel einen oder mehrere Sperrstifte (7) umfassen, die in
die in der Schotschiene vorhandenen Arretierbohrungen ein
greifen.
3. Belegklampe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Sperrstifte (7) federbelastet und unverlierbar befestigt sind,
wobei die Sperrstifte (7) gegen die Wirkung der Feder aus ihrer
in die Arretierbohrungen eingreifenden Riegelstellung in eine
Freigabestellung beweglich sind, in der die Klammer (7) auf der
Schotschiene verschiebbar ist.
4. Belegklampe nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch eine Sperre, welche die beiden Wangen
in ihrer Schließstellung fixiert.
5. Belegklampe nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch eine Feder, welche die beiden Wangen in
ihrer Schließstellung hält.
6. Belegklampe nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch eine
Handhabe zur gleichzeitigen Betätigung zweier oder mehrerer
Sperrstifte (7).
Priority Applications (2)
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|---|---|---|---|
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Publications (1)
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ID=7788416
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| DE (1) | DE19610249C1 (de) |
Cited By (2)
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| USD489312S1 (en) | 2002-09-17 | 2004-05-04 | David J. Ziemer | Boat cleat |
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1996
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| CN112722150B (zh) * | 2020-12-24 | 2023-06-09 | 徐州燕大传动与控制技术有限公司 | 一种船载可移动夹持装置及使用方法 |
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