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DE19610249C1 - Belegklampe für Segelboote - Google Patents

Belegklampe für Segelboote

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Publication number
DE19610249C1
DE19610249C1 DE1996110249 DE19610249A DE19610249C1 DE 19610249 C1 DE19610249 C1 DE 19610249C1 DE 1996110249 DE1996110249 DE 1996110249 DE 19610249 A DE19610249 A DE 19610249A DE 19610249 C1 DE19610249 C1 DE 19610249C1
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DE
Germany
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sheet rail
sheet
cheek
cleat
rail
Prior art date
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Expired - Fee Related
Application number
DE1996110249
Other languages
English (en)
Inventor
Rainer Tiigi
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Individual
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Individual
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B63SHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; RELATED EQUIPMENT
    • B63BSHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; EQUIPMENT FOR SHIPPING 
    • B63B21/00Tying-up; Shifting, towing, or pushing equipment; Anchoring
    • B63B21/04Fastening or guiding equipment for chains, ropes, hawsers, or the like
    • B63B21/045T-shaped cleats

Landscapes

  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Ocean & Marine Engineering (AREA)
  • Clamps And Clips (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Belegklampe für Segelboote nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Derartige Belegklampen sind beispielsweise aus der US-PS 41 47 122 bekannt. Die Verstellbarkeit der Belegklampe erfolgt dabei mit Hilfe einer Schraube, die sich in eines einer Vielzahl von Löchern der Schotschiene erstreckt und die Belegklampe daher auf der Schotschiene fixiert. Die Klammer, an der die Be­ legklampe befestigt ist, ist als im wesentlichen C-förmiges Profil ausgestaltet, welches einen im wesentlichen T-förmigen Bereich der Schotschiene umgreift.
Die Längsbeweglichkeit einer Belegklampe wird mit der gat­ tungsgemäßen Belegklampe zwar ermöglicht, eine Entfernung der Belegklampe von der Schotschiene ist jedoch nur mit erheb­ lichem Aufwand möglich: Die Schotschienen enden nicht frei, sondern an beiden Enden der Schotschiene ist üblicherweise ein Block oder Klotz angeordnet, der vom Profil der Schot­ schiene kontinuierlich zu einer verrundeten flachen Spitze ver­ läuft. Dies dient einerseits der Vermeidung von Unfallgefahren und Verletzungsmöglichkeiten am freien scharfkantigen Ende der Schotschiene. Zum anderen wird durch diesen Block verhin­ dert, daß die Belegklampe irrtümlich vollständig von der Schot­ schiene entfernt werden kann, z. B. dann, wenn die Belegklam­ pe unter Druck steht und versehentlich blitzartig aus der Schot­ schiene herausrauschen könnte sobald der Sperrmechanismus gelöst wird.
Eine gattungsfremde Belegklampe ist aus der DE 295 17 510 U1 bekannt: Zwei miteinander verschraubte Wangen der Be­ legklampe umgreifen einen Stahldraht oder ähnliche längliche Haltekörper. Durch Lösen der Verschraubung können die bei­ den Wangen derart gelockert oder vollständig voneinander ge­ trennt werden, daß die Belegklampe entweder verschoben oder an einem anderen Haltekörper befestigt werden kann.
Belegklampen allgemein, also auch die gattungsgemäßen sowie die gattungsfremden Belegklampen, sind insofern nachteilig, als sie während des Segelns häufig an Deck stören und die Arbeit der Mannschaft behindern. Die Anzahl der Belegklampen wird daher oder auch aus Kostengründen bei preiswerten Booten gering gehalten. Je nach Situation im Hafen kann es jedoch wünschenswert sein, zugunsten einer möglichst ruhigen Lage des Bootes zusätzliche Halteeinrichtungen, z. B. eine Spring, vorzusehen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Belegklampe nach dem Oberbegriff des Anspruches 1 dahingehend zu ver­ bessern, daß diese auf einfache Weise bei Bedarf nachgerüstet und auch wieder entfernt werden kann.
Diese der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird durch eine Belegklampe mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
Die Erfindung schlägt mit anderen Worten vor, die Belegklampe entfernbar auszubilden und nicht dauerhaft mit dem Bootsdeck zu verbinden. Die Befestigung soll vielmehr an der auf Segel­ booten ohnehin vorhandenen Schotschiene erfolgen. Derartige Schotschienen dienen zur Einstellung des Hohlpunkts der Schot für das Vorsegel und weisen daher eine Vielzahl von Arretierbohrungen auf, in welche Sperrstifte der Schotblöcke eingreifen, so daß entlang der Schotschiene der Schotblock nahezu beliebig verstellt werden kann, an dem eingestellten Punkt jedoch festgelegt ist.
Vorteilhaft weist die Belegklampe ebenfalls Sperrstifte auf, die mit derartigen Arretierbohrungen zusammenwirken, so daß auf einfache Weise die Belegklampe auf der Schotschiene festge­ setzt werden kann.
Dabei kann vorteilhaft vorgesehen sein, mehrere Sperrstifte gleichzeitig zu betätigen. So können beispielsweise zwei Sperrstifte auf einer gemeinsamen Schiene angeordnet sein, die mit einer einzigen Betätigung das Lösen beider Sperrstifte er­ möglicht. Alternativ kann vorgesehen sein, ein Zugmittel in Form einer Kette, eines Seiles oder eines Gestänges vorzusehen, welches auf sämtliche Sperrstifte zugreift, so daß die Betäti­ gung dieses Zugmittels eine gleichzeitige Betätigung sämtlicher Sperrstifte darstellt. Auf diese Weise kann mit einer Hand die Arretiermöglichkeit gelöst und mit der anderen Hand die Beleg­ klampe auf der Schotschiene verschoben werden.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den Unteransprüchen entnehmbar.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der Zeich­ nung im folgenden näher erläutert.
Dabei ist mit 1 ein Belegklampe bezeichnet, die fest an einer Klammer 2 befestigt ist. Die Klammer weist zwei parallele seitli­ che Wangen auf, von denen eine Wange 3 starr mit dem die Belegklampe 1 tragenden Rücken 4 der Klammer 2 verbunden ist, während eine zweite Wange 5 schwenkbeweglich am Rücken 4 anscharniert ist.
Zu diesem Zweck ist ein lediglich schematisch angedeutetes Scharnier 6 vorgesehen, wobei zusätzlich eine Feder vorge­ sehen sein kann, die aus Übersichtlichkeitsgründen nicht dar­ gestellt ist und die die bewegliche Wange 5 in ihrer in der Zeichnung dargestellten Schließstellung hält, also zur fest-ste­ henden Wange 3 hin beaufschlagt.
Aus dieser dargestellten Schließstellung kann die bewegliche Wange 5 verschwenkt werden, indem sie von der festen Wange 3 weg verschwenkt wird. Diese Stellung der beweglichen Wange 5 kann als Freigabestellung bezeichnet werden, wobei in dieser Freigabestellung die Belegklampe 1 mitsamt der Klammer 2 auf eine Schotschiene eines Segelbootes aufgesetzt werden kann. Durch Loslassen verschwenkt die bewegliche Wange 5, durch die Feder angetrieben wird, in ihre Schließ­ stellung, in der die beiden Wangen 3 und 5 mit jeweils ihrem unteren, abgekanteten Bereich die Schotschiene umgreifen und die Belegklampe 1 auf der Schotschiene halten. Eine Verschie­ besicherung der Belegklampe 1 auf der Schotschiene wird durch zwei Sperrstifte 7 bewirkt, die federbelastet ausgebildet sind und die gegen die Wirkung der Feder nach oben angehoben werden können. Durch die Feder werden diese Sperrstifte 7 nach unten gedrückt. Der Abstand der beiden Sperrstifte ist in Anpassung an die auf einer Schotschiene vorhandenen Arretierbohrungen gewählt, so daß sich jeweils beide Sperrstifte 7 gleichzeitig in zwei Arretierbohrungen erstrecken und eine besonders sichere Festlegung der Belegklampe 1 auf der Schotschiene ermög­ lichen können. Es ist jedoch möglich, den Abstand der beiden Sperrstifte 7 unabhängig vom Abstand der Arretierbohrungen der Schotschiene zu wählen, so daß eine feinere Positionierung der Klammer 2 und damit der Belegklampe 1 auf der Schot­ schiene ermöglicht wird, als es durch den Abstand der dort vor­ handenen Arretierbohrungen vorgesehen ist.
Die Kontur der Klammer 2 kann so eng an den Außenumfang der Schotschiene angepaßt sein, daß bei Belastung der Beleg­ klampe 1 die Klammer 2 sofort auf der Schotschiene verkantet, so daß eine Beweglichkeit der Klammer 2 auf der Schotschiene und damit ein evtl. Lösen der Klammer 2 von der Schotschiene verhindert wird. Zudem können zusätzliche Riegelmittel vorge­ sehen sein, die die bewegliche Wange 5 in ihrer Schließstellung fixieren, so daß eine Beweglichkeit der Wange 5 wahlweise ausgeschlossen werden kann.
Die Fixierung der Belegklampe 1 in Längsrichtung auf der Schotschiene kann abgesehen von den beiden dargestellten Sperrstiften 7 auch dadurch erfolgen, daß beispielsweise die dargestellte Klammer 2 an einem Stirnende nicht, wie darge­ stellt, offen ausgebildet ist, sondern dort einen in den lichten Querschnitt der Klammer 2 ragenden Vorsprung aufweist. Wenn die Klammer 2 auf die Schotschiene aufgesetzt ist, wären sie nur so weit auf der Schotschiene längsbeweglich, bis dieser An­ schlag an der Stirnkante der Schotschiene zur Anlage kommt. Je nach Zugrichtung des an der Belegklampe 1 befestigten Seiles wäre eine derartige Belegklampe an dem jeweils geeig­ neten Ende der Schotschiene anzusetzen.
Weiterhin könnte die Fixierung der Belegklampe auf der Schot­ schiene durch angeformte Vorsprünge erfolgen, die sich ähnlich wie die dargestellten Sperrstifte 7 in die Arretierbohrungen der Schotschiene erstrecken. Ein Versetzen einer derart befestigten Belegklampe würde jedoch notwendigerweise zunächst das Lösen der gesamten Klammer 2 von der Schotschiene voraus­ setzen, um dann die Klammer mitsamt der Belegklampe auf der Schotschiene zu versetzen. Die dargestellte Ausbildung mit den beweglichen Sperrstiften 7 ermöglicht demgegenüber auch bei auf der Schotschiene verbleibender Klammer 2 deren axiale Verstellbarkeit auf der Schotschiene.
Die bewegliche Wange 5 kann gegen eine unerwünschte Öff­ nungsbewegung gesichert sein, in dem das Scharnier 6, um welches die bewegliche Wange 5 schwenkbar ist, einen Mehr­ kantabschnitt, beispielsweise in Form eines Dreikant-, Vierkant- oder Sechskantstabes aufweist oder einen als Feinverzahnung ausgebildeten Abschnitt. Durch eine Beweglichkeit der Wange 5 in Längsrichtung des Scharnieres 6 kann die Wange 5 in die mit den übrigen Abmessungen der Belegklampe bündig ab­ schließende Stellung verschoben werden. Dadurch, daß die Wange 5 mit einem korrespondierenden Profil die Feinverzah­ nung bzw. den Mehrkantabschnitt des Scharnieres 6 umgreift, ist in dieser Stellung eine Schwenkbeweglichkeit der Wange 5 nicht gegeben. Zum Öffnen der Wange 5 kann diese entlang der Scharnierachse verschoben werden, bis die Kontur der Wange 5 nicht mehr mit der Kontur des entsprechend profilierten Ab­ schnittes des Scharnieres 6 zusammenwirkt. In dieser verscho­ benen Stellung ist dann die beschriebene Schwenkbewegung der Wange 5 möglich, um die Belegklampe von der Schotschie­ ne entfernen zu können bzw. auf die Schotschiene aufsetzen zu können.

Claims (6)

1. Belegklampe für Segelboote, wobei das Segelboot eine Schotschiene aufweist und wobei die Belegklampe an einer länglichen Klammer befestigt ist, welche auf der Schotschiene längsbeweglich angeordnet ist und wobei die Klammer zwei parallele, die Schotschiene umgreifende Wange aufweist und wobei Riegelmittel vorgesehen sind, die eine Verschiebung der Klammer auf der Schotschiene in zumindest einer Richtung sperren, dadurch gekennzeichnet, daß die Wangen (5) gegen­ einander beweglich sind aus einer die Schotschiene um­ greifenden Schließstellung in eine Freigabestellung, in der die Klammer (2) von der Schotschiene entfernbar ist, und wobei eine Wange (5) mittels eines in Längsrichtung der Klammer (2) verlaufenden Scharniers (6) gegenüber der anderen Wange (3) beweglich ist.
2. Belegklampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Riegelmittel einen oder mehrere Sperrstifte (7) umfassen, die in die in der Schotschiene vorhandenen Arretierbohrungen ein­ greifen.
3. Belegklampe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrstifte (7) federbelastet und unverlierbar befestigt sind, wobei die Sperrstifte (7) gegen die Wirkung der Feder aus ihrer in die Arretierbohrungen eingreifenden Riegelstellung in eine Freigabestellung beweglich sind, in der die Klammer (7) auf der Schotschiene verschiebbar ist.
4. Belegklampe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Sperre, welche die beiden Wangen in ihrer Schließstellung fixiert.
5. Belegklampe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Feder, welche die beiden Wangen in ihrer Schließstellung hält.
6. Belegklampe nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch eine Handhabe zur gleichzeitigen Betätigung zweier oder mehrerer Sperrstifte (7).
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