DE19610157A1 - Rollengangabschnitt - Google Patents
RollengangabschnittInfo
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- B65—CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
- B65G—TRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
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- B65G13/08—Roller-ways of curved form; with branch-offs
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Description
Die Erfindung betrifft einen Rollengangabschnitt als
Umlenkstation in einem Rollengang für Stückgüter mit
mehreren, gemäß einer Matrix angeordneten, antreibbaren
Transportrollen, die jeweils in einem Rollenbock gelagert
sind, wobei alle Rollenböcke der Matrix jeweils um eine
senkrechte Verstellachse mittels eines Drehantriebs
drehbar sind. Rollengänge dienen dazu, Stückgüter in einer
durch die Laufrichtung der im Rollengang angeordneten
Transportrollen vorgegebenen Förderrichtung zu fördern.
Abgesehen von zumeist kürzeren, mit Gefälle ausgeführten
Rollengangabschnitten, auf denen die Stückgüter durch
Schwerkrafteinfluß bewegt werden, erfolgt der
Förderantrieb dadurch, daß die Transportrollen antreibbar
ausgeführt sind.
Als Umlenkstation im Sinne der vorliegenden Ausführungen
soll ein Rollengangabschnitt verstanden werden, der es
nach Art einer Weiche ermöglicht, die Stückgüter wahlweise
in unterschiedlichen Richtungen zu fördern. Üblicherweise
kommen hierfür zwei im rechten Winkel zueinander
verlaufende Förderrichtungen in Betracht, nämlich eine
sich in Verlängerung der davor liegenden Förderrichtung
geradlinig anschließenden ersten Förderrichtung und einer
hierzu quer im rechten Winkel verlaufenden zweiten
Förderrichtung.
Eine solche bekannte Umlenkstation ist als
Rollengangabschnitt mit zwei Gruppen von antreibbaren
Transportrollen ausgeführt, wobei die Förderrichtung der
ersten Gruppe von Transportrollen die erste Förderrichtung
bildet und die Förderrichtung der zweiten Gruppe von
Transportrollen die im rechten Winkel dazu verlaufende
zweite Förderrichtung. Die Transportrollen jeder Gruppe
sind auf einem gesonderten Träger gelagert, von denen
mindestens ein Träger gegenüber dem anderen
höhenverstellbar ist. Durch Anheben oder Absenken eines
der beiden Träger relativ zu dem anderen Träger wird
erreicht, daß jeweils nur die obenliegende Gruppe von
Transportrollen die Förderrichtung bestimmt. Der
konstruktive Aufbau derartiger Rollengangabschnitte ist
jedoch verhältnismäßig aufwendig. Dies gilt insbesondere,
wenn schwerere Stückgüter gefördert werden müssen, weil
der höhenbewegliche Träger die gesamte, durch das
Stückgutgewicht bestimmte Belastung aufnehmen muß.
Wenn in der üblichen Weise die Transportrollen der jeweils
angehobenen Gruppe die Förderung der Stückgüter
übernehmen, entsteht durch dieses Anheben ein
Höhenunterschied in der die Stückgüter tragenden Ebene.
Dies führt zu Stoßbelastungen der Schüttgüter und kann
Schäden an der Vorderkante der Stückgüter verursachen.
Bei einem bekannten Rollengangabschnitt der eingangs
genannten Gattung, der als Umlenkstation für Stückgüter in
einem Rollengang dient (DE-Gm 17 83 683) ist jeder eine
Transportrolle tragender Rollenbock um eine senkrechte
Verstellachse drehbar. Hierzu greift ein Drehantrieb an
jedem Rollenbock an. Auch hierfür ist der erforderliche
Bauaufwand verhältnismäßig groß, weil der Antrieb der
Transportrollen jeweils über ein Winkelgetriebe von einer
senkrechten Antriebswelle erfolgen muß, deren Drehachse
mit der senkrechten Verstellachse des Rollenbocks
zusammenfällt. Diese senkrechten Wellen werden entweder
von einzelnen Motoren oder in Gruppen durch eine
gemeinsame horizontale Antriebswelle angetrieben.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen als
Umlenkstation für einen Rollengang dienenden
Rollengangabschnitt der eingangs genannten Gattung so
auszugestalten, daß mit verhältnismäßig geringem
Bauaufwand auch eine größere Anzahl von Transportrollen in
zwei rechtwinklig zueinander verlaufenden Förderrichtungen
angetrieben werden können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
jede Transportrolle mit zwei sich nach beiden Seiten
erstreckenden Wellenstümpfen verbunden ist, daß jeder
Wellenstumpf an seinem der Transportrolle abgekehrten Ende
ein Kupplungselement trägt, das in mindestens zwei
Drehstellungen des Rollenbocks mit einem Kupplungselement
eines benachbarten Rollenbocks in einer Antriebsverbindung
steht, und daß in jeder Drehstellung der Rollenböcke
mindestens ein endständiges Kupplungselement jeder Reihe
von koaxialen Wellenstümpfen mit einem an eine Antriebs
einrichtung angeschlossenen Kupplungselement in Antriebs
verbindung steht.
Jede Transportrolle wird in den beiden möglichen, recht
winklig zueinander verlaufenden Drehstellungen, die den
beiden einzustellenden Förderrichtungen entsprechen,
über eine Kupplung von dem einen benachbarten Rollen
bock her angetrieben und treibt ihrerseits wieder die
Transportrolle des anderen benachbarten Rollenbocks
über eine Kupplung an.
Diese Kupplungen bestehen jeweils aus zwei Kupplungs
elementen. Der Bauaufwand ist dadurch wesentlich
verringert, daß die Antriebseinrichtung für jede
einzelne Transportrolle nur aus den damit verbundenen
Kupplungselementen besteht. Es entfällt die Not
wendigkeit, für jede Transportrolle einen gesonder
ten Antrieb mit einem oder zwei Winkelgetrieben vor
zusehen.
Die Höheneinstellung der Transportrollen bleibt in den
beiden anzuwählenden Drehstellungen unverändert; deshalb
können alle Rollenböcke an einem gemeinsamen Tragrahmen
gelagert werden, wodurch die Aufnahme auch verhältnismäßig
hoher Lasten ermöglicht wird. Da alle Transportrollen des
Rollengangabschnitts in beiden Drehstellungen in Funktion
sind, wird die Last des zu fördernden Stückguts jeweils
auf alle darunter befindlichen Transportrollen verteilt.
Dadurch verringert sich die Belastung für jede einzelne
Transportrolle.
Gemäß einer bevorzugten Ausführung der Erfindung ist
vorgesehen, daß jeder Rollenbock mit einem um die
senkrechte Verstellachse drehbaren Zahnrad verbunden ist,
daß jedes Zahnrad jeweils mit allen benachbarten
Zahnrädern in Eingriff steht, und daß der Drehantrieb an
mindestens einem Zahnrad angreift.
Damit wird in konstruktiv verhältnismäßig einfacher Weise
eine synchrone Drehbewegung aller Rollenböcke um ihre
senkrechte Verstellachse bewirkt. Es reicht aus, nur eines
der Zahnräder des Rollengangabschnitts anzutreiben; seine
Drehbewegung überträgt sich auf alle miteinander in
Eingriff stehenden, jeweils einen Rollenbock tragenden
Zahnräder.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des
Erfindungsgedankens sind Gegenstand weiterer
Unteransprüche.
Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 einen Rollengangabschnitt als Umlenkstation in
einem Rollengang in einer ersten Drehstellung für eine
erste Förderrichtung,
Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie II-II in Fig. 1,
Fig. 3 den Rollengangabschnitt nach Fig. 1 in einer
Draufsicht in einer zweiten Drehstellung für eine zweite
Förderrichtung und
Fig. 4 einen vergrößerten Teilschnitt entsprechend der
Fig. 2.
Der in der Zeichnung dargestellte Rollengangabschnitt 1
ist im Verlauf eines Rollengangs zur Förderung von
Stückgütern als Umlenkstation angeordnet. Der
Rollengangabschnitt 1 weist mehrere Transportrollen 2 auf,
die gemäß einer Matrix, d. h. in mehreren Zeilen und
Spalten angeordnet sind. Jede Transportrolle 2 ist mit
zwei sich nach beiden Seiten erstreckenden Wellenstümpfen 3
koaxial verbunden, wie in Einzelheiten in Fig. 4
dargestellt ist. Die Wellenstümpfe 3 sind in einem
Rollenbock 4 gelagert, der sich über ein Drehlager 5 an
einem für alle Transportrollen 2 gemeinsamen Tragrahmen 6
des Rollengangabschnitts 1 abstützt.
Jeder Rollenbock 4 ist mit einem Zahnrad 7 verbunden, das
um eine senkrechte Verstellachse 8 drehbar ist.
Jeder Wellenstumpf 3 trägt an seinem der Transportrolle
2 abgekehrten Ende ein Reibungskupplungselement 9, das bei
dem dargestellten Ausführungsbeispiel jeweils durch eine
Stirnfläche aus elastischem Material am Ende des
Wellenstumpfes 3 gebildet wird.
Der Teilkreisdurchmesser der Zahnräder 7 entspricht dem
Abstand benachbarter Transportrollen 2. Der Abstand der
beiden stirnflächen der beiden Wellenstümpfe 3 jeder
Transportrolle 2 entspricht ebenfalls diesem gegenseitigen
Abstand benachbarter Transportrollen 2.
In der in Fig. 1 gezeigten ersten Drehstellung aller
Transportrollen 2 stehen jeweils die
Reibungskupplungselemente 9 der in jeder Zeile der Matrix
benachbarten Transportrollen 2 in reibschlüssiger
Antriebsverbindung miteinander. Jeweils ein endständiges
Reibungskupplungselement 9′ jeder Zeile steht mit einem
damit fluchtenden Reibungskupplungselement 10 einer
Antriebseinrichtung in reibschlüssiger Antriebsverbindung.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel weist diese
Antriebseinrichtung jeweils Kettenräder 11, 12 auf, wobei
die Kettenräder 11 bzw. 12 jeweils benachbarter Zeilen
durch eine Antriebskette 13 miteinander verbunden sind.
Wie in Fig. 2 gezeigt, wird eines der Kettenräder 11 bzw.
12 über eine Kette 14 von einem Getriebemotor 15
angetrieben. Auf diese Weise werden alle Transportrollen
2 angetrieben, wobei sich alle diese Transportrollen 2
in der ersten, in Fig. 1 dargestellten Drehstellung
befinden. Dadurch ist eine erste Förderrichtung
vorgegeben, die in Fig. 1 durch einen Pfeil 16 angedeutet
ist.
An einem der miteinander in Eingriff stehenden Zahnräder 7
greift ein Drehantrieb an, der bei dem in Fig. 1
dargestellten Ausführungsbeispiel einen mit dem Zahnrad 7
verbundenen Hebel 17 aufweist, an dem ein
druckmittelbetätigter Zylinder 18 angreift. Durch
Betätigung des Zylinders 18 wird der Hebel 17 um 90°
geschwenkt, wodurch alle Zahnräder 7 und somit auch die
darauf angebrachten Rollenböcke 4 um die jeweils
zugeordnete Verstellachse 8 um jeweils 90° verdreht
werden. Die Rollenböcke 4 und die darin gelagerten
Transportrollen 2 nehmen somit die in Fig. 3 gezeigte
zweite Drehstellung ein, wodurch sich eine zweite, durch
den Pfeil 19 in Fig. 3 angedeutete Förderrichtung ergibt.
Bei dem beschriebenen Verdrehen aller Rollenböcke 4 werden
die Reibungskupplungselemente 9 an den Stirnseiten der
Wellenstümpfe 3 nunmehr mit dem in jeder Spalte der Matrix
benachbarten Reibungskupplungselement 9 in reibschlüssige
Antriebsverbindung gebracht. Alle Transportrollen 2 jeder
Spalte stehen nunmehr in Antriebsverbindung miteinander,
wobei wiederum in der schon für jede Zeile beschriebenen
Weise ein endständiges Reibungskupplungselement 9′ mit
einem Reibungskupplungselement 10′ der Antriebseinrichtung
in reibschlüssige Antriebsverbindung tritt. Die
Antriebseinrichtung weist auch hierbei Kettenräder 11′ bzw.
12′ auf, die durch Ketten 13′ miteinander verbunden sind.
Über eine Kette 14′ erfolgt die Antriebsverbindung mit dem
gemeinsamen Getriebemotor 15.
Für jede der beiden Drehstellungen der Rollenböcke 4 ist
somit eine Gruppe von parallelen, jeweils stirnseitig mit
einem Reibungskupplungselement 9 bzw. 10′ verbundenen
Kettenrädern 11, 12 bzw. 11′, 12′ vorgesehen, die in der
jeweiligen Drehstellung mit jeweils dem endständigen
Reibungskupplungselement 9′ einer Zeile oder Spalte von
koaxialen Wellenstümpfen 3 in reibschlüssiger
Antriebsverbindung steht. Wie beschrieben, sind die
parallelen Kettenräder 11, 12 bzw. 11′, 12′ jeder Gruppe
mit der gemeinsamen Antriebseinrichtung 15 verbunden.
Statt dessen kann auch vorgesehen sein, daß jede der beiden
Gruppen von Kettenrädern 11, 12 bzw. 11′, 12′ jeweils mit
einer gesonderten Antriebseinrichtung verbunden sind.
Damit der beschriebene Rollengangabschnitt gefahrlos begehbar
oder befahrbar ist, ist bei einer zeichnerisch nicht
dargestellten Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, daß
die Transportrollen 2 jeweils als lose auf einer
Antriebswelle, die dann auch die Wellenstümpfe 3 bildet,
gelagerte Friktionsrollen ausgebildet sind. Eine derartige
Rollenlagerung ist in der europäischen Patentschrift
0 294 498 beschrieben.
Claims (8)
1. Rollengangabschnitt als Umlenkstation in einem Rollengang
für Stückgüter mit mehreren, gemäß einer Matrix angeordneten,
antreibbaren Transportrollen, die jeweils in einem Rollenbock
gelagert sind, wobei alle Rollenböcke der Matrix jeweils um
eine senkrechte Verstellachse mittels eines Drehantriebs
drehbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß jede Transportrolle
(2) mit zwei sich nach beiden Seiten erstreckenden
Wellenstümpfen (3) verbunden ist, daß jeder Wellenstumpf (3)
an seinem der Transportrolle (2) abgekehrten Ende ein
Kupplungselement (9) trägt, das in mindestens zwei
Drehstellungen des Rollenbocks (4) mit einem Kupplungselement
(9) eines benachbarten Rollenbocks (4) in einer
Antriebsverbindung steht, und daß in jeder Drehstellung der
Rollenböcke (4) mindestens ein endständiges Kupplungselement
(9′) jeder Reihe von koaxialen Wellenstümpfen (3) mit einem an
eine Antriebseinrichtung (15) angeschlossenen Kupplungselement
(10 bzw. 10′) in Antriebsverbindung steht.
2. Rollengangabschnitt nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß jeder Rollenbock (4) mit einem um die
senkrechte Verstellachse (8) drehbaren Zahnrad (7) verbunden
ist, daß jedes Zahnrad (7) jeweils mit allen benachbarten
Zahnrädern (7) in Eingriff steht, und daß der Drehantrieb
(17,18) an mindestens einem Zahnrad (7) angreift.
3. Rollengangabschnitt nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß Kupplungselemente als
Reibungskupplungselemente ausgeführt sind, die mit einander in
reibschlüssige Antriebsverbindung treten.
4. Rollengangabschnitt nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Reibungskupplungselemente (9) durch
Stirnflächen aus elastischem Material an den Enden der
Wellenstümpfe (3) gebildet werden.
5. Rollengangabschnitt nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß für jede der
Drehstellungen der Rollenböcke (4) eine Gruppe von parallelen,
jeweils stirnseitig mit einem Kupplungselement (10 bzw. 10′)
verbundenen Kettenrädern (11, 12 bzw. 11′, 12′) vorgesehen ist,
die in der jeweiligen Drehstellung mit jeweils einem
endständigen Kupplungselement (9′) einer Zeile oder Spalte von
koaxialen Wellenstümpfen (3) in Antriebsverbindung steht.
6. Rollengangabschnitt nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die parallelen Kettenräder (11, 12 bzw.
11′, 12′) jeder Gruppe mit einer gemeinsamen
Antriebseinrichtung (15) verbunden sind.
7. Rollengangabschnitt nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß alle Gruppen von Antriebswellen (11, 12
bzw. 11′, 12′) mit einer gemeinsamen Antriebseinrichtung (15)
verbunden sind.
8. Rollengangabschnitt nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Transportrollen (2)
jeweils als lose auf einer Antriebswelle gelagerte
Friktionsrollen ausgeführt sind.
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1996
- 1996-03-15 DE DE19610157A patent/DE19610157B4/de not_active Expired - Fee Related
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