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DE19606395C1 - Verfahren und Vorrichtung zum Applizieren einer Folie auf eine Oberfläche - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Applizieren einer Folie auf eine Oberfläche

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Publication number
DE19606395C1
DE19606395C1 DE1996106395 DE19606395A DE19606395C1 DE 19606395 C1 DE19606395 C1 DE 19606395C1 DE 1996106395 DE1996106395 DE 1996106395 DE 19606395 A DE19606395 A DE 19606395A DE 19606395 C1 DE19606395 C1 DE 19606395C1
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DE
Germany
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film
blank
covered
cut
cutting
Prior art date
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Expired - Fee Related
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DE1996106395
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English (en)
Inventor
Dieter Dipl Ing Maier
Dieter Dr Ing Boley
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INGENIEURGESELLSCHAFT M B H DI
Fraunhofer Gesellschaft zur Foerderung der Angewandten Forschung eV
Original Assignee
INGENIEURGESELLSCHAFT M B H DI
Fraunhofer Gesellschaft zur Foerderung der Angewandten Forschung eV
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Publication date
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B29WORKING OF PLASTICS; WORKING OF SUBSTANCES IN A PLASTIC STATE IN GENERAL
    • B29CSHAPING OR JOINING OF PLASTICS; SHAPING OF MATERIAL IN A PLASTIC STATE, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; AFTER-TREATMENT OF THE SHAPED PRODUCTS, e.g. REPAIRING
    • B29C63/00Lining or sheathing, i.e. applying preformed layers or sheathings of plastics; Apparatus therefor
    • B29C63/0056Provisional sheathings
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B29WORKING OF PLASTICS; WORKING OF SUBSTANCES IN A PLASTIC STATE IN GENERAL
    • B29CSHAPING OR JOINING OF PLASTICS; SHAPING OF MATERIAL IN A PLASTIC STATE, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; AFTER-TREATMENT OF THE SHAPED PRODUCTS, e.g. REPAIRING
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B29WORKING OF PLASTICS; WORKING OF SUBSTANCES IN A PLASTIC STATE IN GENERAL
    • B29LINDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASS B29C, RELATING TO PARTICULAR ARTICLES
    • B29L2031/00Other particular articles
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    • B29L2031/3055Cars

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  • Manufacturing & Machinery (AREA)
  • Folding Of Thin Sheet-Like Materials, Special Discharging Devices, And Others (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Applizieren einer Folie auf eine Oberfläche, z. B. auf eine lackierte Oberfläche eines Kraftfahrzeugs.
Bei Kraftfahrzeugen wird die frischlackierte Oberfläche zum Schutz beim Transport bis zum Endkunden mit einer Wachsschicht versehen. Ein Schutz gegen Verkratzen bei der Endmontage, z. B. durch Werkzeuge oder Kleidung, ist nicht vorgesehen. Diese Wachsschicht muß vom Händler entfernt werden, was zum einen mit nicht unerheblicher Arbeit verbunden ist, zum anderen das abgewaschene bzw. abgelöste Wachs aufgrund immer strenger werdender Umweltauflagen und -gesetze nicht bedenkenlos entsorgt werden kann. Anstelle von Wachs kann die zu schützende Oberfläche auch mit einer Folie abgedeckt werden. Es ist z. B. aber auch bekannt, daß die abzudeckenden und zu schützenden Oberflächen an Kraftfahrzeugkarosserien, z. B. das Dach, die Haube, der Kofferraumdeckel und die Seitenflächen, mit einer Folie beklebt werden, wobei die Folie von Hand aufgeklebt wird. Um die Kraftfahrzeuge im Minutentakt bekleben zu können, sind etwa 15 Arbeiter erforderlich. Es ist jedoch auch eine automatisch arbeitende Vorrichtung bei der Firma Honda bekannt, die die zu schützenden Oberflächen an Kraftfahrzeugen mit einer Folie beklebt. Die Folienzuschnitte entsprechen jedoch nur in etwa der Form der zu schützenden Oberflächen, wobei der Zuschnitt in der Regel an der einen oder anderen Stelle, insbesondere an abgerundeten Ecken und Kanten übersteht.
Beim manuellen Aufkleben der Folie hat sich als nachteilig der hohe Personalaufwand herausgestellt und beim automatischen Aufkleben von Folienzuschnitten, bei denen die Folienränder überstehen, haben sich ebenfalls Nachteile herausgestellt. Soll z. B. die Einbaulage eines Kofferraumdeckels oder einer Motorhaube kontrolliert werden, muß zunächst die Folie am Rand abgezogen werden, so daß der Spalt zwischen der Motorhaube und Kotflügel sichtbar wird. Erst dann kann die Einbaulage kontrolliert und gegebenenfalls korrigiert werden.
Aus der JP 6-255873 ist eine Vorrichtung zum Abziehen, Abschneiden und Aufbringen einer Folienbahn auf das Dach eines Pkw bekannt geworden. Diese Folienbahn überragt jedoch nach der Applikation die Ränder der abzudeckenden Oberfläche, weshalb die weitere Bearbeitung erschwert wird.
Aus der DE 28 14 471 A1 ist eine Vorrichtung zum Aufbringen einer Folie auf eine Platte bekannt geworden, wobei die den Plattenrand überragenden Folienteile umgeschlagen und auf der Rückseite der Platte angebracht werden.
Aus der DE 295 03 778 U1 ist eine Vorrichtung zum Bekleben einer Glasscheibe mit einer Folie bekannt geworden. Nach dem Aufkleben wird die Folienbahn von der Vorratsrolle abgetrennt. Auch hier ist die weitere Bearbeitung aufgrund der überstehenden Folienränder erschwert.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und/oder eine Vorrichtung zu schaffen, mit der zu schützende Oberflächen einfach, kostengünstig und ohne Nachteile für die weitere Bearbeitung bzw. Handhabung des Gegestands auf die Oberfläche appliziert werden kann.
Diese Aufgabe wird mittels eines Verfahrens gelöst, welches die Merkmale des Anspruchs 1 aufweist. Die Aufgabe wird außerdem mit einer Vorrichtung gemäß Anspruch 17 gelöst.
Beim erfindungsgemäßen Verfahren wird lediglich eine Vorratsrolle bereitgestellt, auf der die Folienbahn aufgewickelt ist. Von dieser Vorratsrolle wird die Folienbahn kontinuierlich abgezogen und der zu schützenden Oberfläche zugeführt. Dabei kann der auf die Oberfläche aufzubringende Folienzuschnitt entweder vor dem Aufbringen, während dem Aufbringen oder nachdem die Folienbahn auf die zu schützende Oberfläche aufgebracht worden ist, aus der Folienbahn herausgeschnitten werden. Der Folienrest wird entweder auf eine Haspel aufgewickelt oder über eine entsprechende Absaugvorrichtung entsorgt. Der Folienzuschnitt ist beim erfindungsgemäßen Verfahren derart bemessen, daß der Rand der zu schützenden Oberfläche mit einem gewissen Betrag über den Rand der aufgeklebten Folie übersteht. Auf diese Weise kann die Einbaulage der einzelnen abgedeckten Teile problemlos kontrolliert und korrigiert werden. Außerdem können die Motorhaube, der Kofferraumdeckel und die Türen geöffnet werden, ohne daß die Folie beschädigt wird.
Beim Schneidvorgang kann die Folienbahn entweder vollständig durchtrennt werden oder die Folienbahn wird nur über eine bestimmte Tiefe durchdrungen. Es ist auch möglich, die Folienbahn lediglich zu perforieren, so daß der Folienzuschnitt nach wie vor mit dem Folienrest verbunden ist und gemeinsam mit diesem transportiert werden kann. Bei teilweiser Durchtrennung oder Perforation der Folienbahn wird der Folienzuschnitt beim Aufkleben auf die zu schützende Oberfläche aus der Folienbahn herausgetrennt und der Folienrest abgeführt.
Vorteilhaft wird der Schneidvorgang mit einer einzigen Schneidvorrichtung durchgeführt. Es ist jedoch auch denkbar, daß mehrere Schneidvorrichtungen vorgesehen sind, die z. B. Längskanten des Zuschnitts sowie die Vorderkante und die Hinterkante beschneiden. Es ist auch denkbar, daß eine einzige Kante von zwei oder mehr Schneidvorrichtungen beschnitten wird.
Dabei können Schneidvorrichtungen mit definierten Schneiden, z. B. Messer, Stanzwerkzeuge und dergleichen eingesetzt werden. Es sind jedoch auch Schneidvorrichtungen mit undefinierter Schneide, z. B. Hitzdraht, Wasserstrahldüse usw. denkbar. Die Schnittlinie kann z. B. auch mit einem Laser erzeugt werden.
Um die exakte Kontur des Zuschnitts erzeugen zu können, wird beim erfindungsgemäßen Verfahren eine Datenverarbeitungsanlage eingesetzt, in welcher die Kontur der einzelnen Zuschnitte als Datensätze abgelegt sind und die Datensätze bei der Ansteuerung einer Schneidvorrichtung verwendet werden. Auf diese Weise können auch nacheinander unterschiedliche Modelle bearbeitet werden (Model-Mix).
Das erfindungsgemäße Verfahren sieht vor, daß der Folienzuschnitt vollflächig, oder zunächst einseitig oder mittig auf die abzudeckende Oberfläche aufgelegt wird. Beim Aufkleben der Folie ist darauf zu achten, daß keine Luftblasen eingeschlossen werden, da dies dazu führen kann, daß der beim Aufkleben der Folie zwar bereits trockene, jedoch noch nicht ausgehärtete Lack unterschiedlich aushärtet, was zu Farbschattierungen oder allgemeinen Lackfehlern führen kann. In der Regel wird der Folienzuschnitt einseitig oder mittig aufgelegt und dann ausgehend von diesem Bereich, ähnlich einer Tapete, aufgestrichen. Dabei kann der Folienzuschnitt nach dem Auflegen aufgedrückt, aufgerollt, aufgebürstet, aufgeblasen oder aufgesaugt werden. Es ist lediglich dabei zu beachten, daß entweder von der Mitte nach außen oder von der einen Seite zur anderen Seite gearbeitet wird. Beim Aufsaugen wird Luft zwischen Folie und Oberfläche abgesaugt.
Der Folienrest wird entweder am Stück auf eine Haspel aufgerollt oder in Teilstücken abgesaugt oder auf andere Weise abgeführt.
Gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren wird die Folienbahn oder werden die Folienzuschnitte mittels eines oder mehrerer Unterdruckhandhabungsgeräten, mittels eines Transportbandes, Transportwalzen oder dergleichen transportiert. Die Unterdruckhandhabungsgeräte sind perforierte Vorrichtungen, die mittels eines geringen Unterdruckes die Folien ansaugen, zum gewünschten Ort transportieren und dort entweder durch Ausblasen von Luft oder durch eine geeignete Abhebevorrichtung die Folie wieder abheben.
Bei einem besonderen Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, daß der Folienzuschnitt zwischengespeichert wird. Insbesondere kann einseitig klebende Folie verwendet werden. Es ist jedoch auch denkbar, daß Folie verwendet wird, die aufgrund von Adhäsionskräften auf der zu schützenden Oberfläche anhaftet.
Die eingangs genannte Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer Vorrichtung gelöst, die die Merkmale des Anspruchs 18 aufweist.
Bei dieser Vorrichtung wird erfindungsgemäß die Folienbahn kontinuierlich abgezogen und dem in der Regel auf einem Montageband bewegten Gegenstand zugeführt. Über die Schneidvorrichtung wird der entsprechende Zuschnitt ausgeschnitten und mittels einer weiteren Einrichtung auf die zu schützende Oberfläche aufgelegt. Von Vorteil ist, daß die Applikation der Folie auf die zu schützende Oberfläche automatisch erfolgt und weder ein großer Personalaufwand erforderlich ist, noch die Weiterbearbeitung des Werkstücks durch die aufgeklebte Folie behindert wird. Außerdem kann die Folie nach dem Entfernen umweltfreundlich entsorgt werden.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnung besonders bevorzugte Ausführungsbeispiele im einzelnen erläutert sind. Dabei können die in Zeichnung gezeigten sowie in den Ansprüchen und in der Beschreibung erwähnten Merkmale jeweils einzeln für sich oder in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer stark schematisierten ersten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Ausführungsform gemäß Fig. 1;
Fig. 3 eine Seitenansicht auf eine weitere Ausführungsform der Erfindung, eine Aufbürstwalze zum Aufbringen des Folienzuschnitts auf den abzudeckenden Gegenstand zeigend;
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 5 eine Seitenansicht der Ausführungsform gemäß Fig. 4;
Fig. 6 bis 11 Ausführungsformen mit unterschiedlichen Einrichtungen zum Zuführen des Folienzuschnitts zu der abzudeckenden Oberfläche;
Fig. 12 eine weitere Ausführungsform einer Einrichtung zum Zuführen des Folienzuschnitts auf die abzudeckende Oberfläche;
Fig. 13 eine Ansicht in Richtung des Pfeils XIII gemäß Fig. 12;
Fig. 14 und 15 zwei Ausführungsformen mit in Achsrichtung verschieblich angeordneten Aufbürstwalzen;
Fig. 16 Aufbürstwalzen mit veränderlicher Breite;
Fig. 17 eine Draufsicht auf eine Motorhaube mit einem darüber angeordneten Aufbürstband;
Fig. 18 eine Seitenansicht in Richtung des Pfeils XVIII gemäß Fig. 17;
Fig. 19 eine Ansicht entsprechend der Fig. 17, eine weitere Ausführungsform eines Aufbürstbandes zeigend;
Fig. 20 eine Seitenansicht in Richtung des Pfeiles XX gemäß Fig. 19;
Fig. 21 eine Ausführungsform einer Aufbürstwalze mit flexibler Achse;
Fig. 22 eine Draufsicht auf eine Motorhaube, eine Aufblasdüse zum Aufblasen des Folienzuschnitts zeigend;
Fig. 23 eine Seitenansicht der Aufblasdüse gemäß Fig. 22;
Fig. 24 eine Draufsicht auf eine Motorhaube, eine Auftragbürste zeigend;
Fig. 25 eine Seitenansicht der Auftragbürste gemäß Fig. 24; und
Fig. 26 eine Seitenansicht auf eine Ausführungsform, bei der die Einrichtung zum Schneiden der Folienbahn an der Einrichtung zum Aufbringen der Folienbahn bzw. des Folienzuschnitts vorgesehen ist.
In der Fig. 1, die eine erste Ausführungsform der Erfindung zeigt, wird die mit 1 bezeichnete Folienbahn über einer Vorratsrolle 2 bereitgestellt. Von dieser Vorratsrolle 2 wird die Folienbahn 1, die einseitig mit einem Klebeauftrag versehen ist, über zwei paarweise angeordnete Antriebsrollen 3 und 4, die gegenläufig umlaufen (Pfeil 5), von der Vorratsrolle 2 abgezogen. Dies kann kontinuierlich oder diskontinuierlich erfolgen. Im Anschluß an das Antriebsrollenpaar 4 befindet sich eine Tänzerrolle 6, die die gewünschte Spannung in der Folienbahn 1 aufrecht erhält. Zwischen den beiden Antriebsrollenpaaren 3 und 4 befindet sich eine Einrichtung 7 zum Schneiden der Folienbahn 1, die im Ausführungsbeispiel der Fig. 1 und 2 von zwei Lasern 8 und 9 gebildet wird. Anstelle der Laser 8 und 9 können auch Messer vorgesehen sein, die in Transportrichtung T der Folienbahn 1 oder in Querrichtung hierzu Schnitte ausführen können.
Wie in Fig. 2 dargestellt, können die Laser 8 und 9 quer zur Transportrichtung T verfahren werden. Aus der Folienbahn 1 wird der Folienzuschnitt 10 ausgeschnitten. Dieser Folienzuschnitt 10 ist in Fig. 2 nach wie vor vom Folienrest 11 umgeben, der auf eine Resterolle oder Haspel 12 aufgewickelt wird.
In der Fig. 3 ist dargestellt, wie der Folienzuschnitt 10 einer abzudeckenden Oberfläche 13 zugeführt wird. Hierfür dient eine Einrichtung 14, mit der der Folienzuschnitt 10 zusammen mit dem Folienrest 11 an die Oberflächenkontur 15 herangeführt wird. Mittels einer Einrichtung 16 zum Auflegen der Folienbahn 1 auf die Oberfläche 13, nämlich einer Aufbürstwalze 17, wird der Folienzuschnitt 10 blasen- und faltenfrei auf die Oberfläche 13 aufgedrückt. Der Folienrest 11 wird abgezogen und auf der Haspel 12 aufgewickelt. Es ist vorgesehen, daß der Folienzuschnitt 10 entweder zuerst über die Länge einer seiner Seitenkanten aufgelegt und anschließend mittels der Aufbürstwalze 17 aufgedrückt wird, oder der Folienzuschnitt 10 wird zuerst in einem mittleren Bereich aufgelegt und anschließend durch Verfahren der Aufbürstwalze 17 in Richtung des Doppelpfeils 18 auf die eine Seite und dann auf die andere Seite aufgedrückt. Die freien Seitenbereiche werden über Abstandrollen 19 auf Abstand zur Oberfläche 13 gehalten. Es können außerdem Luftdüsen 20 vorgesehen sein, die zwischen die Folienbahn 1 und die Oberfläche 13 Luft 21 einblasen.
In der Fig. 4 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung dargestellt, wobei hier die Folienbahn 1 von einer nicht dargestellten Vorratsrolle 2 in Richtung der Transportrichtung T abgezogen wird. Eine Tänzerrolle 21 hält die Folienbahn 1 unter Spannung. Im Anschluß an eine Umlenkrolle 22 befindet sich die Einrichtung 7 zum Schneiden der Folienbahn 1, die sowohl in Transportrichtung T (Doppelpfeil 23) als auch orthogonal dazu (Pfeil 24) verfahrbar ist. Mittels der Einrichtung 7 wird aus der Folienbahn 1 der Folienausschnitt 10 ausgeschnitten. Dabei kann die Einrichtung 1 die Folienbahn 1 kontinuierlich durchtrennen oder lediglich auch nur perforieren, so daß der Folienzuschnitt 10 noch mit dem Folienrest 11 verbunden ist und mit diesem transportiert werden kann. Die geschnittene Folienbahn 1 wird über eine weitere Umlenkrolle 25 geführt, wobei diese Umlenkrolle 25 an einer Vakuum-Applikationsrolle 26 anliegt. Auf diese Vakuum-Applikationsrolle 26, die eine Ausführungsform der Einrichtung 14 zum Zuführen des Folienzuschnitts 10 darstellt, wird der Folienzuschnitt 10 übergeben. Zum Ablösen des Folienzuschnitts 10 von der Umlenkrolle 25 und gegebenenfalls zum Heraustrennen des Folienzuschnitts 10 aus dem Folienrest 11, d. h. zum Auftrennen der Perforation, dient eine breite Schlitzdüse 27, mit der Luft auf die Folienbahn 1 geblasen wird. Der aus der Folienbahn 1 herausgetrennte Folienzuschnitt 10 wird mittels Unterdruck an der Applikationsrolle 26 festgehalten. Sobald der Folienzuschnitt 10 vollständig herausgetrennt worden ist, schwenkt die Trenneinrichtung 28 von der Vakuum- Applikationsrolle 26 weg (Pfeil 29) und die Vakuum- Applikationsrolle 26, die an einem Walzengerüst 30 befestigt ist, wird um die Schwenkachse 31 in Richtung des Pfeils 32 auf die abzudeckende Oberfläche 13 verschwenkt. Dort wird der Folienzuschnitt 10 von der Vakuum-Applikationsrolle 26 lagerichtig aufgesetzt und mittels der Aufbürstwalze 17 aufgedrückt. Um der Form, Steigung, Kontur usw. der Oberfläche 13 folgen zu können, ist die Vakuum-Applikationsrolle 26 elastisch aufgehängt und kann in Richtung des Pfeils 33 ausweichen.
Während die Applikationsrolle 26 den Folienzuschnitt 10 auf die abzudeckende Oberfläche 13 auflegt, übernimmt eine zweite, ebenfalls am Walzengerüst 30 angeordnete Applikationsrolle 26′ den nächsten Folienzuschnitt 10, so daß ein kontinuierlicher Arbeitsablauf möglich ist.
Die Trenneinrichtung 28 weist neben der Umlenkrolle 25 eine zweite Rolle 34 auf, über die der Folienrest 11 geführt und abgezogen wird. Im Anschluß an die Rolle 34 befindet sich eine weitere Tänzerrolle 35, die, ebenso wie die Tänzerrolle 21, in Richtung des Pfeils 36 beweglich gelagert ist und dadurch den Folienrest 11 unter Spannung hält. Dieser Folienrest 11 wird auf die Haspel 12 aufgewickelt.
Aus den Fig. 4 und 5 ist deutlich erkennbar, daß nicht nur horizontale, sondern auch geneigte, d. h. schräge Ebenen mit dem Folienzuschnitt 10 beklebbar sind. Außerdem können gekrümmte Oberflächen 13 beklebt werden.
In Fig. 6 ist ein Ausführungsbeispiel dargestellt, bei dem lediglich eine einzige Vakuum-Applikationsrolle 26 vorgesehen ist, welche den Folienzuschnitt 10 übernimmt und der Oberflächenkontur 15 übergibt. Im Anschluß an die Vakuum- Applikationsrolle 26, die gemäß Pfeil 37 im Gleichlauf zur Transportrichtung T angetrieben ist, befindet sich die Aufbürstwalze 17, die gemäß Pfeil 38 gegenläufig angetrieben ist. Auf diese Weise wird zwischen dem Folienzuschnitt 10 und der Oberflächenkontur 15 sich befindende Luft ausgestrichen, so daß der Folienzuschnitt 10 blasenfrei und faltenfrei aufgeklebt wird.
In der Fig. 7 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel der Einrichtung 14 dargestellt, wobei hier der Folienzuschnitt 10 über ein Vakuum-Applikationsband 39 der Oberflächenkontur 15 zugeführt wird. Die Fig. 8 und 9 zeigen weitere Ausführungsformen des Vakuum-Applikationsbandes 39, wobei die Ablösung des Folienzuschnitts 10 bei diesen Ausführungsfronten an einer scharfen Umlenkkante einer Trenneinrichtung 28 erfolgt. Diese Trenneinrichtung 28 wird von einer Rolle mit einem geringen Durchmesser gebildet. Unmittelbar an diese Rolle schließt sich die Aufbürstwalze 17 an, mit der der Folienzuschnitt 10 auf die Oberflächenkontur 15 aufgedrückt wird.
Beim Ausführungsbeispiel der Fig. 10 und 11 wird der Folienzuschnitt 10 an der Trenneinrichtung 28 an ein Vakuumhalteband 40 übergeben. Dieses Vakuumhalteband 40 ist in Richtung des Doppelpfeils 41 verfahrbar, wobei es bei der Aufnahme des Folienzuschnitts 10 in unmittelbarer Nachbarschaft zur Trenneinrichtung 28 steht. Auf diese Weise wird der Folienzuschnitt 10 mittels der Einrichtung 14 zwar der Oberflächenkontur 15 zugeführt, jedoch nicht aufgelegt, sondern auf Abstand zu dieser gehalten.
Befindet sich etwa die Mitte des Folienzuschnitts 10 im Bereich der Trenneinrichtung 28, dann wird das Vakuumhalteband 40 in Richtung des Pfeils 41 bewegt und die Aufbürstwalze 17 in Richtung des Pfeils 42 zwischen die Trenneinrichtung 28 und dem Vakuumhalteband 40 bewegt. Mit der Aufbrüstwalze 17 wird nun der mittlere Bereich des Folienzuschnitts 10 auf die Oberflächenkontur 15 aufgedrückt. Sodann wird die Aufbürstwalze 17 entgegen der Transportrichtung T bewegt und im Gleichlauf angetrieben, wodurch der vom Vakuumhalteband 40 getragene Abschnitt des Folienzuschnitts 10 auf gedrückt wird. Unmittelbar danach wird die Aufbürstwalze 17 in Transportrichtung T bewegt und gemäß dem Doppelpfeil 44 gegebenenfalls im Gleichlauf zur Bewegungsrichtung angetrieben, wodurch der andere Abschnitt des Folienzuschnitts 10 auf die Oberflächenkontur 15 aufgedrückt wird. Die Aufbürstwalze 17 ist also in beide Richtungen des Doppelpfeils 43 verfahrbar und in beide Richtungen des Doppelpfeils 44 antreibbar. Der mit dieser Ausführungsform einer Einrichtung 16 aufgelegte Folienzuschnitt 10 ist also zunächst in seinem mittleren Bereich auf die Oberflächenkontur 15 aufgelegt worden, worauf dann das eine Ende und dann das andere Ende des Zuschnitts 10 auf die Oberflächenkontur aufgelegt worden sind.
Beim Ausführungsbeispiel der Fig. 12 und 13 wird die Einrichtung 14 zum Zuführen des Folienzuschnitts 10 von mehreren Vakuum-Applikationsbändern 39 gebildet, die streifenförmig nebeneinander angeordnet sind. Zwischen den einzelnen Applikationsbändern 39 befinden sich Aufbürstwalzen 17, die zum einen den Folienzuschnitt 10 von den Vakuum- Applikationsbändern 39 ablösen, zum anderen den Folienzuschnitt 10 auf die Oberflächenkontur 15 aufdrücken. Die Aufbürstwalzen 17 können außerdem in Richtung des Doppelpfeils 45 zugestellt bzw. abgehoben werden. Außerdem ist die komplette Einrichtung 14 zum Zuführen des Folienzuschnitts 10 in Richtung des Doppelpfeils 46 verfahrbar. Es ist auch denkbar, daß einzelne Aufbürstwalzen 17 in Richtung des Doppelpfeils 45 separat zustellbar sind und die Aufbürstwalzen 17 separate Antriebe für den Hub und die Rotation aufweisen.
Die Fig. 14 und 15 zeigen zwei Ausführungsformen von Einrichtungen 16 zum Auflegen des Folienzuschnitts 10, die an unterschiedlich breite Folienzuschnitte 10 anpaßbar sind. Hierfür wird die Einrichtung 16 des Ausführungsbeispiels der Fig. 14 von insgesamt drei Aufbürstwalzen 17 gebildet, wobei in Transportrichtung T zwei Aufbürstwalzen 17 vorne und eine Aufbürstwalze 17 hinten angeordnet sind. Die beiden vorne angeordneten Aufbürstwalzen 17 befinden sich auf einer gemeinsamen Welle 47 und sind in Achsrichtung verschiebbar (Doppelpfeil 48). Diese beiden Aufbürstwalzen 17 können so weit voneinander entfernt werden, daß zwischen ihnen ein Abstand entsteht, der nahezu der Breite der einzelnen, nachfolgend angeordneten Aufbürstwalze 17 entspricht (Fig. 14b). Auf diese Weise kann die gesamte Aufbürstbreite variiert werden, so daß sowohl schmale (Fig. 14a) als auch breite Folienzuschnitte 10 optimal auf die Oberfläche 13 aufgepreßt werden können. Es ist auch denkbar, daß die einzelne Aufbürstwalze 17 den beiden anderen vorauseilt.
Beim Ausführungsbeispiel der Fig. 15 wird die Einrichtung 16 von zwei Aufbürstwalzen 17 gebildet, die hintereinander und versetzt zueinander angeordnet sind. In der Fig. 15a sind die beiden Aufbürstwalzen 17 in ihrer eingeschobenen Lage dargestellt, wohingegen in der Fig. 15b die Aufbürstwalzen 17 in ihrer ausgezogenen Lage gezeigt sind. Die Aufbürstwalzen 17 sind auf ihren Wellen 47 in Richtung der Doppelpfeile 48 verfahrbar, so daß sie unterschiedlich breite Bereiche überdecken können.
Beim Ausführungsbeispiel der Fig. 16 wird der Folienzuschnitt 10 ebenfalls von einer in der Breite variablen Einrichtung 16 aufgedrückt. Diese Einrichtung 16 wird von einer Aufbürstwalze 17 gebildet, die aus einer Vielzahl von axial hintereinander angeordneten Walzensegmenten 49 besteht. Diese Walzensegmente 49 sind auf einer Welle 47 angeordnet und in Richtung des Doppelpfeils 48 beweglich gelagert. Wird ein Folienzuschnitt 10 mit geringer Breite angedrückt, weisen die einzelnen Walzensegmente 49 einen geringen Abstand zueinander auf, wohingegen bei Folienzuschnitten 10 mit großer Breite die einzelnen Walzensegmente 49 nach außen verlagert sind und somit einen größeren Abstand zueinander aufweisen. Die axial äußeren Borsten 50 der einzelnen Walzensegmente 49 sind derart angeordnet, daß sie nicht ausschließlich radial, sondern auch zusätzlich axial abstehen, so daß die Borsten von benachbarten Walzensegmenten 49 sich im Bereich ihrer Spitzen berühren. Auf diese Weise wird der Folienzuschnitt 10 über die gesamte Länge der Aufbürstwalze 17 angedrückt und zwar unabhängig davon, ob die Walzensegmente 49 weit voneinander entfernt sind oder nicht.
Die Fig. 17 und 18 zeigen ein Aufbürstband 51, welches um vier Umlenkrollen 52 gelenkt ist. In Fig. 17 sind zwei Folienzuschnitte 10 und 10′ dargestellt, anhand denen veranschaulicht werden soll, daß mittels des Aufbürstbandes 51 unterschiedlich große Folienzuschnitte 10 aufgepreßt werden können. Hierfür sind zumindest die beiden der Oberflächenkontur 15 benachtbarten Umlenkrollen 52 verstellbar und/oder flexibel gelagert, wodurch die Kontur des Aufbürstbandes 51 der Oberflächenkontur 15 angepaßt werden kann. Außerdem ist das Aufbürstband 51 in Richtung des Doppelpfeils 53 verfahrbar.
In Fig. 19 ist das Aufbürstband 51 in verschiedenen Positionen dargestellt. Durch Abfahren einer vorgegebenen Bahnkurve 54 wird der Folienzuschnitt 10 bzw. 10′ optimal, d. h. blasenfrei und faltenfrei auf die Oberflächenkontur 15 aufgepreßt.
Die Fig. 20 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel, bei dem das untere Trum das Aufbürstband 51 über eine Vielzahl von Andrückrollen 55 belastet wird, die jeweils einzeln für sich in Richtung der Pfeile 56 mit einer Druckkraft beaufschlagbar und beweglich gelagert sind. Auf diese Weise kann der Folienzuschnitt 10 auf beliebig gekrümmte Oberflächen 13 aufgepreßt werden.
Bei einem anderen Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, daß die in der Fig. 21 dargestellte Aufbürstwalze 17 aus einer Vielzahl von Walzensegmenten 49 besteht und diese Walzensegmente 49 an einer Gelenkwelle 57 vorgesehen sind.
Diese Gelenkwelle 57 besitzt zwischen jedem Walzensegment 49 ein Gelenk 58, so daß die Walzensegmente 49 sich optimal an die Kontur der Oberfläche 13 anschmiegen können. Die Anpreßkraft wird von Stellantrieben 59 aufgebracht, die an den Gelenken 58 angreifen. Über einen Walzenantrieb 60, der mit der Gelenkwelle 57 in Verbindung steht, werden die einzelnen Walzensegmente 49 in Drehung versetzt. Anstelle einer Gelenkwelle 57 können die einzelnen Walzensegmente 49 auch an einer flexiblen Welle befestigt sein, die z. B. aus Kunststoff, Federstahl oder dergleichen besteht. Diese flexible Welle erlaubt ebenfalls ein optimales Anschmiegen der Walzensegmente 49 an die Kontur der Oberfläche 13.
Beim Ausführungsbeispiel der Fig. 22 und 23 wird der Folienzuschnitt 10 bzw. 10′ von Folienhaltern 61, z. B. Saugelementen oder dergleichen, positionsgerecht gehalten und mittels einer Aufblasdüse 62 auf die Oberflächenkontur 15 aufgeblasen. In Fig. 23 ist deutlich erkennbar, daß der Folienzuschnitt 10, 10′ zunächst in der Mitte aufgeblasen wird, wobei dann die Aufblasvorrichtung 62 entweder linienförmig oder spiralförmig aus der Mitte zu den Rändern bewegt wird.
Beim Ausführungsbeispiel der Fig. 24 und 25 wird ebenfalls zentral eine Auftragsbürste 63 auf den Folienzuschnitt 10 bzw. 10′ aufgesetzt, wobei dann die Bürste 63 in einer spiralförmigen Bürstenbahn 64 in Richtung der Außenkanten des Zuschnitts 10 geführt wird. Auf dieser Weise wird spiralförmig die zwischen dem Folienzuschnitt 10 bzw. 10′ und der Oberfläche 13 sich befindende Luft herausgestrichen.
Die Auftragsbürste 63 ist, wie in Fig. 25 dargestellt, an NC- Achsen 65 aufgehängt und kann somit in der X-Y-Ebene, d. h. in Richtung des Doppelpfeils 66 und orthogonal zur Zeichenebene, verfahren werden. Außerdem ist die Auftragsbürste 63 in Richtung des Doppelpfeils 67, d. h. in Richtung auf die Oberfläche 13, verfahrbar. Auf diese Weise kann die gesamte Kontur der Oberfläche 13 abgefahren werden.
In der Fig. 26 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt, in dem die Folienbahn 1 von der Vorratsrolle 2 abgezogen und der Aufbürstwalze 17 zugeführt wird. Die Aufbürstwalze 17 befindet sich an einem in Richtung des Doppelpfeils 68 verfahrbaren Traggestell 69, wobei das Traggestell 69 außerdem Einrichtungen 7 zum Schneiden der Folienbahn 1 aufweist. Dies sind beim dargestellten Ausführungsbeispiel zwei Laser 8, 9, wobei der vordere und hintere Laser 8 bzw. 9 zum Querschneiden vorgesehen sind und seitlich neben der Aufbürstwalze 17 zwei weitere Laser 70 für die in Längsrichtung verlaufenden Schnitte vorgesehen sind. Bei dieser Ausführungsform wird während des Aufbürstens die Folienbahn 1 geschnitten und der Folienzuschnitt 10 herausgeschnitten. Auch hier kann die Folienbahn 1 zunächst mittig auf die abzudeckende Oberfläche 13 aufgesetzt werden, wobei dann das Fahrgestell 69 zunächst in die eine Richtung und dann in die andere Richtung verfahren wird (Doppelpfeil 68), wobei mit der Bewegung des Fahrgestells 69 der Folienzuschnitt 10 ausgeschnitten wird. Der Folienrest wird auf die Haspel 12 aufgewickelt.

Claims (34)

1. Verfahren zum Applizieren einer Folie (1) auf eine Oberfläche (13), z. B. auf eine lackierte Oberfläche (13) eines Kraftfahrzeugs, wobei die Folie (1) auf einer Vorratsrolle (2) bereitgestellt wird, die Folie (1) von dieser Vorratsrolle (2) abgezogen wird, die Folie (1) der abzudeckenden Oberfläche (13) zugeführt und auf die Oberfläche (13) aufgelegt wird, die Folie (1) vor, während oder nach dem Zuführen und Auflegen derart zugeschnitten wird, so daß der Rand der abzudeckenden Oberfläche (13) die Kontur des Folienzuschnitts (10) zumindest geringfügig überragt und der Folienrest (11) vor, während oder nach dem Auflegen der Folie (1) abgeführt wird, wobei das Verfahren automatisch abläuft.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß beim Schneidvorgang die Folie (1) vollständig durchtrennt wird.
3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß beim Schneidvorgang die Folie (1) perforiert wird.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Folienzuschnitt (10) mit einem oder mit mehreren Schneidvorgängen geschnitten wird.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (1) mittels einer oder mehrerer definierten Schneiden, z. B. Messer, Stanzwerkzeug usw. geschnitten wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (1) berührungslos, z. B. mittels eines Lasers (8, 9), geschnitten wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (1) mit undefinierter Schneide, z. B. mit Hitzdraht, Wasserstrahl, Luftdüse usw. geschnitten wird.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zum Schneiden der Folie (1) eine in der Datenverarbeitungsanlage abgelegte Software verwendet wird.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Folienzuschnitt (10) einseitig oder mittig auf die abzudeckende Oberfläche (13) aufgelegt wird, und ausgehend von diesem aufgelegten Bereich der Rest des Zuschnitts (10) in Richtung des Randes des Zuschnitts (10) aufgedrückt wird.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (1) nach dem Auflegen angedrückt, aufgerollt, aufgebürstet, aufgeblasen oder aufgesaugt wird.
11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Folienrest (11) am Stück oder in Teilen abgeführt wird.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Folienrest (11) aufgerollt oder abgesaugt wird.
13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (1) oder der Folienzuschnitt (10) mittels Unterdruckhandhabungsgeräten (26, 39) Transportbändern, Transportwalzen oder dgl. transportiert wird.
14. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (1) vor dem Auflegen auf die abzudeckende Oberfläche (13) gedehnt bzw. gereckt wird.
15. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (1) kontinuierlich oder diskontinuierlich von der Vorratsrolle (2) abgezogen wird.
16. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Folienzuschnitt (10) zwischengespeichert wird.
17. Vorrichtung, insbesondere zur Durchführung eines Verfahrens nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit einer Aufnahme für eine Vorratsrolle (2), mit einer Einrichtung zum Abziehen der Folie (1) von der Vorratsrolle (2), mit einer Einrichtung (7) zum Schneiden eines Folienzuschnitts (10) aus der Folienbahn (1), mit einer Einrichtung (14) zum Zuführen der Folienbahn (1) und/oder des Folienzuschnitts (10) zu der abzudeckenden Oberfläche (13), mit einer Einrichtung (16) zum Auflegen der Folienbahn (1) und/oder des Folienzuschnitts (10) auf die abzudeckende Oberfläche (13) und mit einer Einrichtung zum Entfernen des Folienrestes (11) und die Einrichtung zum Abziehen der Folie (1) von der Vorratsrolle (2) wenigstens zwei gegenläufige Antriebswalzen (3) oder -riemen aufweist, die die Folienbahn (1) zwischen sich aufnehmen.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum Abziehen der Folie (1) von der Vorratsrolle (2) eine Absaugeinrichtung aufweist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung (7) zum Schneiden der Folie (1) als Laser (8, 9), Messer, Stanzwerkzeug, Hitzdraht, Wasser- oder Luftstrahl ausgebildet ist.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung (7) zum Schneiden der Folie (1) als Perforiereinrichtung ausgebildet ist.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung (14) zum Zuführen der Folienbahn (1) und/oder des Folienzuschnitts (10) auf die abzudeckende Oberfläche (13) von einer Pufferwalze (26), einem Transportband (39) oder dergleichen gebildet wird.
22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Pufferwalze (26) oder das Transportband (39) mit einer Unterdruckeinrichtung versehen sind.
23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Pufferwalze (26) oder das Transportband (39) mit der Unterdruckeinrichtung verbundene Öffnungen an der Oberfläche aufweist, wobei die Öffnungen zum Halten der Folienbahn (1) oder des Folienzuschnitts (10) dienen.
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung (16) zum Auflegen der Folienbahn (1) oder des Folienzuschnitts (10) die abzudeckende Oberfläche (13) von einer Bürste (17), einem Aufbürstband (51), einem hochflexiblen Schaumstoff, einer Blasvorrichtung (62) oder dergleichen gebildet wird.
25. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Bürste als Rotationsbürste (17) ausgebildet ist.
26. Vorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Rotationsbürste (17) aus mehreren in Achsrichtung hintereinander angeordneten Segmenten (49) besteht.
27. Vorrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Segmente (49) in Achsrichtung verschieblich angeordnet sind.
28. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 24 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Rotationsbürsten (17) koaxial und/oder achsparallel zueinander vorgesehen sind.
29. Vorrichtung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß die mehreren Rotationsbürsten (17) verschieblich angeordnet sind.
30. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 25 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Rotationsbürsten (17) eine flexible Achse (57) aufweisen.
31. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 25 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Rotationsbürsten (17) eine zu der abzudeckenden Oberfläche (13) im wesentlichen parallele Drehachse oder eine dazu orthogonale Drehachse aufweisen.
32. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 24 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung gemäß einem vorbestimmten Programm die abzudeckende Oberfläche (13) abfährt.
33. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum Entfernen des Folienrestes (11) eine Haspel (12) oder eine Saugvorrichtung ist.
34. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß eine Einrichtung zum Abziehen von bereits auf die abzudeckende Oberfläche (13) aufgelegten Folienteilen vorgesehen ist.
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