DE19602311C2 - Schwimmfähige Sprungvorrichtung - Google Patents
Schwimmfähige SprungvorrichtungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine schwimmfähige Sprungvorrichtung.
Eine mindestens ein Trampolin aufweisende Sprungvorrichtung
mit mindestens einer Absprungplattform, die in bestimmtem Ab
stand über einer mit mindestens einem Auftriebselement verse
henen Basisplattform mittels eines die Plattformen verbin
denden Aufbaus angeordnet und über einen Aufgang begehbar
ist, ist beispielsweise aus den deutschen Offenlegungsschrift
DE 42 09 182 A1 und DE-GM 16 78 179 bekannt. Dabei ist das Trampolin am höchsten
Punkt der Vorrichtung über der Basisplattform angeordnet und
kann alternativ als Absprungplattform oder als Trampolin
verwendet werden. Um beim Einspringen ein Auftreffen des
Springers auf die Basisplattform zu vermeiden, sollte diese
nicht wesentlich über den Rand des Trampolins hinausragen.
Nachteilig ist bei der bekannten Vorrichtung, daß zum Errei
chen einer genügenden Höhe, von der aus ins Wasser einge
sprungen werden soll, das Trampolin relativ hoch angebracht
werden muß. Mit zunehmender Höhe wirken sich aber Wellengang
und sonstige Schwankungen zunehmend stärker auf das Trampolin
und eine sich darauf befindliche Person aus. Hinzu kommt, daß
bei der Verwendung als Trampolin zum Erreichen einer gewissen
Katapultwirkung vor dem Einspringen ins Wasser mehrmals im
Trampolin auf- und abgesprungen werden muß, da der Springer
im wesentlichen aus dem Stand in Höhe des Trampolins beginnt
und somit nur eine geringe Startenergie mitbringt. Dadurch
steigt aber bei einem bereits bei geringem Wellengang stark
schwankenden Trampolin mit jeder Sprungwiederholung das Ri
siko, auf den Rand des Trampolins aufzutreffen. Außerdem
nimmt das Auf- und Abspringen geraume Zeit in Anspruch, so
daß sich für weitere Springer verhältnismäßig lange Wartezei
ten ergeben und sich dadurch die Abfolge der einzelnen Sprin
ger insgesamt verlangsamt. Darübet hinaus wird das Risiko,
auf den Rand aufzutreffen, insbesondere bei ungeübten Sprin
gern weiter dadurch erhöht, daß das Trampolin aufgrund des
Einspringens aus dem Stand im wesentlichen nur eine vertikale
Bewegung unterstützt und der Springer selbst für eine ausrei
chende horizontale Bewegung zum Einspringen in das Wasser zu
sorgen hat.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Sprungvorrichtung anzuge
ben, die diese Nachteile nicht aufweist.
Die Aufgabe wird durch eine Sprungvorrichtung gemäß Patentan
spruch 1 gelöst. Ausgestaltungen und Weiterbildungen des Er
findungsgedankens sind Gegenstand von Unteransprüchen.
Erfindungsgemäß wird bei einer Sprungvorrichtung der eingangs
genannten Art
mindestens ein Trampolin neben der Basisplattform der
Sprungvorrichtung angeordnet und mit dieser verbunden. Ba
sisplattform und Trampolin enthalten dabei jeweils entspre
chende Auftriebselemente. Außerdem kann das Trampolin mit der
Basisplattform gelenkig derart verbunden sein, daß das Tram
polin gegenüber der Basisplattform zumindest nach oben
schwenkbar ist. Beim Transport und beim Nichtbetrieb der
Sprungvorrichtung kann somit das Trampolin bzw. die Trampo
line hochgeklappt werden, so daß diese und die Sprungvorrich
tung bei starkem Wellengang besser geschützt sind. Die Ab
sprungplattform ist über einen Aufgang bevorzugt von der Ba
sisplattform aus begehbar. Der Aufgang kann jedoch auch in
gleicher Weise von der Absprungplattform direkt zur Wasser
oberfläche führen. Der die beiden Plattformen verbindende,
offene oder geschlossene Aufbau kann schließlich durch eine
selbsttragende Konstruktion gegeben sein oder eine entspre
chende Rahmenkonstruktion umfassen.
Wird die Sprungvorrichtung in einem geeigneten Uferbereich
angeordnet, so kann der Zugang zur Sprungvorrichtung gemäß
einer Weiterbildung der Erfindung durch einen die Sprungvor
richtung mit dem Ufer verbindenden Steg erleichtert werden.
Der Steg wird dabei bevorzugt einfahrbar, einklappbar oder
abnehmbar ausgeführt, um ein Transportieren der Sprungvor
richtung zu ermöglichen.
Bei einer anderen Weiterbildung der Erfindung hat der Aufbau
eine im wesentlichen pyramidenförmige Gestaltung, wobei die
Pyramidenbasisfläche parallel zur Basisplattform angeordnet
ist. Bevorzugt bildet die Basisplattform selbst die Pyrami
denbasisfläche, an der die weiteren Elemente des Aufbaus be
festigt sind. Eine pyramidenförmige Gestaltung zeichnet sich
neben einer höheren Stabilität auch durch eine günstige Ge
wichtsverteilung aus.
Bevorzugt ist dabei die Absprungplattform unterhalb der Pyra
midenspitze und bevorzugt parallel zur Basisplattform ange
ordnet. Auch durch diese Maßnahme ergibt sich eine hohe Sta
bilität und eine günstige Gewichtsverteilung.
Bei einer Ausgestaltung der Erfindung wird der Aufbau durch
eine Stabkonstruktion gebildet, wobei die Stäbe auch durch
Balken, Hohlrohre, U-Träger, T-Träger oder sonstige Profile
gegeben sein können. Eine derartige, offene Konstruktion hat
gegenüber einer geschlossenen Konstruktion den Vorteil, daß
die Sprungvorrichtung von allen Seiten eingesehen werden
kann. Darüber hinaus ist aber auch eine geschlossene Kon
struktion möglich, die eine Stabkonstruktion miteinschließt.
Bevorzugt umfaßt die Basisplattform ein aufblasbares Auf
triebselement wie beispielsweise einen aufblasbaren ringför
migen Schlauch oder ein aufblasbares Kissenelement, über dem
eine im wesentlichen starre, flächige Auflage, die beispiels
weise aus Metallplatten, Holzbrettern, Gitterrosten etc. be
steht, angeordnet ist. Vorteil dabei ist, daß neben einer
leichteren Herstellbarkeit jeweils für sich sowohl ein opti
males Auftriebselement als auch eine mechanisch stabile, be
gehbare Fläche, die auch im besonderen zur Anbringung des
Aufbaus geeignet ist, geschaffen werden kann. Darüber hinaus
können die Basisplattform, mindestens ein Trampolin und/oder
der Steg mit den gleichen oder zumindest entsprechenden Auf
triebselementen versehen werden.
Bei einer Weiterbildung der Erfindung weist das Trampolin ei
nen starren Rahmen auf, in dem elastisch eine Sprungmatte
eingespannt ist. Die Sprungmatte kann dabei selbst elastisch
sein und/oder mittels elastischen Elementen, wie beispiels
weise Federn, in den Rahmen eingespannt sein. Um Verletzungen
an dem starren Rahmen zu vermeiden, ist über diesem eine Si
cherheitsabdeckung angeordnet, die beispielsweise durch eine
entsprechend ausgebildete Polsterung gegeben ist.
Um insbesondere bei gelenkig mit der Basisplattform verbunde
nen Trampolinen ein Einknicken am Verbindungsgelenk und damit
ein Zusammenklappen von Trampolinfläche und Basisplattform zu
verhindern, wird vorzugsweise jeweils das von der Basisplatt
form entfernteste Ende des Trampolins über ein Seil mit einem
nach unten gerichteten, an der Basisplattform befestigten
zentralen Stab verbunden. In diesem Fall kann zwar das Tram
polin beispielsweise durch Wellengang nach unten geschwenkt
werden, jedoch nicht nach oben. Demzufolge kann sich das
Trampolin bei Wellengang lediglich nach außen, jedoch nicht
nach innen neigen, wodurch ein auf das Trampolin auftreffen
der Springer nur nach oben oder von der Sprungvorrichtung
weg, jedoch nicht zu dieser hin katapultiert wird.
Zum Zwecke höherer Stabilität kann darüber hinaus der zen
trale Stab durch die Basisplattform hindurch bis zum höchsten
Punkt des Aufbaus, also beispielsweise bis zur Pyramiden
spitze, geführt und auch dort befestigt werden.
Bevorzugt wird der Schwerpunkt der gesamten Sprungvorrichtung
so gewählt, daß er zentral und möglichst tief liegt. Dazu
wird beispielsweise der Aufbau, der Aufgang und die Absprung
plattform möglichst leicht ausgeführt, während demgegenüber
die Basisplattform ein deutlich höheres Gewicht aufweist und
bedarfsweise mit weiteren tiefliegenden Gewichten, die bei
spielsweise an dem nach unten ragenden Stab befestigt sind,
beschwert wird. Darüber hinaus wird das Gewicht der Basis
plattform durch darauf befindliche Personen erhöht. Dies
bringt den Vorteil mit sich, daß die Rückschlagkraft von der
Absprungplattform abspringender Personen keine größeren Kipp
bewegungen der Sprungvorrichtung nach sich zieht.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand des in den Figuren der
Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert,
wobei gleiche Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen
sind.
Es zeigt:
Fig. 1 eine betriebsbereite, erfindungsgemäße Sprungvorrich
tung in einer Seitenansicht,
Fig. 2 die Sprungvorrichtung nach Fig. 1 in Ruheposition,
Fig. 3 die Sprungvorrichtung nach Fig. 1 in der Draufsicht,
und um 90° gedreht,
Fig. 4 die Sprungvorrichtung nach Fig. 2 um 90° seitlich
gedreht und
Fig. 5 die Verbindung von Aufbau, Basisfläche, Auftriebsele
ment und Trampolin miteinander im Detail.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 besteht die Basis
plattform 1, 2, 3 aus einem Auftriebselement, das durch einen
aufblasbaren, ringförmigen Schlauch mit kreisförmigen Quer
schnitt gebildet wird und an einer Wasseroberfläche 14 ange
ordnet ist, und aus einer darüber angeordneten starren Auf
lage 2, 3, die durch eine Balkenkonstruktion 2 und einem dar
auf befestigten Holzlattenrost 3 mit insgesamt quadratischer
Grundfläche besteht.
Mit der Basisplattform 1, 2, 3 fest verbunden, ist eine wei
tere Balkenkonstruktion 4, die aus vier einzelnen, ausgehend
von jeweils einem Eck der quadratischen Grundfläche pyrami
denförmig spitz nach oben aufeinander zulaufen und dort mit
einander fest verbunden sind. Des weiteren ist beispielsweise
auf halber Höhe der so gebildeten Pyramidenform eine parallel
zur Basisplattform 1, 2, 3 angeordnete Absprungplattform 5 an
den vier einzelnen Balken der Balkenkonstruktion 4 befestigt.
Die Absprungplattform 5 ist über einen Aufgang, der im vor
liegenden Ausführungsbeispiel durch eine Treppe 6 gegeben
ist, von der Basisplattform 1, 2, 3 aus begehbar.
Von der Pyramidenspitze her zum Zentrum der Basisplattform 1,
2, 3 ist zudem ein Stab 7 geführt, der sich unterhalb der Ba
sisplattform als Stab 7 derart fortsetzt, daß der Stab 7′ bei
Bedarf nach oben eingeholt werden kann. Dazu ist beispiels
weise der Stab 7 als Hohlprofil ausgeführt, in dem der Stab
7′ in Längsrichtung beweglich ist und bei bestimmten Positio
nen arretiert werden kann.
Weiterhin sind an zwei einander parallelen Seitenlinien der
Grundfläche der Basisplattform 1, 2, 3 zwei Trampoline 8 und
9 über jeweils ein entsprechendes Gelenk 10 bzw. 11 mit der
Basisplattform 1, 2, 3 nach oben und unten schwenkbar verbun
den. Um die Kippbewegungen der gesamten Sprungvorrichtung
beim Auftreffen einer Person auf das Trampolin 8 bzw. 9 ge
ring zu halten, umfassen die beiden Trampoline 8 und 9 je
weils auch eigene Auftriebselemente 12, 13 in Form von auf
blasbaren, rohrförmigen Schläuchen 12 und 13, die beim Aus
führungsbeispiel jeweils an der Außenseite der Trampoline 8
und 9 angebracht sind. Die von der Basisplattform 1, 2, 3 am
weitesten entfernten Enden der Trampoline 8 und 9 sind dar
über hinaus über ein Seil 15 miteinander verbunden, wobei die
Seilmitte an dem Stab 7′ befestigt ist. Dadurch wird ein
Nachobenkippen der Trampoline 8 und 9 relativ zur Basisplatt
form 1, 2, 3 im Betrieb verhindert.
In Fig. 2 ist schematisch und vereinfacht die Sprungvorrich
tung nach Fig. 1 mit hochgeklapptem Trampolin 9 einschließ
lich des Auftriebselements 13 dargestellt. Das Trampolin 8
befindet sich dabei zusammen mit dem Auftriebselement 12 an
der Wasseroberfläche 14. In diesem Zustand ist der Stab 7′ in
den als Rollprofil ausgeführten Stab 7 eingebracht und das
Seil 15 entfernt. Das Einholen des Trampolins 9 sowie dessen
Arretierung am Aufbau 4 und der Absprungplattform 5 erfolgt
mittels eines Seils 15, das sich zwischen der Pyramidenspitze
und den von der Basisplattform 1, 2, 3 am weitesten entfern
ten Ende des Trampolins 9 erstreckt. Sind beispielsweise
beide Trampoline 8 und 9 hochgeklappt, so ist beispielsweise
ein leichteres Transportieren der Sprungvorrichtung auf dem
Wasser möglich.
In der Draufsicht der als Ausführungsbeispiel gezeigten er
findungsgemäßen Sprungvorrichtung ist gemäß Fig. 3 die qua
dratische Grundform der Auflage 2, 3 bei der Basisplattform
1, 2, 3 ersichtlich. Das darunterliegende Auftriebselement 1
wird in dieser Darstellung von dem Aufbau 2, 3 verdeckt. Von
der Auflage 2, 3 sind jedoch der Lattenrost 2 ganz sowie die
Balkenkonstruktion 3 teilweise sichtbar. An zwei einander ge
genüberliegenden Stirnseiten sind die Trampoline 8 und 9 mit
jeweils ihren Auftriebselementen 12 bzw. 13 befestigt. Recht
winklig zu beiden Trampolinen 8 und 9 befindet sich ein Steg
16, 16′, der zum einen an der Basisplattform 1, 2, 3 bei
spielsweise schwenkbar gelagert ist und zum anderen auf röh
renförmigen Auftriebselementen 17, 18 aufliegt. Die Auf
triebselemente 17 und 18 entsprechen abgesehen von ihren Ab
messungen im wesentlichen den Auftriebselementen 12 und 13.
Der als Treppe ausgebildete Aufgang 19 ist auf der dem Steg
16, 16′ zugewandten Stirnseite der Basisplattform 1, 2, 3 und
der Absprungplattform 5 angeordnet. Ein direktes Einspringen
in das Gewässer ist demzufolge von der dem Steg 16, 16′ abge
wandten Seite der Absprungplattform 5 möglich. An den Ecken
der Basisplattform 1, 2, 3 sind beispielsweise vier Seile 20
bis 23 befestigt, die zum Gewässergrund führen und dort eben
falls befestigt sind. Die Seile 20 bis 23 dienen zur Veran
kerung der Sprungvorrichtung.
Gegenüber der Darstellung in Fig. 2 ist in Fig. 4 die er
findungsgemäße Sprungvorrichtung um ihre vertikale Achse um
90° gegen den Uhrzeigersinn gedreht. Demzufolge ist nun der
Steg 16, 16′ zusammen mit seinen Auftriebselementen 17 und 18
zu sehen, wobei der Steg 16, 16′ über ein Seil 34 derart
hochgeklappt ist, daß ausgehend von einer schwenkbaren Ver
bindung 35 zwischen dem ersten Stegelement 16 und der in die
ser Darstellung nicht gezeigten Basisplattform das Stegele
ment 16 und das mit ihm über ebenfalls eine schwenkbare Ver
bindung 36 verbundene Stegelement 16′ zueinander parallel
vertikal aufgerichtet sind. Zwischen den Stegelementen 16 und
16′ befinden sich dabei die Auftriebselemente 17 und 18, von
denen das Auftriebselement 17 am oberen Ende des Stegelements
16 und das Auftriebselement 18 am unteren Ende des Stegele
ments 16′ befestigt ist. Das Seil 34 schließlich ist hierbei
einerseits an der Pyramidenspitze und andererseits am oberen
Ende des Stegelements 16 angebracht. Durch Lösen des Seils 34
bzw. durch Nachführen des Seils 34 kann der Steg 16, 16′ ver
gleichbar einer Pontonbrücke zu Wasser gelassen werden. Be
darfsweise kann der Steg 16, 16′ am Gewässergrund und/oder an
Land zudem gesichert werden.
Gemäß Fig. 5 ist die Balkenkonstruktion 4 an den Ecken der
Basisplattform 1, 2 mittels eines mit der Balkenkonstruktion
4 sowie der Balkenkonstruktion 2 verschraubten Winkelelement
24 befestigt. Das Winkelelement 24 ist dabei bevorzugt aus
Metall. Die Balkenkonstruktion 2 ist darüber hinaus mittels
einer auf das Auftriebselement 1 zu dessen Schutz aufgesetz
ten, beispielsweise aus Holz gefertigen Auflage 25 in die
formschlüssig ein Befestigungsstift 26 eingebracht ist, be
festigt, wobei der Stift 26 seinerseits in eine entsprechende
Passung der Balkenkonstruktion 2 eingeführt ist.
Über das Gelenk 11 mit Drehbolzen 27 ist eine Balkenkonstruk
tion 28, 29 bestehend aus vier Balken 28, von denen nur zwei
zueinander rechtwinklig angeordnete Balken in der Zeichnung
dargestellt sind, sowie vier Winkelelementen 29 zum recht
winkligen Verbinden der vier Balken 28, wobei in der Zeich
nung nur eines der vier Winkelelemente 29 gezeigt ist. Die
Winkelelemente 29 sind dabei jeweils mit den Balken 28 ver
schraubt. Auf der Balkenkonstruktion 28, 29 liegt der Rahmen
30 des Trampolin 9 auf. Der Rahmen 30 ist dabei beispiels
weise durch Verschrauben an der Balkenkonstruktion 28, 29 be
festigt. In den Rahmen 30 ist mit Hilfe von Spiralfedern 31
ein Sprungtuch 32 eingespannt. Schließlich befindet sich über
dem Rahmen 30 und den Federn 31 eine Sicherheitsabdeckung 33,
die beispielsweise aus einem mit Watte oder Schaumstoff ge
polsterten Überzug besteht. Die Sicherheitsabdeckung 33 dient
dazu, größere Verletzungen eines Trampolinspringers zu ver
meiden, wenn dieser die Sprungmatte selbst verfehlt. Die
Polsterung der Sicherheitsabdeckung 33 ist daher so bemessen,
daß sie ausreichenden Schutz bietet.
Das in den Figuren der Zeichnung dargestellte Ausführungsbei
spiel kann darüber hinaus in beliebiger Weise erweitert oder
abgeändert werden. Insbesondere können weitere Absprungplatt
formen in unterschiedlichen Höhen und in unterschiedlicher
Richtung angeordnet werden. Vor allem können Aufenthaltsflä
chen vorgesehen werden, die beispielsweise Platz für Zu
schauer bieten oder als Liegeplätze verwendet werden können.
Dazu können Sonnenschutzeinrichtungen (Sonnenschirme, Sonnen
segel) in geeigneter Weise installiert werden. Zusätzlich
oder alternativ kann ein Aufgang direkt vom Wasser aus zur
Absprungplattform führen. Auch können weitere, beispielsweise
nebeneinander liegende Trampoline an der Basisplattform oder
den Steg befestigt werden. Beim gezeigten Ausführungsbeispiel
dient beispielsweise auch die Basisplattform als Ab
sprungplattform. Schließlich können verschiedene Absperrmit
tel vorgesehen werden, die einen geregelten Sprungbetrieb si
cherstellen, so daß immer nur 1 Springer und nicht 2 Springer
nebeneinander abspringen können. Dies wird beispielsweise
durch einen Absperrbalken erreicht, der zwei Positionen
einnehmen kann, wobei er bei zwei nebeneinander liegenden
Trampolinen je nach Position das eine freigibt und das andere
sperrt und umgekehrt. Für weitere Sicherheitserfordernisse
können beispielsweise auch Schwimmwesten, rutschfeste Beläge,
Schaumstoffabdeckungen und Sicherheitsnetze installiert
werden.
Statt der Möglichkeit, von der Absprungplattform direkt ins
Wasser zu springen, kann an gleicher Stelle die Fortführung
des Stegs 16, 16′ vorgesehen werden. Die hinzugewonnene Flä
che kann dabei als Liege- oder Standfläche für wartende
Springer oder Zuschauer Verwendung finden. Beim vorliegenden
Ausführungsbeispiel wird der tiefe Schwerpunkt allein durch
die Gestaltung der Sprungvorrichtung selbst sowie durch die
darauf befindlichen Personen erzielt, jedoch können auch zu
sätzliche Gewichte angebracht werden, falls dies erforderlich
ist. Außerdem kann zur Stabilisierung der Stab 7′ in Schwert
form ausgeführt werden.
Schließlich kann die Sprungvorrichtung neben der gezeigten
Ausgestaltung eine beliebige Formgebung (rund, quadratisch,
rechteckig, etc.) insbesondere hinsichtlich Basisplattform,
Aufbau, Absprungplattform und Auftriebselementen gewählt
werden. Die Auftriebselemente können dabei auch alternativ
aus Material mit hohem Auftrieb, wie beispielsweise bestimmte
Kunst- und Schaumstoffe, hergestellt werden.
Die erfindungsgemäße Sprungvorrichtung eröffnet vielfältige
Wassersportmöglichkeiten ohne größeren baulichen Aufwand und
ohne Eingriffe in die natürliche Gewässergestaltung.
Claims (14)
1. Schwimmfähige Sprungvorrichtung, bestehend aus mindestens
einer Absprungplattform (5), die in einem bestimmten Abstand
über einer mit mindestens einem Auftriebselement (1) versehe
nen Basisplattform (2, 3) mittels eines die beiden Plattfor
men verbindenden Aufbaus (4) angeordnet und über einen Auf
gang (19) begehbar ist, und mit mindestens mit einem weiteren
Auftriebselement (12; 13) versehenen Trampolin (8; 9), das
neben der Basisplattform (1, 2) angeordnet und mit dieser
mittelbar oder unmittelbar verbunden ist.
2. Sprungvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Basisplattform (1, 2, 3) mittels eines Stegs (16,
16′) mit Land verbindbar und über diesen begehbar ist.
3. Sprungvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Basisplattform (1, 2, 3) verankert (20, 21, 22, 23)
ist.
4. Sprungvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Aufbau (4) eine im wesentlichen pyramidenförmige Ge
staltung aufweist, wobei die Pyramidenbasisfläche parallel
zur Basisplattform (1, 2, 3) angeordnet ist.
5. Sprungvorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Absprungplattform(en) (5) unterhalb der Pyramiden
spitze angeordnet ist/sind.
6. Sprungvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Aufbau (4) eine Stabkonstruktion (4) umfaßt.
7. Sprungvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Basisplattform (1, 2, 3) mindestens ein aufblasbares
Auftriebselement (1) aufweist, über dem eine im wesentlichen
starre, flächige Auflage (2, 3) angeordnet ist.
8. Sprungvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens ein Trampolin (8, 9) schwenkbar mit der Basis
plattform (1, 2, 3) verbunden ist.
9. Sprungvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens ein Trampolin (8, 9) und/oder der Steg (16,
16′) mindestens ein weiteres Auftriebselement (17, 18) auf
weist.
10. Sprungvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Trampolin (8, 9) einen starren Rahmen (30) aufweist,
in den elastisch (31) eine Sprungmatte (32) eingespannt ist.
11. Sprungvorrichtung nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß über dem Rahmen (30) eine Sicherheitsabdeckung (33) ange
ordnet ist.
12. Sprungvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens ein Trampolin (8, 9) über ein Seil (15) mit
einem nach unten gerichteten, an der Basisplattform (1, 2, 3)
befestigten Stab (7′) verbunden ist.
13. Sprungvorrichtung nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Stab (7, 7′) durch die Basisplattform (1, 2, 3) hin
durch bis zum höchsten Punkt des Aufbaus (4) reicht und auch
dort befestigbar ist.
14. Sprungvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Sprungvorrichtung derart ausgebildet ist, daß der
Schwerpunkt zentral und möglichst tief liegt.
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