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DE19602311C2 - Schwimmfähige Sprungvorrichtung - Google Patents

Schwimmfähige Sprungvorrichtung

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DE19602311C2
DE19602311C2 DE19602311A DE19602311A DE19602311C2 DE 19602311 C2 DE19602311 C2 DE 19602311C2 DE 19602311 A DE19602311 A DE 19602311A DE 19602311 A DE19602311 A DE 19602311A DE 19602311 C2 DE19602311 C2 DE 19602311C2
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Description

Die Erfindung betrifft eine schwimmfähige Sprungvorrichtung.
Eine mindestens ein Trampolin aufweisende Sprungvorrichtung mit mindestens einer Absprungplattform, die in bestimmtem Ab­ stand über einer mit mindestens einem Auftriebselement verse­ henen Basisplattform mittels eines die Plattformen verbin­ denden Aufbaus angeordnet und über einen Aufgang begehbar ist, ist beispielsweise aus den deutschen Offenlegungsschrift DE 42 09 182 A1 und DE-GM 16 78 179 bekannt. Dabei ist das Trampolin am höchsten Punkt der Vorrichtung über der Basisplattform angeordnet und kann alternativ als Absprungplattform oder als Trampolin verwendet werden. Um beim Einspringen ein Auftreffen des Springers auf die Basisplattform zu vermeiden, sollte diese nicht wesentlich über den Rand des Trampolins hinausragen.
Nachteilig ist bei der bekannten Vorrichtung, daß zum Errei­ chen einer genügenden Höhe, von der aus ins Wasser einge­ sprungen werden soll, das Trampolin relativ hoch angebracht werden muß. Mit zunehmender Höhe wirken sich aber Wellengang und sonstige Schwankungen zunehmend stärker auf das Trampolin und eine sich darauf befindliche Person aus. Hinzu kommt, daß bei der Verwendung als Trampolin zum Erreichen einer gewissen Katapultwirkung vor dem Einspringen ins Wasser mehrmals im Trampolin auf- und abgesprungen werden muß, da der Springer im wesentlichen aus dem Stand in Höhe des Trampolins beginnt und somit nur eine geringe Startenergie mitbringt. Dadurch steigt aber bei einem bereits bei geringem Wellengang stark schwankenden Trampolin mit jeder Sprungwiederholung das Ri­ siko, auf den Rand des Trampolins aufzutreffen. Außerdem nimmt das Auf- und Abspringen geraume Zeit in Anspruch, so daß sich für weitere Springer verhältnismäßig lange Wartezei­ ten ergeben und sich dadurch die Abfolge der einzelnen Sprin­ ger insgesamt verlangsamt. Darübet hinaus wird das Risiko, auf den Rand aufzutreffen, insbesondere bei ungeübten Sprin­ gern weiter dadurch erhöht, daß das Trampolin aufgrund des Einspringens aus dem Stand im wesentlichen nur eine vertikale Bewegung unterstützt und der Springer selbst für eine ausrei­ chende horizontale Bewegung zum Einspringen in das Wasser zu sorgen hat.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Sprungvorrichtung anzuge­ ben, die diese Nachteile nicht aufweist.
Die Aufgabe wird durch eine Sprungvorrichtung gemäß Patentan­ spruch 1 gelöst. Ausgestaltungen und Weiterbildungen des Er­ findungsgedankens sind Gegenstand von Unteransprüchen.
Erfindungsgemäß wird bei einer Sprungvorrichtung der eingangs genannten Art mindestens ein Trampolin neben der Basisplattform der Sprungvorrichtung angeordnet und mit dieser verbunden. Ba­ sisplattform und Trampolin enthalten dabei jeweils entspre­ chende Auftriebselemente. Außerdem kann das Trampolin mit der Basisplattform gelenkig derart verbunden sein, daß das Tram­ polin gegenüber der Basisplattform zumindest nach oben schwenkbar ist. Beim Transport und beim Nichtbetrieb der Sprungvorrichtung kann somit das Trampolin bzw. die Trampo­ line hochgeklappt werden, so daß diese und die Sprungvorrich­ tung bei starkem Wellengang besser geschützt sind. Die Ab­ sprungplattform ist über einen Aufgang bevorzugt von der Ba­ sisplattform aus begehbar. Der Aufgang kann jedoch auch in gleicher Weise von der Absprungplattform direkt zur Wasser­ oberfläche führen. Der die beiden Plattformen verbindende, offene oder geschlossene Aufbau kann schließlich durch eine selbsttragende Konstruktion gegeben sein oder eine entspre­ chende Rahmenkonstruktion umfassen.
Wird die Sprungvorrichtung in einem geeigneten Uferbereich angeordnet, so kann der Zugang zur Sprungvorrichtung gemäß einer Weiterbildung der Erfindung durch einen die Sprungvor­ richtung mit dem Ufer verbindenden Steg erleichtert werden. Der Steg wird dabei bevorzugt einfahrbar, einklappbar oder abnehmbar ausgeführt, um ein Transportieren der Sprungvor­ richtung zu ermöglichen.
Bei einer anderen Weiterbildung der Erfindung hat der Aufbau eine im wesentlichen pyramidenförmige Gestaltung, wobei die Pyramidenbasisfläche parallel zur Basisplattform angeordnet ist. Bevorzugt bildet die Basisplattform selbst die Pyrami­ denbasisfläche, an der die weiteren Elemente des Aufbaus be­ festigt sind. Eine pyramidenförmige Gestaltung zeichnet sich neben einer höheren Stabilität auch durch eine günstige Ge­ wichtsverteilung aus.
Bevorzugt ist dabei die Absprungplattform unterhalb der Pyra­ midenspitze und bevorzugt parallel zur Basisplattform ange­ ordnet. Auch durch diese Maßnahme ergibt sich eine hohe Sta­ bilität und eine günstige Gewichtsverteilung.
Bei einer Ausgestaltung der Erfindung wird der Aufbau durch eine Stabkonstruktion gebildet, wobei die Stäbe auch durch Balken, Hohlrohre, U-Träger, T-Träger oder sonstige Profile gegeben sein können. Eine derartige, offene Konstruktion hat gegenüber einer geschlossenen Konstruktion den Vorteil, daß die Sprungvorrichtung von allen Seiten eingesehen werden kann. Darüber hinaus ist aber auch eine geschlossene Kon­ struktion möglich, die eine Stabkonstruktion miteinschließt.
Bevorzugt umfaßt die Basisplattform ein aufblasbares Auf­ triebselement wie beispielsweise einen aufblasbaren ringför­ migen Schlauch oder ein aufblasbares Kissenelement, über dem eine im wesentlichen starre, flächige Auflage, die beispiels­ weise aus Metallplatten, Holzbrettern, Gitterrosten etc. be­ steht, angeordnet ist. Vorteil dabei ist, daß neben einer leichteren Herstellbarkeit jeweils für sich sowohl ein opti­ males Auftriebselement als auch eine mechanisch stabile, be­ gehbare Fläche, die auch im besonderen zur Anbringung des Aufbaus geeignet ist, geschaffen werden kann. Darüber hinaus können die Basisplattform, mindestens ein Trampolin und/oder der Steg mit den gleichen oder zumindest entsprechenden Auf­ triebselementen versehen werden.
Bei einer Weiterbildung der Erfindung weist das Trampolin ei­ nen starren Rahmen auf, in dem elastisch eine Sprungmatte eingespannt ist. Die Sprungmatte kann dabei selbst elastisch sein und/oder mittels elastischen Elementen, wie beispiels­ weise Federn, in den Rahmen eingespannt sein. Um Verletzungen an dem starren Rahmen zu vermeiden, ist über diesem eine Si­ cherheitsabdeckung angeordnet, die beispielsweise durch eine entsprechend ausgebildete Polsterung gegeben ist.
Um insbesondere bei gelenkig mit der Basisplattform verbunde­ nen Trampolinen ein Einknicken am Verbindungsgelenk und damit ein Zusammenklappen von Trampolinfläche und Basisplattform zu verhindern, wird vorzugsweise jeweils das von der Basisplatt­ form entfernteste Ende des Trampolins über ein Seil mit einem nach unten gerichteten, an der Basisplattform befestigten zentralen Stab verbunden. In diesem Fall kann zwar das Tram­ polin beispielsweise durch Wellengang nach unten geschwenkt werden, jedoch nicht nach oben. Demzufolge kann sich das Trampolin bei Wellengang lediglich nach außen, jedoch nicht nach innen neigen, wodurch ein auf das Trampolin auftreffen­ der Springer nur nach oben oder von der Sprungvorrichtung weg, jedoch nicht zu dieser hin katapultiert wird.
Zum Zwecke höherer Stabilität kann darüber hinaus der zen­ trale Stab durch die Basisplattform hindurch bis zum höchsten Punkt des Aufbaus, also beispielsweise bis zur Pyramiden­ spitze, geführt und auch dort befestigt werden.
Bevorzugt wird der Schwerpunkt der gesamten Sprungvorrichtung so gewählt, daß er zentral und möglichst tief liegt. Dazu wird beispielsweise der Aufbau, der Aufgang und die Absprung­ plattform möglichst leicht ausgeführt, während demgegenüber die Basisplattform ein deutlich höheres Gewicht aufweist und bedarfsweise mit weiteren tiefliegenden Gewichten, die bei­ spielsweise an dem nach unten ragenden Stab befestigt sind, beschwert wird. Darüber hinaus wird das Gewicht der Basis­ plattform durch darauf befindliche Personen erhöht. Dies bringt den Vorteil mit sich, daß die Rückschlagkraft von der Absprungplattform abspringender Personen keine größeren Kipp­ bewegungen der Sprungvorrichtung nach sich zieht.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand des in den Figuren der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert, wobei gleiche Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen sind.
Es zeigt:
Fig. 1 eine betriebsbereite, erfindungsgemäße Sprungvorrich­ tung in einer Seitenansicht,
Fig. 2 die Sprungvorrichtung nach Fig. 1 in Ruheposition,
Fig. 3 die Sprungvorrichtung nach Fig. 1 in der Draufsicht, und um 90° gedreht,
Fig. 4 die Sprungvorrichtung nach Fig. 2 um 90° seitlich gedreht und
Fig. 5 die Verbindung von Aufbau, Basisfläche, Auftriebsele­ ment und Trampolin miteinander im Detail.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 besteht die Basis­ plattform 1, 2, 3 aus einem Auftriebselement, das durch einen aufblasbaren, ringförmigen Schlauch mit kreisförmigen Quer­ schnitt gebildet wird und an einer Wasseroberfläche 14 ange­ ordnet ist, und aus einer darüber angeordneten starren Auf­ lage 2, 3, die durch eine Balkenkonstruktion 2 und einem dar­ auf befestigten Holzlattenrost 3 mit insgesamt quadratischer Grundfläche besteht.
Mit der Basisplattform 1, 2, 3 fest verbunden, ist eine wei­ tere Balkenkonstruktion 4, die aus vier einzelnen, ausgehend von jeweils einem Eck der quadratischen Grundfläche pyrami­ denförmig spitz nach oben aufeinander zulaufen und dort mit­ einander fest verbunden sind. Des weiteren ist beispielsweise auf halber Höhe der so gebildeten Pyramidenform eine parallel zur Basisplattform 1, 2, 3 angeordnete Absprungplattform 5 an den vier einzelnen Balken der Balkenkonstruktion 4 befestigt. Die Absprungplattform 5 ist über einen Aufgang, der im vor­ liegenden Ausführungsbeispiel durch eine Treppe 6 gegeben ist, von der Basisplattform 1, 2, 3 aus begehbar.
Von der Pyramidenspitze her zum Zentrum der Basisplattform 1, 2, 3 ist zudem ein Stab 7 geführt, der sich unterhalb der Ba­ sisplattform als Stab 7 derart fortsetzt, daß der Stab 7′ bei Bedarf nach oben eingeholt werden kann. Dazu ist beispiels­ weise der Stab 7 als Hohlprofil ausgeführt, in dem der Stab 7′ in Längsrichtung beweglich ist und bei bestimmten Positio­ nen arretiert werden kann.
Weiterhin sind an zwei einander parallelen Seitenlinien der Grundfläche der Basisplattform 1, 2, 3 zwei Trampoline 8 und 9 über jeweils ein entsprechendes Gelenk 10 bzw. 11 mit der Basisplattform 1, 2, 3 nach oben und unten schwenkbar verbun­ den. Um die Kippbewegungen der gesamten Sprungvorrichtung beim Auftreffen einer Person auf das Trampolin 8 bzw. 9 ge­ ring zu halten, umfassen die beiden Trampoline 8 und 9 je­ weils auch eigene Auftriebselemente 12, 13 in Form von auf­ blasbaren, rohrförmigen Schläuchen 12 und 13, die beim Aus­ führungsbeispiel jeweils an der Außenseite der Trampoline 8 und 9 angebracht sind. Die von der Basisplattform 1, 2, 3 am weitesten entfernten Enden der Trampoline 8 und 9 sind dar­ über hinaus über ein Seil 15 miteinander verbunden, wobei die Seilmitte an dem Stab 7′ befestigt ist. Dadurch wird ein Nachobenkippen der Trampoline 8 und 9 relativ zur Basisplatt­ form 1, 2, 3 im Betrieb verhindert.
In Fig. 2 ist schematisch und vereinfacht die Sprungvorrich­ tung nach Fig. 1 mit hochgeklapptem Trampolin 9 einschließ­ lich des Auftriebselements 13 dargestellt. Das Trampolin 8 befindet sich dabei zusammen mit dem Auftriebselement 12 an der Wasseroberfläche 14. In diesem Zustand ist der Stab 7′ in den als Rollprofil ausgeführten Stab 7 eingebracht und das Seil 15 entfernt. Das Einholen des Trampolins 9 sowie dessen Arretierung am Aufbau 4 und der Absprungplattform 5 erfolgt mittels eines Seils 15, das sich zwischen der Pyramidenspitze und den von der Basisplattform 1, 2, 3 am weitesten entfern­ ten Ende des Trampolins 9 erstreckt. Sind beispielsweise beide Trampoline 8 und 9 hochgeklappt, so ist beispielsweise ein leichteres Transportieren der Sprungvorrichtung auf dem Wasser möglich.
In der Draufsicht der als Ausführungsbeispiel gezeigten er­ findungsgemäßen Sprungvorrichtung ist gemäß Fig. 3 die qua­ dratische Grundform der Auflage 2, 3 bei der Basisplattform 1, 2, 3 ersichtlich. Das darunterliegende Auftriebselement 1 wird in dieser Darstellung von dem Aufbau 2, 3 verdeckt. Von der Auflage 2, 3 sind jedoch der Lattenrost 2 ganz sowie die Balkenkonstruktion 3 teilweise sichtbar. An zwei einander ge­ genüberliegenden Stirnseiten sind die Trampoline 8 und 9 mit jeweils ihren Auftriebselementen 12 bzw. 13 befestigt. Recht­ winklig zu beiden Trampolinen 8 und 9 befindet sich ein Steg 16, 16′, der zum einen an der Basisplattform 1, 2, 3 bei­ spielsweise schwenkbar gelagert ist und zum anderen auf röh­ renförmigen Auftriebselementen 17, 18 aufliegt. Die Auf­ triebselemente 17 und 18 entsprechen abgesehen von ihren Ab­ messungen im wesentlichen den Auftriebselementen 12 und 13. Der als Treppe ausgebildete Aufgang 19 ist auf der dem Steg 16, 16′ zugewandten Stirnseite der Basisplattform 1, 2, 3 und der Absprungplattform 5 angeordnet. Ein direktes Einspringen in das Gewässer ist demzufolge von der dem Steg 16, 16′ abge­ wandten Seite der Absprungplattform 5 möglich. An den Ecken der Basisplattform 1, 2, 3 sind beispielsweise vier Seile 20 bis 23 befestigt, die zum Gewässergrund führen und dort eben­ falls befestigt sind. Die Seile 20 bis 23 dienen zur Veran­ kerung der Sprungvorrichtung.
Gegenüber der Darstellung in Fig. 2 ist in Fig. 4 die er­ findungsgemäße Sprungvorrichtung um ihre vertikale Achse um 90° gegen den Uhrzeigersinn gedreht. Demzufolge ist nun der Steg 16, 16′ zusammen mit seinen Auftriebselementen 17 und 18 zu sehen, wobei der Steg 16, 16′ über ein Seil 34 derart hochgeklappt ist, daß ausgehend von einer schwenkbaren Ver­ bindung 35 zwischen dem ersten Stegelement 16 und der in die­ ser Darstellung nicht gezeigten Basisplattform das Stegele­ ment 16 und das mit ihm über ebenfalls eine schwenkbare Ver­ bindung 36 verbundene Stegelement 16′ zueinander parallel vertikal aufgerichtet sind. Zwischen den Stegelementen 16 und 16′ befinden sich dabei die Auftriebselemente 17 und 18, von denen das Auftriebselement 17 am oberen Ende des Stegelements 16 und das Auftriebselement 18 am unteren Ende des Stegele­ ments 16′ befestigt ist. Das Seil 34 schließlich ist hierbei einerseits an der Pyramidenspitze und andererseits am oberen Ende des Stegelements 16 angebracht. Durch Lösen des Seils 34 bzw. durch Nachführen des Seils 34 kann der Steg 16, 16′ ver­ gleichbar einer Pontonbrücke zu Wasser gelassen werden. Be­ darfsweise kann der Steg 16, 16′ am Gewässergrund und/oder an Land zudem gesichert werden.
Gemäß Fig. 5 ist die Balkenkonstruktion 4 an den Ecken der Basisplattform 1, 2 mittels eines mit der Balkenkonstruktion 4 sowie der Balkenkonstruktion 2 verschraubten Winkelelement 24 befestigt. Das Winkelelement 24 ist dabei bevorzugt aus Metall. Die Balkenkonstruktion 2 ist darüber hinaus mittels einer auf das Auftriebselement 1 zu dessen Schutz aufgesetz­ ten, beispielsweise aus Holz gefertigen Auflage 25 in die formschlüssig ein Befestigungsstift 26 eingebracht ist, be­ festigt, wobei der Stift 26 seinerseits in eine entsprechende Passung der Balkenkonstruktion 2 eingeführt ist.
Über das Gelenk 11 mit Drehbolzen 27 ist eine Balkenkonstruk­ tion 28, 29 bestehend aus vier Balken 28, von denen nur zwei zueinander rechtwinklig angeordnete Balken in der Zeichnung dargestellt sind, sowie vier Winkelelementen 29 zum recht­ winkligen Verbinden der vier Balken 28, wobei in der Zeich­ nung nur eines der vier Winkelelemente 29 gezeigt ist. Die Winkelelemente 29 sind dabei jeweils mit den Balken 28 ver­ schraubt. Auf der Balkenkonstruktion 28, 29 liegt der Rahmen 30 des Trampolin 9 auf. Der Rahmen 30 ist dabei beispiels­ weise durch Verschrauben an der Balkenkonstruktion 28, 29 be­ festigt. In den Rahmen 30 ist mit Hilfe von Spiralfedern 31 ein Sprungtuch 32 eingespannt. Schließlich befindet sich über dem Rahmen 30 und den Federn 31 eine Sicherheitsabdeckung 33, die beispielsweise aus einem mit Watte oder Schaumstoff ge­ polsterten Überzug besteht. Die Sicherheitsabdeckung 33 dient dazu, größere Verletzungen eines Trampolinspringers zu ver­ meiden, wenn dieser die Sprungmatte selbst verfehlt. Die Polsterung der Sicherheitsabdeckung 33 ist daher so bemessen, daß sie ausreichenden Schutz bietet.
Das in den Figuren der Zeichnung dargestellte Ausführungsbei­ spiel kann darüber hinaus in beliebiger Weise erweitert oder abgeändert werden. Insbesondere können weitere Absprungplatt­ formen in unterschiedlichen Höhen und in unterschiedlicher Richtung angeordnet werden. Vor allem können Aufenthaltsflä­ chen vorgesehen werden, die beispielsweise Platz für Zu­ schauer bieten oder als Liegeplätze verwendet werden können. Dazu können Sonnenschutzeinrichtungen (Sonnenschirme, Sonnen­ segel) in geeigneter Weise installiert werden. Zusätzlich oder alternativ kann ein Aufgang direkt vom Wasser aus zur Absprungplattform führen. Auch können weitere, beispielsweise nebeneinander liegende Trampoline an der Basisplattform oder den Steg befestigt werden. Beim gezeigten Ausführungsbeispiel dient beispielsweise auch die Basisplattform als Ab­ sprungplattform. Schließlich können verschiedene Absperrmit­ tel vorgesehen werden, die einen geregelten Sprungbetrieb si­ cherstellen, so daß immer nur 1 Springer und nicht 2 Springer nebeneinander abspringen können. Dies wird beispielsweise durch einen Absperrbalken erreicht, der zwei Positionen einnehmen kann, wobei er bei zwei nebeneinander liegenden Trampolinen je nach Position das eine freigibt und das andere sperrt und umgekehrt. Für weitere Sicherheitserfordernisse können beispielsweise auch Schwimmwesten, rutschfeste Beläge, Schaumstoffabdeckungen und Sicherheitsnetze installiert werden.
Statt der Möglichkeit, von der Absprungplattform direkt ins Wasser zu springen, kann an gleicher Stelle die Fortführung des Stegs 16, 16′ vorgesehen werden. Die hinzugewonnene Flä­ che kann dabei als Liege- oder Standfläche für wartende Springer oder Zuschauer Verwendung finden. Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel wird der tiefe Schwerpunkt allein durch die Gestaltung der Sprungvorrichtung selbst sowie durch die darauf befindlichen Personen erzielt, jedoch können auch zu­ sätzliche Gewichte angebracht werden, falls dies erforderlich ist. Außerdem kann zur Stabilisierung der Stab 7′ in Schwert­ form ausgeführt werden.
Schließlich kann die Sprungvorrichtung neben der gezeigten Ausgestaltung eine beliebige Formgebung (rund, quadratisch, rechteckig, etc.) insbesondere hinsichtlich Basisplattform, Aufbau, Absprungplattform und Auftriebselementen gewählt werden. Die Auftriebselemente können dabei auch alternativ aus Material mit hohem Auftrieb, wie beispielsweise bestimmte Kunst- und Schaumstoffe, hergestellt werden.
Die erfindungsgemäße Sprungvorrichtung eröffnet vielfältige Wassersportmöglichkeiten ohne größeren baulichen Aufwand und ohne Eingriffe in die natürliche Gewässergestaltung.

Claims (14)

1. Schwimmfähige Sprungvorrichtung, bestehend aus mindestens einer Absprungplattform (5), die in einem bestimmten Abstand über einer mit mindestens einem Auftriebselement (1) versehe­ nen Basisplattform (2, 3) mittels eines die beiden Plattfor­ men verbindenden Aufbaus (4) angeordnet und über einen Auf­ gang (19) begehbar ist, und mit mindestens mit einem weiteren Auftriebselement (12; 13) versehenen Trampolin (8; 9), das neben der Basisplattform (1, 2) angeordnet und mit dieser mittelbar oder unmittelbar verbunden ist.
2. Sprungvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Basisplattform (1, 2, 3) mittels eines Stegs (16, 16′) mit Land verbindbar und über diesen begehbar ist.
3. Sprungvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Basisplattform (1, 2, 3) verankert (20, 21, 22, 23) ist.
4. Sprungvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufbau (4) eine im wesentlichen pyramidenförmige Ge­ staltung aufweist, wobei die Pyramidenbasisfläche parallel zur Basisplattform (1, 2, 3) angeordnet ist.
5. Sprungvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Absprungplattform(en) (5) unterhalb der Pyramiden­ spitze angeordnet ist/sind.
6. Sprungvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufbau (4) eine Stabkonstruktion (4) umfaßt.
7. Sprungvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Basisplattform (1, 2, 3) mindestens ein aufblasbares Auftriebselement (1) aufweist, über dem eine im wesentlichen starre, flächige Auflage (2, 3) angeordnet ist.
8. Sprungvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Trampolin (8, 9) schwenkbar mit der Basis­ plattform (1, 2, 3) verbunden ist.
9. Sprungvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Trampolin (8, 9) und/oder der Steg (16, 16′) mindestens ein weiteres Auftriebselement (17, 18) auf­ weist.
10. Sprungvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Trampolin (8, 9) einen starren Rahmen (30) aufweist, in den elastisch (31) eine Sprungmatte (32) eingespannt ist.
11. Sprungvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß über dem Rahmen (30) eine Sicherheitsabdeckung (33) ange­ ordnet ist.
12. Sprungvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Trampolin (8, 9) über ein Seil (15) mit einem nach unten gerichteten, an der Basisplattform (1, 2, 3) befestigten Stab (7′) verbunden ist.
13. Sprungvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Stab (7, 7′) durch die Basisplattform (1, 2, 3) hin­ durch bis zum höchsten Punkt des Aufbaus (4) reicht und auch dort befestigbar ist.
14. Sprungvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Sprungvorrichtung derart ausgebildet ist, daß der Schwerpunkt zentral und möglichst tief liegt.
DE19602311A 1996-01-23 1996-01-23 Schwimmfähige Sprungvorrichtung Expired - Fee Related DE19602311C2 (de)

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