DE19602865A1 - Halterung für längliche Gegenstände, insbesondere für Schreib-, Zeichen-, Mal- und/oder Bastelgeräte sowie für Zubehör zum Schreiben, Zeichnen, Malen und Basteln - Google Patents
Halterung für längliche Gegenstände, insbesondere für Schreib-, Zeichen-, Mal- und/oder Bastelgeräte sowie für Zubehör zum Schreiben, Zeichnen, Malen und BastelnInfo
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- B43—WRITING OR DRAWING IMPLEMENTS; BUREAU ACCESSORIES
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- B43M99/008—Desk-receptacles for holding writing appliances
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- Packaging Of Annular Or Rod-Shaped Articles, Wearing Apparel, Cassettes, Or The Like (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft eine Halterung für längliche
Gegenstände, insbesondere für Schreib-, Zeichen-, Mal- und/oder
Bastelgeräte sowie für Zubehör zum Schreiben,
Zeichnen, Malen und Basteln, nach dem Oberbegriff des
Hauptanspruchs.
Bekannte derartige Halterungen weisen meistens einfache
Aufnahmebohrungen, Klemmleisten und/oder Klemmnoppen auf,
mit denen längliche Gegenstände oder sonstiges Aufnahmegut
in Verkaufsverpackungen, in Etuis oder an Verkaufsständern
oder Displays befestigt sind.
Nachteilig hierbei ist es, daß diese Halterungen die
aufzunehmenden Produkte oft nicht ausreichend fest halten
und/oder auch nicht gut erkennen lassen. Häufig sind auch
Oberflächengestaltungen, Bedruckungen oder sonstige Muster
im Haltezustand durch die Haltemittel verdeckt. Zudem
wirken sie meist plump oder billig.
Insbesondere auch bei Präsentationsverpackungen oder bei
Schauvitrinen wird dies als besonderer Nachteil empfunden.
Darüber hinaus sind stabile Halterungen als hochwertige
Aufnahmen meist sehr teuer, da sie in der Regel aus Metall,
Holz oder Kunststoff gefertigt sind.
Preiswerte Halterungen z. B. aus Pappe oder dünnem Blech
weisen kaum ausreichenden Halt und Stabilität auf, da sie
ggf. instabil sind und zudem meist auch kein ausreichender
Platz mehr für ein längeres durchgehendes Druckbild oder für
längere Texte verfügbar ist.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, Halterungen für
längliche Gegenstände zu schaffen, die die genannten
Nachteile nicht aufweisen und die insbesondere bei
einfacher und preiswerter Herstellung optisch vorteilhaft
wirken, die die aufzunehmenden Produkte dennoch sicher und
fest halten sowie gut und großflächig erkennen lassen, so
daß besonders auch Oberflächengestaltungen, Bedruckungen
oder sonstige Muster im Haltezustand durch die Haltemittel
nicht unnötig verdeckt werden, so daß diese Halterungen
insbesondere auch bei Präsentationsverpackungen oder in
Schauvitrinen Verwendung finden können, selbst dann, wenn
sie aus Pappe oder aus dünnem Blech gefertigt sind.
Zudem soll die Halterung auch bei größeren Sichtöffnungen
ausreichend stabil gegen Verwindung sein und die Freilegung
auch längerer durchgehender Druckbilder oder Texte auf der
Oberfläche der Verpackung ermöglichen.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1
gelöst.
Vorteilhafte Ausführungen und Weiterbildungen der Erfindung
werden in den weiteren Ansprüchen umfaßt.
Die Erfindung wird anhand der Zeichnungen nachfolgend näher
erläutert. Hierbei zeigen:
Fig. 1 eine erste erfindungsgemäße leere Halterung als
Einzelverpackung,
Fig. 2 die Halterung gem. Fig. 1 von der Seite,
Fig. 3 die Halterung nach Fig. 1 mit Inhalt,
Fig. 4 die Halterung gem. Fig. 3 von hinten,
Fig. 5 die Halterung nach Fig. 1 mit transparenter Hülle,
Fig. 6 die Halterung nach Fig. 3 mit transparenter Hülle,
Fig. 7 eine andere Ausführungsform der Erfindung als
ungefülltes Verkaufs-Display,
Fig. 8 eine weitere Ausführungsform als gefülltes
Verkaufs-Display,
Fig. 9 eine dritte Variante eines Verkaufs-Displays.
Fig. 1 zeigt den an eine Grundplatte 3 angeformten
Grundkörper 11 einer über Biegekanten 16 und eine Formkante
13 pyramidenförmig geformten Halterung 1, deren Aufnahme 2
in den beiden Halteflächen 12 aus einer ersten Haltekante
24 und einer zweiten Haltekante 25 gebildet wurde, wobei
der Stanzkörper 18 über die Falzkante 17 und die
Umschlagkanten 19 zur Stabilität der Halterung wesentlich
beiträgt. Zwischen den die Formkante 13 verlängernden
beiden Haltearmen 14 ergänzt die Sichtöffnung 22 insgesamt
die freie Sichtzone 23.
Aus der Seitenansicht nach Fig. 2 ist angrenzend an die
Grundplatte 3 auch die Rückwand 4 der Halterung 1 am
Grundkörper 11 und besonders deutlich die Aufnahme 2, die
Formkante 13, die Haltearme 14 und dazwischen die
Sichtöffnung 22 zu sehen.
Die Fig. 3 und 4 zeigen ein zwischen den Haltekanten 24
und 25 und den Haltearmen 14 aufgenommenes Schreibgerät 91
im auf einer Grundplatte 3 über die Biegekanten 16 und die
Formkante 13 angeformten Grundkörper 11 der Halterung 1.
Die Sichtöffnung 22 gibt die gesamte Sichtzone 23 frei, die
hier als Abflachung am Schreibgerät 91 dargestellt ist.
Gemäß den Fig. 5 und 6 weist die Halterung 1 eine
dreikantig geformte, transparente Hülle 5 auf, durch die
hindurch das enthaltene Schreibgerät 91 gut erkennbar ist.
In senkrechter Verlängerung der Formkante 13 erstrecken
sich auch hier zwei Haltearme 14 und die sich zur Sichtzone
23 erweiternde Sichtöffnung 22. Der über die Biegekanten 16
geformte pyramidenförmige Grundkörper 11 läßt in Fig. 5
auch den von den Stanzlinien 15 umrissenen Stanzkörper 18
erkennen, der über die nach inne geklappte Falzkante 17 als
Verbindungskörper die ganze Halterung mit stabilisiert.
Die aus den Fig. 7 und 8 ersichtlichen Halter 1′ und 1′′
sind Verkaufs-Displays und besteht im wesentlichen jeweils
aus einem pyramidenförmigen Grundkörper 11, der an einer
Rückwand 4 und auf einer Grundplatte 3 befestigt ist. Die
über zwei Seiten waagrecht verlaufenden Formkanten 13 und
13′ sind von mehren senkrecht angeordneten Aufnahmen 2
durchbrochen in denen Gegenstände 9 in senkrechter Position
und in axialem Abstand zur Grundplatte 3 gehalten werden.
Die Verkaufshilfe nach Fig. 9 ist zwei quaderförmigen
Grundkörpern 11 zusammengesetzt und mit einer Grundplatte 3
sowie mit einer Rückwand 4 versehen. Die in zwei Reihen
übereinander waagrecht verlaufenden Formkanten 13 und 13′′
weisen mehrere Aufnahmen 2 auf. Die Achsen dieser Aufnahmen
2 verlaufen in schrägem Winkel zu den senkrechten und
waagrechten Flächen der beiden Quader, hier mit ca. 30 Grad
zur Senkrechten.
Die Rückwand 4 kann, ebenso wie die Grundplatte 3 als
bevorzugter Informationsträger dienen.
Die in den Fig. 1 bis 6 von verschiedenen Seiten als
leere oder befüllte Einzelverpackung, mit oder ohne
transparenter Hülle 5, als Halterungen 1, 1′, 1′′, 1′′′ für
längliche Gegenstände 9, insbesondere für Schreib-,
Zeichen-, Mal- und/oder Bastelgeräte 91 sowie für Zubehör
zum Schreiben, Zeichnen, Malen und Basteln (92)
dargestellten Halterungen 1, 1′, 1′′, 1′′′ weisen mindestens
einen Grundkörper 11 auf, der insbesondere mit Halteflächen
12 und mit mindestens einer Formkante 13 sowie mindestens
einer Aufnahme 2 zum Halten der Gegenstände 9, 91, (92)
versehen ist. Der Grundkörper 11 bzw. dessen Halteflächen
12 sind über die Formkante 13 polygonal, hier vorzugsweise
quaderförmig bzw. als Dreieck geformt, die Aufnahme 2 im
Grundkörper 11 ist gegenüber der bzw. den Formkante(n) 13,
13′, 13′′ als Querbohrung 21 ausgebildet und durchdringt den
Grundkörper 11 derart, daß entlang der Formkante(n) 13, 13′
mindestens ein Haltearm 14 sowie mindestens eine
Sichtöffnung 22 ausgebildet sind.
Der Grundkörper 11 weist eine Rückwand 4 auf und ist mit
einer Grundplatte 3 verbunden und mit diesen zusammen
vorzugsweise einstückig ausgebildet.
Der Grundkörper 11 bzw. dessen Halteflächen 12 ist bzw.
sind über die Formkante 13 und über Biegekanten 16
bevorzugt als dreiseitige Pyramide geformt.
Die Formkante 13 verläuft hierbei im wesentlichen
senkrecht, bzw. von der oberen Spitze des Grundkörpers 11
zur Grundplatte 3 hin.
Der Abstand der Formkante(n) 13, 13′, 13′′ zur Grundplatte 3
bzw. der Halteabstand der Aufnahme 2 zur Hülle 5 und damit
deren axiale Distanz ist vorteilhaft derart bemessen, daß
die in die Aufnahme 2 eingesetzten Gegenstände 9 mindestens
aber deren Spitzen, die Grundplatte 3 bzw. die Wände der
Hülle 5 nicht berühren, damit ein Verschmutzen der
Grundplatte 3 oder der Hülle 5 oder ein Auslaufen
entsprechender Schreibgeräte 91 sicher verhindert wird.
Insbesondere zur sicheren Aufnahme mehrerer Gegenstände 9
oder bei wie aus den Fig. 7 bis 9 ersichtlichen
Verkaufsständern bzw. Displays, verlaufen die Formkanten 13
bzw. 13′, 13′′ am Grundkörper 11 vorteilhaft im wesentlichen
waagrecht bzw. parallel zur Grundplatte 3.
Der Grundkörper 11, die Rückwand 4 und die Grundplatte 3
werden bevorzugt aus einem Stück bzw. aus einer Platte
vorgestanzt und im Falz- oder Biegeverfahren zusammen
umgeformt und vorteilhaft aus Pappe oder aus dünnem Blech
hergestellt.
Die Aufnahme 2 bzw. die Querbohrung 21 ist im Grundkörper
11 am besten derart angeordnet, daß entlang der Formkante
13 jeweils zwei Haltearme 14 ausgebildet werden, die sich
um die lichte Weite der Sichtöffnung 22 im Abstand
zueinander befinden.
Diese lichte Weite der Sichtöffnung 22 bzw. der Abstand der
Haltearme 14 zueinander soll stets geringer sein, als der
Durchmesser des aufzunehmenden Gegenstandes, daß dieser
allzeit sicher gehalten wird.
Die erste Haltekante 24 und die zweite Haltekante 25 der
Aufnahme 2 bzw. der Querbohrung 21 im Grundkörper 11 sollen
vorzugsweise dann unterschiedlich großen Umfang aufweisen,
wenn konische oder anderweitig mit ungleichmäßigen
Durchmessern oder Formen versehen Gegenstände 9 aufzunehmen
sind, so daß die Aufnahme 2 mit unterschiedlich großen
Durchgangsdurchmessern versehen ist und einen konische
Aufnahmebohrung 26 aufweist.
Die Haltearme 14 sollen jeweils von den zur Formkante 13
hin auslaufenden Haltekanten 24, 25 gebildet bzw. begrenzt
werden.
Wenn der einen Grundkörper 11 eine Formkante 13 und eine
einzige Aufnahme 2 aufweist, ist die Halterung besonders
als Einzelverpackung für längliche Gegenstände 9, 91, 92
geeignet, die in Verbindung mit einer vorzugsweise
transparente Hülle 5 insbesondere als Etui oder als
Umverpackung dienen kann.
Weist der Grundkörper 11 dagegen eine oder mehrere
Formkante(n) 13, 13′, 13′′ und vorzugsweise mehrere
Aufnahme(n) 2, dann ist er bevorzugt als Display bzw. als
Verkaufshilfe für längliche Gegenstände 9 einsetzbar.
In die Aufnahme(n) 2 können vorteilhaft Schreibgeräte 91
und/oder Zubehörteile 92 eingesetzt werden und als Etui
oder Umverpackung oder als Display oder Verkaufshilfe
hierfür dienen.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Aufnahme 2 bzw. die
Querbohrung 21 im Grundkörper 11 derart ausgebildet ist,
daß der Stanzkörper 18 entlang der Stanzlinie 15
ausgeschnitten und um die Biegekante 16 eingeformt werden
kann und wenn dann die Falzkante 17 eine nach inne
gerichtete negative Verlängerung der Formkante 13 bildet.
Hierdurch wird die gesamte Halterung 1, 1′, 1′′ in alle
Richtungen stabilisiert, so daß sie eine langzeitig
haltbares und damit hochwertiges Etui oder Verkaufs-Display
ergibt.
Als günstig hat es sich erwiesen, wenn die Aufnahme 2 bzw.
die Querbohrung 21 gegenüber den Halteflächen 12 in einem
Winkel von 20 bis 70°, vorzugsweise von 30 bis 50°
angeordnet ist.
Bezugszeichenliste
1, 1′, 1′′, 1′′′ Halterung(en)
11 Grundkörper
12 Halteflächen
13, 13′, 13′′ Formkante(n)
14 Haltearm(e)
15 Stanzlinie
16 Biegekante
17 Falzkante
18 Stanzkörper
19 Umschlagkante (n)
2 Aufnahme
21 Querbohrung
22 Sichtöffnung
23 Sichtzone
24 erste Haltekante
25 zweite Haltekante
26 Aufnahmebohrung
3 Grundplatte
31 Boden
32 Freifläche
4 Rückwand
41 Rücken
42 Falzfläche
5 Hülle
6 Zubehör
7
8
9 Gegenstände, Produkte
91 Schreibgerät(e) . . .
92 Zubehör
11 Grundkörper
12 Halteflächen
13, 13′, 13′′ Formkante(n)
14 Haltearm(e)
15 Stanzlinie
16 Biegekante
17 Falzkante
18 Stanzkörper
19 Umschlagkante (n)
2 Aufnahme
21 Querbohrung
22 Sichtöffnung
23 Sichtzone
24 erste Haltekante
25 zweite Haltekante
26 Aufnahmebohrung
3 Grundplatte
31 Boden
32 Freifläche
4 Rückwand
41 Rücken
42 Falzfläche
5 Hülle
6 Zubehör
7
8
9 Gegenstände, Produkte
91 Schreibgerät(e) . . .
92 Zubehör
Claims (20)
1. Halterung für längliche Gegenstände, insbesondere für
Schreib-, Zeichen-, Mal- und/oder Bastelgeräte sowie
für Zubehör zum Schreiben, Zeichnen, Malen und
Basteln, die mindestens einen Grundkörper aufweist,
der insbesondere mit Halteflächen und mit mindestens
einer Formkante sowie mindestens einer Aufnahme zum
Halten der Gegenstände versehen ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Grundkörper (11) bzw. dessen Halteflächen (12)
über die Formkante(n) (13, 13′, 13′′) polygonal,
vorzugsweise quaderförmig oder als Dreieck geformt ist
bzw. sind,
daß die Aufnahme (2) im Grundkörper (11) als Querbohrung (21) gegenüber der bzw. den Formkante(n) (13, 13′) ausgebildet ist
und daß die Querbohrung (21) den Grundkörper (11) derart durchdringt, daß entlang der Formkante (13) mindestens ein Haltearm (14) sowie mindestens eine Sichtöffnung (22) ausgebildet ist.
daß die Aufnahme (2) im Grundkörper (11) als Querbohrung (21) gegenüber der bzw. den Formkante(n) (13, 13′) ausgebildet ist
und daß die Querbohrung (21) den Grundkörper (11) derart durchdringt, daß entlang der Formkante (13) mindestens ein Haltearm (14) sowie mindestens eine Sichtöffnung (22) ausgebildet ist.
2. Halterung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Grundkörper (11) eine Rückwand (4) aufweist
und mit einer Grundplatte (3) verbunden ist.
3. Halterung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Grundkörper (11), die Rückwand (4) und die
Grundplatte (3) einstückig zusammen ausgebildet sind.
4. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Grundkörper (11) bzw. dessen Halteflächen (12)
über die Formkante (13) und über Biegekanten (16) als
dreiseitige Pyramide geformt ist.
5. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Formkante (13) im wesentlichen senkrecht, bzw.
von der oberen Spitze des Grundkörpers (11) zur
Grundplatte (3) hin verläuft.
6. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Abstand der Formkante (13) bzw. der Aufnahme
(2) zur Grundplatte 3 oder zu einer Hülle (5) und
damit deren axiale Distanz derart bemessen ist, daß in
die Aufnahme (2) eingesetzte Gegenstände (9) oder
deren Spitzen, die Grundplatte (3) bzw. die Wände der
Hülle (5) nicht berühren.
7. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Formkante (13) am Grundkörper (11) im
wesentlichen waagrecht bzw. parallel zur Grundplatte
(3) verläuft.
8. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Grundkörper (11), die Rückwand (4) und die
Grundplatte (3) im Falz- oder Biegeverfahren zusammen
umgeformt worden sind.
9. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufnahme (2) bzw. die Querbohrung (21) im
Grundkörper (11) derart angeordnet ist, daß entlang
der Formkante (13) zwei Haltearme (14) ausgebildet
sind, die sich um die lichte Weite der Sichtöffnung
(22) im Abstand zueinander befinden.
10. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die lichte Weite der Sichtöffnung (22) bzw. der
Abstand der Haltearme (14) zueinander geringer ist als
der Durchmesser des aufzunehmenden Gegenstandes.
11. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die erste Haltekante (24) und die zweite
Haltekante (25) der Aufnahme (2) bzw. der Querbohrung
(21) im Grundkörper (11) unterschiedlich großen Umfang
aufweisen, so daß die Aufnahme (2) mit unterschiedlich
großen Durchgangsdurchmessern versehen ist und einen
konische Aufnahmebohrung (26) aufweist.
12. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Haltearme (14) jeweils von den zur Formkante
(13) hin auslaufenden Haltekanten (24, 25) gebildet
bzw. begrenzt werden.
13. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß sie einen Grundkörper (11), eine Formkante (13)
und eine Aufnahme (2) aufweist und als
Einzelverpackung für Gegenstände (9) ausgebildet ist.
14. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß sie eine vorzugsweise transparente Hülle (5) als
Etui oder Umverpackung aufweist.
15. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß sie einen Grundkörper (11), eine oder mehrere
Formkante(n) (13) und eine oder mehrere Aufnahme(n)
(2) aufweist und als Display bzw. als Verkaufshilfe
für Gegenstände (9) ausgebildet ist.
16. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß in die Aufnahme(n) (2) Schreibgeräte (91) und/oder
Zubehörteile (92) eingesetzt sind und daß sie als Etui
oder Umverpackung oder als Display oder Verkaufshilfe
hierfür dient bzw. dienen.
17. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Grundkörper (11), die Rückwand (4) und die
Grundplatte (3) aus Pappe oder aus dünnem Blech
bestehen.
18. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufnahme (2) bzw. die Querbohrung (21) im
Grundkörper (11) derart ausgebildet ist, daß der
Stanzkörper (18) entlang der Stanzlinie (15)
ausgeschnitten und um die Biegekante (16) eingeformt
ist und daß die Falzkante (17) eine nach inne
gerichtete negative Verlängerung der Formkante (13)
bildet.
19. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufnahme (2) bzw. die Querbohrung (21)
gegenüber den Halteflächen (12) in einem Winkel von 20
bis 70 Grad, vorzugsweise von 30 bis 50 Grad
angeordnet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996102865 DE19602865C2 (de) | 1996-01-27 | 1996-01-27 | Halterung für längliche Gegenstände, insbesondere für Schreib-, Zeichen-, Mal- und/oder Bastelgeräte sowie für Zubehör zum Schreiben, Zeichnen, Malen und Basteln |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996102865 DE19602865C2 (de) | 1996-01-27 | 1996-01-27 | Halterung für längliche Gegenstände, insbesondere für Schreib-, Zeichen-, Mal- und/oder Bastelgeräte sowie für Zubehör zum Schreiben, Zeichnen, Malen und Basteln |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19602865A1 true DE19602865A1 (de) | 1997-07-31 |
| DE19602865C2 DE19602865C2 (de) | 1998-04-16 |
Family
ID=7783806
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1996102865 Expired - Fee Related DE19602865C2 (de) | 1996-01-27 | 1996-01-27 | Halterung für längliche Gegenstände, insbesondere für Schreib-, Zeichen-, Mal- und/oder Bastelgeräte sowie für Zubehör zum Schreiben, Zeichnen, Malen und Basteln |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19602865C2 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| ITPT20090019A1 (it) * | 2009-11-20 | 2011-05-21 | Project Sas | Supporti utili in campo medico o della salute in genere per presentare penne di vari modelli |
| CN103395324A (zh) * | 2013-08-15 | 2013-11-20 | 李培培 | 一种插笔式文具壳 |
Citations (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US3203125A (en) * | 1963-02-21 | 1965-08-31 | Stoessel Henry Kurt | Display structure and method of forming the same |
| DE1972383U (de) * | 1967-03-16 | 1967-11-09 | Henkel & Cie Gmbh | Tubenverkaufshelfer. |
-
1996
- 1996-01-27 DE DE1996102865 patent/DE19602865C2/de not_active Expired - Fee Related
Patent Citations (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US3203125A (en) * | 1963-02-21 | 1965-08-31 | Stoessel Henry Kurt | Display structure and method of forming the same |
| DE1972383U (de) * | 1967-03-16 | 1967-11-09 | Henkel & Cie Gmbh | Tubenverkaufshelfer. |
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| CN103395324A (zh) * | 2013-08-15 | 2013-11-20 | 李培培 | 一种插笔式文具壳 |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE19602865C2 (de) | 1998-04-16 |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| D2 | Grant after examination | ||
| 8364 | No opposition during term of opposition | ||
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