DE19601985A1 - Schalter mit Abheberampe - Google Patents
Schalter mit AbheberampeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Schalter für Kraftfahrzeuge,
insbesondere Lenkstockschalter. Derartige Schalter sollen
zum einen zum Schalten erheblicher Lastströme geeignet sein,
so daß sie zum Durchschalten von Versorgungsströme von
Lampen und Motoren geeignet sind. Andererseits dienen
derartige Schalter immer mehr zur indirekten Betätigung von
Stromverbrauchern, welche dann direkt über elektronische
Schaltungen angesteuert werden. Es ist also vorteilhaft,
wenn derartige Lenkstockschalter auch zum Durchschalten
schwacher Steuerströme geeignet sind.
Um auch derart schwache Ströme sauber schalten zu können,
ist es notwendig, daß der Übergangswiderstand der Schalter
möglichst gering gehalten wird. Deswegen ist besonders
darauf zu achten, daß die ineinander in Verbindung stehenden
Kontaktflächen nicht durch Korrosion, Verzundern, Lichtbögen
und durch haftende Isoliermaterialreste verschmutzt werden.
Es sind bereits Schalter vorgeschlagen worden, bei denen
durch schiebende Bewegung von Kontaktbrücken innerhalb der
Kontaktebene aneinander angrenzende gehäusefest angeordnete
Kontaktabschnitte elektrisch miteinander verbunden bzw.
getrennt werden. Nachteilig bei derartigen Schaltern ist es,
daß die beiden Kontaktabschnitte durch Isoliermaterial
getrennt sind, welches beim Überfahren durch die
Kontaktbrücke mit dieser in enge Berührung kommt. Hierdurch
werden Reste von Isoliermaterial bzw. des
Kunststoffgehäuses, in welches die Kontaktabschnitte
eingebettet sind, durch die sich verschiebende Kontaktbrücke
aufgenommen. Beim Auflaufen der Kontaktbrücke auf einen
anderen Kontaktabschnitt wird dann das Isoliermaterial zum
Teil auf die Kontaktbahn dieses Kontaktabschnitts übertragen
oder auf die Kontaktflächen durch den möglicherweise
entstehenden Lichtbogen eingebrannt. Hierdurch ergeben sich
Verunreinigungen an der Kontaktfläche. Durch entsprechend
großzügige Ausgestaltung der Schalterdimensionen ist es
möglich, die Auflagekraft der Kontakte so groß zu machen,
daß durch Reibung bei der gegeneinander gerichteten
Schiebebewegung die Kontakte wieder freigerieben werden.
Eine derartig großzügige Dimensionierung ist aber bei
möglichen schwachen Strömen nur schwer zu rechtfertigen.
Die Erfindung geht daher aus von einem Schalter der sich aus
dem Oberbegriff des Anspruchs 1 ergebenden Gattung. Aufgabe
der Erfindung ist es, einen Schalter mit kleinen Dimensionen
zu schaffen, dessen Kontaktflächen von Verunreinigungen
weitgehend freigehalten werden, so daß er sich sowohl zum
Schalter größerer als auch kleinerer Ströme eignet. Die
Erfindung wird durch die sich aus dem kennzeichnenden Teil
des Anspruchs 1 ergebende Merkmalskombination gelöst. Die
Erfindung besteht im Prinzip also darin, die Kontaktbrücke
an geeigneter Stelle anzuheben, bevor sie einen
Kontaktabschnitt verläßt, um sie dann an geeigneter Stelle
eines neuen Kontaktabschnitts abzusenken.
Es wird bei der Erfindung also an den für die Umschaltung
wichtigen Stellen die Schiebebewegung mit einer Hubbewegung
kombiniert. Der sich hieraus ergebende Vorteil besteht in
der Möglichkeit, daß die eigentliche Kontaktfläche mit dem
die Kontaktabschnitte umgebenden Isoliermaterial nicht in
Verbindung kommt. Außerdem wird durch die Hubbewegung
gewährleistet, daß die Kontaktgabe schlagartig sich ändert
statt durch eine schleifende Bewegung durch den Übergang von
einem Kontaktabschnitt auf den nächsten sich linear zu
ändern. Man erhält somit drei definierte Zustände der
Kontaktbrücke, für die die Übergangszeiten ineinander recht
kurz sind, nämlich die Kontaktgabe der Kontaktbrücke nur auf
einem Kontaktabschnitt, die Kontaktgabe der Brücke nur mit
einem Brückenteil, während der andere Brückenteil abgehoben
ist und schließlich den schnellen Übergang zu dem Zustand,
in dem die beiden Kontaktteile jeweils mit einem anderen
Kontaktabschnitt verbunden sind. Für die Erfindung wichtig
ist auch, daß der eine Kontaktteil beim Abheben noch keinen
Lichtbogen bildet, weil der andere Kontaktteil noch in engem
elektrischen Kontakt mit dem Kontaktabschnitt sich befindet.
Eine besonders einfache für das Abheben eines Kontaktteils
geeignete Konstruktion ist durch die Merkmale nach Anspruch
2 beschrieben. Danach ist eine Rampe vorgesehen, über welche
ein Kontaktteil der sich längs eines Kontaktabschnitts
bewegenden Kontaktbrücke senkrecht zur Ebene der Kontakte
angehoben und über dem nächsten Kontaktabschnitt wieder
abgesenkt wird. Das sich bewegende Kontaktteil folgt also
der schrägen geneigten Rampenflächen.
Um nun sicher zu verhindern, daß auf den ortsfesten
Kontaktabschnitten schleifende Bereiche der Kontaktbrücke in
Berührung mit dem umgebenden Isoliermaterial, insbesondere
dem Isoliermaterial der Rampe, kommen, empfiehlt sich in
Weiterbildung der Erfindung die Merkmalskombination nach
Anspruch 3. Danach ist mindestens eine Rampe vorgesehen, die
seitlich der Kontaktflächen von Kontaktbrücke und
Kontaktabschnitt angeordnet ist, so daß der auf die Rampe
auflaufende Bereich der Kontaktbrücke nicht in Berührung mit
der Kontaktfläche auf den Kontaktabschnitten kommt.
Eine besonders einfache Konstruktion hierzu ergibt sich
durch die Maßnahmen nach Anspruch 4. Danach werden die
Rampen symmetrisch im Bereich des Zwischenraums angeordnet,
so daß die auf die Kontakte durch die beiden Rampen
ausgeübten Kräfte ebenfalls symmetrisch sind und so die
Kontaktbrücke gut in der Spur mit den Kontaktabschnitten
halten. Um nun sicher die Anteile der Kontaktbrücke, die mit
der Rampe oder möglichem Isoliermaterial in Verbindung
treten, von den Anteilen zu trennen, welche der Kontaktgabe
mit den Kontaktabschnitten dienen, empfiehlt sich in
Weiterbildung die Merkmalskombination nach Anspruch 4.
Danach gibt es an der Kontaktbrücke die weiter oben als
Kontaktanteile bezeichnete Kontaktbezirke, die zwar mit den
Rampen nicht aber in elektrischen Kontakt mit den
Kontaktabschnitten gelangen. Weiterhin gibt es
Kontaktbezirke, die ausschließlich in Kontakt mit dem
Kontaktabschnitten treten, um eine gute elektrische
Kontaktgabe zu ermöglichen.
Um die Kontaktgabe zwischen Kontaktbrücke und
Kontaktabschnitt zu verbessern, empfiehlt sich in
Weiterbildung der Erfindung die Merkmalskombination nach
Anspruch 6. Ein derartiger Aufbau ist insbesondere zur
Durchschaltung schwacher Ströme geeignet, da hier durch die
schleifende Bewegung einander kontaktierender Kontaktfläche,
die andererseits nie in Berührung mit Kunststoff treten und
ohne größere Lichtbogenbildung schnell voneinander getrennt
werden, die Kontaktflächen weitgehend saubergehalten werden.
Eine besondere Beschichtung mit besonderen Metallen ist
hierbei vielfach nicht notwendig.
Um die Kontaktfläche noch weiterhin zu verkleinern und damit
das Sauberhalten der Kontakte zu verbessern, empfiehlt sich
in Weiterbildung der Erfindung die Merkmalskombination nach
Anspruch 7. Durch einen derartigen Aufbau läßt sich ggf.
eine fast punktförmige Auflagefläche der Kontakte erreichen.
Sollen bei mehreren zueinander parallel auf
Kontaktabschnitten fahrenden Brücken unterschiedliche Ströme
geschaltet werden, so kann es sich empfehlen, manche der
Brücken in Richtung der Kontaktabschnitte mit Nuten zu
versehen, welche die Kontaktbahnen seitlich umfassen und so
wahlweise eine größere Kontaktfläche herzustellen vermögen.
Sollen aber nur Steuerströme geschaltet werden, so genügt
es, die Brücke ohne Nut auszurüsten und dem entsprechend die
Auflagefläche der Kontaktbrücke auf der Kontaktbahn zu
verringern.
Um die Kontaktgabe der Kontaktbrücke zu verbessern,
empfiehlt sich in Weiterbildung die Merkmalskombination nach
Anspruch 8. Durch die federnde Anlage der Kontaktbrücke auf
den Kontaktbahnen wird ein sicherer Auflagedruck auch bei
Unebenheiten der Kontaktbahn gewährleistet. Ein erhöhter
Federdruck kann weiterhin zum gegenseitigen Reinhalten der
Kontaktflächen ausgenutzt werden.
Die Merkmalskombination nach Anspruch 9 sorgt für eine gute
Führung der Kontaktbrücke innerhalb des Betätigungshebels,
so daß die Kontaktbrücke immer in Richtung der Kontaktbahnen
auf den Kontaktabschnitten ausgerichtet bleibt und sich
nicht aus der Erstreckungsrichtung der Kontaktbahnen
herausdrehen kann.
Weiterhin ist es vorteilhaft, daß die Kontaktbrücke in
Richtung der Kontaktbahn in ihrem Weg begrenzt ist, was
Vorteile bei der Montage des Betätigungshebels bringt, in
dem die beweglichen Kontaktbrücke sicher und unverlierbar
gehalten sind.
Die Merkmale nach Anspruch 10 schaffen weiterhin die
Möglichkeit, die Kontaktbrücken in dem Betätigungshebel
einzurasten, so daß sie dort leicht montiert, gegenüber dem
Betätigungshebel beweglich geführt und weiterhin gegenüber
diesem Betätigungshebel gegen Verlieren gesichert sind.
An sich bietet es sich an, die vorliegende Erfindung auf
Schiebeschalter anzuwenden, bei denen die Kontaktbrücke eine
geradeaus gerichtete Bewegung durchführt. Die Erfindung ist
mit Vorteil aber auch für Kontaktabschnitte bzw.
Kontaktbahnen geeignet, welche in einer Ebene im Winkel
zueinander hintereinander verlegt sind, wobei auch die
Kontaktbahnen selber gekrümmt ausgeführt sein können. Dabei
empfiehlt es sich besonders, wenn die Kontaktbahnen auf den
Kontaktabschnitten gleichsinnig gekrümmt und mit gleichem
Krümmungsradius hintereinander liegen. Eine derartige
Konstruktion ist insbesondere für Lenkstockschalter
geeignet, bei denen der Betätigungshebel eine
Schwenkbewegung um einen Drehpunkt ausführt, welcher in
einer kreissektorförmigen Bewegung der Kontaktbrücke
resultiert.
Einen einfachen Aufbau für die Kontaktbahnen ergibt sich
durch die Merkmale nach Anspruch 13. Danach läßt sich die
Kontaktbahn aus den Kontaktabschnitten durch Prägen
herausformen, so daß ein derartiger Kontaktabschnitt auch
aus einem einfachen Kontaktblech herausgestanzt werden kann.
Eine weitere Vereinfachung ergibt sich durch die Merkmale
nach Anspruch 14, indem an die aus Kontaktblech
ausgestanzten Kontaktabschnitte gleichzeitig Steckanschlüsse
angeformt sind. Dabei können entsprechend den Merkmalen nach
Anspruch 15 vorteilhaft die Kontaktabschnitte aus einem
Stanzgitter gebildet sein. Um die einzelnen Kontaktbahnen
besser in eine Spritzform einlegen und dort halten zu
können, sind sie während des Spritzvorgangs noch mit
elektrisch leitenden, mechanischen Verbindungsstegen
verbunden, welche nach dem Spritzvorgang durch Stanzen
aufgetrennt werden, unabhängig davon, ob diese Trennstege
nun mit Kunststoff umspritzt sind oder von einer Umspritzung
freigehalten wurden. Um die Auflagefläche der Kontaktbrücken
noch zu verkleinern, empfiehlt sich in Weiterbildung die
Merkmalskombination nach Anspruch 16. Dabei sind die beiden
Kontaktbereiche, die sowohl der Führung der Kontaktbrücke
durch die Rampen als auch der Kontaktgabe dienen, räumlich
in Erstreckungsrichtung der Kontaktbahnen voneinander
getrennt und elektrisch miteinander verbunden. Die
Kontaktbereiche können dabei ebenfalls aus einem einzigen
Kontaktblech ausgestanzt und durch nachträgliches Verformen
gebildet sein. Dabei wird man vorteilhaft die beiden
Kontaktbereiche durch einen Steg elektrisch miteinander
verbinden. Dieser mechanisch steife Steg eignet sich
entsprechend Anspruch 16 auch dafür, einen Zentriervorsprung
in diesen einzuformen, welcher einen Angriffspunkt für die
vorspannende Feder bildet. Da die Kontaktbereiche sowohl
eine mechanische Steuerfunktion gegenüber der zugehörigen
Rampe als auch eine Kontaktgabe mit dem gehäusefesten
Kontaktabschnitt bewirken, empfiehlt sich in Weiterbildung
der Erfindung die Merkmalskombination nach Anspruch 17. Auf
diese Weise ist sichergestellt, daß sich die Kontaktbrücke
nicht gegenüber der Rampe verhaken kann. Die Rampenschräge
soll überdies vergleichsweise flach sein und in der Regel
nicht 2/10 mm überschreiten, wodurch sich insbesondere
Schaltgeräusche vermeiden lassen und die Lebensdauer des
Schalters verlängert wird.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend
anhand der Zeichnung erläutert. Darin zeigt
Fig. 1 in schematisierter, räumlicher Darstellung einen
Ausschnitt aus einem Schaltergehäuse mit
eingespritzten Kontaktbahnen und auf sitzender
Kontaktbrücke
Fig. 2 einen Schnitt durch die Anordnung nach Fig. 1
seitlich der Kontaktbahn und
Fig. 3 eine verkleinerte Draufsicht auf einen Zwischenboden
eines Schaltergehäuses, in den mehrere parallele
Kontaktabschnitte eingespritzt sind.
Fig. 1 zeigt die Bodenfläche 1 eines erfindungsgemäßen
Schalters, in den die Kontaktabschnitte 2, 3 eingegossen
sind. Die beiden Kontaktabschnitte sind in Höhe der Rampe 3
elektrisch voneinander getrennt. Dabei kann die Rampe beim
Spritzen der Bodenfläche 1 mit angespritzt werden, so daß
sie einstückig mit der Bodenfläche aus dem gleichen Material
gebildet ist.
Aus den Kontaktabschnitten 3 sind durch Einprägen
Kontaktbahnen 4 herausgeformt, wobei auf der Kontaktbahn 4
des Kontaktabschnitts 2 eine Kontaktbrücke 6 mit ihren
beiden Kontaktbereichen 7 und 8 aufsitzt.
Jeder der beiden Kontaktbereiche 7, 8 weist Kontaktbezirke
9, 10 bzw. 11 auf, wobei die Kontaktbezirke 9, 10 auf die
Rampe 5 auflaufen, während der Kontaktbezirk 11
ausschließlich der Kontaktgabe mit der zugeordneten
Kontaktbahn 4 des Kontaktabschnitts 2 dient. Die beiden
Kontaktbereiche 7, 8 sind durch ein als Steg ausgestaltetes
Brückenglied 12 miteinander verbunden. Der Steg besitzt
einen Zentriervorsprung 13, der den Angriffspunkt einer
Feder 14 festlegt. Die Feder stützt sich mit ihrem in Fig. 1
freien Ende an einem nicht dargestellten Betätigungshebel
eines Lenkstockschalters ab, an dem auch gleichzeitig zwei
Ansätze 15, 16 angreifen, die zur Führung der Kontaktbrücke 6
im Betätigungshebel dienen.
Vorsprünge 17 an den Ansätzen 15, 16 rasten in Führungsnuten
oder Führungsschlitze innerhalb des Betätigungshebels ein
und sorgen so dafür, daß die Kontaktbrücke 6 gegenüber dem
Betätigungshebel beweglich aber unverlierbar gehalten ist,
indem der Bewegungsweg der Ansätze durch Anschläge begrenzt
ist, an den die Vorsprünge 17 anschlagen. Wesentliche
Elemente aus der Konstruktion der Kontaktbrücke 6 sind aus
der DE-OS 42 26 508 bekannt und brauchen daher hier an
dieser Stelle nicht neu beschrieben zu werden.
Die Kontaktbahnen 4 weisen eine Krümmung 18 auf, während die
Kontaktbereiche 7, 8 jeweils mit einer gekrümmten Oberfläche
19, 20 versehen sind. Die Bezirke 9, 10 laufen bei einer
Bewegung der Kontaktbrücke 6 in Erstreckungsrichtung der
Kontaktbahnen 4 auf die beiden Rampen 21, 22 der Doppelrampe
5 auf und erheben damit den Kontaktbezirk 11 von der
zugehörigen Kontaktbahn 4 ab. Wird die Kontaktbrücke 6
weiter in der gleichen Richtung bewegt, so werden die
Kontaktbezirke 9, 10 wieder abgesenkt und es sitzt dann der
Kontaktbezirk 11 auf der Kontaktbahn 4 des
Kontaktabschnittes 3 auf. Wie in Fig. 1 angedeutet, kann die
Kontaktbahn 4 der Kontaktabschnitte 2, 3 durch Herausprägen
aus dem Stanzgitter gebildet sein.
Fig. 2 zeigt in Seitenansicht die Kontaktbrücke 6, die auf
der Kontaktbahn 4 des Kontaktabschnitts 2 aufsitzt. Der
Schnitt ist etwas seitlich der Kontaktbahn geführt, so daß
nur ein die beiden Teilrampen 21, 22 miteinander verbindender
Rampensteg 23 zu erkennen ist. Fig. 2 deutet weiterhin durch
eine Strichlinie Nuten 24 an, welche den oberen Randbereich
der Kontaktbahn 4 seitlich umfassen und so nicht nur eine
zentrierte Führung der Kontaktbrücke 6 auf der Kontaktbahn 4
erlauben, sondern auch eine vergrößerte Kontaktfläche, falls
hieran ein Bedarf besteht. Aus Fig. 1 und 2 ist weiterhin zu
erkennen, daß die zugehörigen Kontaktabschnitte 2, 3 in deren
Längsrichtung miteinander fluchten, sie können aber auch
zueinander versetzt angeordnet sein, falls die Kontaktbrücke
6 dementsprechend ausgestaltet wird.
Fig. 3 zeigt noch die Möglichkeit, gekrümmte Kontaktbahnen 4
vorzusehen, wobei an die zugehörigen Kontaktabschnitte
gleichzeitig noch Steckanschlüsse angeformt sind, welche in
der Zeichnung nicht dargestellt wurden. Deutlich zu sehen
ist aber, daß die Kontaktabschnitte zusammen aus einem
Kontaktblech gestanzt und danach Verbindungsstege durch
Einstanzen von Durchgangslöchern aufgetrennt wurden. Damit
ergibt sich für die Kontaktabschnitte eine erheblich
kompliziertere Form als in Fig. 1 und 2 dargestellt.
Claims (19)
1. Schalter, insbesondere für Kraftfahrzeuge, bei denen
wenigstens eine in der Ebene der miteinander zu
verbindenden gehäusefesten Kontaktabschnitte
verschiebbare Kontaktbrücke in Abhängigkeit von ihrer
Verschiebungslage (2) mit Abstand aneinandergrenzende
Kontaktabschnitte miteinander verbindet bzw. voneinander
trennt, wobei bei Übergang von der Trennlage in die
Verbindungslage bzw. von der Verbindungslage in die
Trennlage eine der beiden Kontaktbereiche der
Kontaktbrücke in seiner Kontaktgabe von dem einen zu dem
anderen der beiden Kontaktabschnitte wechselt, dadurch
gekennzeichnet, daß beim Übergang der den
Kontaktabschnitt (2, 3) wechselnde Kontaktbereich (7, 8)
der Kontaktbrücke (6) um einen vorgegebenen Hub
gegenüber der Kontaktabschnittsebene von dem bisher
kontaktierten Kontaktabschnitt (z. B. 2) abgehoben und
danach auf den neu zu kontaktierenden anderen
Kontaktabschnitt (z. B. 3) abgesenkt wird.
2. Schalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen den aneinandergrenzenden Kontaktabschnitten
(2, 3) Rampen (5, 21, 22) vorgesehen sind, welche die
Bewegung des den Kontaktabschnitt wechselnden
Kontaktbrückenbereichs in senkrecht zur Kontaktebene
verlaufender Richtung steuern.
3. Schalter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
zumindest eine Rampe (21 bzw. 22) vorgesehen ist, welche
seitlich des zwischen den aneinandergrenzenden
Kontaktabschnitten (2, 3) liegenden Zwischenraums
angeordnet ist.
4. Schalter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
zwei Rampen (21, 22) zu beiden Seiten des Zwischenraums
angeordnet sind.
5. Schalter nach einem der vorangegangenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der den Kontaktabschnitt (2
bzw. 3) wechselnde Kontaktbrückenbereich (z. B. 8)
mindestens einen Rampenbezirk (9 bzw. 10) besitzt,
welcher durch die Rampe (21 bzw. 22) geführt wird und
mindestens einen Kontaktbezirk (11) besitzt, welcher auf
den Kontaktabschnitten (2, 3) gleitet und daß der
Kontaktbezirk (11) von den Rampenbezirk (9, 10) räumlich
getrennt ist.
6. Schalter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kontaktabschnitte (2, 3) mit
schienenartig sich erhebenden Kontaktbahnen (4) versehen
sind, auf denen die Kontaktbereiche (7, 8) der
Kontaktbrücke (6) gleiten.
7. Schalter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die den Kontaktbereichen (7, 8) zugewandten Kontaktbahnen
(4) derart gekrümmt sind, daß sich eine kleine
Berührungsfläche zwischen den Kontaktbahnen (4) und den
Kontaktbereichen (7, 8) der Kontaktbrücke (6) ergibt.
8. Schalter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kontaktbrücke (6) federnd in
einem Betätigungsglied senkrecht zu Kontaktebene geführt
und vorzugsweise in einem Betätigungshebel eines
Lenkstockschalters angeordnet ist.
9. Schalter nach einem der vorangegangenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktbrücke (6) zwei
im wesentlichen in Vorspannungsrichtung einer die
Kontaktbrücke (10) vorspannenden Feder (14) weisende
Ansätze (16) aufweist, die zur Führung im
Betätigungsglied dienen und daß zwei Anschläge (17)
vorgesehen sind, die den Weg der Kontaktbrücke in
Richtung zur Kontaktbahn (4) hin begrenzen.
10. Schalter nach einem der vorangegangenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Anschläge (17)
Vorsprünge an den Ansätzen (15, 16) sind, die in
zugeordnete Führungsschlitze im Betätigungsglied
eingerastet sind.
11. Schalter nach einem der vorangegangenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die in der Kontaktebene
verlaufenden Kontaktbahnen (4) zueinander gleichsinnig
gekrümmt sind.
12. Schalter nach einem der vorangegangenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die miteinander zu
verbindenden Kontaktbahnen (4) miteinander im
wesentlichen fluchten.
13. Schalter nach einem der Ansprüche 6 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kontaktbahnen (4) aus den
Kontaktabschnitten (2, 3) herausgeprägt sind.
14. Schalter nach einem der vorangegangenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktabschnitte (2, 3)
aus Blech ausgestanzte Leiterbahnen sind, wobei die
Leiterbahnen einstückig in elektrische Steckanschlüsse
übergehen.
15. Schalter nach einem der vorangegangenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktabschnitte (2, 3)
Teile einer in eine Kunststoffumspritzung eingebetteten
Stanzgitters aus Blech sind, wobei die Leiterbahnen erst
nach dem Spritzvorgang aufgetrennt werden.
16. Schalter nach einem der vorangegangenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktbereiche (7, 8)
der Kontaktbrücke (6) in Längsrichtung der zugeordneten
Kontaktbahnen (4) im Abstand zueinander angeordnet sind
und durch ein Brückenglied (12) miteinander verbunden
sind, daß das Brückenglied (12) mit einem
Zentriervorsprung (13) versehen ist, welcher den
Angriffsort der auf das Brückenglied einwirkenden Feder
(14) zentriert.
17. Schalter nach einem der vorangegangenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Kontaktbereich (7, 8)
eine gekrümmte Oberfläche (19, 20) aufweist, die derart
gekrümmt ist, daß sie als Anlaufschräge gegenüber der
Rampe (5, 21, 22) dient.
18. Schalter nach einem der vorangegangenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Kontaktbereich (7, 8)
derart gekrümmt ist, daß er in Verbindung mit der
Krümmung der Kontaktbahn (4) eine verkleinerte, sich
selbst reinigende Kontaktfläche ergibt.
19. Schalter nach einem der vorangegangenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktbezirke (11) der
Kontaktbrücke (6) mit Nuten (24) versehen sind, durch
deren Seitenflächen die Kontaktbezirke (11) auf den
Leiterbahnen (4) seitlich geführt sind.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
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| 8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
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Owner name: VALEO SCHALTER UND SENSOREN GMBH, 74321 BIETIGHEIM |
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