DE19601927A1 - Pflanzgefäß - Google Patents
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Pflanzgefäß mit offen einsehbarer Wasserkammer.
Die in Rede stehenden Pflanzgefäße sind je nach Nutzung in den verschiedensten
Ausführungsformen bekannt. Sie bestehen aus einem Pflanztopf mit Boden- oder
Seitenschlitzen zur Wasserabführung, zusätzlich mit einem Übertopf oder einem Untersetzer
versehen. In der Kombination Pflanztopf und Übertopf ist der Wasserstand ohne Hilfsmittel
nicht ersichtbar. Andere Ausführungen begegnen diesem Mangel mit Sichtfenster,
mechanischer oder elektronischer Wasserstandsanzeige. Wiederum andere Ausführungen
beinhalten unterschiedliche Formen der Wasserbevorratung mit Wasserüberläufen und
Untersetzern, mit teilweise sichtbarem Wasserstand.
Aus der DE 38 38 160 C2 ist eine Vorrichtung zur Flüssigkeitsversorgung von Pflanzen
bekannt, die einen die Pflanze aufnehmenden Innenbehälter vorsieht, den ein Außenbehälter
mit Abstand umgibt, ein Doppelwandprinzip, mit getrennter Bewässerung von Hydro- und
Erdkulturen. Desweiteren ragt über eine vergrößerte Bodenplatte eine seitliche
Formausbuchtung heraus, die nach oben hin eine offene Einfüllöffnung bildet, eine
Flüssigkeitsversorgung von Hydrokulturen im unteren Bereich des Gefäßes ermöglicht.
Im oberen Behälterbereich ist ein kapillares Flüssigkeitsversorgungssystem mit einer
Flüssigkeitsleitung für Erdkulturen vorgesehen, zusätzlich mit einer Wasserstandsanzeige und
einer Umpflanzscheibe.
Aus der DE-GM 18 45 638 ist eine Vorrichtung zur Flüssigkeitsversorgung bekannt, die
einen Blumentopf mit einer oder mehreren Wasserkammern an der Blumentopfwandung
vorsieht, ein Doppelwandprinzip. Über Öffnungen in der Blumentopfwandung bzw. über
poröse keramische Scherben stehen die Wasserkammern an der Außenwand mit dem
Inneren des Blumentopfes wasserleitend in Verbindung.
Aus der DE 90 12 475 U1 ist eine Vorrichtung zur Flüssigkeitsversorgung vornehmlich für
Erdkulturen bekannt, die einen granulatumlagerten Tontopf im Zentrum eines
Vorrichtungsgefäßes vorsieht, im Doppelwandprinzip. Im Übertopf 1 Außengefäß sind
Durchbrüche angeordnet. Diese Durchbrüche stehen in Verbindung mit einem zentralen
Mittelgefäß, ein- oder doppelschaftig als Taschen ausgebildet. Die Funktionstüchtigkeit
wird somit über ein Außengefäß, ein zentrales Mittelgefäß und einem in der Mitte
hineingestellten Tontopf hergestellt.
Aus der DE 85 25 768 U1 ist eine Vorrichtung zur Flüssigkeitsversorgung bekannt, nach dem
Doppelwandprinzip, mit Wasserkammer und Überlauf, Kulturkammer, Wassereinlauf,
Führung für Kapillarmatten, Halterung für Wasserstandsanzeiger, einteilig ausgebildet aus
Polystyrol.
Allen genannten Systemen liegt ein gemeinsames Merkmal zugrunde, sie sind nach dem
Prinzip der Doppelwandigkeit ausgebildet, mit etwa gleichhohen Pflanzkammerinnen- und
Wasserkammeraußenwänden, sie unterscheiden sich nur in der wasserleitenden Verbindung
untereinander, durch Einsätze und Zusätze.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die traditionelle Gliederung von
Pflanztopf/Pflanzbehältnis, Untersetzer, Übertopf und Wasserstandsanzeigen zu
überwinden, zugunsten eines Gefäßes. Durch Formeinschnitte (1), Formausschnitte (2),
Formeinziehungen (3) und Formergänzungen (4) wird diese Aufgabe gelöst.
Der erreichte Vorteil liegt in der Zusammenfassung zu einem Pflanzgefäß, zu einer
hersteller- und anwenderseitigen Vereinfachung, unter Beibehaltung aller Funktionen zur
Pflege und zum Erhalt der Pflanzen, mit Wasserbevorratung.
Es ist Pflanz- und Übertopf in einem, bedarf keiner Untersetzer oder Hilfsmittel zur
Wasserstandskontrolle und ist für die verschiedensten Substrate (Kulturen ) geeignet.
Bei Erdkulturen verhindert eine auf dem Boden aufgebrachte Mineralschicht oder Abstands
ebene das Vernässen des Wurzelballens, nach dem Prinzip der Halbhydrokultur.
Die klassische Einteilung in der Hydrokultur von Pflanzeinsatz und Übertopf mit
mechanischen oder elektrischen Flüssigkeitsanzeigern wird ebenfalls durch das neuartige
Pflanzgefäß aufgehoben, zugunsten eines Gefäßes mit sichtbarem Flüssigkeitsspiegel.
Die gestellte Aufgabe wird gelöst, indem ein geschlossenes Pflanzgefäß, in rechteckiger
Form, in den Fig. 1-3, oder in runder Form, in den Fig. 4-6 dargestellt, einen
Formeinschnitt (1) erhält. Die Gefäßwandung innerhalb des Einschnittes bildet zum
Gefäßinneren hin einmal einen Rücksprung, als Trennwand (8) reicht sie von der
Oberkante des Gefäßes bis zur Bodenfläche, zum anderen einen in halber Höhe abgestuften
Vorsprung (9), der Grundform des Gefäßes entsprechend. Zwischen beiden Wandungen
bildet sich eine offen einsehbare Kammer (5). Über Schlitze oder andere Öffnungen in
Bodenhöhe in der Trennwand (8) kann sich der Flüssigkeitsspiegel einpegeln. Somit entsteht
neben der Pflanz- eine Wasserkammer. Die Schlitze verhindern das Durchfallen des
Substrats aus dem Inneren des Pflanzgefäßes in das Äußere der Wasserkammer. Aus
Gründen der seriellen Fertigung und des Vertriebs, wie Stapelfähigkeit, Verpackung und
Transport, erhält das Pflanzgefäß eine dem Formeinschnitt (1) gegenüberliegende
Formeinziehung (3) im Außenkörper (7), ebenfalls in halber Höhe. Ein Pflanzgefäß kann
somit immer versetzt in das andere gestellt werden. Dieses Stapelprinzip schränkt die
Formvielfalt ein, weil die gegenüberliegenden Seiten spiegelgleich sein müssen, erhält aber
durch den Formeinschnitt und die Formeinziehung eine unverwechselbare
Formcharakteristik. Eine weitere Lösung stellen die Fig. 7-10, sowie 11-14 dar.
Im Gegensatz zur ersten Lösung wird die offen einsehbare Wasserkammer (5) durch einen
Formausschnitt (2) in der Gefäßwand (10) und einem dahinter in der Form abgestimmten,
in der Gefäßwand (10) lose einstellbarem, Formergänzungsteil (4) gebildet. Dieses
Ergänzungsteil mit Trennwandfunktion hat ebenfalls Öffnungen (6) in Bodenhöhe, so daß
sich auch hier der Flüssigkeitsstand einpegeln kann, das Substrat im Behältnis verbleibt. Die
getrennte Fertigung von Pflanzgefäß mit Formausschnitt und lose einstellbarem
Ergänzungsteil zur Bildung der Wasserkammer hat große Vorteile für das Design, die
Herstellung und den Vertrieb. Es gibt hierbei keine Begrenzung in der Gefäßform, die Lage
und die Ausbildung des Formausschnittes ist beliebig, kann optimal auf die Funktion des
Gefäßes abgestimmt werden. Diese Ausführung erlaubt auch den Sonderfall, daß ein
Pflanzgefäß (10), nur mit einem Formausschnitt (2) versehen, als Übertopf für vorhandene
Pflanztöpfe dienen kann. Gegenüber der herkömmlichen Pflanztopf-Übertopf-Lösung hat
dies den Vorteil, daß über den Formausschnitt (2) jederzeit der Flüssigkeitsstand über dem
Boden einsehbar ist. In diesem Fall übernimmt der in das Pflanzgefäß hineingestellte
Pflanztopf die Funktion der lose einstellbaren Trennwand (4).
Trotz der erreichten Vereinfachung zu einem Pflanzgefäß mit Wasserbevorratung für alle
Kulturen haben auch diese und die anderen genannten Pflanzgefäße den Nachteil, daß sie
einen geschlossenen Boden besitzen, für den technologischen Durchlauf in Gärtnereien und
im Großhandel nicht geeignet sind, einzeln bepflanzt und begossen werden müssen.
Die nun folgende Erfindung hebt diesen Nachteil durch eine weitergehende Lösung auf:
Aus funktionellen und technologischen Gründen wird das Pflanzgefäß mit offen einsehbarer
Wasserkammer in ein Oberteil und ein Unterteil getrennt.
Das Oberteil, in den vielfältigsten Formen herstellbar, hat einen seitlich eingezogenen und in
der Höhe abgestuften Boden (über Schlitzöffnungen zwei übereinanderliegende
Bewässerungsebenen) und steht wahlweise mit einem Formeinschnitt (1) oder einer
Formeinziehung (1a) in einem die Form ergänzendem Unterteil, das ausschließlich der
Wasserbevorratung dient, es hat die Höhe beider Bewässerungsebenen.
Diese Trennung bringt einmal einen entscheidenden technologischen Vorteil.
Das Oberteil kann allein, mit den unterschiedlichsten Kulturen bepflanzt, den üblichen
Pflanz- und Handelsprozeß durchlaufen. Es steht mit seiner wasserleitenden Doppelebene in
den vielfach vorhandenen Wasserpaletten der Gärtnereien und des Großhandels. Erst bei
der individuellen Nutzung erhält es das geeignete Unterteil, das Prinzip der
Langzeitbewässerung setzt sich fort.
Zum anderen bringt die Trennung einen entscheidenden funktionellen Vorteil. Bei gleicher
Grundform kann das Unterteil verschieden hohe Oberteile aufnehmen, abgestimmt auf die
Bedürfnisse einzelner Pflanzen, andererseits können größere Unterteile nach dem
Baukastenprinzip mehrere Oberteile aufnehmen, in Form von Gruppierungen oder
Reihungen, in gleicher oder unterschiedlicher Höhe.
Diese Gestaltung nach dem Baukastenprinzip hat den herstellerseitigen Vorteil, daß bei
maßlich aufeinander abgestimmten Grundformen durch Kombinationen untereinander eine
größere Funktionsvielfalt entsteht, bei reduzierter Teileanzahl. Über Aushebeschrägen sind
die Teile ineinander stapelbar, das vermindert das Lagerhaltungs- und Transportvolumen,
die Kosten insgesamt.
Angebotsseitig hat dies den Vorteil, daß es keine Trennung zwischen Erd-, Halbhydro- oder
Hydrokulturen gibt, keine speziellen Innengefäße mit einer Vielzahl von Außengefäßen
(Übertöpfen), dies vereinfacht die Präsentation und erhöht die Funktionsvielfalt.
In der ersten Bewässerungsebene befinden sich die Standfüße (14) des Oberteiles mit
seitlichen Öffnungsschlitzen (15), sie dienen überwiegend der Bewässerung von
Erdkulturen. Über ein Lochraster (17) in der erhöhten Abstandsfläche (16) zwischen den
Stellfüßen und wiederum einer weiteren Reihen von Öffnungsschlitzen (18) in der zweiten
Ebene kann der Flüssigkeitsspiegel kontinuierlich in dem Maße ansteigen, wie es für
Hydrokulturen erforderlich ist. Die erhöhte Abstandsfläche (16) verhindert ein Vernässen
der Wurzelballen, je nach Kultur und Pflanzenart kann von oben oder durch die offen
einsehbare Wasserkammer der Flüssigkeitsbedarf ergänzt werden.
Ein zweiter Vorteil besteht in der wahlweisen Abdeckung der nach oben hin offenen
Standfüße (14) mit einsetzbaren Abdeckkappen (19). Damit wird in einfachster Form der
Flüssigkeitsbedarf vornehmlich bei Pflanzen in Erdkulturen gesteuert, von Sumpfpflanzen
mit dem höchsten und Kakteen mit dem niedrigsten Anspruch. In einer weiteren Ausführung
können die Öffnungsschlitze (15) der Standfüße (14) direkt von außen abgedeckt werden.
Mit einer kleinen Produktpalette kann bereits den unterschiedlichsten Bedürfnissen der
Pflanzen und den unterschiedlichsten Wünschen der Nutzer entsprochen werden.
Anwenderseitig ergeben sich weitere Vorteile. Durch die im Baukastenprinzip hergestellten
Pflanzgefäße ist neben einer universellen Bepflanzung auch eine universelle Nutzung
gegeben. Rechteckige und quadratische Formen können einzeln, gruppiert oder in Reihung
wechselseitig auf dem Balkon, der Terrasse, im Wintergarten, auf dem Zimmerboden oder
auf der Fensterbank stehen, sie sind nicht standortgebunden. Sie können auch übliche
Blumenkästen ersetzen, indem verschieden lange Unterteile (Fig. 24-26) ein oder mehrere
Oberteile, in gleicher oder abgestufter Höhe, aneinandergereiht aufnehmen, damit entfallen
die großen und schwer zu handhabenden Kästen. Sie sind handlicher, schneller be- und
umpflanzbar, in bezug auf Standort und Jahreszeit, auf Blüh- und Ruhephasen flexibel
umstell- und separierbar, das bedeutet optimale Wachstumsbedingungen.
Sie ermöglichen darüber hinaus unterschiedliche Boden- und Tischgruppierungen, indem ein
großes Unterteil wahlweise ein ebenso großes Oberteil (Fig. 30), aber auch mehrere
kleinere Oberteile aufnehmen kann (Fig. 28-29), nach Bedarf mit Rollen versehen.
Hierbei entfallen aufwendige Absaug-, Nachfüll- und Kontrolleinrichtungen, die Pflege wird
durch die herausnehmbaren Oberteile erleichtert und verbessert.
Anhand von Ausführungsbeispielen wird die Erfindung noch näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Pflanzgefäß in seiner Vorderansicht, in einer ersten
Ausführung, mit einem Formeinschnitt (1),
Fig. 2 die Draufsicht,
Fig. 3 den Diagonalschnitt,
Fig. 4 ein erfindungsgemäßes Pflanzgefäß in seiner Vorderansicht, in einer weiteren
Ausführung,
Fig. 5 die Draufsicht,
Fig. 6 den Querschnitt,
Fig. 7 ein erfindungsgemäßes Pflanzgefäß in seiner Vorderansicht, in einer zweiten
Ausführung, mit einem Formeinschnitt (2),
Fig. 8 die Draufsicht,
Fig. 9 den Querschnitt,
Fig. 10 ein loses, einstellbares Teil,
Fig. 11 ein erfindungsgemäßes Pflanzgefäß in seiner Vorderansicht, in einer weiteren
Ausführung,
Fig. 12 die Draufsicht,
Fig. 13 den Querschnitt,
Fig. 14 ein loses, einstellbares Teil,
Fig. 15 ein erfindungsgemäßes Pflanzgefäß in seiner Vorderansicht, in einer dritten
Ausführung, mit getrennten Ober- und Unterteil in zusammengesetzter Form,
Fig. 16 Vorderansicht des Oberteils, mit Formeinschnitt (1),
Fig. 17 Draufsicht auf Ober- und Unterteil,
Fig. 18 lose Abdeckkappe,
Fig. 19 den Querschnitt durch das Ober- und Unterteil,
Fig. 20/21 mit gleichem Unterteil wie Fig. 15, aber mit erhöhtem Oberteil,
statt eines Formeinschnittes (1)
mit einer Formeinziehung (1a),
Fig. 22 Draufsicht mit Formeinziehung,
Fig. 23 wie Fig. 15, in seiner Vorderansicht mit Ober- und Unterteil, in quadratischer
Beispielausführung,
Fig. 24 Vorderansicht mit verlängertem Ober- und Unterteil, die rechteckige Form
entspricht der doppelten Kantenlänge des Quadrats,
Fig. 25 quadratisches und rechteckiges Oberteil in einem formergänzendem Unterteil, in
Vorderansicht,
Fig. 26 zwei rechteckige Oberteile in abgestufter Höhe in einem formergänzendem
Unterteil, in Vorderansicht,
Fig. 27 die Draufsicht der Fig. 26, in vereinfachter Darstellung,
Fig. 28 zwei quadratische und ein rechteckiges Oberteil, in den Höhen abgestuft,
in einem formergänzenden quadratischen Unterteil, das der Kantenlänge des
rechteckigen Oberteils entspricht, in Vorderansicht,
Fig. 29 die Draufsicht der Fig. 28,
Fig. 30 im quadratischen Unterteil (Fig. 28) formergänzend ein großes Oberteil, in
Vorderansicht,
Fig. 31 die Draufsicht der Fig. 30,
Fig. 32 die Draufsicht auf das große Unterteil, mit formstabilisierenden Einziehungen,
Fig. 33 den Querschnitt durch das große Unterteil, ergänzt mit Rollen.
Claims (13)
1. Pflanzgefäß mit offen einsehbarer Wasserkammer ( 5), dadurch gekennzeichnet, daß
sie ein Teil des Pflanzgefäßes ist, wahlweise durch einen Formeinschnitt (1), eine
Formeinziehung (1a) oder einem Formausschnitt (2) gebildet wird, zwischen der
geformten Wand (4; 8) und einem Teil der Außenwand (7; 10) einen offenen Raum
bildet, der den Außenumfang des Pflanzgefäßes nicht überragt.
2. Pflanzgefäß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei einer einteiligen
Ausführung die innere Trennwand (4; 8) der Wasserkammer in Bodenhöhe
Öffnungen (6) hat, um einen gleichmäßigen Wasserstand zwischen Innenraum des
Pflanzgefäßes und Wasserkammer zu gewährleisten.
3. Pflanzgefäß nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die innere durchgehende
Trennwand (8) und die in der Höhe reduzierte Außenwand (9) der Wasserkammer
fest mit dem Außenkörper (7) verbunden ist.
4. Pflanzgefäß nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß aus Gründen der
Stapelfähigkeit die dem Formeinschnitt gegenüberliegende Seite eine
Formeinziehung (3) aufweist.
5. Pflanzgefäß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die innere
Trennwand (4) der Wasserkammer lose in den Außenkörper (10) einstellbar ist,
diese sich in Form und Lage auf den Formausschnitt (2) im Außenkörpers bezieht.
6. Pflanzgefäß nach Anspruch 1 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß als Sonderlösung
die Funktion der losen Trennwand (4) von einem in das Pflanzgefäß hineingesetzten
Pflanztopf übernommen und das ganze Pflanzgefäß zur Wasserkammer wird, die über
den Formausschnitt (2) offen einsehbar ist.
7. Pflanzgefäß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Pflanzgefäß in ein
Oberteil und ein Unterteil getrennt wird, das Oberteil wahlweise mit einem
Formeinschnitt (1) bei niedriger Höhe, oder einer Formeinziehung (1a) bei größeren
Höhen und einem seitlich eingezogenem (13) und in der Höhe abgestuftem Boden in
einem Unterteil (12) steht. Die offen einsehbare Wasserkammer (5) wird bei dieser
zweiteiligen Ausführung zwischen der Formeinziehung oder dem Formeinschnitt des
Oberteils und einem Teil der Außenwandung des Unterteil gebildet (Fig. 15,17).
8. Pflanzgefäß nach Anspruch 1 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden des
Oberteils in zwei übereinanderliegende Bewässerungsebenen gegliedert ist.
Die untere Ebene wird durch nach oben hin offene Standfüße (14) und den bis auf die
Standfläche durchgehenden Formeinschnitt gebildet und durch eine mit
Öffnungen (17) versehende Abstandsebene (16) nach oben begrenzt. Darüber
befindet sich die zweite Bewässerungsebene, sie reicht bis zur seitlichen Einziehung
der Oberteilaußenwand (Fig. 19).
9. Pflanzgefäß nach Anspruch 1 und 7-8, dadurch gekennzeichnet, daß in den
Standfüßen zur Innenseite hin (15) durchgehende Öffnungsschlitze angebracht sind,
damit sich ein Wasserausgleich zwischen Ober- und Unterteil in der ersten
Bewässerungsebene (für Erdkulturen) herstellen kann. In Höhe der Abstandebene bis
zur Einziehung der Seitenwand sind in einer zweiten Bewässerungsebene
Öffnungsschlitze (18) eingebracht, damit sich der Wasserausgleich auf einem
erhöhtem Niveau (für Hydrokulturen) herstellen kann, einschließlich Belüftung.
10. Pflanzgefäß nach Anspruch 1 und 7-9, dadurch gekennzeichnet, daß die nach oben
hin offenen Standfüße wahlweise auf den Ausschnitt bezogene Abdeckkappen (19)
erhalten bzw. eine auf die Öffnungsschlitze (15) bezogene Abdeckung, damit
individuell der Feuchtigkeitsbedarf der Pflanzen reguliert werden kann.
11. Pflanzgefäß nach Anspruch 1 und 7-10, dadurch gekennzeichnet, daß das
Unterteil (12), in den verschiedensten Formen möglich, formergänzend
unterschiedlich hohe Oberteile aufnehmen kann (Fig. 15-20-21), mit seiner
Seitenhöhe unter der Seiteneinziehung des Oberteils sitzt, beide Bewässerungsebenen
abdeckt, ausschließlich der Wasserbevorratung dient.
12. Pflanzgefäß nach Anspruch 1 und 7-11, dadurch gekennzeichnet, daß das
Unterteil in seiner Breite die Grundform eines Oberteils aufnimmt (z. B. quadratisch),
in seiner Länge ein mehrfaches der Oberteilseitenlänge hat, damit können mehrere
gleichhohe oder in der Höhe abgestufte Oberteile in Reihung aufgenommen werden
(Fig. 24-26). Die langgezogenen Unterteile haben im Bodenbereich
formstabilisierende Einziehungen.
13. Pflanzgefäß nach Anspruch 1 und 7-12, dadurch gekennzeichnet, daß die
Grundfläche des Unterteils mehrere sich in ihrer Form ergänzende Oberteile
aufnehmen kann (z. B. in quadratischer ( Fig. 28-29), rechteckiger und
n-eckiger Gruppierung), oder aber ein gleichgroßes Oberteil, alle Varianten in
gleicher oder abgestufter Höhe (Fig. 30-31). Dieses vergrößerte Unterteil hat
formstabilisierende Einziehungen (20), zur wahlweisen Ausstattung mit Lenkrollen
ist in den Ecken eine konstruktive Lösung vorgesehen.
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
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