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DE19600536C2 - Vorrichtung zur variablen Steuerung eines Einlaßventils - Google Patents

Vorrichtung zur variablen Steuerung eines Einlaßventils

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DE19600536C2
DE19600536C2 DE1996100536 DE19600536A DE19600536C2 DE 19600536 C2 DE19600536 C2 DE 19600536C2 DE 1996100536 DE1996100536 DE 1996100536 DE 19600536 A DE19600536 A DE 19600536A DE 19600536 C2 DE19600536 C2 DE 19600536C2
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actuating lever
cam
camshaft
exhaust
valve
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Peter Kreuter
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Meta Motoren und Energie Technik GmbH
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Meta Motoren und Energie Technik GmbH
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    • F01MACHINES OR ENGINES IN GENERAL; ENGINE PLANTS IN GENERAL; STEAM ENGINES
    • F01LCYCLICALLY OPERATING VALVES FOR MACHINES OR ENGINES
    • F01L13/00Modifications of valve-gear to facilitate reversing, braking, starting, changing compression ratio, or other specific operations
    • F01L13/0015Modifications of valve-gear to facilitate reversing, braking, starting, changing compression ratio, or other specific operations for optimising engine performances by modifying valve lift according to various working parameters, e.g. rotational speed, load, torque
    • F01L13/0036Modifications of valve-gear to facilitate reversing, braking, starting, changing compression ratio, or other specific operations for optimising engine performances by modifying valve lift according to various working parameters, e.g. rotational speed, load, torque the valves being driven by two or more cams with different shape, size or timing or a single cam profiled in axial and radial direction
    • F01L13/0047Modifications of valve-gear to facilitate reversing, braking, starting, changing compression ratio, or other specific operations for optimising engine performances by modifying valve lift according to various working parameters, e.g. rotational speed, load, torque the valves being driven by two or more cams with different shape, size or timing or a single cam profiled in axial and radial direction the movement of the valves resulting from the sum of the simultaneous actions of at least two cams, the cams being independently variable in phase in respect of each other

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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur variablen Steuerung eines Einlaßventils.
Solche Vorrichtungen, mit denen es beispielsweise möglich ist, einen Ottomotor ohne Drosselklappe zu steuern, gewinnen in jüngerer Zeit wegen der damit möglichen Kraftstoffeinsparung, der Verringerung der Schadstoffe im Abgas und einer Drehmoment- und Leistungssteigerung ein Interesse.
In der WO 95/02116 A1 sind Vorrichtungen zur variablen Steuerung eines Einlaßventils beschrieben. Die beigefügte Fig. 7 ist dieser Vorveröffentlichung entnommen, wobei lediglich die Bezugszeichen geändert sind. Ein Einlaßventil 80 einer Brennkraftmaschine wird von einem Betätigungshebel 82 betätigt, auf dem ein Abgriffsglied 84 verschiebbar abgelagert ist. Das Abgriffsglied 84 tastet die Nockenkontur einer Öffnungsnockenwelle 86 und einer Schließnockenwelle 88 ab. Parallel zur axialen Erstreckung der Nockenwellen 86 und 88 hinter dem Einlaßventil 80 ist ein in der Figur nicht sichtbares Auslaßventil 90 angeordnet, das über einen Hebel 92 betätigt wird, dessen eines Ende an einem gehäusefest angebrachten Ventilspielausgleichselement 94 gelagert ist und dessen anderes Ende unmittelbar das Auslaßventil 90 betätigt. An dem Hebel 92 ist eine Rolle 96 gelagert, die eine weitere, an der Öffnungsnockenwelle 86, die gleichzeitig die Auslaßnockenwelle ist, ausgebildete Nockenscheibe abtastet, die in an sich bekannter Weise das Öffnen und Schließen des Auslaßventils 90 bestimmt. Die Nockenwelle 86 wird unmittelbar von der Kurbelwelle angetrieben, so daß eine feste Beziehung zwischen Kurbelwellenstellung und jeweiliger Betätigung des Auslaßventils besteht. Zum Antreiben der Schließnockenwelle 88 von der Öffnungsnockenwelle 86 her ist beispielsweise ein Koppelgetriebe vorgesehen, mit dem gleichzeitig die Phasenlage zwischen den beiden Nockenwellen veränderbar ist. Ein solches Koppelgetriebe ist beispielsweise in der DE 42 44 550 A1 beschrieben.
Mit der geschilderten Anordnung ist es zwar möglich, mit nur zwei Nockenwellen die Ventile der Brennkraftmaschine zu steuern, wobei die Öffnungsfunktion des Einlaßventils derart veränderbar ist, daß eine Drosselklappe entfallen kann; die Anordnung erfordert jedoch, dass die Ventile in Längsrichtung der Bremskraftmaschine hintereinander angeordnet sind, was bezüglich Saugrohr- und Abgaskanalgestaltung nachteilig ist und eine Ausbildung der Zylinder mit mehreren Einlaß- und/oder Auslaßventilen erschwert. Außerdem baut der Zylinderkopf insgesamt verhältnismäßig sperrig.
In der genannten WO 95/02116 A1 ist eine weitere Ausführungsform einer Vorrichtung zur variablen Steuerung eines Einlaßventils beschrieben, bei der mit nur zwei Nockenwellen ein Auslaßventil und ein Einlaßventil betätigt werden können, die V-förmig zueinander angeordnet sind. Dazu betätigt eine Nockenscheibe der Auslaßnockenwelle einen am Motorgehäuse geführten Stössel, der wiederum einen Schwinghebel betätigt, der an einem Anlenkhebel gelagert ist. Der Anlenkhebel ist am Motorgehäuse gelagert und trägt ein Abgriffsglied zum Abtasten einer Nockenscheibe der anderen Nockenwelle. Das Einlaßventil wird vom Schwenkhebel betätigt. Der Aufbau dieser Vorrichtung ist verhältnismäßig kompliziert; er umfasst viele Bauteile, die alle mit Toleranzen und bei gegenseitiger Bewegbarkeit mit Reibung behaftet sind. Das Unterbringen der Bauteile erfordert Bauraum, was einer kompakten Ausbildung des Zylinderkopfes entgegensteht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur variablen Steuerung eines Einlaßventils einer mit wenigstens einem Einlaßventil und einem Auslaßventil versehenen Kolben/Zylindereinheit einer Brennkraftmaschine zu schaffen, wobei das Einlaßventil und das Auslaßventil in einer Richtung senkrecht zu den Achsen zweier parallel zueinander angeordneten Nockenwellen voneinander beabstandet sind und die Vorrichtung kompakt und einfach aufgebaut ist.
Diese Aufgabe wird mit dem Merkmal des Hauptanspruchs gelöst.
Dadurch, dass der Betätigungshebel in Achsrichtung der Nockenwellen gesehen im Bereich der Achse des Auslaßventils gelagert ist und im Bereich der Achse des Einlaßventils endet, hat ein Zylinderkopf, der mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung ausgerüstet ist, praktisch keine größeren Abmessungen als ein herkömmlicher Zylinderkopf. Auch der Aufbau der Ventilbetätigung an sich ist nur unwesentlich komplizierter als der von herkömmlichen, mit einem Hebel arbeitenden Ventilbetätigungen. An Stelle einer Abtastfläche sind zwei, in ihrem gegenseitigen Abstand festgelegte Abtastflächen bzw. Abtastbauteile vorgesehen.
Die Unteransprüche 2 und 3 kennzeichnen Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung, die zu einem besonders kompakten Zylinderkopf führen.
Die Unteransprüche 4 bis 7 sind auf vorteilhafte Ausbildungen der Abtasteinrichtung gerichtet.
Mit den Merkmalen des Anspruchs 8 wird die Betriebssicherheit der erfindungsgemäßen Vorrichtung weiter verbessert.
Die Ansprüche 9 bis 14 sind auf vorteilhafte Ausführungsformen zum Toleranzausgleich innerhalb der erfindungsgemäßen Ventiltriebsvorrichtung gerichtet.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand schematischer Zeichnungen beispielsweise und mit weiteren Einzelheiten erläutert.
Es stellen dar:
Fig. 1: eine Frontansicht auf die Vorrichtung mit dem Betätigungshebel zur Betätigung eines Einlaßventils,
Fig. 2: eine der Fig. 1 ähnliche Ansicht mit dem Betätigungshebel für ein Auslaßventil,
Fig. 3: eine Aufsicht auf eine gegenüber Fig. 1 abgeänderte Ausführungsform,
Fig. 4 und 5: gegenüber Fig. 1 abgeänderte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 6: eine Aufsicht auf den Betätigungshebel gemäß Fig. 5 und
Fig. 7: eine zum Stand der Technik gehörende Vorrichtung, die bereits beschrieben wurde.
Gemäß Fig. 1 weist eine Brennkraftmaschine wenigstens ein Einlaßventil 2 und ein Auslaßventil 4 auf. Weiter sind eine Auslaßnockenwelle 6 zur in Fig. 1 nicht dargestellten Steuerung des Auslaßventils 4 und eine weitere Nockenwelle 8 vorgesehen, die in gegenseitigem Abstand achsparallel angeordnet sind.
Zur Betätigung des Einlaßventils 2 ist ein Betätigungshebel 10 im Bereich der Achse des Auslaßventils 4 unterhalb der Auslaßnockenwelle 6 motorgehäusefest schwenkbar gelagert. Auf dem Betätigungshebel 10 ist ein Käfig 12 verschiebbar abgestützt, der zwei Rollen 14 und 16 trägt und mit diesen zusammen eine Abtasteinrichtung zum Abtasten von Nockenkonturen der Nockenwellen 6 und 8 bildet. Die Rolle 14 tastet eine an der Auslaßnockenwelle 6 ausgebildete Öffnungsnockenscheibe 18 ab, wohingegen die Rolle 16 eine an der Nockenwelle 8 ausgebildete Schließnockenscheibe 20 abtastet.
Die Auslaßnockenwelle 6 wird von einer Kurbelwelle der Brennkraftmaschine her angetrieben. Die Nockenwelle 8 wird von der Auslaßnockenwelle 6 hier über ein Koppelgetriebe derart angetrieben, daß die Phase zwischen Nockenwelle 8 und Auslaßnockenwelle 6 veränderbar ist. Die gesamte Anordnung ist derart, daß bei der Konfiguration gemäß Fig. 1 beispielsweise das Einlaßventil 2 noch geschlossen ist, wobei die Rolle 16 am Erhebungsbereich der Schließnockenscheibe 20 anliegt und die Rolle 14 sich noch am Grundkreis der Öffnungsnockenscheibe 18 befindet. Drehen sich die Nockenwellen in den durch die Pfeile angezeigten Drehrichtungen weiter, so bleibt die Rolle 16 in Anlage am Erhebungsbereich der Schließnockenscheibe 20, wohingegen die Rolle 14 in Anlage an den Öffnungsbereich der Öffnungsnockenscheibe 18 gelangt, wodurch das Einlaßventil 2 geöffnet wird und offenbleibt, bis der Erhebungsbereich der Schließnockenscheibe 20 sich an der Rolle 16 vorbeibewegt hat und der Erhebungsbereich über den Schließbereich in den Grundbereich der Nockenwelle 8 übergeht. Eine undefinierte Lage des Käfigs 12 während der Zeitdauer, während der zur Anlage der Rollen 14 und 16 nur die Grundbereiche der Nockenscheiben vorhanden sind, verhindert eine in Fig. 1 nicht dargestellte Feder, die den Käfig 12 in einer Richtung derart drängt, daß eine der Rollen ständig in Anlage an einer der Nockenscheiben ist.
Wie dargestellt, ist die gesamte Anordnung vorteilhafterweise derart, daß sich die beiden Nockenwellen innerhalb des Bereiches zwischen den Verlängerungen der Ventile befinden. Außerdem ist die Fläche, längs der der Käfig 12 auf dem Betätigungshebel 10 geführt ist, bei geschlossenem Einlaßventil vorteilhafterweise parallel zu der Ebene, die die Achsen der beiden Nockenwellen enthält.
Zum Ausgleich von Ventilspiel ist der Betätigungshebel 10 mit einem selbsttätig nachstellenden Spielausgleichselement 22 versehen, über das er am Schaft des Einlaßventils 2 anliegt. Damit das Spielausgleichselement 22 einwandfrei wirksam sein kann und den Betätigungshebel 10 in den Phasen, in denen ein Spalt zwischen einer der Rollen 14 und 16 und der zugehörigen Nockenscheibe klafft, nicht nach oben drehen kann, weist der Betätigungshebel 10 einen Anschlag 24 auf, der in Schließstellung des Ventils an einer an der Auslaßnockenwelle 8 koaxial zu deren Achse ausgebildeten Zylinderfläche 26 anliegt.
Fig. 2 zeigt die Anordnung gemäß Fig. 1 für die Betätigung des Auslaßventils 4. Ein Betätigungshebel 28 für das Auslaßventil 4 ist im Bereich des Einlaßventils 2 unterhalb der Nockenwelle 8 gelagert und trägt eine an ihm gelagerte Rolle 30, die zur an sich bekannten Betätigung des Betätigungshebels 28 eine weitere, an der Auslaßnockenwelle 6 ausgebildete Auslaßnockenscheibe 32 abtastet. Es versteht sich, daß die Ventile 2 und 4 von nicht dargestellten Schließfedern in Schließstellung gedrängt sind.
Es sind vielfältige Abänderungen der beschriebenen Vorrichtung möglich. Der Käfig 12 mit den Rollen 14 und 16 kann beispielsweise durch einen mit entsprechenden Gleitflächen ausgebildeten Gleitstein ersetzt sein, der auf den Betätigungshebel 10 geführt ist. Insbesondere, wenn mehrere Einlaßventile je Zylinder vorgesehen sind, kann der Betätigungshebel 10 mit gemäß Fig. 1 in Achsrichtung der Nockenwellen hintereinander liegenden, starr miteinander verbundenen Armen ausgeführt sein, von denen jeder ein Spielausgleichselement trägt und gelagert ist. Der Käfig baut dann breiter, so daß er sich auf beiden Armen abstützt, wobei die Rollen zwischen den Armen angeordnet sind und nicht, wie gemäß Fig. 1 in einem nicht dargestellten Schütz innerhalb des Betätigungshebels 10. Es verseht sich, daß bei mehrventiliger Ausführungsform der Zylinder auch mehrere Nockenscheiben mit entsprechenden Rollen vorgesehen sein können und die Arme des Betätigungsgliedes individuell sein können, so daß für die Einlaßventile eines Zylinders individuelle Steuerkurven möglich sind. Die Betätigung des Auslaßventils 4 kann unmittelbar über einen Stössel erfolgen.
Die Ausführungsform gemäß Fig. 3 unterscheidet sich von der der Fig. 1 dahingehend, daß der Betätigungshebel 10 an einem Kugelkopf 34 eines weiteren selbsttätig nachstellenden Spielausgleichselements 36 gelagert ist, das motorgehäusefest angebracht ist. Weiter weist der Betätigungshebel 10 einen Anschlag 38 auf, der unter Wirkung des Spielausgleichselements 36 ständig in Anlage an einer gleichachsig mit der Auslaßnockenwelle 6 ausgebildeten Zylinderfläche 40 anliegt. Vorteilhafterweise ist die Anschlagfläche des Anschlags 38 koaxial zur Lagerachse des Betätigungshebels 10 auf dem Spielausgleichselement 36 ausgebildet. In Fig. 3 zusätzlich dargestellt ist eine Feder 42, die sich zwischen dem Betätigungshebel 10 und dem Käfig 12 abstützt und die Rolle 16 ständig in Anlage an die Schließnockenscheibe 20 drängt.
Mit der Anordnung gemäß Fig. 3 wird erreicht, daß zusätzlich zum Verschleiß im Sitz des Einlaßventils 2 Einbaulagentoleranzen, insbesondere zwischen der Auslaßnockenwelle 6 und dem Betätigungshebel 10 selbsttätig ausgeglichen werden.
Fig. 4 zeigt eine gegenüber Fig. 1 eine nochmals abgeänderte Ausführungsform. Der Betätigungshebel 10 ist mittels eines Zapfens 44 an dem Spielausgleichselement 36 gelagert und trägt ein Federelement 46, das sich an einem Hilfsnocken 48 der Auslaßnockenwelle 6 abstützt. Der Erhebungsbereich des Hilfsnockens 48 erstreckt sich dabei außerhalb des wirksamen Erhebungsbereiches der Öffnungsnockenscheibe 18 über denjenigen, außerhalb des Erhebungsbereiches der Öffnungsnockenscheibe 18 liegenden Winkelbereich des Grundkreises bzw. Grundbereiches der Außennockenwelle 6, längs dessen die Rolle 14 normalerweise nicht am Grundkreis bzw. Grundbereich der Öffnungsnockenscheibe 18 anliegt, da der Käfig 12 von der Feder 42 gemäß Fig. 4 nach rechts gedrängt wird, d. h. die Rolle 16 ständig in Anlage an der Schließnockenscheibe 20 ist. Das Federelement 46 und der Hilfsnocken 48 sind vorteilhafterweise derart aufeinander abgestimmt, daß eine Hubbegrenzung des Federelements 46 dafür sorgt, daß das Federelement 46 außerhalb des Erhebungsbereiches des Hilfsnockens 48 nicht an diesem anliegt. Zusätzlich ist die Federkraft des Federelements 46 derart auf die Nachstellkraft des Spielausgleichselements 36 abgestimmt, daß die Nachstellkraft des Federelements 46 nur bei dessen Anlage am Erhebungsbereich des Hilfsnockens 48 größer ist als die Nachstellkraft des Spielausgleichselements 36.
Mit der Ausführungsform gemäß Anspruch 4 werden nicht nur beim Zusammenbau der Vorrichtung auftretende Toleranzen ausgeglichen, sondern wird weiter erreicht, daß auch auftretender Verschleiß, beispielsweise in Folge Abnutzung der Nockenflächen, Rollenflächen, Gleitführungen usw. ausgeglichen wird.
Wie aus der Fig. 4 ersichtlich, ist die Ausbildung des Betätigungshebels 10 vorteilhafterweise derart, daß dieser, beispielsweise wenn zwei gemäß Fig. 4 hintereinander angeordnete Einlaßventile 2 vorhanden sind, aus zwei, über den Zapfen 44 sowie ggfs. ein weiteres Verbindungsglied im gem. Fig. 4 rechten Bereich starr miteinander verbundenen Armen besteht, zwischen denen das Federelement 46 und die Feder 42 mit dem gestrichelt eingezeichneten, an dem Käfig 12 befestigten Ansatz zur Abstützung der Feder 42 aufgenommen sind. Das Federelement 46 stützt sich dann innerhalb einer am zweiarmigen Betätigungshebel 10 ausgebildeten Ausnehmung ab. Der Betätigungshebel kann beispielsweise ein Gußteil sein, dessen maßbestimmende Flächen fein bearbeitet sind. Die Feder 42 drängt den Käfig gem. Fig. 4 vorteilhafterweise nach rechts gegen die Nockenwelle 8. Die entgegengesetzte Kraftrichtung ist jedoch ebenfalls möglich.
Fig. 5 zeigt eine weitere, abgeänderte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung. Diese unterscheidet sich von den bisher geschilderten Ausführungsformen vor allem darin, daß der Käfig 50 für die Rollen 14 und 16 auf einem Zapfen 52 schwenk- bzw. kippbar an dem Betätigungshebel 10 gelagert ist, der mit einer entsprechenden Verlängerung nach oben ausgebildet ist. Weiter fehlt bei dieser Ausführungsform der Anschlag 24 (Fig. 4) und das Spielausgleichselement 22 (Fig. 4); der Betätigungshebel 10 liegt vielmehr unmittelbar an dem Schaft des Einlaßventils 2 an.
Fig. 6 zeigt in einer schematischen Aufsicht, wie der aus zwei seitlichen Platten 54 und 56 und dem Zapfen 52 zusammengesetzte Käfig 50 in einer in dem Betätigungshebel 10 ausgebildeten Ausnehmung gelagert ist, wobei die Platten 54 und 56 über nicht bezeichnete Lagerzapfen für die Rollen 14 und 16 zusätzlich miteinander verbunden sind. Mit der Anlenkung des Käfigs 15 am Betätigungshebel 10 werden vorteilhafte Übersetzungsverhältnisse für die Übertragung der Nockenerhebungen auf den Betätigungshebel 10 erreicht. Weiter wird die Herstellbarkeit vereinfacht und wird die Reibung vermindert. Der Ausgleich von Toleranzen und sich im Laufe des Betriebs einstellenden Verschleiß erfolgt mit Hilfe des einzigen Spielausgleichselements 36, zu dessen Funktionsfähigkeit der Hilfsnocken 48 und das Federelement 46 vorgesehen sind. Vorteilhafterweise fällt die Wirkungslinie des Federelements 46 etwa mit der Achse der Auslaßnockenwelle 6 und der Lagerachse des Betätigungshebels 10 zusammen. Im dargestellten Beispiel wird der Käfig 50 von der Feder 42 ständig in Uhrzeigerrichtung gedrängt, d. h. die Rolle 14 befindet sich in ständiger Anlage an der Öffnungsnockenscheibe 18. Auf diese Weise ist sichergestellt, daß durch die Nachstellkraft des Spielausgleichselements 36, der Betätigungshebel 10 ständig in der Anlage an dem Schaft des Einlaßventils 2 bleibt, auch wenn in diesem Verschleiß auftritt.
Es sei darauf hingewiesen, daß auch bei der Ausführungsform gemäß Fig. 4 der Anschlag 24 und das Spielausgleichselement 22 entfallen können, wenn das Spielausgleichselement 36 unter Beibehaltung der geschilderten Abstimmung mit dem Federelement 46 entsprechend kräftig ausgebildet wird.

Claims (14)

1. Vorrichtung zur variablen Steuerung eines Einlaßventils (2) einer mit wenigstens einem Einlaßventil und einem Auslaßventil (4) versehenen Kolben/Zylindereinheit einer Brennkraftmaschine, insbesondere zur drosselfreien Laststeuerung eines Ottomotors über die Hubfunktion eines oder mehrerer Einlaßventile pro Zylinder, mit
einer Abtasteinrichtung (12, 14, 16, 50) zum Abtasten der Nockenkonturen von zwei, sich normalerweise mit gleicher Drehzahl drehenden, in gegenseitigem Abstand parallel zueinander angeordneten Nockenwellen (6, 8) in Art eines Addierers,
einem Betätigungshebel (10), an dem die Abtasteinrichtung beweglich geführt ist und der die Bewegung der Abtasteinrichtung zur Betätigung des Einlaßventils auf dieses überträgt, und einer Einrichtung zum Verändern der Phasenlage zwischen den Nockenwellen zur Veränderung von Hub und/oder Öffnungsdauer des Einlaßventils,
wobei die eine Nockenwelle als Auslaßnockenwelle (6) mit wenigstens einer Auslaßnockenscheibe (32) zur Steuerung des Auslaßventils und mit einer weiteren Öffnungsnockenscheibe (18) ausgebildet ist, die das Öffnen des Einlaßventils steuert und deren Nockenkontur einen Grundbereich und einen Erhebungsbereich aufweist, die über einen Öffnungsbereich ineinander übergehen, und die andere Nockenwelle mit einer Schließnockenscheibe (20) ausgebildet ist, die das Schließen des Einlaßventils steuert und deren Nockenkontur einen Erhebungsbereich und einen Grundbereich aufweist, die über einen Schließbereich ineinander übergehen, wobei die Abtasteinrichtung beim Öffnen des Einlaßventils normalerweise mit dem Erhebungsbereich der anderen Nockenwelle und dem Öffnungsbereich der Auslaßnockenwelle in Eingriff ist und beim Schließen des Einlaßventils mit dem Erhebungsbereich der Auslaßnockenwelle und dem Schließbereich der anderen Nockenwelle in Eingriff ist, wobei die beiden Ventile (2, 4) senkrecht zu den Achsen der Nockenwellen (6, 8) voneinander beabstandet sind und sich das Auslaßventil (4) auf der Seite des Auslaßnockenwelle (6) und das Einlaßventil (2) auf der Seite der anderen Nockenwelle (8) befindet,
und wobei in Achsrichtung der Nockenwellen (6, 8) gesehen der Betätigungshebel (10) im Bereich der Achse des Auslaßventils gelagert ist und im Bereich der Achse des Einlaßventils endet, und
die insgesamt an dem Betätigungshebel beweglich geführte Abtasteinrichtung (12, 14, 16, 50) mit zwei, in ihrem Abstand festgelegten Abtastflächen zum Abtasten der Öffnungsnockenscheibe (18) und der Schließnockenscheibe (20) ausgebildet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein Betätigungshebel (28) für das Auslaßventil (4) im Bereich der Achse des Einlaßventils (2) gelagert ist und ein Abtastglied (30) zum Abtasten der Auslaßnockenscheibe (32) aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Achsen der Nockenwellen (6, 8) in deren Achsrichtung gesehen zwischen den Achsen der Ventile (2, 4) befinden.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Abtasteinrichtung (12, 14, 16, 50) zwei in ihrem gegenseitigen Abstand festgelegte Rollen (14, 16) aufweist, von denen die eine die Öffnungsnockenscheibe und die andere die Schließnockenscheibe (20) abtastet.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Rollen (4, 16) in einem Käfig (12, 50) gelagert sind, der an dem Betätigungshebel (10) beweglich geführt ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Käfig (12) sich an einer am Betätigungshebel (10) ausgebildeten, im geschlossenen Zustand des Einlaßventils (2) etwa parallel zu einer die Achsen der Nockenwellen (6, 8) enthaltenen Ebene verlaufenden Gleitfläche abstützt und daß der Betätigungshebel eine Ausnehmung aufweist, in die die Rollen einragen.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Käfig (50) an dem Betätigungshebel (10) schwenkbar gelagert ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Abtasteinrichtung (12, 14, 16, 50) von einer Federeinrichtung (42) ständig in Anlage an der Nockenkontur einer Nockenwelle gedrängt wird.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die auslaßventilseitige Lagerung des Betätigungshebels (10) sich über ein selbsttätig nachstellendes Spielausgleichselement (36) an einem ortsfesten Teil der Brennkraftmaschine abstützt und der Betätigungshebel sich zumindest bei geschlossenem Einlaßventil an der Auslaßnockenwelle (6) abstützt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Betätigungshebel (10) auf dem Spielausgleichselement (36) gelagert ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß
die Auslaßnockenwelle (6) mit einem Hilfsnocken (48) ausgebildet ist, dessen Erhebungsbereich in dem Teil des Winkelbereiches des Grundkreises der Öffnungsnockenscheibe (18) für die Abtasteinrichtung liegt, in dem die Abtasteinrichtung (12, 14, 16, 50) normalerweise nicht an den Nockenkonturen beider Nockenwellen (6, 8) anliegt, und
daß zwischen dem Betätigungshebel und dem Hilfsnocken ein Federelement (46) angeordnet ist, welches den Betätigungshebel am Erhebungsbereich des Hilfsnockens abstützt, wobei die Abstützkraft des Federelements nur bei dessen Anlage am Erhebungsbereich des Hilfsnockens größer ist als die Nachstellkraft des zugehörigen Spielausgleichselements (36).
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (46) hubbegrenzt ist und außerhalb des Erhebungsbereiches des Hilfsnockens (48) von dem Hilfsnocken freikommt.
13. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Betätigungshebel (10) einen Anschlag (38) aufweist, der sich an einer Zylinderfläche (40) der Auslaßnockenwelle (6) abstützt.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das der Betätigungshebel (10) über ein selbsttätig nachstellendes Spielausgleichselement (22) an dem Schaft des Einlaßventils (2) anliegt und einen Anschlag (24) aufweist, der bei geschlossenem Einlaßventil an einer an der Nockenwelle (8) ausgebildeten Zylinderfläche (26) anliegt.
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