DE19581414C1 - Verwendung eines kaltgewalzten Stahlblechs zur Herstellung einer Lochmaske - Google Patents
Verwendung eines kaltgewalzten Stahlblechs zur Herstellung einer LochmaskeInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf die Verwendung eines kaltgewalzten
Stahlblechs zur Herstellung einer Lochmaske einer Kathodenstrahlröhre eines
Farbfernsehgeräts.
Die Kathodenstrahlröhre von der Bauart mit einer Lochmaske, welche in Farbfern
sehgeräten Verwendung findet, wurde von der RCA der Vereinigten Staaten ent
wickelt, und der praktischen Anwendung zugeführt. Die Kathodenstrahlröhre des
Farbfernsehgeräts ist mit einer Lochmaske versehen, welche mehrere hundert
tausend Öffnungen aufweist. Elektronenstrahlen, welche von einem Elektronen
strahlerzeuger emittiert werden, sind gezwungen, durch die Öffnungen der Loch
maske hindurchzutreten, so daß die Elektronenstrahlen exakt auf den rot, blau
und grün phosphoreszierenden Punktbeschichtungen auftreffen. Solchermaßen
hat die Lochmaske eine farbbestimmende Funktion. Neben der farbbestimmenden
Funktion übernimmt die Lochmaske die Funktion einer Korrektur der thermischen
Ausdehnung, sowie die Funktion einer magnetischen Abschirmung.
Das kaltgewalzte Stahlblech zur Herstellung der Lochmaske besteht im allgemei
nen aus einem kohlenstoffarmen, mit Cr angereicherten sowie mit Aluminium be
ruhigten Stahl. Dieser Stahl wird in einem Konverter geschmolzen und kontinuier
lich gegossen. Der Gußstahl wird einem Heißwalzschritt unterzogen, an welchen
sich ein Säure-Beizschritt und ein erster Kaltwalzschritt anschließen, daraufhin
einem ersten Entkohlungsglühen ausgesetzt, um den Kohlenstoffanteil auf einen
extrem niedrigen Wert herabzusetzen. Der geglühte Stahl wird abermals kaltge
walzt und an eine Firma zum Photoätzen verschickt. Die photo-geätzte Lochmas
ke wird einem zweiten Glühschritt unterzogen bei einer Temperatur von 700-
750°C und wird daraufhin durch Preßformen in eine gewölbte Fläche gebracht.
Die solchermaßen gebildete Lochmaske wird einer Schwärzungsbehandlung un
terzogen, bevor sie in der Kathodenstrahlröhre installiert wird.
Eine derartige Lochmaske muß überragende Eigenschaften hinsichtlich Ätzbarkeit
und Oberflächeneigenschaften aufweisen. Wenn die Lochmaske gut ätzbar sein
soll, muß das Stahlblech als Rohmaterial eine einheitliche Dicke aufweisen, und
seine Form sollte ausgezeichnet sein. Weiterhin muß seine Oberfläche eine ge
eignete Oberflächenrauhigkeit aufweisen, und das Stahlblech muß einen niedri
gen Grad nichtmetallischer Einschlüsse enthalten, damit sich ein hoher Reinheits
grad ergibt.
Unterdessen wurde früher überwiegend ein kohlenstoffarmer, unruhig vergosse
ner Stahl als Werkstoff für die Lochmaske verwendet, der hinsichtlich der Oberflä
chenbeschaffenheit überragend ist. Im Fall des unruhig vergossenen Stahls war
jedoch der Gehalt nichtmetallischer Einschlüsse im oberen Bereich der Barrens
größer als im unteren Bereich, und demzufolge ließen sich Schwankungen hin
sichtlich der Produktqualität nicht reduzieren. Andererseits ist der kohlenstoffarme,
mit Aluminium beruhigte Stahl hinsichtlich der Oberflächenbeschaffenheit ungün
stig im Vergleich mit dem unruhig vergossenen Stahl, und deshalb galt der beru
higte Stahl als ungeeignet für die Lochmaske. Infolge des technischen Fortschritts
beim kontinuierlichen Gießen konnten jedoch die Oberflächenbeschaffenheiten
des beruhigten Stahls denen des unberuhigt vergossenen Stahls nahezu voll
ständig angenähert werden. Darüber hinaus ist der beruhigte Stahl hinsichtlich der
Materialqualität in der Längsrichtung der Rolle einheitlich, und deshalb wurde die
Anwendung des beruhigten Stahls vorteilhaft hinsichtlich der Formstabilität und
der Einheitlichkeit der Blechdicke nach dem Kaltwalzschritt. Weiterhin ist der be
ruhigte Stahl dem unberuhigt vergossenen Stahl hinsichtlich der Reinheit überle
gen, und deshalb hat der beruhigte Stahl bei der Verwendung von Lochmasken in
jüngerer Zeit eine weite Verbreitung erfahren.
Ein typisches Herstellungsverfahren für beruhigten Stahl ist in der japanischen
Patentanmeldung mit der Offenlegungsnummer Sho-61-16324 offenbart. Gemäß
der dortigen Erfindung wird ein heißgewalztes Blech aus kohlenstoffarmem, mit
Aluminium beruhigten Stahl einem ersten Kaltwalzschritt unterzogen, einem Glüh
schritt sowie einem zweiten Walzschritt, in der aufgezählten Reihenfolge. Der
Stahl setzt sich zusammen aus: Weniger als 0,03% von C; 0,20-0,60% Mn;
weniger als 0,03% von Si; weniger als 0,10% von P; weniger als 0,10% von S;
0,01-0,05% von löslichem Al; 0,01-0,05% von Cr; sowie Fe als Hauptlegie
rungsbestandteil und andere, unvermeidliche Verunreinigungen. In diesem beru
higten Stahl für die Herstellung einer Lochmaske wurde die Haftfähigkeit eines
Oxid-Films, welche Schwierigkeiten bereitete, durch Hinzugabe von Cr verbessert.
In jüngerer Zeit machten Stahlherstellungsverfahren wie die Vakuum-Gas
austreibung lebhafte Fortschritte, und demzufolge wurde im Stahlherstel
lungsverfahren ein hoch reiner, kohlenstoffarmer Stahl hergestellt. Deshalb ging
man dazu über, zur Herstellung der Lochmaske' einen Stahl mit extrem niedrigem
Kohlenstoffanteil als Ausgangswerkstoff zu verwenden.
Sofern jedoch die Lochmaske unter Verwendung eines extrem kohlenstoffarmen,
mit Cr angereicherten und durch Aluminium beruhigten Stahls als Ausgangs
werkstoff hergestellt wird, erreicht die Fließfestigkeit nach dem Ätzen und einem
zweiten Glühen infolge des gelösten Kohlenstoffs hohe Werte. Demzufolge ver
schlechtert sich die Formstabilität während eines Preßformschritts, und eine Zieh
riefe tritt auf, mit dem Ergebnis, daß es schwierig wird, eine Lochmaske mit einer
einheitlich gewölbten Oberfläche zu erhalten. Deshalb ist es ein entscheidender
Punkt dieser Technik, das Legierungssystem derart zu entwickeln, daß die Fließ
festigkeit herabgesetzt ist und nach dem zweiten Glühen keine Ziehriefen auftre
ten sollten.
Das (am 02. September 1986 angemeldete) US-Patent 4,609,412 ist ein anderes
Beispiel, und gemäß diesem Patent setzt sich das kaltgewalzte Stahlblech zur
Herstellung einer Lochmaske folgendermaßen zusammen: Weniger als 0,05%
von C; 0,05-0,50% von Mn; weniger als 0,010% von S; 0,01-0,08% von lösli
chem Al; weniger als 0,005% von N; einem Mn-%/S-%-Verhältnis von mehr als 7;
einem Verhältnis des (löslichen Al-% -0,003%)/N-% von mehr als 6; Fe als
Hauptlegierungsbestandteil sowie andere, unvermeidliche Verunreinigungen.
Bei der Herstellung des Stahlblechs für die Lochmaske gemäß dem oben be
schriebenen Patent wird der unberuhigt vergossene Stahl oder der kohlenstoffar
me, mit Cr angereicherte und mit Aluminium beruhigte Stahl jedoch einem Heiß
walzschritt, einem Säure-Beizschritt, einem ersten Kaltwalzschritt, einem Entkoh
lungsglühen und einem zweiten Kaltwalzschritt unterzogen, bei üblichen Bedin
gungen. Deshalb wird ein OCA-Ofen (open coil annealing-Ofen) benötigt, um den
kohlenstoffarmen Stahl auf einen Stahl mit einem extrem niedrigen Kohlenstoffan
teil zu entkohlen. Weiterhin wird eine zweite Kaltwalzmöglichkeit mit einer hervor
ragenden Steuerbarkeit hinsichtlich der Dicke und Gestalt benötigt, um eine hohe
Präzision hinsichtlich der Dicke und eine überragende Gestalt zu erhalten. Dies
bedeutet üblicherweise, daß zur Herstellung eines kaltgewalzten Stahlblechs für
die Anfertigung der Lochmaske Investitionen in Einrichtungen wie Entkohlungs
ofen und eine weitere Kaltwalzvorrichtung notwendig sind, und fernerhin, daß das
Herstellungsverfahren komplizierter ist, mit dem Ergebnis, daß die Herstellungs
kosten anwachsen.
Ferner betrifft die EP-OS 0 101 740 ein kaltgewalztes Stahlblech mit einer ausge
zeichneten Formbarkeit zur Verwendung als Karosserieblech von Automobilen,
Benzintanks usf. Hierbei wird eine Stahlbramme mit (in Gew.-%): Weniger als 0,05%
von C, weniger als 1,20% von Si, 0,05-1,00% von Mn, weniger als 0,150%
von P, mindestens einem aus der folgenden Gruppe ausgewählten Element: Nb,
Cr, Ti, Al, B und W, in einer Gesamtmenge von 0,002-0,0150%, und Eisen mit
unvermeidlichen Verunreinigungen als Rest, bei einer Temperatur von 800-
1100°C vollständig durchgeglüht, anschließend heiß gewalzt, daraufhin kaltge
walzt und schließlich einem Rekristallisationsglühen unterzogen. Die Elemente
Nb, Cr, Ti, Al, B und W werden hierbei in äquivalenter Form zur Verbesserung der
Formbarkeit des kaltgewalzten Stahlblechs beigemengt. Bei den bevorzugt be
schriebenen Ausführungsformen der Vorerfindung werden niemals mehr als zwei
dieser Elemente gemeinsam verwendet, wovon eines meist Al ist, um den Stahl
zu beruhigen. Bei der obigen Druckschrift wird nicht zwischen den Wirkungen der
zusätzlichen Legierungsbestandteile Nb, Cr, Ti, B und W unterschieden. Da alle
auf eine Verbesserung der Kaltverformungseigenschaften abzielen, wird stets nur
eines dieser Elemente verwendet. Hierdurch kann zwar die Fließgrenze herabge
setzt und dadurch die Kaltverformbarkeit verbessert werden; dies geschieht je
doch ausschließlich in relativ begrenztem Umfang, und außerdem sind weder
Maßnahmen zur Verbesserung der Ätzbarkeit noch zur Vermeidung des Ablösens
von Oxidfilmpartikeln getroffen, so daß ein derartiger, als Karosserieteil verwende
ter Werkstoff nicht den hohen Ansprüchen genügt, welche an die Lochmasken für
Katodenstrahlröhren von Farbfernsehgeräten gestellt werden.
Die vorliegende Erfindung beabsichtigt, die oben beschriebenen Nachteile der
herkömmlichen Technologien zu überwinden.
Deshalb ist es das Ziel der vorliegenden Erfindung, für die Anfertigung einer
Lochmaske einen geeigneten Werkstoff zu finden, wobei ein kaltgewalztes Stahl
blech aus einem extrem kohlenstoffarmen, mit Aluminium beruhigten Stahl ver
wendet wird, welches einem Heißwalzschritt ausgesetzt wird, und wobei ein einzi
ger Kaltwalzdurchgang auf die Enddicke ausgeführt wird, wodurch ohne ein Ent
kohlungsglühen die Fließfestigkeit des doppelt geglühten Stahlblechs nach einem
Ätzvorgang auf weniger als 108 N/mm2 herabgesetzt wird, und wo
durch die Streckgrenzendehnung auf weniger als 0,2% abgesenkt wird, so daß
man ein kaltgewalztes Stahlblech zur Verwendung in einer Lochmaske erhält,
welches überragende Eigenschaften hinsichtlich Ätz- und Formbarkeit aufweist.
Erfindungsgemäß wird das obige Ziel erreicht durch Verwendung eines kaltge
walzten Stahlblechs mit überragender Ätz- und Formbarkeit, welche aus folgen
den Anteilen zusammengesetzt ist (in Gew.-%): Weniger als 0,004% von C; 0,1-
0,4% von Mn ; weniger als 0,02% von P; weniger als 0,02% von Si; 0,02-0,08%
von löslichem Al; weniger als 0,004% von N; 0,02-0,06% von Cr; 0,0050-
0,030% von Nb; Fe mit weiteren, unvermeidlichen Verunreinigungen als Rest.
Das Verfahren zur Herstellung eines derartigen Stahlblechs umfaßt folgende
Schritte: Homogenisierung des extrem kohlenstoffarmen, mit Aluminium beruhig
ten Stahls der oben beschriebenen Zusammensetzung bei einer Temperatur von
1200-1250°C; Durchführung eines abschließenden Heißwalzschritts bei einer
Temperatur von 900-940°C; Aufwickeln des Stahlblechs bei einer Temperatur
von 550-650°C; Durchführung eines Kaltwalzschritts herab auf die Enddicke bei
einem Reduzierungsverhältnis von 85-90%; Durchführung eines kontinuierlichen
Glühens bei einer Temperatur von 640-680°C; sowie Ausführung eines Temper-Walz
schritts, wodurch ein kaltgewalztes Stahlblech zur Anfertigung einer Loch
maske hergestellt wird, das überragende Ätz- und Formbarkeit aufweist.
Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der
folgenden Detailbeschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung so
wie anhand der beigefügten Zeichnung. Diese zeigt in:
Fig. 1A eine Photographie, welche den Querschnitt eines Schlitzes einer
Lochmaske wiedergibt, die durch Photo-Ätzung eines erfindungsge
mäßen, kaltgewalzten Stahlblechs angefertigt wurde;
Fig. 1B eine Photographie des Querschnitts entlang der Linie A-A' aus Fig.
1A;
Fig. 1C eine Photographie des Querschnitts entlang der Linie B-B' aus Fig.
1A; sowie
Fig. 2 eine graphische Darstellung, welche Spannungs-Dehnungs-Kurven
zeigt, die in Zugspannungsversuchen ermittelt wurden, nachdem ein
erfindungsgemäßer Stahl und ein Vergleichsstahl einem zweiten
Glühschritt unterzogen worden waren.
Falls der Kohlenstoffanteil mehr als 0,004 Gewichts-% (im folgenden mit "%" be
zeichnet) beträgt, erhöhen sich die Anteile von Carbiden, mit dem Ergebnis, daß
die Ätzfähigkeit verschlechtert wird. Weiterhin wird die Menge des gelösten Koh
lenstoffs erhöht, was zu einer Erhöhung der Fließfestigkeit und der Fließgrenzen
dehnung nach dem abschließenden Glühen führt, mit dem Ergebnis, daß die
Formbarkeit ungünstig beeinflußt wird. Deshalb wird es bevorzugt, den Kohlen
stoffanteil auf weniger als 0,004% zu begrenzen, und noch günstiger ist es, den
Kohlenstoffanteil auf weniger als 0,003% zu begrenzen, da es besser ist, den
Kohlenstoffanteil so niedrig als möglich zu halten.
Unterdessen vermeidet Mn die Warmbrüchigkeit (welche von FeS verursacht
wird), indem Schwefel in Form von MnS ausgeschieden wird. Deshalb ist es not
wendig, Mn mindestens in einer Menge von 0,1% hinzuzugeben. Falls jedoch
mehr als 0,4% von Mn hinzugefügt werden, wird der Stahl zu hart, oder die
Formbarkeit des Stahls verschlechtert sich infolge einer Härtung durch in fester
Lösung vorliegendes Mn. Deshalb ist es wünschenswert, den Anteil von Mn auf
den Bereich von 0,1-0,4% zu begrenzen.
Unterdessen ist Phosphor ein Substitutionslegierungselement mit einem großen
Härtungseffekt bei fester Lösung, und daher wird der Stahl zu sehr gehärtet, wenn
dieser Legierungsbestandteil in einem Anteil von mehr als 0,92% hinzugefügt
wird, wodurch sich die Formbarkeit verschlechtern würde.
Unterdessen bildet Schwefel sulfidartige, nichtmetallische Einschlüsse, wodurch
die Ätzbarkeit verschlechtert wird, und deshalb ist es wünschenswert, den
Schwefel auf weniger als 0,02% zu begrenzen.
Unterdessen wird Aluminium zur Desoxidierung bei der Stahlherstellung zugefügt,
sowie zur Ausscheidung von Stickstoff in der Form von AlN, so daß der Anstieg
der Fließfestigkeit infolge gelösten Stickstoffs sowie auch Ziehriefen vermieden
werden können. Zu diesem Zweck wird Aluminium in einem Anteil von 0,02%
oder mehr zugefügt. Falls jedoch Aluminium in außerordentlichem Umfang hinzu
gefügt wird in einem Anteil von mehr als 0,08%, könnte der Stahl zu sehr gehärtet
werden, und deshalb ist es wünschenswert, den Aluminiumanteil auf einen Be
reich von 0,02-0,08% zu begrenzen.
Falls unterdessen Stickstoff in einem Anteil von mehr als 0,004% hinzugefügt
wird, erhöht sich der Anteil von AlN oder der Anteil gelösten Stickstoffs, mit dem
Ergebnis, daß die Fließfestigkeit nach dem zweiten Glühen heraufgesetzt ist, oder
daß Ziehriefen erzeugt werden. Deshalb ist es wünschenswert, seine obere Gren
ze auf 0,004% zu regeln.
Unterdessen ist Cr ein Element zur Erhöhung der Haftfähigkeit des Oxidfilms.
Falls die Haftfähigkeit des Oxidfilms verschlechtert wird, beeinträchtigen kleine
Splitter des Oxidfilms die Qualität des Fernsehbilds, und die Spannungsfestigkeit
wird ebenfalls nachteilig beeinflußt. Deshalb wird eine geringe Menge von Cr hin
zugefügt, so daß die Haftfähigkeit verbessert werden kann. Wenn der Cr-Anteil
jedoch weniger als 0,02% beträgt ist seine Wirkung ungenügend, während bei
einem Anteil von mehr als 0,06% nicht nur die Haftfähigkeit des Oxidfilms in ei
nen Sättigungszustand gerät, sondern darüber hinaus die Herstellungskosten an
wachsen, und überdies wird der Stahl zu sehr gehärtet.
Unterdessen scheidet Nb den gelösten Kohlenstoff in Form von NbC aus, und
führt dadurch zu einer Herabsetzung der Fließgrenzendehnung und der Fließfe
stigkeit nach dem zweiten Glühen, so daß Ziehriefen vermieden werden können.
Im allgemeinen werden die Fließfestigkeit nach dem zweiten Glühen und die bei
der Formgebung auftretenden Ziehriefen proportional zum gelösten Kohlenstoff
verstärkt. Gemäß der vorliegenden Erfindung erfüllt Nb die Funktion der Vermei
dung von Ziehriefen und des Herabsetzens der Fließfestigkeit nach dem zweiten
Glühen, ohne daß ein Entkohlungsglühen durchgeführt wird, anders als bei dem
herkömmlichen Verfahren, wo ein Entkohlungsglühen vorgenommen wird, um den
Kohlenstoffanteil zur Herstellung eines extrem kohlenstoffarmen Stahls zu redu
zieren. Falls jedoch der Nb-Anteil niedriger wird als 0,005%, kann der gelöste
Kohlenstoff nicht effektiv ausgeschieden werden. Falls andererseits der Nb-Anteil
größer wird als 0,03%, wird die Ätzfähigkeit ziemlich verschlechtert infolge der
großen Menge von ausgeschiedenem NbC. Deshalb ist es wünschenswert, den
Nb-Anteil auf 0,005-0,03% zu begrenzen.
Im folgenden wird das Herstellungsverfahren für ein kaltgewalztes Stahlblech mit
der oben beschriebenen, erfindungsgemäßen Zusammensetzung wiedergegeben.
Der extrem kohlenstoffarme, mit Aluminium beruhigte Stahl wird unter Verwen
dung eines Konverters und einer Vakuum-Gasaustreibungs-Einrichtung ge
schmolzen. Daraufhin werden vermittels eines kontinuierlichen Gießverfahrens
Brammen geformt, und anschließend werden die Brammen auf eine Temperatur
von 1200-1250°C erhitzt, so daß die austenitische Struktur in ausreichendem
Umfang homogenisiert werden kann, bevor Heißwalzschritte vorgenommen wer
den. Schließlich werden die bis zu einer Dicke von 2,0 mm durchgeführten Walz
schritte in der Nähe von 920°C gerade oberhalb der Ar3-Temperatur abgeschlos
sen.
Wenn in diesem Fall die Temperatur beim abschließenden Heißwalzen weniger
als 900°C beträgt, liegt an der Oberseite, den Flanken und Kanten des heißge
walzten Stahlblechs eine einzige Ferrit-Phase vor, so daß eine Uneinheitlichkeit
hinsichtlich der mechanischen Eigenschaften des Stahls hervorgerufen würde.
Falls andererseits die Brammenheiztemperatur oberhalb von 1200-1250°C liegt,
ist die Endtemperatur des Heißwalzens beim allgemeinen Heißwalzverfahren
knapp 940°C, und deshalb ist es wünschenswert, das abschließende Heißwalzen
bei einer Temperatur von 900-940°C durchzuführen.
Es wird bevorzugt, daß das heißgewalzte Stahlblech bei einer Temperatur von
550-650°C aufgewickelt wird, und die Gründe hierfür werden im folgenden ge
nannt. D.h., falls die Wickeltemperatur oberhalb von 650°C liegt, dann würde die
Menge der Nb-Ausscheidungen erhöht, mit dem Ergebnis, daß die Ätzbarkeit un
günstig beeinflußt wird. Ferner werden die Qualitätsabweichungen zwischen den
Wicklungen des heißgewalzten Stahlblechs in der Längsrichtung kritisch, mit dem
Ergebnis, daß die Eigenschaften für den Säurebeizschritt verschlechtert werden.
Fall andererseits die Temperatur während des Wicklungsvorgangs auf weniger
550°C abgesenkt wird, so wird die Temperatur uneinheitlich, und deshalb treten
nicht nur kritische Abweichungen in der Längsrichtung auf, sondern die Gestalt
der Lochmaske wird ebenfalls negativ beeinflußt, da ein dünnes Blech von etwa
2,0 mm bei weniger als 550°C gewickelt wird.
Bei dem herkömmlichen Verfahren wird ein heißgewalztes Stahlblech, welches
einer Säurebeizung ausgesetzt wurde, einem ersten Kaltwalzschritt unterzogen
mit einem Reduzierungsverhältnis von etwa 70%. Daraufhin wird ein Rekristalli
sierungsglühen durchgeführt, um durch Entkohlung des Stahlblechs einen extrem
kohlenstoffarmen Stahl zu erzeugen, und daraufhin wird ein zweiter Walzschritt
herab auf die Enddicke durchgeführt.
Bei der vorliegenden Erfindung ist es jedoch möglich, das Entkohlungsglühen und
den zweiten Kaltwalzschritt auszulassen.
Zu diesem Zweck wird bei der vorliegenden Erfindung das heißgewalzte Stahl
blech, welches dem gewöhnlichen Säurebeizen ausgesetzt worden war, einem
einzigen Durchgang einer Kaltwalzung unterzogen mit einem Reduzierungsver
hältnis von 85-90%. Daraufhin wird ein Erholungsglühen vorgenommen, und
schließlich ein Temperwalzvorgang in der üblichen Form durchgeführt.
Unter diesen Umständen ergeben sich unterschiedliche Kaltwalzreduzierungsver
hältnisse in Abhängigkeit von der benötigten Dicke der Lochmaske, und deshalb
wird bei der Durchführung des Kaltwalzschritts die Dicke der Lochmaske berück
sichtigt. Falls der Kaltwalzvorgang mit einem Reduzierungsverhältnis von mehr als
90% durchgeführt wird, ist nicht nur das Verfahren überlastet, sondern auch die
Gestalt- oder Dickenpräzision wird ungünstig beeinflußt.
Falls andererseits das Kaltwalzen mit einem Reduzierungsverhältnis von weniger
als 85% durchgeführt wird, so bedeutet dies, daß das heißgewalzte Stahlblech
dünn sein muß, damit dieselbe Stärke des kaltgewalzten Stahlblechs erreicht wird.
Deshalb wird dem Heißwalzverfahren eine zusätzliche Last aufgebürdet, und die
Gestalt des heißgewalzten Stahlblechs wird verschlechtert. Deshalb ist es wün
schenswert, beim Kaltwalzen ein Reduzierungsverhältnis von 85-90% einzuhal
ten.
Unterdessen ist es sehr schwierig, während des Kaltwalzens eine geeignete
Oberflächenrauhigkeit zu erzeugen, wie sie für die Lochmaske benötigt wird. Des
halb ist ein Temperwalzen notwendig zur Erzeugung der gewünschten Oberflä
chenrauhigkeit. Das kaltgewalzte Stahlblech ist jedoch zu einem derartigen Grade
gehärtet, daß es schwierig ist, den Temperwalzvorgang durchzuführen. Deshalb
wird ein kontinuierliches Glühen vorgenommen bei einer Temperatur von 640-
680°C, damit sich der Stahl durch Glühen erholt. Falls die Glühtemperatur jedoch
oberhalb von 680°C liegt, wandelt sich die Struktur in einen vollständig rekristalli
sierten Ferrit um, mit dem Ergebnis, daß die Ätzbarkeit sich während des Ätzver
fahrens verschlechtert. Falls andererseits die Glühtemperatur unterhalb von
640°C liegt, wird die Struktur genauso wie bei dem kaltgewalzten Stahl, mit dem
Ergebnis, daß eine exakte Oberflächenrauhigkeit während des Temperwalzens
nicht erreicht werden kann.
Daraufhin wird das Stahlblech, welches den Erholungsglühschritt durchlaufen hat,
einem Temperwalzen unterzogen, wodurch die benötigte Oberflächenrauhigkeit
entsteht und die Gestalt korrigiert wird. Für diese beiden Zwecke ist es vorzuzie
hen, ein Temperwalzverhältnis von 1,0% einzusetzen.
Im allgemeinen verschlechtert sich bei einer Lochmaske die Ätzbarkeit um so
mehr, je mehr die Dicke erhöht wird. Ein dickes Lochmaskenblech kann einem
Temperwalzvorgang unterzogen werden mit Arbeitswalzen, deren Oberfläche
mittels eines Elektroentladungs-Texturierungsverfahrens mit einer Gewebeober
fläche versehen worden sind. Auf diesem Weg kann die Oberflächenrauhigkeit
variiert werden, so daß die Ätzbarkeit verbessert wird. Dies bedeutet, ein Produkt
bei welchem die Oberflächenrauhigkeit in der üblichen Form durch Kugelstrahlen
erzeugt wird, zeigt eine kleine Anzahl von Erhebungen pro Zoll (PPI) und ein gro
ßes Intervall zwischen je zwei Erhebungen (Sm), so daß die Ätzbarkeit ungünstig
beeinflußt ist.
Nun wird die vorliegende Erfindung an konkreten Beispielen beschrieben.
Extrem kohlenstoffarme, mit Al beruhigte Stähle der in Tabelle 1 wiedergegebe
nen Zusammensetzung wurden in Konvertern geschmolzen und einer Vakuum
gasaustreibungsbehandlung unterzogen. Daraufhin wurden aus diesen Stählen
mit einem kontinuierlichen Grußverfahren Stahlbrammen hergestellt.
Sowohl auf die erfindungsgemäßen Stähle 1-3 wie auch auf die Vergleichsstähle
4-6 von Tabelle 1 wurde eine Vakuumbehandlung angewandt.
Im Fall des Vergleichsstahls 7, einem Stahl mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,02%,
wurde ein Entkohlungsverfahren praktiziert, und die endgültige Zusammenset
zung ist in der Tabelle wiedergegeben. Weiterhin überschreitet im Fall des Ver
gleichsstahls 4 der Nb-Gehalt den Zusammensetzungsbereich der vorliegenden
Erfindung, während der Vergleichsstahl 5 ein bei der Herstellung von Büchsen
verwendeter Stahl ist. Schließlich enthält der Vergleichsstahl 6 überhaupt kein Nb.
Die Stahlbrammen mit den Zusammensetzungen von Tabelle 1 wurden bei einer
Temperatur von 1230°C homogenisiert. Daraufhin wurde ein Heißfeinwalzvor
gang herab auf eine Dicke von 2,0 mm durchgeführt bei einer Temperatur von
920°C, knapp oberhalb der Ar3-Temperatur. Daraufhin wurde das Aufwickeln
durchgeführt bei einer Temperatur von 600°C, und schließlich eine Säurebeizung
der üblichen Form vorgenommen.
Daraufhin wurden die in der folgenden Tabelle 2 aufgelisteten Verfahrensschritte
ausgeführt, wodurch fertige, kaltgewalzte Stahlbleche mit einer Dicke von 0,25
mm erhalten wurden.
Das Kaltwalzreduzierungsverhältnis, die Glühtemperatur sowie das Temperwalz
verhältnis sind in der nachfolgenden Tabelle 3 zusammengestellt.
| Beispiel | |
| Herstellungsverfahren | |
| Erfind. gem. Werkstoff 1 | Kaltwalzen - kontinuierliches Glühen (Erholungsglühen) - Temperwalzen |
| Vergleichswerkstoff 1A | Kaltwalzen - kontinuierliches Glühen (Glühen mit vollständiger Rekristallisation) - Temperwalzen |
| Vergleichswerkstoff 1B | Kaltwalzen - kontinuierliches Glühen (Glühen ohne Rekristallisation) - Temperwalzen |
| Erfind. gem. Werkstoff 2 | Kaltwalzen - kontinuierliches Glühen (Erholungsglühen) - Temperwalzen |
| Erfind. gem. Werkstoff 3 | Kaltwalzen - kontinuierliches Glühen (Erholungsglühen) - Temperwalzen |
| Vergleichswerkstoff 4 | Kaltwalzen - kontinuierliches Glühen (Erholungsglühen) - Temperwalzen |
| Vergleichswerkstoff 5 | Kaltwalzen - kontinuierliches Glühen (Rekristallisationsglühen) - Temperwalzen |
| Vergleichswerkstoff 6 | Erstes Kaltwalzen - kontinuierliches Glühen (Rekristallisationsglühen) - Temperwalzen - zweites Kaltwalzen |
| Vergleichswerkstoff 7 | Erstes Kaltwalzen - Entkohlungsglühen (Rekristallisationsglühen) - Temperwalzen - zweites Kaltwalzen |
Wie in den obigen Tabellen 2 und 3 wiedergegeben, wurden die erfindungsgemä
ßen Werkstoffe einem ersten Kaltwalzverfahrensschritt unterzogen auf die end
gültige Dicke, und daraufhin wurde ein Erholungsglühschritt vorgenommen, so
daß die Erzeugung einer rauhen Oberfläche bei dem Temperwalzschritt erleichtert
wurde, und so daß der Ätzvorgang während des Ätzschritts verbessert wurde.
Daraufhin wurde die Temperwalzung vorgenommen.
Andererseits korrespondieren die Vergleichswerkstoffe 1A und 1B mit einem
Stahl, welcher bei einer Temperatur geglüht ist, bei der einerseits eine vollständi
ge Rekristallisation auftritt bzw. überhaupt keine Rekristallisation auftritt.
Der Vergleichswerkstoff 5 entspricht einem Stahl zur Büchsenherstellung
(Vergleichsstahl 5), auf welchen das Verfahren zur Herstellung erfindungsgemä
ßer Materialien angewendet wurde. Jedoch bestehen gewisse Unterschiede ge
genüber den erfindungsgemäßen Materialien, welche einem Erholungsglühen bei
640-680°C ausgesetzt wurden, da der Werkstoff 5 bei einer hohen Temperatur
von 730-750°C vollständig rekristallisiert wurde.
Unterdessen wurde in den Fällen der Vergleichsmaterialien 6 und 7 ein erster
Kaltwalzschritt durchgeführt und daraufhin ein kontinuierliches Glühen oder Ent
kohlungsglühen durchgeführt, um eine vollständige Rekristallisation zu erhalten.
Daraufhin wurde ein zweiter Kaltwalzschritt vorgenommen.
Nachdem die Stähle den oben beschriebenen Verfahrensschritten unterzogen
worden waren, wurde ein Temperwalzvorgang ausgeführt, und daraufhin wurde
ihre Eignung für diesen Temperwalzschritt bewertet. Anschließend wurde eine
Ätz- und eine Schwärzungsbehandlung ausgeführt, und im Hinblick auf diese
Verfahrensschritte wurden die betreffenden Eigenschaften bewertet. Die Bewer
tungsergebnisse sind in der obigen Tabelle 3 wiedergegeben.
Die Bewertungsergebnisse gem. Tabelle 3 wurden auf die folgende Art ermittelt.
Dies bedeutet, ausgehend von der üblichen Praxis wurde der Eignung für den
Temperwalzvorgang die Bewertung "gut" oder "nicht gut" zugewiesen je nachdem,
ob die Korrektur hinsichtlich der Gestalt und die Übertragung eines geeigneten
Rauhigkeitsgrads von den Arbeitsrollen auf das Stahlblech mit den üblichen
Walzkräften des verwendeten Temperwalzwerks erreicht werden konnten (erstes
Gerüst: 7000-10 000 N, und zweites Gerüst: 3500-6000 N.
Der Ätzbarkeit wurden die Bewertungen "gut" oder "nicht gut" zugeteilt aufgrund
einer kollektiven Beurteilung unter Erwägung der Geradlinigkeit der Schlitzberei
che, der Störung und Einheitlichkeit der Schlitzform.
Der Haftfähigkeit für den Oxidfilm wurden die Bewertungen "gut" oder "nicht gut"
zugewiesen je nachdem, ob der Oxidfilm sich in kleinen Splittern ablöste, als ein
Biegetest mit einem Winkel von 120° durchgeführt wurde, nachdem ein Stück ei
nes Klebstreifens auf die Lochmaske aufgebracht worden war.
Wie in der obigen Tabelle 3 zu sehen ist, wurde in den Fällen des erfindungsge
mäßen Werkstoffs bestätigt, daß die Oberflächenrauhigkeit auf einfachem Weg
während des Temperwalzvorgangs erzeugt werden konnte, und daß die Eigen
schaften hinsichtlich der Ätzbarkeit und die Haftfähigkeit des Oxidfilms überragend
waren.
Andererseits war im Fall des Vergleichsmaterials 1A, welches durch Glühen des
erfindungsgemäßen Stahls 1 erhalten wurde, die Erzeugung der Rauhigkeit un
problematisch, jedoch waren die Ätzbarkeit und die Bearbeitungseigenschaften
während des Ätzverfahrens schlecht.
Unterdessen zeigte das Vergleichsmaterial 1B, welches durch Glühen des erfin
dungsgemäßen Stahls 1 bei 630°C erhalten wurde, einer Temperatur, welche
nicht zu einer Rekristallisierung führt, dieselbe Walzstruktur wie der mit einem
Verhältnis von 87,5% kaltreduzierte Stahl. Deshalb war es schwierig, die Rauhig
keit während des Temperwalzvorgangs zu erzeugen, und die Gestalt wurde eben
so ungünstig beeinflußt wie die Ätzbarkeit.
Im Fall des Vergleichsmaterials 4 wurden infolge des außerordentlich hohen An
teils von Nb-Carbide ausgeschieden, mit dem Ergebnis, daß die Ätzbarkeit sich
verschlechterte.
Im Fall des Vergleichsmaterials 5 war die Haftfähigkeit des Oxidfilms infolge eines
Mangels an Cr ungenügend.
Die Ergebnisse der Eigenschaftsbewertungen der Vergleichsmaterialien 6 und 7
waren ausnahmslos gut. Jedoch wurde hier im Gegensatz zu den erfindungsge
mäßen Stählen ein kontinuierliches Glühen oder ein Entkohlungsglühen durchge
führt, nachdem ein erster Kaltwalzdurchgang vorgenommen worden war, um sie
vollständig zu rekristallisieren, und daraufhin wurde ein zweiter Walzdurchgang
durchgeführt. Deshalb besteht hier der Nachteil, daß ein Entkohlungsglühen od. dgl.
notwendig ist.
Unterdessen wurde bei dem erfindungsgemäßen Material 1, welches den Tem
perwalzschritt durchlaufen hatte, ein Photoätzschritt in der üblichen Form durchge
führt, und daraufhin wurde der Querschnitt des Schlitzes der geätzten Lochmaske
mit einem Mikroskop untersucht. Als Ergebnis zeigte sich, daß ein guter Schlitz
gebildet wurde, wie in Fig. 1 zu sehen ist.
Die erfindungsgemäßen Werkstoffe 1-3 und die Vergleichswerkstoffe 6-7, wel
che ausgezeichnete Eigenschaften hinsichtlich Temperwalzbarkeit, Ätzbarkeit und
Haftfähigkeit des Oxidfilms zeigten, wurden einem zweiten Glühschritt ausgesetzt.
Dies geschah zur Bewertung der Formbarkeit nach dem zweiten Glühen, da die
Formbarkeit für die Anfertigung einer Lochmaske eine wichtige Eigenschaft des
Stahls darstellt.
Das zweite Glühen wurde bei einer Temperatur von 750°C und für eine Dauer
von 10 Minuten durchgeführt sowie unter einer Atmosphäre, die sich zu 20% aus
H2 und 80% aus N2 zusammensetzte. Daraufhin wurde das zweifach geglühte
Blech bei der normalen Temperatur einem Zugtest unterworfen mit einer Ge
schwindigkeit des Kreuzkopfs von 0,5-10 mm/min. Die Testergebnisse sind in
der folgenden Tabelle 4 enthalten, während Spannungs-Dehnungs-Kurven für den
erfindungsgemäßen Werkstoff 1 und für den Vergleichswerkstoff 6 in Fig. 2 wie
dergegeben sind.
Um die Bildung von Ziehriefen zu unterbinden, ist es notwendig, daß das Stahl
blech für die Anfertigung einer Lochmaske eine Dehnung an der Fließgrenze von
weniger als 1,0% aufweist. Um die Eigenschaft einer Lochmaske, ihre Form bei
zubehalten, sicherzustellen, ist es fernerhin notwendig, daß die Fließfestigkeit des
Stahlblechs weniger als 157,5 N/mm2 beträgt (bei einer Geschwin
digkeit des Kreuzkopfs von 10 mm/min.).
Wie in Tabelle 4 und in Fig. 2 dargestellt, erfüllten die erfindungsgemäßen
Werkstoffe 1-3 die zwei oben erwähnten Anforderungen, wogegen im Fall des
Vergleichswerkstoffs 6 die Fließfestigkeit und die Dehnung an der Fließgrenze zu
groß waren, um eine annehmbare Preßverformung zu gewährleisten. Daher wer
den Formfehler erwartet. Unterdessen wurde herausgefunden, daß im Fall des
Vergleichswerkstoff 7 die mechanischen Eigenschaften ein ähnliches Niveau er
reichten wie bei den erfindungsgemäßen Stählen. Jedoch erforderte dieser Ver
gleichswerkstoff im Gegensatz zur vorliegenden Erfindung ein Entkohlungsglühen
sowie einen zweiten Walzdurchgang, was einen ernsthaften Nachteil darstellt.
Wie oben beschrieben, wird gemäß der vorliegenden Erfindung einem extrem
kohlenstoffarmen, mit Al beruhigten Stahl eine winzige Menge von Nb hinzugege
ben, um den gelösten Kohlenstoff in Form eines Carbids auszuscheiden, und die
Bedingungen der Heiß- und Kaltwalzschritte werden geeignet gesteuert. Solcher
maßen wird ein Kaltwalzvorgang durchgeführt, daraufhin ein Erholungsglühschritt
von gewohnter Form in einen kontinuierlich glühenden Ofen, und schließlich wird
ein Temperwalzschritt vorgenommen. Dadurch wird ein Stahlblech zur Anfertigung
einer Lochmaske hergestellt, bei welchem die Fließfestigkeit des zweifach geglüh
ten Blechs nach einem Ätzschritt weniger als 108 N/mm2 beträgt,
und wobei die Dehnung an der Fließgrenze unter 0,2% liegt. Infolgedessen läßt
sich feststellen, daß die Ätz- und Formbarkeit des erfindungsgemäßen Stahl
blechs verbessert sind. Weiterhin entspricht das kontinuierliche Glühen, welches
bei der vorliegenden Erfindung vorgenommen wird, im Gegensatz zu einem Ent
kohlungsglühen dem üblichen, kontinuierlichen Glühen, und demzufolge läßt das
erfindungsgemäße Verfahren das Entkohlungsglühen wie auch den zweiten Kalt
walzschritt weg, mit dem Ergebnis, daß die Herstellungskosten um einen deutli
chen Betrag gesenkt werden können.
Claims (2)
1. Verwendung eines kaltgewalzten Stahlblechs mit einer überragenden Ätz- und
Formbarkeit, bestehend aus den folgenden Legierungsbestandteilen
(in Gew.-%): Weniger als 0,004% von C; 0,1-0,4% von Mn; weniger als
0,02% von P; weniger als 0,02% von Si; 0,02-0,08% von löslichem Al;
weniger als 0,004% von N; 0,02-0,06% von Cr; 0,0050-0,030% von N
und Eisen mit unvermeidlichen Verunreinigungen als Rest, als Werkstoff
zur Herstellung von Lochmasken, insbesondere für Kathodenstrahlröhren
von Farbfernsehgeräten.
2. Verfahren zur Herstellung eines kaltgewalzten Stahlblechs für eine Loch
maske, mit den folgenden Schritten:
Homogenisierung eines mit Aluminium beruhigten Stahls mit äußerst nied rigem Kohlenstoffanteil bei einer Temperatur von 1200-1250°C, wobei dieser Stahl folgende Zusammensetzung (in Gew.-%) aufweist: Weniger als 0,004% von C, 0,1-0,4% von Mn; weniger als 0,02% von P; weniger als 0,02% von Si; 0,02-0,08% von löslichem Al; weniger als 0,004% von N; 0,02-0,06% von Cr; 0,0050-0,030% von Nb; Fe als Hauptlegierungsbe standteil sowie andere, unvermeidliche Verunreinigungen;
Durchführung eines Heiß-Feinwalzschritts bei einer Temperatur von 900- 940°C;
Aufwickeln des Stahlblechs bei einer Temperatur von 550-650°C;
Durchführung eines Kaltwalzschritts auf eine Enddicke bei einem Redukti onsverhältnis von 85-90%;
Durchführung eines kontinuierlichen Glühens bei einer Temperatur von 640- 680°C; sowie
Durchführung eines gewöhnlichen Härtungswalzschritts, wobei ein kaltge walztes Stahlblech zur Anfertigung einer Lochmaske hergestellt wird, das eine überragende Ätz- und Formbarkeit aufweist.
Homogenisierung eines mit Aluminium beruhigten Stahls mit äußerst nied rigem Kohlenstoffanteil bei einer Temperatur von 1200-1250°C, wobei dieser Stahl folgende Zusammensetzung (in Gew.-%) aufweist: Weniger als 0,004% von C, 0,1-0,4% von Mn; weniger als 0,02% von P; weniger als 0,02% von Si; 0,02-0,08% von löslichem Al; weniger als 0,004% von N; 0,02-0,06% von Cr; 0,0050-0,030% von Nb; Fe als Hauptlegierungsbe standteil sowie andere, unvermeidliche Verunreinigungen;
Durchführung eines Heiß-Feinwalzschritts bei einer Temperatur von 900- 940°C;
Aufwickeln des Stahlblechs bei einer Temperatur von 550-650°C;
Durchführung eines Kaltwalzschritts auf eine Enddicke bei einem Redukti onsverhältnis von 85-90%;
Durchführung eines kontinuierlichen Glühens bei einer Temperatur von 640- 680°C; sowie
Durchführung eines gewöhnlichen Härtungswalzschritts, wobei ein kaltge walztes Stahlblech zur Anfertigung einer Lochmaske hergestellt wird, das eine überragende Ätz- und Formbarkeit aufweist.
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1994
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