DE1956569U - Zigarettenpackung. - Google Patents
Zigarettenpackung.Info
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Description
PATENTANWALT
-_ ρ-, η—β ·?-η. ■ ·->*>*. München, den 30. September 1966
E F. EITNER
MÜNCHENS, ERHARDTSTRA38E8
Horst Bierwirth, Hannover, Ritter-Brüning-Straße
28
Zigarettenpackung
Die Erfindung betrifft eine Packung für Zigaretten od.dgl., die aus einer inneren Hülle aus Metallfolie,
metallisiertem Papier oder sogenanntem Silberpapier, einer diese Metallfolienhülle mit Ausnahme
von deren Oberseite umgebenden Papierhülle und einer diese beiden ineinandersteekenden Hüllen
allseitig umschließenden, äußeren Transparentfolienhülle besteht, deren deckeiförmiger Oberteil mittels
eines Aufreißstreifens von dem unteren Hauptteil abtrennbar ist.
Bei einer solchen Packung kann zwar die äußere Transparentfolienhülle leicht mit Hilfe des meist in
einem geringen Abstand von der Ober- oder Öffnungsseite der Packung angeordneten Zugstreifens oder Zugfadens
aufgerissen werden, aber es ist umständlich, die dann von oben zugängliche Metallfolienhülle aufzumachen,
um der Packung Zigaretten entnehmen zu können. Obwohl diese Metallfolienhülle oben im allgemeinen
nur zusammengefaltet ist, wird ihre Öffnung doch durch die in Querrichtung oder auch in Längsrichtung'
der Packung übergeklebte Steuerbanderole erheblich behindert. Es kommt hinzu, daß der Raucher
oft nur einen Teil der Oberseite der Metallfolienhülle zu öffnen wünscht, welcher ausreicht, um eine
oder zwei Zigaretten herausziehen zu können, während der übrige Teil dieser Hüllenoberseite zunächst unversehrt
bleibt. Bei der hierfür erforderlichen Manipulation wird die Oberseite der Packung oft auf unschöne
Meise zerfetzt, wobei unter Umständen auch die Enden der inliegenden Zigaretten lädiert werden können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diesen !!beistand auf einfache Weise zu beseitigen und
— "5 —
eine Zigarettenpackung zu schaffen, welche sich leicht und rasch öffnen läßt, ohne daß die erwähnten
Nachteile auftreten.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst, daß mindestens ein Teil der Oberseite der Metallfolienhülle mit einem entsprechenden Teil des
mittels des Aufreißstreifens abtrennbaren Oberteiles der Transparentfolienhülle derart verbunden ist, daß
er zusammen mit dem Oberteil der Transparentfolienhülle von der Metallfolienhülle abhebbar ist.
Um dieses Abheben zu erleichtern, ist es gemäß einer besonders vorteilhaften Ausführung der
Erfindung zweckmäßig, den abzuhebenden Teil der Metallfolienhülle durch eine Trennrille oder Perforation
od.dgl. von dem übrigen Teil dieser Hülle abzugrenzen. Eine solche Trennrille oder Perforation
kann bei der Herstellung des Zuschnittes der Metallfolienhülle leicht vorgenommen werden.
Die Verbindung des Oberteiles der Transparentfolienhülle mit dem abzuhebenden Teil der Oberseite
der Metallfolienhülle kann an sich beliebig, am einfachsten durch Zusammenkleben oder gegebenenfalls durch
Verschweißen der beiden Teile bewirkt werden. Die Größe des abzuhebenden Teiles der Oberseite der Metallfolienhülle
kann verschieden gewählt werden, sie soll mindestens so bemessen sein., daß eine oder zwei
Zigaretten bequem durch die geschaffene Öffnung entnommen werden können. Bei einer in Längsrichtung der
Zigarettenpackung angeordneten Banderole wird ein entsprechender Teil der Banderole ebenfalls mit dem
Oberteil der Transparentfolienhülle verbunden und gegebenenfalls durch eine Trennrille oder Perforation
abgegrenzt, so daß er automatisch zusammen mit dem entsprechenden Teil der Oberseite der Metallfolienhülle
abgehoben bzw. abgerissen wird, wenn der Oberteil der Transparentfolienhülle entfernt wird. Wenn
die Banderole etwa in der Mitte der Packung quer zur Längsrichtung derselben übergeklebt ist, kann sich
der abzuhebende Teil der Oberseite der Metallfolienhülle mindestens teilweise bis in den Bereich der Banderole
erstrecken, damit ein entsprechender Teil der Banderole zusammen mit diesem Hüllenteil abgehoben
bzw. abgerissen wird.
Der durch die Erfindung erzielte technische Fortschritt wird vor allem darin erblickt, daß es
zum öffnen der Packung genügt, die Transparentfolienhülle
mittels des Aufreißstreifens aufzureißen und den Oberteil derselben abzuheben* wobei gleichzeitig
der mit diesem Oberteil verbundene Teil der Oberseite der Metallfolienhülle abgerissen und angehoben
wird. Das lästige Manipulieren an der Metallfolienhülle kommt dadurch in Fortfall, die Packung
wird sauber an der gewünschten Stelle vollständig geöffnet, und ein Beschädigen oder Zerdrücken von Zigaretten
beim Öffnen der Packung wird vermieden.
In der Zeichnung ist die Erfindung in einer Ausführungsform beispielsweise veranschaulicht. Es
zeigen
Fig. 1 eine geschlossene Zigarettenpackung
beim Aufreißen der Transparentfolienhülle,
Fig. 2 die gleiche Zigarettenpackung beim Anheben des Oberteiles der Transparentfolienhülle
zusammen mit dem damit verbundenen Teil der Metallfolienhülle,
Fig. 3 die gleiche Zigarettenpackung beim Entfernen des angehobenen Teiles der Metallfolienhülle,
und
Fig. 4 eine verkleinerte Darstellung des perforierten Zuschnittes der Metallfolienhülle
in Draufsicht.
Wie aus der Zeichnung ersichtlich ist, setzt sich die vollständige Zigarettenpackung in an sich
bekannter Weise aus drei übereinanderliegenden Hüllen zusammen. Die innere Hülle 1 besteht aus einer Metallfolie
oder einem metallisierten Papier, Silberpapier, Staniolpapier od.dgl.. Der Einfachheit halber wird
diese innere Hülle im folgenden und in den Ansprüchen als Metallfolienhülle bezeichnet.
Diese Metallfolienhülle 1 wird aus einem Zuschnitt gefaltet, der schematisch in verkleinertem
Maßstab in Fig. 4 dargestellt ist.
Die Metallfolienhülle 1 steckt in einer Papierhülle 2, welche die Metallfolienhülle am Boden und
an allen vier Seiten umgibt, die Oberseite der Metallfolienhülle aber freiläßt. Diesejineinandersteckenden
Hüllen 1 und 2 werden allseitig von einer Transparentfolienhülle umgeben, um die Packung luftdicht
nach außen abzuschließen. Bevor die Transparentfolienhülle 3 aufgebracht wird, wird die mit Zigaretten
gefüllte Packung mittels einer Steuerbanderole 4 verschlossen.
Diese Banderole 4 kann sich gemäß dem dargestellten Ausführungsbeispiel quer über den oberen
Teil der Packung erstrecken., sie kann aber gegebenenfalls
auch in Längsrichtung der Packung aufgeklebt sein.
Die Transparentfolienhülle 3 ist mit einem Aufreißstreifen 5 oder einem Aufreißfaden od.dgl.
versehen, mit dessen Hilfe in üblicher Weise ein etwa deckeiförmiger Oberteil β von dem Hauptteil der
Transparentfolienhülle 3 abgetrennt werden kann.
Mit Hilfe von Trennrillen, Einprägungen oder Perforationen 7 ist nun ein Teil 8 der Oberseite der
Metallfolienhülle 1 von dem übrigen Teil derselben abgegrenzt. Dieser Teil 8 ist außerdem mit der
darüberliegenden Fläche des deckeiförmigen Oberteiles 6 der Transparentfolienhülle 3 verbunden. Die
Verbindung kann gemäß dem Ausführungsbeispiel auf einfache Meise mittels Klebstoff 9 bewirkt werden.
Bei geeignetem Material kann auch eine Schweißverbindung oder eine beliebige sonstige Verbindung verwendet
werden.
8 -
Die Wirkungsweise der vorstehend beschriebenen Einrichtung ist folgende. Zunächst wird die äußere
Transparentfolienhülle 5 mit Hilfe des Aufreißstreifens 5 aufgerissen, wie in Fig. 1 veranschaulicht
ist. Sodann wird der deckeiförmige Oberteil 6 der Transparentfolienhülle 3 nach oben abgehoben, wobei
auch der an diesen Oberteil angeklebte Teil 8 der Metallfolienhülle mit angehoben wird, wie aus Pig. 2
ersichtlich ist. Dieses Anheben des Teiles 8 wird durch die Präparierung der Metallfolienhülle mittels
Perforation 7 od.dgl. erleichtert. Schließlich wird der abgehobene Teil 8 der Metallfolienhülle zusammen
mit dem Oberteil 6 der Transparentfolienhülle von der Packung entfernt, wie in Fig. 3 veranschaulicht ist.
Es entsteht auf diese Weise in der Oberseite der Metallfolienhülle 1 eine etwa rechteckige Öffnung,
durch die eine oder zwei oder mehr Zigaretten entnommen werden können.
Falls sich die Steuerbanderole 4 in Längsrichtung über die Packung erstreckt, wird ein Teil dieser
Banderole zusammen mit dem Metallfolienteil 8 abgehoben. Das Material der Banderole kann zwecks Erleichterung
der Abtrennung gegebenenfalls auch an den Trennstellen durch Perforation od.dgl. vorbereitet
sein. Wenn sich die Banderole, wie in der Zeichnung dargestellt, quer über die Packung erstreckt, kann
der abzuhebende Teil 8 der Metallfolienhülle 1 ebenfalls mehr oder weniger bis in den Bereich der Banderole
4 erstreckt werden, damit mindestens ein Teil dieser Banderole zugleich mit. dem Teil 8 von der
Packung abtrennbar ist.
Die Herstellung einer solchen Zigarettenpackung erfordert keinen wesentlichen maschinellen Mehraufwand,
weil die Perforation J od.dgl. schon in dem Zuschnitt der Metallfolienhülle angebracht werden kann
und dann lediglich eine Vorrichtung zur Aufbringung von Klebstoff an den gewünschten Stellen 9 vorgesehen
werden muß.
Ansprüche
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Claims (5)
1. Zigarettenpackung rait einer inneren Metallfolienhülle.,
einer dieselbe mit Ausnahme von deren Oberseite umgebenden Papierhülle und einer diese beiden
ineinandergesteckten Hüllen allseitig umschließenden äußeren Transparentfolienhülle, deren deckeiförmiger
Oberteil mittels eines Aufreißstreifens von dem unteren Hauptteil abtrennbar ist, dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens ein Teil (8) der Oberseite der Metallfolienhülle (i) mit einem entsprechenden Teil
des mittels des Aufreißstreifens (5) abtrennbaren Oberteiles (6) der Transparentfolienhülle (3) derart
verbunden ist, daß er (8) zusammen mit dem Oberteil (6) der Transparentfolienhülle von der Metallfolienhülle
(1) abhebbar ist.
2. Zigarettenpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der abzuhebende Teil (8) der Metallfolienhülle (1) durch eine die Abtrennung erleichternde
Trennrille oder Perforation (7) von dem übrigen Teil der Hülle abgegrenzt ist.
- 11 -
3· Zigarettenpackung nach Anspruch 1 bzw. 1 und 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der abzuhebende Teil (8) der Metallfolienhülle (1) mit der darüberliegenden
Fläche des Oberteiles (6) der Transparentfolienhülle (3) verklebt oder verschweißt ist.
4. Zigarettenpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3j dadurch gekennzeichnet, daß sich 'der
abzuhebende Teil (8) der Metallfolienhülle (1) mindestens teilweise in den Bereich der Banderole
erstreckt.
5. Metallfolienhülle für Zigarettenpackungen nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis K, dadurch gekennzeichnet,
daß der Zuschnitt dieser Hülle (i) mit Trennrillen oder Perforationslinien (7) versehen ist.
HORST BIERWIRTH vertreten durch:
(Edmund F.Eimer) Patentanwalt
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1966B0067992 DE1956569U (de) | 1966-10-03 | 1966-10-03 | Zigarettenpackung. |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1966B0067992 DE1956569U (de) | 1966-10-03 | 1966-10-03 | Zigarettenpackung. |
Publications (1)
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|---|---|
| DE1956569U true DE1956569U (de) | 1967-03-02 |
Family
ID=33324005
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1966B0067992 Expired DE1956569U (de) | 1966-10-03 | 1966-10-03 | Zigarettenpackung. |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE1956569U (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE19831621A1 (de) * | 1998-07-15 | 2000-01-20 | Focke & Co | Zigarettenpackung mit Öffnungshilfe |
-
1966
- 1966-10-03 DE DE1966B0067992 patent/DE1956569U/de not_active Expired
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE19831621A1 (de) * | 1998-07-15 | 2000-01-20 | Focke & Co | Zigarettenpackung mit Öffnungshilfe |
| WO2000003937A1 (de) * | 1998-07-15 | 2000-01-27 | Focke & Co. (Gmbh & Co.) | Zigarettenpackung mit öffnungshilfe |
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