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Verpackung in Faltschachtelform Die Erfindung betrifft eine Verpackung
in Faltschachtelform, bestehend aus einer Außenschachtel und einem darin eingesetzten
Futter aus folienartigem Material, wie Papier, Kunststoff- Metallfolie od. dgl.,
wobei die Schachtel durch Umlegen von mindestens zwei an einander gegenüberliegenden
Seitenteilen vorgesehenen Klappen verschließbar und das die Klappen überragende
Futter an diesen befestigt ist.
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Diese bekannten Verpackungen werden verschlossen, indem man die Verschlußklappen
der Außenschachtel, an denen das Futter befestigt ist, nach außen und unten klappt,
so daß sich das Futter Innenseite gegen Innenseite legt und verklebt wird.
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Bei derartigen Verpackungen ist es mitunter schwierig, den Innenbeutel
in einfacher und sauberer Rrsreise zu öffnen und die einmal geöffnete Verpackung
nach teilweiser Entleerung wieder ordentlich und fest zu verschließen. Außerdem
ist es praktisch schwer vermeidlich, daß bei der Entnahme aus diesen bekannten Verpackungen
der Inhalt an einer Klappe entlangfließt und diese verschmutzt.
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Uherraschend wurde nun gefunden, daß sich dies vermeiden läßt, wenn
erfindungsgemäß das durch Befestigen des Futters an mindestens einer Klappe gebildete
Befestigungsdreieck mit einem dreieckförmigen Ausschnitt versehen ist. Der Ausschnitt
kann auch andersförmig ausgebildet sein.
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Da sich der dreieckförmige Ausschnitt nur in der Außenschachtel befindet
und vor dem Einarbeiten des Futters angebracht wird, wird durch ihn das Verschweißen
des Futterbeutels in keiner Weise beeinträchtigt.
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Das Entnehmen des Inhalts ist bei der Verpackung nach der Erfindung
besonders einfach, da nur die Verschlußklappen hochgehoben zu werden brauchen. Dann
kann der Futterbeutel entlang des Ausschnittsdreiecks eingeschnitten werden.
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Die erfindungsgemäße Verpackung hat den weiteren Vorteil, daß bei
der geöffneten Packung die das Ausschnittdreieck tragende Verschlußklappe als Führung
für das abzufüllende Gut dient, so daß dieses nicht an der Schachtelseitenv. and
herunterrinnen kann.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform einer Verpackung nach der Erfindung
fällt eine Seite des Ausschnittsdreiecks mit der Oberkante der zugehörigen Verschlußklappe
zusammen.
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Nach einem besonderen Merkmal der Erfindung sind bei der geschlossenen
Verpackung die die Befestigungsdreiecke tragenden Verschlußklappen durch Klebestreifen
an zwei gegenüberliegenden Schachtelseitenwänden befestigt.
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Da das Futter nur an zwei gegenüberliegenden Verschlußklappen dreieckförmig
befestigt zu sein braucht und an den anderen beiden Verschlußklappen lose an-
liegen
kann, hat die erfindungsgemäße Verpackung den weiteren Vorteil, daß man beim Verschließen
der Außenschachtel entweder die beiden die Befestigungsdreiecke tragenden Verschlußklappen
nach innen legen kann oder auch die Klappen, an denen das Futter nicht befestigt
ist. Im ersten Falle ist dann das Ausschnittsdreieck in der Außenschachtel durch
die darüberliegenden Verschlußklappen und im zweiten Falle durch den zur Befestigung
der Klappen vorgesehenen Klebestreifen verdeckt, so daß in jedem Fall der eingearbeitete
Futterbeutel abgedeckt und geschützt ist.
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Nach einer Teilentnahme des Inhalts kann die Pakkung unter Umlegen
der Verschlußklappen und gegebenenfalls erneutem Befestigen mit Klebestreifen wieder
verschlossen werden. Die Außenklappen können auch durch Verleimen oder Verkleben
befestigt werden.
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Eine Ausführungsform einer Verpackung nach der Erfindung ist beispielsweise
in der Zeichnung dargestellt, und zwar zeigt Fig. 1 einen Zuschnitt der Verpackung,
wobei das Futter mit gestrichelten Linien dargestellt ist, Fig. 2 die Schachtel
mit heruntergeklappten gegenüberliegenden Verschlußklappen, Fig. 3 die Schachtel
mit heruntergefaltetem Futterverschlußstreifen, Fig. 4 eine Verpackung in geschlossenem
Zustand, Fig. 5 eine entnahmebereite Verpackung.
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Der Mantel der Verpackung weist Faltlinien 1, 2 und 3 auf, und an
den Kanten 4 und 5 kann er durch Klebestreifen od. dgl. verbunden werden. Für den
oberen Verschluß der Schachtel sind Verschlußklappen 6, 7, 8 und 9 vorgesehen, die
durch Faltlinien 10, 11, 12 und 13 von den den Schachtelmantel bildenden Seitenflächen
14, 15, 16 und 17 getrennt sind. Der Boden der Verpackung wird durch entsprechende
Verschlußklappen 6a, 7a, 8a und 9a gebildet, die von den Seitenflächen 14, 15, 16
und 17 durch Faltlinien lOa, 11 a, 12 a und 13 ci getrennt sind. Die Verschlußklappen
6, 7, 8 und 9 bzw. 6a, 7a, 8a und 9a werden von
ntsprechend ausgebildeten,
jedoch zusammenhängenden Verschlußteilen des Futters 18, 19, 20 und 21 bzw. 18 cm,
19 cm, 20a und 21a überragt. Das Futter weist die Seitenwände 14 und 17 sowie die
Seitenkanten der Verschlußklappen 6 und 9 bzw. 6 6a und 9 9a überragende Randteile
22 und 23 auf, die luft- und feuchtigkeitsdicht verklebt oder verschweißt sind.
Die Verschlußklappen 7 und 9 bzw. 7 7a und 9 9a sind mit den entsprechenden Futterverschlußklappen
19 und 21 bzw. 19 cd und 21 cd fest verbunden, beispielsweise verklebt, während
die Futterverschlußklappen 18 und 20 bzw. 18a und 20a an den zugehörigen Schachtelverschlußklappen
6 und 8 bzw. 6a und 8a längs eines Dreiecks 26 befestigt, beispielsweise verklebt
sind. Die Verpackung wird verschlossen, indem die Klappen 6 und 8 bzw. 6a und 8a
mit dem entlang des Dreiecks 26 daran befestigten Futterteil nach außen in die Deckel-
bzw. Bodenebene der Schachtel geklappt werden, wobei die überstehenden Futterteile
19 und 21 bzw. 19 cd und 21 cd Innenseite gegen Innenseite zu liegen kommen und
durch Verkleben, Verschweißen od. dgl. verbunden werden, wie aus Fig. 2 und 5 zu
ersehen ist.
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Nach Herunterklappen des Verbindungsstreifens auf die Verschlußklappen
7 bzw. 7a, wie in Fig. 3 dargestellt ist, können dann die Verschlußklappen 6 und
8 bzw. 6 6a und 8 8a auf den Verschlußstreifen heruntergeführt werden. wobei die
aus dem Futter gebildeten Zipfel 24 und 25 zwangläufig mitgenommen werden.
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Die Verschlußklappen 6 und 8 bzw. 6 ci und 8 ci können mittels Klebestreifen
28 od. dgl. an den Seitenwänden 14, 16 befestigt werden.
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Die Verpackung wird geöffnet, indem der Klebestreifen 28 durchtrennt
wird und die Verschlußklappen 6, 7, 8 und 9 hochgehoben werden, worauf man den Futterbeutel
entlang des Ausschnitts 27 öffnet, beispielsweise ein Dreieck herausschneidet.
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PATENTANSPROCHE: 1. Verpackung in Faltschachtelform, bestehend aus
einer Außenschachtel und einem darin eingesetzten Futter aus folienartigem Material,
wie Papier-, Kunststoff-, Metallfolie od. dgl., wobei die Schachtel durch Umlegen
von mindestens zwei an gegenüberliegenden Seitenteilen vorgesehenen Klappen verschließbar
und das die Klappen überragende Futter an diesem befestigt ist, dadurch gekennzeichnet,
daß das durch Befestigen des Futters an mindestens einer Klappe (6, 8) gebildete
Befestigungsdreieck (26) mit einem dreieckförmigen Ausschnitt (27) versehen ist.