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DE19544601A1 - Verpackung mit einer Ausgieß- und Verschließeinirchtung - Google Patents

Verpackung mit einer Ausgieß- und Verschließeinirchtung

Info

Publication number
DE19544601A1
DE19544601A1 DE1995144601 DE19544601A DE19544601A1 DE 19544601 A1 DE19544601 A1 DE 19544601A1 DE 1995144601 DE1995144601 DE 1995144601 DE 19544601 A DE19544601 A DE 19544601A DE 19544601 A1 DE19544601 A1 DE 19544601A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
pouring
stopper
hole
pouring opening
attached
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE1995144601
Other languages
English (en)
Inventor
Leif Linne
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Tetra Laval Holdings and Finance SA
Original Assignee
Tetra Laval Holdings and Finance SA
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Tetra Laval Holdings and Finance SA filed Critical Tetra Laval Holdings and Finance SA
Priority to DE1995144601 priority Critical patent/DE19544601A1/de
Publication of DE19544601A1 publication Critical patent/DE19544601A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/72Contents-dispensing means
    • B65D5/727Dispensing openings provided in the upper end-walls of tubular containers, the openings being closed by means of separate stopper or other closure elements

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Verpackung für fließfähige Füllgüter, bei der am Loch des Oberbodens eine Ausgieß- und Verschließeinrichtung angebracht ist, die ein mit einem Greifteil versehenes Oberteil aufweist, das zum Öffnen der Verschließeinrichtung als einer Ver­ schließlage hochziehbar ist und an dessen dem Packungsinneren zugewandten Seite ein erhabener Stopfen angebracht ist, welcher abdichtend in die Ausgießöffnung des Unterteiles eindrückbar ist, wobei am Oberteil scharnierartig ein Unterteil angelenkt ist, in dem sich eine Ausgießöffnung befindet.
Bekannt ist eine Fließmittelverpackung, an deren Loch eine Ausgießeinrichtung angebracht ist, welche ähnlich wie die der vorstehend genannten Art ausgestaltet ist. Diese bekannte Verpackung besteht aus plastisch verformbarem Kunststoff und benötigt für die Anbringung der Ausgieß- und Verschließeinrichtung am Rand des Loches einen hochstehenden Bund, weil die Ausgieß- und Verschließeinrichtung anders nicht befestigt werden kann. Aus diesem Grund ist auch am Unterteil ein zum Verpackungsinneren hin ragender Kragen angebracht, der mit dem Bund verschweißt wird. Die bekannte Ausgießeinrichtung ist in Verbindung mit der Kunststoffpackung mit dem Bund am Loch des Oberbodens sehr praktisch und gut zu handhaben, an Packungen mit flachem Oberboden ist die bekannte Ausgießeinrichtung aber nicht anbringbar. Aus diesem Grunde kann eine Ausgieß- und Verschließeinrichtung der vorstehend genannten Art auch nicht an eine Fließmittelpackung aus mit Kunststoff beschichtetem Papier angebracht werden. Für diesen Typ von Packungen besteht aber ebenfalls ein Bedürfnis, eine einfache und leicht zu handhabende Ausgieß- und Verschließ­ einrichtung anzubringen, die gut zu öffnen und auch wiederzuverschließen ist.
An den ebenen Oberboden einer Flüssigkeitspackung aus Papier hat man zwar auch schon eine Ausgieß- und Verschließeinrichtung angebracht, diese aber mußte durch Spritzgießen an das Loch am Oberboden angeformt und mit einer Schwächungslinie versehen werden, längs welcher der Verschlußteil mit einem Griff herausgerissen werden konnte. Eine Wiederver­ schließmöglichkeit ist außerdem nicht vorgesehen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Verpackung der eingangs genannten Art zu schaffen, auf deren wenigstens teilweise ebenem Oberboden eine Ausgieß- und Verschließ­ einrichtung ähnlich der vorstehend genannten Art angebracht werden kann, so daß die Verpackung von dem Endverbraucher leicht zu öffnen und nach teilweisem Entleeren des Füllgutes auch wiederverschlossen werden kann.
Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß das Unterteil mit der Ausgießöffnung eben ist und auf dem das Loch umgebenden ebenen Teil des Oberbodens befestigt ist und daß der am Oberteil angebrachte Stopfen einen elastisch verformbaren, radialen Vorsprung hat, der radial größer als der diametrale Abstand des Rand es der Ausgießöffnung ist. Die erfindungsgemäße Lösung geht von der selbstverständlichen Voraussetzung aus, daß die in dem Unterteil bereits vorgesehene Ausgießöffnung über das Loch im Oberboden zu liegen kommt. Durch die ebene Ausgestaltung des Unterteils kann dieses auf den ebenen Teil des Oberbodens dort aufgelegt und mit ihm befestigt werden, wo das Loch vorgesehen ist. Zieht man also das Oberteil mit dem Greifteil zum Öffnen hoch, dann zieht man mit diesem den am Oberteil befestigten Stopfen durch die Ausgießöffnung nach oben hoch, so daß die Ausgießöffnung und das darunter befindliche Loch im Oberboden der Packung freigelegt sind. Der Benutzer kann nun Füllgut ausgießen.
Zur Verbesserung des dichtenden Verschließens der Ausgießöffnung, gegebenenfalls sogar vor dem ersten Öffnen, ist der Stopfen mit einem radialen Vorsprung versehen, der größer als die Ausgießöffnung und vorzugsweise sogar etwas größer als das Loch im Oberboden der Verpackung ist. Der Stopfen muß sich also längs seines radialen Umfanges ein wenig elastisch verformen, wenn er von außen in die Ausgießöffnung gesteckt und durch diese hindurch­ gedrückt wird. Umgekehrt - zum Öffnen - muß der Stopfen sich wiederum an seinem Umfang ein wenig elastisch verformen, um am Rand der Ausgießöffnung vorbei nach oben her­ ausgezogen werden zu können.
Es ist hierbei vorausgesetzt, daß der Oberboden (vertikal) im oberen Bereich der Verpackung angeordnet ist und daß der das Loch umgebende ebene Teil des Oberbodens im wesentlichen horizontal liegt. Dies ist aber nicht zwingend erforderlich, denn auch bei Giebelverpackungen kann die erfindungsgemäße Ausgieß- und Verschließeinrichtung verwendet werden. Für ein leichteres Verständnis der Erfindung wird die Ausgieß- und Verschließeinrichtung hier jedoch beispielsweise anhand einer quaderförmigen Verpackung beschrieben, deren Boden horizontal und parallel zum Oberboden liegt und deren sechs Oberflächen senkrecht zueinander liegen und einen Quader formen. Auf diese Verpackung ist die Erfindung jedoch bewußt nicht beschränkt. Unter- und Oberteil der Ausgieß- und Verschließeinrichtung gemäß der Erfindung liegen bei der beispielsweise betrachteten Quaderpackung parallel zum Oberboden und damit horizontal. Da läßt sich nun gut erklären, daß sich der Stopfen, von der Unterseite des Oberteils ausgehend, etwa vertikal nach unten erstreckt. Hierbei kann man sich die Form des Stopfens ähnlich einem Becher vorstellen, dessen Längsachse dann etwa in der Vertikalen liegt. Wie ein Becher so ist auch der Stopfen unten geschlossen und hat am Umfang Außenwände, die am oberen Ende in das Oberteil übergehen oder an diesem befestigt sind. Diese Außenwände können wie bei einem Becher z. B. rund sein. Aber auch auf diese Ausführungsform ist die Erfindung nicht beschränkt, denn der Stopfen könnte auch andere Ausgestaltungen haben, wie nachfolgend noch beschrieben wird. Wichtig aber ist für die erfindungsgemäße Lösung, daß der Stopfen, wenn man von seiner vertikalen Mittelachse radial nach außen geht in Richtung zu der Außenwand hin, einen radialen Vorsprung hat, der elastisch verformbar ist. Nimmt man das Außenmaß des radialen Vorsprunges von diametral gegenüberliegenden Seiten, dann ergibt sich ein Maß welches mit dem entsprechenden Maß der Ausgießöffnung in Beziehung gesetzt wird. Erfindungsgemäß muß das Maß des radialen Vorsprunges in der betrachteten radialen Richtung größer sein als das Maß des Randes der Ausgießöffnung, welches den Abstand zweier diametral einander gegenüberliegender Teile des Randes der Ausgießöffnung bedeutet.
Durch diese Maßnahmen nach der Erfindung kann der Hersteller einer Fließmittelpackung eine verhältnismäßig einfach herzustellende und daher preiswerte Ausgieß- und Verschließ­ einrichtung am Loch des Oberbodens einer Packung anbringen, und der Endverbraucher kann diese Ausgieß- und Verschließeinrichtung sowohl zum Öffnen als auch zum Wiederverschließen einfach, ohne großen Kraftaufwand und zuverlässig bedienen. Es ist dabei zweckmäßig, wenn die Gestalt des Loches im Oberboden der Verpackung im wesentlichen der Gestalt des Stopfens entspricht, wenn man in Richtung der oben erwähnten Achse des Stopfens blickt, d. h. senkrecht auf den Boden des becherförmig ausgestalteten Stopfens blickt. Dann nämlich hintergreift der radiale Vorspruch im wesentlichen auf dem gesamten Umfang des Stopfens den Rand der Ausgießöffnung und sorgt einerseits für eine mechanische Halterung, z. B. nach dem Wiederverschließen, andererseits unter Umständen aber auch für eine Abdichtung.
Es ist erfindungsgemäß zweckmäßig, wenn der Stopfen hohl ausgestaltet ist und aus einer Schicht aus plastisch verformbarem Kunststoff gebildet ist, wobei seine radiale Ausdehnung auf mittlerer Höhe größer als oben und unten ist. "Oben und unten" sind diejenigen Bereiche an der vorstehend besprochenen Außenwand des Stopfens, die am Unterteil befestigt sind bzw. an diesem angrenzen oder in dieses übergehen (oben) oder benachbart zum Boden des Stopfens angeordnet sind (unten). Blickt man also senkrecht auf die Längsachse des in etwa becherförmig ausgestalteten Stopfens, dann liegt der Boden unten, und die Außenwandung oder die radial äußeren Bereiche des Stopfens schließen sich "oben" an das außerhalb des Stopfenbereiches liegende ebene Oberteil an. "Auf mittlerer Höhe" bedeutet in diesem Sinne, daß beim seitlichen Blick auf den Stopfen, also quer zu seiner Längsachse, der Vorsprung sich etwa in der Mitte zwischen "oben" und "unten" befindet. Mit anderen Worten hat die Außenwandung des Stopfens nicht Zylindermantelform sondern einen sich vorzugsweise auf mittlerer Höhe zwischen oben und unten angeordneten, sich über den ganzen Umfang erstreckenden radialen Vorsprung. Dabei versteht sich, daß die radiale Ausdehnung des Stopfens im Bereich dieses Vorsprunges, nämlich auf mittlerer Höhe zwischen oben und unten, größer ist als die radiale Ausdehnung des Bodens des Stopfens oder des Bereiches, wo der Stopfen am Oberteil angesetzt ist. Diese Maßverhältnisse erlauben es, den Stopfen durch die Ausgießöffnung hindurchzubewegen, wobei jedoch die Außenwandung im Bereich des radialen Vorsprunges im wesentlichen immer dann leicht deformiert werden muß, wenn dieser Vorsprung an dem nächstliegenden Randbereich der Ausgießöffnung vorbeigeführt wird. Dadurch erhält man eine Art Schnappeffekt, weil der Stopfen dann hinter den Rand der Ausgießöffnung schnappt und eine mechanische Rückhaltekraft gegen unbeabsichtigtes Öffnen des Oberteiles bewirkt. Das elastische Verformen des Stopfens gelingt besonders günstig, wenn er in der vorstehend beschriebenen Weise hohl ausgestaltet ist, wobei seine Wandungen in Form wenigstens einer Schicht eines verformbaren Kunststoffes gebildet sind. Es ist bekannt, Schichten aus Kunststoff plastisch in verschiedene Formen umzugestalten, wobei sogar aus einem ebenen Feld durch Tiefziehen oder dergleichen ein hohler Stopfen der hier beschriebenen Art hergestellt werden kann. Die Umfangsfelder des Stopfens bzw. seine Wandungen können im Falle der hohlen Ausgestaltung leicht elastisch deformiert werden, insbesondere durch das Hindurchdrücken des Stopfens durch die Ausgießöffnung wobei der Stopfen nach dem Hindurchzwängen durch die Ausgießöffnung wieder in seine ursprüngliche Lage zurückspringt.
Mit der hier gewählten Terminologie ist also das Oberteil eben, und der Stopfen ist axial aus diesem herausgeformt, im Falle geeigneter Kunststoffe durch Tiefziehen, wobei die axiale Richtung und die Erstreckung des Stopfens senkrecht zur Ebene des Oberteiles liegt. Der Vorsprung mit den über den ganzen Umfang erhabenen Außenwandungen des Stopfens kann z. B. auch dadurch beschrieben werden, daß zwei Kegelstümpfe so aneinandergesetzt werden, daß ihre beiden Achsen in Flucht liegen und in der erwähnten Mittelachse des Stopfens liegen, wobei die verjüngten Bereiche sich oben und unten befinden, während die erweiterten Bereiche einander berühren und dadurch den sich über den Umfang des Stopfens ziehenden Vorsprung bilden.
Vorteilhaft ist es gemäß der Erfindung ferner, wenn in Draufsicht die Form der Ausgießöffnung im Unterteil und des Loches im Oberboden im wesentlichen der Form des Stopfens entspricht und vorzugsweise diese Form rund oder vieleckig ist. Blickt man auf das Loch im Oberboden oder die Ausgießöffnung im Unterteil, dann kann man sich diese kreisrund, oval, länglich, dreieckig, viereckig, quadratisch oder rechteckig denken, mit scharfen Ecken oder mit abgerundeten Ecken, jedenfalls sind diese Öffnungen gut als Ausgießöffnungen für fließfähige und insbesondere flüssige Schüttgüter geeignet. Es ist technisch ohne weiteres möglich, insbesondere durch Tiefziehen eines Kunststoffeldes, einen Stopfen auszugestalten, der in Draufsicht eine der vorstehend beschriebenen und vorzugsweise eine entsprechend passende Form hat. Die Draufsicht auf den Stopfen bedeutet dann die Blickrichtung in seiner Längsachse, so daß man etwa senkrecht auf seinen Boden blickt. Durch diese Maßnahmen kann man entweder besonders einfache oder für den Ausgießvorgang besonders zweckmäßige Ausgestaltungen wählen und mit entsprechend geformtem Stopfen gute Wiederverschließ­ möglichkeiten und mechanische Rückhaltekräfte erreichen.
Weiterhin ist es gemäß der Erfindung günstig, wenn das Loch im Oberboden größer ist als die Ausgießöffnung im Unterteil. Dies bedeutet in einer gedachten Betrachtung einer Quer­ schnittsansicht, daß die Ränder des Oberbodens der Verpackung von der Längsachse des Stopfens und damit der Achse der Ausgießöffnung weiter zurücktreten; während die Ränder der Ausgießöffnung weiter zur Mitte hin vorspringen. Würde man mit anderen Worten auf das Unterteil blicken, so könnte man die Ränder des Loches im Oberboden nicht erkennen, denn sie werden von den Rändern der Ausgießöffnung überragt und abgedeckt. Durch diese Maßnahme ergeben sich zwei Vorteile: Zum einen werden die Ränder des Loches im Oberboden mechanisch geschützt durch die Ränder der Ausgießöffnung, und zum anderen kann die Außenumfangsfläche des Stopfens nebeneinander zwei Linienberührungen wie eine Art Dichtlippen mit den erwähnten Rändern bilden, so daß sich eine mechanische und auch eine abdichtende Wirkung ergibt. Geht man von einer der üblichen Quaderpackungen aus Papier aus, dann ist ersichtlich der Rand des Loches im Oberboden empfindlich, weil es sich um eine Schnittlinie durch an den Oberflächen mit Kunststoff beschichtetes Papier handelt. Würde man einen Stopfen, auch wenn seine Umfangsflächen elastisch verformbar sind, verschiedene Male durch ein solches Loch nach unten drücken oder nach oben herausziehen, so könnte sich eine teilweise Beschädigung des Loches ergeben. Gerade diese Gefahr ist durch die Abdeckung der Lochränder durch die Ränder der Ausgießöffnung vermieden. Sowohl beim Verschließen und Hereindrücken des Stopfens in die Ausgießöffnung als auch beim Herausziehen zum Öffnen kommen die Umfangswände des Stopfens in erster Linie nur mit den Rändern der Ausgießöff­ nung in mechanischen Kontakt. Die Ränder der Ausgießöffnung bestehen aber aus dem Material des Unterteils, und dieses ist vorzugsweise dasselbe wie das des Oberteils und das des Stopfens, z. B. ein plastisch verformbarer Kunststoff.
Bei vorteilhafter weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist auf dem Oberteil eine mindestens den Bereich des Stopfens überdeckende Abdeckung befestigt. Hier kann es sich um eine ebene Wandung oder ein Feld handeln, das mit dem Oberteil verklebbar ist. Im Falle des Kunststoffes wird die Abdeckung angesiegelt oder durch Hot melt angeklebt. In diesem Fall wird etwaige Schmutz- oder Staubansammlung im Inneren des Stopfens verhindert, denn der hohle Innenbereich des Stopfens wird durch die Abdeckung nach außen verschlossen.
Erfindungsgemäß ist es weiterhin vorteilhaft, wenn sich die Abdeckung über den Oberboden hinaus auf die benachbarte Seitenwand erstreckt. Die Abdeckung sorgt dann auch für die Vermeidung von Schmutz- oder Staubteilchen am Packungsrand, wo sich eine Ausgießkante befinden kann. Die gesamte Gießbahn des Füllgutes ist damit abgedeckt und nach außen geschützt.
Dabei ist es besonders günstig, wenn erfindungsgemäß die Abdeckung mit großer Haftkraft auf dem Oberteil befestigt ist, welches mit geringer Haftkraft am Unterteil befestigt ist. Als Befestigung wird an Klebung, Versiegelung, formschlüssiges Klemmen und dergleichen gedacht. Stellt man die Ausgieß- und Verschließeinrichtung aus Kunststoff her, dann wird auch die Abdeckung vorzugsweise aus mit dem erstgenannten siegelfähigen Kunststoff hergestellt werden. Die Abdeckung soll auf dem Oberteil befestigt bleiben, von der Herstellung bis zum Wiederverschließen der Ausgieß- und Verschließeinrichtung. Deshalb ist es zweckmäßig, die Abdeckung mit großer Haftkraft auf dem Oberteil anzubringen, jedenfalls größerer Haftkraft als die zwischen Oberteil und Unterteil. Durch die scharnierartige Verbindung zwischen Ober- und Unterteil sollen sich diese relativ zueinander bewegen. Durch die mechanische Haltekraft eines geeigneten ausgestalteten Stopfens wäre es nicht einmal nötig, das Oberteil am Unterteil zu befestigen. Aus Gründen der Dichtigkeit, insbesondere bei Flüssigkeiten, kann es aber zweckmäßig sein, das Oberteil um die Ausgießöffnung herum mit geringer Haftkraft am Unterteil zu befestigen, z. B. aufzusiegeln. Diese Befestigung soll nun nach den vorstehend genannten Merkmalen schälfähig sein, so daß der Endbenutzer das Oberteil ergreifen und unter Herausziehen des Stopfens aus der Ausgießöffnung mit Hilfe des Scharniers hoch klappen kann. Die Abdeckung hingegen kann und soll auf der äußeren Oberfläche des Oberteils verbleiben. Deshalb ist eine schälfähige Verbindung der Abdeckung nicht erwünscht und diese mit einer größeren Haftkraft angebracht als zwischen Ober- und Unterteil wirkt.
Vorteilhaft ist es gemäß der Erfindung auch, wenn sich das Oberteil über den Oberboden hinaus auf die benachbarte Seitenwand erstreckt. In Ergänzung zu den vorstehenden Maßnahmen wird auch hierdurch der Bereich der Gießkante gegen Verunreinigungen von außen geschützt. Außerdem erhöht diese Ausgestaltung die Festigkeit der erfindungsgemäßen Ausgieß- und Verschließeinrichtung.
Zweckmäßig ist es auch, wenn erfindungsgemäß das Oberteil und das Unterteil vollständig aus thermoformbarem Kunststoff unter Tiefziehen des Stopfens hergestellt sind und die Oberfläche des Oberbodens der Packung wenigstens mit einem mit dem Unterteil versiegelbaren Kunststoff beschichtet ist. Im Falle dieser Beschichtung, bei der man vorzugsweise an Polyethylen denkt, kann eine Packung aus Papier als Trägermaterial für die Polyethylenbe­ schichtung hergestellt werden. Solche quaderförmigen Packungen sind vielfach bekannt und sehr preiswert. Wenn man an diesen eine Ausgieß- und Verschließeinrichtung gemäß der Erfindung einfach anbringen kann, hat nicht nur der Hersteller sondern auch der Endbenutzer viele Vorteile. Mit der Beschichtung auf dem Papier, d. h. beispielsweise mit dem Polyethylen, kann ein thermoformbarer Kunststoff verbunden werden. Ist die Ausgieß- und Verschließ­ einrichtung ganz aus einem solchen thermoformbaren Kunststoff hergestellt, dann kann ihr Unterteil leicht mit dem Oberboden der Verpackung verbunden werden. Unter dieser Bedingung kann der Stopfen auch durch Tiefziehen aus dem Unterteil gebildet werden. Ein tiefziehfähiges Kunststoffmaterial kann z. B. ein thermoplastischer Kunststoff sein, z. B. Polypropen. Auch PVC kann als solcher Kunststoff dienen, wobei Polypropen in der Technik weitgehend auch als Polypropylen bekannt ist. Die erfindungsgemäße Ausgieß- und Verschließeinrichtung besteht dann aus einwandfrei wieder aufarbeitbaren und leicht verrottbaren Teilen und Materialien. Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform kann man das Kunststoffmaterial, z. B. das Polypropen, auch füllen, wobei als Füllstoffe hier an Kreide, Glimmer, Talkum, Gips oder dergleichen gedacht ist. In der Praxis haben sich Füllgrade von bis zu 70%, vorzugsweise 60%, als günstig erwiesen. Es hat sich gezeigt daß derartige gefüllte Kunststoffmaterialien einerseits leicht verrottbar sind, natürlich auch ohne weiteres und nach einfachen Methoden wieder aufgearbeitet bzw. rezykliert werden können und andererseits die Eigenschaften eines Kunststoffes nicht beeinträchtigen, so daß derartige gefüllte Kunststoffmaterialien insbesondere tiefziehfähig und auch siegelfähig sind.
Ein Verfahren zur Herstellung einer Verpackung der eingangs genannten Art ist bei vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß eine Reihe von hintereinanderliegen­ den, aneinander befestigten Ausgieß- und Verschließeinrichtungen gestanzt, am Stopfen tiefgezogen und so verschlossen wird, daß das Oberteil auf das Unterteil gelegt und mit diesem versiegelt ist, die vorderste Ausgieß- und Verschließeinrichtung vereinzelt und auf dem Oberboden der Verpackung appliziert wird. Derartige Herstellungsverfahren erlauben eine preiswerte Massenproduktion in zuverlässiger Weise. Aus Bögen, Platten oder Bahnen aus thermoformbarem Kunststoff der vorstehend genannten Art können dann Bänder gebildet werden, die zunächst länglich sind und an ihren Längsseiten aneinanderhängen. In einer Linie liegende Perforationen oder Schwächungslinien sorgen dafür, daß man das eine Band später beim Vereinzeln vom anderen abtrennen kann. Zunächst aber kann man für die Massenher­ stellung das Verfahren so ausgestalten, daß ein Band hinter dem anderen liegt so daß sich eine Reihe von hintereinanderliegenden, aneinander befestigten Bändern ergibt. Aus jedem dieser Bänder wird dann eine Ausgieß- und Verschließeinrichtung hergestellt. Hierfür wird in die Bänder an der betreffenden Stelle zunächst die Ausgießöffnung gestanzt und auf der durch die Faltlinie, die später das Scharnier wird, abgewandten Seite ein Stopfen tiefgezogen. In der nächsten Verfahrensstufe wird das Bandteil mit dem Stopfen entlang der scharnierartigen Faltlinie auf das Bandteil mit der Ausgießöffnung so umgelegt, daß der Stopfen durch die Ausgießöffnung hindurchgeführt wird. Es hat sich dadurch das mit dem Stopfen verbundene Oberteil gebildet, welches auf dem Unterteil mit der Ausgießöffnung mit geringer Haftkraft aufgesiegelt wird. Vorzugsweise erstreckt sich das Oberteil über das Unterteil auf der dem Scharnier diametral gegenüberliegenden Seite hinaus in der Art, daß das Band, welches das Oberteil mit dem Stopfen bildet, nochmals um 90° umgefaltet wird und am äußeren Ende mit einer Greifflasche versehen oder zu einer solchen umgeformt wird (z. B. durch Abschneiden der Ecken). Es kann dann, gleichzeitig mit dem Festsiegeln oder vorher eine Abdeckung auf das Oberteil aufgelegt und an diesem befestigt werden. Auch die Abdeckung kann sich über die Länge des Unterteils hinaus erstrecken und wie das Oberteil um 90° umgefaltet werden. Ein derart behandeltes Band bildet dann die Ausgieß- und Verschließeinrichtung und liegt immer noch in einer längeren Reihe neben dem nächsten Band, d. h. der nächsten in gleicher Weise gebildeten Ausgieß- und Verschließeinrichtung. Von dieser Reihe von hintereinanderliegenden, aneinander immer noch befestigten Ausgieß- und Verschließeinrichtungen, bei denen Oberteil auf Unterteil befestigt ist, wird dann die vorderste Ausgieß- und Verschließeinrichtung vereinzelt und im Bereich des Loches des Oberbodens auf die Verpackung appliziert. Dann ist die eingangs beschriebene Verpackung fertiggestellt.
Durch die Aufbringung der Abdeckung auf dem Oberteil wird außer der Schutzwirkung gegen Verschmutzung die neue Ausgieß- und Verschließeinrichtung auch versteift. Bevor die Ausgieß- und Verschließeinrichtung auf die Verpackung aufgebracht und an deren Oberboden befestigt wird, sind also Unterteil, Oberteil und Abdeckung miteinander verbunden, z. B. durch Kleben oder Siegeln. Es wird dabei zweckmäßigerweise daran gedacht, das Loch im Oberboden der Verpackung so groß auszustanzen, daß der Stopfen durch dieses Loch hindurchgesteckt werden kann, ohne daß der Rand des Loches wesentlich deformiert wird.
Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele in Verbindung mit den Zeichnungen. Es zeigen:
Fig. 1 die Vorderansicht einer besonderen Verpackung in Quaderform, die durch Falten und Versiegeln hergestellt ist und an der linken vorderen Oberseite eine Ausgieß- und Verschließeinrichtung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung aufweist,
Fig. 2 eine Seitenansicht auf die Verpackung der Fig. 1, wenn man von links nach rechts auf die Packung der Fig. 1 sieht, wobei der obere Bereich mit der Ausgieß- und Verschließeinrichtung abgebrochen und im Schnitt dargestellt ist,
Fig. 3 eine Draufsicht auf die Verpackung der Fig. 1 mit der Ausgieß- und Verschließ­ einrichtung,
Fig. 4 ohne die Verpackung die Ausgieß- und Verschließeinrichtung nach der in diesen Figuren gezeigten bevorzugten Ausführungsform,
Fig. 5 eine andere Gestalt des Loches im Oberboden und der Ausgießeinrichtung sowie des Stopfens,
Fig. 6 eine weitere andere Ausgestaltung in gleicher Blickrichtung wie Fig. 5,
Fig. 7 eine weitere andere Ausgestaltung des Loches, der Ausgießöffnung und des Stopfens in gleicher Blickrichtung wie bei den Fig. 5 und 6,
Fig. 8 die Querschnittsdarstellung der abgebrochenen rechten oberen Ecke der Verpackung in Fig. 2, in stark vergrößertem Maßstab, und
Fig. 9 eine ähnliche Ansicht wie Fig. 8, bei welcher jedoch die Ausgieß- und Verschließeinrichtung gerade geöffnet wird.
Die in den Fig. 1 bis 3 dargestellte Verpackung 1 ist durch Falten und Versiegeln aus mit Kunststoff beidseitig beschichtetem Kartonmaterial bzw. Papier in Quaderform hergestellt und weist daher die durch die Längssiegelnaht 2 durchzogene vordere Seitenwand 3, den durch die obere Quersiegelnaht 4 durchzogenen Oberboden 5 und weitere Seitenwände sowie den Boden 6 auf, wobei nur die linke große Seitenwand 7 in Fig. 2 dargestellt ist, welche rechts oben ab der Bruchlinie 8 abgebrochen dargestellt ist.
Die allgemein mit 9 bezeichnete Ausgieß- und Verschließeinrichtung, die bei der hier dargestellten Ausführungsform aus thermoformbarem Kunststoff besteht, der mit der Polyethylenbeschichtung des Papiers der Verpackung 1 versiegelbar ist, ist auf den Oberboden 5 neben der Quersiegelnaht 4 auf der einen Hälfte der dreieckförmigen Faltlasche 10 aufgesiegelt.
Aus den Fig. 8 und 9 sieht man wegen des größeren Maßstabes deutlich das Loch 11 im Oberboden 5 der Verpackung. Auf dem das Loch 11 umgebenden, ebenen Teil des Oberbodens 5 ist das ebene Unterteil der Ausgieß- und Verschließeinrichtung 9 so aufgesiegelt, daß sich seine Vorderkante 13 im Bereich des vorderen Randes 14 der Verpackung befindet. Deren vorderer Rand 14 stellt die Grenzlinie dar zwischen dem Oberboden 5 und der vorderen Seitenwand 3. Außerdem liegt die Ausgießöffnung 15, welche im Unterteil 12 z. B. durch Ausstanzen angebracht ist, so über dem Loch 11 des Oberbodens 5, daß in Richtung der vertikalen Achse 16 (strichpunktierte Linie in Fig. 8 und untere strichpunktierte Linie in Fig. 9) von außerhalb der Verpackung 1 zu deren Innerem hin, also vertikal nach unten geblickt in Richtung des Pfeiles 17 die Ränder 18 des Loches 11 von den Rändern 19 der Ausgießöffnung 15 verdeckt sind.
Die Ausgieß- und Verschließeinrichtung 9 weist außer dem mit der Ausgießöffnung 15 versehenen Unterteil 12 das über eine als Scharnier 20 wirkende Faltlinie verbundene Oberteil 21 auf, in dessen mittlerem Bereich sich der allgemein mit 22 bezeichnete Stopfen befindet. Dieser hat einen radialen Vorsprung 23, der sich bei dem hier hohl ausgebildeten ovalförmigen bzw. rhombusförmigen Stopfen 22 wie eine vorspringende Kante um den ganzen Stopfen 22 herumzieht. Diesen Vorsprung 23 sieht man in der perspektivischen Darstellung der Fig. 4 als am Umfang umlaufende Linie dargestellt. In den Querschnittsansichten der Fig. 2, 8 und 9 ist der Vorsprung 23 die Spitze, die sich rechts von der vertikalen Längsmittellinie 16 nach rechts verjüngt und in der linken Hälfte nach links verjüngt. Die beiden Spitzen 23 sind in der Querschnittsansicht also einander diametral angeordnet und voneinander fortweisend dargestellt. Dieser radiale Vorsprung 23 des hier hohl ausgestalteten Stopfens 22 befindet sich auf mittlerer Höhe h, wenn man von dieser den Vorsprung 23 darstellenden Linie am äußersten Umfang in Höhe der in Fig. 9 strichpunktiert gezeichneten Mittellinie 24 des Stopfens 22 parallel nach oben bis zur Oberfläche des Oberteils 21 mißt (Fig. 9). Durch diesen Vorsprung 23 erhält der Stopfen 22 auch seine radiale Ausdehnung r, r′, die in den Querschnittsansichten der Fig. 2, 8 und 9 die längere radiale Ausdehnung r ist und in der Darstellung der Fig. 4 quer dazu die kürzere radiale Ausdehnung r′ ist. Wenn man senkrecht auf den Boden 25 des Stopfens 22 blickt, also in Richtung der Mittellinie 24, hat der Stopfen 22 bei der Ausführungs­ form der Fig. 2, 4, 8 und 9 die Form eines Rhombus mit abgerundeten Ecken.
In gleicher Weise kann man sich auch einen runden Stopfen gemäß Fig. 5, einen dreieckigen Stopfen gemäß Fig. 6 oder einen rechteckigen Stopfen gemäß Fig. 7 vorstellen. Das Maß r stellt in allen Ausführungsformen die radiale Ausdehnung in einer ausgewählten Richtung dar, wenn man z. B. in Querrichtung 26 blickt (Fig. 3) senkrecht zur Quersiegelnaht 4 und parallel zur Vorderkante 13 des Unterteils 12. Senkrecht dazu erkennt man die Projektion r′ der radialen Ausdehnung. Im Falle des Kreises der Fig. 5 sind diese beiden radialen Ausdehnungen r gleich. Bei den Fig. 6 und 7 ist die Projektion beim Blick in der Richtung 26 gesehen.
Unabhängig von der Gestalt des Stopfens 22, ob er also rhombusförmig ist wie in Fig. 4 oder die anderen Formen nach den Fig. 5 bis 7 oder ähnliche Formen hat, die Ausgießöffnung 15 im Unterteil 12 hat die gleiche Form (wenn auch leicht veränderte Maße) wie das Loch 11 im Oberboden 5. Die vorstehend beschriebene Überdeckung der Ränder 18 des Loches 11 durch die Ränder 19 der Ausgießöffnung 15, wenn man in Richtung 17 blickt, rührt daher, daß im Oberboden 5 das Loch 11 größer ist als die Ausgießöffnung 15. Bei dem rhombischen Stopfen 22 bedeutet dies, daß die längere radiale Ausdehnung r etwa gleich groß, gegebenen­ falls 1 bis 5% größer ist als der betreffende Abstand (lichte Weite) der zugeordneten Ränder 18 des Loches 11. Entsprechendes gilt für die kürzere radiale Ausdehnung r′.
Folgt man der Kontur des Stopfens 22 von seinem Boden 25 in Richtung seiner Mittellinie 24 nach oben, dann erweitert sich das Außenmaß zunächst bis zu der Linie des radialen Vorsprunges 23, um sich von dort wieder verjüngend einzuschnüren, bis die Ebene des ebenen Oberteils 21 erreicht ist. Das Außenmaß an dieser Stelle des Stopfens 22 ist in Fig. 9 mit a bezeichnet. Bei den anderen Ausführungsformen der Fig. 5 bis 7 liegt dieses Maß zwischen den beiden durchgezogenen Linien, deren äußere die Linie des radialen Vorsprunges 23 ist und deren innere die Außenkontur 27 des Bodens 25 ist.
Auf dem Oberteil 21 ist eine die auf dem Oberboden 5 liegende Fläche des Unterteils 12 und des Oberteils 21 ganz überdeckende Abdeckung 28 angesiegelt. Diese ist im vorderen Bereich über der vorderen Seitenwand 3 der Verpackung 1 um die Faltlinie 29 etwa senkrecht umgefaltet und erstreckt sich somit über den Oberboden 5 und damit auch über das Unterteil 12 über dessen Vorderkante 13 nach vorn hinaus auf die benachbarte, nämlich die vordere Seitenwand 3.
Auch das Oberteil 21 ist um eine nicht bezeichnete Faltkante, welche direkt neben der Faltkante 29 der Abdeckung 28 liegt quer nach unten umgefaltet und endet in einer trapezförmigen Greifflasche 30. Der diametrale Abstand des Randes 19 der Ausgießöffnung 15 ist kleiner als der des Randes 18 des Loches 11 und etwa gleich oder nur geringfügig (1 bis 8%) größer als der diametrale Abstand a des Stopfens 22 auf der Höhe des Oberteils 21.
Die Ausgieß- und Verschließeinrichtung 9 wird in die Form der Fig. 4 gebracht, d. h. das Oberteil 21 mit der Abdeckung 28 wird mit dem Unterteil 12 verbunden, wobei der Stopfen 22 durch die Ausgießöffnung 15 des Unterteils 12 hindurchgedrückt wird. Es ist dann die Gestaltung der Fig. 4 erreicht.
Diese Ausgieß- und Verschließeinrichtung 9 wird auf dem Oberboden 5 der Verpackung 1 angebracht, wobei zuvor der Stopfen 22 durch das Loch 11 im Oberboden 5 der Verpackung 1 hindurchgedrückt wurde. Hierbei wird der Rand 18 des Loches 11 kaum deformiert und daher nicht beschädigt.
Zum Öffnen ergreift der Endbenutzer die Greifflasche 30, die zweckmäßigerweise auch etwas von der ebenen vorderen Seitenwand 3 abgewinkelt vorstehen kann, damit man sie mit den Fingern besser erreicht. Unter Herausziehen des Stopfens 22 aus dem Loch 11 und der Ausgießöffnung 15 wird das Oberteil 21 mit aufgelegter Abdeckung 28 um das Scharnier 20 (in Gegenuhrzeigerrichtung in der Darstellung der Fig. 2, 8 und 9) hochgezogen, so daß dadurch das Loch 11 und die Ausgießöffnung 15 freigelegt werden. Das Oberteil 21 wird selbstverständlich noch weiter hochgestellt, damit der Inhalt der Verpackung 1 aus der Ausgießöffnung 15 leicht herausfließen kann. Zum Wiederverschließen wird das Oberteil 21 wieder heruntergeklappt und der Stopfen 22 unter leichter Deformierung seines radialen Vorsprunges 23 durch die Ausgießöffnung 15 und das Loch 11 gedrückt, bis wieder die Position der Fig. 8 und 1 bis 3 erreicht ist.
Bezugszeichenliste
1 Verpackung
2 Längssiegelnaht
3 vordere Seitenwand
5 Oberboden
6 Boden
7 linke, große Seitenwand
8 Bruchlinie
9 Ausgieß- und Verschließeinrichtung
10 dreieckförmige Faltlasche
11 Loch
12 Unterteil
13 Vorderkante des Unterteils
14 vorderer Rand der Verpackung
15 Ausgießöffnung
16 vertikale Achse
17 (Pfeil) vertikale Blickrichtung nach unten
18 Ränder des Loches 11
19 Ränder der Ausgießöffnung 15
20 Scharnier
21 Oberteil
22 Stopfen
23 radialer Vorsprung
24 Mittellinie des Stopfens
25 Boden
26 Querrichtung
27 Außenkontur des Bodens
28 Abdeckung
29 Faltlinie
30 Greifflasche

Claims (10)

1. Verpackung für fließfähige Füllgüter, bei der am Loch (11) des Oberbodens (5) eine Ausgieß- und Verschließeinrichtung (9) angebracht ist, die ein mit einem Greifteil (30) versehenes Oberteil (21) aufweist, das zum Öffnen der Verschließeinrichtung (21, 22, 28) aus einer Verschließlage (Fig. 8) hochziehbar ist und an dessen dem Packungs­ inneren zugewandten Seite ein erhabener Stopfen (22) angebracht ist, welcher abdichtend in die Ausgießöffnung (15) des Unterteils (12) eindrückbar ist, wobei am Oberteil (21) scharnierartig (bei 20) ein Unterteil (12) angelenkt ist, in dem sich eine Ausgießöffnung (15) befindet, dadurch gekennzeichnet, daß das Unterteil (12) mit der Ausgießöffnung (15) eben ist und auf dem das Loch (11) umgebenden ebenen Teil des Oberbodens (5) befestigt ist und daß der am Oberteil (21) angebrachte Stopfen (22) einen elastisch verformbaren, radialen Vorsprung (23) hat, der radial größer als der diametrale Abstand des Randes (19) der Ausgießöffnung (15) ist.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Stopfen (22) hohl ausgestaltet und aus einer Schicht aus plastisch verformbarem Kunststoff gebildet ist, wobei seine radiale Ausdehnung (r, r′) auf mittlerer Höhe (h) größer als oben und unten ist.
3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß in Draufsicht die Form der Ausgießöffnung (15) im Unterteil (12) und des Loches (11) im Oberboden (5) im wesentlichen der Form des Stopfens (22) entspricht und vorzugsweise diese Form rund oder vieleckig ist.
4. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Loch (11) im Oberboden (5) größer ist als die Ausgießöffnung (15) im Unterteil (12).
5. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Oberteil (21) eine mindestens den Bereich des Stopfens (22) überdeckende Abdeckung (28) befestigt ist.
6. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Abdeckung (28) über den Oberboden (5) hinaus auf die benachbarte Seitenwand (3) erstreckt.
7. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (28) mit großer Haftkraft auf dem Oberteil (21) befestigt ist, welches mit geringerer Haftkraft am Unterteil (12) befestigt ist.
8. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß sich das Oberteil (21) über den Oberboden (5) hinaus auf die benachbarte Seitenwand (3) erstreckt.
9. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Oberteil (21) und das Unterteil (12) vollständig aus thermoformbarem Kunststoff unter Tiefziehen des Stopfens (22) hergestellt ist und die Oberfläche des Oberbodens (5) der Packung (1) wenigstens mit einem mit dem Unterteil (12) versiegelbaren Kunststoff beschichtet ist.
10. Verfahren zur Herstellung einer Verpackung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß eine Reihe von hintereinanderliegenden, aneinander befestigten Ausgieß- und Verschließeinrichtungen (9) gestanzt, am Stopfen (22) tiefgezogen und so verschlossen wird, daß das Oberteil (21) auf das Unterteil (12) gelegt und mit diesem versiegelt ist, die vorderste Ausgieß- und Verschließeinrichtung (9) vereinzelt und auf dem Oberboden (5) der Verpackung (1) appliziert wird.
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