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DE4410790A1 - Schraubkappe mit Anschweißring - Google Patents

Schraubkappe mit Anschweißring

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Publication number
DE4410790A1
DE4410790A1 DE4410790A DE4410790A DE4410790A1 DE 4410790 A1 DE4410790 A1 DE 4410790A1 DE 4410790 A DE4410790 A DE 4410790A DE 4410790 A DE4410790 A DE 4410790A DE 4410790 A1 DE4410790 A1 DE 4410790A1
Authority
DE
Germany
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screw cap
container
closure
ring
approach
Prior art date
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Withdrawn
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DE4410790A
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English (en)
Inventor
Guenter Jakob Krautkraemer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Jacob Berg GmbH and Co KG
Original Assignee
Jacob Berg GmbH and Co KG
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Publication date
Application filed by Jacob Berg GmbH and Co KG filed Critical Jacob Berg GmbH and Co KG
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Priority to EP95101801A priority patent/EP0675051B1/de
Priority to DE59507200T priority patent/DE59507200D1/de
Priority to ES95101801T priority patent/ES2138095T3/es
Priority to CA002142787A priority patent/CA2142787A1/en
Priority to BR9501134A priority patent/BR9501134A/pt
Priority to US08/410,320 priority patent/US5823377A/en
Priority to AU16100/95A priority patent/AU701488B2/en
Priority to JP7069483A priority patent/JPH0848357A/ja
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    • B65D2401/25Non-metallic tear-off strips

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Schraubkappe aus Kunststoff für den Verschluß eines Kunststoffbehälters und damit auch einen Schraubkappenverschluß insgesamt bzw. einen mit einem derartigen Verschluß versehenen Kunststoffbehälter.
Verschlüsse für Kunststoffbehälter sind in vielfältigen Ausführungsformen bekannt. Abgesehen von Kunststoffflaschen, welche einen sich verjüngenden Hals haben, der zumindest im Bereich unmittelbar unterhalb der Kappe den Kappendurchmesser nicht nennenswert übersteigt, und die damit für die vorliegende Erfindung nicht in Betracht kommen, sind insbesondere Kanister, Eimer und dergleichen bekannt, welche in einem Abschnitt, der hier als Deckel bezeichnet wird, einen eingesetzten oder auch auf einen kurzen Stutzen aufgesetzten Behälterverschluß aufweisen, welcher ebenfalls aus Kunststoff besteht. Besonders häufig verwendet werden sogenannte Balgverschlüsse, die mit einem Verschlußfuß in eine Behälteröffnung eingesetzt sind, wobei der Verschlußfuß über einen einstülpbaren Balg mit einer Ausgußtülle verbunden ist, auf welche wiederum eine Schraubkappe aufgeschraubt ist. Während der Lagerung und des Transportes ist die Ausgußtülle zusammen mit der aufgeschraubten Kappe unter Einstülpen des Balges soweit wie möglich in die Behälteröffnung hineingedrückt, so daß der obere Rand der Schraubkappe entweder bündig mit dem Rand des Verschlußfußes oder der Deckeloberfläche abschließt, darunter liegt oder mit einem überstehenden Rand auf dem Rand der Behälteröff­ nung aufliegt. An einer derartigen Schraubkappe befindet sich zumeist ein hochklappbarer Ringbügel, der nach dem Hochklappen ergriffen werden kann, um die Schraubkappe zusammen mit der Ausgußtülle aus der Behälteröffnung herauszuziehen und dabei den Balg nach außen zu stülpen.
Daneben sind auch Verschlüsse ohne Balg bekannt, bei welchen ein entsprechender zylindrischer Stutzen mit Außengewinde unmittelbar in die Behälteröffnung eingesetzt bzw. direkt mit einem entsprechenden Verschlußfuß verbunden ist. Schließlich sind auch noch sogenannte Teleskopverschlüsse bekannt, die eine relativ lange, starre Ausgußtülle aufweisen, welche in ihren oberen und unteren Endbereichen jeweils Raststellen oder Anschläge aufweist, so daß diese Tülle axial in der Behälteröffnung verschoben werden kann und zur Lagerung und zum Transport in die Behälteröffnung soweit wie möglich eingeschoben wird und zum Ausgießen und Entleeren des Behälters soweit wie möglich herausgezogen wird, wobei diese beiden Endpositionen durch entsprechende Rastelemente oder Anschläge fixiert werden.
Grundsätzlich ist die vorliegende Erfindung auf alle vorgenannten Ausführungsformen anwendbar, wobei das bevorzugte Anwendungsgebiet die vorgenannten Balgverschlüsse und die Teleskopverschlüsse sind.
Aus Gründen einer möglichst rationellen Fertigung werden Behälter bzw. Behälterdeckel und Verschlüsse getrennt voneinander hergestellt, oftmals sogar in völlig verschiedenen Herstellungsstätten. Dies liegt vor allem daran, daß die zulässigen Toleranzabweichungen für die Verschlüsse im allgemeinen wesentlich kleiner sind als die für die Behälter selbst zulässigen Toleranzabweichungen. Lediglich die Öffnung im Deckel des Behälters, in welche der Verschluß eingesetzt wird, muß ausreichend genau hergestellt werden, damit der Verschluß dicht in die Öffnung einsetzbar ist. Der unmittelbar mit dem Rand der Behälteröffnung oder der Innenfläche eines Behälterhalses in Berührung tretende Verschlußfuß ist im allgemeinen so ausgestaltet, daß trotz etwaiger Abweichungen in den Maßen der Behälteröffnung oder des Behälterhalses immer noch ein mechanisch fester und gleichzeitig gegen Leckage dichter Sitz erzielt wird. Der Verschlußfuß besteht deshalb zumeist aus einem relativ flexiblen, elastischen Material mit Rastvorsprüngen, Dichtlippen und/oder ähnlichen Einrichtungen, welche einerseits den festen Sitz und andererseits auch den dichten Abschluß gewährleisten sollen. Dabei geht es nur bedingt darum, ein hohes Maß an Dichtigkeit und mechanischer Festigkeit des Verschlusses auch beim späteren Gebrauch sicherzustellen, sondern vielmehr darum, diese Eigenschaften während der Lagerung und des Transportes entsprechender Behälter bis zur Übernahme durch den Verbraucher sicherzustellen. Beim Transport großer Mengen von Behältern können diese beispielsweise aus Regalen oder von Transportpaletten herabfallen und dabei relativ hohen mechanischen Belastungen ausgesetzt werden. Weiterhin gilt es grundsätzlich die Gefahr zu vermeiden, daß der Behälterinhalt in irgendeiner Weise manipuliert wird, sei es, daß er ausgetauscht, mit Fremdmaterial versetzt oder einfach teilweise oder ganz entnommen wird.
Um die vorstehenden Anforderungen zu erfüllen, mußten die betreffenden Behälteröffnungen und auch die entsprechenden Verschlüsse oftmals recht aufwendig gestaltet werden. Wie bereits erwähnt, weisen Kunststoffbehälter zumeist einen zylindrischen Schraubstutzen auf, auf welchen eine zusätzliche äußere Verschlußkappe aufgeschraubt wird, um den Verschlußfuß an dem Behälterhals bzw. der Behälteröffnung festzuhalten. Dabei muß diese Schraubkappe auch noch gegen Losdrehen gesichert werden und sie ist im allgemeinen auch über abreißbare Stege mit einer inneren Schraubkappe und/oder einem Ringbügel verbunden, mit welchem die innere Schraubkappe und die daran hängende Ausgußtülle aus dem Behälterhals herausgezogen werden können. Zwar sind auch bereits einfachere Verschlußausgestaltungen bekannt, jedoch ist deren Anwendung auf Blechemballagen bzw. Behälter mit einem metallischen Deckel beschränkt, die eine mit einfachen Mitteln relativ präzise auszustanzende Öffnung haben, wobei der Öffnungsrand gegebenenfalls auch noch mit Stanz- und Formwerkzeugen ausgeformt werden kann. Der Rand derartiger Behälteröffnungen ist wesentlich schwerer verformbar als der Rand entsprechender Öffnungen an Kunststoffbehältern, so daß man für Behälter mit Blechdeckeln auf vergleichsweise einfach ausgestaltete Verschlüsse zurückgreifen kann.
Gegenüber diesem Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Verschluß, und insbesondere eine Schraubkappe aus Kunststoff für den Verschluß eines Kunststoffbehälters zu schaffen, welcher einen ähnlich einfachen Aufbau hat, wie ent­ sprechende Verschlüsse an Blechbehältern, aber dennoch einen festen und dichten Sitz des Verschlusses an der Behälteröffnung gewährleistet.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Schraubkappe des Verschlusses gelöst, die einen sich radial über den Mantel der Schraubkappe und/oder einen an der Kappe angebrachten Ringbügel hinaus erstreckenden Ansatz aufweist, der aus einem mit dem Behälterdeckel verschweißbaren Material besteht.
Hierdurch wird es möglich, den betreffenden Ansatz mit dem Deckel des Kunststoffbehälters zu verschweißen, so daß die Schraubkappe fest mit dem Behälterdeckel verbunden ist, so daß auch alle anderen, unter der Kappe und dem Ansatz liegenden Verschlußteile sicher am Rand der Behälteröffnung fixiert sind. Durch die Verschweißung ist gewährleistet, daß sich der Verschluß auch bei einem Sturz des Behälters nicht ohne weiteres von dem Behälterdeckel löst oder undicht wird. Auch Manipulationen sind ausgeschlossen, da die Verschlußkappe aufgrund des mit dem Deckel fest verschweißten Ansatzes nicht bewegt werden kann und auch die übrigen Verschlußteile nicht zugänglich sind, zumindest aber nicht gelöst werden können, ohne nicht auch die Verbindung zwischen dem Ansatz und der Schraubkappe aufzutrennen.
Im Sinne der vorliegenden Erfindung wird dabei als "Deckel" generell jener Teil des Behälters bezeichnet, der die Behälteröffnung unmittelbar umgibt, selbst wenn diese Behälteröffnung zum Beispiel nicht auf der Oberseite des Behälters, sondern mehr oder weniger seitlich in der Nähe des oberen Randes eines Behälters oder aber auf einer Oberseite und Seitenfläche verbindenden Schrägfläche angeordnet sein sollte.
Es versteht sich, daß die radiale Erstreckung des Ansatzes ausreichen muß, um den Kontakt und eine Schweißverbindung zwischen Ansatz und Deckelmaterial zu gewährleisten. Mindestens muß also der radiale Ansatz sich über den Rand der Behälteröffnung hinaus erstrecken und, sofern dieser Rand von irgendwelchen Verschlußteilen, wie zum Beispiel einem Verschlußfuß abgedeckt ist, auch noch über den radial äußeren Rand eines solchen Verschlußfußes hinaus.
Zweckmäßigerweise ist je ein Ansatz mindestens auf zwei diametral gegenüberliegenden Seiten der Schraubkappe angeordnet, um auch ein einseitiges Abheben der Schraubkappe oder des ganzen Verschlusses zu vermeiden. Es können beispielsweise auch drei Ansätze um je 120° entlang des Umfanges versetzt am Außenumfang der Kappe oder eines die Kappe umgebenden Ringbügels angeordnet sein. Die Zahl der Ansätze läßt sich auch weiter erhöhen, wobei generell eine Ausführungsform bevorzugt ist, bei welcher der Ansatz aus einem oder mehreren Ringabschnitten besteht.
Besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform der Erfindung, bei welcher der erwähnte Ansatz als im wesentlichen vollständig um laufender Ring ausgebildet ist. Damit kann die Schraubkappe entlang ihres gesamten Umfanges über den Ansatz am Behälterdeckel fixiert werden, indem der Ansatz mit dem Behälterdeckel verschweißt wird.
Im Detail weist der umlaufende Ring gemäß der bevorzugten Ausführungsform eine bestimmte Querschnittstruktur auf, die grob umschrieben werden kann als Ringscheibe oder ringflansch­ artiges Teil, an dessen äußeren Rand eine wulstartige Verdickung angesetzt ist. Dabei erstreckt sich dieser Wulst in axialer Richtung vorwiegend nur zu einer Seite hin, und zwar zu der dem Deckel zugewandten Seite des Ansatzringes. Von der Oberseite her ist in diesem Wulstbereich in dem Ansatzring eine umlaufende Nut vorgesehen, in welche ein Ultraschallschweißwerkzeug (Sonotrode) einsetzbar ist, während an der Unterseite, in demselben radialen Abstand vom Zentrum, den die Nut hat, ein ringförmig umlaufender, sich nach unten verjüngender Vorsprung vorgesehen ist, der als sogenannter Richtungsgeber dient. Dieser Vorsprung sorgt für eine nur schmale, in etwa linienförmige Auflagefläche auf dem Deckel des Behälters, entlang welcher im Falle des Ultraschallschweißens die Ultraschallenergie konzentriert wird. Üblicherweise nennt man derartige Vorsprünge an Kunststoffteilen auch "Richtungsgeber" oder "Energierich­ tungsgeber", weil sie die Ultraschallenergie in einer bestimmten Richtung, nämlich der Berührstelle zu dem benachbarten Kunststoffteil, mit welchem die Verschweißung stattfinden soll, konzentrieren.
Da der Wulst relativ dick ist und möglicherweise die effektive Übertragung von Ultraschall­ energie zum Schweißen verhindern könnte, ist in der Oberseite des Wulstabschnittes genau über dem Energierichtungsgeber die Nut für die Aufnahme einer Sonotrode vorgesehen, so daß der Abstand zwischen Sonotrode und Schweißstelle (= Spitze des Energierichtungsgebers) reduziert wird.
Wenn die Schraubkappe in Verbindung mit einem Verschluß verwendet wird, der einen Verschlußfuß mit einem ringflanschartigen, den Öffnungsrand abdeckenden Teil hat, so ist es zweckmäßig, wenn der axiale Überstand der wulstartigen Verdickung gegenüber dem Ringscheibenteil des Ansatzringes in etwa der Dicke des Flanschteiles des Verschlußfußes entspricht, wobei außerdem der Ansatzring so bemessen ist, daß sein Wulstabschnitt gerade radial außerhalb des Flanschteiles des Verschlußfußes liegt. Auf diese Weise ist sichergestellt, daß einerseits der Wulstabschnitt radial außerhalb des Verschlußfußes mit dem Deckel verschweißt werden kann, wobei andererseits auch das Ringscheibenteil des Ansatzringes auf dem Flanschteil des Verschlußfußes aufliegt, wobei sich zusätzlich noch ein ringförmig umlaufender Vorsprung an der Unterseite des Ringscheibenteiles als zweckmäßig erwiesen hat, welcher das Flanschteil des Verschlußfußes auf den Rand der Behälteröffnung herabdrückt. Ein solcher Vorsprung kann sich mehr oder weniger tief in das relativ weiche Material eines solchen Verschlußfußes eindrücken und so auch etwaige Toleranzabweichungen ausgleichen und gleichzeitig einen festen und dichten Eingriff des Verschlußfußes mit dem Rand der Behälteröffnung sicherstellen.
Soweit ein radial innerhalb des Ansatzes liegender Ringbügel zum Hochziehen der Schraubkap­ pe und der damit verschraubten Ausgußtülle Verwendung findet, erscheint es außerdem zweckmäßig, wenn dieser Ringbügel eine über die Ebene des Kappenbodens, in der vorzugsweise auch der Ansatzring liegt, hinausragende Grifflasche aufweist. Diese über die Ebene eines Ansatzringes und des Kappenoberbodens hinausragende Grifflasche läßt sich dann leichter erfassen und der Ringbügel kann durch Anheben der Grifflasche nach oben gebogen werden, wobei etwaige Stege, welche den Ringbügel einerseits mit dem Kappenoberboden, andererseits gegebenenfalls auch mit dem Ansatzring verbinden, abgerissen bzw. ausein­ andergerissen werden. Daneben kann der Ansatzring jedoch auch direkt mit der Schraubkappe bzw. dem Oberboden oder Mantel der Schraubkappe über zerreißbare Stege verbunden sein, die erst abreißen, wenn die Schraubkappe mit Hilfe des Ringbügels aus dem in die Behälteröff­ nung eingestülpten Zustand herausgezogen wird.
Bei einer Ausführungsform mit hochstehender Grifflasche eines Ringbügels sollte unter dem Ringbügel ein Freiraum vorhanden sein, der es erlaubt, daß der Ringbügel elastisch nach unten herabgedrückt wird, so daß der obere Rand der Grifflasche im wesentlich bündig mit der Oberfläche der Schraubkappe abschließt. Man vermeidet so punktförmige Belastungen über die hochstehende Grifflasche beim Übereinanderstapeln mehrerer Behälter.
Vorzugsweise bestehen Schraubkappe und Ansatzring ebenso wie der Behälterdeckel aus Polypropylen. Dieses Material bietet eine hinreichende Festigkeit und Steifigkeit sowohl für den Behälter als auch für die Schraubkappe.
Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung werden deutlich anhand der folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform und der dazugehörigen Figuren.
Es zeigen:
Fig. 1 einen die Verschlußachse enthaltenden Schnitt durch einen erfindungsgemäßen, in eine Behälteröffnung eingesetzten Balgverschluß,
Fig. 2 eine Ansicht von oben auf den entlang eines Durchmessers zur Hälfte weggeschnittenen Verschluß und
Fig. 3 eine Detailansicht entsprechend dem Inhalt des Kreises Z in Fig. 1.
In Fig. 1 erkennt man einen Balgverschluß, bestehend aus einer Schraubkappe 1 und einem Verschlußunterteil 10. Das Verschlußunterteil 10 hat seinerseits einen Verschlußfuß mit L- förmigem Querschnitt, wobei der eine L-Schenkel 11 einen sich axial erstreckenden, kurzen zylindrischen Stutzen definiert, der in eine Öffnung des Deckels 19 eines Behälters eingesetzt ist, während der zweite L-Schenkel 12 einen Ringflansch definiert, der auf dem Rand der Öffnung des Behälters 19 aufliegt. Der Verschlußfuß ist über einen Balg 13 mit einer Ausgußtülle 14 verbunden, die ein Außengewinde 15 hat, auf welches die Schraubkappe 1 mit ihrem Innengewinde 16 aufgeschraubt ist.
Die Schraubkappe 1 besteht im wesentlichen aus dem mit dem Innengewinde 16 versehenen Schraubkappenmantel 3, einem Oberboden 2, einem Ringbügel 4 und dem Ansatzring 5. Der Ansatzring 5 weist seinerseits ein bestimmtes Querschnittprofil auf, welches noch deutlicher in Fig. 3 zu erkennen ist. Im einzelnen besteht der Ansatzring 5 aus einem Ringscheiben­ abschnitt oder Ringscheibenteil 6 und einem daran außen ansetzenden Wulstteil 7. Das Wulstteil 7 steht in axialer Richtung nach unten vor und weist seinerseits im Querschnitt nochmals eine V-förmige Spitze bzw. einen Vorsprung 9 auf, der als Energierichtungsgeber dient. Über diesem ringförmig umlaufenden Energierichtungsgeber 9 ist eine ebenfalls ringförmig umlaufende Nut 8 in der Oberseite des Ansatzringes 5 vorgesehen, in welche eine Sonotrode eingesetzt werden kann, mit deren Hilfe der Vorsprung bzw. Energierichtungsgeber 9 mit dem Material des Deckels 19 verschweißt werden soll.
Auch das Ringscheibenteil 6 des Ansatzringes 5 weist einen ähnlichen, ringförmig umlaufenden und im Querschnitt V-förmigen Vorsprung 18 auf, der jedoch nicht mit darunterliegendem Material verschweißt werden soll, sondern, wie man in Fig. 1 links erkennt, auf das Ringflanschteil 12 des Verschlußfußes drückt und damit ein festes und dichtes Anliegen des Verschlußfußes auf dem Rand der Behälteröffnung sicherstellt. Wie man weiterhin aus Fig. 1 erkennen kann, liegt der axiale Überstand des Wulstteiles 7 gegenüber der Unterseite des Ringscheibenteiles 6 in derselben Größenordnung wie die Dicke des Ringflansches 12. Auf diese Weise wird der gleichzeitige Eingriff des Wulstes mit dem Deckel (durch Verschweißung), und des Vorsprunges 18 mit der Oberseite des Flanschteiles 12 sichergestellt. Aufgrund des V-förmigen Querschnittes kann sich der Vorsprung 18 auch mehr oder weniger tief in das im allgemeinen relativ weiche Material (im allgemeinen Polyethylen) des Verschlußfußes bzw. des Flanschteiles 12 des Verschlußfußes eindrücken.
Wie man aus Fig. 3 erkennen kann, weist der Ringbügel eine hochstehende Grifflasche 17 auf, während der Ringbügel 4 selbst in derselben Axialebene liegt wie der Oberboden 2, der Schraubkappe 1 und das ringscheibenförmige Teil 6 des Ansatzringes 5.
Der Ringbügel 4 liegt, wie man links in Fig. 1 erkennt, radial eindeutig innerhalb des Verschlußfußes, so daß der Ringbügel (spiegelbildlich auch auf der rechten Seite in Fig. 1) frei nach unten bewegt werden kann.
Wie man aus Fig. 2 erkennt, steht der elastischen Herabbiegung des Ringbügels 4 im Bereich der dargestellten Schnittebene nichts im Weg, da die zerreißbaren Stege, mit welchen der Ringbügel 4 einerseits mit der Schraubkappe, andererseits jedoch auch mit dem Ansatzring 4 verbunden ist, weit außerhalb dieser Schnittebene bzw. in Umfangsrichtung beabstandet zu der hochstehenden Grifflasche 17 angeordnet sind und zwar vorzugsweise in der Nähe eines massiven Steges 22, welcher einen Verankerungspunkt mit Gelenkstellen 24 für zwei symmetrisch angeordnete Ringbügel 4 bietet.
Fig. 2 zeigt den erwähnten Verschluß von oben und man erkennt von innen nach außen zunächst den Oberboden 2 der Kappe 1, daran anschließend einen Spalt 23 zwischen dem Ringbügel 4 und dem Oberboden 2 der Kappe, wobei dieser Spalt 23 durch einen massiven Steg 22 überbrückt wird, dem ein weiterer, identischer Steg diametral gegenüberliegt (nicht dargestellt). An diesen Steg 22 schließt von beiden Seiten her über je eine Gelenkstelle 24, die durch einen Abschnitt mit geringer Wandstärke gebildet wird, ein Ringbügel 4 an, worauf wieder eine Lücke folgt. In der Nähe der massiven Stege 22 stellen kleine, zerreißbare Stege 21 die Verbindung zwischen Ringbügel und Oberboden 2 der Kappe her, während der Ringbügel 4 bzw. der Steg 22 über weitere kleine, zerreißbare Stege 20 mit dem Ansatzring 5 verbunden sind. Die gestrichelten Linien im Bereich des Ringansatzes stellen radial von innen nach außen die Lage des Vorsprunges 18, den Übergang 25 vom Ringscheibenteil 6 zum Wulst 7 und den Energierichtungsgeber 9 dar.
Die axial nach oben überstehende Grifflasche 7 kann in den Freiraum bzw. die Lücke zwischen dem Oberboden 2 der Schraubkappe und dem Ansatzring 4 herabgedrückt werden, wobei man anhand der Fig. 1 erkennen kann, daß unter dem Ringbügel 4 jeweils genügend Platz ist, um den herabgedrückten Ringbügel aufzunehmen, so daß die Oberkante der Grifflasche 17 in etwa bündig mit der Fläche des Oberbodens und des Ansatzringes 5 abschließt, wenn zum Beispiel mehrere Behälter übereinandergestapelt werden und dabei Druck auf die Grifflasche 17 ausgeübt wird. Dabei ist der Ringbügel 4 genügend elastisch, um bei Wegfall der Belastung durch daraufgestapelte Behälter oder dergleichen der Ringbügel wieder die in Fig. 1 dargestellte Ausgangsstellung annimmt.

Claims (20)

1. Schraubkappe aus Kunststoff, für den Verschluß eines Kunststoffbehälters, dadurch gekennzeichnet, daß sie einen sich radial über den Kappenmantel (3) und/oder einen an der Kappe angeordneten Ringbügel (4) hinaus erstreckenden Ansatz aufweist, der aus einem Material besteht, welches mit dem Material des Behälterdeckels, in welchem der Verschluß angeordnet ist, verschweißbar ist.
2. Schraubkappe aus Kunststoff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie je einen Ansatz mindestens auf zwei diametral gegenüberliegenden Seiten der Schraub­ kappe aufweist.
3. Schraubkappe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie drei Ansätze aufweist, die jeweils um 120° relativ zueinander entlang des Umfanges der Schraub­ kappe versetzt angeordnet sind.
4. Schraubkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Ansatz aus einem oder mehreren Ringabschnitten besteht.
5. Schraubkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Ansatz als im wesentlichen vollständig umlaufender Ansatzring (5) ausgebildet ist.
6. Schraubkappe nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Ansatzring (5) aus einer Ringscheibe besteht, deren radial äußerer Rand als gegenüber der Ringscheibe axial verdickter Wulst (7) ausgebildet ist.
7. Schraubkappe nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Wulst (7) sich von der Ringscheibe (6) im wesentlichen nur in einer Axialrichtung erstreckt, welche bei montiertem Verschluß dem Behälterdeckel zugewandt ist.
8. Schraubkappe nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß auf der dem Behälterdeckel abgewandten Seite des Wulstes eine ringförmig umlaufende, nutartige Vertiefung (8) vorgesehen ist.
9. Schraubkappe nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Wulst auf seiner dem Behälter zugewandten Seite einen ringförmig umlaufenden, sich im Querschnitt verjüngenden Vorsprung (9) aufweist, welcher eine gegenüber den radialen Maßen des Wulstes (7) schmale Auflagefläche des Wulstes (7) auf dem Behälterdeckel (19) gewährleistet.
10. Schraubkappe nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß radial innerhalb des Wulstes an der dem Behälterdeckel zugewandten Unterseite der Ringscheibe (6) ein ringförmig umlaufender, sich im Querschnitt nach unten ver­ jüngender Vorsprung (18) vorgesehen ist.
11. Schraubkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß sie einschließlich ihres Ansatzes (5) aus Polypropylen besteht.
12. Schraubkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Ansatz über relativ leicht zerreißbare Stege (20) einstückig mit der Schraubkappe (1) verbunden ist.
13. Schraubkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Ansatz radial außerhalb eines Ringbügels (4) vorgesehen ist und mit dem Ringbügel (4) und dem Oberboden (2) der Schraubkappe (1) im wesentlichen in derselben Ebene liegt.
14. Schraubkappe nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Ringbügel (4) eine über die Oberfläche des Oberbodens (2) und des Ansatzes nach oben vorspringende Grifflasche (17) aufweist.
15. Schraubkappe nach Anspruch 6 oder einem der auf Anspruch 6 rückbezogenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Wulst (7) so bemessen ist, daß der lichte Abstand zwischen dem Ringbügel (4) und darunter befindlichen Teilen des Verschlusses oder Behälters mindestens in etwa dem Ausmaß des Vorspringens der Grifflasche (17) über die Ebene des Kappenbodens (2) hinaus entspricht.
16. Schraubkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß sie ebenso wie der Ansatz aus Polypropylen besteht.
17. Schraubverschluß mit einem Verschlußunterteil, welches einen an einer Behälteröffnung fixierbaren Verschlußfuß und eine Ausgußtülle aufweist, auf welche eine Schraubkap­ pe nach einem der Ansprüche 1 bis 16 aufschraubbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens der mit dem Behälterdeckel zu verschweißende Teil des Ansatzes, wie zum Beispiel insbesondere ein Wulst (7) gemäß Anspruch 6, radial über den Verschlußfuß
(11, 12) des Verschlußunterteiles hinausragt.
18. Schraubverschluß nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß er als Balgver­ schluß ausgebildet ist.
19. Behälter aus Kunststoff mit einem Schraubkappenverschluß, dadurch gekennzeichnet, daß ein radialer, über den Mantel der Schraubkappe hinausragender Ansatz mit dem Behälterdeckel verschweißt ist.
20. Behälter nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens der Behälterdec­ kel und die Schraubkappe mit Ansatz aus Polypropylen bestehen.
DE4410790A 1994-03-28 1994-03-28 Schraubkappe mit Anschweißring Withdrawn DE4410790A1 (de)

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