DE4410790A1 - Schraubkappe mit Anschweißring - Google Patents
Schraubkappe mit AnschweißringInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Schraubkappe aus Kunststoff für den Verschluß eines
Kunststoffbehälters und damit auch einen Schraubkappenverschluß insgesamt bzw. einen mit
einem derartigen Verschluß versehenen Kunststoffbehälter.
Verschlüsse für Kunststoffbehälter sind in vielfältigen Ausführungsformen bekannt. Abgesehen
von Kunststoffflaschen, welche einen sich verjüngenden Hals haben, der zumindest im Bereich
unmittelbar unterhalb der Kappe den Kappendurchmesser nicht nennenswert übersteigt, und
die damit für die vorliegende Erfindung nicht in Betracht kommen, sind insbesondere Kanister,
Eimer und dergleichen bekannt, welche in einem Abschnitt, der hier als Deckel bezeichnet wird,
einen eingesetzten oder auch auf einen kurzen Stutzen aufgesetzten Behälterverschluß
aufweisen, welcher ebenfalls aus Kunststoff besteht. Besonders häufig verwendet werden
sogenannte Balgverschlüsse, die mit einem Verschlußfuß in eine Behälteröffnung eingesetzt
sind, wobei der Verschlußfuß über einen einstülpbaren Balg mit einer Ausgußtülle verbunden
ist, auf welche wiederum eine Schraubkappe aufgeschraubt ist. Während der Lagerung und des
Transportes ist die Ausgußtülle zusammen mit der aufgeschraubten Kappe unter Einstülpen des
Balges soweit wie möglich in die Behälteröffnung hineingedrückt, so daß der obere Rand der
Schraubkappe entweder bündig mit dem Rand des Verschlußfußes oder der Deckeloberfläche
abschließt, darunter liegt oder mit einem überstehenden Rand auf dem Rand der Behälteröff
nung aufliegt. An einer derartigen Schraubkappe befindet sich zumeist ein hochklappbarer
Ringbügel, der nach dem Hochklappen ergriffen werden kann, um die Schraubkappe zusammen
mit der Ausgußtülle aus der Behälteröffnung herauszuziehen und dabei den Balg nach außen
zu stülpen.
Daneben sind auch Verschlüsse ohne Balg bekannt, bei welchen ein entsprechender
zylindrischer Stutzen mit Außengewinde unmittelbar in die Behälteröffnung eingesetzt bzw.
direkt mit einem entsprechenden Verschlußfuß verbunden ist. Schließlich sind auch noch
sogenannte Teleskopverschlüsse bekannt, die eine relativ lange, starre Ausgußtülle aufweisen,
welche in ihren oberen und unteren Endbereichen jeweils Raststellen oder Anschläge aufweist,
so daß diese Tülle axial in der Behälteröffnung verschoben werden kann und zur Lagerung und
zum Transport in die Behälteröffnung soweit wie möglich eingeschoben wird und zum
Ausgießen und Entleeren des Behälters soweit wie möglich herausgezogen wird, wobei diese
beiden Endpositionen durch entsprechende Rastelemente oder Anschläge fixiert werden.
Grundsätzlich ist die vorliegende Erfindung auf alle vorgenannten Ausführungsformen
anwendbar, wobei das bevorzugte Anwendungsgebiet die vorgenannten Balgverschlüsse und
die Teleskopverschlüsse sind.
Aus Gründen einer möglichst rationellen Fertigung werden Behälter bzw. Behälterdeckel und
Verschlüsse getrennt voneinander hergestellt, oftmals sogar in völlig verschiedenen
Herstellungsstätten. Dies liegt vor allem daran, daß die zulässigen Toleranzabweichungen für
die Verschlüsse im allgemeinen wesentlich kleiner sind als die für die Behälter selbst zulässigen
Toleranzabweichungen. Lediglich die Öffnung im Deckel des Behälters, in welche der Verschluß
eingesetzt wird, muß ausreichend genau hergestellt werden, damit der Verschluß dicht in die
Öffnung einsetzbar ist. Der unmittelbar mit dem Rand der Behälteröffnung oder der Innenfläche
eines Behälterhalses in Berührung tretende Verschlußfuß ist im allgemeinen so ausgestaltet,
daß trotz etwaiger Abweichungen in den Maßen der Behälteröffnung oder des Behälterhalses
immer noch ein mechanisch fester und gleichzeitig gegen Leckage dichter Sitz erzielt wird. Der
Verschlußfuß besteht deshalb zumeist aus einem relativ flexiblen, elastischen Material mit
Rastvorsprüngen, Dichtlippen und/oder ähnlichen Einrichtungen, welche einerseits den festen
Sitz und andererseits auch den dichten Abschluß gewährleisten sollen. Dabei geht es nur
bedingt darum, ein hohes Maß an Dichtigkeit und mechanischer Festigkeit des Verschlusses
auch beim späteren Gebrauch sicherzustellen, sondern vielmehr darum, diese Eigenschaften
während der Lagerung und des Transportes entsprechender Behälter bis zur Übernahme durch
den Verbraucher sicherzustellen. Beim Transport großer Mengen von Behältern können diese
beispielsweise aus Regalen oder von Transportpaletten herabfallen und dabei relativ hohen
mechanischen Belastungen ausgesetzt werden. Weiterhin gilt es grundsätzlich die Gefahr zu
vermeiden, daß der Behälterinhalt in irgendeiner Weise manipuliert wird, sei es, daß er
ausgetauscht, mit Fremdmaterial versetzt oder einfach teilweise oder ganz entnommen wird.
Um die vorstehenden Anforderungen zu erfüllen, mußten die betreffenden Behälteröffnungen
und auch die entsprechenden Verschlüsse oftmals recht aufwendig gestaltet werden. Wie
bereits erwähnt, weisen Kunststoffbehälter zumeist einen zylindrischen Schraubstutzen auf,
auf welchen eine zusätzliche äußere Verschlußkappe aufgeschraubt wird, um den Verschlußfuß
an dem Behälterhals bzw. der Behälteröffnung festzuhalten. Dabei muß diese Schraubkappe
auch noch gegen Losdrehen gesichert werden und sie ist im allgemeinen auch über abreißbare
Stege mit einer inneren Schraubkappe und/oder einem Ringbügel verbunden, mit welchem die
innere Schraubkappe und die daran hängende Ausgußtülle aus dem Behälterhals herausgezogen
werden können. Zwar sind auch bereits einfachere Verschlußausgestaltungen bekannt, jedoch
ist deren Anwendung auf Blechemballagen bzw. Behälter mit einem metallischen Deckel
beschränkt, die eine mit einfachen Mitteln relativ präzise auszustanzende Öffnung haben, wobei
der Öffnungsrand gegebenenfalls auch noch mit Stanz- und Formwerkzeugen ausgeformt
werden kann. Der Rand derartiger Behälteröffnungen ist wesentlich schwerer verformbar als
der Rand entsprechender Öffnungen an Kunststoffbehältern, so daß man für Behälter mit
Blechdeckeln auf vergleichsweise einfach ausgestaltete Verschlüsse zurückgreifen kann.
Gegenüber diesem Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde,
einen Verschluß, und insbesondere eine Schraubkappe aus Kunststoff für den Verschluß eines
Kunststoffbehälters zu schaffen, welcher einen ähnlich einfachen Aufbau hat, wie ent
sprechende Verschlüsse an Blechbehältern, aber dennoch einen festen und dichten Sitz des
Verschlusses an der Behälteröffnung gewährleistet.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Schraubkappe des Verschlusses gelöst, die
einen sich radial über den Mantel der Schraubkappe und/oder einen an der Kappe angebrachten
Ringbügel hinaus erstreckenden Ansatz aufweist, der aus einem mit dem Behälterdeckel
verschweißbaren Material besteht.
Hierdurch wird es möglich, den betreffenden Ansatz mit dem Deckel des Kunststoffbehälters
zu verschweißen, so daß die Schraubkappe fest mit dem Behälterdeckel verbunden ist, so daß
auch alle anderen, unter der Kappe und dem Ansatz liegenden Verschlußteile sicher am Rand
der Behälteröffnung fixiert sind. Durch die Verschweißung ist gewährleistet, daß sich der
Verschluß auch bei einem Sturz des Behälters nicht ohne weiteres von dem Behälterdeckel löst
oder undicht wird. Auch Manipulationen sind ausgeschlossen, da die Verschlußkappe aufgrund
des mit dem Deckel fest verschweißten Ansatzes nicht bewegt werden kann und auch die
übrigen Verschlußteile nicht zugänglich sind, zumindest aber nicht gelöst werden können, ohne
nicht auch die Verbindung zwischen dem Ansatz und der Schraubkappe aufzutrennen.
Im Sinne der vorliegenden Erfindung wird dabei als "Deckel" generell jener Teil des Behälters
bezeichnet, der die Behälteröffnung unmittelbar umgibt, selbst wenn diese Behälteröffnung zum
Beispiel nicht auf der Oberseite des Behälters, sondern mehr oder weniger seitlich in der Nähe
des oberen Randes eines Behälters oder aber auf einer Oberseite und Seitenfläche verbindenden
Schrägfläche angeordnet sein sollte.
Es versteht sich, daß die radiale Erstreckung des Ansatzes ausreichen muß, um den Kontakt
und eine Schweißverbindung zwischen Ansatz und Deckelmaterial zu gewährleisten.
Mindestens muß also der radiale Ansatz sich über den Rand der Behälteröffnung hinaus
erstrecken und, sofern dieser Rand von irgendwelchen Verschlußteilen, wie zum Beispiel einem
Verschlußfuß abgedeckt ist, auch noch über den radial äußeren Rand eines solchen
Verschlußfußes hinaus.
Zweckmäßigerweise ist je ein Ansatz mindestens auf zwei diametral gegenüberliegenden Seiten
der Schraubkappe angeordnet, um auch ein einseitiges Abheben der Schraubkappe oder des
ganzen Verschlusses zu vermeiden. Es können beispielsweise auch drei Ansätze um je 120°
entlang des Umfanges versetzt am Außenumfang der Kappe oder eines die Kappe umgebenden
Ringbügels angeordnet sein. Die Zahl der Ansätze läßt sich auch weiter erhöhen, wobei generell
eine Ausführungsform bevorzugt ist, bei welcher der Ansatz aus einem oder mehreren
Ringabschnitten besteht.
Besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform der Erfindung, bei welcher der erwähnte Ansatz
als im wesentlichen vollständig um laufender Ring ausgebildet ist. Damit kann die Schraubkappe
entlang ihres gesamten Umfanges über den Ansatz am Behälterdeckel fixiert werden, indem
der Ansatz mit dem Behälterdeckel verschweißt wird.
Im Detail weist der umlaufende Ring gemäß der bevorzugten Ausführungsform eine bestimmte
Querschnittstruktur auf, die grob umschrieben werden kann als Ringscheibe oder ringflansch
artiges Teil, an dessen äußeren Rand eine wulstartige Verdickung angesetzt ist. Dabei erstreckt
sich dieser Wulst in axialer Richtung vorwiegend nur zu einer Seite hin, und zwar zu der dem
Deckel zugewandten Seite des Ansatzringes. Von der Oberseite her ist in diesem Wulstbereich
in dem Ansatzring eine umlaufende Nut vorgesehen, in welche ein Ultraschallschweißwerkzeug
(Sonotrode) einsetzbar ist, während an der Unterseite, in demselben radialen Abstand vom
Zentrum, den die Nut hat, ein ringförmig umlaufender, sich nach unten verjüngender Vorsprung
vorgesehen ist, der als sogenannter Richtungsgeber dient. Dieser Vorsprung sorgt für eine nur
schmale, in etwa linienförmige Auflagefläche auf dem Deckel des Behälters, entlang welcher
im Falle des Ultraschallschweißens die Ultraschallenergie konzentriert wird. Üblicherweise
nennt man derartige Vorsprünge an Kunststoffteilen auch "Richtungsgeber" oder "Energierich
tungsgeber", weil sie die Ultraschallenergie in einer bestimmten Richtung, nämlich der
Berührstelle zu dem benachbarten Kunststoffteil, mit welchem die Verschweißung stattfinden
soll, konzentrieren.
Da der Wulst relativ dick ist und möglicherweise die effektive Übertragung von Ultraschall
energie zum Schweißen verhindern könnte, ist in der Oberseite des Wulstabschnittes genau über
dem Energierichtungsgeber die Nut für die Aufnahme einer Sonotrode vorgesehen, so daß der
Abstand zwischen Sonotrode und Schweißstelle (= Spitze des Energierichtungsgebers)
reduziert wird.
Wenn die Schraubkappe in Verbindung mit einem Verschluß verwendet wird, der einen
Verschlußfuß mit einem ringflanschartigen, den Öffnungsrand abdeckenden Teil hat, so ist es
zweckmäßig, wenn der axiale Überstand der wulstartigen Verdickung gegenüber dem
Ringscheibenteil des Ansatzringes in etwa der Dicke des Flanschteiles des Verschlußfußes
entspricht, wobei außerdem der Ansatzring so bemessen ist, daß sein Wulstabschnitt gerade
radial außerhalb des Flanschteiles des Verschlußfußes liegt. Auf diese Weise ist sichergestellt,
daß einerseits der Wulstabschnitt radial außerhalb des Verschlußfußes mit dem Deckel
verschweißt werden kann, wobei andererseits auch das Ringscheibenteil des Ansatzringes auf
dem Flanschteil des Verschlußfußes aufliegt, wobei sich zusätzlich noch ein ringförmig
umlaufender Vorsprung an der Unterseite des Ringscheibenteiles als zweckmäßig erwiesen hat,
welcher das Flanschteil des Verschlußfußes auf den Rand der Behälteröffnung herabdrückt. Ein
solcher Vorsprung kann sich mehr oder weniger tief in das relativ weiche Material eines solchen
Verschlußfußes eindrücken und so auch etwaige Toleranzabweichungen ausgleichen und
gleichzeitig einen festen und dichten Eingriff des Verschlußfußes mit dem Rand der
Behälteröffnung sicherstellen.
Soweit ein radial innerhalb des Ansatzes liegender Ringbügel zum Hochziehen der Schraubkap
pe und der damit verschraubten Ausgußtülle Verwendung findet, erscheint es außerdem
zweckmäßig, wenn dieser Ringbügel eine über die Ebene des Kappenbodens, in der
vorzugsweise auch der Ansatzring liegt, hinausragende Grifflasche aufweist. Diese über die
Ebene eines Ansatzringes und des Kappenoberbodens hinausragende Grifflasche läßt sich dann
leichter erfassen und der Ringbügel kann durch Anheben der Grifflasche nach oben gebogen
werden, wobei etwaige Stege, welche den Ringbügel einerseits mit dem Kappenoberboden,
andererseits gegebenenfalls auch mit dem Ansatzring verbinden, abgerissen bzw. ausein
andergerissen werden. Daneben kann der Ansatzring jedoch auch direkt mit der Schraubkappe
bzw. dem Oberboden oder Mantel der Schraubkappe über zerreißbare Stege verbunden sein,
die erst abreißen, wenn die Schraubkappe mit Hilfe des Ringbügels aus dem in die Behälteröff
nung eingestülpten Zustand herausgezogen wird.
Bei einer Ausführungsform mit hochstehender Grifflasche eines Ringbügels sollte unter dem
Ringbügel ein Freiraum vorhanden sein, der es erlaubt, daß der Ringbügel elastisch nach unten
herabgedrückt wird, so daß der obere Rand der Grifflasche im wesentlich bündig mit der
Oberfläche der Schraubkappe abschließt. Man vermeidet so punktförmige Belastungen über die
hochstehende Grifflasche beim Übereinanderstapeln mehrerer Behälter.
Vorzugsweise bestehen Schraubkappe und Ansatzring ebenso wie der Behälterdeckel aus
Polypropylen. Dieses Material bietet eine hinreichende Festigkeit und Steifigkeit sowohl für den
Behälter als auch für die Schraubkappe.
Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung werden
deutlich anhand der folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform und der
dazugehörigen Figuren.
Es zeigen:
Fig. 1 einen die Verschlußachse enthaltenden Schnitt durch einen erfindungsgemäßen,
in eine Behälteröffnung eingesetzten Balgverschluß,
Fig. 2 eine Ansicht von oben auf den entlang eines Durchmessers zur Hälfte
weggeschnittenen Verschluß und
Fig. 3 eine Detailansicht entsprechend dem Inhalt des Kreises Z in Fig. 1.
In Fig. 1 erkennt man einen Balgverschluß, bestehend aus einer Schraubkappe 1 und einem
Verschlußunterteil 10. Das Verschlußunterteil 10 hat seinerseits einen Verschlußfuß mit L-
förmigem Querschnitt, wobei der eine L-Schenkel 11 einen sich axial erstreckenden, kurzen
zylindrischen Stutzen definiert, der in eine Öffnung des Deckels 19 eines Behälters eingesetzt
ist, während der zweite L-Schenkel 12 einen Ringflansch definiert, der auf dem Rand der
Öffnung des Behälters 19 aufliegt. Der Verschlußfuß ist über einen Balg 13 mit einer
Ausgußtülle 14 verbunden, die ein Außengewinde 15 hat, auf welches die Schraubkappe 1 mit
ihrem Innengewinde 16 aufgeschraubt ist.
Die Schraubkappe 1 besteht im wesentlichen aus dem mit dem Innengewinde 16 versehenen
Schraubkappenmantel 3, einem Oberboden 2, einem Ringbügel 4 und dem Ansatzring 5. Der
Ansatzring 5 weist seinerseits ein bestimmtes Querschnittprofil auf, welches noch deutlicher
in Fig. 3 zu erkennen ist. Im einzelnen besteht der Ansatzring 5 aus einem Ringscheiben
abschnitt oder Ringscheibenteil 6 und einem daran außen ansetzenden Wulstteil 7. Das
Wulstteil 7 steht in axialer Richtung nach unten vor und weist seinerseits im Querschnitt
nochmals eine V-förmige Spitze bzw. einen Vorsprung 9 auf, der als Energierichtungsgeber
dient. Über diesem ringförmig umlaufenden Energierichtungsgeber 9 ist eine ebenfalls
ringförmig umlaufende Nut 8 in der Oberseite des Ansatzringes 5 vorgesehen, in welche eine
Sonotrode eingesetzt werden kann, mit deren Hilfe der Vorsprung bzw. Energierichtungsgeber
9 mit dem Material des Deckels 19 verschweißt werden soll.
Auch das Ringscheibenteil 6 des Ansatzringes 5 weist einen ähnlichen, ringförmig umlaufenden
und im Querschnitt V-förmigen Vorsprung 18 auf, der jedoch nicht mit darunterliegendem
Material verschweißt werden soll, sondern, wie man in Fig. 1 links erkennt, auf das
Ringflanschteil 12 des Verschlußfußes drückt und damit ein festes und dichtes Anliegen des
Verschlußfußes auf dem Rand der Behälteröffnung sicherstellt. Wie man weiterhin aus Fig.
1 erkennen kann, liegt der axiale Überstand des Wulstteiles 7 gegenüber der Unterseite des
Ringscheibenteiles 6 in derselben Größenordnung wie die Dicke des Ringflansches 12. Auf
diese Weise wird der gleichzeitige Eingriff des Wulstes mit dem Deckel (durch Verschweißung),
und des Vorsprunges 18 mit der Oberseite des Flanschteiles 12 sichergestellt. Aufgrund des
V-förmigen Querschnittes kann sich der Vorsprung 18 auch mehr oder weniger tief in das im
allgemeinen relativ weiche Material (im allgemeinen Polyethylen) des Verschlußfußes bzw. des
Flanschteiles 12 des Verschlußfußes eindrücken.
Wie man aus Fig. 3 erkennen kann, weist der Ringbügel eine hochstehende Grifflasche 17
auf, während der Ringbügel 4 selbst in derselben Axialebene liegt wie der Oberboden 2, der
Schraubkappe 1 und das ringscheibenförmige Teil 6 des Ansatzringes 5.
Der Ringbügel 4 liegt, wie man links in Fig. 1 erkennt, radial eindeutig innerhalb des
Verschlußfußes, so daß der Ringbügel (spiegelbildlich auch auf der rechten Seite in Fig. 1) frei
nach unten bewegt werden kann.
Wie man aus Fig. 2 erkennt, steht der elastischen Herabbiegung des Ringbügels 4 im Bereich
der dargestellten Schnittebene nichts im Weg, da die zerreißbaren Stege, mit welchen der
Ringbügel 4 einerseits mit der Schraubkappe, andererseits jedoch auch mit dem Ansatzring 4
verbunden ist, weit außerhalb dieser Schnittebene bzw. in Umfangsrichtung beabstandet zu
der hochstehenden Grifflasche 17 angeordnet sind und zwar vorzugsweise in der Nähe eines
massiven Steges 22, welcher einen Verankerungspunkt mit Gelenkstellen 24 für zwei
symmetrisch angeordnete Ringbügel 4 bietet.
Fig. 2 zeigt den erwähnten Verschluß von oben und man erkennt von innen nach außen
zunächst den Oberboden 2 der Kappe 1, daran anschließend einen Spalt 23 zwischen dem
Ringbügel 4 und dem Oberboden 2 der Kappe, wobei dieser Spalt 23 durch einen massiven
Steg 22 überbrückt wird, dem ein weiterer, identischer Steg diametral gegenüberliegt (nicht
dargestellt). An diesen Steg 22 schließt von beiden Seiten her über je eine Gelenkstelle 24, die
durch einen Abschnitt mit geringer Wandstärke gebildet wird, ein Ringbügel 4 an, worauf
wieder eine Lücke folgt. In der Nähe der massiven Stege 22 stellen kleine, zerreißbare Stege
21 die Verbindung zwischen Ringbügel und Oberboden 2 der Kappe her, während der Ringbügel
4 bzw. der Steg 22 über weitere kleine, zerreißbare Stege 20 mit dem Ansatzring 5 verbunden
sind. Die gestrichelten Linien im Bereich des Ringansatzes stellen radial von innen nach außen
die Lage des Vorsprunges 18, den Übergang 25 vom Ringscheibenteil 6 zum Wulst 7 und den
Energierichtungsgeber 9 dar.
Die axial nach oben überstehende Grifflasche 7 kann in den Freiraum bzw. die Lücke zwischen
dem Oberboden 2 der Schraubkappe und dem Ansatzring 4 herabgedrückt werden, wobei man
anhand der Fig. 1 erkennen kann, daß unter dem Ringbügel 4 jeweils genügend Platz ist, um
den herabgedrückten Ringbügel aufzunehmen, so daß die Oberkante der Grifflasche 17 in etwa
bündig mit der Fläche des Oberbodens und des Ansatzringes 5 abschließt, wenn zum Beispiel
mehrere Behälter übereinandergestapelt werden und dabei Druck auf die Grifflasche 17
ausgeübt wird. Dabei ist der Ringbügel 4 genügend elastisch, um bei Wegfall der Belastung
durch daraufgestapelte Behälter oder dergleichen der Ringbügel wieder die in Fig. 1
dargestellte Ausgangsstellung annimmt.
Claims (20)
1. Schraubkappe aus Kunststoff, für den Verschluß eines Kunststoffbehälters, dadurch
gekennzeichnet, daß sie einen sich radial über den Kappenmantel (3) und/oder einen
an der Kappe angeordneten Ringbügel (4) hinaus erstreckenden Ansatz aufweist, der
aus einem Material besteht, welches mit dem Material des Behälterdeckels, in welchem
der Verschluß angeordnet ist, verschweißbar ist.
2. Schraubkappe aus Kunststoff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie je
einen Ansatz mindestens auf zwei diametral gegenüberliegenden Seiten der Schraub
kappe aufweist.
3. Schraubkappe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie drei Ansätze
aufweist, die jeweils um 120° relativ zueinander entlang des Umfanges der Schraub
kappe versetzt angeordnet sind.
4. Schraubkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
Ansatz aus einem oder mehreren Ringabschnitten besteht.
5. Schraubkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der
Ansatz als im wesentlichen vollständig umlaufender Ansatzring (5) ausgebildet ist.
6. Schraubkappe nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Ansatzring (5) aus
einer Ringscheibe besteht, deren radial äußerer Rand als gegenüber der Ringscheibe
axial verdickter Wulst (7) ausgebildet ist.
7. Schraubkappe nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Wulst (7) sich von
der Ringscheibe (6) im wesentlichen nur in einer Axialrichtung erstreckt, welche bei
montiertem Verschluß dem Behälterdeckel zugewandt ist.
8. Schraubkappe nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß auf der dem
Behälterdeckel abgewandten Seite des Wulstes eine ringförmig umlaufende, nutartige
Vertiefung (8) vorgesehen ist.
9. Schraubkappe nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der
Wulst auf seiner dem Behälter zugewandten Seite einen ringförmig umlaufenden, sich
im Querschnitt verjüngenden Vorsprung (9) aufweist, welcher eine gegenüber den
radialen Maßen des Wulstes (7) schmale Auflagefläche des Wulstes (7) auf dem
Behälterdeckel (19) gewährleistet.
10. Schraubkappe nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß radial
innerhalb des Wulstes an der dem Behälterdeckel zugewandten Unterseite der
Ringscheibe (6) ein ringförmig umlaufender, sich im Querschnitt nach unten ver
jüngender Vorsprung (18) vorgesehen ist.
11. Schraubkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß sie
einschließlich ihres Ansatzes (5) aus Polypropylen besteht.
12. Schraubkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der
Ansatz über relativ leicht zerreißbare Stege (20) einstückig mit der Schraubkappe (1)
verbunden ist.
13. Schraubkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der
Ansatz radial außerhalb eines Ringbügels (4) vorgesehen ist und mit dem Ringbügel (4)
und dem Oberboden (2) der Schraubkappe (1) im wesentlichen in derselben Ebene liegt.
14. Schraubkappe nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Ringbügel (4) eine
über die Oberfläche des Oberbodens (2) und des Ansatzes nach oben vorspringende
Grifflasche (17) aufweist.
15. Schraubkappe nach Anspruch 6 oder einem der auf Anspruch 6 rückbezogenen
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Wulst (7) so bemessen ist, daß der lichte
Abstand zwischen dem Ringbügel (4) und darunter befindlichen Teilen des Verschlusses
oder Behälters mindestens in etwa dem Ausmaß des Vorspringens der Grifflasche (17)
über die Ebene des Kappenbodens (2) hinaus entspricht.
16. Schraubkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß sie
ebenso wie der Ansatz aus Polypropylen besteht.
17. Schraubverschluß mit einem Verschlußunterteil, welches einen an einer Behälteröffnung
fixierbaren Verschlußfuß und eine Ausgußtülle aufweist, auf welche eine Schraubkap
pe nach einem der Ansprüche 1 bis 16 aufschraubbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens der mit dem Behälterdeckel zu verschweißende Teil des Ansatzes, wie zum
Beispiel insbesondere ein Wulst (7) gemäß Anspruch 6, radial über den Verschlußfuß
(11, 12) des Verschlußunterteiles hinausragt.
(11, 12) des Verschlußunterteiles hinausragt.
18. Schraubverschluß nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß er als Balgver
schluß ausgebildet ist.
19. Behälter aus Kunststoff mit einem Schraubkappenverschluß, dadurch gekennzeichnet,
daß ein radialer, über den Mantel der Schraubkappe hinausragender Ansatz mit dem
Behälterdeckel verschweißt ist.
20. Behälter nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens der Behälterdec
kel und die Schraubkappe mit Ansatz aus Polypropylen bestehen.
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