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DE19542447A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Dampfsterilisieren eines gespülten Behälters, insbesondere eines KEG-Fasses für Bier oder dergleichen, vor einer Getränkebefüllung - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Dampfsterilisieren eines gespülten Behälters, insbesondere eines KEG-Fasses für Bier oder dergleichen, vor einer Getränkebefüllung

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DE19542447A1
DE19542447A1 DE19542447A DE19542447A DE19542447A1 DE 19542447 A1 DE19542447 A1 DE 19542447A1 DE 19542447 A DE19542447 A DE 19542447A DE 19542447 A DE19542447 A DE 19542447A DE 19542447 A1 DE19542447 A1 DE 19542447A1
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condensate
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steam
riser pipe
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DE19542447A
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Herbert K Malek
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    • B08CLEANING
    • B08BCLEANING IN GENERAL; PREVENTION OF FOULING IN GENERAL
    • B08B9/00Cleaning hollow articles by methods or apparatus specially adapted thereto
    • B08B9/08Cleaning containers, e.g. tanks
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61LMETHODS OR APPARATUS FOR STERILISING MATERIALS OR OBJECTS IN GENERAL; DISINFECTION, STERILISATION OR DEODORISATION OF AIR; CHEMICAL ASPECTS OF BANDAGES, DRESSINGS, ABSORBENT PADS OR SURGICAL ARTICLES; MATERIALS FOR BANDAGES, DRESSINGS, ABSORBENT PADS OR SURGICAL ARTICLES
    • A61L2/00Methods or apparatus for disinfecting or sterilising materials or objects other than foodstuffs or contact lenses; Accessories therefor
    • A61L2/02Methods or apparatus for disinfecting or sterilising materials or objects other than foodstuffs or contact lenses; Accessories therefor using physical phenomena
    • A61L2/04Heat
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    • A61L2103/23

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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Dampfsterilisieren eines gespülten Behälters, insbesondere eines KEG-Fasses für Bier oder dergleichen, vor einer Getränkebefüllung, wobei der Behälter eine behälterbodenseitige Armatur mit einem in ein Spundloch des Behälterbodens eingesetzten Armaturengehäuse, einem Steigrohr, einem Dampfventil an der Unterseite des Steigrohres und einem Flüssigkeitsventil in einem von dem Steigrohr und dem Gehäuse begrenzten Spaltraum aufweist, wobei durch das Steigrohr Wasserdampf in den Behälter eingeleitet wird und wobei nach Ablauf einer vorgegebenen Behandlungszeit der Dampf ausgetrieben und Kondensat aus dem Behälter abgelassen wird.
Bei der Getränkebefüllung von Containern, Fässern und ande­ ren Gebinden werden die zu befüllenden Behälter zunächst gereinigt, wobei die Reinigung abschließend eine Heißwas­ serspülung umfaßt. Durch sterile Druckluft oder Dampf wird das Wasser anschließend aus dem Behälter herausgedrückt. Es folgt eine Sterilisation des Behälterinnenraums mit Dampf. Nach Ablauf einer vorgegebenen Behandlungszeit wird der Dampf ausgetrieben und in dem Behälter angefallenes Kondensat abgelassen. Bei Abfüllung von Bier wird der Behälter mit CO₂ vorgespannt und anschließend befüllt. Die Befüllung des Behälters erfolgt über Kopf, wie in DE-C 36 00 301 beschrieben. Auch während der vorausgehenden Behandlungen befindet sich der Behälter in einer Überkopfstellung.
Treten Betriebsstörungen während der Reinigung und Heißwas­ serspülung auf, so besteht die Gefahr, daß Chemikalienreste in dem zu befüllenden Behälter verbleiben und in das darin abgefüllte Getränk gelangen. Abgesehen von einer gesund­ heitlichen Gefährdung durch Chemikalienreste können bei­ spielsweise alkalische Rückstände bei Bier eine Ausflockung bewirken.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das eingangs beschriebene Verfahren so weiter auszubilden, daß eine Verunreinigung des in dem Behälter abgefüllten Getränkes durch Chemikalienreste aus vorausgehenden Behandlungen aus­ geschlossen ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe lehrt die Erfindung, daß während der Dampfsterilisation sich bildendes Kondensat durch das geöffnete Flüssigkeitsventil in die Kondensatsammelkammer eines an die Armatur angeschlossenen Behandlungskopfes geleitet und gesammelt wird und daß die Reinheit des in der Kondensatsammelkammer anfallenden Kondensats gemessen sowie ein Störsignal abgegeben wird, wenn der Meßwert außerhalb eines vorgegebenen Toleranzbereiches liegt. Die Erfindung beruht auf der Erkenntnis, daß etwaige Chemikalienreste im Kondensat, welches bei der Dampfsterilisation anfällt, leicht und sicher nachgewiesen werden können. Das hat meh­ rere Gründe. Der in den Behälter eingeleitete Dampf beauf­ schlagt die gesamte innenseitige Behälteroberfläche und kondensiert an den kühlen Wandflächen. Das Kondensat be­ netzt die Innenfläche des Behälters und läuft an den Behälterwandungen ab, wobei etwaige anhaftende Chemika­ lienreste abgeschwemmt werden. Chemikalienreste finden sich dadurch weitgehend vollständig im Kondensat wieder, wobei bei der anfallenden Kondensatmenge die Verdünnung verhält­ nismäßig klein ist. Aufgrund der geringen Verdünnung sind störende Chemikalienreste betriebssicher nachweisbar. Es versteht sich, daß das Störsignal in einer automatisch arbeitenden Befüllanlage auch dazu benutzt werden kann, um den betreffenden Behälter auszuschleusen und/oder die Abfüllanlage zu stoppen.
Die Messung des Kondensats kann während der Dampfsteri­ lisation bereits durchgeführt werden, so daß mit der Kon­ densatmessung keine Verzögerung der Getränkeabfüllung verbunden ist. Als Meßverfahren für die Kondensatmessung sind bekannte Verfahren einsetzbar. Bevorzugt ist die Durchführung einer pH-Messung in der Kondensatsammelkammer.
Gegenstand der Erfindung ist ferner eine Vorrichtung zur Durchführung des beschriebenen Verfahrens mit einer behäl­ terbodenseitigen Armatur und einem an die Armatur an­ schließbaren Behandlungskopf, wobei
die Armatur ein in ein Spundloch des Behälterbodens eingesetztes Armaturengehäuse, ein in den Behälter hineinragendes Steigrohr, ein Dampfventil an der Unterseite des Steigrohrs und ein Flüssigkeitsventil in einem von dem Steigrohr und dem Armaturengehäuse begrenzten Spaltraum aufweist,
das Armaturengehäuse eine Kondensatabflußöffnung un­ mittelbar am Behälterboden aufweist und
der Behandlungskopf eine an den Spaltraum der Armatur anschließende Kondensatsammelkammer und eine in der Kondensatsammelkammer installierte Meßeinrichtung für die Überprüfung der Reinheit des anfallenden Konden­ sats, vorzugsweise eine pH-Meßeinrichtung, aufweist.
In weiterer Ausgestaltung lehrt die Erfindung, daß der Behandlungskopf ein an die Armatur angeflanschtes Gehäuse aufweist, in dem ein mit dem Steigrohr verbundenes sowie mit einem Strömungskanal für die Dampfzuführung ausge­ bildeter Stößel verschiebbar geführt ist, daß das Gehäuse einen Topf für Flüssigkeitsaufnahme und eine an den Topf anschließende Ablaßbohrung enthält und daß an die Ablaßboh­ rung ein Verlängerungsrohr mit ausgangsseitigem Absperr­ ventil angeschlossen ist, wobei die Meßeinrichtung in das Verlängerungsrohr eingesetzt ist. Die Meßeinrichtung ist dabei nicht den hohen Temperaturen ausgesetzt, die am und im Gehäuse des Behandlungskopfes herrschen und ist leicht zugänglich. In dem freiliegenden Verlängerungsrohr kühlt das Kondensat etwas ab, was vorteilhaft für eine Leitfähigkeits- und/oder PH-Messung ist.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung ausführlich erläutert. Die einzige Figur zeigt einen Längsschnitt durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung.
Die dargestellte Vorrichtung dient zum Dampfsterilisieren eines gespülten KEG-Fasses vor einer Bierbefüllung. Das Faß 1 ist über Kopf zwischen Spannbacken 2 gehalten. Zum grundsätzlichen Aufbau der Vorrichtung gehören eine behälterbodenseitige Armatur 3 und ein an die Armatur 3 anschließbarer Behandlungskopf 4. Die Armatur 3 umfaßt ein in das Spundloch 5 des Behälterbodens eingesetztes Armaturengehäuse 6, ein in das Faß 1 hineinragendes Steigrohr 7, ein Dampfventil 8 an der Unterseite des Steigrohrs 7 und ein Flüssigkeitsventil 9 in einem von dem Steigrohr 7 und dem Armaturengehäuse 6 begrenzten Spaltraum. Der Behandlungskopf 4 weist ein an die Armatur 3 angeflanschtes Gehäuse 10 sowie einen mit dem Steigrohr 7 verbundenen Stößel 11, der in dem Gehäuse 10 verschiebbar geführt ist und einen Strömungskanal 12 für die Dampfzu­ führung enthält. Der an das Steigrohr 7 angeschlossene Stößel 11 öffnet das Dampfventil 8 und ermöglicht durch eine Hubbewegung ein Öffnen und Schließen des Flüssigkeitsventils 9.
Das Gehäuse 10 des Behandlungskopfes 4 enthält einen Topf 13 für Flüssigkeitsaufnahme und eine an den Topf 13 anschließende Ablaßbohrung 14, an die ein Verlängerungsrohr 15 mit ausgangsseitigem Absperrventil 16 angeschlossen ist. In das Verlängerungsrohr 15 ist mit kurzem Abstand vor dem Absperrventil 16 eine pH-Meßeinrichtung 17 eingesetzt.
Beim Dampfsterilisieren wird Heißdampf über eine Leitung 18 dem Behandlungskopf zugeführt und gelangt durch den Strömungskanal 12 des Stößels 11 sowie das Steigrohr 7 in das Faßinnere. Das Absperrventil 16 ist geschlossen. Während der Dampfsterilisation bildet sich an der Faßinnenwand Kondensat, welches über die Wandflächen abläuft und sich am Faßboden sammelt. Das Kondensat wird durch eine unmittelbar am Behälterboden angeordnete Kondensatabflußöffnung 19 des Armaturengehäuses 6 durch das geöffnete Flüssigkeitsventil 9 in eine Kondensatsammelkammer geleitet, die im Ausführungsbeispiel aus dem im Gehäuse 10 angeordneten Topf 13, der Ablaßbohrung 14 sowie dem angeschlossenen Ver­ längerungsrohr 15 besteht. Eine etwaige Verunreinigung des Kondensats wird durch die pH-Meßeinrichtung 17 festge­ stellt. Liegt der pH-Meßwert außerhalb eines vorgegebenen Toleranzbereiches, so wird ein Störsignal abgegeben, wobei das Störsignal auch dazu verwendet werden kann, um das betreffende Faß auszuschleusen und/oder die gesamte Abfüllanlage zu stoppen.

Claims (4)

1. Verfahren zum Dampfsterilisieren eines gespülten Behäl­ ters, insbesondere eines KEG-Fasses für Bier oder derglei­ chen, vor einer Getränkebefüllung, wobei der Behälter eine behälterbodenseitige Armatur mit einem in ein Spundloch des Behälterbodens eingesetzten Armaturengehäuse, einem Steigrohr, einem Dampfventil an der Unterseite des Steig­ rohres und einem Flüssigkeitsventil in einem von dem Steigrohr und dem Armaturengehäuse begrenzten Spaltraum aufweist, wobei durch das Steigrohr Wasserdampf in den Behälter eingeleitet wird und wobei nach Ablauf einer vorgegebenen Behandlungszeit der Dampf ausgetrieben und Kondensat aus dem Behälter abgelassen wird, dadurch gekennzeichnet, daß während der Dampfsterili­ sation an der Behälterwandung sich bildendes Kondensat durch das geöffnete Flüssigkeitsventil in die Kondensat­ sammelkammer eines an die Armatur angeschlossenen Behand­ lungskopfes abgeleitet und gesammelt wird und daß die Reinheit des in der Kondensatsammelkammer anfallenden Kondensats gemessen sowie ein Störsignal abgegeben wird, wenn der Meßwert außerhalb eines vorgegebenen Toleranzbe­ reiches liegt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in der Kondensatsammelkammer eine pH-Messung durchgeführt wird.
3. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach An­ spruch 1 oder 2, mit einer behälterbodenseitigen Armatur und einem an die Armatur anschließbaren Behandlungskopf, wobei die Armatur ein in ein Spundloch des Behälterbodens eingesetztes Armaturengehäuse, ein in den Behälter hineinragendes Steigrohr, ein Dampfventil an der Unterseite des Steigrohrs und ein Flüssigkeitsventil in einem von dem Steigrohr und dem Armaturengehäuse begrenzten Spaltraum aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß das Armaturengehäuse (6) eine Kondensatabflußöffnung (19) unmittelbar am Behälterboden aufweist und daß der Be­ handlungskopf (4) eine an den Spaltraum der Armatur anschließende Kondensatsammelkammer (13, 14, 15) sowie eine in der Kondensatsammelkammer (13, 14, 15) installierte Meßeinrichtung (17) für die Überprüfung der Reinheit des anfallenden Kondensats, vorzugsweise eine pH-Meßein­ richtung, aufweist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Behandlungskopf (4) ein an die Armatur (3) ange­ flanschtes Gehäuse (10) aufweist, in dem ein mit dem Steigrohr (7) verbundener sowie mit einem Strömungskanal (12) für die Dampfzuführung ausgebildeter Stößel (11) verschiebbar geführt ist, daß das Gehäuse (10) einen Topf (13) für Flüssigkeitsaufnahme und eine an den Topf (13) anschließende Ablaßbohrung (14) enthält und daß an die Ablaßbohrung (14) ein Verlängerungsrohr (15) mit aus­ gangsseitigem Absperrventil (16) angeschlossen ist, wobei die Meßeinrichtung (17) in das Verlängerungsrohr (15) eingesetzt ist.
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