DE19541944C1 - Rechts oder links verwendbares Türschloß - Google Patents
Rechts oder links verwendbares TürschloßInfo
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- E05—LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
- E05B—LOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
- E05B63/00—Locks or fastenings with special structural characteristics
- E05B63/04—Locks or fastenings with special structural characteristics for alternative use on the right-hand or left-hand side of wings
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Türschloß, das rechts oder links verwendbar ist,
mit einer in einem Gehäuse untergebrachten, von außen mit einem
Betätigungselement drehbaren Nuß, mit der über ein Verstellglied ein Riegel
zwischen einer in das Gehäuse eingeschobenen Offenstellung und einer aus dem
Gehäuse ausgefahrenen Schließstellung bewegbar ist, und mit einem
Blockierstück, das zum Umstellen zwischen der Rechts-/Links-Verwendungsart
zwischen zwei Positionen derart verstellbar ist, daß es in der Schließstellung an
einem gehäusefesten Anschlag in einer zur Öffnungsrichtung entgegengesetzten
Richtung abgestützt ist, und daß die Nuß zwischen der Offen- und der
Schließstellung jeweils nur um 90° hin und her drehbar ist, wobei die
Drehrichtung bei den beiden Verwendungsarten zum Erreichen der Offenstellung
bzw. der Schließstellung jeweils entgegengesetzt ist.
Ein Türschloß dieser Art ist beispielsweise in der DE 43 22 877 C1 angegeben.
Zum Verwirklichen einer wahlweisen Rechts-/Links-Verwendungsart ist der
Gehäusedeckel im Bereich über einer Vierkant-Nuß, mit der ein Riegel durch
Drehen in eine Offen- und eine Schließstellung verschiebbar ist, mit Anschlägen
versehen, die mit einem in die Nuß von außen einsetzbaren Betätigungselement
derart zusammenwirken, daß sowohl in der Rechts-Verwendungsart als auch in
der Links-Verwendungsart lediglich eine 90°-Drehung möglich ist, wobei die
Drehrichtung von der Schließ- in die Offenstellung bzw. umgekehrt in den beiden
Verwendungsarten entgegengesetzt ist. Das Betätigungselement besitzt mit den
in dem Gehäusedeckel gebildeten Anschlägen zusammenwirkende Ausformungen
und muß bei den beiden Verwendungsarten um 90° verdreht in eine Aufnahme
der Nuß und die Aussparung des Gehäusedeckels eingesetzt werden. Abgesehen
davon, daß das Betätigungselement auf das Türschloß besonders abgestimmt sein
muß, kann es auch zur Verwechslung bei der Handhabe des Türschlosses in den
beiden Verwendungsarten kommen.
Ein weiteres Türschloß mit Rechts-/Links-Verwendungsart ist in der DE 92 12 503
U1 angegeben. Bei diesem Türschloß sind an einer Nuß zwei Anschlagnasen
vorgesehen, die mit einem Anschlagkörper im Innern des Gehäuses
zusammenwirken. Zum Umstellen zwischen den beiden Verwendungsarten wird
der Anschlagkörper im Innern des Gehäuses verstellt, wozu das Gehäuseinnere
relativ aufwendig gestaltet ist.
In der DE-GM 19 20 339 ist ein weiteres rechts oder links verwendbares
Türschloß offenbart, bei dem eine Sperrplatte mit Anschlaglappen versehen ist,
die mit zwei diametral von der Nuß abstehenden Anschlagflächen
zusammenwirken können, um eine Drehbegrenzung zu bewirken. Auch dieser
Mechanismus ist relativ aufwendig und für einen Anwender in seiner Handhabung
von vornherein nicht leicht zu verstehen.
Auch in der CH 547 934 ist ein Türschloß gezeigt, das rechts oder links
verwendbar ist. Ein Blockierstück ist hierbei von einem durch Drehen verstellbaren
exzentrischen Nußanschlag mit Steuerfortsatz gebildet und ist an einer gehäuse
festen Drehachse gelagert. Nach Verstellen des Nußanschlages in eine Einstellage
kann die Falle vor ein Stulpblech gezogen und um eine Fallenstange gedreht
werden, so daß das Schloß für die andere Verwendungsart vorbereitet ist. Zum
Gebrauch wird der Nußanschlag wieder aus der Einstellage in die ursprüngliche
Lage zurückgestellt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Türschloß der eingangs
beschriebenen Art bereitzustellen, das im Aufbau und in der Bedienung einfach
ist.
Diese Aufgabe wird mit den im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst.
Hiernach ist also vorgesehen, daß das Blockierstück an der Nuß verstellbar
gelagert ist. Hierdurch kann das Innere des Schloßgehäuses gegenüber einem in
nur einer Verwendungsart verwendbaren Schloß praktisch unverändert bleiben, so
daß weitgehend entsprechende Werkzeuge bei der Fertigung verwendet werden
können und die Herstellung kostengünstig ist. Ein fester Anschlag in dem
Gehäuseinnern kann auf einfache Weise vorgesehen werden, und im wesentlichen
bezieht sich die Abänderung gegenüber einem normalen Türschloß für nur eine
Verwendungsart auf die relativ einfache Abänderung der Nuß.
Eine einfache, eindeutige Verstellmöglichkeit wird dadurch erzielt, daß das
Blockierstück auf einem an der Nuß ausgebildeten Steg verschieblich geführt ist.
Die Handhabung ist dadurch einfach, daß das Blockierstück zum Verstellen über
einen Durchbruch der Gehäusewandung mittels einer Handhabe von außen
zugänglich ist.
Der Mechanismus zur Umstellung zwischen den beiden Verwendungsarten hat
weiterhin einen einfachen Aufbau und ist gut und eindeutig bedienbar dadurch,
daß der Steg parallel zu der Ebene eines Gehäusedeckels und in der Offen- bzw.
Schließstellung parallel zu einer jeweiligen Seitenwand des Gehäuses gerichtet
und durch eine Ausnehmung in der Nuß gebildet ist und auf einer von dem
Gehäusedeckel weggerichteten Unterseite einen Hinterschnitt aufweist und daß
das Blockierstück im wesentlichen quaderförmig ausgebildet ist und auf seiner
dem Steg zugekehrten Unterseite eine Paßnut und eine den Hinterschnitt
untergreifende Nase aufweist. Das Blockierstück kann dabei beispielsweise als
Kunststoffstück einfach und unverlierbar auf dem Steg clipsartig aufgesteckt und
verschiebbar festgelegt werden.
Die beiden Positionen des Blockierstücks für die beiden Verwendungsarten
werden dadurch sicher einstellbar und eingehalten, daß der Steg zwischen den
beiden Postitionen des Blockierstücks eine Rampe aufweist.
Eine einfache Funktion bei einfacher Ausbildung des Umstellmechanismus wird
dadurch gewährleistet, daß der Anschlag, von der Drehachse der Nuß aus
gesehen, außerhalb des Blockierstücks entlang und parallel zu dessen Verstellweg
angeordnet ist, wobei der Anschlag eine Sekante zu einem Kreis um die
Drehachse bildet, dessen Radius der Strecke zwischen der Drehachse und dem
von dieser am weitesten entfernten Abschnitt des Blockierstücks entspricht, und
daß die beiden Positionen des Blockierstücks symmetrisch zu der
Mittelsenkrechten der Sekante liegen.
Das Gehäuseinnere braucht gegenüber einem Schloßgehäuse für nur eine
Verwendungsart überhaupt nicht abgeändert zu werden, wenn vorgesehen ist,
daß der Anschlag durch eine senkrecht von dem Gehäusedeckel in das
Gehäuseinnere ragende Ausklinkung gebildet ist und daß das durch die
Ausklinkung gebildete Fenster in dem Gehäusedeckel den Durchbruch für die
Verstellung des Blockierstücks bildet, wobei dieses nur in der Schließstellung von
außen sichtbar und zugänglich ist. Gleichzeitig wird bei Ausbildung des Anschlags
die Zugänglichkeit des Blockierstücks von außen auf einfache Weise geschaffen.
Ist vorgesehen, daß die beiden Positionen des Blockierstücks auf der Außenseite
des Gehäusedeckels markiert sind und/oder daß die Offenstellung durch eine
erste, von außen sichtbare Markierung auf der Nuß und eine entsprechende
weitere Markierung auf der Außenseite des Gehäusedeckels markiert ist, so kann
der Benutzer ohne Schwierigkeiten erkennen, wie er das Blockierstück für die
gewünschte Verwendungsart positionieren muß, so daß die Einstellung leicht
ohne Verwechslungen erfolgen kann.
Weiterhin wird die Ausbildung und sichere Funktion dadurch begünstigt, daß das
Verstellglied als ein an der Nuß angeformter fingerartiger Mitnehmer gebildet ist
und daß der Riegel eine mit dem Mitnehmer zusammenarbeitende Steuerkurve mit
einem bogenförmigen mittleren Abschnitt und an diesen seitlich anschließenden
Endabschnitten aufweist und daß der Mitnehmer in der Schließstellung in der
Mitte des mittleren Abschnitts und in der Offenstellung in der Links-
Verwendungsart in der Draufsicht von dem Gehäusedeckel in den bezüglich des
mittleren Abschnitts entgegen dem Uhrzeigersinn liegenden Endabschnitt und in
der Rechts-Verwendungsart in den im Uhrzeigersinn liegenden Endabschnitt
eingelenkt ist und daß die Begrenzung des Verdrehens der Nuß über die
Offenstellung hinaus durch ein Anschlagen des Mitnehmers an einem
Anschlagbereich des Endabschnitts und durch ein Anliegen des Riegels an einem
Widerlager in dem Gehäuse gegeben ist.
Die Offen- und die Schließstellung werden bei beiden Verwendungsarten eindeutig
und sicher eingenommen und beim Drehen der Nuß erkannt durch die
Maßnahmen, daß die Nuß einen zu dem Gehäusedeckel parallelen Abschnitt mit
einer im wesentlichen quadratischen Außenkontur mit abgerundeten Kanten
aufweist und daß entlang der Außenkontur des quadratischen Abschnitts auf einer
zur Schmalseite des Gehäuses parallelen Seite eine federnde Zuhaltung abgestützt
ist, die sich auf ihrer von der Nuß abgewandten Seite mittels zweier seitlicher
federnder fingerartiger, an den Längsseiten des Gehäuses geführter Fortsätze an
der Schmalseite des Gehäuses derart abstützt, daß die Fortsätze unter zum
Gehäusedeckel konvexe Wölbung mit ihren freien Enden zum Gehäuseboden
gerichtet sind.
Die Erfindung wird anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die
Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1A ein rechts oder links verwendbares Schloß für die Links-
Verwendungsart in Offenstellung,
Fig. 1B das in Fig. 1A gezeigte Türschloß in Schließstellung,
Fig. 2A bis 2C eine geschnittene seitliche Ansicht, eine Draufsicht vom
Gehäusedeckel aus bzw. einen Querschnitt des in den Fig.
1A und 1B gezeigten Türschlosses, wobei eine Einstellung für
die Rechts-Verwendungsart gezeigt ist,
Fig. 3 eine der Fig. 2B entsprechende Darstellung, wobei die
Schließstellung gezeigt ist und
Fig. 4A bis 4C das Türschloß in Draufsicht vom Gehäuseboden aus, wobei
verschiedene Einstellungen in Verbindung mit entsprechenden
Markierungen dargestellt sind.
Die Fig. 1A zeigt ein Türschloß 1, das ebenso wie die in den übrigen Figuren
gezeigten Türschlösser in einer Links-/Rechts-Verwendungsart verwendbar ist.
Gezeigt ist eine Links-Verwendungsart in Offenstellung, wobei ein Riegel 3 in ein
Gehäuse 2 eingeschoben ist. In der Fig. 1B ist eine entsprechende Darstellung in
einer Schließstellung gezeigt,wobei der Riegel 3 aus dem Gehäuse 2 durch einen
Schlitz in einer Seitenwand 2.1 herausgeschoben ist. Die Figuren zeigen einen
Ausschnitt des Gehäuseinnern, wobei ein Gehäusedeckel 2.3 (vgl. Fig. 2A und
2C) entfernt ist. Zum Verschieben des Riegels 3 zwischen der Schließstellung und
der Offenstellung ist eine Nuß 4 mit einem Mitnehmer 4.1 vorgesehen, der in eine
Steuerkurve 3.1 mit einem bogenförmigen mittleren Abschnitt und zwei
angrenzenden Endabschnitten 3.10 und 3.10′ eingreift. Die Steuerkurve ist
beispielsweise durch einen Absatz einer Aussparung oder eine Ausnehmung des
Riegels 3 gebildet.
Bei der Links-Verwendungsart ist der Mitnehmer 4.1 in der Offenstellung in den
gemäß den Figuren unteren Endabschnitt 3.10 eingelenkt. Zum Herausschieben
des Riegels 3 in die Schließstellung wird die Nuß 4 mittels eines nicht gezeigten
Betätigungselements mit einem Vierkant gedreht, der in eine entsprechende
Aufnahme 4.2 der Nuß 4 eingesetzt ist. Zum Bewegen des Riegels 3 in die
Schließstellung wird die Nuß 4 im Uhrzeigersinn gedreht, so daß der Riegel 3 aus
dem Schlitz der Seitenwand 2.1 herausgeschoben wird. Nach einer Drehung um
90° ist die Schließstellung erreicht, in der, wie in Fig. 1B dargestellt, der
Mitnehmer 4.1 die Mitte des bogenförmigen Abschnitts der Steuerkurve 2.1
erreicht hat. Ein weiteres Drehen im Uhrzeigersinn ist dadurch verhindert, daß ein
Blockierstück 5 an einem gehäusefesten Anschlag 2.5 anstößt.
Das Blockierstück 5 ist auf einem parallel zu einer Seite eines quadratischen
Abschnitts der Nuß 4 ausgebildeten Steg 4.3 verschieblich gelagert, wobei das
Blockierstück, wie in Fig. 1B gezeigt, bei der Links-Verwendungsart auf der
rechten Seite des Stegs 4 angeordnet ist. Ein unbeabsichtigtes Verschieben des
Blockierstücks 5 auf dem Steg 4 wird durch eine noppenartige Rampe 4.4 auf
einer Seitenfläche des Stegs 4.3 sicher vermieden. Das Blockierstück 5 kann aber
in der Schließstellung entlang und parallel zu dem Anschlag 2.5 mittels einer
einfachen Handhabe, wie z. B. einer Kugelschreiberspitze, leicht über die Rampe
4.4 hinweg in die linke Position verschoben werden, indem die Handhabe in eine
konische Vertiefung 5.1 eingesetzt wird.
Das Blockierstück 5 sitzt in der in Fig. 1B gezeigten Schließstellung auf dem
Anschlag 2.5 auf, wobei diese Anschlagstellung dadurch erreicht wird, daß mit
der Anschlagebene des Anschlags 2.5 eine Sekante eines Kreises mit dem
Mittelpunkt M der Drehachse der Nuß 4 gebildet ist, wobei der Radius r der
Strecke zwischen der Drehachse und dem davon am weitesten entfernten Punkt
P des Blockierstücks 5 entspricht. Aufgrund dieser Anschlagstellung ist die Nuß
4 nur im Gegenuhrzeigersinn drehbar, bis die Offenstellung des Riegels erreicht ist
und der Mitnehmer 4.1 in den Endabschnitt 3.10 eingelenkt ist. In der
Offenstellung ist ein weiteres Drehen der Nuß im Gegenuhrzeigersinn nicht
möglich, da der Mitnehmer 4.1 an einem Anschlagbereich des Endabschnitts 3.10
zur Anlage kommt und der Riegel 3 im Gehäuseinnern an ein Widerlager anstößt.
Zum Umstellen des Türschlosses in die Rechts-Verwendungsart muß das
Blockierstück 5 in der Schließstellung auf dem Steg 4.3 über die Mittelsenkrechte
der Sekante hinaus in eine zweite Position auf der anderen Seite der Rampe 4.4
verschoben werden. Eine solche Positionierung des Blockierstücks 5 für die
Rechts-Verwendungsart ist in den Fig. 2B, 3 und 4A gezeigt. Wie die Fig. 2B
zeigt, ist, falls sich der Schlitz für den Riegel 3 in der Seitenwand 2.1 immer noch
auf der linken Seite befindet, der Mitnehmer 4.1 in der Offenstellung in den
oberen Endabschnitt 3.10′ eingelenkt. Zum Verschieben des Riegels 3 in die
Schließstellung wird die Nuß 4 bei Draufsicht vom Gehäusedeckel 2.3 aus,
entgegen dem Uhrzeigersinn gedreht, wobei der Mitnehmerfinger, wie in Fig. 3
dargestellt, in der Schließstellung sich in der Mitte des bogenförmigen Abschnitts
der Steuerkurve 3.1 abstützt, wie es auch gemäß Fig. 1B bei der Links-
Verwendungart der Fall ist. In der Schließstellung ist nun aber das Blockierstück,
wie aus Fig. 3 ersichtlich, am linken Rand des Steges 4.3 angeordnet, so daß ein
weiteres Drehen der Nuß 4 entgegen dem Uhrzeigersinn über die Schließstellung
hinaus wegen des Anliegens des Blockierstücks 5 an dem Anschlag 2.5 verhindert
ist. Hingegen ist ein Drehen der Nuß 4 in die Offenstellung im Uhrzeigersinn ohne
weiteres möglich. Ein weiteres Drehen der Nuß 4 im Uhrzeigersinn über die
Offenstellung hinaus wird dadurch verhindert, daß der Mitnehmer 4.1 an dem
Anschlagbereich des Endabschnitts 3.10′ der Steuerkurve 3.1 anstößt und auch
der Riegel 3 an einem Widerlager in dem Gehäuse 2 anliegt.
Wie aus Fig. 2C ersichtlich, ist der Steg 4.3 durch eine Ausnehmung 4.6 in dem
quadratischen Abschnitt der Nuß 4 gebildet, wobei der von der Vierkant-
Aufnahme 4.2 abgekehrte Seitenbereich des Stegs auf seiner von dem
Gehäusedeckel 2.3 abgekehrten Unterseite einen Hinterschnitt 4.5 aufweist. Das
in der Außenkontur etwa quaderförmig ausgebildete Blockierstück 5 weist eine an
die Querschnittskontur des Stegs 4.3 angepaßte Nut auf und kann, insbesondere
wenn es aus Kunststoff ausgebildet ist, auf den Steg 4.3 in einer Art
Clipsvorgang aufgesetzt werden. Der zu der Vierkant-Aufnahme 4.2 gerichtete
Schenkel der Nut ist so ausgebildet, daß er beim Verschieben des Blockierstücks
5 mittels einer Handhabe nach hinten ausweichen kann, um die Rampe 4.4 zu
überwinden. In Fig. 2C ist auch die konische Vertiefung 5.1 des Blockierstücks 5
gut erkennbar.
Der Anschlag 2.5 für das Blockierstück 5 ist in Fig. 2A deutlich erkennbar. Er ist
als Ausklinkung aus dem Gehäusedeckel 2.3 gebildet, wobei ein Durchbruch in
Form eines Rechteckfensters gebildet wird, durch den das Blockierstück 5 von
außen in der Schließstellung ungehindert zum Verstellen in die den beiden
Verwendungsarten entsprechenden Positionen R und L ungehindert zugänglich ist,
wie in Fig. 4A dargestellt ist. In der Offenstellung ist das Blockierstück 5 von
außen nicht sichtbar, wie die Fig. 4B und 4C zeigen. In der Offenstellung wird
statt dessen die gewählte Verwendungsart mittels einer Kerbe 4.7 auf einer Seite
der Vierkant-Aufnahme 4.2 der Nuß 4 kenntlich gemacht, wobei die Nuß 4 mit
einem im Querschnitt runden Abschnitt in eine entsprechende Kreisförmige
Ausnehmung des Gehäusedeckels 2.3 ragt und dadurch sicher drehbar gehalten
ist. Die entsprechenden Markierungen R und L für die beiden Verwendungsarten
sind auf der Außenseite des Gehäusedeckels 2.3 eingebracht, so daß die
Einstellung von außen ohne weiteres sichtbar ist.
Wie in der Fig. 2A weiterhin dargestellt, besitzt ein Gehäuseboden 2.2 des
Gehäuses 2 verschiedene Anformungen, mit denen unter anderem der Riegel 3
und die Nuß 4 geführt gehalten werden. An der in der Fig. 2A oberen Seite des
quadratischen Abschnitts der Nuß 4 liegt eine Zuhaltung 6 mit einer flachen Seite
an, wie auch aus Fig. 2B ersichtlich ist. Die Zuhaltung 6 besitzt zwei seitliche
fingerartige Federabschnitte, die parallel zu den Längsseiten des Gehäuses 2
verlaufen und an diesen geführt sind. Diese federnden Fortsätze der Zuhaltung 6
sind zum Gehäusedeckel 2.3 hin konvex gewölbt und ragen mit ihren freien Enden
zu der oberen schmalen Seitenwand des Gehäuses 2, wo sie sich federnd
abstützen. Beim Drehen der Nuß 4 mittels des nicht gezeigten
Betätigungselements wird die Zuhaltung entgegen ihrer Federkraft nach oben
ausgelenkt, wobei der quadratische Abschnitt mit seinen abgerundeten Kanten an
der Anlageseite der Zuhaltung vorbeigleitet, bis die andere Endstellung des Riegels
erreicht ist und die um 90° versetzte Seite des quadratischen Abschnitts der Nuß
4 mit der Anlageseite der Zuhaltung 6 in Anlage kommt. Auf diese Weise werden
die Schließstellung und die Offenstellung eindeutig vorgegeben, wobei dem
Benutzer der Verschließ- bzw. Öffnungsvorgang eindeutig vermittelt wird.
Wie aus den Fig. 2A und 2B weiterhin ersichtlich ist, besitzt das Gehäuse 2 zum
Anbringen an einer Tür an seinen schmalen Seitenwänden angeformte Ansätze
2.4. Weiterhin sind im Innern des Gehäuses angrenzend an die schmalen
Seitenwände Exzenter 7 für Drehstangen vorgesehen.
Es sei noch darauf hingewiesen, daß die Aufnahme 4.2 nicht als Vierkant
ausgebildet sein muß, sondern entsprechend dem zu verwendenden
Betätigungselement eine entsprechende Kontur aufweisen kann.
Claims (10)
1. Türschloß, das rechts oder links verwendbar ist, mit einer in einem Gehäu
se untergebrachten, von außen mit einem Betätigungselement drehbaren
Nuß, mit der über ein Verstellglied ein Riegel zwischen einer in das Gehäu
se eingeschobenen Offenstellung und einer aus dem Gehäuse
ausgefahrenen Schließstellung bewegbar ist, und mit einem Blockierstück,
das zum Umstellen zwischen der Rechts-/Links-Verwendungsart zwischen
zwei Positionen derart verstellbar ist, daß es in der Schließstellung an
einem gehäusefesten Anschlag in einer zur Öffnungsrichtung
entgegengesetzten Richtung abgestützt ist, und daß die Nuß zwischen der
Offen- und der Schließstellung jeweils nur um 90° hin und her drehbar ist,
wobei die Drehrichtung bei den beiden Verwendungsarten zum Erreichen
der Offenstellung bzw. der Schließstellung jeweils entgegengesetzt ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Blockierstück (5) an der Nuß (4) verstellbar gelagert ist.
2. Türschloß nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Blockierstück (5) auf einem an der Nuß (4) ausgebildeten Steg
(4.3) verschieblich geführt ist.
3. Türschloß nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Blockierstück (5) zum Verstellen über einen Durchbruch (2.30) der
Gehäusewandung (2.1, 2.2, 2.3) mittels einer Handhabe von außen
zugänglich ist.
4. Türschloß nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Steg (4.3) parallel zu der Ebene eines Gehäusedeckels (2.3) und in der Offen- bzw. Schließstellung parallel zu einer jeweiligen Seitenwand (2.1) des Gehäuses (2) gerichtet und durch eine Ausnehmung (4.6) in der Nuß (4) gebildet ist und auf einer von dem Gehäusedeckel (2.3) weggerichteten Unterseite einen Hinterschnitt (4.5) aufweist und
daß das Blockierstück (5) im wesentlichen quaderförmig ausgebildet ist und auf seiner dem Steg (4.3) zugekehrten Unterseite eine Paßnut und eine den Hinterschnitt (4.5) untergreifende Nase aufweist.
dadurch gekennzeichnet,
daß der Steg (4.3) parallel zu der Ebene eines Gehäusedeckels (2.3) und in der Offen- bzw. Schließstellung parallel zu einer jeweiligen Seitenwand (2.1) des Gehäuses (2) gerichtet und durch eine Ausnehmung (4.6) in der Nuß (4) gebildet ist und auf einer von dem Gehäusedeckel (2.3) weggerichteten Unterseite einen Hinterschnitt (4.5) aufweist und
daß das Blockierstück (5) im wesentlichen quaderförmig ausgebildet ist und auf seiner dem Steg (4.3) zugekehrten Unterseite eine Paßnut und eine den Hinterschnitt (4.5) untergreifende Nase aufweist.
5. Türschloß nach einem der Ansprüche 2 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Steg (4.3) zwischen den beiden Positionen des Blockierstücks (5)
eine Rampe (4.4) aufweist.
6. Türschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Anschlag (2.5), von der Drehachse (M) der Nuß (4) aus gesehen, außerhalb des Blockierstücks (5) entlang und parallel zu dessen Verstellweg angeordnet ist, wobei der Anschlag (2.5) eine Sekante zu einem Kreis um die Drehachse (M) bildet, dessen Radius (r) der Strecke zwischen der Drehachse (M) und dem von dieser am weitesten entfernten Abschnitt des Blockierstücks (5) entspricht, und
daß die beiden Positionen des Blockierstücks (5) symmetrisch zu der Mittel senkrechten der Sekante liegen.
dadurch gekennzeichnet,
daß der Anschlag (2.5), von der Drehachse (M) der Nuß (4) aus gesehen, außerhalb des Blockierstücks (5) entlang und parallel zu dessen Verstellweg angeordnet ist, wobei der Anschlag (2.5) eine Sekante zu einem Kreis um die Drehachse (M) bildet, dessen Radius (r) der Strecke zwischen der Drehachse (M) und dem von dieser am weitesten entfernten Abschnitt des Blockierstücks (5) entspricht, und
daß die beiden Positionen des Blockierstücks (5) symmetrisch zu der Mittel senkrechten der Sekante liegen.
7. Türschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Anschlag (2.5) durch eine senkrecht von dem Gehäusedeckel (2.3)
in das Gehäuseinnere ragende Ausklinkung gebildet ist und
daß das durch die Ausklinkung gebildete Fenster in dem Gehäusedeckel
(2.3) den Durchbruch (2.30) für die Verstellung des Blockierstücks (5)
bildet, wobei dieses nur in der Schließstellung von außen sichtbar und
zugänglich ist.
8. Türschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Positionen des Blockierstücks (5) auf der Außenseite des
Gehäusedeckels (2.3) markiert sind und/oder daß die Offenstellung durch
eine erste, von außen sichtbare Markierung auf der Nuß (4) und eine
entsprechende weitere Markierung auf der Außenseite des Gehäusedeckels
(2.3) markiert ist.
9. Türschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Verstellglied als ein an der Nuß (4) angeformter fingerartiger Mit nehmer (4.1) gebildet ist und
daß der Riegel (3) eine mit dem Mitnehmer (4.1) zusammenarbeitende Steuerkurve (3.1) mit einem bogenförmigen mittleren Abschnitt und an diesen seitlich anschließenden Endabschnitten (3.10) aufweist und
daß der Mitnehmer (4.1) in der Schließstellung in der Mitte des mittleren Abschnitts und in der Offenstellung in der Links-Verwendungsart in der Draufsicht von dem Gehäusedeckel (2.3) in den bezüglich des mittleren Abschnitts entgegen dem Uhrzeigersinn liegenden Endabschnitt (3.10) und in der Rechts-Verwendungsart in den im Uhrzeigersinn liegenden Endabschnitt (3.10′) eingelenkt ist und
daß die Begrenzung des Verdrehens der Nuß (4) über die Offenstellung hinaus durch ein Anschlagen des Mitnehmers (4.1) an einem Anschlagbereich des Endabschnitts und durch ein Anliegen des Riegels (3) an einem Widerlager in dem Gehäuse (2) gegeben ist.
dadurch gekennzeichnet,
daß das Verstellglied als ein an der Nuß (4) angeformter fingerartiger Mit nehmer (4.1) gebildet ist und
daß der Riegel (3) eine mit dem Mitnehmer (4.1) zusammenarbeitende Steuerkurve (3.1) mit einem bogenförmigen mittleren Abschnitt und an diesen seitlich anschließenden Endabschnitten (3.10) aufweist und
daß der Mitnehmer (4.1) in der Schließstellung in der Mitte des mittleren Abschnitts und in der Offenstellung in der Links-Verwendungsart in der Draufsicht von dem Gehäusedeckel (2.3) in den bezüglich des mittleren Abschnitts entgegen dem Uhrzeigersinn liegenden Endabschnitt (3.10) und in der Rechts-Verwendungsart in den im Uhrzeigersinn liegenden Endabschnitt (3.10′) eingelenkt ist und
daß die Begrenzung des Verdrehens der Nuß (4) über die Offenstellung hinaus durch ein Anschlagen des Mitnehmers (4.1) an einem Anschlagbereich des Endabschnitts und durch ein Anliegen des Riegels (3) an einem Widerlager in dem Gehäuse (2) gegeben ist.
10. Türschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Nuß (4) einen zu dem Gehäusedeckel (2.3) parallelen Abschnitt mit einer im wesentlichen quadratischen Außenkontur mit abgerundeten Kanten aufweist und
daß entlang der Außenkontur des quadratischen Abschnitts auf einer zur Schmalseite des Gehäuses (2) parallelen Seite eine federnde Zuhaltung (6) abgestützt ist, die sich auf ihrer von der Nuß (4) abgewandten Seite mittels zweier seitlicher federnder fingerartiger, an den Längsseiten des Gehäuses (2) geführter Fortsätze an der Schmalseite des Gehäuses (2) derart abstützt, daß die Fortsätze unter zum Gehäusedeckel (2.3) konvexer Wölbung mit ihren freien Enden zum Gehäuseboden (2.2) gerichtet sind.
dadurch gekennzeichnet,
daß die Nuß (4) einen zu dem Gehäusedeckel (2.3) parallelen Abschnitt mit einer im wesentlichen quadratischen Außenkontur mit abgerundeten Kanten aufweist und
daß entlang der Außenkontur des quadratischen Abschnitts auf einer zur Schmalseite des Gehäuses (2) parallelen Seite eine federnde Zuhaltung (6) abgestützt ist, die sich auf ihrer von der Nuß (4) abgewandten Seite mittels zweier seitlicher federnder fingerartiger, an den Längsseiten des Gehäuses (2) geführter Fortsätze an der Schmalseite des Gehäuses (2) derart abstützt, daß die Fortsätze unter zum Gehäusedeckel (2.3) konvexer Wölbung mit ihren freien Enden zum Gehäuseboden (2.2) gerichtet sind.
Priority Applications (13)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19541944A DE19541944C1 (de) | 1995-11-10 | 1995-11-10 | Rechts oder links verwendbares Türschloß |
| DE29521041U DE29521041U1 (de) | 1995-11-10 | 1995-11-10 | Rechts oder links verwendbares Türschloß |
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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