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DE19532009A1 - Verfahren und Vorrichtungen zur Durchführung dieses Verfahrens zum Messen einer Lage von Bahnen oder Bogen - Google Patents

Verfahren und Vorrichtungen zur Durchführung dieses Verfahrens zum Messen einer Lage von Bahnen oder Bogen

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Publication number
DE19532009A1
DE19532009A1 DE19532009A DE19532009A DE19532009A1 DE 19532009 A1 DE19532009 A1 DE 19532009A1 DE 19532009 A DE19532009 A DE 19532009A DE 19532009 A DE19532009 A DE 19532009A DE 19532009 A1 DE19532009 A1 DE 19532009A1
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edge
web
imaging lens
focal length
lens
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DE19532009A
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DE19532009C2 (de
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Joahnnes Schaede
Volkmar Schwitzky
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Koenig and Bauer AG
Original Assignee
Koenig and Bauer Albert AG
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Publication date
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    • G01MEASURING; TESTING
    • G01BMEASURING LENGTH, THICKNESS OR SIMILAR LINEAR DIMENSIONS; MEASURING ANGLES; MEASURING AREAS; MEASURING IRREGULARITIES OF SURFACES OR CONTOURS
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    • G01B11/02Measuring arrangements characterised by the use of optical techniques for measuring length, width or thickness
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65HHANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL, e.g. SHEETS, WEBS, CABLES
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    • B65H23/02Registering, tensioning, smoothing or guiding webs transversely
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und Vorrichtungen zur Durchführung dieses Verfahrens zum Messen einer Lage einer Kante von Bahnen oder Bogen gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Aus der DE-OS 22 02 087 ist eine Meßeinrichtung zur lichtelektrischen Messung einer Lage von Bogenkanten bezüglich einer Bezugslinie bekannt. Von einer Beleuchtungseinrichtung ausgehendes Licht wird von einem lichtelektrischen Empfänger aufgefangen. Entsprechend der Lage der zwischen Beleuchtungseinrichtung und Empfänger eingebrachten Bogenkante wird ein Videosignal erzeugt.
Das lichtelektrische Empfangsteil besteht aus einer Vielzahl von in geringem Abstand hintereinander angeordneten einzelnen Photoelementen.
Nachteilig ist hierbei, daß schon kleinste Beschädigungen oder Fasern an der zu messenden Bogenkante zu Fehlmessungen führen, da sich diese Fehler unmittelbar auf das Meßergebnis auswirken.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und Vorrichtungen zur Durchführung dieses Verfahrens zum Messen einer Lage einer Kante von Bahnen oder Bogen mittels eines mit einer Vielzahl von Photoelementen versehenen photoelektrischen Empfängers zu schaffen, bei dem bzw. bei der trotz kleiner Beschädigungen oder über eine senkrechte Projektion der Kante herausragender Fasern, sogenannter Anomalien, im Meßbereich der zu messenden Kante von Bahn oder Bogen der photoelektrische Empfänger die Lage der Kante bezüglich dieses Empfängers exakt erkennt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren und Vorrichtungen zur Durchführung des Verfahrens zum Messen der Lage einer Kante von Bahnen oder Bogen mit den Merkmalen der kennzeichnenden Teile der Ansprüche 1, 3 und 7 gelöst.
In vorteilhafter Weise werden durch das erfindungsgemäße Verfahren und den dazugehörigen Vorrichtungen Anomalien einer Kante von Bahnen oder Bogen so dargestellt, daß ein photoelektrischer Empfänger diese nicht als Kante erkennt und somit Fehlmessungen vermieden werden. Anomalien der Kante können insbesondere bei Papierbögen oder Papierbahnen in Form von beispielsweise Papierfasern, unsauberen Schnittkanten oder Rissen auftreten.
Auch wenn die Breite der Anomalien größer ist als die Breite des photoelektrischen Empfängers, werden diese Anomalien so auf dem photoelektrischen Empfänger dargestellt, daß ein Intensitätsunterschied zur zu messenden Kante vorhanden ist. Trotz dieses Intensitätsunterschiedes kann eine Auswerteelektronik die exakte Lage der zu messenden Kante von Bahnen oder Bogen bestimmen.
Außerdem ist besonders vorteilhaft, daß aufgrund des erfindungsgemäßen Verfahrens nicht nur ein Bereich der Kante der der Breite des photoelektrischen Empfängers entspricht ausgewertet werden kann, sondern ein wesentlich größerer Bereich der Kante (Faktor 50-1000). Hiermit wird die Meßsicherheit wesentlich erhöht. Die verwendeten Hilfsmittel sind preiswerte Standardteile.
Das erfindungsgemäße Verfahren und die entsprechenden Vorrichtungen sind in der Zeichnung dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben.
Es zeigen
Fig. 1 eine schematische Draufsicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit Bahn und photoelektrischem Empfänger;
Fig. 2 einen schematischen Verlauf eines der Lage der Bahn entsprechenden Videosignals;
Fig. 3 eine schematische Seitenansicht parallel zu einer zu messenden Kante der Bahn einer ersten erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Fig. 4 eine schematische Seitenansicht senkrecht zu der zu messenden Kante der Bahn einer ersten erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Fig. 5 eine schematische Seitenansicht parallel zu der zu messenden Kante der Bahn einer zweiten erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Fig. 6 eine schematische Seitenansicht senkrecht zu der zu messenden Kante der Bahn einer zweiten erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Eine zu messende Bahn 1 oder ein Bogen wird zumindest im Meßbereich zur Bestimmung seiner Lage bezüglich eines photoelektrischen Empfängers 2 von einer in Form einer Geraden verlaufenden Kante 3 begrenzt. Diese Bahn 1 oder dieser Bogen ist im wesentlichen lichtabsorbierend. Bei dieser Bahn 1 oder diesem Bogen handelt es sich vorzugsweise um Papierbahnen bzw. Papierbogen, insbesondere in Rotationsdruckmaschinen, aber auch um anderes bahn- oder tafelförmiges Gut, wie Blech oder Folien. Im folgenden wird diese beschriebene Bahn 1 oder dieser Bogen vereinfachend Bahn 1 genannt.
Die zu messende Kante 3 der Bahn 1 kann Anomalien 4 im Meßbereich in Form von z. B. kleinen Beschädigungen, über eine senkrechte Projektion der Kante 3 hervorstehende Fasern oder Einrisse aufweisen.
Die Bahn 1, die von der Anomalien 4 aufweisenden Kante 3 begrenzt wird, wird in ein Lichtstrahlenbündel 6 eines optischen Systemes 7 eingebracht. Dieses Lichtstrahlenbündel 6 geht von einer Lichtquelle 8 aus und trifft auf den photoelektrischen Empfänger 2. Mittels eines optischen Bauelementes 9 oder eines Systemes von optischen Bauelementen wird die Kante 3 der Bahn 1 in einer Abbildungsebene 11 auf dem photoelektrischen Empfänger 2 derart abgebildet, daß die Abbildung in einer senkrecht zur Kante 3 der Bahn 1 verlaufenden Querachse 12 in einem Querabbildungsmaßstab scharf und in einer parallel zur Kante 3 der Bahn 1 verlaufenden Längsachse 13 unscharf erfolgt.
In besonders vorteilhafter Weise kann der Querabbildungsmaßstab eins zu eins betragen, weil dadurch eine Umrechnung von Meßwerten entsprechend dem Querabbildungsmaßstab entfällt. Die Lage der Kante 3 der Bahn 1 wird über eine wählbare Meßbreite b3, z. B. b3 = 0,5 mm bis 10 mm, die mittels einer Blende begrenzt werden kann, ausgewertet. Mittels der Optik wird die Kante 3 der Bahn 1 im Bereich dieser Meßbreite b3 unscharf, d. h. verzerrt in der Abbildungsebene 11 in Richtung Längsachse 13 abgebildet.
Als mit einer Vielzahl von Photoelementen versehener photoelektrischer Empfänger 2 kann beispielsweise ein an sich bekannter CCD-Zeilensensor 2 (charged coupled device) eingesetzt werden. Dieser CCD-Zeilensensor 2 kann aus z. B. 1728 in einer Zeile angeordneten Meßelementen bestehen. Diese Meßelemente sind z. B. 10 µm × 13 µm groß und ein Mittenabstand zwischen zwei Meßelementen beträgt 10 µm d. h. auf einen Millimeter kommen 100 Meßelemente. Hiermit ergibt sich eine Meßlänge 12 von 17,28 mm des beschriebenen CCD-Zeilensensors 2.
Der CCD-Zeilensensor 2 liefert mittels einer Auswerteelektronik ein analoges Videosignal 14, welches einen Amplitudenverlauf entsprechend der Lage der Kante 3 der Bahn 1 aufweist. So kann z. B. eine Amplitude A3 des durch die Bahn 1 abgedeckten Bereiches mit einer Länge la2 des CCD-Zeilensensors 2 minimal sein, während der unbedeckte Bereich mit einer Länge lu2 des CCD-Zeilensensors 2 eine der Intensität einer Beleuchtungseinrichtung 16 entsprechende Amplitude A1 liefern kann.
Der nutzbare Arbeitsbereich kann natürlich auch kleiner als die Meßlänge 12 sein, im vorliegenden Beispiel entspricht der Arbeitsbereich der Meßlänge 12.
Weist nun die Kante 3 der Bahn 1 im Bereich der Meßbreite b3 eine oder mehrere Anomalien 4 auf, werden auch diese Anomalien 4 entsprechend unscharf in der Abbildungsebene 11 in Richtung der Längsachse 13, d. h. auf dem CCD-Zeilensensor 2 abgebildet. Dies hat zur Folge, daß je nach Breite der Anomalie 4 in Längsrichtung sich eine entsprechende, auf dem CCD-Zeilensensor 2 wirkende Intensität der Beleuchtungseinrichtung 16 einstellt. Somit ergibt sich eine der Größe der Anomalie 4 bzw. der Anzahl der Anomalien 4 entsprechende Amplitude A2 des Videosignals 14. Die Größe dieser Amplitude A2 liegt zwischen der Amplitude A3 im abgedeckten Zustand des CCD-Zeilensensors 2 und der Amplitude A1 im völlig unbedeckten Zustand des CCD-Zeilensensors 2, solange die Anomalie 4 oder mehrere Anomalien 4 nicht die gesamte Meßbreite b3 einnimmt bzw. einnehmen. Aus diesem abgestuften Videosignal 14 kann nun mittels geeigneter, bekannter Elektronik die Lage der Kante 3 der Bahn 1 bestimmt werden.
Eine erste Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht im wesentlichen aus einer Beleuchtungseinrichtung 16, einem Objektträger 17, einem Filter 18, einer Blende 19, einer abbildenden Linse 21 und dem photoelektrischem Empfänger, z. B. einem CCD-Zeilensensor 2. Diese Elemente 16, 17, 18, 19, 21, 2 sind entlang einer optischen Achse 20 angeordnet. Die Beleuchtungseinrichtung 16 besteht im wesentlichen aus einer Infrarot (IR)-Lichtquelle 23 und einem Kondensor 24. Die IR-Lichtquelle 23 strahlt diffuse Lichtstrahlen 26 aus. In einem Abstand a23 2 × f24, zur IR-Lichtquelle 23, der einer doppelten Brennweite f24, z. B. f24 = 20 mm, des Kondensors 24 entspricht, befindet sich eine Hauptebene 25 des Kondensors 24. Als Kondensor 24 dient im dargestellten Beispiel eine asphärische Linse, wobei der Kondensor 24 aber auch aus mehreren Linsen, z. B. einer Kombination aus einer Konkavkonvexlinse und einer oder mehreren asphärischen Linsen bestehen kann.
Der Kondensor 24 fokusiert die Lichtstrahlen 26 in einem Abstand a19 = 2 × f24, in dem die Blende 19 angeordnet ist. Die abbildende Linse 21 weist in einer senkrecht zur Kante 3 der Bahn 1 verlaufenden Querachse 12 eine erste Brennweite fq21, z. B. fq21 = 10 mm, und in einer parallel zur Kante 3 der Bahn 1 verlaufenden Längsachse 13 eine zweite Brennweite f121 auf. Zwischen dem Kondensor 24 und der abbildenden Linse 21 ist der Objektträger 17 derart angeordnet, daß sich die zu messende Kante 3 der Bahn 1 in einer Gegenstandsweite g30 zur Hauptebene 30 der abbildenden Linse 21 befindet. In einer Bildweite b30 zu der Hauptebene 30 der abbildenden Linse 21 ist die Abbildungsebene 11 des CCD-Zeilensensors 2 angeordnet. Um eine scharfe Abbildung zu erhalten muß der Kehrwert der Brennweite fq21 die Summe aus den Kehrwerten von Gegenstandsweite g30 und Bildweite b30 ergeben, d. h. 1/fq21 = 1/g30 + 1/b30.
Als Objektträger 17 ist eine planparallele Glasplatte 17 vorgesehen. Vor der abbildenden Linse 21 ist die Blende 19 mit einer Blendenöffnung 27 einer Breite b27 und Länge 127 und der Filter 18, z. B. ein IR-Filter, angeordnet. Die Meßbreite b3 an der Kante 3 wird durch die projizierte Länge 127 der Blendenöffnung 27 der Blende 19 bezüglich des CCD-Zeilensensors 2 bestimmt.
Im vorliegenden Beispiel ist die abbildende Linse 21 als Zylinderlinse 21 ausgeführt, die derart in der Gegenstandsweite g30 = 2 × fq21 zur Glasplatte 17 in Lichtstrahlen 28 angeordnet ist, daß deren Planseite 29 parallel zur Glasplatte 17 und deren Längsachse 31 parallel zur zu messenden Kante 3 der Bahn 1 liegt. Anstelle einer abbildenden Linse 21 kann noch ein aus mehreren Linsen bestehendes Linsensystem verwendet werden.
Nach der Zylinderlinse 21 befindet sich in der Bildweite b30 = 2 × fq21, d. h. wiederum in der doppelten Brennweite fq21 der Zylinderlinse 21, in der Abbildungsebene 11 der CCD-Zeilensensor 2 senkrecht zur zu messenden Kante 3 der Bahn 1. Somit ergibt sich in diesem Beispiel ein Querabbildungsmaßstab von eins zu eins.
Auf die planparallele Glasplatte 17, d. h. in der Gegenstandsweite g30 wird die zu messende Kante 3 der Bahn 1 parallel zur Längsachse 31 der Zylinderlinse 21 in die Lichtstrahlen 6 gebracht. Ein auf die Kante 3 auftreffender Teil der Lichtstrahlen 6 wird von dieser zu Lichtstrahlen 28 abgelenkt und diffus weitergeleitet. Die von der zu messenden Kante 3 ausgehenden Lichtstrahlen 28 treffen auf die Blendenöffnung 27. Nur der Teil der Lichtstrahlen 28, der auf die Blendenöffnung 27 trifft, durchdringt die Blende 19 und trifft auf die Zylinderlinse 21. Die Breite b27, z. B. b27 = 0,1 mm bis 2 mm, und Länge 127, z. B. 127 = 0,1 mm bis 2 mm, der Blendenöffnung 27 ist kleiner als eine Breite b21, z. B. b21 = 9 mm, und Länge 121, z. B. 121 = 18 mm, der Zylinderlinse 21. Durch die Zylinderlinse 21 werden die Lichtstrahlen 28 und damit die zu messende Kante 3 der Bahn 1 in Richtung der Querachse 12 scharf, aber spiegelbildlich auf dem CCD-Zeilensensor 2 abgebildet. In Richtung der Längsachse 13 bzw. 31 werden die auf die Zylinderlinse 21 einfallenden, diffusen Lichtstrahlen 28 so gebrochen, daß eine zerstreute, unscharfe Abbildung der Kante 3 auf dem CCD-Zeilensensor 2 entsteht.
Weist die zu messende Kante 3 der Bahn 1 im Bereich des CCD-Zeilensensors 2 liegende Anomalien 4 auf, werden diese Anomalien 4 in Richtung der Querachse 12 der Zylinderlinse 21 exakt, spiegelbildlich, aber entlang der Längsachse 13 bzw. 31 der Zylinderlinse 21 zerstreut dargestellt. Somit trifft entlang der Längsachse 13 nur ein Teil der die Anomalien 4 abbildenden Lichtstrahlen auf den CCD-Zeilensensor 2, aber gleichzeitig trifft auch ein Teil der von den Anomalien 4 nicht beeinflußten, "freien" Lichtstrahlen auf den CCD-Zeilensensor 2. Damit entsteht auf dem CCD-Zeilensensor 2 durch die Anomalien 4 ein Bereich verminderter Intensität, welcher ein beschriebenes, abgestuftes Videosignal hervorruft und das durch eine Elektronik ausgewertet wird.
Eine zweite Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht im wesentlichen wieder aus der Beleuchtungseinrichtung 16, dem Objektträger 17, dem Filter 18, einer Blende 32, einer abbildenden Linse 33 und dem photoelektrischen Empfänger, z. B. einem CCD-Zeilensensor 2. Diese Elemente 16, 17, 18, 32, 33, 2 sind entsprechendem ersten Vorrichtung entlang einer optischen Achse 20 angeordnet.
In einem Abstand a32 = 2 × f24 zu der Hauptebene 25 des Kondensors 24 ist die Blende 32 angeordnet. Die Blende 32 weist eine schlitzförmige Blendenöffnung 34 mit einer Länge 134, z. B. 134 = 0,2 mm bis 10 mm, und einer Breite b34, z. B. b34 =0,1 mm bis 2 mm, auf. Die Länge 134 erstreckt sich parallel zur zu messenden Kante 3 der Bahn 1.
Die abbildende Linse 33 ist als sphärische Linse 33 ausgeführt. Sphärische Linsen 33 weisen sogenannte Aberrationen auf, was zur Folge hat, daß eine Brennweite f33, z. B. f33 = 10 mm, nur entlang der optischen Achse 20 exakt ist. Außerhalb dieses Bereiches weicht eine Brennweite f33′ von diesem exakten Wert ab und die Brennweite f33′ verringert sich von der optischen Achse 20 ausgehend konzentrisch nach außen hin. Anstelle einer abbildenden Linse 33 kann auch ein aus mehreren Linsen bestehendes Linsensystem verwendet werden.
Zwischen dem Kondensor 24 und der sphärischen Linse 33 ist der Objektträger 17 derart angeordnet, daß sich die zu messende Kante 3 der Bahn 1 in einer Gegenstandsweite g37 zu einer Hauptebene 37 der sphärischen Linse 33 befindet. In einem Abstand, der einer Bildweite b37 entspricht, zu der Hauptebene 37 der sphärischen Linse 33 ist die Abbildungsebene 11 des CCD-Zeilensensors 2 angeordnet. Um eine scharfe Abbildung zu erhalten, muß der Kehrwert der Brennweite f33 die Summe aus den Kehrwerten von Gegenstandsweite g37 und Bildweite b37 ergeben, d. h. 1/f33 = 1/g37 + 1/b37. Die sphärische Linse 33 ist in der Gegenstandsweite g37, die beispielsweise der doppelten Brennweite f33 entspricht, zum Objektträger 17 angeordnet. Nach der sphärischen Linse 33 befindet sich in der Bildweite b37, z. B. b37 = 2 × f33, in der Abbildungsebene 11 der CCD-Zeilensensor, womit sich in diesem Beispiel wiederum ein Querabbildungsmaßstab von eins zu eins ergibt.
Die zu messende Kante 3 der Bahn 1 wird in die Lichtstrahlen 6 der Beleuchtungseinrichtung 16 gebracht. Ein auf die Kante 3 auftreffender Teil der Lichtstrahlen 6 wird zu Lichtstrahlen 36 abgelenkt und diffus weitergeleitet. Die von der zu messenden Kante 3 ausgehenden Lichtstrahlen 36 treffen auf die Blendenöffnung 34. Der Teil der Lichtstrahlen 36 der durch die Blendenöffnung 34 dringt, trifft auf die sphärische Linse 33. Durch die sphärische Linse 33 werden die Lichtstrahlen 36 im unmittelbaren Bereich der optischen Achse 20 scharf, aber spiegelbildlich auf dem CCD-Zeilensensor 2 abgebildet. Durch die schlitzförmige Blende 32 werden die Lichtstrahlen 36 in Richtung der Querachse 12 auf einen engen Bereich um die optische Achse 20 beschränkt, während parallel zur Kante 3, d. h. in Richtung der Längsachse 13, die Lichtstrahlen die sphärische Linse 33 auch in von der optischen Achse 20 entfernten Bereichen durchdringen. In diesen Bereichen ist die Brennweite f33′ verkürzt, so daß in Richtung der Längsachse 13 auf dem CCD-Zeilensensor 2 eine zerstreute, unscharfe Abbildung der Kante 3 entsteht.
Weist die zu messende Kante 3 der Bahn 1 im Bereich des CCD-Zeilensensors 2 liegende Anomalien 4 auf, werden diese Anomalien 4 senkrecht zur Kante 3 exakt und spiegelbildlich, aber parallel zur Kante 3 zerstreut dargestellt. Somit treffen parallel zur Kante 3 ein Teil der die Anomalien 4 abbildenden Lichtstrahlen auf den CCD-Zeilensensor 2, aber gleichzeitig trifft auch ein Teil der von den Anomalien nicht beeinflußten, "freien" Lichtstrahlen auf den CCD-Zeilensensor 2. Damit entsteht auf dem CCD-Zeilensensor 2 durch die Anomalien 4 ein Bereich verminderter Intensität, welcher ein beschriebenes, abgestuftes Videosignal hervorruft und das durch eine Elektronik ausgewertet wird.
Bezugszeichenliste
1 Bahn
2 CCD-Zeilensensor (photoelektrischer Empfänger)
3 Kante (1)
4 Anomalie (3)
5 -
6 Lichtstrahlenbündel
7 optisches System
8 Lichtquelle (IR-Lichtquelle)
9 optisches Bauelement
10 -
11 Abbildungsebene
12 Querachse
13 Längsachse
14 Videosignal
15 -
16 Beleuchtungseinrichtung
17 Glasplatte (Objektträger)
18 Filter (IR-Filter)
19 Blende
20 Achse, optische
21 Zylinderlinse (abbildende Linse)
22 -
23 Infrarot-Lichtquelle
24 Kondensor
25 Hauptebene (24)
26 Lichtstrahlen, diffus
27 Blendenöffnung (19)
28 Lichtstrahlen
29 Planseite (21)
30 Hauptebene (21)
31 Längsachse (21)
32 Blende
33 Linse, sphärische (abbildende Linse)
34 Blendenöffnung
35 -
36 Lichtstrahlen
37 Hauptebene (33)
A1 Amplitude, unbedeckt
A2 Amplitude, mit Anomalie
A3 Amplitude, bedeckt
a19 Abstand
a23 Abstand
a32 Abstand
b3 Meßbreite der Kante
b30 Bildweite
b21 Breite der Zylinderlinse (21)
b27 Breite der Blendenöffnung (27)
b34 Breite der Blendenöffnung (34)
b37 Bildweite
fq21 Brennweite der abbildenden Linse (21) in Richtung der Querachse (12)
f24 Brennweite des Kondensors (24)
f33 Brennweite der abbildenden Linse (33)
f33′ Brennweite der abbildenden Linse (33), verringerte
g30 Gegenstandsweite
g37 Bildweite
12 Meßlänge (2)
121 Länge der Zylinderlinse (21)
127 Länge der Blendenöffnung (27)
134 Länge der Blendenöffnung (34)
la2 Länge des abgedeckten Bereiches
lu2 Länge des unbedeckten Bereiches

Claims (14)

1. Verfahren zum Messen einer Lage einer Kante (3) von einer Bahn (1) oder einem Bogen mit einer lichtelektrischen Meßeinrichtung bestehend aus einer Beleuchtungseinrichtung (16) und einem photoelektrischen Empfänger (2), wobei der photoelektrische Empfänger (2) mit einer Vielzahl von in geringem Abstand hintereinander angeordneten Photoelementen versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß mittels eines optischen Systemes (7) die Kante (3) der Bahn (1) in einer Abbildungsebene (11) des photoelektrischen Empfängers (2) senkrecht zur Kante (3) der Bahn (1) scharf abgebildet wird und parallel zur Kante (3) der Bahn (1) zerstreut und unscharf dargestellt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kante (3) der Bahn (1) in Richtung einer senkrecht zur Kante (3) der Bahn (1) verlaufenden Querachse (12) im Maßstab eins zu eins abgebildet wird, d. h. ein Querabbildungsmaßstab des optischen Systemes (7) beträgt eins zu eins.
3. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Beleuchtungseinrichtung (16) und photoelektrischem Empfänger (2) mindestens eine abbildende Linse (21) angeordnet ist, daß diese abbildende Linse (21) bezüglich der Kante (3) der Bahn (1) in einer senkrecht zur Kante (3) der Bahn (1) verlaufenden Querachse (12) eine erste Brennweite (fq21) und in einer parallel zur Kante (3) der Bahn (1) verlaufenden Längsachse (13) eine zweite Brennweite (f121) aufweist, daß die erste Brennweite (fq21) ungleich der zweiten Brennweite (f121) der abbildenden Linse (21) ist, daß die Hauptebene (30) der Linse (21) in einer Gegenstandsweite (g30) zur Kante (3) der Bahn (1) und einer Bildweite (b30) zur Abbildungsebene (11) des photoelektrischen Empfängers (2) angeordnet ist, wobei der Kehrwert der ersten Brennweite (fq21) die Summe der Kehrwerte von Gegenstandsweite (g30) und Bildweite (b30) ergibt, d. h. (1/fq21 = 1/g30 + 1/b30).
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß als abbildende Linse (21) eine Zylinderlinse (21) deren Längsachse (31) parallel zur messenden Kante (3) der Bahn (1) verläuft, vorgesehen ist.
5. Vorrichtung nach den Ansprüchen 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Glasplatte (17) und der abbildenden Linse (21) eine Blende (19) mit einer Blendenöffnung (27) einer Breite (b27) und einer Länge (127) angeordnet ist.
6. Vorrichtung nach den Ansprüchen 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl die Breite (b27) als auch die Länge (127) der Blendenöffnung (27) der Blende (19) kleiner ist als die entsprechende Breite (b21) und Länge (121) der Zylinderlinse (21).
7. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Beleuchtungseinrichtung (16) und photoelektrischem Empfänger (2) eine abbildende Linse (33) angeordnet ist, daß diese abbildende Linse (33) im unmittelbaren Bereich ihrer optischen Achse (20) einen exakten Wert ihrer Brennweite (f33) aufweist, daß außerhalb des Bereiches der optischen Achse (20) eine Brennweite (f33′) von dem exakten Wert der Brennweite (f33) abweicht, daß die Hauptebene (37) der Linse (33) in einer Gegenstandsweite (g37) zur Kante (3) der Bahn (1) und einer Bildweite (b37) zur Abbildungsebene (11) des photoelektrischen Empfängers (2) angeordnet ist, wobei der Kehrwert der Brennweite (f33) die Summe der Kehrwerte von Gegen­ standsweite (g37) und Bildweite (b37) ergibt, d. h. (1/f33 = 1/g37 + 1/b37), daß unmittelbar vor der Linse (33) eine Blende (32) mit einer schlitzförmigen Blendenöffnung (34) einer Länge (134) und einer Breite (b34) angeordnet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß als abbildende Linse (33) eine sphärische Linse (33) vorgesehen ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite (b34) der Blendenöffnung (34) 0,2 mm bis 2 mm beträgt und die Länge (134) der Blendenöffnung größer als 2 mm ist.
10. Vorrichtung nach den Ansprüchen 3 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Hauptebene (30; 38) der abbildenden Linse (21; 33) in einer Bildweite (b30; b37), die der doppelten Brennweite (fq21; f33) der abbildenden Linse (21; 33) entspricht, zum photoelektrischen Empfänger (2) angeordnet ist.
11. Vorrichtung nach den Ansprüchen 3 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß ein Objektträger (17) als planparallele Glasplatte (17) ausgebildet ist, und in einer Gegenstandsweite (g30; g37), die der doppelten Brennweite (fq21; f33) der abbildenden Linse (21; 33) entspricht, zur abbildenden Linse (21; 33) angeordnet ist.
12. Vorrichtung nach den Ansprüchen 3 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß vor der abbildenden Linse (21) eine Beleuchtungseinrichtung (16) bestehend aus einer Lichtquelle (8) und einem Kondensor (24) angeordnet ist, daß die Lichtquelle (8) in einem Abstand (a23), der doppelten Brennweite (f24) des Kondensors (24) entspricht zu einer Hauptebene (25) des Kondensors (24), angeordnet ist.
13. Vorrichtung nach den Ansprüchen 3, 7 und 11, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Glasplatte (17) und der abbildenden Linse (21; 33) ein IR-Filter (18) angeordnet ist.
14. Vorrichtung nach den Ansprüchen 3 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß als photoelektrischer Empfänger (2) ein CCD-Zeilensensor (2) vorgesehen ist.
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