DE19532446A1 - Pfandchipgarnitur, insbesondere für Einkaufswagen - Google Patents
Pfandchipgarnitur, insbesondere für EinkaufswagenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Pfandchipgarnitur mit einem Halteteil und einer
daran gehaltenen nach Art einer Münze geformten Pfandmarke.
Die Pfandmarke dient dazu, anstelle einer Geldmünze in Pfandautomaten, bei
spielsweise an Schließvorrichtungen für Einkaufswagen in Supermärkten,
verwendet zu werden. Der Benutzer einer solchen Pfandchipgarnitur ist des
halb nicht darauf angewiesen, stets eine geeignete Münze zur Hand zu haben.
Der Halteteil ist üblicherweise dazu ausgebildet, die Pfandchipgarnitur an ei
nem Schlüsselbund oder dergleichen zu befestigen, kann jedoch auch einfach
dazu dienen, die Pfandchipgarnitur besser von den Geldmünzen zu unter
scheiden, wenn die Pfandchipgarnitur in einer Geldbörse aufbewahrt wird.
Solche Pfandchipgarnituren lassen sich relativ kostengünstig aus Kunststoff
herstellen und eignen sich sehr gut als Werbegabe, da die Oberflächen der
Pfandmarke oder des Halteteils mit einem Werbeaufdruck versehen werden
können.
Bei herkömmlichen Pfandchipgarnituren ist die Pfandmarke lösbar am Halte
teil befestigt. Hierzu weist der Halteteil zwei eigenelastische Zangenarme auf,
die den Rand der Münze umgreifen. Wenn die Münze vom Halteteil gelöst
werden soll, wird sie in Richtung der Zangenöffnung herausgezogen.
Diese Bauweise hat den Nachteil, daß die Pfandmarke leicht verlorengehen
kann, wenn die Klemmkraft der Zangenarme zu gering ist. Wenn andererseits
die Pfandmarke fester geklemmt wird, können die Zangenarme leicht abbre
chen. In beiden Fällen wird die Pfandchipgarnitur unbrauchbar und muß weg
geworfen werden, was zu einer unnötigen Vermehrung des Abfalls führt und
vor allem den Nachteil hat, daß die Werbewirksamkeit aufgrund der geringen
Gebrauchsdauer der Pfandchipgarnitur eingeschränkt ist.
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, eine Pfandchipgarnitur der eingangs ge
nannten Art zu schaffen, die sich durch eine längere Gebrauchsdauer aus
zeichnet und demgemäß eine höhere Werbewirksamkeit besitzen kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den in den unabhängigen Patentan
sprüchen angegebenen Merkmalen gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen und
Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
In einer Ausführungsform der Erfindung ist die Pfandmarke über einen
schmalen Steg einstückig mit dem Halteteil verbunden. Wenn die Pfandmar
ke in den Münzschlitz eines Pfandautomaten eingesteckt wird, um die Freiga
be des Pfandgutes auszulösen, ragt der Halteteil sichtbar aus dem Pfandauto
maten heraus, wodurch die Werbewirksamkeit beträchtlich erhöht wird. Auf
grund der einstückigen Verbindung zwischen Pfandmarke und Halteteil ist
die Haltbarkeit und die Lebensdauer der Pfandchipgarnitur beträchtlich er
höht.
In einer bevorzugten Weiterbildung ist der Halteteil seinerseits als Pfandmar
ke ausgebildet, wobei diese zweite Pfandmarke vorzugsweise einer Münze mit
einem anderen Wert entspricht. So kann beispielsweise ein und dieselbe
Pfandchipgarnitur für verschiedene Pfandautomaten verwendet werden, bei
denen der Pfandwert 1,- DM bzw. 2,- DM beträgt.
Gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung hat der Halteteil die
Form einer Platte mit einer flachen, an die Kontur der Pfandmarke angepaß
ten Vertiefung, in die die Pfandmarke in der Richtung senkrecht zur Platten
ebene einrastbar ist. In diesem Fall erfolgt die Verrastung durch sehr kurze
Rastvorsprünge oder Wülste am Rand der Vertiefung. Auf diese Weise läßt
sich eine sichere und dennoch leicht lösbare Verrastung der Pfandmarke er
reichen, ohne daß die Gefahr besteht, daß die Rastorgane abbrechen. Der
Halteteil kann in diesem Fall mit einer Öse oder einer sonstigen Befesti
gungsvorrichtung zur Befestigung der Pfandchipgarnitur an einem Schlüssel
band oder dergleichen versehen sein.
Die beiden oben beschriebenen Lösungen lassen sich auch vorteilhaft in der
Weise miteinander kombinieren, daß eine Pfandmarke einstückig mit dem
Halteteil ausgebildet und die andere Pfandmarke lösbar in das Halteteil einge
rastet ist. In diesem Fall kann die Pfandchipgarnitur insgesamt in origineller
Weise in Form eines kleinen Männchens gestaltet sein, wobei die an dem
Halteteil ausgebildete Befestigungsvorrichtung durch die Füße des Männ
chens gebildet wird.
Als Werbefläche stehen bei einer solchen Pfandchipgarnitur die Vorder- und
Rückseiten der beiden Pfandmarken sowie die Vorder- und Rückseite des
plattenförmigen Halteteils zur Verfügung, so daß insgesamt trotz kompakter
Gestaltung der Pfandchipgarnitur eine relativ große Werbefläche erreicht
wird.
Gemäß einer weiteren erfindungsgemäßen Lösung wird die Nutzungsdauer
der Pfandchipgarnitur dadurch verlängert, daß diese mit zusätzlichen Funk
tionen ausgestattet wird. Beispielsweise können der Halteteil und/oder die
Pfandmarken mit Beschriftungsflächen versehen sein. Solche Beschriftungs
flächen, die mit allen auf Papier schreibenden Schreibgeräten beschriftbar
sind, können beispielsweise durch geeignete Aufrauhung oder Oberflächenbe
handlung der Kunststofffläche hergestellt werden. Diese Beschriftungsflächen
können beispielsweise zum Aufzeichnen von wichtigen Informationen wie der
Blutgruppe, wichtigen Telefonnummern, Kontonummern und dergleichen
benutzt werden. Im Fall der Pfandchipgarnitur mit lösbarer Pfandmarke kann
das Beschriftungsfeld am Grund der Vertiefung für die Aufnahme der Pfand
marke ausgebildet sein, so daß es bei eingesetzter verdeckt ist und somit die
aufgezeichnete Information nicht ohne weiteres sichtbar ist.
Anstelle von Beschriftungsflächen oder ergänzend dazu können auch reflek
tierende Flächen vorgesehen sein. In diesem Fall kann die Pfandchipgarnitur
sichtbar an der Kleidung getragen werden, so daß der Benutzer im Straßen
verkehr im Dunkeln besser gesehen wird. Weiterhin ist es auch möglich, den
Halteteil als Schlüssellochfinder oder als kleine Taschenlampe auszubilden.
Im folgenden werden bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand
der Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform der Pfandchipgarnitur;
Fig. 2 eine Rückansicht der Pfandchipgarnitur nach Fig. 1;
Fig. 3 und 4 eine Frontansicht und Rückansicht einer Pfandchip
garnitur gemäß einer weiteren Ausführungsform;
Fig. 5 eine drittes Ausführungsbeispiel der Pfandchipgarni
tur;
Fig. 6 und 7 eine Vorderansicht und Rückansicht einer weiteren
Pfandchipgarnitur;
Fig. 8 einen Schnitt durch einen Halteteil der Pfandchipgar
nitur nach Fig. 6;
Fig. 9 eine Pfandchipgarnitur gemäß einem weiteren Ausfüh
rungsbeispiel;
Fig. 10 einen vertikalen Schnitt durch die untere Hälfte des
Halteteils der Pfandchipgarnitur nach Fig. 9;
Fig. 11 eine als Schlüssellochfinder ausgebildete Pfandchip
garnitur;
Fig. 12 eine Pfandchipgarnitur gemäß einem weiteren Ausfüh
rungsbeispiel;
Fig. 13 einen Schnitt durch den Halteteil der Pfandchipgarni
tur nach Fig. 12;
Fig. 14 einen Schnitt durch den Halteteil nach Fig. 12 mit
eingesetzter Pfandmarke; und
Fig. 15 eine Pfandchipgarnitur gemäß einem weiteren Ausfüh
rungsbeispiel.
Die in Fig. 1 gezeigte Pfandchipgarnitur hat insgesamt die Form eines fla
chen, plattenförmigen Chips mit der Kontur eines stilisierten Männchens.
Der Kopf des Männchens ist als Pfandmarke 12 entsprechend einer 1 DM-
Münze ausgebildet und ist über einen Steg 14 mit einem annähernd kreisför
migen Halteteil 16 verbunden. Der Halteteil 16 besitzt eine kreisförmige fla
che Vertiefung 18, in die eine nicht gezeigte weitere Pfandmarke oder eine
2 DM-Münze paßgenau eingesetzt werden kann. Am Rand der Vertiefung 18
sind zwei Rastnocken 20 zur Fixierung der Pfandmarke vorgesehen. Die Füße
22 des Männchens sind mit Ösen 24 versehen, mit denen sich die Pfand
chipgarnitur lösbar an einem Schlüsselring oder dergleichen befestigen läßt.
Zwischen den Füßen 22 befindet sich eine Griffausnehmung 26, die das Her
auslösen der Pfandmarke aus der Vertiefung 18 gestattet. Dabei kann der Hal
teteil 16 an den Füßen 22 gehalten werden, so daß sich der Rastwiderstand
überwinden läßt, ohne daß der schmale Steg 14 zu stark beansprucht wird.
Wenn ein Pfand im Wert von 1,- DM benötigt wird, wird die Pfandmarke 12
in den Münzschlitz eingesteckt, und der Halteteil 16 verbleibt am Pfandauto
maten. Wenn ein Pfand im Wert von 2, - DM benötigt wird, wird die entspre
chende Pfandmarke aus der Vertiefung 18 herausgelöst und in den Münz
schlitz eingeworfen.
Fig. 3 bis 5 zeigen eine andere Pfandchipgarnitur 10, bei der der Halte
teil seinerseits als Pfandmarke 28 ausgebildet ist. Gemäß Fig. 3 ist auf die
Vorderseite der Pfandchipgarnitur ein Werbeaufdruck aufgedruckt oder auf
geprägt während auf der Rückseite gemäß Fig. 4 persönliche Daten des Be
nutzers aufgeprägt oder aufgedruckt sind, beispielsweise die Blutgruppe und
der Name des Benutzers.
Fig. 5 zeigt eine abgewandelte Ausführungsform, bei der die Pfandmarken
12, 28 zumindest einseitig mit beschreibbaren Flächen 30 versehen sind, auf
denen der Benutzer selbst persönliche Daten oder wichtige Informationen
eintragen kann. Außerdem ist hier die als Halteteil dienende Pfandmarke 28
mit einer Öse 32 für einen Schlüsselring 34 versehen.
Fig. 6 bis 8 zeigen eine Ausführungsform, bei der an dem kreisförmigen
Halteteil 16 lediglich ein Aufhänger 36 angebracht ist. Dieser Halteteil ist auf
beiden Seiten mit Vertiefungen 18 zum Einrasten zweier unterschiedliche
großer Münzen oder Pfandmarken 12, 28 versehen. Die Rastbefestigung er
folgt auf die gleiche Weise wie in Fig. 1. Gemäß Fig. 6 ist am Boden der
Ausnehmung 18 eine vom Benutzer beschreibbare Fläche 30 vorgesehen.
Fig. 9 und 10 zeigen eine Ausführungsform, bei der der Halteteil 16 ins
gesamt die Form eines Männchens hat. Die Pfandmarke 12 Ist lösbar im Kopf
des Männchens zu verrasten. Der "Bauch" des Männchens ist in diesem Fall
mit ineinandergeschachtelten Vertiefungen 18, 18′ versehen, in denen zwei
unterschiedlich große Pfandmarken übereinander aufgenommen werden
können. Die Pfandmarken sind dabei mit Hilfe der Rastnocken 20 einzeln
verrastbar.
Fig. 11 zeigt eine abgewandelte Ausführungsform des "Männchens" nach
Fig. 9 und 10, bei der in den Halteteil 16 eine Lichtquelle 38 sowie eine
Knopfbatterie und ein Schalter (nicht gezeigt) integriert sind, so daß diese
Pfandchipgamitur 10 auch als Schlüsselochfinder oder Taschenlampe benutzt
werden kann.
In einer weiteren, nicht gezeigten Ausführungsform sind die Vorder- und
Rückseite des Männchens, beispielsweise die Rückseite des Halteteils 16
und die Vorderseiten der darin eingerasteten Pfandmarken 12, 28, reflektie
rend ausgebildet, beispielsweise durch Beschichtung mit einer reflektieren
den Folie oder dergleichen. In dieser Ausführungsform kann die Pfandchip
garnitur als Reflektor zur Erhöhung der Sicherheit von Fußgängern im Stra
ßenverkehr benutzt werden.
Fig. 12 bis 14 zeigen eine Abwandlung der Pfandchipgarnitur nach Fig.
1, bei der die Verrastung der lösbaren Pfandmarke 28 nicht am Rand des
Halteteils 16 erfolgt, sondern mit Hilfe eines mittig auf dem Boden der Ver
tiefung 18 angeordneten Dorns 40, der in ein entsprechendes Loch 42 der
Pfandmarke eingreift. Durch dieses Loch wird die Funktionsfähigkeit der
Pfandmarke nicht beeinträchtigt. Diese Ausführungsform hat den Vorteil, daß
mehrere unterschiedlich große Pfandmarken, ggf. auch gleichzeitig, überein
anderliegend, in ein und derselben Vertiefung 18 untergebracht werden kön
nen. Die Pfandmarken besitzen in diesem Fall unterschiedliche Außendurch
messer, doch hat das Loch 42 bei allen Pfandmarken denselben Durchmes
ser, so daß sie an dem Dorn 40 verrastbar sind.
Fig. 15 zeigt schließlich eine weitere Ausführungsform, bei der die Befesti
gung der Pfandmarke 28 mit Hilfe eines in den Boden der Vertiefung 18 in
tegrierten Magneten 44 erfolgt, der mit einem in die Pfandmarke 28 inte
grierten ferromagnetischen Körper oder Magneten 46 zusammenwirkt.
Claims (12)
1. Pfandchipgarnitur mit einem Halteteil (16) und einer nach Art einer
Geldmünze geformten Pfandmarke (12), dadurch gekennzeichnet, daß die
Pfandmarke (12) durch einen von ihrem Rand ausgehenden schmalen Steg
(14) einstückig mit dem Halteteil (16) verbunden ist.
2. Pfandchipgarnitur nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 oder nach An
spruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Halteteil (16) plattenförmig aus
gebildet und mit einer Vertiefung (18) versehen ist, in welcher eine Pfand
marke (24) in der Richtung senkrecht zur Plattenebene einrastbar ist.
3. Pfandchipgarnitur nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch am Rand der
Vertiefung (18) angeordnete Rastnocken (20).
4. Pfandchipgarnitur nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß am
Boden der Vertiefung (18) mittig ein Dom (40) vorgesehen ist und daß die
Pfandmarke (28) ein Loch (42) aufweist, in das der Dom (40) verrastend ein
greift.
5. Pfandchipgarnitur nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 oder nach An
spruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Halteteil (16) plattenförmig aus
gebildet und mit einer Vertiefung (18) versehen ist, in welcher eine Pfand
marke (28) magnetisch gehalten ist.
6. Pfandchipgarnitur nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekenn
zeichnet, daß der plattenförmige Halteteil (16) auf beiden entgegengesetzten
Seiten mit Vertiefungen (18) zur Aufnahme von Pfandmarken versehen ist.
7. Pfandchipgarnitur nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Ausnehmung (18, 18′) zur Aufnahme mehrerer übereinan
derliegender Pfandmarken ausgebildet ist.
8. Pfandchipgarnitur nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß sich
im Boden der Ausnehmung (18) eine tiefere Ausnehmung (18′) mit kleine
rem Durchmesser befindet.
9. Pfandchipgarnitur nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß sie insgesamt die Form eines Männchens mit Kopf, Bauch und
Füßen hat, wobei sich die Ausnehmung (18) im Bauch des Männchens befin
det und die Füße (22) mit Befestigungseinrichtungen (24) zur Befestigung
der Pfandchipgarnitur an einem anderen Gegenstand versehen sind.
10. Pfandchipgarnitur nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 oder nach ei
nem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Hal
teteil (16) und/oder der Pfandmarke (12, 28) eine beschreibbare Fläche aus
gebildet ist.
11. Pfandchipgarnitur nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 oder einem der
vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Halteteil
(16) und/oder der Pfandmarke (12, 28) mindestens eine reflektierende Flä
che vorgesehen ist.
12. Pfandchipgarnitur nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 oder einem der
vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine in den Halteteil (16)
integrierte Lichtquelle (38) mit zugehöriger Spannungsversorgung und Schal
ter.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19532446A DE19532446C2 (de) | 1994-09-07 | 1995-09-04 | Pfandchipgarnitur, insbesondere für Einkaufswagen |
Applications Claiming Priority (6)
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Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19532446A1 true DE19532446A1 (de) | 1996-11-21 |
| DE19532446C2 DE19532446C2 (de) | 1999-10-14 |
Family
ID=27511880
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19532446A Expired - Fee Related DE19532446C2 (de) | 1994-09-07 | 1995-09-04 | Pfandchipgarnitur, insbesondere für Einkaufswagen |
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