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DE19532446A1 - Pfandchipgarnitur, insbesondere für Einkaufswagen - Google Patents

Pfandchipgarnitur, insbesondere für Einkaufswagen

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DE19532446A1 DE19532446A DE19532446A DE19532446A1 DE 19532446 A1 DE19532446 A1 DE 19532446A1 DE 19532446 A DE19532446 A DE 19532446A DE 19532446 A DE19532446 A DE 19532446A DE 19532446 A1 DE19532446 A1 DE 19532446A1
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Description

Die Erfindung betrifft eine Pfandchipgarnitur mit einem Halteteil und einer daran gehaltenen nach Art einer Münze geformten Pfandmarke.
Die Pfandmarke dient dazu, anstelle einer Geldmünze in Pfandautomaten, bei­ spielsweise an Schließvorrichtungen für Einkaufswagen in Supermärkten, verwendet zu werden. Der Benutzer einer solchen Pfandchipgarnitur ist des­ halb nicht darauf angewiesen, stets eine geeignete Münze zur Hand zu haben. Der Halteteil ist üblicherweise dazu ausgebildet, die Pfandchipgarnitur an ei­ nem Schlüsselbund oder dergleichen zu befestigen, kann jedoch auch einfach dazu dienen, die Pfandchipgarnitur besser von den Geldmünzen zu unter­ scheiden, wenn die Pfandchipgarnitur in einer Geldbörse aufbewahrt wird.
Solche Pfandchipgarnituren lassen sich relativ kostengünstig aus Kunststoff herstellen und eignen sich sehr gut als Werbegabe, da die Oberflächen der Pfandmarke oder des Halteteils mit einem Werbeaufdruck versehen werden können.
Bei herkömmlichen Pfandchipgarnituren ist die Pfandmarke lösbar am Halte­ teil befestigt. Hierzu weist der Halteteil zwei eigenelastische Zangenarme auf, die den Rand der Münze umgreifen. Wenn die Münze vom Halteteil gelöst werden soll, wird sie in Richtung der Zangenöffnung herausgezogen.
Diese Bauweise hat den Nachteil, daß die Pfandmarke leicht verlorengehen kann, wenn die Klemmkraft der Zangenarme zu gering ist. Wenn andererseits die Pfandmarke fester geklemmt wird, können die Zangenarme leicht abbre­ chen. In beiden Fällen wird die Pfandchipgarnitur unbrauchbar und muß weg­ geworfen werden, was zu einer unnötigen Vermehrung des Abfalls führt und vor allem den Nachteil hat, daß die Werbewirksamkeit aufgrund der geringen Gebrauchsdauer der Pfandchipgarnitur eingeschränkt ist.
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, eine Pfandchipgarnitur der eingangs ge­ nannten Art zu schaffen, die sich durch eine längere Gebrauchsdauer aus­ zeichnet und demgemäß eine höhere Werbewirksamkeit besitzen kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den in den unabhängigen Patentan­ sprüchen angegebenen Merkmalen gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
In einer Ausführungsform der Erfindung ist die Pfandmarke über einen schmalen Steg einstückig mit dem Halteteil verbunden. Wenn die Pfandmar­ ke in den Münzschlitz eines Pfandautomaten eingesteckt wird, um die Freiga­ be des Pfandgutes auszulösen, ragt der Halteteil sichtbar aus dem Pfandauto­ maten heraus, wodurch die Werbewirksamkeit beträchtlich erhöht wird. Auf­ grund der einstückigen Verbindung zwischen Pfandmarke und Halteteil ist die Haltbarkeit und die Lebensdauer der Pfandchipgarnitur beträchtlich er­ höht.
In einer bevorzugten Weiterbildung ist der Halteteil seinerseits als Pfandmar­ ke ausgebildet, wobei diese zweite Pfandmarke vorzugsweise einer Münze mit einem anderen Wert entspricht. So kann beispielsweise ein und dieselbe Pfandchipgarnitur für verschiedene Pfandautomaten verwendet werden, bei denen der Pfandwert 1,- DM bzw. 2,- DM beträgt.
Gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung hat der Halteteil die Form einer Platte mit einer flachen, an die Kontur der Pfandmarke angepaß­ ten Vertiefung, in die die Pfandmarke in der Richtung senkrecht zur Platten­ ebene einrastbar ist. In diesem Fall erfolgt die Verrastung durch sehr kurze Rastvorsprünge oder Wülste am Rand der Vertiefung. Auf diese Weise läßt sich eine sichere und dennoch leicht lösbare Verrastung der Pfandmarke er­ reichen, ohne daß die Gefahr besteht, daß die Rastorgane abbrechen. Der Halteteil kann in diesem Fall mit einer Öse oder einer sonstigen Befesti­ gungsvorrichtung zur Befestigung der Pfandchipgarnitur an einem Schlüssel­ band oder dergleichen versehen sein.
Die beiden oben beschriebenen Lösungen lassen sich auch vorteilhaft in der Weise miteinander kombinieren, daß eine Pfandmarke einstückig mit dem Halteteil ausgebildet und die andere Pfandmarke lösbar in das Halteteil einge­ rastet ist. In diesem Fall kann die Pfandchipgarnitur insgesamt in origineller Weise in Form eines kleinen Männchens gestaltet sein, wobei die an dem Halteteil ausgebildete Befestigungsvorrichtung durch die Füße des Männ­ chens gebildet wird.
Als Werbefläche stehen bei einer solchen Pfandchipgarnitur die Vorder- und Rückseiten der beiden Pfandmarken sowie die Vorder- und Rückseite des plattenförmigen Halteteils zur Verfügung, so daß insgesamt trotz kompakter Gestaltung der Pfandchipgarnitur eine relativ große Werbefläche erreicht wird.
Gemäß einer weiteren erfindungsgemäßen Lösung wird die Nutzungsdauer der Pfandchipgarnitur dadurch verlängert, daß diese mit zusätzlichen Funk­ tionen ausgestattet wird. Beispielsweise können der Halteteil und/oder die Pfandmarken mit Beschriftungsflächen versehen sein. Solche Beschriftungs­ flächen, die mit allen auf Papier schreibenden Schreibgeräten beschriftbar sind, können beispielsweise durch geeignete Aufrauhung oder Oberflächenbe­ handlung der Kunststofffläche hergestellt werden. Diese Beschriftungsflächen können beispielsweise zum Aufzeichnen von wichtigen Informationen wie der Blutgruppe, wichtigen Telefonnummern, Kontonummern und dergleichen benutzt werden. Im Fall der Pfandchipgarnitur mit lösbarer Pfandmarke kann das Beschriftungsfeld am Grund der Vertiefung für die Aufnahme der Pfand­ marke ausgebildet sein, so daß es bei eingesetzter verdeckt ist und somit die aufgezeichnete Information nicht ohne weiteres sichtbar ist.
Anstelle von Beschriftungsflächen oder ergänzend dazu können auch reflek­ tierende Flächen vorgesehen sein. In diesem Fall kann die Pfandchipgarnitur sichtbar an der Kleidung getragen werden, so daß der Benutzer im Straßen­ verkehr im Dunkeln besser gesehen wird. Weiterhin ist es auch möglich, den Halteteil als Schlüssellochfinder oder als kleine Taschenlampe auszubilden.
Im folgenden werden bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform der Pfandchipgarnitur;
Fig. 2 eine Rückansicht der Pfandchipgarnitur nach Fig. 1;
Fig. 3 und 4 eine Frontansicht und Rückansicht einer Pfandchip­ garnitur gemäß einer weiteren Ausführungsform;
Fig. 5 eine drittes Ausführungsbeispiel der Pfandchipgarni­ tur;
Fig. 6 und 7 eine Vorderansicht und Rückansicht einer weiteren Pfandchipgarnitur;
Fig. 8 einen Schnitt durch einen Halteteil der Pfandchipgar­ nitur nach Fig. 6;
Fig. 9 eine Pfandchipgarnitur gemäß einem weiteren Ausfüh­ rungsbeispiel;
Fig. 10 einen vertikalen Schnitt durch die untere Hälfte des Halteteils der Pfandchipgarnitur nach Fig. 9;
Fig. 11 eine als Schlüssellochfinder ausgebildete Pfandchip­ garnitur;
Fig. 12 eine Pfandchipgarnitur gemäß einem weiteren Ausfüh­ rungsbeispiel;
Fig. 13 einen Schnitt durch den Halteteil der Pfandchipgarni­ tur nach Fig. 12;
Fig. 14 einen Schnitt durch den Halteteil nach Fig. 12 mit eingesetzter Pfandmarke; und
Fig. 15 eine Pfandchipgarnitur gemäß einem weiteren Ausfüh­ rungsbeispiel.
Die in Fig. 1 gezeigte Pfandchipgarnitur hat insgesamt die Form eines fla­ chen, plattenförmigen Chips mit der Kontur eines stilisierten Männchens. Der Kopf des Männchens ist als Pfandmarke 12 entsprechend einer 1 DM- Münze ausgebildet und ist über einen Steg 14 mit einem annähernd kreisför­ migen Halteteil 16 verbunden. Der Halteteil 16 besitzt eine kreisförmige fla­ che Vertiefung 18, in die eine nicht gezeigte weitere Pfandmarke oder eine 2 DM-Münze paßgenau eingesetzt werden kann. Am Rand der Vertiefung 18 sind zwei Rastnocken 20 zur Fixierung der Pfandmarke vorgesehen. Die Füße 22 des Männchens sind mit Ösen 24 versehen, mit denen sich die Pfand­ chipgarnitur lösbar an einem Schlüsselring oder dergleichen befestigen läßt. Zwischen den Füßen 22 befindet sich eine Griffausnehmung 26, die das Her­ auslösen der Pfandmarke aus der Vertiefung 18 gestattet. Dabei kann der Hal­ teteil 16 an den Füßen 22 gehalten werden, so daß sich der Rastwiderstand überwinden läßt, ohne daß der schmale Steg 14 zu stark beansprucht wird.
Wenn ein Pfand im Wert von 1,- DM benötigt wird, wird die Pfandmarke 12 in den Münzschlitz eingesteckt, und der Halteteil 16 verbleibt am Pfandauto­ maten. Wenn ein Pfand im Wert von 2, - DM benötigt wird, wird die entspre­ chende Pfandmarke aus der Vertiefung 18 herausgelöst und in den Münz­ schlitz eingeworfen.
Fig. 3 bis 5 zeigen eine andere Pfandchipgarnitur 10, bei der der Halte­ teil seinerseits als Pfandmarke 28 ausgebildet ist. Gemäß Fig. 3 ist auf die Vorderseite der Pfandchipgarnitur ein Werbeaufdruck aufgedruckt oder auf­ geprägt während auf der Rückseite gemäß Fig. 4 persönliche Daten des Be­ nutzers aufgeprägt oder aufgedruckt sind, beispielsweise die Blutgruppe und der Name des Benutzers.
Fig. 5 zeigt eine abgewandelte Ausführungsform, bei der die Pfandmarken 12, 28 zumindest einseitig mit beschreibbaren Flächen 30 versehen sind, auf denen der Benutzer selbst persönliche Daten oder wichtige Informationen eintragen kann. Außerdem ist hier die als Halteteil dienende Pfandmarke 28 mit einer Öse 32 für einen Schlüsselring 34 versehen.
Fig. 6 bis 8 zeigen eine Ausführungsform, bei der an dem kreisförmigen Halteteil 16 lediglich ein Aufhänger 36 angebracht ist. Dieser Halteteil ist auf beiden Seiten mit Vertiefungen 18 zum Einrasten zweier unterschiedliche großer Münzen oder Pfandmarken 12, 28 versehen. Die Rastbefestigung er­ folgt auf die gleiche Weise wie in Fig. 1. Gemäß Fig. 6 ist am Boden der Ausnehmung 18 eine vom Benutzer beschreibbare Fläche 30 vorgesehen.
Fig. 9 und 10 zeigen eine Ausführungsform, bei der der Halteteil 16 ins­ gesamt die Form eines Männchens hat. Die Pfandmarke 12 Ist lösbar im Kopf des Männchens zu verrasten. Der "Bauch" des Männchens ist in diesem Fall mit ineinandergeschachtelten Vertiefungen 18, 18′ versehen, in denen zwei unterschiedlich große Pfandmarken übereinander aufgenommen werden können. Die Pfandmarken sind dabei mit Hilfe der Rastnocken 20 einzeln verrastbar.
Fig. 11 zeigt eine abgewandelte Ausführungsform des "Männchens" nach Fig. 9 und 10, bei der in den Halteteil 16 eine Lichtquelle 38 sowie eine Knopfbatterie und ein Schalter (nicht gezeigt) integriert sind, so daß diese Pfandchipgamitur 10 auch als Schlüsselochfinder oder Taschenlampe benutzt werden kann.
In einer weiteren, nicht gezeigten Ausführungsform sind die Vorder- und Rückseite des Männchens, beispielsweise die Rückseite des Halteteils 16 und die Vorderseiten der darin eingerasteten Pfandmarken 12, 28, reflektie­ rend ausgebildet, beispielsweise durch Beschichtung mit einer reflektieren­ den Folie oder dergleichen. In dieser Ausführungsform kann die Pfandchip­ garnitur als Reflektor zur Erhöhung der Sicherheit von Fußgängern im Stra­ ßenverkehr benutzt werden.
Fig. 12 bis 14 zeigen eine Abwandlung der Pfandchipgarnitur nach Fig. 1, bei der die Verrastung der lösbaren Pfandmarke 28 nicht am Rand des Halteteils 16 erfolgt, sondern mit Hilfe eines mittig auf dem Boden der Ver­ tiefung 18 angeordneten Dorns 40, der in ein entsprechendes Loch 42 der Pfandmarke eingreift. Durch dieses Loch wird die Funktionsfähigkeit der Pfandmarke nicht beeinträchtigt. Diese Ausführungsform hat den Vorteil, daß mehrere unterschiedlich große Pfandmarken, ggf. auch gleichzeitig, überein­ anderliegend, in ein und derselben Vertiefung 18 untergebracht werden kön­ nen. Die Pfandmarken besitzen in diesem Fall unterschiedliche Außendurch­ messer, doch hat das Loch 42 bei allen Pfandmarken denselben Durchmes­ ser, so daß sie an dem Dorn 40 verrastbar sind.
Fig. 15 zeigt schließlich eine weitere Ausführungsform, bei der die Befesti­ gung der Pfandmarke 28 mit Hilfe eines in den Boden der Vertiefung 18 in­ tegrierten Magneten 44 erfolgt, der mit einem in die Pfandmarke 28 inte­ grierten ferromagnetischen Körper oder Magneten 46 zusammenwirkt.

Claims (12)

1. Pfandchipgarnitur mit einem Halteteil (16) und einer nach Art einer Geldmünze geformten Pfandmarke (12), dadurch gekennzeichnet, daß die Pfandmarke (12) durch einen von ihrem Rand ausgehenden schmalen Steg (14) einstückig mit dem Halteteil (16) verbunden ist.
2. Pfandchipgarnitur nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 oder nach An­ spruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Halteteil (16) plattenförmig aus­ gebildet und mit einer Vertiefung (18) versehen ist, in welcher eine Pfand­ marke (24) in der Richtung senkrecht zur Plattenebene einrastbar ist.
3. Pfandchipgarnitur nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch am Rand der Vertiefung (18) angeordnete Rastnocken (20).
4. Pfandchipgarnitur nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß am Boden der Vertiefung (18) mittig ein Dom (40) vorgesehen ist und daß die Pfandmarke (28) ein Loch (42) aufweist, in das der Dom (40) verrastend ein­ greift.
5. Pfandchipgarnitur nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 oder nach An­ spruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Halteteil (16) plattenförmig aus­ gebildet und mit einer Vertiefung (18) versehen ist, in welcher eine Pfand­ marke (28) magnetisch gehalten ist.
6. Pfandchipgarnitur nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der plattenförmige Halteteil (16) auf beiden entgegengesetzten Seiten mit Vertiefungen (18) zur Aufnahme von Pfandmarken versehen ist.
7. Pfandchipgarnitur nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Ausnehmung (18, 18′) zur Aufnahme mehrerer übereinan­ derliegender Pfandmarken ausgebildet ist.
8. Pfandchipgarnitur nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß sich im Boden der Ausnehmung (18) eine tiefere Ausnehmung (18′) mit kleine­ rem Durchmesser befindet.
9. Pfandchipgarnitur nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß sie insgesamt die Form eines Männchens mit Kopf, Bauch und Füßen hat, wobei sich die Ausnehmung (18) im Bauch des Männchens befin­ det und die Füße (22) mit Befestigungseinrichtungen (24) zur Befestigung der Pfandchipgarnitur an einem anderen Gegenstand versehen sind.
10. Pfandchipgarnitur nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 oder nach ei­ nem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Hal­ teteil (16) und/oder der Pfandmarke (12, 28) eine beschreibbare Fläche aus­ gebildet ist.
11. Pfandchipgarnitur nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 oder einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Halteteil (16) und/oder der Pfandmarke (12, 28) mindestens eine reflektierende Flä­ che vorgesehen ist.
12. Pfandchipgarnitur nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 oder einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine in den Halteteil (16) integrierte Lichtquelle (38) mit zugehöriger Spannungsversorgung und Schal­ ter.
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