DE9114589U1 - Schlüsselanhänger - Google Patents
SchlüsselanhängerInfo
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Classifications
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A44—HABERDASHERY; JEWELLERY
- A44B—BUTTONS, PINS, BUCKLES, SLIDE FASTENERS, OR THE LIKE
- A44B15/00—Key-rings
- A44B15/005—Fobs
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A45—HAND OR TRAVELLING ARTICLES
- A45C—PURSES; LUGGAGE; HAND CARRIED BAGS
- A45C1/00—Purses; Money-bags; Wallets
- A45C1/02—Purses
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A45—HAND OR TRAVELLING ARTICLES
- A45C—PURSES; LUGGAGE; HAND CARRIED BAGS
- A45C1/00—Purses; Money-bags; Wallets
- A45C1/10—Money-bags for conductors or like people; Money-bags with rigid coin-holders
- A45C2001/102—Rigid coin-holders
- A45C2001/104—Rigid coin-holders with one or more recesses for receiving a coin, i.e. each recess receiving one single coin
Landscapes
- Purses, Travelling Bags, Baskets, Or Suitcases (AREA)
Description
PATENTANWÄLTE · HEMMERICH · MÜLLER · GROSSE · POLLMEIER · VALENTIN - 1 -
18. November 1991 =.ni 76 228
Fritz Koblenzer, Burgholdinghauser Weg 29, 5910 Kreuztal-Littfeld
Schlüsselanhänger
Die Neuerung betrifft einen Schlüsselanhänger mit einem mit einer
kreisförmigen Durchbrechung ausgestatteten Körper und einem in
Führungen desselben verschiebbaren Teil.
Verbreitet werden Schlüsselanhänger verwendet, bei denen in einem Körper ein Teil, bspw. ein durchsichtiger Schieber, bewegbar ist,
der bspw. unterlegte Namens- oder Bezeichnungsschilder der Sicht freigibt. Weiterhin sind Schlüsselanhänger bekannt, die mit
plastisch geformten und/oder durch Farbauftrag hervorgehobenen Werbeangaben versehen sind, und verbreitet werden auch Schlüsselanhänger
verwendet, die durch die auffällige Darstellung von für Automobile gebräuchlichen Warenzeichen den Status des Benutzers
kennzeichnen und gleichzeitig werbend wirken.
Daneben sind Behältnisse für Münzen in Verbindung mit Kraftfahrzeugen
bekannt, um stets einen Vorrat an Parkmünzen, bspw. Groschen und/oder Fünfzigern, bereitzuhalten. Diese letzteren
Münzbehälter werden vielfach als je Ausnehmung mehrere Münzen fassende Boxen ausgeführt, die vermittels von Permanentmagneten
oder Klebestreifen im Kraftfahrzeug leicht anzubringen sind, und es sind auch schon aus Kunststoff bestehende Parkscheiben mit
einem Münzen fassenden Schacht ausgestattet.
Die vorliegende Neuerung geht von der Aufgabe aus, Hausfrauen und
PATENTANWÄLTE · HEMMERICH · MÜLLER · GROSSE · HOLlMEIER · VALENTIN - 2 -
Reisenden das Mitführen von 1-DM-Münzen zu sichern, die bei den
neuerdings verbreitet benutzten Sicherungssystemen von Einkaufswagen in Selbstbedienungsgeschäften und Gepäckkarren in Bahnhofsbereichen
erforderlich sind. Diese Sicherungssysteme verwenden verbreitet einen Stecker, der verriegelbar in eine Muffe einführbar
ist, deren Riegel sich nur durch Eindrücken eines mit einem 1-DM-Stück zu bestückenden Schiebers entSperren läßt.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Schutzanspruches 1 gelöst: Ein Schlüsselanhänger wird so ausgebildet, daß in ihm,
leicht entnehmbar, die zum Entsperren benötigte 1-DM-Münze unterbringbar ist, und ein üblicher, mit einem Anhänger ausstattbarer
Schlüsselbund gehört ja zu den Gegenständen, die man bei Geschäftsbesuchen und Reisen stets mit sich führt, während auch
bei bestem Vorsatz nur zu oft ein für diese Entsperrungszwecke
im Portmonnaie reserviertes Münzstück bei allfälligen Geldausgaben
mit ausgegeben wird und beim Betreten eines Selbstbedienungsgeschäftes es demnach erst erforderlich wird, an der Kasse bzw.
Wechselkasse Geld einzutauschen, ehe ein Einkaufswagen benutzbar
wird.
Zweckmäßige und vorteilhafte Weiterbildungen der Neuerung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Im einzelnen sind die Merkmale der Neuerung anhand von Ausführungsbeispielen
in Verbindung mit diese darstellenden Zeichnungen erläutert. Es zeigen hierbei:
Figur 1 die Aufsicht auf einen Schlüsselanhänger,
Figur 2 die Seitenansicht des Schlüsselanhängers nach Fig. 1,
PATENTANWÄLTE · HEMMERICH · MÜLLER · GROSSE · POLLMEIER · VALENTIN - 3 -
Figur 3 die Stirnansicht des Schlüsselanhängers nach Fig. 1, und
Figur 4 die perspektivische Ansicht auf einen variierten, geöffneten Schlüsselanhänger.
In den Fig. 1 bis 3 ist der Körper 1 eines Schlüsselanhängers gezeigt, der kastenartig ausgebildet ist und durch eine in
Führungsleisten 2 verschiebbare Deckplatte 3 verschließbar ist. Eine mit einer Durchbrechung 4 versehene Lasche 5 dient zum
Hindurchziehen eines Schlüsselringes, einer Verbindungskette für Schlüssel oder einer Verbindungskette zu einem Schlüsselring.
Das Ausschieben der Deckplatte 3 wird durch eine in deren Oberseite
eingearbeitete Griffmulde 6 erleichtert, die zur Verbesserung der Handhabung geriffelt ausgeführt ist. Nach mindestens
teilweisem Ausschieben der Deckplatte 3 wird eine von dieser abgedeckte zylindrische Ausnehmung 7 freigegeben, deren Höhe die
Höhe einer 1-DM-Münze geringfügig überschreitet, und deren
Durchmesser den der Münze geringfügig übersteigt, so daß eine solche Münze leicht entnehmbar ist.
Damit ist gesichert, daß der Schlüsselanhänger mit dem gesamten Schlüsselbund beim Betreten eines Selbstbedienungsgeschäftes
ebenso vorhanden ist wie beim Antritt einer Reise, so daß einer der am Stellplatz angeketteten Einkaufswagen durch Einführen
einer 1-DM-Münze ohne weiteres benutzbar ist, und nach dem Wiederabstellen des Einkaufswagens nach Tätigen des Einkaufes
wird das beim Anketten wieder frei werdende 1-DM-Stück für die nächste Verwendung im Schlüsselanhänger untergebracht.
Veranschaulicht wird ein variierter Schlüsselanhänger in der
PATENTANWÄLTE · HEMMERICH · MÜLLER · ÜRÜSSE · POLLWiEIER · VALENTIN - 4 -
perspektivischen Darstellung der Fig. 4 in geöffnetem Zustande nach Entnahme des 1-DM-Stückes. Die Deckplatte 3 steht, zu über
zwei Drittel herausgezogen, frei über den Körper 1 hinaus und gibt die Ausnehmung 7 der Münze frei. Stirnseitig ist der Körper
hier mit einem Ansatz 9 mit der Durchbrechung 4 zur Aufnahme des Schlüsselringes oder eines Verbindungsgliedes zu diesem ausgestattet,
so daß dieser beim Aufziehen der Deckplatte 3 völlig aus
deren Bewegungsbahn genommen ist.
Die Deckplatte 3 ist zusätzlich an deren Unterseite mit Nocken 8 ausgestattet, die beim Einschieben der Deckplatte in entsprechende
Ausnehmungen des Körpers 1 eingreifen und eine einrastende Verschlußsicherung darstellen.
Darüber hinaus ist es möglich, den Hub der Deckplatte 3 zu begrenzen, indem deren innerhalb des Körpers 1 verbleibende Teil
entweder mit verbreiterten Führungsleisten oder deren Ansatz ausgestattet ist und auch der Körper entsprechend verbreiterte
Ausnehmungen aufweist, oder indem die Deckplatte 3 bspw. auf ihrer Unterseite einen Nocken aufweist, der in einer entsprechenden
bahnartigen Ausnehmung der inneren oberen Fläche des Körpers 1 zu laufen vermag, die sich nicht bis zum linksseitig dargestellten
Ende des Körpers 1 fortsetzt und damit eine Begrenzung der Verschiebung durch Anschlag bewirkt.
Die freien Flächen, insbesondere die Grundflächen sowohl des Körpers 1 als auch der Deckplatte 3 lassen sich als Werbeträger
nutzen, wobei Schrift- und/oder Warenzeichen sowohl erhaben als auch vertieft ausgeführt sein können und darüber hinaus durch
einen Farbauftrag verdeutlicht werden können. In allen diesen Fällen wird das gesteckte Ziel erreicht, beim Betreten eines
Selbstbedienungsgeschäftes oder eines Bahnhofes das zur Benutzung
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eines Einkaufswagens bzw. Gepäckwagens benötige Markstück sofort
und ohne Verzug zur Hand zu haben.
Der Gegenstand der Neuerung läßt sich weiter variieren. So können die einander gegenüberliegenden Enden des Körpers und/oder der
Deckplatte bis zur Halbkreisform abgerundet verlaufen, und es ist auch möglich, statt einer mit einer Durchbrechung ausgestatteten
Lasche oder eines entsprechenden Ansatzes einen aus Draht gebogenen verschwenkbaren Bügel zu verwenden, dessen beide abgebogenen
Enden schwenkbar in gleichachsigen, von entgegengesetzten Seiten in den Körper eingebrachten Sacklöchern schwenkbar gehalten sind
Claims (7)
1. Schlüsselanhänger mit einem mit einer kreisförmigen Durchbrechung
ausgestatteten Körper und einem in Führungen desselben verschiebbaren Teil,
dadurch gekennzeichnet,
daß der verschiebbare Teil als im Körper (1) geführt verschiebbare Deckplatte (3) ausgebildet ist und der Körper auf seiner der Deckplatte zugewandten Seite eine zylindrische Ausnehmung (7) aufweist, deren Durchmesser und Tiefe den Durchmesser und die Tiefe eines 1-DM-Stückes geringfügig überschreiten.
daß der verschiebbare Teil als im Körper (1) geführt verschiebbare Deckplatte (3) ausgebildet ist und der Körper auf seiner der Deckplatte zugewandten Seite eine zylindrische Ausnehmung (7) aufweist, deren Durchmesser und Tiefe den Durchmesser und die Tiefe eines 1-DM-Stückes geringfügig überschreiten.
2. Schlüsselanhänger nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Deckplatte (3) sowie der Körper (1) einen rechteckigen
Grundriß aufweisen und der Körper einen die Durchbrechung (4) aufweisenden, im wesentlichen trapezförmigen
Ansatz (5, 9) aufweist.
3. Schlüsselanhänger nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Körper (1) Sacklöcher zum Eingriff eines Drahtbügels aufweist.
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4. Schlüsselanhänger nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Deckplatte (3) eine vorzugsweise oberflächenstrukturierte
Griffmulde (6) aufweist.
5. Schlüsselanhänger nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß einander zugewandte Flächen des Körpers (1) und der Deckplatte (3) in deren Grundstellung formschlüssig rastend
ineinandergreifende flache Erhebungen bzw. Ausnehmungen aufweisen.
6. Schlüsselanhänger nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß aufeinanderliegende Flächen des Körpers (1) und der
Deckplatte (3) deren Verschiebeweg begrenzende, in Ausnehmungen gleitende Vorsprünge aufweisen.
7. Schlüsselanhänger nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die exponierten Grundflächen des Körpers (1) und/oder
der Deckplatte (3) als Werbungsträger ausgebildet sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE9114589U DE9114589U1 (de) | 1991-09-25 | 1991-11-23 | Schlüsselanhänger |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE9114450 | 1991-09-25 | ||
| DE9114589U DE9114589U1 (de) | 1991-09-25 | 1991-11-23 | Schlüsselanhänger |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE9114589U1 true DE9114589U1 (de) | 1992-02-20 |
Family
ID=25958876
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE9114589U Expired - Lifetime DE9114589U1 (de) | 1991-09-25 | 1991-11-23 | Schlüsselanhänger |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE9114589U1 (de) |
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE9300957U1 (de) * | 1993-01-14 | 1993-03-18 | HP Haushaltprodukte GmbH, 5430 Montabaur | Vorrichtung zum Aufnehmen und Bereithalten scheibenförmiger Körper |
| DE4325536A1 (de) * | 1993-07-29 | 1995-02-02 | Brandl Erika | Schlüsselanhänger |
| DE29805814U1 (de) * | 1998-03-31 | 1998-07-09 | Bax, Roland, 85283 Wolnzach | Schlüsselanhänger |
| DE102006031925A1 (de) * | 2006-07-08 | 2008-01-10 | Wilhelm Kreutz | Schlüsselanhänger für weltweite Einkaufswagenmünzen |
-
1991
- 1991-11-23 DE DE9114589U patent/DE9114589U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (5)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE9300957U1 (de) * | 1993-01-14 | 1993-03-18 | HP Haushaltprodukte GmbH, 5430 Montabaur | Vorrichtung zum Aufnehmen und Bereithalten scheibenförmiger Körper |
| DE4325536A1 (de) * | 1993-07-29 | 1995-02-02 | Brandl Erika | Schlüsselanhänger |
| DE29805814U1 (de) * | 1998-03-31 | 1998-07-09 | Bax, Roland, 85283 Wolnzach | Schlüsselanhänger |
| DE102006031925A1 (de) * | 2006-07-08 | 2008-01-10 | Wilhelm Kreutz | Schlüsselanhänger für weltweite Einkaufswagenmünzen |
| DE102006031925B4 (de) * | 2006-07-08 | 2009-01-29 | Wilhelm Kreutz | Schlüsselanhänger für weltweite Einkaufswagenmünzen |
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