DE19529571A1 - Bediengerät - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Bediengerät mit einem oder mehreren Bedienelementen nach
dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Es gibt für nahezu alle elektrischen Geräte separate oder integrierte Bediengeräte, die
je nach der Vielzahl der durch dieses Bediengerät zu bedienenden Funktionen des
elektrischen Gerätes unterschiedlich komplex zu handhaben sind. Aufgrund der
komplexen Bedienungsweise treten immer wieder Bedienungsfehler auf, die teilweise
die Funktion des elektrischen Gerätes in Frage stellen können. Weiterhin erfordert die
Bedienung derartig komplexer Geräte ein hohes Maß an Aufmerksamkeit, die der
Benutzer am Beispiel der Bedienung eines Autoradios im Fahrzeug für das alleinige
Bedienen nicht aufbringen kann ohne die Übersicht und Aufmerksamkeit für den
Verkehr zumindest kurzzeitig zu verlieren.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Bediengerät zu schaffen, das eine
möglichst einfache und sichere Bedienung des elektrischen Gerätes ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Bediengerät mit den in Anspruch 1
angegebenen Merkmalen sowie ein Verfahren zum Bedienen eines elektrischen
Gerätes mit den in Anspruch 22 angegebenen Merkmalen gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindungen ergeben sich aus den Unteransprüchen
zu Anspruch 1 und Anspruch 22.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, daß durch das
Bediengerät, das wahlweise in dem elektrischen Gerät integriert oder von diesem
getrennt oder gar von diesem lösbar ausgebildet ist, stets in einer Phase vor dem
eigentlichen Betätigungsvorgang die Funktion des Bedienelements dem Benutzer des
elektrischen Geräts mitgeteilt wird, er aufgrund dieser Mitteilung die Entscheidung
trifft, ob er das Bedienelement betätigen möchte oder nicht und dann, basierend auf
dieser Entscheidung, das Bedienelement endgültig betätigt oder ein anderes auswählt.
Dieser Vorgang erfolgt ohne ein besonderes in Augenscheinnehmen der
Bedienelemente, der Benutzer kann seine volle Konzentration auf andere
gegebenenfalls wichtigere Bereiche lenken, wodurch mögliche Schäden, wie z. B. bei
einem Unfall aufgrund eines Ablenkens eines Autofahrers durch die Bedienung eines
Autoradios, verhindert werden können. Folglich lassen sich durch dieses
erfindungsgemäße Bedienungsgerät die Benutzung und die Handhabung der
elektrischen Geräte wesentlich sicherer gestalten.
Weiterhin erweist sich die Bedienung mit Hilfe eines solchen Bediengerätes als sehr
einfach, denn eine besondere zeitintensive oder papierintensive Bedienungsanleitung
kann durch die Erfindung entfallen. Mit dem erfindungsgemäßen Bediengerät lassen
sich sogar sehr komplizierte Geräte mit einer komplexen Steuerung durch
unausgebildete Personen sicher bedienen. Dies schafft dem Geräteinhaber,
insbesondere bei dem Einsatz des Bediengerätes an teuren Werkzeugmaschinen einen
enormen wirtschaftlichen Vorteil, da hier die kostenintensiven Standzeiten für die
Schulung weitgehend entfallen können.
Als besonders vorteilhaft hat sich erwiesen, das Bediengerät so auszubilden, daß es
nach der Betätigung des Bedienelements und der damit verbundenen Auslösung der
dem Bedienelement zugeordneten Funktion diese Auslösung bestätigt. Das
Bestätigungssignal kann durch ein besonderes akustisches und/oder optisches Signal
erfolgen, das für alle oder eine Gruppe vergleichbarer Funktionen identisch sein kann.
Es kann aber auch ein jeweils einer bestimmten Funktion zugeordnetes
individualisierendes Signale sein. Die erste Variante zeigt den Vorteil, daß sie einen
geringen Speicherplatz für die Abspeicherung des Signals und einen geringen Aufwand
für die Softwaresteuerung erfordert, ohne dabei aufgrund der Vorabinformation über
die zu betätigende Funktion einen wesentlichen Bedienungskomfortverlust zu erleiden.
Wird dagegen jeder einzelnen ausgelösten Funktion als Bestätigungsinformation ein
individualisierendes Signal zugeordnet, wird die Sicherheit der Betätigung und der
Komfort weiter erhöht.
Dabei erweist es sich als besonders vorteilhaft, eine gemeinsame Ausgabeeinheit für
die Vorabinformation als auch für die Bestätigungsinformation zu verwenden.
Dadurch läßt sich einerseits eine optimierte Bedienung aufgrund einer einzigen
optimierten Ausgabeeinheit sicherstellen und andererseits der Fertigungsaufwand
deutlich reduzieren.
Ohne Beschränkung auf eine Sprachausgabeeinheit oder eine optische Anzeigeeinheit
sind eine Vielzahl von geeigneten Ausgabeeinheiten möglich, wobei aber gerade die
Sprachausgabeeinheit und die optische Anzeigeeinheit von besonderer Bedeutung
sind, da sie die gewöhnlichen und von jedermann leicht verständlichen
Ausgabeeinheiten darstellen. Insbesondere erweist sich die Sprachausgabe z. B. bei der
Anwendung in einem Kraftfahrzeug als besonders geeignet, da der Fahrer hier die
notwendigen Informationen ohne Verlust des Blickkontaktes mit dem Straßenverkehr
erhalten kann. Dadurch ist eine besonders sichere Handhabung gewährleistet.
Entsprechendes gilt bei einer optischen Anzeigeeinheit, die das optische Signal in den
gewöhnlichen Sichtbereich des Kraftfahrers einbringt, indem z. B. die optische
Information in die Windschutzscheibe in das gewöhnliche Sichtfeld projiziert wird
oder die Information in der Instrumententafel, welche üblicherweise Tachometer und
verschiedene andere Warnanzeigen enthält, dargestellt wird. Auch bei dieser Lösung
ist eine sichere Informationsaufnahme ohne wesentlichen Verlust der Aufmerksamkeit
für die zwingend notwendigen anderen Aufgaben des Benutzers gegeben.
Als bevorzugte Ausgabeeinheit hat sich eine Kombination aus Sprachausgabe mit
optischer Anzeigeeinheit herausgestellt, da sie sowohl die Vorteile der Sprachausgabe
als auch die Vorteile der optischen Einheit aufweist, insbesondere ergibt sich hier die
Möglichkeit, daß je nach Benutzertyp, d. h. ob er ein eher auditiver oder ein eher
visueller Typ ist, eine für ihn passende Auslegung des Bediengerätes möglich ist. Das
bedeutet, daß gegebenenfalls ein ausschließliches optisches Anzeigen der Information
oder eine reine Sprachausgabe oder eine beliebige Kombination derselben möglich ist.
Dabei hat es sich als vorteilhaft herausgestellt, die Bestätigungsinformation entweder
als optische bzw. als Sprachinformation darzustellen und die Funktionsinformation in
der jeweils anderen, also als Sprach- bzw. als optische Information, darzustellen. Dies
erhöht den Benutzungskomfort und damit die Benutzungsfreundlichkeit und damit die
Bediensicherheit des Bediengerätes wesentlich.
Nach einer Ausführungsform der Erfindung sind den Bedienelementen Sensoren
zugeordnet, welche in der Lage sind, den Abstand eines Betätigungsorgans, z. B. die
Hand des Benutzers, zu den Bedienelementen zu bestimmen. Dieser Abstand wird der
Steuereinheit zugeleitet, die bei Unterschreiten eines vorzugsweise einstellbaren
Grenzabstandes die Ausgabeeinheit so ansteuert, daß sie die der Taste zugeordnete
Information ausgibt, was durch Sprachausgabe oder optische Anzeige erfolgen kann.
Mit Hilfe dieser Sensoren lassen sich eine Reihe von verschiedenen
Betätigungsvarianten schaffen. Zum Beispiel kann in einem zweistufigen
Annäherungsprozeß bei Erreichen der Erstabstandsstufe die dem Bedienelement
zugeordnete Funktion ausgegeben werden und bei Erreichen der zweiten
Annäherungsstufe die zugeordnete Funktion ausgelöst und gegebenenfalls das
Bestätigungssignal ausgelöst werden. Es ist auch denkbar daß mit Berühren des
Bedienelementes, d. h. mit Abstand Null, die Funktion ausgegeben wird und durch
Drücken des Bedienelementes die Funktion ausgelöst und, soweit vorgesehen, das
Bestätigungssignal gegeben wird. Auch sind Zwischenstufen dieser beiden Extreme
möglich. Durch diese Möglichkeiten der Anpassung an die Bedürfnisse des Benutzers
lassen sich einfach und sicher zu bedienende Bediengeräte schaffen, die den jeweiligen
Erfordernissen des Anwendungsbereiches des elektrischen Gerätes angepaßt sind. Soll
z. B. unter schwierigen Bedingungen z. B. in Gegenwart von Vibrationen eine sichere
Bedienung gewährleistet werden, wird die Variante mit dem Auslösen der Information
über die Funktion durch Berühren und dem Auslösen der Funktion durch Drücken des
Bedienelementes gewählt werden, während in einfachen, übersichtlichen die
zweistufige auf verschiedene Abstände reagierende Bedienungsführung gewählt
werden wird, da diese völlig berührungsfrei arbeitet.
Vorzugsweise zeigt das Bediengerät wenige Bedienelemente, denen jeweils je nach
einstellbarem Betätigungsmodus verschiedene Funktionen zugeordnet sind. Durch die
Reduzierung der Bedienelemente kann eine sicherere Handhabung gewährleistet
werden, da der Benutzer weniger Möglichkeiten zur Fehlbetätigung hat. Auch ist die
Akzeptanz eines derartigen Bediengerätes, das grundsätzlich auch für mehrere
verschiedene elektrische Geräte zugleich genutzt werden kann, durch den Benutzer
wesentlich erhöht, wodurch wiederum aufgrund der Akzeptanz die Bediensicherheit
basierend auf die größere Vertrautheit des Bediengerätes wesentlich erhöht wird.
Sollen mehrere verschiedene Geräte durch das Bediengerät gesteuert werden, so wird
jedem elektrischen Gerät ein eigener Bedienmodus zugeordnet, der vorzugsweise
sequentiell durch Betätigen einer bestimmten Tastenfolge ausgewählt werden kann.
Als vorteilhaft hat es sich erwiesen, das Bediengerät mit einem Speicher zu versehen,
in welchem Funktionsfolgen abgespeichert werden können, die bei Betätigen eines
bestimmten Bedienelementes ausgelöst werden. Dabei wird bei Annähern an dieses
Bedienelement mit Hilfe der Ausgabeeinheit die Folge der Funktionen ausgegeben und
bei der endgültigen Betätigung des Bedienelementes die zugeordnete Funktionsfolge
ausgelöst und gegebenenfalls ein Bestätigungssignal durch die Ausgabeeinheit
ausgegeben. Durch diese Möglichkeit, Funktionsfolgen zusammenzufassen und durch
die einfache Betätigung eines Bedienelementes auszulösen, kann der
Bedienungsaufwand weiterhin reduziert werden und damit die Bediensicherheit und
Bedienfreundlichkeit weiter erhöht werden. Diese Bediensicherheit wird insbesondere
durch die Darstellung der abgespeicherten Funktionsfolge vor Betätigen des
Bedienelementes wesentlich gesteigert.
Vorzugsweise wird dieses Bediengerät mit Speicher zur Abspeicherung von
Funktionsfolgen mit einer zusätzlichen Editiereinheit versehen, mit welcher die
Funktionsfolge, die vorzugsweise sequentiell abgelegt wird, verändert werden kann,
d. h. daß sie entweder ergänzt, teilweise gelöscht oder ganz gelöscht werden kann.
Durch diese Editiermöglichkeit wird die Eingabe und die Anpassung von
Funktionsfolgen wesentlich vereinfacht, da nun bei einer Fehleingabe nicht mehr die
gesamte Funktionsfolge neu eingegeben werden muß. Dadurch wird die Akzeptanz
des Benutzers für die Nutzung der Funktionsfolgenprogrammierung verbessert, was
die Bediensicherheit wesentlich erhöht, da diese Funktionsfolgenprogrammierung eine
Reduktion der Bedienelemente ermöglicht. Sie vereinfacht auch auf vorteilhafte Weise
die Bedienung einer Vielzahl von elektrischen Geräten mit jeweils unterschiedlichen
Einzelbefehlen, indem jeweils geräteindividuelle Funktionen zu allgemeinen
geräteübergreifende Funktionen zusammengefaßt werden, welche dann
geräteübergreifend auslösbar sind.
Eine weitere Ausführungsform der Erfindung zeigt ein weiteres Bedienelement, mit
dem aus einem Pool von Funktionen jeweils eine bestimmte Funktion einem
bestimmten anderen Bedienelement zugeordnet werden kann. Damit wird bei
Annäherung an dieses andere Bedienelement die diesem zugeordnete Funktion
dargestellt und bei Betätigung dieses Bedienelementes die Funktion ausgelöst und
gegebenenfalls ein nachfolgendes Bestätigungssignal ausgegeben. Die Selektion der
einzelnen Funktionen aus dem Funktionenpool erfolgt bevorzugt durch Annähern an
dieses weitere Bedienelement und damit in der Art eines Durchtockelns der einzelnen
Funktionen mit der endgültigen Selektion durch Betätigen des weiteren
Bedienelements. Die Zuordnung dieser ausgewählten Funktion zu einem bestimmten
anderen Bedienelement erfolgt durch anschließendes Betätigen dieses bestimmten
anderen Bedienelementes. Durch diese einfache Belegungsmöglichkeit der
Bedienelement mit einzelnen individuell ausgewählten Funktionen oder
Funktionsfolgen gelingt es, ein besonders sicher zu handhabenden Bediengerät mit
hohem Bedienkomfort zu schaffen.
Vorzugsweise wird ein derartiges Bediengerät mit einer Sortiereinheit versehen, mit
deren Hilfe den Bedienelementen die Funktionen zugeordnet werden, welche die
häufigste Verwendung finden. Diese Zuordnung erfolgt nach der individuellen
Benutzungshäufigkeit. Dabei wird nicht kontinuierlich die Sortierung und damit die
Neuzuordnung der Funktionen zu den Bedienelementen vorgenommen, sondern diese
wird nur in größeren Zeitabschnitten vorzugsweise alle halbe Jahre durchgeführt.
Damit lassen sich stets die für den Benutzer bedeutendsten Funktion in Kombination
mit den ausgegeben Vorabinformationen einfach und sicher auslösen.
Zeigt das elektrische Gerät oder das Bediengerät ein Display, in der Art eines
Bildschirms, das eine Cursorsteuerung aufweist, so werden vorzugsweise ein Teil oder
alle Bedienelemente durch sensitive Felder im Display gebildet. Bei Annäherung des
Cursors an oder bei Erreichen des sensitiven Feldes wird die diesem sensitiven Feld
zugeordnete Funktion über die Ausgabeeinheit dargestellt. Trifft der Benutzer nun die
Entscheidung diese Funktion auslösen zu wollen, wird er das sensitive Feld mit dem
Cursor erreichen oder ein weiteres Bedienelement betätigen. Im folgenden wird dann
soweit dies vorgesehen ist, ein Bestätigungssignal für die Auslösung der Funktion
gegeben. Bevorzugte Mittel den Cursor zu steuern ist einerseits eine Mouse und
andererseits ein Trackball, wobei der Trackball aufgrund seiner definierten Position
das geeignetere Steuermittel ist. Bei beiden wird das weiter Bedienelement durch die
der Mouse bzw. dem Trackball innewohnende Taste gebildet. Diese Art des
Bediengerätes erweist sich insbesondere bei komplexen kostenintensiven elektrischen
Geräten in der Bedienung als sehr übersichtlich und sicher, da durch die graphische
Darstellung der Bedienelemente und ggf. der zuordneten Funktionen ein leicht
verständliches Informationsmedium gegeben ist.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im
folgenden näher beschrieben.
In Fig. 1 ist der Aufbau des Bediengerätes dargestellt. Es zeigt eine Steuereinheit,
welche mit mehreren zu einem Bedienfeld zusammengefaßten Bedienelementen,
welche mit einer Sprachausgabe als akustische Ausgabeeinheit und welche mit einem
Display als optische Ausgabeeinheit verbunden ist. Dabei können die Sprachausgabe
und das Display sowohl mittels elektrischer, optischer oder auch elektromagnetischer
Verbindungsstrecken mit der Steuerung verbunden sein. Die Art der
Verbindungsstrecke richtet sich nach den Anforderungen an das Bediengerät, die sich
je nach Einsatzbereich deutlich unterscheiden. Insbesondere erweist es sich als
vorteilhaft, in kleinen Räumen IR-Verbindungsstrecken zu verwenden da sie einerseits
standardisiert sind und andererseits auch bei veränderlicher räumlicher Zuordnung der
Komponenten des Bediengerätes zueinander eine mehr sichere
Informationsübertragung gewährleisten.
Auch erweist es sich als vorteilhaft, die Sprachausgabe und/oder das Display von dem
restlichen Bediengerät abgesetzt zu verwirklichen, da hier regelmäßig Synergien mit
dem zu bedienenden elektrischen Gerät genutzt werden können. Soll zum Beispiel in
einem Kraftfahrzeug ein Radio mittels des Bediengerätes bedient werden, so ist die
Schaffung einer zweiten akustischen Ausgabeeinheit nicht erforderlich, zumal das
Audiogerät ein auf bestmöglichen Klang optimierte Ausgabeeinheit aufweist. In
diesem Fall ist lediglich die Sprachgenerierung sicherzustellen. Dadurch ist aufgrund
der reduzierten Anzahl an Komponenten und aufgrund der besseren
Einzelkomponenten ein weniger anfälliges und besser verständliches Bediengerät
geschaffen.
Soll das Bediengerät durch den Benutzer bedient werden, nähert er sich einem
einzelnen Bedienelement. Bei Unterschreiten eines einstellbaren Grenzabstandes des
Benutzers zum Bedienelement wird von der Steuereinheit über die Sprachausgabe
sowie über das Display die Darstellung der dem Bedienelement zugeordneten Funktion
veranlaßt. Dabei wird die Sprache vorzugsweise durch eine Sprachgenerator
geschaffen und über einen Verstärker verstärkt und anschließend durch den
Lautsprecher ausgegeben. Eine andere gleichwertige Variante besteht darin, daß die
Sprache nicht erst generiert wird, sondern als fertiges Sprachsignal in einem Speicher
ggf. auf der Basis einer CD-ROM zwischengespeichert ist und bei Bedarf selektiv
abgerufen wird.
Kommt der Benutzer aufgrund der dargestellten Information zu der den
Bedienelement zugeordneten Funktion zur Erkenntnis, daß er diese Funktion nicht
auslösen möchte, wird er das Bedienelement nicht betätigen, kommt er zur
gegenteiligen Erkenntnis, wird er in der Gewißheit genau die ihm dargestellte Funktion
auszulösen, das Bedienelement endgültig betätigen. Dies schafft das besondere Maß an
Bediensicherheit, denn Fehlbedienungen sind nahezu ausgeschlossen. Dies gilt
insbesondere auch für Benutzer die das zu bedienende elektrische Gerät nicht oder
nicht allzugut kennen.
Als Mittel zur Bestimmung des Abstandes von Benutzer zum Bedienelement werden
bekannte Annäherungssensoren verwendet, die eine ausreichende Differenzierung der
Annäherung ermöglichen. Diese werden bevorzugt direkt in das Bedienelement
integriert, wodurch eine möglichst große Selektivität für jedes einzelne Bedienelement
gegeben ist.
Das Bediengerät zeigt weiterhin die Möglichkeit, daß das Auslösen einer Funktion
aufgrund der Betätigung eines Bedienelements durch ein spezielles Bestätigungssignal
quittiert wird. Dieses Signal stellt bevorzugt ein akustisches Signal in Form eines
Jingels dar, der für alle Funktionen oder jeweils für eine Gruppe vergleichbarer
Funktionen identisch ist. Ein jede Funktion individualisierendes Signal ist nicht
erforderlich, da kurz vor Betätigung des Bedienelements die Funktion dargestellt
wurde und somit noch im Gedächtnis verblieben ist.
Die Steuereinheit ist mit einer Editiereinheit und einem Speicher verbunden, mit deren
Hilfe eine Reihe von Funktionen einem bestimmten Bedienelement zugeordnet werden
können, indem die Reihenfolge mit der Zuordnung zu dem bestimmten Bedienelement
und mit dem der Reihe zuordneten optischen oder akustischen Ausgabesignal in dem
Speicher gespeichert und bei Bedarf aus diesem abgerufen werden kann. Wodurch
eine vereinfachte, sicherere und kürzere Bedienung des elektrischen Gerätes
insbesondere bei sich stets wiederholenden Funktionsfolgen möglich ist. Durch die
Editiereinheit wird das Abspeichern von Funktionsfolgen zudem vereinfacht, da nun
die Funktionsfolgen korrigiert oder abgeändert werden können, indem die
abgespeicherte Folge ergänzt, teilweise gelöscht, ganz gelöscht oder einzelne
Funktionen durch andere ersetzt werden können.
Sind typisch wie beim dargestellten Bediengerät mit den wenigen Bedienelementen
eine Vielzahl von Funktionen auslösbar, so schafft eine Sortiereinheit eine wesentliche
Komfortsteigerung bei der Benutzung sowie eine Erhöhung der Benutzersicherheit
indem die meistgebräuchlichen Funktionen den Bedienelementen bevorzugt
zugeordnet werden. Die weniger häufig benutzen Funktionen werden kann den
Bedienelementen so zugeordnet, daß sie erst in einen entsprechenden Bedienmodus
versetzt werden müssen, um die anderen Funktionen auszulösen. Die Funktion der
Sortiereinheit ist dabei die Feststellung der Häufigkeit der Benutzung einzelner
Funktionen, die Sortierung nach der Häufigkeit und die Zuordnung der Funktionen
nach der Reihenfolge der Häufigkeit zu den Tasten.
Weiterhin ist das Bediengerät über eine nicht dargestellte Verbindungsstrecke mit dem
zu bedienenden elektrischen Gerät verbunden. Dabei kann das Bediengerät fest mit
dem elektrischen Gerät verbunden sein oder von diesem trennbar sein.
Claims (23)
1. Bediengerät mit einem oder mehreren Bedienelementen, denen jeweils eine oder
mehrere Funktionen zugeordnet sind, und mit einer Steuereinheit,
dadurch gekennzeichnet, daß
eine mit der Steuereinheit verbundene Einheit zur Erkennung einer Annäherung
an das Bedienelement und eine mit der Steuereinheit verbundene Ausgabeeinheit
vorgesehen ist, welche bei einer Annäherung an ein Bedienelement die diesem
Bedienelement zugeordnete Funktion ausgibt bevor die Betätigung des
Bedienelementes erfolgt ist und dadurch die zugeordnete Funktion ausgelöst
wird.
2. Bediengerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Bediengerät
einem elektrischen Gerät eines Kraftfahrzeuges zugeordnet ist.
3. Bediengerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine mit
der Steuereinheit verbundene Ausgabeeinheit vorgesehen ist, welche nach der
Betätigung eines Bedienelements ein Bestätigungssignal ausgibt.
4. Bediengerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Ausgabeeinheiten zu einer einzigen Ausgabeeinheit zusammengefaßt ist.
5. Bediengerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ausgabeeinheit eine Sprachausgabeeinheit ist.
6. Bediengerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Ausgabeeinheit eine optische Anzeigeeinheit ist.
7. Bediengerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Ausgabeeinheit eine kombinierte Sprachausgabe mit optischer Anzeige ist.
8. Bediengerät nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Ausgabeeinheit eine Anzeigeeinheit aufweist, welche eine Anzeige im
gewöhnlichen Sichtfeld eines Benutzers, für den Kraftfahrzeuglenker im Bereich
der Windschutzscheibe oder im Bereich der Instrumententafel, ermöglicht.
9. Bediengerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß ein oder mehrere Sensoren zur Detektion einer
Annäherung an ein Bedienelement vorgesehen sind, welche mit der Steuereinheit
verbunden sind, die bei Unterschreiten eines Grenzabstandes zu einer Taste, die
Ausgabeeinheit so ansteuert, daß sie die der Taste zugeordnete Information
ausgibt.
10. Bediengerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet daß der Grenzabstand
einstellbar ist.
11. Bediengerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der oder die
Sensoren Berührungssensoren sind.
12. Bediengerät nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die
Bedienelemente durch Berühren betätigt werden und der Grenzabstand größer 0
ist.
13. Bediengerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß wenige Bedienelemente vorgesehen sind, denen jeweils je
nach einstellbarem Betätigungsmodus verschiedene Funktionen zugeordnet sind.
14. Bediengerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Speicher vorgesehen ist, welcher sequentiell eine
Funktionsfolge speichern kann, welche bei Betätigen eines bestimmten
Bedienelementes auslöst wird und wobei die Ausgabeeinheit bei Annäherung die
Folge von Funktionen oder bei Betätigung ein Bestätigungssignal ausgibt.
15. Bediengerät nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß eine
Editiereinheit vorgesehen ist, mit welcher die sequentielle Funktionsfolge
ergänzt, teilweise oder ganz gelöscht oder verändert werden kann.
16. Bediengerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens einem Bedienelement mehrere Funktionen
zugeordnet sind und daß ein weiteres Bedienelement vorgesehen ist, dem die
Funktion zugeordnet ist, daß durch Annäherung an dieses oder durch seine
Betätigung aus den einem anderen Bedienelementen zuordnenbaren Funktionen
eine ausgewählt und diesem Bedienelement so zugeordnet wird, daß bei
Annäherung an dieses andere Bedienelement jeweils diese zugeordnete Funktion
darstellt und bei Betätigung dieses Bedienelements die aktuell dargestellte
Funktion ausgelöst wird.
17. Bediengerät nach einem der vorstehenden Ansprüche 1 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Sortiereinheit vorgesehen ist, durch welche die
Häufigkeit der Auslösung der einzelnen Funktionen festgestellt, eine Reihenfolge
der Häufigkeit festgelegt, eine Sortierung der Funktionen nach der Reihenfolge
durchgeführt werden kann sowie eine Zuordnung der Funktionen zu den
Bedienelementen in der sortierten Reihenfolge erfolgen kann.
18. Bediengerät nach einem der vorstehenden Ansprüche 1 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Display mit einer Cursorsteuerung vorgesehen ist und
daß zumindest ein Teil der Bedienelemente durch sensible Felder in dem Display
gebildet werden, welche bei Erreichen durch den Cursor eine Ausgabe der dem
sensiblen Feld zugeordneten Funktion über die zugeordnete Ausgabeeinheit
sicherstellen und bei Betätigen eines weiteren Bedienelementes, das bevorzugt
Teil der Cursorsteuerung ist, die Auslösung der zugeordneten Funktion gegeben
ist.
19. Bediengerät nach einem der vorstehenden Ansprüche 1 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Display mit einer Cursorsteuerung vorgesehen ist und
daß zumindest ein Teil der Bedienelemente durch sensible Felder in dem Display
gebildet werden, und daß bei Annäherung des Cursors an die sensiblen Felder
eine Ausgabe der dem sensiblen Feld zugeordneten Funktion über die
zugeordnete Ausgabeeinheit sichergestellt ist, und daß bei Erreichen der
sensiblen Felder die Auslösung der zugeordneten Funktion gegeben ist.
20. Bediengerät nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß als
Betätigungsmittel für die Cursorsteuerung ein Trackball vorgesehen ist.
21. Bediengerät nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß als
Betätigungsmittel für die Cursorsteuerung eine Mouse vorgesehen ist.
22. Verfahren zum Bedienen eines elektrischen Gerätes, das ein oder mehrere
Bedienelemente und eine oder mehrere Einheiten zur optischen und/oder
akustischen Ausgabe der dem Bedienelement zugeordneten Funktion aufweist,
bei dem in einem ersten Schritt durch eine Annäherung an das Bedienelement
eine Darstellung der dem Bedienelement zugeordneten Funktion mittels einer
Ausgabeeinheit bewirkt, und erst in einen zweiten Schritt dieses Bedienelement
betätigt und dadurch die zugeordnete Funktion ausgelöst wird.
23. Verfahren zum Bedienen eines elektrischen Gerätes nach Anspruch 22, dadurch
gekennzeichnet, daß in einem dritten Schritt über eine Ausgabeeinheit die
Betätigung des Bedienelementes und damit die Auslösung der Funktion bestätigt
wird.
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