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DE102005005411A1 - Bedienelement für ein Kraftfahrzeug - Google Patents

Bedienelement für ein Kraftfahrzeug Download PDF

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DE102005005411A1
DE102005005411A1 DE102005005411A DE102005005411A DE102005005411A1 DE 102005005411 A1 DE102005005411 A1 DE 102005005411A1 DE 102005005411 A DE102005005411 A DE 102005005411A DE 102005005411 A DE102005005411 A DE 102005005411A DE 102005005411 A1 DE102005005411 A1 DE 102005005411A1
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motor vehicle
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lighting
operator
proximity sensor
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DE102005005411A
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Heino Dr. Wengelnik
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Volkswagen AG
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Volkswagen AG
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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Circuit Arrangement For Electric Light Sources In General (AREA)
  • Lighting Device Outwards From Vehicle And Optical Signal (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Bedienelement (3) für ein Kraftfahrzeug (1) bzw. ein Kraftfahrzeug (1) mit einem Bedienelement (3) zur Bedienung einer Funktion des Kraftfahrzeuges (1), insbesondere durch Drücken auf das Bedienelement (3), Berühren des Bedienelementes (3), Drehen des Bedienelementes (3) und/oder Ziehen des Bedienelementes (3), wobei dem Bedienelement (3) eine Beleuchtungsvorrichtung (21) zur Beleuchtung des Bedienelementes (3), ein Annäherungssensor (22) zur Erkennung einer Annäherung eines Bedieners (4) des Bedienelementes (3) und eine Beleuchtungssteuerung (20) zur Einstellung der Beleuchtung des Bedienelementes (3) in Abhängigkeit einer von einem Zustand des Kraftfahrzeuges (1) abhängigen oder von dem Bediener (4) einstellbaren Bewertung eines Ausgangssignals (24) des Annäherungssensors (22) zugeordnet sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Bedienelement für ein Kraftfahrzeug bzw. ein Kraftfahrzeug mit einem Bedienelement zur Bedienung einer Funktion des Kraftfahrzeuges, insbesondere durch Drücken auf das Bedienelement, Berühren des Bedienelementes, Drehen des Bedienelementes und/oder Ziehen des Bedienelementes, wobei dem Bedienelement eine Beleuchtungsvorrichtung zur Beleuchtung des Bedienelementes, ein Annäherungssensor zur Erkennung einer Annäherung eines Bedieners des Bedienelementes und eine Beleuchtungssteuerung zur Einstellung der Beleuchtung des Bedienelementes in Abhängigkeit einer Bewertung eines Ausgangssignals des Annäherungssensors zugeordnet sind.
  • Ein derartiges Bedienelement für ein Kraftfahrzeug bzw. ein derartiges Kraftfahrzeug mit einem Bedienelement ist u. a. Gegenstand der deutschen Patenanmeldung 10 2004 045 885.
  • Die WO 2004/039631 offenbart eine Einrichtung zur Steuerung einer Beleuchtung für Fahrzeuginnenräume mit wenigstens einer Lichtquelle, wenigstens einem die Lichtquelle beeinflussenden Sensor, der die Bewegung eines Körpers oder eines Teils des Körpers im sensoraktiven Bereich des Sensors erfasst, sowie mit einer der Lichtquelle zugeordneten Steuereinheit zur Ansteuerung der Lichtquelle in Abhängigkeit von einem von dem Sensor gelieferten Sensorsignal mittels Steuermitteln, die das Licht der Lichtquelle in Abhängigkeit eines zumindest der Position des Körpers entsprechenden Sensorsignals der Bewegung des Körpers nachführen. Der in der WO 2004/039631 offenbarte Sensor weist Mittel zur Erkennung eines Bewegungsmusters des Körpers auf, wobei Mittel zur Erzeugung eines Sensorsignals in Abhängigkeit des Bewegungsmusters vorgesehen sind, und wobei die Steuermittel infolge des Sensorsignals das Licht der Bewegung des Körpers in der Amplitude ggf. richtungsabhängig nachführen.
  • Die DE 103 00 223 B3 offenbart eine optoelektronische Messanordnung mit Fremdlichtkompensation, wobei wenigstens zwei erste Lichtquellen Licht zeitsequentiell getaktet aussenden. Wenigstens ein Empfänger ist zum Empfang zumindest des von den ersten Lichtquellen stammenden taktsynchronen Wechsellichtanteils vorgesehen. Ferner ist eine Regelung der an der Messanordnung durch wenigstens eine Lichtquelle eingestrahlten Lichtintensität vorgesehen, so dass der taktsynchrone Wechsellichtanteil zu Null wird. Dadurch, dass die für die Regelung eingesetzte wenigstens eine weitere Lichtquelle eine von den ersten Lichtquellen unabhängige Lichtquelle ist, die dem Empfänger zugeordnet ist und die in ihrer Lichtintensität in Amplitude und Vorzeichen regelbar ist, wird eine Kompensation des Empfangssignals zu Null auch bei komplexen Messanordnungen mit Positions-, Richtungs- und Entfernungsdetektion erreicht.
  • Die DE 102 18 659 A1 offenbart eine Beleuchtungseinrichtung für Fahrzeuge, wobei mindestens ein Beleuchtungselement in Abhängigkeit vom Signal einer Näherungssensorik auf IR-Basis ein- und/oder ausschaltbar ist, wobei die Näherungssensorik die Anwesenheit eines menschlichen Körperteils mittels der von dem menschlichen Körperteil aufgrund der Körpertemperatur abgestrahlten Wärme erkennt, und wobei die Näherungssensorik derart ausgebildet ist, dass sie das Signal zum Ein- und/oder Ausschalten des Beleuchtungselementes nur abgibt, wenn sie innerhalb einer vorgegebenen Zeiteinheit eine Mindesttemperaturänderung erfasst und die gemessene Temperatur in einem festgelegten Bereich der menschlichen Körpertemperatur liegt.
  • Die DE 199 52 795 A1 offenbart eine Leuchte für Fahrzeuginnenräume mit einer Lichtquelle, einem Lichtaustritt und einem die Lichtquelle schaltenden optischen Sensor. Der optische Sensor ist als Empfänger einer Reflexionslichtschranke ausgebildet, deren optischer Sender Licht über den Lichtaustritt abstrahlt, das bei Annäherung an den Lichtaustritt reflektiert, und zumindest teilweise über den Lichtaustritt auf den Empfänger leitbar ist. Durch die Ausbildung des optischen Sensors als Empfänger einer Reflexionslichtschranke kann die Leuchte berührungslos durch Annäherung an den Lichtaustritt mit der Hand oder einem Gegenstand geschaltet bzw. gedimmt werden.
  • Eine Vorrichtung zum Erkennen einer Bewegung und/oder Position eines Objektes ist zudem aus der DE 102 11 307 A1 bekannt.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, die Bedienung eines Kraftfahrzeuges zu verbessern.
  • Vorgenannte Aufgabe wird durch ein Kraftfahrzeug mit einem Bedienelement zur Bedienung einer Funktion des Kraftfahrzeuges, insbesondere durch Drücken auf das Bedienelement, Berühren des Bedienelementes, Drehen des Bedienelementes und/oder Ziehen des Bedienelementes gelöst, wobei dem Bedienelement eine Beleuchtungsvorrichtung zur Beleuchtung des Bedienelementes, ein Annäherungssensor zur Erkennung einer Annäherung eines Bedieners des Bedienelementes und eine Beleuchtungssteuerung zur Einstellung der Beleuchtung des Bedienelementes in Abhängigkeit einer von einem Zustand des Kraftfahrzeuges abhängigen und/oder von dem Bediener einstellbaren Bewertung eines Ausgangssignals des Annäherungssensors zugeordnet sind. D.h. insbesondere, dass das Inputverhalten eines vorgenannten Systems situationsabhängig gestaltbar ist.
  • Bewertung eines Ausgangssignals eines Annäherungssensors im Sinne der Erfindung ist insbesondere ein Vergleich mit einem Grenzwert. Dieser Grenzwert ist z.B. von dem Zustand des Kraftfahrzeuges abhängig und/oder von dem Bediener einstellbar. Es kann z.B. eine Sitzplatzbelegungserkennung vorgesehen sein. Detektiert die Sitzplatzbelegungserkennung, dass sich eine Person zwischen 30Kg und 50Kg Körpergewicht auf dem Beifahrersitz befindet, wird in beispielhafter Ausgestaltung ein Abstandsgrenzwert zur Aufhellung der Beleuchtung bei einer Klimaanlage von 2cm auf 10cm vergrößert und/oder in beispielhafter Ausgestaltung ein Abstandsgrenzwert zur Aufhellung der Beleuchtung eines in 1 mit Bezugeichen 3 bezeichneten Bedienelementes von 2cm auf 5 cm vergrößert.
  • Eine Bewertung eines Ausgangssignals eines Annäherungssensors im Sinne der Erfindung kann aber auch die Berücksichtigung der Geschwindigkeit einer Annäherung oder das Identifizieren einer bestimmten Gestik sein, wie z.B. das Spreizen von Fingern ausgehend von einer Faust.
  • Zustand eines Kraftfahrzeuges im Sinne der Erfindung kann z.B. ein Betriebszustand des Kraftfahrzeuges sein. Vorgenannte Sitzplatzbelegung oder der aktuelle Bediener des Kraftfahrzeuges sind Beispiele für einen Zustand eines Kraftfahrzeuges im Sinne der Erfindung.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist die Beleuchtungsvorrichtung mittels der Beleuchtungssteuerung dadurch einschaltbar, dass ein Abstand zwischen dem Annäherungssensor und einem Bediener einen Abstandsgrenzwert unterschreitet, insbesondere jedoch nur sofern eine Bedienung des Bedienelementes zugelassen ist. Vergrößert sich der Abstand zwischen dem Annäherungssensor und dem Bediener auf mehr als den Abstandsgrenzwert, so ist in weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass die Beleuchtungsvorrichtung ausgeschaltet wird. Dies erfolgt vorteilhafterweise erst nach Ablauf einer Wartezeit, die vorteilhafterweise zwischen 1s und 10s liegt.
  • In weiterhin vorteilhafer Ausgestaltung der Erfindung ist die Beleuchtungsvorrichtung mittels der Beleuchtungssteuerung in Sinne einer erhöhten Lichtabstrahlung dadurch einstellbar, dass ein Abstand zwischen dem Annäherungssensor und einem Bediener einen Abstandsgrenzwert unterschreitet, insbesondere jedoch nur sofern eine Bedienung des Bedienelementes zugelassen ist. So kann vorgesehen sein, dass die Beleuchtungsvorrichtung, z.B. bei eingeschaltetem Licht, schwach leuchtet. Nähert sich ein Bediener dem Annäherungssensor so nah, dass der Abstandsgrenzwert unterschritten wird, so kann vorgesehen sein, dass die Beleuchtungsvorrichtung – durch entsprechende Ansteuerung mittels der Beleuchtungssteuerung – heller leuchtet. Vergrößert sich der Abstand zwischen dem Annäherungssensor und dem Bediener auf mehr als den Abstandsgrenzwert, so ist in weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass die Beleuchtungsvorrichtung auf ihre vorherige reduzierte Lichtabgabe eingestellt wird. Dies erfolgt vorteilhafterweise erst nach Ablauf einer Wartezeit, die vorteilhafterweise zwischen 1 s und 10s liegt.
  • In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist die Beleuchtungsvorrichtung mittels der Beleuchtungssteuerung derart einstellbar, dass sich die Lichtabstrahlung, insbesondere im wesentlichen kontinuierlich oder teilweise kontinuierlich, in Abhängigkeit des Abstandes zwischen einem Bediener und dem Annäherungssensor ändert. Dies erfolgt vorteilhafterweise nur, wenn dieser Abstand den Abstandsgrenzwert unterschreitet.
  • Es kann z.B. vorgesehen sein, dass die Leistung PL des von der Beleuchtungsvorrichtung abgegebenen Lichtes entsprechend den Zusammenhängen
    Figure 00040001
    PL = PL min, für d > dGeingestellt werden kann, wobei d der Abstand zwischen einem Bediener und dem Annäherungssensor, dG der Abstandsgrenzwert, PLmax die Leistung des von der Beleuchtungsvorrichtung maximal abgegebenen Lichtes und PLmin ein Wert entsprechend dem Zusammenhang 0 ≤ PL min < PL maxist.
  • Es kann z.B. auch vorgesehen sein, dass die Leistung PL des von der Beleuchtungsvorrichtung abgegebenen Lichtes entsprechend den Zusammenhängen
    Figure 00040002
    PL = 0, für d > dGeingestellt werden kann.
  • Der Abstandsgrenzwert, insbesondere der Abstandsgrenzwert dG, ist von einem Zustand des Kraftfahrzeuges abhängig und/oder von dem Bediener einstellbar. Die Einstellung der Leistung PL des von der Beleuchtungsvorrichtung abgegebenen Lichtes bei Unterschreiten des Abstandsgrenzwertes dG bzw. der Vergleich des Abstandes d mit dem Abstandsgrenzwert dG ist ein Beispiel für die Bewertung eines Ausgangssignals eines Annäherungssensors im Sinne der Erfindung.
  • In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist die Beleuchtungsvorrichtung mittels der Beleuchtungssteuerung zudem in Abhängigkeit des Zustandes des Kraftfahrzeuges und/oder eines weiteren Zustandes des Kraftfahrzeuges steuerbar. D.h. insbesondere, dass in diesem Falle auch das Outputverhalten eines vorgenannten Systems situationsabhängig gestaltbar ist. Entsprechend kann z.B. der Wert der Leistung PLmax und/oder der Wert der Leistung PLmin von einem Zustand des Kraftfahrzeuges und/oder dem weiteren Zustand des Kraftfahrzeuges abhängig sein. So kann vorgesehen sein, dass der Wert der Leistung PLmax in Abhängigkeit der Intensität des Lichtes in der Umgebung des Kraftfahrzeuges eingestellt wird. So kann in beispielhafter Ausgestaltung vorgesehen sein, dass der Wert der Leistung PLmax bei starkem Sonnenlicht um 20% erhöht wird. Es kann auch vorgesehen sein, dass der Wert der Leistung PLmax und/oder der Wert der Leistung PLmin von dem Bediener einstellbar sind.
  • In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung umfasst das Bedienelement einen Drehknopf, einen Taster, einen Fensterheber, einen Türentriegeler, einen Türgriff, einen Sicherheitsgurtentriegeler, ein Sicherheitsgurtschloss, ein Pedal, einen Schalthebel, einen Schalter, eine einstellbare Luftauslassdüse und/oder ein Zündschloss.
  • In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung umfasst das Kraftfahrzeug eine Hinweisbeleuchtung zur Deutung auf das Bedienelement und einen der Hinweisbeleuchtung zugeordneten Annäherungssensor zur Erkennung einer Annäherung eines Bedieners an die Hinweisbeleuchtung, wobei die Hinweisbeleuchtung, insbesondere mittels der Beleuchtungssteuerung oder einer weiteren Beleuchtungssteuerung, in Abhängigkeit einer Bewertung eines Ausgangssignals des der Hinweisbeleuchtung zugeordneten Annäherungssensors steuerbar ist, und wobei die Bewertung von dem Zustand des Kraftfahrzeuges und/oder einem weiteren Zustand des Kraftfahrzeuges abhängig ist und/oder von dem Bediener einstellbar ist.
  • Vorgenannte Aufgabe wird zudem durch ein – insbesondere eines oder mehrere der vorgenannten Merkmale umfassendes – Bedienelement für ein Kraftfahrzeug zur Bedienung einer Funktion des Kraftfahrzeuges, insbesondere durch Drücken auf das Bedienelement, Berühren des Bedienelementes, Drehen des Bedienelementes und/oder Ziehen des Bedienelementes gelöst, wobei dem Bedienelement eine Beleuchtungsvorrichtung zur Beleuchtung des Bedienelementes, ein Annäherungssensor zur Erkennung einer Annäherung eines Bedieners des Bedienelementes und eine Beleuchtungssteuerung zur Einstellung der Beleuchtung des Bedienelementes in Abhängigkeit einer Bewertung eines Ausgangssignals des Annäherungssensors zugeordnet sind, wobei die Bewertung von einem Zustand des Kraftfahrzeuges abhängig ist und/oder von dem Bediener einstellbar ist.
  • Abstrahlen von Licht im Sinne der Erfindung soll auch blinkendes Licht umfassen.
  • Kraftfahrzeug im Sinne der Erfindung ist insbesondere ein individuell im Straßenverkehr benutzbares Landfahrzeug. Kraftfahrzeuge im Sinne der Erfindung sind insbesondere nicht auf Landfahrzeuge mit Verbrennungsmotor beschränkt.
  • Weitere Vorteile und Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen. Dabei zeigen:
  • 1 ein Ausführungsbeispiel eines Kraftfahrzeuges in einer Innenansicht,
  • 2 ein Ausführungsbeispiel eines Bedienelementes für ein Kraftfahrzeug,
  • 3 einen Zusammenhang zwischen einer Leistung eines von einer Beleuchtungsvorrichtung abgegebenen Lichtes und einem Abstand zwischen einem Bediener und einem Annäherungssensor,
  • 4 einen weiteren Zusammenhang zwischen einer Leistung eines von einer Beleuchtungsvorrichtung abgegebenen Lichtes und einem Abstand zwischen einem Bediener und einem Annäherungssensor,
  • 5 einen weiteren Zusammenhang zwischen einer Leistung eines von einer Beleuchtungsvorrichtung abgegebenen Lichtes und einem Abstand zwischen einem Bediener und einem Annäherungssensor und
  • 6 einen weiteren Zusammenhang zwischen einer Leistung eines von einer Beleuchtungsvorrichtung abgegebenen Lichtes und einem Abstand zwischen einem Bediener und einem Annäherungssensor.
  • 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines Kraftfahrzeuges 1 in einer Innenansicht. Das Kraftfahrzeug 1 umfasst ein in 2 detailliert dargestelltes und in einer Mittelkonsole 2 angeordnetes Bedienelement 3 zur Bedienung verschiedener Funktionen des Kraftfahrzeuges 1, wobei die Bedienung insbesondere in Verbindung mit einem Monitor 7 erfolgt. Das Bedienelement 3 umfasst im in 2 beschriebenen Ausführungsbeispiel einen Drehknopf 10 und neben dem Drehknopf 10 angeordnete Tasten 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18.
  • Dem Bedienelement 3 ist eine Beleuchtungsvorrichtung 21 zur Beleuchtung des Bedienelementes 3 zugeordnet. Eine solche Beleuchtungsvorrichtung 21 kann z.B. ein Leuchtelement, wie z.B. ein LED, oder eine Mehrzahl von (auch verteilt angeordneten) Leuchtelementen umfassen. Entsprechend kann vorgesehen sein, dass eine Beleuchtungsvorrichtung im Sinne der Erfindung ein Leuchtelement oder eine Mehrzahl von Leuchtelementen umfassen kann. Eine Mehrzahl von Leuchtelementen kann ggf. verteilt bzw. getrennt angeordnet sein. Die Beleuchtungsvorrichtung 21 kann – wie in 2 dargestellt – unterhalb des Bedienelementes 3 angeordnet sein. Die Beleuchtungsvorrichtung 21 kann alternativ oder zusätzlich auch neben dem Bedienelement 3 angeordnet sein. Die Beleuchtungsvorrichtung 21 kann auch derart, z.B. im Dachhimmel, angeordnet sein, dass sie das Bedienelement 3 bestrahlen kann.
  • Dem Bedienelement 3 ist zudem ein Annäherungssensor 22 zur Erkennung einer Annäherung eines Bedieners 4 des Bedienelementes 3 an das Bedienelement 3 bzw. den Annäherungssensor 22 und eine Beleuchtungssteuerung 20 zur Einstellung der Beleuchtungsvorrichtung 21 und damit der Beleuchtung des Bedienelementes 3 in Abhängigkeit eines Ausgangssignals 24 des Annäherungssensors 22 zugeordnet.
  • Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist der Annäherungssensor 22 unterhalb einer Abdeckung 23 angeordnet, die für Infrarotlicht nicht jedoch für Licht im sichtbaren Bereich transparent ist. Ein besonders geeigneter Annäherungssensor ist der in dem Artikel „Elektronikkonzept erfüllt Optiksensorträume" von F. Rottmann und E. Spiegel, Elektronik, 29.10.2002 beschriebene Abstandssensor HALIOS der Firma ELMOS. Weitere Einzelheiten dieses Sensors können der Internetseite
    www.elmos.de/elmos/german/produc/halios.htm
    entnommen werden. Der Annäherungssensor 22 kann einen Sensor oder eine Mehrzahl von getrennt angeordneten Sensoren umfassen. Entsprechend kann vorgesehen sein, dass ein Annäherungssensor im Sinne der Erfindung einen Sensor oder eine Mehrzahl von Sensoren umfassen kann.
  • Es kann vorgesehen sein, dass Beleuchtungsvorrichtungen und/oder Annäherungssensoren in den Drehknopf 10 und/oder die Tasten 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18 integriert sind.
  • In einer möglichen – in 3 erläuterten – Ausgestaltung der Beleuchtungssteuerung 20 ist die Beleuchtungsvorrichtung 21 dadurch einschaltbar, dass ein Abstand d zwischen dem Annäherungssensor 22 und einem Bediener 4 einen Abstandsgrenzwert dG unterschreitet. Dabei bezeichnet PLmax die Leistung des von der Beleuchtungsvorrichtung 21 maximal abgegebenen Lichtes. Vergrößert sich der Abstand d zwischen dem Annäherungssensor 22 und dem Bediener 4 auf mehr als den Abstandsgrenzwert dG, so ist vorteilhafterweise vorgesehen, dass die Beleuchtungsvorrichtung 21 ausgeschaltet wird. Dies erfolgt vorteilhafterweise erst nach Ablauf einer Wartezeit, die vorteilhafterweise zwischen 1s und 10s liegt.
  • In einer alternativen – in 4 erläuterten – Ausgestaltung der Beleuchtungssteuerung 20 ist die Beleuchtungsvorrichtung 21 in Sinne einer erhöhten Lichtabstrahlung dadurch einstellbar, dass der Abstand d zwischen dem Annäherungssensor 22 und dem Bediener 4 den Abstandsgrenzwert dG unterschreitet. Dabei kann vorgesehen sein, dass die Beleuchtungsvorrichtung 21, z.B. bei eingeschalteten Scheinwerfern, schwach mit einer Leistung PLmin leuchtet. Nähert sich der Bediener 4 dem Annäherungssensor 22 näher als den Abstandsgrenzwert dG, so kann vorgesehen sein, dass die Beleuchtungssteuerung 21 – durch entsprechende Ansteuerung der Beleuchtungssteuerung 20 – heller leuchtet. Vergrößert sich der Abstand d zwischen dem Annäherungssensor 22 und dem Bediener 4 auf mehr als den Abstandsgrenzwert dG, so ist vorteilhafterweise vorgesehen, dass die Beleuchtungsvorrichtung 21 auf ihre vorherige reduzierte Lichtabgabe mit der Leistung PLmin eingestellt wird. Dies erfolgt vorteilhafterweise erst nach Ablauf einer Wartezeit, die vorteilhafterweise zwischen 1s und 10s liegt.
  • In einer weiterhin alternativen Ausgestaltung der Beleuchtungssteuerung 20 ist die Beleuchtungsvorrichtung 21 derart einstellbar, dass sich die Lichtabstrahlung, insbesondere im wesentlichen kontinuierlich oder teilweise kontinuierlich, in Abhängigkeit des Abstandes d zwischen dem Bediener 4 und dem Annäherungssensor 22 ändert. Dies erfolgt vorteilhafterweise nur, wenn der Abstand d kleiner als der Abstandsgrenzwert dG ist. So kann z.B. vorgesehen sein, dass die Leistung PL des von der Beleuchtungsvorrichtung 21 abgegebenen Lichtes entsprechend den Zusammenhängen
    Figure 00080001
    PL = PL min, für d > dGeingestellt werden kann.
  • Es kann z.B. auch vorgesehen sein, dass die Leistung PL des von der Beleuchtungsvorrichtung 21 abgegebenen Lichtes entsprechend den Zusammenhängen
    Figure 00090001
    PL = 0,für d > dGeingestellt werden kann.
  • Es kann aber z.B. auch vorgesehen sein, dass die Leistung PL des von der Beleuchtungsvorrichtung 21 abgegebenen Lichtes entsprechend dem in 5 dargestellten Zusammenhang oder entsprechend dem in 6 dargestellten Zusammenhang eingestellt werden kann, wobei dG2 einen weiteren Abstandsgrenzwert bezeichnet.
  • Der Abstandsgrenzwert dG (und ggf. der Abstandsgrenzwert dG2) ist von einem Zustand des Kraftfahrzeuges abhängig und/oder von einem Bediener des Kraftfahrzeuges einstellbar. So ist in beispielhafter Ausgestaltung vorgesehen, dass die Beleuchtungssteuerung 20 mit einem System 25 zur Erkennung eines bestimmten Zustandes des Kraftfahrzeuges kommuniziert. Das System 25 kann z.B.
    • – ein HMI-System, das je nach Menüzustand (Menükontext) das Systemverhalten vorgibt (z.B. Kartendarstellung (Zoom Funktion = Hand vor/zurück), Aktivierung von inkrementellen (grösser/kleiner) Funktionen (Lautstärke), Aktivierung von inkrementellen (rechts/links) Funktionen (Balance)),
    • – ein Spurwechselassistent,
    • – ein Sitzplatzbelegungserkennung,
    • – ein Personaliserungssystem (im Schlüssel, durch biometrische Erkennung wie z.B. Fingerprint, durch PIN-Eingabe und/oder durch Tasteneingabe),
    • – ein Helligkeitssensor
    • – ein Entry-System (Türschliesssystem)
    • – ein Motorsteuergerät (z.B. Parameter Geschwindigkeit) und/oder
    • – ein ADR System
    sein. Detektiert z.B. eine solche Sitzplatzbelegungserkennung, dass sich eine Person zwischen 30Kg und 50Kg Körpergewicht auf dem Beifahrersitz befindet, wird in beispielhafter Ausgestaltung der Abstandsgrenzwert dG zur Aufhellung bzw. Einschalten der Beleuchtungsvorrichtung 21 von 2cm auf 5 cm vergrößert.
  • Auch die Werte für PLmin und PLmax können von einem Zustand des Kraftfahrzeuges 1, insbesondere von einem Zustand vorgenannter Systeme, abhängig sein, wobei die Beleuchtungssteuerung 20 von dem System 25 entsprechende Informationen erhält.
  • Es kann auch vorgesehen sein, dass der Abstandsgrenzwert dG (und ggf. der Abstandsgrenzwert dG2) und/oder die Werte für PLmin und PLmax, z.B. mittels des Bedienelementes 3, einstellbar sind.
  • In einem möglichen Szenario möchte ein erster Fahrer bzw. Bediener des Kraftfahrzeuges 1 sein Interieur des Kraftfahrzeuges 1 weitgehend selbst bestimmen. Ihn stört, dass die Helligkeit bei jeder Annäherung variiert. Deshalb hat er die einfache Annäherungsdetektion bei seinen Einstellungen deaktivieren lassen und selbst eine typische Gestik (Ausgehend von der Faust alle Finger spreizen) einprogrammiert. Außerdem möchte er, dass die Bedienelemente nicht heller erleuchtet werden sondern blinken (alternativ: abdimmen). Nachdem ein zweiter Fahrer bzw. Bediener des Kraftfahrzeuges 1 gefahren ist, der die Werkseinstellungen bevorzugt, nimmt der erste Fahrer bzw. Bediener auf dem Fahrersitz Platz. Das System 25 detektiert seinen persönlichen Schlüssel und/oder seinen Fingerprint und stellt das Verhalten der Beleuchtungssteuerung 20 entsprechend ein.
  • Ein dem Annäherungssensor 22 entsprechender Annäherungssensor, eine der Beleuchtungssteuerung 20 entsprechende Beleuchtungssteuerung und eine der Beleuchtungsvorrichtung 21 entsprechende Beleuchtungsvorrichtung können auch in Verbindung mit anderen Bedienelementen vorgesehen sein. Derartige Bedienelemente können z.B. ein Schalthebel 30, ein in einer Tür 40 vorgesehener Fensterheber, ein in der Tür 40 vorgesehener Türentriegeler, ein Zündschloss 50, Sicherheitsgurtschloss 60, 65 bzw. ein entsprechender Sicherheitsgurtentriegler, ein in einem Fußraum 75 angeordnetes Pedal 70 bzw. 72, ein Handschuhfachöffner 80, eine Luftauslassdüse 90 oder ein Lichtschalter 92 sein.
  • Das Kraftfahrzeug 1 umfasst weiterhin optional eine, im vorliegenden Ausführungsbeispiel als beleuchtbarer Hinweispfeil ausgestaltete, Hinweisbeleuchtung 5 zur Deutung auf das Bedienelement 3 sowie einen der Hinweisbeleuchtung 5 zugeordneten Annäherungssensor 6 zur Erkennung einer Annäherung des Bedieners 4 an die Hinweisbeleuchtung 5 bzw. den Annäherungssensor 6. Die Hinweisbeleuchtung 5 ist mittels der Beleuchtungssteuerung 20 oder einer weiteren Beleuchtungssteuerung in Abhängigkeit eines Ausgangssignals des der Hinweisbeleuchtung 5 zugeordneten Annäherungssensors 6 in analoger Weise steuerbar wie die Beleuchtungsvorrichtung 21. Statt wie im vorliegenden Ausführungsbeispiel als beleuchtbarer Hinweispfeil ausgestaltet kann die Hinweisbeleuchtung 5 auch als Lauflicht oder als weiteres Leuchtelement mit Hinweischarakter ausgestaltet sein.
  • 1
    Kraftfahrzeug
    2
    Mittelkonsole
    3
    Bedienelement
    4
    Bediener
    5
    Hinweisbeleuchtung
    6, 22
    Annäherungssensor
    7
    Monitor
    10
    Drehknopf
    11, 12, 13, 14,
    15, 16, 17, 18
    Taste
    20
    Beleuchtungssteuerung
    21
    Beleuchtungsvorrichtung
    23
    Abdeckung
    24
    Ausgangssignal
    25
    System
    30
    Schalthebel
    40
    Tür
    50
    Zündschloss
    60, 65
    Sicherheitsgurtschloss
    70, 72
    Pedal
    75
    Fußraum
    80
    Handschuhfachöffner
    90
    Luftauslassdüse
    92
    Lichtschalter
    d
    Abstand
    dG, dG2
    Abstandsgrenzwert
    PL, PLmin, PLmax
    Leistung

Claims (9)

  1. Kraftfahrzeug (1) mit einem Bedienelement (3) zur Bedienung einer Funktion des Kraftfahrzeuges (1), insbesondere durch Drücken auf das Bedienelement (3), Berühren des Bedienelementes (3), Drehen des Bedienelementes (3) und/oder Ziehen des Bedienelementes (3), wobei dem Bedienelement (3) eine Beleuchtungsvorrichtung (21) zur Beleuchtung des Bedienelementes (3), ein Annäherungssensor (22) zur Erkennung einer Annäherung eines Bedieners (4) des Bedienelementes (3) und eine Beleuchtungssteuerung (20) zur Einstellung der Beleuchtung des Bedienelementes (3) in Abhängigkeit einer Bewertung eines Ausgangssignals (24) des Annäherungssensors (22) zugeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewertung von einem Zustand des Kraftfahrzeuges (1) abhängig ist oder von dem Bediener (4) einstellbar ist.
  2. Kraftfahrzeug (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewertung von dem Zustand des Kraftfahrzeuges (1) abhängig und von dem Bediener (4) einstellbar ist.
  3. Kraftfahrzeug (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungsvorrichtung (21) mittels der Beleuchtungssteuerung (20) dadurch einschaltbar ist, dass ein Abstand (d) zwischen dem Annäherungssensor (22) und einem Bediener (4) einen Abstandsgrenzwert (dG) unterschreitet.
  4. Kraftfahrzeug (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungsvorrichtung (21) mittels der Beleuchtungssteuerung (20) dadurch einschaltbar ist, dass ein Abstand (d) zwischen dem Annäherungssensor (22) und einem Bediener (4) einen Abstandsgrenzwert (dG) unterschreitet, sofern eine Bedienung des Bedienelementes (3) zugelassen ist.
  5. Kraftfahrzeug (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungsvorrichtung (21) mittels der Beleuchtungssteuerung (20) in Sinne einer erhöhten Lichtabstrahlung dadurch einstellbar ist, dass ein Abstand (d) zwischen dem Annäherungssensor (22) und einem Bediener (4) einen Abstandsgrenzwert (dG) unterschreitet.
  6. Kraftfahrzeug (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungsvorrichtung (21) mittels der Beleuchtungssteuerung (20) dadurch einschaltbar ist, dass ein Abstand (d) zwischen dem Annäherungssensor (22) und einem Bediener (4) einen Abstandsgrenzwert (dG) unterschreitet, sofern eine Bedienung des Bedienelementes (3) zugelassen ist.
  7. Kraftfahrzeug (1) nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstandsgrenzwert (dG) von einem Zustand des Kraftfahrzeuges (1) abhängig ist oder von dem Bediener (4) einstellbar ist.
  8. Kraftfahrzeug (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungsvorrichtung (21) mittels der Beleuchtungssteuerung (20) in Abhängigkeit des Zustandes des Kraftfahrzeuges (1) oder eines weiteren Zustandes des Kraftfahrzeuges (1) steuerbar ist.
  9. Bedienelement (3) für ein Kraftfahrzeug (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche zur Bedienung einer Funktion des Kraftfahrzeuges (1), insbesondere durch Drücken auf das Bedienelement (3), Berühren des Bedienelementes (3), Drehen des Bedienelementes (3) oder Ziehen des Bedienelementes (3), wobei dem Bedienelement (3) eine Beleuchtungsvorrichtung (21) zur Beleuchtung des Bedienelementes (3), ein Annäherungssensor (22) zur Erkennung einer Annäherung eines Bedieners (4) des Bedienelementes (3) und eine Beleuchtungssteuerung (20) zur Einstellung der Beleuchtung des Bedienelementes (3) in Abhängigkeit einer Bewertung eines Ausgangssignals (24) des Annäherungssensors (22) zugeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewertung von einem Zustand des Kraftfahrzeuges (1) abhängig ist oder von dem Bediener (4) einstellbar ist.
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