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DE19527159A1 - Transportables Gebäude - Google Patents

Transportables Gebäude

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Publication number
DE19527159A1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
building
building according
outer skin
floor
fixed part
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE1995127159
Other languages
English (en)
Inventor
Horst Dipl Ing Mallmann
Martin Dipl Ing Hodulak
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE1995127159 priority Critical patent/DE19527159A1/de
Publication of DE19527159A1 publication Critical patent/DE19527159A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
    • E04H15/00Tents or canopies, in general
    • E04H15/008Tents or tent-like constructions composed partially of rigid panels

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Tents Or Canopies (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein transportables Gebäude entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Solche Gebäude können beispielsweise für Touristikzwecke eingesetzt werden. Ferner ist der Einsatz für temporäre Zwecke, z. B. Nothilfeeinrichtungen, Ausstellungen, Modeschauen, Sportver­ anstaltungen oder für stationäre Zwecke als Clubheim u. dgl. denkbar.
Es ist bekannt, daß häufig Gebäude der vorgenannten Art für unterschiedliche Zwecke eine begrenzte Zeit benötigt werden. Hierzu sind die Unterkünfte bei Baustellen zu nennen, oder Herbergen, die saisonal oder durch zeitlich begrenzte Sportveranstaltungen bedingt nur für einen kurzen Zeitraum zum Übernachten und zur Einnahme von Mahlzeiten benötigt werden.
Es ist Aufgabe der Erfindung, ein leichtes transportables Gebäude der vorgenannten Art zu schaffen, das an die unterschiedlichsten Verwendungszwecke schnell anpaßbar ist und bei unterschiedlichen lokalen Verhältnis sen eine hohe Standfestigkeit und -sicherheit gewährleistet.
Diese Aufgabe wird mit den kennzeichnenden Merkmalen des Ans­ pruchs 1 gelöst. Dabei ist im wesentlichen ein festes Funktionsteil vorgesehen, an das je nach dem Verwendungszweck austauschbare zeltartige filigrane Gebäudeteile angekuppelt werden können. Dadurch daß Mittel zur Ausrichtung der Gebäudeteile vorgesehen sind, insbesondere höhenverstellbare und/oder verschwenkbare Stützen, kann das transportable Gebäude den Bodengegebenheiten angepaßt werden. Durch die Verwendung von Schwimmelementen kann das Gebäude zumindest teilweise schwimmend gelagert werden.
Durch die Ausgestaltung des festen Gebäudeteils aus lösbaren Modulen, die in Leichtbauweise ausgeführt sind, läßt sich die Mobilität des Gebäudes erhöhen, da als Transportmittel sowohl Kraftfahrzeuge als auch Hubschrauber für unwegsames Gelände einsetzbar sind.
In weiteren Ausführungsformen des Gegenstandes der Erfindung weist das feste Gebäudeteil einen Sanitärblock mit Waschbecken, Duschen und Toiletten, eine Küche und einen Lagerraum auf, was für den Benutzer einen erheblichen Komfort schafft.
Wenn das Trägergestell des zeltartigen Gebäudeteils aus fa­ serverstärkten Kunststoffstangen besteht und um dieses Trä­ gergestell eine textile Außenhaut angeordnet ist, läßt sich das transportable Gebäude schnell auf- und abbauen und aufgrund des geringen Gewichts gut transportieren.
Weitere bevorzugte Ausgestaltungen sind in den Unteransprü­ chen gekennzeichnet. Die Erfindung wird im folgenden anhand der beigefügten Zeichnungen mit einem Ausführungsbeispiel beschrieben. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsge­ mäßen transportablen Gebäudes mit zwei zeltartigen Gebäudeteilen;
Fig. 2 eine Seitenansicht des Gebäudes der Fig. 1;
Fig. 3 eine geschnittene Draufsicht auf das Gebäude der Fig. 1;
Fig. 4 ein Querschnitt entlang der Linie IV-IV der Fig. 3;
Fig. 5 ein Querschnitt entlang der Linie V-V der Fig. 2;
Fig. 6 ein Ausschnitt der textilen Außenhaut des zeltar­ tigen Gebäudeteils, und
Fig. 7 ein alternatives Ausführungsbeispiel für den Aus­ schnitt der textilen Außenhaut des zeltartigen Gebäudeteils.
In der Fig. 1 ist ein erfindungsgemäßes transportables Gebäude dargestellt, das ein festes Gebäudeteil 1 und zwei zeltartige Gebäudeteile 2 aufweist. Das feste Gebäudeteil 1 besitzt feste Wände 3, die aus Aluminium und/oder Holz bestehen.
Das zeltartige Gebäudeteil 2 weist ein Trägergestell 4 auf, das hauptsächlich aus faserverstärkten Kunststoffen besteht und mittels Aluminiumverbindungen miteinander verstrebt ist. Um das Trägergestell 4 ist eine textile Außenhaut 5 gespannt, welche die bekannten Vorteile von Gore-Tex (eingetragenes Wa­ renzeichen) Materialien aufweist, insbesondere Witterungs- und UV-Beständigkeit.
Wie in Fig. 2 gezeigt ist, besitzt das mobile Gebäude an sei­ ner Unterseite Stützen 6, die mittels nicht dargestellter Dreheinrichtungen höhenverstellbar und/oder verschwenkbar sind. Mit diesen Stützen 6 können Unebenheiten im Boden bzw. Bodenneigungen ausgeglichen werden. Die Stützen 6 können auch teleskopartig ausgebildet sein.
An der Oberseite des festen Gebäudeteils 1 ist ein Windrad 19 angeordnet, das über Generatoren zumindest einen Teil des En­ ergiebedarfs der in dem Gebäude enthaltenen elektrischen Ein­ richtungen deckt. Ferner ist eine Antenne 21 vorgesehen, über die mittels moderner Telekommunikationseinrichtungen ein Kon­ takt zur entfernten Außenwelt hergestellt werden kann. Zur Wasserversorgung sind an der Oberseite des festen Gebäude­ teils 1 Wassertanks 20 befestigt.
Wie aus der Fig. 3 ersichtlich ist, ist das transportable Gebäude in verschiedene Bereiche aufgeteilt. Dabei bilden in dem festen Gebäudeteil 1 die beiden Sanitärblocks 7 eine Einheit. Diese Sanitärblocks 7 sind mit WCs, Waschbecken und Duschen ausgestattet, wobei die einzelnen Geräte für einen geringen Wasserverbrauch ausgelegt sind. Weiter befinden sich in dem festen Gebäudeteil 1 eine Küche 9, zwei Lager 10, die insbesondere für das Personal vorgesehen sind, und ein Technikraum 11. Die einzelnen Bereiche sind durch einen Flur 15 miteinander verbunden. An den Flur 15 ist der Eingangsbereich 14 angegliedert, über den das feste Gebäudeteil 1 betreten und verlassen werden kann. Bei starkem Wind können das feste Gebäudeteil 1 und die zeltartigen Gebäudeteile 2 mit Befestigungsvorrichtungen 22 zusätzlich gesichert werden.
Auf der einen Seite des festen Gebäudeteils 1 ist der Eßbe­ reich 8 vorgesehen, der mit Sitzgelegenheiten und Tischen ausgerüstet ist. Zur anderen Seite befindet sich der Schlaf­ bereich 12, in dem seitlich des Flurs Matratzen angeordnet sind. An den Stirnseiten der beiden zeltartigen Gebäudeteile 2 sind Terrassen 13 angeordnet, die überdacht werden können.
Es ist natürlich möglich, die zeltartigen Gebäudeteile 2 für andere Verwendungszwecke vorzusehen. Neben Schlaf- und Es­ sensbereichen können dabei Lagerräume zum trockenen Lagern von Gegenständen oder Gastronomiebereiche mit Theken, Musik- und Lichtanlagen, die beispielsweise auch für Partyzwecke ge­ eignet sein können, vorgesehen sein. Es ist hierbei auch mög­ lich, die zeltartigen Gebäudeteile 2 direkt an ein festste­ hendes Gebäude anzugliedern. Dabei kann die textile Außenhaut transparent ausgeführt sein, damit die darin befindlichen Personen die Umgebung betrachten können.
In Fig. 4 ist ein Querschnitt durch den Schlafbereich 12 der Fig. 3 gezeigt, bei dem die U-förmige Anordnung der textilen Außenhaut 5 und des Trägergestells 4 gut erkennbar ist. An der Oberseite des U, die dem Boden zugewandt ist, befindet sich eine Bodenplatte 16, die mittels Stützen 6 auf dem Boden abgestützt wird.
In Fig. 5 ist ein Querschnitt durch den Sanitärblock 7 der Fig. 2 gezeigt, wobei an der unteren Seite des festen Gebäu­ deteils sich ein von Stützen 6 getragener Boden 17 befindet. An der aus Aluminium bestehenden festen Wand 3 sind Fenster 18 angeordnet. An der Oberseite des festen Gebäudeteils 1 be­ finden sich zwei Wassertanks 20 und ein Windrad 19.
In der Fig. 6 ist ein Ausschnitt der textilen Außenhaut 5 ge­ zeigt, die mit Dämmelementen 23 versehen ist. Diese Dämmele­ mente 23 sorgen insbesondere bei kaltem Wetter für eine bes­ sere Wärmeisolierung des zeltartigen Gebäudeteils 2. Die Däm­ melemente 23 können man die Außenhaut 5 mit Klettverschlüssen (nicht gezeigt) befestigt werden, wobei sie zur Reinigung wieder entfernt werden können.
In der Fig. 7 ist eine alternative Gestaltung der Außenhaut 5 zur Wärmeisolation gezeigt. Hierbei wird von der Außenhaut 5 beabstandet eine innere Außenhaut 25 angeordnet, so daß zwi­ schen der inneren Haut 25 und der textilen Außenhaut 5 eine Luftschicht 24 vorhanden ist, die statisch ist oder mittels Klimaeinrichtungen umgewälzt und zur Klimatisierung der Räume verwendet werden kann.
Wandelemente können insbesondere im Bereich der Trägerge­ stelle als Schränke oder Möbelteile oder Sanitäreinrichtungen ausgebildet sein.
Die Stirnseiten der zeltartigen Gebäudeteile 2 sind vorteil­ haft durch Fensterelemente oder Türelemente verschlossen, die einerseits eine Belüftung und Belichtung der Innenräume zulassen, aber andererseits auch einen Austritt auf eine Plattform ermöglichen, die als Terrassen 13 ausgebildet sind. Diese plattenförmigen Terrassen lassen sich verschwenken, so daß die Fensterelemente verschließbar sind oder die Platten in Form von Rutschen auf den Boden oder eine Wasserfläche ab­ senkbar sind. Ebenso ist die Eingangsplattform 14 ein- und ausfahrbar bzw. anheb- oder absenkbar, wie dies beispiels­ weise bei den bekannten Stellings von Segelbooten möglich ist.
Der Einsatz und Verwendungszweck des erfindungsgemäßen mobi­ len Gebäudes ist vielseitig. Für temporäre Verwendung in Ver­ bindung mit Schaustellungen, Modeschauen, Pressekonferenzen, Konferenzzentralen für Einsatzleitungen, Bauleitungen, Kata­ stropheneinsätze, Notlazarett und dgl. läßt sich der mittlere stationäre Teil z. B. mittels eines Hubschraubers in unwegsa­ mes Gelände transportieren, wobei der Untergrund infolge der mobilen oder ggf. schwimmfähigen Abstützungen von sekundärer Bedeutung ist. Je nach Bedarf können an den Stirnseiten des stationären Gebäuden oder möglicherweise auch seitlich Wohn- oder Lagerelemente angekuppelt werden, die je nach dem Ein­ satz und Verwendungszweck unterschiedlich bestückt sein kön­ nen. So können diese zeltartigen und daher sehr leichten Ele­ mente als Konferenz- oder Schlafräume ausgestattet sein oder als Werk oder Lagerhallen. Da das mobile Gebäude selbständig funktionsfähig ist, bedarf es keiner Energie- oder Sanitäran­ schlüsse, so daß das Auf- und Abbauen vollkommen problemlos ist. Die Zeltmaterialien sind entweder licht- oder blick­ durchlässig gestaltet oder aber aus optischen Gründen mit farblichen Mustern versehen, so daß sie beispielsweise auch als graphische Werbeträger verwendbar sind. Witterungs- und Lichtbeständigkeit ist aufgrund der beschriebenen verwendeten Materialien gewährleistet, ebenso wie Standfestigkeit auf­ grund geeigneter Sicherungsmaßnahmen und der mobilen Abstüt­ zungen.
Für den permanenten Einsatz derartiger erfindungsgemäßer mo­ biler Gebäude ist die Verwendung als Clubheim, als Organista­ tionszentrale für Segelklubs oder sportliche Einrichtungen ebenso denkbar. Der Vorteil der verhältnismäßig einfach auf- und abbaubaren Konstruktion besteht ferner darin, daß bei Än­ derung des Zeitgeschmacks und der Abnutzung von Gebäudeteilen eine problemlose Entfernung oder ein entsprechender Austausch möglich ist, ohne das bleibende Schäden oder Veränderungen in der Natur zurückgelassen werden. Auch kann bei geändertem Zweck ein Teil des Gebäudes ausgetauscht werden, so daß die vielseitige Einsetzbarkeit der Konstruktion gewährleistet ist.

Claims (22)

1. Transportables Gebäude gekennzeichnet durch ein festes Gebäudeteil (1) mit einem Boden (17) und festen Wänden (3) und mindestens einem an dieses feste Gebäudeteil anbringbares, zeltartiges Gebäudeteil (2), das eine oder mehrere Bodenplatten (16), ein Trägergestell (4) und eine textile Außenhaut (5) aufweist, wobei Mittel (6) vorgesehen sind, das transportable Gebäude in einer schiefen Ebene und/oder auf einer Wasseroberfläche auszurichten.
2. Gebäude nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Ausrichten höhenverstellbare und/oder verschwenkbare Stützen (6) aufweisen.
3. Gebäude nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Ausrichten Schwimmelemente aufweisen.
4. Gebäude nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der feste Gebäudeteil (1) aus lösbaren Modulen besteht, die in Leichtbauweise ausgeführt sind.
5. Gebäude nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das feste Gebäudeteil (1) Funktionseinrichtungen aufweist, insbesondere einen Sanitärblock (7) mit Waschbecken, Dusche und Toilette.
6. Gebäude nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Wände (3) und der Boden (17) des festen Gebäudeteils (1) im wesentlichen aus Aluminium bestehen.
7. Gebäude nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das feste Gebäudeteil (1) Mittel zur Energieversorgung (19) aufweist.
8. Transportables Gebäude nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das feste Gebäudeteil (1) eine Küche (9), einen Lagerraum (10) und einen Heizungsraum (8) aufweist.
9. Gebäude nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägergestell (4) des zeltartigen Gebäudeteils (2) hauptsächlich aus fa­ serverstärkten Kunststoffstangen besteht.
10. Gebäude nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die faserverstärkten Kunststoffstangen U-förmig jeweils an einer Bodenplatte (16) angeordnet sind, wobei die Spitzen des U nach unten zeigen.
11. Gebäude nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß um das Trägergestell (4) des zeltartigen Gebäudeteils (2) eine textile Außenhaut (5) angeordnet ist.
12. Gebäude nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die textile Außenhaut (5) wärmeisoliert und wetterbeständig ist.
13. Gebäude nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der textilen Außenhaut (5) an der Oberseite Öffnungen zur Entlüftung vor­ gesehen sind.
14. Gebäude nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stirnseite des zeltartigen Gebäudeteils (2), die nicht mit dem festen Gebäudeteil (1) verbunden ist, mit Fenster- und/oder Türelementen verschlossen ist.
15. Gebäude nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Terrasse (13) vorgesehen ist, die Bodenplatten und eine textile Überdachung aufweist.
16. Gebäude nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Bodenplatten der Terrassen (13) verschwenkbar sind, so daß sie als Fensterelemente verschließbar sind oder in Form von Rutschen auf den Boden bzw. die Wasseroberfläche absenkbar sind.
17. Gebäude nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägergestell (4) breite Stützen zur Aufnahme von Versorgungs- und Ener­ gieleitungen aufweist.
18. Gebäude nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die textile Außenhaut (5) als doppelte Haut ausgeführt ist und zur Klimatisierung und Wärmedämmung geeignet ist.
19. Gebäude nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Befestigungsvorrichtungen (22) zum Sichern des transportablen Gebäudes vorgesehen sind.
20. Gebäude nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der textilen Außenhaut (5) Flächen für Werbezwecke vorgesehen sind.
21. Gebäude nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß die textile Außenhaut (5) entsprechend dem Lichteinfall und dessen Intensität farblich veränderbar ist.
22. Gebäude nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß an der textilen Außenhaut (5) innere Trennelemente mittels Klettverschluß lösbar befestigt sind.
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