-
Die Erfindung betrifft ein Rahmengerüst für einen
personenbegehbaren Container mit den Merkmalen des Oberbegriffs
des Anspruchs 1 und einen Container zur Bereitstellung eines personenbegehbaren
Raumes gemäß Anspruch
14.
-
Gattungsgemäße Rahmengerüste, die
aus Rahmenstreben aufgebaut, mit im Wesentlichen quaderförmiger Außenkontur
und sechs im Wesentlichen rechtwinklig zueinander angeordneten Außenflächen mit
Rahmengerüstöffnungen
ausgebildet sind und sich als Skelettkonstruktion für einen
personenbegehbaren Container eignen, sind aus dem Stand der Technik
in großer
Zahl bekannt.
-
In der
DE 195 04 104 A1 wird z.B.
eine Transportplattform mit einem Rahmengerüst mit quaderförmiger Außenkontur
und Laufstegen beschrieben, wobei sich die Laufstegfläche durch
Klappelemente vergrößern lässt.
-
Aus der
DE 36 10 448 A1 ist ein
flexibles System mit an einem quaderförmigen Rahmengerüst befestigten
Klappelementen zum Aufbau eines mehrgeschossigen Messestandes bekannt.
-
Die bekannten Rahmengerüste weisen
jedoch den Nachteil auf, dass sie nur die Realisierung jeweils eines
Containers mit fest vorgegebenen Maßen, Expansions- und Funktionsmöglichkeiten
zulassen.
-
Der vorliegenden Erfindung liegt
daher die Aufgabe zu Grunde, ein Rahmengerüst für einen Container zu schaffen,
das eine größtmögliche Flexibilität hinsichtlich
der Containermaße
und der Containerfunktionalität
bereitstellt und dabei möglichst
einfach und kostengünstig
herstellbar ist.
-
Diese Aufgabe wird durch ein Rahmengerüst mit den
Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
-
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass mindestens
vier der sechs Außenflächen gleich
groß und mit
gleich großen
Rahmengerüstöffnungen
ausgebildet sind, und dass die Rahmenstreben Fixierungsmittel zum
lösbaren
Befestigen eines an die Außenkontur
des Rahmengerüsts
bündig
anschließenden Rahmengerüsts mit
gleicher quaderförmiger
Außenkontur
und Fixierungsmittel zum lösbaren
Befestigen eines Klappelements und/oder zum lösbaren Befestigen eines in
eine Rahmengerüstöffnung einsetzbaren
Ausfachungselements aufweisen.
-
Auf diese Weise wird ein Rahmengerüst bereitgestellt,
das zum Aufbau eines personenbegehbaren Containers dient, wobei
die Funktionalität
des Containers durch am Rahmengerüst befestigbare Klappelemente
und/oder Ausfachungselemente definiert wird. Die Klappelemente und/oder
Ausfachungselemente lassen sich zwischen den mindestens vier gleich
groß ausgebildeten
Rahmengerüstöffnungen
beliebig austauschen. Das Merkmal „gleich groß" ist hier dahin gehend
definiert, dass die Rahmengerüstöffnungen
derart übereinstimmende Maße haben,
dass die vorangehend genannte Austauschbarkeit der Klappelemente
und/oder Ausfachungselemente zwischen den gleich großen Rahmengerüstöffnungen
gewährleistet
ist.
-
Die vorangehend beschriebene Austauschbarkeit
der Klappelemente und/oder Ausfachungselemente mit ihren jeweiligen
Funktionalitäten
schafft ein hinsichtlich der vorhandenen Funktionen flexibles System.
-
Darüber hinaus lässt sich
ein erfindungsgemäßes Rahmengerüst durch
die Fixierungsmittel mit einem weiteren Rahmengerüst koppeln,
um beispielsweise einen Container mit größerer Innenfläche zu schaffen. „Bündiges" Befestigen im Sinne
der vorliegenden Erfindung ist so zu verstehen, dass die quaderförmige Außenkontur
des ersten Rahmengerüsts
durch das angekoppelte zweite Rahmengerüst zu einer Verlängerung
von vier Außenkanten
des ursprünglichen,
quaderförmigen,
ersten Rahmengerüsts
führt.
-
„Quaderförmig" ist im Sinne der vorliegenden Erfindung
so zu verstehen, dass die die Außenkontur ausmachenden Kanten
des Rahmengerüsts
im Wesentlichen senkrecht zueinander ausgerichtet sind. Die von
den Außenkanten
eingeschlossenen Flächen
sind folglich entweder quadratisch oder rechteckig ausgebildet.
-
Bevorzugt dienen die Fixierungsmittel
für die Befestigung
eines an die Außenkontur
des Rahmengerüsts
bündig
anschließenden
Rahmengerüsts
mit gleicher kubischer Außenkontur
ebenso als Fixierungsmittel zum lösbaren Befestigen eines in
eine Rahmengerüstöffnung einsetzbaren
Ausfachungselements. Durch die Integration der beiden Funktionen lässt sich
die Zahl der Fixierungsmittel reduzieren, ohne dabei die Flexibilität hinsichtlich
der Aufbaumöglichkeiten
des Containers einzuschränken.
-
Es ist von Vorteil, das Rahmengerüst derart auszubilden,
dass die Fixierungsmittel zum lösbaren Befestigen
eines an die Außenkontur
des Rahmengerüsts
bündig
anschließenden
Rahmengerüsts und/oder
die Fixierungsmittel zum lösbaren
Befestigen eines Klappelements und/oder zum lösbaren Befestigen eines in
eine Rahmengerüstöffnung einsetzbaren
Ausfachungselements auf jeder der mindestens vier gleich großen Außenflächen des
Rahmengerüsts
an gleichen Positionen am Rahmengerüst angeordnet sind. Auf diese
Weise weist jede der gleich groß ausgebildeten
Außenflächen identische Anzahl
und Anordnung der Fixierungsmittel auf. Dadurch lässt sich
das Rahmengerüst
kostengünstiger herstellen.
-
Die Fixierungsmittel lassen sich
beispielsweise als Bohrungen zum Einführen von Schrauben oder Stiften
bzw. mit Rasteinrichtungen zum lösbaren Befestigen
von Rastmitteln ausbilden.
-
In einer bevorzugten Ausführungsform
weist das Rahmengerüst
mindestens drei Füße zum Aufstellen
des Rahmengerüsts
auf einem Aufstellboden derart auf, dass vier gleich große Außenflächen im Wesentlichen
senkrecht zum Aufstellboden ausgerichtet sind. Die Füße geben
die Aufstellrichtung vor und sind dabei höhenverstellbar ausgebildet
um Unebenheiten des Aufstellbodens auszugleichen.
-
Die Rahmenstreben sind geradlinig
aufgebaut und verlaufen ausschließlich entlang der Kanten der
quaderförmigen
Außenkontur
des Rahmengerüsts.
Dadurch ergibt sich ein simpler Aufbau, der mit einem Minimum an
Rahmenstreben auskommt.
-
In einer besonders vorteilhaften
Ausführungsform
des Rahmengerüsts
sind vier gleich große Außenflächen mit
einer Breite von jeweils zirka 2,4 Metern und einer Höhe von jeweils
zirka 2,6 Metern vorgesehen. Durch die Beschränkung in der Breite wird der
Transport eines aus dem Rahmengerüst aufgebauten Containers auf üblichen
Lastkraftwagen und Anhängern
ermöglicht.
-
Die Rahmenstreben sind abhängig von
den aufzunehmenden Lasten und insbesondere der Ausbildung der an
den Rahmenstrebe auszubildenden Fixierungsmittel bevorzugt als Metallprofile
mit offenem, geschlossenem oder zusammengesetztem Querschnitt ausgebildet.
-
Neben dem Rahmengerüst umfasst
die vorliegenden Erfindung einen Container zur Bereitstellung eines
personenbegehbaren Raumes mit einem vorangehend beschriebenen Rahmengerüst und einer
Mehrzahl von Ausfachungselementen, die jeweils in einer Rahmengerüstöffnung befestigt
sind. Mindestens vier der Ausfachungselemente sind dabei aufgrund
der gleich dimensionierten Ausgestaltung der zugeordneten Rahmengerüstöffnungen
zwischen diesen beliebig austauschbar. Zusammen mit der Funktionalität der lösbaren Fixierung
zweier oder mehrerer Rahmenelemente aneinander wird somit ein modulares
System zur Realisierung personenbegehbarer Container geschaffen,
das eine Vielzahl funktionaler Freiheitsgrade bietet. Struktur und
Funktionalität
der Container lassen sich auf einfache Weise variieren.
-
Bevorzugt ist mindestens ein in einer
Rahmengerüstöffnung befestigtes
Ausfachungselement als Flächenelement
ausgebildet. Dieses Flächenelement
verschließt
dabei die Rahmengerüstöffnung als planes
oder gekrümmtes
Flächenelement.
Die dabei verschlossene Fläche
ist beispielsweise quadratisch oder rechteckig ausgebildet.
-
Bevorzugt sind mindestens zwei in
einer Rahmengerüstöffnung befestigte
Ausfachungselemente als geschlossene Elemente ausgebildet. Diese
geschlossenen Elemente verschließen dabei die Rahmengerüstöffnung als
plane Flächenelemente. Die
dabei verschlossene Fläche
ist beispielsweise quadratisch oder rechteckig ausgebildet. Sie
definiert beispielsweise Boden und Deckel des Containers.
-
Eine weitere vorteilhafte Variante
ist dadurch gekennzeichnet, dass dem Flächenelement mindestens ein
um eine erste Schwenkachse verschwenkbares erstes Klappelement zugeordnet
ist. Dieses erste Klappelement weist eine plane oder eine gekrümmte Fläche auf
und lässt
sich aus einer ersten Lage in einem Winkel von im Wesentlichen 90° zum Flächenelement
in eine zweite Lage in einem Winkel bis über 180° zum Flächenelement verschwenken. Ein
derartiges Flächenelement
mit mindestens einem zugeordneten Klappelement ist bevorzugt als
ein Ausfachungselement vorgesehen, das in der Dachöffnung des
Rahmengerüsts
das Dach des Containers bildet. Dabei kann die plane oder gekrümmte Fläche abgekantete
Randabschnitte derart aufweisen, dass das Klappelement in der ersten
Lage benachbarte Abschnitte des Rahmengerüsts haubenartig umgreift.
-
Das erste Klappelement derart angelenkt, dass
die durch das erste Klappelement in der ersten Lage definierte Ebene
das Flächenelement
nicht schneidet. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass sich das erste
Klappelement verschwenken lässt, ohne
mit der planen oder gekrümmten
Dachfläche
zu verkanten.
-
Bei der quaderförmigen Außenkontur des Containers sind
die ersten Schwenkachsen mehrerer erster Klappelemente im Wesentlichen
rechtwinklig zueinander angeordnet. Pro Kante des Flächenelements
ist dann mindestens eine parallel zur Kante angeordnete Schwenkachse
mit jeweils mindestens einem ersten Klappelement vorgesehen.
-
Es ist von Vorteil, Hilfsmittel zur
wahlweisen Unterstützung
und/oder Dämpfung
der Verschwenkbewegung des Klappelements vorzusehen. Bevorzugt lässt sich
das erste Klappelement in mindestens zwei Verschwenkpositionen mit
Hilfe von Arretiermitteln arretieren.
-
Je nach Gewicht und Belastungsanforderungen
des ersten Klappelements ist dieses am Flächenelement und/oder über Fixierungsmittel
des Rahmengerüsts
angelenkt.
-
Bevorzugt ist mindestens ein Ausfachungselement
als Rahmenelement mit einer umschlossenen Rahmenöffnung ausgebildet, wobei das
Rahmenelement ein geschlossenes Rahmenteil oder ein einseitig geöffnetes
Rahmenteil aufweist. Durch das lösbare
Befestigen eines Rahmenelements in einer Rahmengerüstöffnung wird
die Rahmengerüstöffnung durch
die gleich große
oder kleinere Rahmenöffnung des
Rahmenelements ersetzt. Diese Rahmenöffnung dient beispielsweise
dazu, einen Zugang zum Innenraum des Containers bereit zu stellen.
-
Dazu weist das Rahmenteil einen quadratischen
oder einen rechteckigen Rahmen auf, der eine quadratische oder rechteckige
Rahmenöffnung
aufspannt. Je nach Anforderungen und gewünschter Formgebung sind jedoch
auch andere Geometrien für
Rahmenteil und Rahmenöffnung
denkbar. Insbesondere ist ein einseitig geöffnetes Rahmenteil denkbar.
Darunter wird ein Rahmenteil verstanden, das die Rahmenöffnung nicht
vollständig
umschließt. Dies
ist insbesondere dann gegeben, wenn das Rahmenteil drei Schenkel
umfasst, die U-förmig
angeordnet sind.
-
Bei einer bevorzugten Ausführungsform
des Containers ist dem Rahmenteil ein um eine zweite Schwenkachse
verschwenkbares zweites Klappelement zugeordnet. Dieses zweite Klappelement
ist derart am Rahmenteil und/oder am Rahmengerüst angelenkt, dass es sich
aus der Rahmenöffnung
herausschwenken lässt.
Es ist beispielsweise möglich, dass
das zweite Klappelement die Rahmenöffnung im Rahmenteil fast vollständig ausfüllt und
sich somit ähnlich
einer Tür
am Rahmenteil öffnen
lässt.
Dabei kann es als plane oder gekrümmte Fläche ausgebildet sein.
-
Wie schon bezüglich des ersten Klappelements
dargestellt, ist auch das zweite Klappelement am zugeordneten Rahmenelement
und/oder über
Fixierungsmittel am Rahmengerüst
angelenkt.
-
Die Funktionalität des Rahmenelements lässt sich
dadurch erweitern, dass ihm ein um eine dritte Schwenkachse verschwenkbares
drittes Klappelement zugeordnet ist. Auch dieses dritte Klappelement
lässt sich
wiederum als planes oder gekrümmtes
flächiges
Element ausbilden und derart am Rahmenteil und/oder am Rahmengerüst anlenken,
dass es sich aus einer parallel zur Rahmenöffnung versetzten Stellung
heraus verschwenken lässt.
-
Bevorzugt lässt sich dass dritte Klappelement
um im Wesentlichen 90° derart
verschwenken, dass der zur dritten Schwenkachse benachbarte Kantenbereich
der Rahmenöffnung
in der im verschwenkten Zustand durch das dritte Klappelement aufgespannten
Ebene liegt. Dabei bildet die im verschwenkten Zustand durch das
dritte Klappelement aufgespannten Ebene mit einer Bodenfläche im Innenraum
des Containers eine Ebene. Auf diese Weise erweitert die Ebene des
dritten Klappelementes im verschwenkten Zustand die Bodenfläche des
Container-Innenraums. Werden an allen vier gleich groß ausgebildeten
Rahmengerüstöffnungen
Rahmenelemente mit dritten Klappelementen befestigt, so lässt sich
die begehbare Fläche
des Containers durch das herunterklappen der vier dritten Klappelemente
vervielfachen.
-
Weiterhin lässt sich durch ein Verschwenken des
dritten Klappelementes über
90° hinaus
eine Nutzung des dritten Klappelements als Rampe realisieren. Dadurch
lässt sich
der Innenraum des Containers über
das schräggestellte
dritte Klappelement erschließen.
Dies ermöglicht
beispielsweise einen behindertengerechten Zugang zum Container.
-
Bevorzugt sind die zweite Schwenkachse des
zweiten Klappelements und die dritte Schwenkachse des dritten Klappelements
um 90° zueinander versetzt
angeordnet. Dabei ist die zweite Schwenkachse im Wesentlichen parallel
zur Vertikalachse des Containers und die dritte Schwenkachse senkrecht zur
Vertikalachse des Containers ausgerichtet.
-
Eine vorteilhafte Ausführungsform
des Containers ist dadurch gekennzeichnet, dass am ersten, zweiten
und dritten Klappelement und am Rahmenteil Kopplungsmittel derart
vorgesehen sind, dass sich im verschwenkten Zustand der drei Klappelemente
flexible Flächenelemente
derart ankoppeln lassen, dass die drei Klappelemente und die flexiblen Flächenelemente
einen im Wesentlichen quaderförmigen
Raum aufspannen. Die Kopplungsmittel lassen sich beispielsweise
als Reißverschlüsse ausbilden,
die das Fixieren von Folien oder textilen Flächenelementen an diejenigen
Kanten der Klappelemente ermöglichen,
die im verschwenkten Zustand der Klappelemente nicht benachbart
zu einer Kante eines anderen Klappelements angeordnet sind. Auf diese
Weise lässt
sich der hinzu gewonnene Raum, der durch das im verschwenkten Zustand
als erweiterte Bodenfläche
wirkende dritte Klappelement und das verschwenkte erste und zweite
Klappelement definiert ist, nach außen hin abschließen. Folien- oder
Stoffbahnen dienen auf diese Weise als Wandelemente, die zusammen
mit den Klappelementen einen an den Innenraum des Rahmengerüsts anschließenden quaderförmigen Raum
aufspannen. Auf diese Weise lässt
sich insbesondere ein wetterfester Abschluss des hinzu gewonnen
Raumes bei einer Außennutzung
des Containers erzielen.
-
In einer bevorzugten Ausführungsform
weist das zweite Klappelement und/oder das dritte Klappelement Hilfsmittel
zur wahlweisen Unterstützung und/oder
Dämpfung
der Verschwenkbewegung der Klappelemente auf. Ebenso können Arretiermittel
zur Fixierung der zweiten bzw. dritten Klappelemente in mindestens
zwei Verschwenkpositionen vorgesehen sein.
-
Wie das erste und zweite Klappelement
ist auch das dritte Klappelement mittelbar über das zugeordnete Rahmenelement
und, zusätzlich
oder alternativ, unmittelbar über
die Fixierungsmittel mit dem Rahmengerüst verbunden.
-
Weiterhin weist der Container mit
Vorteil am zweiten Klappelement und/oder am dritten Klappelement
jeweils mindestens ein höhenverstellbarer Stützfuß zur Abstützung des
Klappelements im verschwenkten Zustand auf einem Aufstellboden auf. Oder
es sind entsprechende Mittel zur Befestigung eines solchen Stützfußes vorgesehen.
-
Eine weitere bevorzugte Ausführungsform des
Containers ist dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Flächenelement
eine Öffnung
mit Koppelmitteln zur Befestigung eines flexiblen oder starren Koppelelements
zum Verbinden zweier Container mittels des flexiblen oder starren
Koppelelements aufweist. Ein flexibles Koppelelement lässt sich
beispielsweise als Faltenbalg realisieren. Ein solcher Faltenbalg
mit rundem, ovalem, ovalärem oder
rechteckigem Querschnitt wird an entsprechend ausgebildeten Öffnungen
der zugeordneten Flächenelemente
beider zu koppelnder Container mittels dazu vorgesehener Koppelmittel
befestigt. Auf diese Weise ist eine Alternative zur starren Kopplung
zweier Rahmengerüste
der Container über
die jeweils vorhandenen Fixierungsmittel gegeben. Dadurch lassen
sich zwei Container bezüglich
ihrer bei einer starren Kopplung fluchtenden Außenkonturen mit winklig zueinander
angeordneten Außenkonturen
aufstellen. Auch geringe Höhenunterschiede
zwischen den Niveaus der Aufstellfläche des ersten und zweiten
Containers lassen sich auf diese Weise kompensieren.
-
Eine weitere bevorzugte Ausführungsform des
Containers zeichnet sich dadurch aus, dass mindestens ein Flächenelement
als planares Flächenelement
mit einem Fenster und/oder einer Tür ausgebildet ist. Auf diese
Weise lassen sich beispielsweise Container realisieren, die sich
beispielsweise besonders als Wohncontainer oder Nutzcontainer im
Freien eignen.
-
Insbesondere für den optischen Eindruck des
Containers ist es vorteilhaft, wenn mindestens ein Ausfachungselement
ein transluzentes oder transparentes Element und/oder ein Klappelement mit
einem transluzenten oder transparenten Element umfasst. Diese transluzenten
oder transparenten Elemente sind bevorzugt als quadratisches oder rechteckiges
Element ausgebildet.
-
Ein besonderer optischer Eindruck
lässt sich dadurch
erzielen, dass das transparente oder transluzente Element mit einer
Beleuchtungsvorrichtung zur Innen- und/oder Außenbeleuchtung des Elements
ausgebildet ist.
-
Weitere Vorteile und Eigenschaften
der Erfindung werden anhand der in den folgenden Figuren beschriebenen
Ausführungsbeispiele
deutlich.
-
Es zeigen:
-
1a eine
perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Rahmengerüsts;
-
1b eine
perspektivische Ansicht zweier miteinander gekoppelter Rahmengerüste aus 1a;
-
2 eine
Explosionsdarstellung eines erfindungsgemäßen Containers mit einer Mehrzahl
von Ausfachungselementen;
-
3a eine
erste Ausführungsform
eines Containers mit einem einzigen Rahmengerüst und einer einzigen durch
Klappelemente verschließbaren Öffnung;
-
3b eine
zweite Ausführungsform
des Containers aus 3a mit
zwei durch Klappelemente verschließbare Containeröffnungen;
-
3c eine
dritte Ausführungsform
des Containers aus 3a mit
vier durch Klappelemente verschließbare Containeröffnungen;
-
4a eine
erste Ausführungsform
zweier gekoppelter Container mit zwei gekoppelten Rahmengerüsten und
zwei durch Klappelemente verschließbare Containeröffnungen;
-
4b eine
zweite Ausführungsform
der gekoppelten Container aus 4a;
-
4c eine
dritte Ausführungsform
der gekoppelten Container aus 4a und
-
5 einen
Container aus 3a, der
mittels eines Faltenbalges an die Container aus 4a gekoppelt sind.
-
In 1 ist
ein erfindungsgemäßes Rahmengerüst 1 perspektivisch
dargestellt. Das aus einzelnen Rahmenstreben 11, 11' aufgebaute
Rahmengerüst
weist eine quaderförmige
Außenkontur
auf. Die einzelnen, mit gleichem Querschnitt ausgebildeten Rahmenstreben 11, 11' bilden die
Kanten der quaderförmigen
Kontur, so dass das Rahmengerüst 1 paarweise
gegenüberliegend
angeordnete Rahmengerüstöffnungen 12, 12' aufweist. Die
einander gegenüberliegenden
Rahmengerüstöffnungen 12, 12' sind aufgrund
des quaderförmigen
Aufbaus des Rahmengerüsts 1 jeweils
gleichgroß ausgebildet.
Die Deckelöffnung 12' und die Bodenöffnung 12' sind quadratisch
mit einer Kantenlänge
von zirka 2,4 Metern ausgebildet; die vier Wandöffnungen 12 rechteckig
mit 2,4 Metern Breite und zirka 2,6 Metern Höhe.
-
Es ist selbstverständlich,
dass auch abweichende Maße
der angegebenen Kantenlängen
unter den Schutzbereich der Erfindung fallen. Die 2,4 Meter Grundmaß resultieren
aus der Tatsache, dass Objekte für
den Transport mit üblichen
Lastkraftwagen ahne Sondergenehmigung eine Breite von 2,54 Metern
nicht überschreiten
dürfen.
-
Von einer ebenfalls im Rahmen der
Erfindung liegenden Würfelform
des Rahmengerüsts 1 mit
identischen Kantenlängen
sämtlicher
Rahmenstreben 11, 11' wird in der gezeigten, bevorzugten
Ausführungsform
entlang der durch die Aufstellorientierung definierten Vertikalachse
bewusst abgewichen. Dies liegt darin begründet, dass in einem Container
mit einem derartigen Rahmengerüst
entlang der Vertikalachse hinreichender Freiraum, insbesondere für großgewachsene
Personen, bereitgestellt werden soll.
-
Das Rahmengerüst 1 ist aufgebaut
aus acht gleich langen, geradlinigen Grundrahmenstreben 11', die jeweils
Deckel- und Bodenöffnung 12' umschließen, und
aus vier etwas längeren
geradlinigen Wandrahmenstreben 11, die Deckel- und Bodenöffnung 12' voneinander
beabstanden, wobei vier gleich große, paarweise gegenüberliegende
Wandöffnungen 12 gebildet
werden.
-
Das Rahmengerüst 1 umfasst auf der
Unterseite mit der Bodenöffnung 12' vier in den
Eckbereichen des Rahmengerüst 1 befestigte
Füße 30 zum Aufstellen
des Rahmengerüsts
auf einem Untergrund.
-
Es ist jedoch auch denkbar, die Aufstellfüße 30 an
einem Ausfachungselement 120 anzuordnen, das sich in der
Bodenöffnung 12' befestigen
lässt.
-
Als Materialien für die Rahmenstreben 11, 11' kommen grundsätzlich sämtliche
Metalle und Metalllegierungen in Betracht. Im Hinblick auf die gewünschte Kombination
der Eigenschaften „geringes Gewicht" bei „hoher
Belastbarkeit" und
trotzdem „niedrigen
Herstellungskosten" ist
ein Rahmengerüst 1 zu
bevorzugen, dessen Rahmenstreben 11, 11' als Stahl-Hohlprofilelemente
ausgebildet sind. Der Querschnitt der Hohlprofilelemente ist wiederum
bevorzugt quadratisch ausgebildet. Dieser Stahl-Hohlprofilrahmen lässt sich mittels einer stoß- und schlagresistenten
Deckschicht (z.B. Pulverlack) gegen Korrosion schützen. Ebenso
ist denkbar, die Rahmenstreben 11, 11' durch eine
Feuerverzinkung gegen Korrosion zu schützen.
-
Selbstverständlich ist auch die Ausbildung der
Rahmenstreben 11 aus Aluminiumlegierungen oder faserverstärkten Kunststoffen
bzw. Verbundwerkstoffen denkbar.
-
Die Fixierungsmittel 20 zum
lösbaren
Befestigen eines Rahmengerüsts 1 an
einem weiteren, gleichen Rahmengerüst dienen bei der gezeigten Ausführungsform
des Rahmengerüsts 1 gleichzeitig als
Fixierungsmittel zum lösbaren
Befestigen von Ausfachungselementen 120, 120' und/oder von
Klappelementen K1, K2, K3 in den Rahmengerüstöffnungen 12, 12' des Rahmengerüsts 1.
-
Derartige Ausfachungselemente 120, 120' bzw. Klappelemente
K1, K2, K3 lassen sich, wie im Zusammenhang mit den in den 2 bis 5 gezeigten Containern 10 näher erläutert, jeweils
mit Hilfe der Fixierungsmittel 20 in die rechteckigen bzw.
quadratischen Rahmengerüstöffnungen 12, 12' des Rahmengerüsts 1 montieren
bzw. am Rahmengerüst 1 befestigen.
-
Die Funktionalität der eingesetzten Ausfachungselemente 120, 120' bzw. der Klappelemente K1,
K2, K3 bestimmt auf diese Weise die Funktionalität des Containers 10,
der ein Rahmengerüst 1 und eine
Mehrzahl Ausfachungselemente 120, 120' bzw. Klappelemente
K1, K2, K3 umfasst.
-
Die größtmögliche Flexibilität lässt sich
dadurch erreichen, dass die Fixierungsmittel 20 beide der
vorangehend genannten Befestigungsfunktionen erfüllen und zusätzlich,
wie in 1a dargestellt,
auf jeder der vier Wandseiten des Rahmengerüsts 1 mit den Wandöffnungen
12 im gleichen Abstand zueinander und an gleichen Positionen am
Rahmengerüst 1 angeordnet
sind.
-
Dadurch lässt sich jede der vier Wandseiten des
Rahmengerüsts
entweder mit der Wandseite eines gleichen Rahmengerüsts zu einem
größeren Containerensemble
kombinieren, oder jeder Wandseite lässt sich ein Ausfachungselement 120, 120' und/oder einem
Klappelement K1, K2, K3 zuordnen, wobei die Ausfachungselemente 120, 120' und die Klappelemente
K1, K2, K3 zwischen den Wandöffnungen 12 mit
ihren Fixiermitteln 20 beliebig austauschbar sind.
-
Bei dem in 1 a gezeigten Rahmengerüst 1,
weist jede der mit quadratischem Querschnitt ausgebildeten Rahmenstreben 11, 11' vier Strebenoberflächen auf.
Jede Rahmenstrebe 11, 11' ist im gleichen Abstand von einem
Eckbereich des Rahmengerüsts 1,
der durch drei zusammenlaufende Rahmenstreben 11, 11' gebildet wird,
auf jeder ihrer Strebenoberflächen
mit einem als Bohrung 24 ausgebildetem Fixierungsmittel
versehen. Die Bohrungen 20 sind auf den vier Strebenoberflächen jeweils
einander paarweise gegenüberliegend
angeordnet.
-
Folglich weist das quaderförmige Rahmengerüst 1 in
der Aufsicht auf jede seiner vier rechteckigen Wandseiten bzw. Wandöffnungen 12 die
gleiche räumliche
Anordnung der Fixierungsmittel 20 am Rahmengerüst 1 auf.
Das gleiche gilt für
die quadratisch ausgebildeten Deckel- und Bodenseiten mit den entsprechenden
quadratischen Öffnungen 12'. Daher lassen
sich die Ausfachungselemente 120, 120' zwischen den
vier Wandöffnungen 12 beliebig
austauschen.
-
Dazu weisen die Ausfachungselemente 120, 120' in den 2 bis 5 nicht dargestellte Kopplungsmittel
auf, die beim Befestigen der Ausfachungselemente 120, 120' mit den als
Bohrungen 20 ausgebildeten Fixierungsmitteln zusammenwirken.
-
Die in den 1a und 1b als
Bohrungen 20 dargestellten Fixierungsmittel können zum
Teil auch mit aufgeschweißten
Platten auf der Außen-
oder Innenseite des hohlen Rahmenelements 11, 11' strukturell
verstärkt
sein. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn diese verstärkten Fixierungsmittel 20 hohe
Lasten aufnehmen müssen.
Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn an diesen Fixierungsmitteln 20 ein
Klappelement K3 befestigt wird, das in seiner verschwenkten Position
als flächenmäßige Erweiterung
des im Innern des Containers angeordneten Bodens dient. Ein solches
Klappelement K3 und die als dessen als Anlenkpunkte dienenden Fixierungsmittel 20 müssen für die Belastung
mit einer Mehrzahl auf diesem Klappelement K3 stehender Personen
ausgelegt sein.
-
Je nach zu erwartender Belastung
kann es vorteilhaft sein, die Fixierungsmittel 20 auf den Grundrahmenstreben 11' abweichend
von den Fixierungsmitteln 20 auf den Wandrahmenstreben 11 auszubilden.
Dabei sind sämtliche
Arten zur Herstellung lösbarer
mechanischer Verbindungen denkbar. Wesentlich für die Erfindung bleibt jedoch nur,
dass die geometrische Anordnung der Fixierungsmittel 20 auf den
Rahmenstreben 11, 11' derart vorgenommen wird, dass
sie in der Aufsicht auf die vier gleichen Wandöffnungen 12 jeweils
identisch angeordnet sind.
-
Die Flexibilität des durch das erfindungsgemäße Rahmengerüst 1 bereitgestellten
Containers 10 zeigt sich u.a. darin, dass sich ein Ausfachungselement 120, 120' von einer Wandöffnung 12 des
Rahmengerüsts 1 lösen und
an Stelle des Ausfachungselements 120, 120', wie in 1b gezeigt, ein weiteres
gleiches Rahmengerüst 1 mit
quaderförmiger
Außenkontur
ankoppeln lässt.
Dadurch lässt
sich der Innenraum des Rahmengerüsts 1 auf
einfache Weise verdoppeln
-
2 zeigt
eine Explosionsdarstellung eines erfindungsgemäßen Containers 10 umfassend
ein Rahmengerüst 1 gemäß 1a und einer Mehrzahl von
Ausfachungselementen 120, 120'.
-
Als Boden- und Deckelelement sind
jeweils mit quadratischen Flächen
als Flächenelemente 120 ausgebildete
Ausfachungselemente vorgesehen. Auch zwei der vier identischen rechteckigen
Wandöffnungen 12 sind
mit entsprechend rechteckig ausgebildeten Flächenelementen 120 versehen.
Je nach Anforderungen bieten sich eine Vielzahl von Materialien
für Ausbildung
der quadratischen bzw. rechteckigen Flächen an. Für das als Dachelement oder
Wandelement ausgebildete Flächenelement 120 kommt beispielsweise
ein auf einen Rahmen gespanntes textiles Material oder eine Kunststofffolie
in Betracht. Diese Materialien lassen sich einfach bedrucken und können beispielsweise
als siebgedruckte Werbe- oder Informationsträger ausgebildet sein, die sich
in ihren Rahmen leicht austauschen lassen.
-
Eine weitere Variante ist die Ausbildung
der Flächenelemente 120 aus
Doppelstegkunststoff oder Aluminiumsandwichplatten, um eine strukturierte Oberfläche zu erhalten.
Ebenso ist denkbar, das Flächenelement 120 thermisch
zu dämmen,
wenn der Container 10 beispielsweise als Wohncontainer
im Freien aufgebaut ist.
-
Alle Klappelemente können ebenso
eine Doppelstegkunststoff-, Glas-, Acrylglas-, Aluminiumsandwichplatte
aufweisen bzw. mit Kunststofffolie, einem Holz- oder Metallwerkstoff
oder textilem Material versehen sein.
-
Wie in 2 gezeigt
ist es möglich,
das der Bodenöffnung 12' zugeordnete
Flächenelement 120 mit
Füßen 30 zu
versehen. Bevorzugt ist jedoch die in 1a dargestellte
Ausführungsform,
bei der die Füße 30 unmittelbar
am Rahmengerüst 1 befestigt oder
befestigbar sind.
-
Im Dachbereich des Containers 10 sind
weiterhin zwei erste Klappelemente K1, K1' vorgesehen. Diese ersten Klappelemente
K1, K1' sind entweder mittelbar über das
die Dachöffnung 12' verschließende Flächenelement 120 oder
unmittelbar über
Fixierungsmittel 20 am Rahmengerüst 1 angelenkt. Das unmittelbare
Anlenken am Rahmengerüst 1 ist
dann zu bevorzugen, wenn es derart vorgenommen wird, dass sich das
als Containerdach wirkende Flächenelement 120 mit
einem einfach ausgebildeten umlaufenden Dichtungsbereich ausbilden
lässt.
Einfach ausgebildet ist dahingehend zu verstehen, dass es sich auf
diese Weise vermeiden lässt,
den Dichtungsbereich des Flächenelements 120.
für das
abschnittsweise Vorsehen von Anlenkmitteln des zugeordneten Klappelements
K1, K1' abschnittsweise
zu durchstoßen.
-
In beiden Fällen sind die ersten Klappelemente
K1, K1' jedoch derart
angelenkt, dass sich die Planaren Klappelemente K1, K1' aus einer im Wesentlichen
parallel zur Dachebene angeordneten ersten Position in eine im Wesentlichen
senkrecht dazu orientierte zweite Position verschwenken lassen.
In der zweiten Position ist die Fläche des ersten Klappelements
K1, K1' im Wesentlichen
parallel zu einer der Wandöffnungen 12 des
Rahmengerüsts 1 angeordnet.
In 2 sind die erste
und die zweite Position samt einer Zwischenstellung des ersten Klappelements
K1, K1' dargestellt.
Selbstverständlich
ist es möglich,
einen Schwenkbereich von mehr als 90° bereit zu stellen, um die ersten
Klappelemente K1, K1' noch
weiter nach oben aufklappen zu können.
Die Schwenkachsen S1, S1' der
beiden ersten Klappelemente K1, K1' sind rechtwinklig zueinander angeordnet.
-
Wenn die ersten Klappelemente K1,
K1' ein hohes Gewicht
aufweisen ist es vorteilhaft, wenn Hilfsmittel H vorgesehen sind,
die mit den Klappelementen K1, K1' derart zusammenwirken, dass die Verschwenkbewegung
wahlweise gedämpft
oder unterstützt
wird. Als derartige Hilfsmittel bieten sich beispielsweise Gasdruckfedern
oder mechanische Federsysteme an. Ebenso lässt sich der Container 10 mit
einem mechanisch oder elektrisch antreibbaren Windensystem ausrüsten.
-
Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn
die Klappelemente K1, K1' jeweils
mit einer Feststelleinrichtung versehen sind, mittels der sich die
Klappelemente K1, K1' in
der ersten und/oder der zweiten Lage bzw. in jeder beliebigen Zwischenlage
fixieren lässt.
-
Hinsichtlich möglicher Materialien und deren Funktion
für das
erste Klappelement K1 wird auf die vorangehenden Ausführungen
zum Flächenelement 120 verwiesen.
-
Neben den beschriebenen Flächenelementen 120 in
zwei der Wandöffnungen 12 und
in der Boden- bzw. Deckenöffnung 12' sind in 2 die übrigen beiden der insgesamt
vier Wandöffnungen 12 mit einem
als Rahmenelement 120' ausgebildeten
Ausfachungselement versehen.
-
Die beiden Rahmenelemente 120' umfassen jeweils
ein Rahmenteil 122, dessen Außenkante an die rechteckigen
Abmaße
der Wandseiten des Rahmengerüsts 1 angepasst
sind. Das Rahmenteil 122 umschließt eine rechteckige oder quadratische
Rahmenöffnung 121.
Die Größe der Rahmenöffnung 121 entspricht
dabei im Wesentlichen der Größe der zugeordneten
Wandöffnung 12 des
Rahmengerüsts 1.
-
Ein zweites Klappelement K2 ist entweder mittelbar über das
Rahmenteil 122 oder unmittelbar über Fixierungsmittel 20 derart
an das Rahmengerüst 1 angelenkt,
dass die zugehörige
zweite Verschwenkachse S2 benachbart zu einer der senkrechten Innenkanten
des Rahmenteils verläuft.
Das zweite Klappelement K2 ist plan aufgebaut und weist im Wesentlichen
Größe und Kontur
der Rahmenöffnung 121 auf,
so dass es sich aus einer ersten Lage in der Rahmenöffnung 121 in
einer zweite Lage aus der Rahmenöffnung 121 heraus
um im Wesentlichen 90° nach
außen
verschwenken lässt.
-
Hinsichtlich der Materialien und
deren Funktion für
das zweite Klappelement K2 wird auf die vorangehenden Ausführungen
zu den Flächenelementen 120 verwiesen.
-
Ein drittes Klappelement K3 ist entweder
mittelbar über
das Rahmenteil 122 oder unmittelbar über Fixierungsmittel 20 derart
an das Rahmengerüst 1 angelenkt,
dass die zugehörige
dritte Verschwenkachse S3 benachbart zu dem waagerechten Kantenbereich 123 des
Bodens im Innenraum des Containers 1 angeordnet ist. Das
dritte Klappelement K3 ist plan aufgebaut und weist im Wesentlichen
Größe und Kontur
der Wandöffnung 12 auf.
Es lässt
sich aus einer ersten Lage parallel zur Wandöffnung 12 des Rahmengerüsts in einer
zweite Lage um im Wesentlichen 90° nach
unten verschwenken. In der zweiten Lage stellt die Fläche des
dritten Klappelementes K3 eine flächenmäßige Erweiterung des Bodens
im Innenraum des Containers 10 dar, d.h. die Flächen des dritten
Klappelements K3 und des Bodens im Innenraum liegen in der gleichen
Ebene. Dadurch ist Personen ein Zugang des Container-Innenraums über die
ausgeklappten dritten Klappelemente K3 möglich, wobei die entstehende
Bodenfläche
keine nennenswerte Schwelle im Übergangsbereich
zum Container-Innenraum aufweist.
-
Weiterhin ist es vorteilhaft, das
dritte Klappelement K3 und dessen Anlenkmittel derart auszubilden,
dass sich das dritte Klappelement K3 aus der zweiten Lage über einen
Winkel von 90° hinaus
bis zum Aufliegen des dritten Klappelementes K3 auf dem Aufstellboden
des Containers 1 verschwenken lässt. Auf diese Weise erfüllt das
dritte Klappelement K3 die Funktion einer Rampe.
-
Bezüglich der Hilfsmittel H für die Verschwenkbewegung
des dritten Klappelements K3 wird auf die im Zusammenhang mit dem
ersten Klappelement K1 gemachten vorangehenden Ausführungen
verwiesen.
-
Als Materialien für das dritte Klappelement K3
bieten sich Glas-, Acrylglas-, Holz- oder Metallplatten und daraus
aufgebaute Sandwichelemente an. Kunststoffmembranfolien sind auch
möglich.
-
In der perspektivischen Flucht des
gezeigten Rahmengerüsts 1 sind
zwei miteinander gekoppelte, weitere Rahmengerüste 1', 1" dargestellt. Wird beispielsweise
ein in einer Wandöffnung 12 angeordnetes
Flächenelement 120 aufgebaut,
lässt sich
an dieser Wandöffnung 12 des
ersten Rahmengerüsts 1 mittels
der Fixierungsmittel 20 ein weiteres, gleich aufgebautes
zweites Rahmengerüst 1' im Bereich
einer seiner vier Wandöffnungen 12 lösbar am
ersten Rahmengerüst 1 befestigen.
Zusammen mit den in den 4a bis 5 dargestellten Ausführungsformen zeigt
dies die Flexibilität
des Containers 10, der in Form einer Modulbox als Ausstellungssystem
auf Messen, Festivals oder Promotion-Events dient. Dieser Container
stellt zu einen hinsichtlich seiner Flexibilität, dessen in den vier Wandöffnungen
angeordnete Ausfachungselemente 120, 120' des Rahmengerüsts 1 austauschen
zu können,
und zum anderen hinsichtlich seiner Flexibilität, sein Rahmengerüst 1 bei
erweitertem Platzbedarf mit einem weiteren Rahmengerüst zu koppeln,
ein vielfältig
einsetzbares, modulares Baukastensystem dar.
-
In 3a ist
ein aus einem erfindungsgemäßen Rahmengerüst 1,
fünf planaren
Flächenelementen 120 und
einem Rahmenelement 120' aufgebauter
Container 10 in einer perspektivischen Ansicht dargestellt.
Um Wiederholungen zu vermeiden wird auf die eingehende Beschreibung
der einzelnen Baugruppen im Zusammenhang mit 2 verwiesen. Gleiche Baugruppen und -elemente
sind dabei mit gleichen Bezugsziffern versehen.
-
Im Dachbereich ist ein erstes Klappelement K1
in der nach oben aufgeklappten ersten Lage angeordnet. Aus der Rahmenöffnung 121 ist
das zweite Klappelement K2 um 90° nach
außen
hin aufgeklappt. Auch das dritte Klappelement K3 ist in seiner nach
unten geklappten zweiten Lage dargestellt. Es ist erkennbar, dass
der Boden im Innenraum des Containers 10 mit der Fläche des
heruntergeklappten dritten Klappelements K3 in der gleichen Ebene
angeordnet sind. Der Kantenbereich 123 des Innenraum-Bodens
bildet dabei keine nennenswerte Schwelle aus. Die durch den Container 10 bereitgestellte,
begehbare Fläche
wird auf diese Weise im Wesentlichen verdoppelt.
-
Wenn der in 3a dargestellte Container 10 transportiert
werden soll, so müssen
die Klappelemente K1, K2, K3 eingeklappt werden. Bei der hier gezeigten
Ausführungsform
wird dazu zunächst
das zweite Klappelement K2 in die Rahmenöffnung 121 hineingeschwenkt.
Daraufhin klappt man das dritte Klappelement K3 nach oben und fixiert
es mit dazu vorgesehenen Haltemitteln in einer im Wesentlichen parallel
zum zweiten Klappelement K2 angeordneten Lage. Abschließend wird
das erste Klappelement K1 heruntergeschwenkt, so dass auch dessen
Fläche
im Wesentlichen parallel zum ersten und zweiten Klappelement K1,
K2 zu liegen kommt.
-
Auf diese Weise lässt sich der Platzbedarf des
Containers 10 auf die quaderförmige Grundkontur des Rahmengerüsts 1 zurückführen.
-
In den 3b und 3c sind zwei weitere Varianten
des Containers 10 aus 3a dargestellt.
-
Im Unterschied zu der Variante aus 3a weist der Container 10 aus 3b an Stelle eines Flächenelements 120 in
einer der Wandöfnungen 12 des
Rahmengerüsts 1 ein
zweites Rahmenelement 120' mit
einem weiteren zweiten und dritten Klappelement K2 und K3 und ein
weiteres erstes Klappelement K1' auf.
-
In 3c sind
alle vier Wandöffnungen 12 des
Rahmengerüsts 1 mit
identisch ausgebildeten Rahmenelementen 120' versehen. Auf diese Weise lässt sich
der begehbare Bereich des Containers 10 im ausgeklappten
Zustand verfünffachen.
-
Der im Zusammenhang mit 3a geschilderte Zusammenklappvorgang
des Containers 10 ist für
die in den 3b und 3c gezeigten Ausführungsformen
entsprechend anwendbar.
-
Da das Klappelement K1 bzw. die Klappelemente
K1, K1', K1", K1"' jeweils zuletzt herabgeschwenkt werden
ist es denkbar, dass mindestens eines der ersten Klappelemente K1,
K1', K1", K1"' derart ausgebildet ist, dass es in
der heruntergeklappten Lage den Bereich der Wandrahmenstreben 11 samt eventueller
benachbarter ebenfalls eingeklappter Klappelemente haubenartig umschließt. Dafür könnte entlang
des entsprechenden Randbereichs des ersten Klappelementes K1 ein
von der Fläche
des Klappelementes K1 abgewinkelter Abschnitt vorgesehen sein. Das
Haubenartige Umschließen
mittels der Randbereiche dient dem Schutz der umschlossenen Ausfachungselemente 120, 120' samt daran
angeordneter erster Klappelemente K1.
-
Die 4a bis 4c zeigen verschiedene Varianten
zweier gekoppelter Container 10 mit zwei gekoppelten Rahmengerüsten 1.
-
Hinsichtlich der Funktionalität und Ausbildung
der dargestellten Ausfachungs- und Klappelemente wird auf die vorangehenden
Ausführungen verwiesen.
Gleiche Baugruppen und -elemente sind mit gleichen Bezugszeichen
versehen.
-
Durch die in 1b gezeigte Kopplung zweier Rahmengerüste 1 entstehen
sechs gleichgroße Wandöffnungen 12 und
vier gleichgroße
Deckel- bzw. Bodenöffnungen 12'.
-
Bei der in 4a dargestellten ersten Variante der
Kopplung zweier Rahmengerüste 1 sind zwei
Ausfachungselemente als Rahmenelemente 120' nebeneinander angeordnet. Die übrigen vier Wandöffnungen 12 sind
mit Flächenelementen 120 versehen.
-
4b zeigt
eine weitere Variante der in 4a gezeigten
gekoppelten Container 10. Im Unterschied zur Darstellung
in 4a ist an Stelle
eines Rahmenelements 120' ein
Flächenelement 120 mit einer
darin angeordneten Tür 40 vorgesehen.
-
Die in 4c gezeigte
Variante weist an Stelle zweier in den Wandöffnungen 12 angeordneten
Flächenelemente 120 zwei
weitere Rahmenelemente 120' auf.
Diese weiteren Rahmenelemente 120' sind entsprechend den Rahmenelementen 120' der Variante
aus 4a ausgebildet.
-
5 zeigt
die Kombination der in 4a dargestellten
Doppelcontainer 10 mit einem Einzelcontainer aus 3a. Der Einzel- und der
Doppelcontainer sind mittels eines flexiblen Koppelelements in Form
eines Faltenbalges F miteinander verbunden. Dazu weist beim Doppel-
und Einzelcontainer jeweils ein in einer Wandöffnung angeordnetes Flächenelement 120 eine Öffnung mit
geeigneten Kopplungsmittel auf, damit sich der Faltenbalg F an den
jeweiligen Containern fixieren lässt.
-
Der Vorteil eines flexiblen Koppelelements beispielsweise
in Form eines Faltenbalgs F liegt darin begründet, dass dadurch eine Kopplung
von Container geschaffen wird, die im Gegensatz zum starren Fixieren
von Rahmengerüsten 1 mittels
der Fixierungsmittel 20, eine in mehrere Raumrichtungen
abgewinkelte Kopplung ermöglicht.
Auch die Überbrückung gewisser
Höhendifferenzen
zwischen zu koppelnden Containern ist dadurch auf einfache Weise gewährleistet.
-
Ein integriertes oder externes Hubsystem
ermöglicht
das Unterfahren mit einem Transportanhänger. Somit ist, abgesehen
von einer herkömmlichen Stapler-
oder Kranverladung, ein einfaches Verladesystem geschaffen, das
zur Mobilität
des Containers beiträgt.
-
Einsatz technischer Ausrüstung ermöglicht eine
autarke Nutzung des Containers als Wohncontainer für eine oder
mehrere Personen. Für
die technische Containerausstattung sind Solarthermie, Photovoltaik,
Grauwassernutzung und Mikrofilteranlagen einsetzbar. Als weitere
technische Innenausstattung: lässt
sich eine Küche,
ein WC, ein Bad und/oder eine Heizung vorsehen. Weiterhin ist denkbar,
den Container ausschließlich
mit sanitären
Anlagen auszustatten. Ebenso ist es möglich, den Container mit technischem
Gerät für Forschungs-
und/oder Messzwecke einzusetzen oder diese Nutzung mit der eines
Wohncontainers zu kombinieren.
-
- 1,
1', 1"
- Rahmengerüst
- 10
- Container
- 11,
11'
- Rahmenstreben
(Wandrahmenstreben 11, Grundrahmenstreben 11')
- 12,
12'
- Rahmengerüstöffnungen
(Wandöffnung
12, Decken-/Bodenöffnung
12')
- 20
- Fixierungsmittel
- 30
- Füße
- 40
- Tür
- 120,
120'
- Ausfachungselemente
(Flächenelement
120, Rahmenelement 120')
- 121
- Rahmenöffnung
- 122
- Rahmenteil
- 123
- Kantenbereich
- S1,
S1',
- Erste
Schwenkachse
- S1", S1"'
-
- S2
- zweite
Schwenkachse
- S3
- Dritte
Schwenkachse
- K1,
K1',
- erstes
Klappelement
- K1", K1"'
-
- K2
- zweites
Klappelement
- K3
- drittes
Klappelement