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DE19526585A1 - Unterrichtsraum für Fahrschulausbildung und dafür geeignetes Gebäude - Google Patents

Unterrichtsraum für Fahrschulausbildung und dafür geeignetes Gebäude

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Publication number
DE19526585A1
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DE
Germany
Prior art keywords
building
classroom
classroom according
pull
mobile
Prior art date
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Ceased
Application number
DE1995126585
Other languages
English (en)
Inventor
Wolfgang Aicher
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AICHER MAXIMILIAN 84558 KIRCHWEIDACH DE
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Priority to DE29522017U priority patent/DE29522017U1/de
Publication of DE19526585A1 publication Critical patent/DE19526585A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
    • E04B1/00Constructions in general; Structures which are not restricted either to walls, e.g. partitions, or floors or ceilings or roofs
    • E04B1/343Structures characterised by movable, separable, or collapsible parts, e.g. for transport
    • E04B1/34305Structures characterised by movable, separable, or collapsible parts, e.g. for transport telescopic
    • E04B1/3431Structures characterised by movable, separable, or collapsible parts, e.g. for transport telescopic with only one level of nesting
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
    • E04H3/00Buildings or groups of buildings for public or similar purposes; Institutions, e.g. infirmaries or prisons
    • E04H3/08Hospitals, infirmaries, or the like; Schools; Prisons

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Electromagnetism (AREA)
  • Tents Or Canopies (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Unterrichtsraum für Fahr­ schulausbildung und ein dafür geeignetes Gebäude.
Gemäß der in Deutschland gültigen Durchführungsverordnung für das Fahrlehrergesetz darf Fahrschulunterricht in Fahr­ schulen und deren Zweigstellen nur in Gebäuden erteilt wer­ den (§ 3 DV-FahrlG) Als Gebäude gelten, wie insbesondere in der Bayrischen Bauordnung festgelegt ist, selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können (BayBO Art. 2, Abs. 2) und mit dem Erdboden verbunden sind. Somit konnte Fahrschulunterricht bisher nur in festen Gebäuden, d. h. Häusern, erteilt wer­ den. Reicht die Nachfrage nach Fahrschulunterricht an einem Standort bzw. an einer fest eingerichteten Fahrschule für eine häufige oder ständige Belegung nicht aus, so ist das andauernde Bereithalten von für diesen Zweck mit techni­ schem Lehrmaterial ausgerüsteten Räumlichkeiten unwirt­ schaftlich. Dies gilt insbesondere in weniger dicht besie­ delten Gebieten mit einem geringeren Aufkommen an Fahr­ schülern.
Die räumliche Beschränkung des Fahrschulunterrichts auf Gebäude soll der Erleichterung der amtlichen Überwachung dienen. Sie schließt Unterricht in geparkten Lastkraftwagen und deren Anhängern aus, da diese stets als auf einem Fahr­ werk ruhende Fahrzeuge gelten, auch wenn sie eine zusätz­ liche Abstützung am Boden aufweisen. Daher können auch be­ kannte Fahrzeuge mit Ausstellungs- oder Verkaufsaufbauten oder beispielsweise mobile Zweigstellen von Geldinstituten in vergleichbarer Ausgestaltung mit technischen Lehrmitteln nicht für Fahrschulzwecke genutzt werden.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Schulungsraum für Fahrschulunterricht bereitzustellen, bei dem die geschilderten Probleme nicht auftreten.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Unterrichtsraum für Fahrschulunterricht in einem mobilen Gebäude untergebracht ist. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Das mobile Gebäude kann abwechselnd an verschiedenen Stand­ orten aufgestellt werden und bedarfsweise zwischen diesen Standorten transportiert werden, beispielsweise in tägli­ chem oder wöchentlichen Rhythmus. So kann der übliche Fahr­ schulunterricht auch an Standorten abgehalten werden, an denen eine für einen wirtschaftlichen Fahrschulbetrieb aus­ reichende Anzahl von Fahrschülern nicht zu erwarten ist. Ebenso können Schulungen für die Fahrer eines Fuhrparkes eines Unternehmens direkt vor Ort, d. h. bei dem Unterneh­ men, abgehalten werden. Dazu kann das mobile Gebäude mit dem Unterrichtsraum zweckmäßigerweise bei dem Unternehmen abgestellt werden.
Das mobile Gebäude kann aus beliebigen Bauprodukten, z. B. auch in Sandwichbauweise, hergestellt sein und als eine Einheit oder als mehrteilige Anlage transportabel sein. Jedenfalls ist es mit dem Erdboden verbunden, wenn es orts­ fest abgestellt worden ist.
Vorzugsweise ist das mobile Gebäude ein transportabler Wechselaufbau (auch als Wechselkoffer bezeichnet), in dem der Unterrichtsraum enthalten ist. Ein derartiger Wechsel­ aufbau ist mit einem Trägerfahrzeug auf dem öffentlichen Straßennetz beliebig verfahrbar und kann an den gewünschten Standorten schnell abgestellt werden. Er enthält eine Ab­ stelleinrichtung, vorzugsweise Trag- oder Abstellstützen, die während des Transportes inaktiv ist und für das orts­ feste Abstellen aktiviert wird, jedoch kein Fahrgestell mit Rädern. Für den Transport des Wechselaufbaus fährt das Trä­ gerfahrzeug unter einen auf der Abstelleinrichtung bzw. den Tragstützen abgestellten Wechselaufbau und hebt dann mit einer Hubeinrichtung den Wechselaufbau an, so daß die Trag­ stützen aus dem Kontakt mit dem Boden entfernt und in ihre inaktive Position gebracht werden können. Nach Absenken der Hubeinrichtung liegt der Wechselaufbau auf dem Träger­ fahrzeug auf und kann transportiert werden. Beim Abstellen erfolgt der entsprechende Vorgang in umgekehrter Reihen­ folge.
Für die Zwecke der Fahrschulausbildung muß der Unter­ richtsraum eine vorgeschriebene Ausstattung mit technischen Lehrmitteln aufweisen. Diese sind vorzugsweise in dem Un­ terrichtsraum angeordnet und werden mit diesem transpor­ tiert. Für den Transport sind sie fest anbringbar und gegen Verrutschen gesichert.
Soll die für den Fahrschulunterricht notwendige Größe des Unterrichtsraumes (in Deutschland sind mindestens 25 m² Ge­ samtlehrraumfläche vorgeschrieben) mit einem nicht varia­ blen Wechselaufbau bereitgestellt werden, so ergibt sich eine zu transportierende Einheit von erheblicher Größe, die Transportprobleme verursacht. Daher wird vorzugsweise ein Wechselaufbau geschaffen, dessen Grundfläche verändert, d. h. vergrößert und verkleinert werden kann.
Für den Transport wird die Grundfläche des Wechselaufbaus verkleinert, zweckmäßigerweise auf die für Lastkraftwagen bzw. Wechselpritschenanhänger im Straßenverkehr vorge­ schriebene maximale Breite und Länge. Beim ortsfesten Ab­ stellen wird der Wechselaufbau zumindest auf die vor­ geschriebene Gesamtlehrraumfläche erweitert.
In einer besonders vorteilhaften Gestaltung weist der Wech­ selaufbau ein Auszugselement oder einen Auszugskoffer auf, der z. B. einen Seitenbereich des Wechselaufbaus bildet und für den Transport in den Wechselaufbau eingeschoben wird, so daß eine minimale Transportbreite erzielt wird. Nach dem Abstellen wird der Auszugskoffer aus dem Wechselkoffer seitlich ausgezogen, bis die vorgeschriebene Gesamtlehr­ raumfläche des Unterrichtsraumes bereitsteht.
Der Auszugskoffer kann einen eigenen Boden aufweisen, der über dem Boden des Wechselkoffers und in Schienen des Wech­ selkoffers verschiebbar ist. Der Boden des Wechselkoffers kann als Doppelboden ausgebildet sein, so daß das obere Bo­ denteil auf das Niveau des Bodens des ausgezogenen Auszugs­ koffers angehoben werden kann. Dann ist eine plane Gesamt­ bodenfläche im Unterrichtsraum geschaffen.
Das Ein- und Ausfahren des Auszugskoffers ist über eine Schubeinrichtung steuerbar und kann mittels Gewindespindeln oder einer hydraulischen Einrichtung vorgenommen werden.
Die Abstellstützen können eine Höheneinstelleinrichtung aufweisen, z. B. in Form einer Gewindespindel, um einer­ seits die Gesamthöhe einzustellen und um andererseits durch Einzelverstellung der Abstellstützen Unebenheiten oder eine Schräge des Abstelluntergrunds auszugleichen.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, ein Gebäude zu schaffen, das die oben genannten Anforderungen insbesondere für Fahrschulunterricht an verschiedenen Standorten er­ füllt.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch ein Gebäude mit den Merkmalen des Anspruchs 19 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den zugehörigen Unteransprüchen angegeben.
Dadurch, daß das Gebäude als eine transportable Einheit ausgebildet ist, kann es bedarfsweise an unterschiedlichen Standorten ortsfest aufgestellt werden. Um eine vorgegebene Größe eines Gebäudeinnenraumes bereit zustellen und gleich­ zeitig die Außenmaße für den Transport gering zu halten, ist das Gebäude bezüglich der Größe seiner Grundfläche variabel gestaltet. Dies kann dadurch erreicht werden, daß das Gebäude zwei gegeneinander und gegebenenfalls ineinan­ der verschiebbare Gebäudeelemente umfaßt. Für den Transport sind sie vorzugsweise seitlich ineinandergeschoben, um eine maximale Transportbreite des Gebäudes einzuhalten. Bei der ortsfesten Aufstellung werden die beiden Teile auseinander­ geschoben, so daß die erforderliche Innenraumfläche zur Verfügung steht. Das Gebäude kann eine zweckbestimmte Aus­ stattung, insbesondere eine für Fahrschulunterricht erfor­ derliche Ausstattung aufweisen und mit den technischen Ge­ räten ausgestattet sein.
Das Gebäude kann direkt am Boden oder an einer vor­ bereiteten erhöhten Fläche abgestellt werden, vorzugsweise enthält es jedoch eine eigene Abstützeinrichtung, die eine ebene Ausrichtung gestattet und insbesondere beim Aufstel­ len nach einem Transport mittels eines Trägerfahrzeuges hilfreich ist.
Vorzugsweise hat das Gebäude eine eigene Energiever­ sorgungseinrichtung und eine Sanitäranlage, so daß es am Aufstellungsort unabhängig von einer solchen Anschluß­ möglichkeit ist. In der beschriebenen Ausgestaltung eignet sich das Gebäude insbesondere zum Schaffen eines Unter­ richtsraumes für Fahrschulen.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines Ausführungs­ beispiels unter Bezugnahme auf Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 in perspektivischer Draufsicht ein mobiles Ge­ bäude in einer Ausführung als Wechselaufbau mit eingeschobenem Auszugskoffer; und
Fig. 2 in perspektivischer Draufsicht den Wechselaufbau mit ausgezogenem Auszugskoffer.
Das mobile Gebäude weist einen Wechselaufbau 1 auf, der auf einem Rahmen 2 angebracht ist. Am Rahmen 2 sind vier Ab­ stellstützen 3 mit Klappgelenken befestigt, so daß sie aus der in Fig. 1 dargestellten Stützstellung, in der sie den Wechselaufbau 1 am Boden ortsfest abstützen, in eine inak­ tive Transportstellung hochschwenkbar sind. Die Ab­ stellstützen 3 können an ihrem Unterende Auflageplatten 4 enthalten, um die Auflagefläche zu vergrößern. Der Wechsel­ koffer 1 hat z. B. eine Länge von 7,15 in und eine breite von 2,5 in und erfüllt somit die Vorgaben der Straßenver­ kehrsordnung bezüglich der Transportmaße für einen Trans­ port z. B. mittels eines Wechselpritschenanhängers.
Der Wechselkoffer 1 enthält des weiteren einen Auszugskof­ fer 5, der einen Kofferboden 6, ein Kofferdach 7, eine Kof­ ferseitenwand 8 und eine Vorder- und eine Hinterwand 9 bzw. 10 aufweist. Die dem Wechselkoffer 1 zugewandten Seite (der Kofferseitenwand 8 gegenüberliegend) ist offen. Die Außen­ abmessungen des Auszugskoffers 5 sind kleiner als die Ab­ messungen des Wechselkoffers 1, so daß der Auszugskoffer 5 vollständig in dem Wechselkoffer 1 aufgenommen werden kann (siehe Fig. 1). Am Kofferboden 6 sind Führungen vorgesehen, die in entsprechende Führungsschienen am Boden des Wechsel­ aufbaus 1 eingreifen und den Auszugskoffer 5 beim Ein- und Ausschieben führen. Dabei ist der Kofferboden 6 über dem Boden des Wechselaufbaus 1 verschiebbar. Zusätzliche Füh­ rungen können im Dachbereich angebracht sein. Der Aus­ zugskoffer 5 enthält zumindest zwei eigene Abstellstützen 11, die dem gesamten Wechselaufbau 1 bei seiner gebäude­ mäßigen ortsfesten Aufstellung die erforderliche Stand­ sicherheit verleihen. Somit steht der Wechselaufbau 1 un­ verrückbar und mit dem Boden fest verbunden.
Eine Türe 12 ist beispielsweise an der Vorderwand 9 des Auszugskoffer 5 angeordnet und über eine Treppe 13 erreich­ bar. Der Boden des Wechselkoffers 1 ist als Doppelboden ausgebildet (nicht dargestellt), der bei herausgeschobenem Auszugskoffer 5 um die Höhe des Kofferbodens 6 angehoben werden kann, um eine plane Bodenfläche eines Innenraumes zu schaffen. Die Führungsschienen am Boden des Wechselaufbaus 1 können mit Abdeckelementen bedeckt werden, wenn der Aus­ zugskoffer 5 herausgezogen ist.
Ein solcher Innenraum kann die für einen Fahrschulunter­ richt vorgeschriebenen technischen Gegenstände und Ausrü­ stungen enthalten, die im Innenraum fest angebracht oder variabel abstellbar sein können.
An den Außenseiten des Wechselaufbaus 1 können Befestigungseinrichtungen zum Anbringen von Hinweis­ und/oder Werbemitteln vorgesehen sein.

Claims (26)

1. Unterrichtsraum für Fahrschulausbildung, dadurch gekennzeichnet, daß er in einem mobilen Ge­ bäude untergebracht ist.
2. Unterrichtsraum nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß das mobile Gebäude ein transportabler Wech­ selaufbau (1) ist.
3. Unterrichtsraum nach Anspruch 2, dadurch gekennzeich­ net, daß der Wechselaufbau (1) mittels eines Wechsel­ pritschenanhängers transportabel ist.
4. Unterrichtsraum nach Anspruch 2 oder 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Wechselaufbau (1) Abstellstützen (3) aufweist.
5. Unterrichtsraum nach einem der Ansprüche 1 bis 4, da­ durch gekennzeichnet, daß er mit den für einen Fahr­ schulunterricht erforderlichen technischen Geräten und Lehrmaterialien ausgestattet ist.
6. Unterrichtsraum nach einem der Anspruch 1 bis 5, da­ durch gekennzeichnet, daß die Größe seiner Grundfläche zwischen einer Grundfläche für den Transport und einer größeren Grundfläche für den Fahrschulunterricht vari­ ierbar ist.
7. Unterrichtsraum nach Anspruch 6, dadurch gekennzeich­ net, daß die Variation der Größe der Grundfläche durch Erweitern und Verkleinern des mobilen Gebäudes bzw. des Wechselaufbaus (1) erfolgt.
8. Unterrichtsraum nach Anspruch 6 oder 7, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Wechselaufbau (1) ein Auszugs­ element (5) aufweist.
9. Unterrichtsraum nach Anspruch 8, dadurch gekennzeich­ net, daß das Auszugselement (5) aus dem Wechselaufbau (1) seitlich ausfahrbar ist.
10. Unterrichtsraum nach Anspruch 8 oder 9, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Auszugselement (5) ein auf Füh­ rungsschienen am Wechselaufbau (1) verschiebbar ge­ lagerter Auszugskoffer (5) ist.
11. Unterrichtsraum nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß er mit den erforderlichen Zugangs- sowie Belüftungs- und/oder Klimatisierungs­ einrichtungen ausgerüstet ist.
12. Unterrichtsraum nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Auszugskoffer (5) Ab­ stellstützen (11) aufweist.
13. Unterrichtsraum nach Anspruch 4 bis 12, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Abstellstützen (3, 11) aus einer inaktiven Transportstellung in eine Stützstellung be­ wegbar sind, in der sie eine feste Verbindung mit dem Boden bilden.
14. Unterrichtsraum nach einem der Ansprüche 4 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstellstützen (3, 11) mittels einer Hubeinrichtung höheneinstellbar sind.
15. Unterrichtsraum nach einem der Ansprüche 4 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstellstützen (3, 11) einzeln höheneinstellbar sind.
16. Unterrichtsraum nach einem der Ansprüche 4 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß eine Niveauregulierungsan­ lage mit den Abstellstützen (3, 11) gekoppelt ist zum Einstellen des Wechselaufbaus (1) auf ein horizontal ausgerichtetes Niveau.
17. Unterrichtsraum nach einem der Ansprüche 2 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß am Wechselaufbau (1) Befe­ stigungseinrichtungen zum Anbringen von Hinweis­ gegenständen und/oder Werbemitteln vorgesehen sind.
18. Unterrichtsraum nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß er eine nutzbare Gesamt­ grundfläche von zumindest 25 m² aufweist.
19. Gebäude, dadurch gekennzeichnet, daß es eine transportable Einheit ist und daß eine bei vorgegebenen maximalen Transportmaßen vorhandene Fläche eines Innenraumes des Gebäudes auf eine größere Nutzfläche erweiterbar ist.
20. Gebäude nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß es zwei gegeneinander verschiebbare Gebäudeelemente aufweist.
21. Gebäude nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeich­ net, daß es eine zweckbestimmte Ausstattung aufweist.
22. Gebäude nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausstattung die für einen Fahrschulunterricht er­ forderlichen technischen Geräte und Lehrmaterialien aufweist.
23. Gebäude nach einem der Ansprüche 19 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Abstützeinrichtung für eine ortsfeste Abstützung am Boden aufweist.
24. Gebäude nach einem der Ansprüche 19 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß es einen Anschluß für eine Ener­ gieversorgung oder eine eigene Energieversorgung auf­ weist.
25. Gebäude nach einem der Ansprüche 19 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß es mit einem Trägerfahrzeug ver­ fahrbar ist.
26. Gebäude nach einem der Ansprüche 19 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß es einen Unterrichtsraum gemäß einem der Ansprüche 1 bis 18 aufweist.
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