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Die
Erfindung betrifft eine Hubvorrichtung für einen mit einer behinderten
Person besetzten Rollstuhl zum Überwinden
einer Stufe, insbesondere vor Eingangstüren von Wohnmobilen, Wohnwagen
oder dergleichen Fahrzeugen.
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Im
Vergleich zu anderen Kraftfahrzeugen weisen viele Wohnmobile oder
Wohnwagen an ihren Türen
sehr hohe Einstiegsstufen auf, so dass eine in einem Rollstuhl sitzende
behinderte Person selbst mit Unterstützung durch ein bis zwei weitere
Personen nur mit Mühe
in das Wohnmobil oder den Wohnwagen gelangen bzw. diesen wieder
verlassen kann. Zwar könnte
das Problem grundsätzlich
mit einer Rampe gelöst
werden, jedoch müsste
diese Rampe eine verhältnismäßig große Länge aufweisen,
um einen ausreichend flachen Steigungswinkel zu erhalten, der es
einer Person gestattet, den Rollstuhl über die Rampe nach oben zu
schieben. Eine derart lange Rampe kann jedoch nicht in einem Stück im Wohnmobil
oder Wohnwagen mitgeführt
werden, während eine
aus mehreren Teilen zusammengesetzte Rampe entweder keine ausreichende
Stabilität
besitzt oder vor jeder Benutzung aufwändigere Montagearbeiten erforderlich
macht.
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Eine
Hubvorrichtung für
Rollstühle
zum Überwinden
von Stufen ist aus der
EP
0 955 029 A1 bekannt. Diese Hubvorrichtung umfasst zwei
fest montierte Tragsäulen
am oberen Ende einer zu überwindenden
Stufe, eine mit den Tragsäulen über Gelenkarme
verbundene Plattform und Einrichtungen zum Anheben der Plattform
in Form von Gasfederzylindern. Da Wohnmobile oder Wohnwagen in Leichtbauweise
gefertigt sind und zudem sehr schmale Türöffnungen aufweisen, die während der
Fahrt durch eine Türe
verschlossen sein müssen,
eigenen sich diese Hubvorrichtungen nicht für die zuvor beschriebenen Zwecke.
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Aus
der
DE 86 28 185 U1 ist
weiter eine als Scherenhubtisch ausgebildete, nicht speziell für Rollstühle vorgesehene
Hubvorrichtung mit einem auf einer Bodenoberfläche absetzbaren Tragsockel,
einer Hubplattform, sowie Einrichtungen zum Anheben und Absenken
der Hubplattform in Bezug zum Tragsockel bekannt, die in abgesenktem
Zustand eine verhältnismäßig geringe
Bauhöhe
aufweist, so dass sie bei geeigneten Horizontalabmessungen in einem Wohnwagen
oder Wohnmobil mitgeführt
werden könnte.
Die Hubvorrichtung ist jedoch für
Rollstühle ungeeignet,
da es zum einen durch den relativ hohen Rand der abgesenkten Hubplattform
erschwert wird, einen Rollstuhl auf die Hubplattform zu fahren oder zu
schieben, und da zum anderen die Plattform keine Sicherheit gegen
seitliches Abrutschen in Falle einer Neigung der Hubvorrichtung
infolge einer unebenen Bodenoberfläche oder infolge einer ungleichmäßigen Belastung
der beiden Hubzylinder nicht ausgeschlossen werden kann.
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Ausgehend
hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Hubvorrichtung
der eingangs genannten Art zu schaffen, die sich mit geringem Platzbedarf
in einem Wohnmobil oder Wohnwagen mitführen und schnell und einfach
vor der Stufe aufstellen und in Betrieb nehmen lässt, ein stufenloses Auffahren
oder Aufschieben des Rollstuhls von der Bodenoberfläche auf
die Hubvorrichtung ermöglicht
und ein seitliches Verrutschen des Rollstuhls auf der Hubvorrichtung
im Falle einer Schräglage
der Hubvorrichtung verhindert.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass die Hubvorrichtung einen auf einer Bodenoberfläche vor
der Stufe absetzbaren Tragsockel, eine Hubplattform, sowie Einrichtungen
zum Anheben und Absenken der Hubplattform in Bezug zum Tragsockel
umfasst, wobei die Hubplattform einen erhöhten Mittelteil und zwei beiderseits
des Mittelteils angeordnete, tiefer als der Mittelteil gelegene und
mit dem Rollstuhl befahrbare Fahrspuren aufweist.
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Der
Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, dass es der erhöhte Mittelteil
der Hubplattform zum Beispiel bei einer als Scherenhubtisch ausgebildeten Hubvorrichtung
mit passenden Abmessungen zum Mitführen in einem Wohnmobil oder
Wohnwagen gestattet, die Einrichtungen zum Anheben und Absenken
der Hubplattform unterhalb derselben unterzubringen, wobei durch
die tiefer gelegten Fahrspuren das Aufschieben bzw. Auffahren des
Rollstuhls auf die abgesenkte Plattform erleichtert werden kann und
wobei der erhöhte
Mittelteil im Falle einer seitlichen Schräglage ein Verrutschen bzw.
Kippen des auf der Plattform stehenden Rollstuhls sicher verhindert.
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Eine
bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Fahrspuren
von einem beiderseits des Mittelteils nach unten und dann horizontal
nach außen
gebogenen Blechteil gebildet werden, so dass sie bei abgesenkter
Plattform eine sehr geringe Höhe
aber trotzdem die benötigte
Stabilität
besitzen. Zweckmäßig ist
das Blechteil einstückig
ausgebildet, so dass es quer über
den erhöhten
Mittelteil hinweg angebracht werden kann und beide Fahrspuren bildet,
wobei es an den entgegengesetzten äußeren Längsseitenrändern der Fahrspuren noch etwas nach
oben gebogen sein kann, um einen zusätzlichen Schutz vor einem seitlichen
Abrutschen zu bieten.
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Um
das Auffahren oder Aufschiebens eines Rollstuhls auf die Fahrspuren
zu erleichtern, liegen diese vorzugsweise bei abgesenkter Hubplattform seitlich
vom Tragsockel auf der Bodenoberfläche oder alternativ auf flachen,
zur Verbesserung der Standsicherheit seitlich über den Tragsockel überstehenden
Füßen auf.
Im zuletzt genannten Fall können die
Fahrspuren an ihren von der zu überwindenden Stufe
abgewandten Stirnenden etwas nach unten gebogen sein, so dass diese
Stirnenden bei abgesenkter Plattform auf der Bodenoberfläche aufliegen
und eine Auffahrschräge
auf die Fahrspuren bilden.
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Um
die Bauhöhe
der Hubvorrichtung weiter zu verkleinern, liegt der erhöhte Mittelteil
der abgesenkten Plattform mit seiner Unterseite zweckmäßig auf
der Oberseite des Tragsockels auf.
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Die
Einrichtungen zum Anheben und Absenken der Hubplattform in Bezug
zum Tragsockel umfassen vorzugsweise einen zwischen der Plattform und
dem Tragsockel angeordneten Scherenmechanismus, der bei abgesenkter
Plattform ebenso wie ein zum Aufspreizen bzw. Zusammenfahren des Scherenmechanismus
beim Anheben bzw. Absenken der Plattform dienender Hubzylinder im
Inneren des Tragsockels und des erhöhten Mittelteils der Hubvorrichtung
untergebracht werden kann. In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung
umfasst der Scherenmechanismus zwei in seitlichem Abstand voneinander
beiderseits eines mittigen Hubzylinders angeordnete Paare von gekreuzten
Scherenstangen, so dass die beiden Fahrspuren selbst im Falle einer ungleichmäßigen Belastung
gleichmäßig angehoben werden.
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Um
die Stabilität
der Hubvorrichtung zu verbessern, sind die beiden Paare von gekreuzten Scherenstangen
jeweils an den Enden der Scherenstangen durch Querstreben verbunden,
von denen die an einem Ende jeder Scherenstangen angebrachten Querstreben
zugleich zur schwenkbaren Befestigung der Scherenstangen am Tragsockel bzw.
an der Hubplattform dienen, während
die Querstreben am anderen Ende in Längsrichtung des Tragsockels
bzw. der Hubplattform geführt
verschiebbar und zu diesem Zweck vorzugsweise mit Laufrollen versehen
sind.
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Um
unabhängig
vom Gewicht der behinderten Person und des Rollstuhls ein schnelles
Anheben und Absenken der Hubplattform zu ermöglichen, wird als Hubzylinder
vorzugsweise ein Hydraulikzylinder verwendet, der durch Hydraulikschläuche mit
einer Hydraulikpumpe verbindbar ist. Im Falle eines Mitführens der
Hubvorrichtung in einem Wohnmobil oder Wohnwagen ist die Pumpe zweckmäßig zusammen mit
einem Gleichstrommotor und ggf. einer den Gleichstrommotor speisenden
Batterie im Wohnmobil oder Wohnwagen eingebaut, während bei
einer Verwendung der Hubvorrichtung in oder an einem Gebäude alternativ
eine von einem wechselstrommotor angetriebene Hydraulikpumpe vorgesehen sein
kann, die sich über
Kabel mit einem Stromnetz des Gebäudes verbinden lässt und
zweckmäßig zusammen
mit einem Hydrauliktank eine getrennte mobile Einheit bildet.
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Um
das Anschließen
der Hydraulikschläuche zu
erleichtern, weist die Hubvorrichtung vorzugsweise an ihrem der
Stufe zugewandten Stirnende eine über Schlauchverbinder an den
Hydraulikzylinder angeschlossene Schnellkupplung auf, so dass ein schneller
und bequemer Anschluss der Hydraulikschläuche ermöglicht wird und diese beim
Aufschieben oder Auffahren des Rollstuhls auf die Plattform nicht überfahren
werden müssen.
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An
demselben Stirnende weist die Hubvorrichtung darüber hinaus zweckmäßig auch
noch mindestens eine und vorzugsweise zwei beiderseits der Schnellkupplung
angeordnete und horizontal über das
Stirnende des Tragsockels überstehende
Rollen auf, die es bei abgesenkter Hubplattform ermöglichen,
die Hubvorrichtung am anderen Stirnende anzuheben und auf der oder
den Rollen zu verschieben.
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Im
folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels
näher erläutert. Es
zeigen:
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1:
eine perspektivische Ansicht eines Rollstuhllifts mit angehobener
Plattform;
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2:
eine perspektivische Ansicht des Rollstuhllifts mit vollständig abgesenkter
Plattform;
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3:
eine Seitenansicht des Rollstuhllifts mit angehobener Plattform;
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4:
eine vergrößerte Stirnseitenansicht des
Rollstuhllifts mit angehobener Plattform;
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5:
eine teilweise weggeschnittene Oberseitenansicht des Rollstuhllifts.
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Der
in der Zeichnung dargestellte, zum Mitführen in einem Wohnmobil oder
einem Wohnwagen geeignete Rollstuhllift 2 weist eine Hubplattform 4 auf,
auf die ein mit einer behinderten Person besetzter Rollstuhl 6 (in 3 in
strichpunktierten Linien angedeutet) in einer unteren abgesenkten
Stellung der Hubplattform 4 auf dem Niveau einer den Rollstuhllift 2 tragenden
ebenen Bodenoberfläche 8 (in 3 in dreistrichpunktierten
Linien angedeutet) gefahren oder geschoben werden kann, um die Hubplattform 4 mit
dem darauf abgestellten Rollstuhl 6 anschließend genau
bis zum Niveau einer Schwelle 10 einer Türöffnung einer
Türe des
Wohnmobils oder Wohnwagens (in 3 in zweistrichpunktierten
Linien angedeutet) anzuheben, wo der Rollstuhl 6 dann von
der Hubplattform 4 horizontal durch die auf die Breite
des Rollstuhls 6 verbreiterte Türöffnung geschoben oder gefahren
werden kann. Zum Verlassen des Wohnmobils oder Wohnwagens wird die
behinderte Person im Rollstuhl 6 wieder auf die angehobene,
mit der Türschwelle 10 niveaugleiche
Hubplattform 4 geschoben oder gefahren, um diese anschließend samt Rollstuhl 6 abzusenken,
bis sich die Räder
des Rollstuhls 6 praktisch auf dem Niveau der Bodenoberfläche 8 befinden,
so dass der Rollstuhl 6 mit der behinderten Person leicht
von der Plattform 4 herunter auf die Bodenoberfläche 8 geschoben
oder gefahren werden kann.
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Der
in der Zeichnung dargestellte Rollstuhllift 2 umfasst neben
der Hubplattform 4 einen Tragsockel 12, der vor
der Benutzung des Rollstuhllifts 2 vor der Türöffnung des
Wohnmobils oder Wohnwagens auf der Bodenoberfläche 8 abgelegt wird,
einen die Hubplattform 4 und den Tragsockel 12 verbindenden Scherenmechanismus 14,
sowie einen auf den Scherenmechanismus 14 einwirkenden
Hydraulikzylinder 16 zum Anheben und Absenken der Hubplattform 4 in
Bezug zum Tragsockel 12.
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Wie
am besten in 1 dargestellt, besteht der Tragsockel 12 im
Wesentlichen aus einem rechteckigen länglichen Trägerrahmen 18, der
an seiner Unterseite mit einem durchgehenden Bodenblech versehen
sein kann und der vier seitlich überstehende
Füße 22 aufweist,
einem Paar horizontal nach hinten überstehende Rollen 24 an
einem hinteren Stirnende des Trägerrahmens 18,
sowie einer zwischen den beiden Rollen 24 angeordneten
Kupplung 26 zum Anschließen von zwei Hydraulikschläuchen 28, die
zur Zufuhr bzw. Abfuhr von Hydraulikfluid in den bzw. aus dem Hydraulikzylinder 16 dienen.
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Der
Trägerrahmen 18 besteht
im Wesentlichen aus zwei Längsträgern 30 in
Form von U-Profilen, deren Joche nach außen weisen, zwei die Längsträger 30 an
ihren Stirnenden verbindenden Querträgern 32 in Form von
U-Profilen, sowie einer starren zylindrischen Querverstrebung 34 in
der Nähe
des mit den Rollen 24 versehenen hinteren Stirnendes des
Trägerrahmens 18.
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Die
in der Nähe
der beiden Stirnenden des Trägerrahmens 18 überstehenden
flachen Füße 22 dienen
zur Verbreiterung der Auflagefläche
des Tragsockels 12 auf der Bodenoberfläche 8 und damit zur
Stabilitätsverbesserung
und können
im Falle einer etwas unebenen oder schrägen Bodenoberfläche 8 vor
der Türöffnung des
Wohnmobils oder Wohnwagens noch etwas unterlegt werden, um den Tragsockel 12 horizontal
auszurichten.
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Die
beiden Rollen 24 erleichtern bei abgesenkter Plattform 4 den
Transport des Rollstuhllifts 2, der dazu nach dem Abkuppeln
der Hydraulikschläuche 28 an
dem zu den beiden Rollen 24 entgegengesetzten vorderen
Stirnende des Trägerrahmens 18 angehoben
und dann auf den Rollen 24 verschoben wird. Wenn der Tragsockel 12 nach
dem Transport auf der Bodenoberfläche 8 vor der Türöffnung des Wohnmobils
oder Wohnwagens abgelegt wird, erfolgt dies so, dass die Rollen 24 und
die Kupplung 26 in Richtung der Türöffnung weisen. Auf diese Weise müssen die
Hydraulikschläuche 28 nicht
vom Rollstuhl 6 überfahren
werden, wenn dieser auf die abgesenkte Hubplattform 4 geschoben
oder gefahren wird.
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Wie
am besten in 2 und 4 dargestellt,
besteht die Hubplattform 4 im Wesentlichen aus einem erhöhten Mittelteil 34 mit
einer Breite, die schmaler als der Radstand der Räder üblicher
Rollstühle 6 ist,
sowie zwei in Längsrichtung
des Rollstuhllifts 2 beiderseits des Mittelteils 34 angeordneten
tiefer gelegten Fahrspuren 36, die mit dem Rollstuhl 6 befahrbar
sind und während
des Anhebens bzw. Absenkens der Plattform 4 als Abstellfläche für den Rollstuhl 6 dienen.
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Der
Mittelteil 34 besteht im Wesentlichen aus einem rechteckigen
Versteifungsrahmen 38, der in einer entsprechenden Weise
wie der Trägerrahmen 18 des
Tragsockels 12 aus zwei Längsträgern 40 und zwei Querträgern 42 in
Form von U-Profilen zusammengesetzt ist, sowie einer mit dem Versteifungsrahmen 38 verschraubten
Abdeckung 44 aus profiliertem, z.B. mit einer Oberflächenriffelung
versehenem Metallblech, wie in 2 angedeutet.
Das Abdeckblech 44 ist an den entgegengesetzten Schmalseiten des
Versteifungsrahmens 38 vertikal nach unten und dann nach
außen
gebogen, um eine innere Seitenbegrenzung 48 und einen Bodenteil 48 der
beiden Fahrspuren 36 zu bilden. An dem mit den Rollen 24 versehenen
hinteren Ende des Rollstuhllifts 2 erstreckt sich das Abdeckblech 44 bis über den
Querträger 32 des
Versteifungsrahmens 38.
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Der
erhöhte,
zwischen den Rädern
des Rollstuhls 6 nach oben ragende Mittelteil 34 der
Plattform 4 bewirkt zum einen, dass der Rollstuhl 6 im
Falle einer seitlichen Schrägneigung
des Rollstuhllifts 2 nach keiner Seite von den Fahrspuren 36 herabrutschen
kann und bietet zum anderen in der abgesenkten Stellung der Plattform 4 auf
seiner Unterseite Platz für
den Trägerrahmen 18 des
Tragsockels 12, dessen Breite ohne Füße 22 der Breite des
Versteifungsrahmens 38 entspricht. Die Höhe des Mittelteils 34 ist
so gewählt,
dass der Versteifungsrahmen 38 der Hubplattform 4 bei
vollständig
abgesenkter Plattform 4 mit seiner Unterseite auf der Oberseite
des Trägerrahmens 18 des
Tragsockels 12 und der Bodenteil 48 der beiden
Fahrspuren 36 mit seiner Unterseite auf den Oberseiten
der überstehenden
Füße 22 aufliegt.
In dieser Stellung befindet sich die Oberseite des Bodenteils 48 der
Fahrspuren 36 in einer Höhe von weniger als 20 mm über der
Bodenoberfläche 8, so
dass der Rollstuhl 6 bequem auf die Hubplattform 4 geschoben
bzw. gefahren werden kann.
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Um
das Aufschieben bzw. Auffahren des Rollstuhls 6 noch weiter
zu erleichtern, können
die Bodenteile 48 der beiden Fahrspuren 36 beiderseits des
vom Rollenpaar 24 und von der Kupplung 26 abgewandten
vorderen Stirnendes des Versteifungsrahmens 38 in Längsrichtung
leicht nach unten gebogen werden (nicht dargestellt), so dass ihre
Enden bei vollständig
abgesenkter Hubplattform 4 mit der Unterseite auf der Bodenoberfläche 8 aufliegen.
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An
den beiden entgegengesetzten äußeren Seitenrändern des
Bodenteils 48 der Fahrspuren 36 ist ein schmaler
Streifen des Abdeckblechs 44 nach oben umgebogen und bildet
eine äußere Seitenbegrenzung 50 der
Fahrspuren 36, was in Verbindung mit dem erhöhten Mittelteil 34 eine
weitere zusätzliche
Sicherheit gegen ein seitliches Abrutschen des Rollstuhls 6 im
Falle einer seitlichen Schrägneigung des
Rollstuhllifts 2 bietet.
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Der
in der Mitte des Tragsockels 12 in Längsrichtung desselben ausgerichtete
Hydraulikzylinder 16 ist mit seinem hinteren Ende in der
Nähe des
hinteren Stirnendes des Trägerrahmens 18 starr
an der zylindrischen Querstrebe 34 befestigt. Der Zylinder 16 weist
eine über
sein vorderes Ende überstehende Kolbenstange 52 auf,
die bei angehobener Hubplattform 4 eingezogen und bei abgesenkter
Hubplattform 4 ausgefahren ist, wobei sie in dieser Stellung
durch das Abdeckblech 44 der Plattform 4 und das
Bodenblech 20 des Trägerrahmens 18 geschützt in dem von
der Hubplattform 4 und dem Tagsockel 12 umschlossenen
Raum untergebracht ist. Der Hydraulikzylinder 18 ist über Schlauchverbinder 54, 56 mit
der Kupplung 26 verbunden, die als Schnellkupplung ausgebildet
ist, um ein schnelles Anschließen
der Hydraulikschläuche 28 zu
ermöglichen.
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Diese
letzteren führen
von der Schnellkupplung 26 zu einer von einem Gleichstrommotor
angetriebenen Hydraulikpumpe bzw. zu einem Hydrauliktank (nicht
dargestellt), die zweckmäßig zusammen mit
einer als Stromversorgung für
den Pumpenmotor dienenden Batterie im Wohnmobil oder Wohnwagen eingebaut
sind. Die Zufuhr von Hydraulikfluid von der Pumpe in den Hydraulikzylinder 16 bzw.
die Abfuhr von Hydraulikfluid aus dem Hydraulikzylinder 16 in den
Hydrauliktank zum Absenken bzw. Anheben der Plattform 4 wird
mittels eines mobilen Steuergeräts gesteuert.
Das Steuergerät
(nicht dargestellt) weist zwei zur Ansteuerung von Magnetventilen
der Pumpe dienende Tasten auf, bei deren Betätigung jeweils eines der Magnetventile
geöffnet
und Hydraulikfluid von der Pumpe aus dem Hydrauliktank in den Hydraulikzylinder 16 bzw.
umgekehrt aus diesem zurück
in den Hydrauliktank gepumpt wird, um die Plattform 4 abzusenken
bzw. anzuheben. Das Steuergerät
ist über
ein längeres
Steuerkabel mit der Pumpe verbunden, so dass sich die Bedienungsperson
neben den Rollstuhllift 2 stellen bzw. dieser ggf. sogar von
der im Rollstuhl 6 sitzenden Person gesteuert werden kann.
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Der
Scherenmechanismus 14 besteht im Wesentlichen aus zwei
Paaren von gekreuzten Scherenstangen 58, 60, 62, 64,
wobei auf jeder Seite des Hydraulikzylinders 16 jeweils
ein Paar 58, 60 bzw. 62, 64 angeordnet
ist. Die beiden Scherenstangen 58, 60 bzw. 62, 64 jedes
Paars sind in ihrer Mitte jeweils durch ein Schwenkgelenk 66 verbunden.
Die hinteren Stirnenden der beiden parallel verlaufende Scherenstangen 60 und 62 sind
beiderseits des Hubzylinders 16 mittels Schwenklagern 70 schwenkbar
auf der Querstrebe 34 gelagert, während ihre vorderen Stirnenden
ebenso wie die beiden Stirnenden der Scherenstangen 58 und 64 durch
Querstreben 72 bzw. 68 und 74 verbunden
sind.
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Während die
Querstrebe 68 an den hinteren Stirnenden der Scherenstangen 58 und 62 am
Versteifungsrahmen 38 befestigt und über Schwenklager 78 mit
den Scherenstangen 58 und 62 verbunden ist, sind
die Querstreben 72 und 74 an den vorderen Stirnenden
der Scherenstangen 58 und 62 bzw. 60 und 64 seitlich über die
Scherenstangen 58, 62; 60, 64 hinaus
verlängert
und an ihren nach außen über die
Scherenstangen 58, 62; 60, 64 überstehenden Verlängerungen
mit Laufrollen 76 versehen. Diese Laufrollen 76 sind
in den gegenüberliegenden,
nach innen offenen Rinnen zwischen den U-Profilschenkeln der beiden
Längsträger 40 und 30 des
Versteifungsrahmens 38 bzw. des Trägerrahmens 18 geführt und
rollen dort beim Anheben bzw. Absenken der Hubplattform 4 ab.
Die im Trägerrahmen 18 geführte Querstrebe 74 ist
T-förmig
am freien Ende der Kolbenstange 52 des Hydraulikzylinders 16 befestigt, so
dass die Kolbenstange 52 aus ihrer in 1 dargestellten
eingezogenen Stellung bei angehobener Plattform 4 ausgefahren
werden kann, um die Plattform 4 abzusenken, wobei sich
die beiden Querstreben 74 und 72 in Richtung des
vorderen Stirnendes des Trägerrahmens 18 bzw.
des Versteifungsrahmens 38 verschieben und dadurch der
Scherenmechanismus 14 zusammenklappt.
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Der
Trägerrahmen 18,
der Versteifungsrahmen 38, das Abdeckblech 44 und
die Scherenstangen 58, 62 60, 64 des
Scherenmechanismus 14 bestehen aus Aluminium, so dass der
Rollstuhllift 2 aufgrund seines geringen Gewichts von einer
Person angehoben werden kann. Die Breite des Rollstuhllifts 2 ist
nur geringfügig
größer als
diejenige üblicher Rollstühle 6,
so dass der Lift 2 mit abgesenkter Plattform 4 nach
dem Abkuppeln der Schläuche 28 am hinteren
Stirnende auf die Türschwelle 10 gehoben und
horizontal durch die Türöffnung ins
Innere des Wohnmobils oder Wohnwagens geschoben werden kann, wo
er sich zusammen mit dem Rollstuhl 6 bequem verstauen lässt.