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DE102005030235A1 - Hubvorrichtung für einen Rollstuhl - Google Patents

Hubvorrichtung für einen Rollstuhl Download PDF

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DE102005030235A1
DE102005030235A1 DE200510030235 DE102005030235A DE102005030235A1 DE 102005030235 A1 DE102005030235 A1 DE 102005030235A1 DE 200510030235 DE200510030235 DE 200510030235 DE 102005030235 A DE102005030235 A DE 102005030235A DE 102005030235 A1 DE102005030235 A1 DE 102005030235A1
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DE
Germany
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lifting device
lifting
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lifting platform
platform
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Withdrawn
Application number
DE200510030235
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English (en)
Inventor
Matthias Meisner
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Original Assignee
Individual
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61GTRANSPORT, PERSONAL CONVEYANCES, OR ACCOMMODATION SPECIALLY ADAPTED FOR PATIENTS OR DISABLED PERSONS; OPERATING TABLES OR CHAIRS; CHAIRS FOR DENTISTRY; FUNERAL DEVICES
    • A61G3/00Ambulance aspects of vehicles; Vehicles with special provisions for transporting patients or disabled persons, or their personal conveyances, e.g. for facilitating access of, or for loading, wheelchairs
    • A61G3/02Loading or unloading personal conveyances; Facilitating access of patients or disabled persons to, or exit from, vehicles
    • A61G3/06Transfer using ramps, lifts or the like
    • A61G3/063Transfer using ramps, lifts or the like using lifts separate from the vehicle, e.g. fixed on the pavement
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B66HOISTING; LIFTING; HAULING
    • B66FHOISTING, LIFTING, HAULING OR PUSHING, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, e.g. DEVICES WHICH APPLY A LIFTING OR PUSHING FORCE DIRECTLY TO THE SURFACE OF A LOAD
    • B66F7/00Lifting frames, e.g. for lifting vehicles; Platform lifts
    • B66F7/06Lifting frames, e.g. for lifting vehicles; Platform lifts with platforms supported by levers for vertical movement
    • B66F7/0625Lifting frames, e.g. for lifting vehicles; Platform lifts with platforms supported by levers for vertical movement with wheels for moving around the floor
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Hubvorrichtung (2) für einen mit einer behinderten Person besetzten Rollstuhl (6) zum Überwinden von Stufen, insbesondere vor Eingangstüren von Wohnmobilen, Wohnwagen oder dergleichen. Damit sich die Hubvorrichtung (2) mit geringem Platzbedarf im Wohnmobil oder Wohnwagen mitführen und schnell und einfach vor der Stufe aufstellen und in Betrieb nehmen lässt, ein stufenloses Auffahren oder Aufschieben des Rollstuhls (6) von der Bodenoberfläche (8) auf die Hubvorrichtung (2) ermöglicht und ein seitliches Verrutschen des Rollstuhls (6) auf der Hubvorrichtung (2) im Falle einer Schräglage derselben verhindert, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass die Hubvorrichtung (2) einen auf der Bodenoberfläche (8) absetzbaren Tragsockel (12), eine Hubplattform (4) sowie Einrichtungen zum Anheben und Absenken der Hubplattform (4) in Bezug zum Tragsockel (12) umfasst und dass die Hubplattform (4) einen erhöhten Mittelteil (34) und zwei beiderseits des Mittelteils (34) angeordnete, tiefer als der Mittelteil (34) gelegene und mit dem Rollstuhl (6) befahrbare Fahrspuren (36) aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Hubvorrichtung für einen mit einer behinderten Person besetzten Rollstuhl zum Überwinden einer Stufe, insbesondere vor Eingangstüren von Wohnmobilen, Wohnwagen oder dergleichen Fahrzeugen.
  • Im Vergleich zu anderen Kraftfahrzeugen weisen viele Wohnmobile oder Wohnwagen an ihren Türen sehr hohe Einstiegsstufen auf, so dass eine in einem Rollstuhl sitzende behinderte Person selbst mit Unterstützung durch ein bis zwei weitere Personen nur mit Mühe in das Wohnmobil oder den Wohnwagen gelangen bzw. diesen wieder verlassen kann. Zwar könnte das Problem grundsätzlich mit einer Rampe gelöst werden, jedoch müsste diese Rampe eine verhältnismäßig große Länge aufweisen, um einen ausreichend flachen Steigungswinkel zu erhalten, der es einer Person gestattet, den Rollstuhl über die Rampe nach oben zu schieben. Eine derart lange Rampe kann jedoch nicht in einem Stück im Wohnmobil oder Wohnwagen mitgeführt werden, während eine aus mehreren Teilen zusammengesetzte Rampe entweder keine ausreichende Stabilität besitzt oder vor jeder Benutzung aufwändigere Montagearbeiten erforderlich macht.
  • Eine Hubvorrichtung für Rollstühle zum Überwinden von Stufen ist aus der EP 0 955 029 A1 bekannt. Diese Hubvorrichtung umfasst zwei fest montierte Tragsäulen am oberen Ende einer zu überwindenden Stufe, eine mit den Tragsäulen über Gelenkarme verbundene Plattform und Einrichtungen zum Anheben der Plattform in Form von Gasfederzylindern. Da Wohnmobile oder Wohnwagen in Leichtbauweise gefertigt sind und zudem sehr schmale Türöffnungen aufweisen, die während der Fahrt durch eine Türe verschlossen sein müssen, eigenen sich diese Hubvorrichtungen nicht für die zuvor beschriebenen Zwecke.
  • Aus der DE 86 28 185 U1 ist weiter eine als Scherenhubtisch ausgebildete, nicht speziell für Rollstühle vorgesehene Hubvorrichtung mit einem auf einer Bodenoberfläche absetzbaren Tragsockel, einer Hubplattform, sowie Einrichtungen zum Anheben und Absenken der Hubplattform in Bezug zum Tragsockel bekannt, die in abgesenktem Zustand eine verhältnismäßig geringe Bauhöhe aufweist, so dass sie bei geeigneten Horizontalabmessungen in einem Wohnwagen oder Wohnmobil mitgeführt werden könnte. Die Hubvorrichtung ist jedoch für Rollstühle ungeeignet, da es zum einen durch den relativ hohen Rand der abgesenkten Hubplattform erschwert wird, einen Rollstuhl auf die Hubplattform zu fahren oder zu schieben, und da zum anderen die Plattform keine Sicherheit gegen seitliches Abrutschen in Falle einer Neigung der Hubvorrichtung infolge einer unebenen Bodenoberfläche oder infolge einer ungleichmäßigen Belastung der beiden Hubzylinder nicht ausgeschlossen werden kann.
  • Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Hubvorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die sich mit geringem Platzbedarf in einem Wohnmobil oder Wohnwagen mitführen und schnell und einfach vor der Stufe aufstellen und in Betrieb nehmen lässt, ein stufenloses Auffahren oder Aufschieben des Rollstuhls von der Bodenoberfläche auf die Hubvorrichtung ermöglicht und ein seitliches Verrutschen des Rollstuhls auf der Hubvorrichtung im Falle einer Schräglage der Hubvorrichtung verhindert.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Hubvorrichtung einen auf einer Bodenoberfläche vor der Stufe absetzbaren Tragsockel, eine Hubplattform, sowie Einrichtungen zum Anheben und Absenken der Hubplattform in Bezug zum Tragsockel umfasst, wobei die Hubplattform einen erhöhten Mittelteil und zwei beiderseits des Mittelteils angeordnete, tiefer als der Mittelteil gelegene und mit dem Rollstuhl befahrbare Fahrspuren aufweist.
  • Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, dass es der erhöhte Mittelteil der Hubplattform zum Beispiel bei einer als Scherenhubtisch ausgebildeten Hubvorrichtung mit passenden Abmessungen zum Mitführen in einem Wohnmobil oder Wohnwagen gestattet, die Einrichtungen zum Anheben und Absenken der Hubplattform unterhalb derselben unterzubringen, wobei durch die tiefer gelegten Fahrspuren das Aufschieben bzw. Auffahren des Rollstuhls auf die abgesenkte Plattform erleichtert werden kann und wobei der erhöhte Mittelteil im Falle einer seitlichen Schräglage ein Verrutschen bzw. Kippen des auf der Plattform stehenden Rollstuhls sicher verhindert.
  • Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Fahrspuren von einem beiderseits des Mittelteils nach unten und dann horizontal nach außen gebogenen Blechteil gebildet werden, so dass sie bei abgesenkter Plattform eine sehr geringe Höhe aber trotzdem die benötigte Stabilität besitzen. Zweckmäßig ist das Blechteil einstückig ausgebildet, so dass es quer über den erhöhten Mittelteil hinweg angebracht werden kann und beide Fahrspuren bildet, wobei es an den entgegengesetzten äußeren Längsseitenrändern der Fahrspuren noch etwas nach oben gebogen sein kann, um einen zusätzlichen Schutz vor einem seitlichen Abrutschen zu bieten.
  • Um das Auffahren oder Aufschiebens eines Rollstuhls auf die Fahrspuren zu erleichtern, liegen diese vorzugsweise bei abgesenkter Hubplattform seitlich vom Tragsockel auf der Bodenoberfläche oder alternativ auf flachen, zur Verbesserung der Standsicherheit seitlich über den Tragsockel überstehenden Füßen auf. Im zuletzt genannten Fall können die Fahrspuren an ihren von der zu überwindenden Stufe abgewandten Stirnenden etwas nach unten gebogen sein, so dass diese Stirnenden bei abgesenkter Plattform auf der Bodenoberfläche aufliegen und eine Auffahrschräge auf die Fahrspuren bilden.
  • Um die Bauhöhe der Hubvorrichtung weiter zu verkleinern, liegt der erhöhte Mittelteil der abgesenkten Plattform mit seiner Unterseite zweckmäßig auf der Oberseite des Tragsockels auf.
  • Die Einrichtungen zum Anheben und Absenken der Hubplattform in Bezug zum Tragsockel umfassen vorzugsweise einen zwischen der Plattform und dem Tragsockel angeordneten Scherenmechanismus, der bei abgesenkter Plattform ebenso wie ein zum Aufspreizen bzw. Zusammenfahren des Scherenmechanismus beim Anheben bzw. Absenken der Plattform dienender Hubzylinder im Inneren des Tragsockels und des erhöhten Mittelteils der Hubvorrichtung untergebracht werden kann. In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung umfasst der Scherenmechanismus zwei in seitlichem Abstand voneinander beiderseits eines mittigen Hubzylinders angeordnete Paare von gekreuzten Scherenstangen, so dass die beiden Fahrspuren selbst im Falle einer ungleichmäßigen Belastung gleichmäßig angehoben werden.
  • Um die Stabilität der Hubvorrichtung zu verbessern, sind die beiden Paare von gekreuzten Scherenstangen jeweils an den Enden der Scherenstangen durch Querstreben verbunden, von denen die an einem Ende jeder Scherenstangen angebrachten Querstreben zugleich zur schwenkbaren Befestigung der Scherenstangen am Tragsockel bzw. an der Hubplattform dienen, während die Querstreben am anderen Ende in Längsrichtung des Tragsockels bzw. der Hubplattform geführt verschiebbar und zu diesem Zweck vorzugsweise mit Laufrollen versehen sind.
  • Um unabhängig vom Gewicht der behinderten Person und des Rollstuhls ein schnelles Anheben und Absenken der Hubplattform zu ermöglichen, wird als Hubzylinder vorzugsweise ein Hydraulikzylinder verwendet, der durch Hydraulikschläuche mit einer Hydraulikpumpe verbindbar ist. Im Falle eines Mitführens der Hubvorrichtung in einem Wohnmobil oder Wohnwagen ist die Pumpe zweckmäßig zusammen mit einem Gleichstrommotor und ggf. einer den Gleichstrommotor speisenden Batterie im Wohnmobil oder Wohnwagen eingebaut, während bei einer Verwendung der Hubvorrichtung in oder an einem Gebäude alternativ eine von einem wechselstrommotor angetriebene Hydraulikpumpe vorgesehen sein kann, die sich über Kabel mit einem Stromnetz des Gebäudes verbinden lässt und zweckmäßig zusammen mit einem Hydrauliktank eine getrennte mobile Einheit bildet.
  • Um das Anschließen der Hydraulikschläuche zu erleichtern, weist die Hubvorrichtung vorzugsweise an ihrem der Stufe zugewandten Stirnende eine über Schlauchverbinder an den Hydraulikzylinder angeschlossene Schnellkupplung auf, so dass ein schneller und bequemer Anschluss der Hydraulikschläuche ermöglicht wird und diese beim Aufschieben oder Auffahren des Rollstuhls auf die Plattform nicht überfahren werden müssen.
  • An demselben Stirnende weist die Hubvorrichtung darüber hinaus zweckmäßig auch noch mindestens eine und vorzugsweise zwei beiderseits der Schnellkupplung angeordnete und horizontal über das Stirnende des Tragsockels überstehende Rollen auf, die es bei abgesenkter Hubplattform ermöglichen, die Hubvorrichtung am anderen Stirnende anzuheben und auf der oder den Rollen zu verschieben.
  • Im folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
  • 1: eine perspektivische Ansicht eines Rollstuhllifts mit angehobener Plattform;
  • 2: eine perspektivische Ansicht des Rollstuhllifts mit vollständig abgesenkter Plattform;
  • 3: eine Seitenansicht des Rollstuhllifts mit angehobener Plattform;
  • 4: eine vergrößerte Stirnseitenansicht des Rollstuhllifts mit angehobener Plattform;
  • 5: eine teilweise weggeschnittene Oberseitenansicht des Rollstuhllifts.
  • Der in der Zeichnung dargestellte, zum Mitführen in einem Wohnmobil oder einem Wohnwagen geeignete Rollstuhllift 2 weist eine Hubplattform 4 auf, auf die ein mit einer behinderten Person besetzter Rollstuhl 6 (in 3 in strichpunktierten Linien angedeutet) in einer unteren abgesenkten Stellung der Hubplattform 4 auf dem Niveau einer den Rollstuhllift 2 tragenden ebenen Bodenoberfläche 8 (in 3 in dreistrichpunktierten Linien angedeutet) gefahren oder geschoben werden kann, um die Hubplattform 4 mit dem darauf abgestellten Rollstuhl 6 anschließend genau bis zum Niveau einer Schwelle 10 einer Türöffnung einer Türe des Wohnmobils oder Wohnwagens (in 3 in zweistrichpunktierten Linien angedeutet) anzuheben, wo der Rollstuhl 6 dann von der Hubplattform 4 horizontal durch die auf die Breite des Rollstuhls 6 verbreiterte Türöffnung geschoben oder gefahren werden kann. Zum Verlassen des Wohnmobils oder Wohnwagens wird die behinderte Person im Rollstuhl 6 wieder auf die angehobene, mit der Türschwelle 10 niveaugleiche Hubplattform 4 geschoben oder gefahren, um diese anschließend samt Rollstuhl 6 abzusenken, bis sich die Räder des Rollstuhls 6 praktisch auf dem Niveau der Bodenoberfläche 8 befinden, so dass der Rollstuhl 6 mit der behinderten Person leicht von der Plattform 4 herunter auf die Bodenoberfläche 8 geschoben oder gefahren werden kann.
  • Der in der Zeichnung dargestellte Rollstuhllift 2 umfasst neben der Hubplattform 4 einen Tragsockel 12, der vor der Benutzung des Rollstuhllifts 2 vor der Türöffnung des Wohnmobils oder Wohnwagens auf der Bodenoberfläche 8 abgelegt wird, einen die Hubplattform 4 und den Tragsockel 12 verbindenden Scherenmechanismus 14, sowie einen auf den Scherenmechanismus 14 einwirkenden Hydraulikzylinder 16 zum Anheben und Absenken der Hubplattform 4 in Bezug zum Tragsockel 12.
  • Wie am besten in 1 dargestellt, besteht der Tragsockel 12 im Wesentlichen aus einem rechteckigen länglichen Trägerrahmen 18, der an seiner Unterseite mit einem durchgehenden Bodenblech versehen sein kann und der vier seitlich überstehende Füße 22 aufweist, einem Paar horizontal nach hinten überstehende Rollen 24 an einem hinteren Stirnende des Trägerrahmens 18, sowie einer zwischen den beiden Rollen 24 angeordneten Kupplung 26 zum Anschließen von zwei Hydraulikschläuchen 28, die zur Zufuhr bzw. Abfuhr von Hydraulikfluid in den bzw. aus dem Hydraulikzylinder 16 dienen.
  • Der Trägerrahmen 18 besteht im Wesentlichen aus zwei Längsträgern 30 in Form von U-Profilen, deren Joche nach außen weisen, zwei die Längsträger 30 an ihren Stirnenden verbindenden Querträgern 32 in Form von U-Profilen, sowie einer starren zylindrischen Querverstrebung 34 in der Nähe des mit den Rollen 24 versehenen hinteren Stirnendes des Trägerrahmens 18.
  • Die in der Nähe der beiden Stirnenden des Trägerrahmens 18 überstehenden flachen Füße 22 dienen zur Verbreiterung der Auflagefläche des Tragsockels 12 auf der Bodenoberfläche 8 und damit zur Stabilitätsverbesserung und können im Falle einer etwas unebenen oder schrägen Bodenoberfläche 8 vor der Türöffnung des Wohnmobils oder Wohnwagens noch etwas unterlegt werden, um den Tragsockel 12 horizontal auszurichten.
  • Die beiden Rollen 24 erleichtern bei abgesenkter Plattform 4 den Transport des Rollstuhllifts 2, der dazu nach dem Abkuppeln der Hydraulikschläuche 28 an dem zu den beiden Rollen 24 entgegengesetzten vorderen Stirnende des Trägerrahmens 18 angehoben und dann auf den Rollen 24 verschoben wird. Wenn der Tragsockel 12 nach dem Transport auf der Bodenoberfläche 8 vor der Türöffnung des Wohnmobils oder Wohnwagens abgelegt wird, erfolgt dies so, dass die Rollen 24 und die Kupplung 26 in Richtung der Türöffnung weisen. Auf diese Weise müssen die Hydraulikschläuche 28 nicht vom Rollstuhl 6 überfahren werden, wenn dieser auf die abgesenkte Hubplattform 4 geschoben oder gefahren wird.
  • Wie am besten in 2 und 4 dargestellt, besteht die Hubplattform 4 im Wesentlichen aus einem erhöhten Mittelteil 34 mit einer Breite, die schmaler als der Radstand der Räder üblicher Rollstühle 6 ist, sowie zwei in Längsrichtung des Rollstuhllifts 2 beiderseits des Mittelteils 34 angeordneten tiefer gelegten Fahrspuren 36, die mit dem Rollstuhl 6 befahrbar sind und während des Anhebens bzw. Absenkens der Plattform 4 als Abstellfläche für den Rollstuhl 6 dienen.
  • Der Mittelteil 34 besteht im Wesentlichen aus einem rechteckigen Versteifungsrahmen 38, der in einer entsprechenden Weise wie der Trägerrahmen 18 des Tragsockels 12 aus zwei Längsträgern 40 und zwei Querträgern 42 in Form von U-Profilen zusammengesetzt ist, sowie einer mit dem Versteifungsrahmen 38 verschraubten Abdeckung 44 aus profiliertem, z.B. mit einer Oberflächenriffelung versehenem Metallblech, wie in 2 angedeutet. Das Abdeckblech 44 ist an den entgegengesetzten Schmalseiten des Versteifungsrahmens 38 vertikal nach unten und dann nach außen gebogen, um eine innere Seitenbegrenzung 48 und einen Bodenteil 48 der beiden Fahrspuren 36 zu bilden. An dem mit den Rollen 24 versehenen hinteren Ende des Rollstuhllifts 2 erstreckt sich das Abdeckblech 44 bis über den Querträger 32 des Versteifungsrahmens 38.
  • Der erhöhte, zwischen den Rädern des Rollstuhls 6 nach oben ragende Mittelteil 34 der Plattform 4 bewirkt zum einen, dass der Rollstuhl 6 im Falle einer seitlichen Schrägneigung des Rollstuhllifts 2 nach keiner Seite von den Fahrspuren 36 herabrutschen kann und bietet zum anderen in der abgesenkten Stellung der Plattform 4 auf seiner Unterseite Platz für den Trägerrahmen 18 des Tragsockels 12, dessen Breite ohne Füße 22 der Breite des Versteifungsrahmens 38 entspricht. Die Höhe des Mittelteils 34 ist so gewählt, dass der Versteifungsrahmen 38 der Hubplattform 4 bei vollständig abgesenkter Plattform 4 mit seiner Unterseite auf der Oberseite des Trägerrahmens 18 des Tragsockels 12 und der Bodenteil 48 der beiden Fahrspuren 36 mit seiner Unterseite auf den Oberseiten der überstehenden Füße 22 aufliegt. In dieser Stellung befindet sich die Oberseite des Bodenteils 48 der Fahrspuren 36 in einer Höhe von weniger als 20 mm über der Bodenoberfläche 8, so dass der Rollstuhl 6 bequem auf die Hubplattform 4 geschoben bzw. gefahren werden kann.
  • Um das Aufschieben bzw. Auffahren des Rollstuhls 6 noch weiter zu erleichtern, können die Bodenteile 48 der beiden Fahrspuren 36 beiderseits des vom Rollenpaar 24 und von der Kupplung 26 abgewandten vorderen Stirnendes des Versteifungsrahmens 38 in Längsrichtung leicht nach unten gebogen werden (nicht dargestellt), so dass ihre Enden bei vollständig abgesenkter Hubplattform 4 mit der Unterseite auf der Bodenoberfläche 8 aufliegen.
  • An den beiden entgegengesetzten äußeren Seitenrändern des Bodenteils 48 der Fahrspuren 36 ist ein schmaler Streifen des Abdeckblechs 44 nach oben umgebogen und bildet eine äußere Seitenbegrenzung 50 der Fahrspuren 36, was in Verbindung mit dem erhöhten Mittelteil 34 eine weitere zusätzliche Sicherheit gegen ein seitliches Abrutschen des Rollstuhls 6 im Falle einer seitlichen Schrägneigung des Rollstuhllifts 2 bietet.
  • Der in der Mitte des Tragsockels 12 in Längsrichtung desselben ausgerichtete Hydraulikzylinder 16 ist mit seinem hinteren Ende in der Nähe des hinteren Stirnendes des Trägerrahmens 18 starr an der zylindrischen Querstrebe 34 befestigt. Der Zylinder 16 weist eine über sein vorderes Ende überstehende Kolbenstange 52 auf, die bei angehobener Hubplattform 4 eingezogen und bei abgesenkter Hubplattform 4 ausgefahren ist, wobei sie in dieser Stellung durch das Abdeckblech 44 der Plattform 4 und das Bodenblech 20 des Trägerrahmens 18 geschützt in dem von der Hubplattform 4 und dem Tagsockel 12 umschlossenen Raum untergebracht ist. Der Hydraulikzylinder 18 ist über Schlauchverbinder 54, 56 mit der Kupplung 26 verbunden, die als Schnellkupplung ausgebildet ist, um ein schnelles Anschließen der Hydraulikschläuche 28 zu ermöglichen.
  • Diese letzteren führen von der Schnellkupplung 26 zu einer von einem Gleichstrommotor angetriebenen Hydraulikpumpe bzw. zu einem Hydrauliktank (nicht dargestellt), die zweckmäßig zusammen mit einer als Stromversorgung für den Pumpenmotor dienenden Batterie im Wohnmobil oder Wohnwagen eingebaut sind. Die Zufuhr von Hydraulikfluid von der Pumpe in den Hydraulikzylinder 16 bzw. die Abfuhr von Hydraulikfluid aus dem Hydraulikzylinder 16 in den Hydrauliktank zum Absenken bzw. Anheben der Plattform 4 wird mittels eines mobilen Steuergeräts gesteuert. Das Steuergerät (nicht dargestellt) weist zwei zur Ansteuerung von Magnetventilen der Pumpe dienende Tasten auf, bei deren Betätigung jeweils eines der Magnetventile geöffnet und Hydraulikfluid von der Pumpe aus dem Hydrauliktank in den Hydraulikzylinder 16 bzw. umgekehrt aus diesem zurück in den Hydrauliktank gepumpt wird, um die Plattform 4 abzusenken bzw. anzuheben. Das Steuergerät ist über ein längeres Steuerkabel mit der Pumpe verbunden, so dass sich die Bedienungsperson neben den Rollstuhllift 2 stellen bzw. dieser ggf. sogar von der im Rollstuhl 6 sitzenden Person gesteuert werden kann.
  • Der Scherenmechanismus 14 besteht im Wesentlichen aus zwei Paaren von gekreuzten Scherenstangen 58, 60, 62, 64, wobei auf jeder Seite des Hydraulikzylinders 16 jeweils ein Paar 58, 60 bzw. 62, 64 angeordnet ist. Die beiden Scherenstangen 58, 60 bzw. 62, 64 jedes Paars sind in ihrer Mitte jeweils durch ein Schwenkgelenk 66 verbunden. Die hinteren Stirnenden der beiden parallel verlaufende Scherenstangen 60 und 62 sind beiderseits des Hubzylinders 16 mittels Schwenklagern 70 schwenkbar auf der Querstrebe 34 gelagert, während ihre vorderen Stirnenden ebenso wie die beiden Stirnenden der Scherenstangen 58 und 64 durch Querstreben 72 bzw. 68 und 74 verbunden sind.
  • Während die Querstrebe 68 an den hinteren Stirnenden der Scherenstangen 58 und 62 am Versteifungsrahmen 38 befestigt und über Schwenklager 78 mit den Scherenstangen 58 und 62 verbunden ist, sind die Querstreben 72 und 74 an den vorderen Stirnenden der Scherenstangen 58 und 62 bzw. 60 und 64 seitlich über die Scherenstangen 58, 62; 60, 64 hinaus verlängert und an ihren nach außen über die Scherenstangen 58, 62; 60, 64 überstehenden Verlängerungen mit Laufrollen 76 versehen. Diese Laufrollen 76 sind in den gegenüberliegenden, nach innen offenen Rinnen zwischen den U-Profilschenkeln der beiden Längsträger 40 und 30 des Versteifungsrahmens 38 bzw. des Trägerrahmens 18 geführt und rollen dort beim Anheben bzw. Absenken der Hubplattform 4 ab. Die im Trägerrahmen 18 geführte Querstrebe 74 ist T-förmig am freien Ende der Kolbenstange 52 des Hydraulikzylinders 16 befestigt, so dass die Kolbenstange 52 aus ihrer in 1 dargestellten eingezogenen Stellung bei angehobener Plattform 4 ausgefahren werden kann, um die Plattform 4 abzusenken, wobei sich die beiden Querstreben 74 und 72 in Richtung des vorderen Stirnendes des Trägerrahmens 18 bzw. des Versteifungsrahmens 38 verschieben und dadurch der Scherenmechanismus 14 zusammenklappt.
  • Der Trägerrahmen 18, der Versteifungsrahmen 38, das Abdeckblech 44 und die Scherenstangen 58, 62 60, 64 des Scherenmechanismus 14 bestehen aus Aluminium, so dass der Rollstuhllift 2 aufgrund seines geringen Gewichts von einer Person angehoben werden kann. Die Breite des Rollstuhllifts 2 ist nur geringfügig größer als diejenige üblicher Rollstühle 6, so dass der Lift 2 mit abgesenkter Plattform 4 nach dem Abkuppeln der Schläuche 28 am hinteren Stirnende auf die Türschwelle 10 gehoben und horizontal durch die Türöffnung ins Innere des Wohnmobils oder Wohnwagens geschoben werden kann, wo er sich zusammen mit dem Rollstuhl 6 bequem verstauen lässt.

Claims (20)

  1. Hubvorrichtung für einen mit einer behinderten Person besetzten Rollstuhl zum Überwinden einer Stufe, insbesondere vor Eingangstüren von Wohnmobilen, Wohnwagen oder dergleichen, gekennzeichnet durch einen auf einer Bodenoberfläche vor der Stufe absetzbaren Tragsockel (12), eine Hubplattform (4), sowie Einrichtungen (14, 16) zum Anheben und Absenken der Hubplattform (4) in Bezug zum Tragsockel (4), wobei die Hubplattform (4) einen erhöhten Mittelteil (34) und zwei beiderseits des Mittelteils (34) angeordnete, tiefer als der Mittelteil (34) gelegene und mit dem Rollstuhl (6) befahrbare Fahrspuren (36) aufweist.
  2. Hubvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Fahrspuren (36) jeweils von einem seitlich des Mittelteils (34) nach unten und dann horizontal nach außen gebogenen Blechteil (44) gebildet werden.
  3. Hubvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Blechteil (44) die Oberseite des Mittelteils (34) bedeckt.
  4. Hubvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein vom Mittelteil (34) abgewandter Längsseitenrand (50) der Fahrspuren (36) erhöht ist.
  5. Hubvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fahrspuren (36) bei abgesenkter Hubplattform (4) seitlich vom Tragsockel (12) auf der Bodenoberfläche (8) oder auf seitlich über den Tragsockel (12) überstehenden flachen Füßen (22) aufliegen.
  6. Hubvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fahrspuren (36) an einem Ende der Hubplattform (4) in ihrer Längsrichtung etwas nach unten gebogen sind.
  7. Hubvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Mittelteil (34) bei abgesenkter Hubplattform (4) auf dem Tragsockel (12) aufliegt.
  8. Hubvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtungen (14, 16) zum Anheben und Absenken der Hubplattform (4) in Bezug zum Tragsockel (12) einen zwischen der Hubplattform (4) und dem Tragsockel (12) angeordneten Scherenmechanismus (14) umfassen.
  9. Hubvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Scherenmechanismus (14) unterhalb des erhöhten Mittelteils (34) der Hubplattform (4) angeordnet ist.
  10. Hubvorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Scherenmechanismus (14) zwei in seitlichem Abstand voneinander angeordnete Paare von gekreuzten Scherenstangen (58, 60; 62, 64) umfasst.
  11. Hubvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Paare von gekreuzten Scherenstangen (58, 60; 62, 64) jeweils an den Stirnenden der Scherenstangen (58 62; 60, 64) durch Querstreben (34, 68, 72, 74) verbunden sind.
  12. Hubvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Querstreben (34, 68) an einem Ende jeder Scherenstange (58, 60, 62, 64) starr am Tragsockel (12) bzw. an der Hubplattform (4) befestigt sind, während die Querstreben (72, 74) am anderen Ende jeder Scherenstange (58, 60, 62, 64) in Längsrichtung des Tragsockels (12) bzw. der Hubplattform (4) geführt verschiebbar sind.
  13. Hubvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtungen (14, 16) zum Anheben und Absenken der Hubplattform (4) in Bezug zum Tragsockel (12) einen mit einem Druckfluid beaufschlagbaren Hubzylinder (16) umfassen.
  14. Hubvorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Hubzylinder (16) unterhalb des erhöhten Mittelteils (34) der Hubplattform (4) angeordnet ist.
  15. Hubvorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Hubzylinder (16) in der Mitte zwischen den beiden Paaren von gekreuzten Scherenstangen (58, 60; 62, 64) angeordnet ist.
  16. Hubvorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass eine Kolbenstange (52) des Hubzylinders (16) mit der im Trägerrahmen (18) geführten Querstrebe (74) verbunden ist.
  17. Hubvorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Hubzylinder ein Hydraulikzylinder (4) ist.
  18. Hubvorrichtung nach Anspruch 17, gekennzeichnet durch eine Schnellkupplung (26) zum Anschließen von Hydraulikschläuchen (28) zur Zufuhr und Abfuhr von Hydraulikfluid in den bzw. aus dem Hydraulikzylinder (16).
  19. Hubvorrichtung nach Anspruch 17 oder 18, gekennzeichnet durch eine mit dem Hydraulikzylinder (16) verbundene oder verbindbare Hydraulikpumpe.
  20. Hubvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch mindestens eine über ein Stirnende des Tragsockels (12) überstehende Rolle (24).
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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WO2014167186A1 (en) * 2013-04-12 2014-10-16 Velvision Oy Lifting device
DE202015001490U1 (de) 2015-02-25 2015-04-23 Mike Kersten Transporteinrichtung mit vertikaler Bewegungsrichtung
FR3064618A1 (fr) * 2017-03-31 2018-10-05 Florian Bourdeau Dispositif reglable en hauteur permettant de supporter les roues de motocycles
WO2023178882A1 (zh) * 2022-03-22 2023-09-28 苏州德品医疗科技股份有限公司 新型智能移动查房车系统

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