DE19522817A1 - Auf dem Dach eines Fahrzeuges festlegbare Signalanlage - Google Patents
Auf dem Dach eines Fahrzeuges festlegbare SignalanlageInfo
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- B60—VEHICLES IN GENERAL
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- B60Q—ARRANGEMENT OF SIGNALLING OR LIGHTING DEVICES, THE MOUNTING OR SUPPORTING THEREOF OR CIRCUITS THEREFOR, FOR VEHICLES IN GENERAL
- B60Q1/00—Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine auf dem Dach eines Fahrzeuges
festlegbare Signalanlage mit einem Gehäuse aus einer Haube mit Seiten
wänden, sowie einer Vorderwand und einer Rückwand, auf denen Schrift
züge und/oder bildliche Darstellungen aufbringbar sind, und einem
mit der Haube wasserdicht verbundenen Unterteil, welches mit Befesti
gungselementen zur Dachbefestigung in Wirkverbindung steht.
Bekannt sind mehr oder weniger einfache Signalanlagen, z. B. Taxi
schilder. Sie bestehen aus einem transparenten Gehäuse, das wasser
dicht mit einem Unterteil verbunden ist. Der Unterteil wird mit an
sich bekannten Befestigungselementen auf dem Dach des Kraftfahrzeuges
befestigt.
Taxischilder weisen in der Regel einen Innenbeleuchtung auf, die
eingeschaltet wird, wenn das Taxi zur Aufnahme eines Fahrgastes ver
fügbar ist.
Vielfach sind derartige Taxischilder quaderförmig ausgebildet. Sie
weisen im wesentlichen senkrecht stehende Vorderwände und Rückwände
auf, auf denen der Hinweis "TAXI" in schwarzen Buchstaben aufgebracht
ist.
Derartige Taxischilder können auch stromlinienförmig ausgebildet
sein (DE-PS 35 48 235 C2).
Durch die Stromlinienform dieser Taxischilder wird deren Luftwiderstand
gegenüber dem Fahrtwind verringert, wodurch sich die Geschwindigkeit
in den oberen Bereichen erhöhen, aber auch der Kraftstoffverbrauch
in diesen oberen Geschwindigkeitsbereichen herabsetzen läßt.
Bekannt geworden sind auch zahlreiche Signalanlagen, die vor allem
auf Einsatzfahrzeugen der Polizei, der Rettungsorganisationen oder
der Feuerwehr aufgebracht sind. Auf Flughäfen kennt man derartige
Signalanlagen auch zur Abgabe des Hinweises "FOLLOW ME".
In der Regel sind derartige optische bzw. auch akustische Signal an
lagen nicht so konstruiert, daß sie nur einen minimalen Luftwiderstand
hervorrufen. Selbst wenn aus Einzelleuchten bestehende optische Signal
anlagen stromlinienförmige Kennleuchtengehäuse aufweisen, so sind
diese doch so angeordnet, daß insgesamt durch diese Anlage ein nicht
unerheblicher Luftwiderstand durch den Fahrtwind entsteht.
Beträchtlichen Luftwiderstand weisen die sog. Signalbalken für Einsatz
fahrzeuge auf, die in der Regel quer über die Breite des Fahrzeug
daches sich erstrecken und auch vielfach dicht auf dem Dach des Ein
satzfahrzeuges aufgebracht sind. Derartige Signalbalken weisen in
ihrer Mitte oft an senkrecht zum Dach hin sich erstreckenden Vorder-
und Rückwänden Hinweise wie beispielsweise Notarztwagen, Einsatz
fahrzeug o. dgl. auf. An den äußeren Enden eines solchen Hinweisschildes
sind Kennleuchten, meist Blinkleuchten angebracht. Deren Gehäuse
sind der Form des mittleren Teiles der Signalanlage angepaßt.
Derartige Signalbalken weisen vor allem in den Bereichen hoher Einsatz
geschwindigkeiten der Einsatzfahrzeuge einen nicht unerheblichen
Luftwiderstand auf. Die Form dieser Signalbalken führt auch dazu,
daß sich auf deren Rückseite geschwindigkeitssenkende Luftwirbel
ausbilden. (Bekannt sind z. B.: "Sonderalarmanlagen" der Firma WILMERING
GMBH, D-48295 Nottuln; SIGNAL CORPORATION, Emergency Products, 2645
Federal Signal Drive, University Park, IL 60466; Kompaktanlagen zur
optischen und akustischen Signalgebung der Firma Kranefeld Elektronik
Hänsch GmbH).
Der sich in hohen Geschwindigkeitsbereichen verstärkende Luftwiderstand
durch den Fahrtwind, vor allem bei der Verfolgung von Fluchtfahrzeugen,
kann dazu führen, daß die Einsatzfahrzeuge nicht in der Lage sind,
die Fluchtfahrzeuge einzuholen oder gar zu überholen.
Nachteilig ist auch, daß vor allem bei den Signal- bzw. Lichtbalken
die Hinweise auf senkrecht zum Dach des Kraftfahrzeuges angeordneten
Vorder- bzw. Rückwänden der Signalanlage aufgebracht sind. Derartige
Hinweise lassen sich beispielsweise bei einem Einsatz, an dem auch
Hubschrauber beteiligt sind, von oben kaum oder überhaupt nicht wahr
nehmen. Die Hubschrauberbesatzung weiß oft nicht, wo sich die mit
ihnen zusammenwirkenden Einsatzfahrzeuge der Polizei bzw. der Feuerwehr
befinden.
Hinzu kommt, daß auch die Anbringung der Kennleuchten verbesserungs
bedürftig ist, da man, vor allem bei Kolonnenfahrten, die Signale
der Kennleuchten oft nicht wahrnimmt.
Dem gegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, hier Abhilfe
zu schaffen und eine aus dem Dach eines Fahrzeuges festlegbare Signal
anlage bereitzustellen, die nicht nur einen relativ geringen Luftwider
stand besitzt, sondern die darüber hinaus auch verhältnismäßig große
und gut, z. B. vom Hubschrauber, erkennbare Beschriftungsfelder sowie
weithin sichtbare und hörbare optische und akustische Signalgeräte
besitzt.
In einem ersten, einfachen Ausführungsbeispiel gemäß der Ansprüche
1 bis 5, wird diese Aufgabe im wesentlichen dadurch gelöst, daß das
Gehäuse gegenüber dem Fahrtwind stromlinienförmig ausgebildet ist,
und daß die Haube einen quer und im wesentlichen parallel zum Dach
verlaufenden oberen Bereich aufweist, der in schräg zum Dach hin
abfallende Seitenwände sowie die Vorderwand und die Rückwand übergeht.
Einzelheiten dieses Gehäuses sind in den Ansprüchen 2 bis 5 gekenn
zeichnet.
Von Vorteil ist, daß die auf den relativ großen Vorder- und Rückwänden
aufgebrachten Hinweise sowohl von vorn und von hinten leicht erkenn
bar sind, wie auch von einer Hubschrauberbesatzung von oben gut lesbar
sind. Derartige optische Signalanlagen eignen sich besonders gut
für Einsätze, bei denen optische und akustische Signalgeräte nicht
benötigt werden.
In einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist das vorstehend
erläuterte Gehäuse mit optischen und/oder akustischen Signalgeräten
kombiniert. Einzelheiten dieser Kombination sind in den Ansprüchen
7 bis 12 gekennzeichnet.
Beide Ausführungsbeispiele weisen Merkmale auf, die Gegenstand der
Ansprüche 13 und 14 sind.
Beim zweiten Ausführungsbeispiel bleibt voll die gute Erkennbarkeit
der Schriftzeichen auf den geneigten Vorder- und Rückwänden erhalten.
Die Größe der Beschriftungsfelder ist optimal und wird nicht durch
akustische bzw. optische Signalgeräte beeinträchtigt.
Die optischen Signalgeräte, die beispielsweise als bekannte Kenn
leuchten bzw. Rundumleuchten ausgebildet sein können, sitzen in den
seitlichen, als Nieschen ausgebildeten schräg abfallenden Wasserab
laufräumen der Absenkung. Aus den schrägen Wasserablaufflächen sind
Bereiche ausgeformt, die nach Art eines Ausgleichskeiles wirken.
Die Oberteile der optischen Signalgeräte ragen durch Öffnungen in
der Abdeckbrücke aus dem Gehäuse heraus. Sie verursachen nur einen
geringen Luftwiderstand, haben aber den Vorteil, daß die optischen
Signale gut vor allem beim Kolonnenfahren erkennbar sind.
Die akustischen Signalgeräte sind, wenn sie nicht unter der Motor
haube angeordnet sind, zwischen den optischen Signalgeräten auf der
Abdeckbrücke angeordnet. Sie sind ebenfalls so geformt, daß sie nur
einen geringen Luftwiderstand verursachen.
Die Montage beider Ausführungsbeispiele der Signalanlage ist denkbar
einfach. Gemäß Anspruch 13 ragt aus dem Gehäuseunterteil nach oben
ein Befestigungsstück mit Innengewinde heraus, in das eine durch
den oberen Bereich des Gehäuses bzw. die Abdeckbrücke hindurchgeführte
Festspannschraube einschraubbar ist. Hierbei braucht auf die Abdichtung
zwischen der Abdeckbrücke und der Absenkung nicht besonders Rücksicht
genommen zu werden, da die Nieschen als schräge Wasserablaufflächen
ausgebildet sind. Da die Kennleuchtensockel auf den als Ausgleichs
keile ausgebildeten Ausformungen der Wasserableitflächen sitzen,
beeinträchtigt das abfließende Wasser auch nicht die Stromzuführung
zu den optischen Signalgeräten.
In beiden Ausführungsbeispielen ist das Unterteil des Gehäuses als
Wanne ausgebildet. Zur Befestigung dieser Wanne auf dem Dach des
Kraftfahrzeuges sind zahlreiche Befestigungsmöglichkeiten bekannt,
z. B. Trägerbrücken quer zum Dach, Dachgepäckträgerbrücken bzw. Dachsockel
zwischenlagen zum Ausgleich der Dachwölbung bei direkter Montage auf dem Dach.
Von Vorteil ist, wenn die Halterung für das Gehäuse so ausgebildet
ist, daß das Gehäuse in einem Abstand vom Kraftfahrzeugdach angeordnet
ist. Hierbei kann der Fahrtwind sowohl über das Gehäuse wie auch
unterhalb des Gehäuses zwischen dem Dach und der Unterseite des Unter
teils hindurchstreichen.
Das Gehäuse kann transparent ausgebildet und innen mit von Taxischildern
her bekannten Beleuchtungseinrichtungen versehen sein.
Die Schrift kann aber auch in Form von Displays auf der Vorder- bzw.
Rückwand aufgebracht sein. Hierfür sind zahlreiche Displays mit
LED-Leuchten bekannt geworden.
Es hat sich herausgestellt, daß durch die neue Signalanlage vor allem
in den oberen Geschwindigkeitsbereichen der Einsatzfahrzeuge eine
wesentliche Verringerung des Luftwiderstandes herbeigeführt wird.
Die mit der neuen Signalanlage ausgerüsteten Einsatzfahrzeuge können
höhere Geschwindigkeiten erreichen als die Einsatzfahrzeuge, die
mit den bisherigen Signalbändern ausgerüstet sind. Versuche haben
ergeben, daß eine Erhöhung der Endgeschwindigkeit um wenigstens 10
bis 15 kmh erreichbar ist. Entsprechend gering ist auch der Kraft
stoffverbrauch. Polizeifahrzeuge, die mit der neuen Signalanlage
ausgerüstet sind, sind imstande, besser als bisher Fluchtfahrzeuge
zu verfolgen.
Von Vorteil dabei ist, daß durch die großen Beschriftungsfelder ohne
Schwierigkeiten die Schrift nicht nur von anderen Einsatzfahrzeugen
oder Polizeibeamten erkennbar ist, sondern auch von der Besatzung
eines Einsatzhubschraubers gelesen werden kann.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der
Zeichnung erläutert. Es zeigt:
Fig. 1a die Vorderansicht eines ersten Ausführungsbeispieles
der Erfindung,
Fig. 1b die Draufsicht auf das Ausführungsbeispiel nach
Fig. 1a,
Fig. 1c die Seitenansicht des Ausführungsbeispieles nach
den Fig. 1a und 1b,
Fig. 2a die Vorderansicht eines zweiten Ausführungsbeispieles
der Erfindung,
Fig. 2b die Draufsicht auf das Ausführungsbeispiel nach
Fig. 2a und
Fig. 2c die Seitenansicht des Ausführungsbeispieles nach
den Fig. 2a und 2b.
Das erste Ausführungsbeispiel der Erfindung wird unter Bezugnahme
auf die Fig. 1a, 1b und 1c beschrieben.
Auf dem Dach 1 eines Kraftfahrzeuges, vorzugsweise eines Einsatz
fahrzeuges, ist mittels einer nur schematisch angedeuteten Halterung
51 ein Gehäuse 2 befestigt. Als Halterung 51 kann praktisch jede
an sich bekannte Halterung für Taxischilder verwendet werden. Ohne
am Kern der Erfindung etwas zu ändern, kann das Gehäuse 2 aber auch
direkt auf dem Dach 1 befestigt werden.
Das Gehäuse 2 besteht aus einer Haube 3 und einem als Wanne ausgebildeten
Unterteil 13. Wie sich besonders der Fig. 1b entnehmen läßt, besitzt
die Haube einen oberen Bereich 4, der im Abstand und gleichlaufend
zum Dach 1 verläuft. Der obere Bereich 4 geht in Seitenwände 5 sowie
eine Vorderwand 6 und eine Rückwand 7 über. Die Haube 3 endet in
einem umlaufenden unteren Rand 8.
Die Fig. 1a und 1c lassen erkennen, daß die Neigungswinkel 9 zwischen
den Seitenwänden 5 und dem Dach 1 größer bzw. steiler sind wie die
Neigungswinkel 10 und 11 zwischen der Vorderwand 6 bzw. der Rückwand
7 und dem Dach 1.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung weisen Vorderwand
6 und Rückwand 7 gleiche Maße und zum Dach 1 hin gleiche Neigungs
winkel 10, 11 auf. Ohne am Kern der Erfindung etwas zu ändern, können
im Bedarfsfall die Neigungswinkel 10 und 11 zwischen der Vorderwand
6 und der Rückwand 7 und dem Dach auch unterschiedliche Maße haben.
Wenn gleiche Neigungswinkel 10, 11 vorgesehen sind, betragen diese
in der Regel 40°.
Fallen die Vorderwand 6 bzw. die Rückwand 7 mit unterschiedlichen
Neigungswinkeln 10, 11 zum Dach 1 hin ab, so haben auch die Vorderwand
6 und die Rückwand 7 unterschiedliche Maße.
Der als Wanne ausgebildete Unterteil 13 weist einen oberen Rand 14
auf. Aus dem unteren Bereich 15 des Unterteils 13, der als Boden
16 der Wanne ausgebildet ist, ragt wenigstens ein Befestigungsstück
17 mit einem nicht dargestellten Schraubgewinde nach oben. Im darge
stellten Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1a bis 1c sind zwei Be
festigungsstücke 17 vorgesehen. Durch die Festspannschrauben 18 wird
die Haube 3 wasserdicht auf das Unterteil 13 aufgespannt. Zwischen
dem unteren Rand 8 der Haube 3 und dem oberen Rand 14 des Unterteils
13 kann auch eine an sich bekannte Dichtung vorgesehen werden. In
der Regel genügt es aber, wenn der äußere Bereich des unteren Randes
8 der Haube 3 über einen entsprechend geformten äußeren Bereich des
oberen Randes 14 hinüberragt. Das Wasser kann dann leicht ablaufen,
ohne in das Innere des Gehäuses 2 zu gelangen.
Im zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung nach den Fig. 2a, 2b
und 2c ist die durch das erste Ausführungsbeispiel bekannt gewordene
Grundform des Gehäuses beibehalten. Das Gehäuse 20 ist mit optischen
und/oder akustischen Signalgeräten 44 bzw. 49 ausgerüstet. Wie die
Fig. 2a, 2b und 2c erkennen lassen, stören die optischen und akustischen
Signalgeräte 44 bzw. 49 die Größe der Beschriftungsfelder 52 nicht.
Sie bleiben in der durch das Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1a
bis 1c erkennbaren optimalen Größe erhalten.
Um dieses zu erreichen, ist im zweiten Ausführungsbeispiel der quer
zum Dach 1 verlaufende obere Bereich 4 der Haube 21 als nach oben
offene und im Querschnitt nahezu U-förmige mit einem Boden 23 ausge
stattete Absenkung 22 ausgebildet.
Wie vor allem die Fig. 2a erkennen läßt, ist der Boden 23 der Absenkung
22 im mittleren Bereich 24 gleichlaufend und im Abstand zu den oberen
Rändern 28a und 29a der Vorderwand 28 und der Rückwand 29 ausgebildet.
Die seitlichen Bereiche des Bodens 23 sind als Nieschen 31 mit zum
Dach 1 hin geneigten Wasserablaufflächen 25 ausgebildet.
Die Fig. 2a bis 2c lassen erkennen, daß die Absenkung 22 durch eine
Abdeckbrücke 42 abgedeckt ist, die zugleich als Luftleitfläche zwischen
den oberen Rändern 28a und 29a wirkt. Die Abdeckbrücke 42 weist ab
fallende Seitenwände 41 auf, welche die Niechen 31 abdecken.
Die abfallenden Seitenwände 41 der Abdeckbrücke 42 bilden zugleich
die geneigten Seitenwände 27 der Haube 21. Auch beim Ausführungs
führungsbeispiel nach den Fig. 2a bis 2c sind die Neigungswinkel
32 zwischen den Seitenwänden 27 bzw. 41 und dem Dach größer als die
Neigungswinkel 33 bzw. 34 zwischen der Vorderwand 28 bzw. der Rück
wand 29 und dem Dach 1. Die Neigungswinkel 32 zwischen den Seiten
wänden und dem Dach haben praktisch keinen Einfluß auf den Luftwider
stand. Die Neigungswinkel 33 bzw. 34 haben, wie im ersten Ausführungs
beispiel, in bevorzugten Ausführungsbeispielen eine Größe von etwa
40°. Sie können auch unterschiedlich sein. Durch diese Neigungswinkel
wird die Größe der Beschriftungsfelder 52 vorgegeben. Ihre Größe
ändert sich auch mit der Änderung der Neigungswinkel 32 und 33.
Fig. 2a läßt einen stufenförmigen Absatz 26 im Übergang zwischen
dem mittleren Bereich 24 und den schräg verlaufenden Wasserablauf
flächen 25 erkennen. Anschließend an den stufenförmigen Absatz 26
ist ein Ausgleichskeil 48 erkennbar, der aus den geneigten Wasserab
laufflächen 25 ausgeformt ist. Die obere Fläche dieses als Ausgleichs
keil aus den Wasserablaufflächen 25 ausgeformten Bereiche verläuft
gleichlaufend zum Dach 1. Auf diesen Flächen sind Lampensockel 45
der optischen Signalgeräte 44 befestigt. Die transparenten Oberteile
47 der beispielsweise als Kennleuchten oder als Rundumleuchten ausge
bildeten optischen Signalgeräte ragen aus der Abdeckbrücke 42 heraus.
Diese Oberteile 47 bieten dem Fahrtwind nur einen geringen Luftwider
stand. Auf jeden Fall ist der Luftwiderstand der Oberteile 47 geringer
als der Luftwiderstand, die das gesamte optische Signalgerät 44 ver
ursachen würde.
Zwischen den optischen Signalgeräten 44 sind im dargestellten Aus
führungsbeispiel zwei akustische Signalgeräte 49 angeordnet. Diese
können als Lautsprecher oder auch als Sirenen ausgebildet sein. Anstelle
der beiden dargestellten akustischen Signalgeräte 49 kann auch nur
ein akustisches Signalgerät Verwendung finden.
Die elektrischen Anschlüsse der optischen Signalgeräte 44 und der
akustischen Signalgeräte 49 sind nicht darstellt. Auch ihre Heraus
führung aus dem Gehäuse 20 ist nicht Gegenstand der vorliegenden Er
findung.
Die Haube 21 ist mit einem unteren Rand 30 versehen, der auf einem
oberen Rand 36 des ebenfalls als Wanne ausgebildeten Unterteils 35
aufliegt. Zwischen dem unteren Rand 30 und dem oberen Rand 36 kann
auch eine Dichtung vorgesehen sein. Die Kombination der beiden Ränder
30 und 36 kann aber auch, wie in Verbindung mit dem ersten Ausführungs
beispiel beschrieben, ausgebildet sein.
Der untere Bereich 37 des Unterteils 35 weist einen Boden 36 auf,
aus dem im dargestellten Ausführungsbeispiel zwei Befestigungsstücke
39 nach oben ragen. Sie sind mit einem nicht dargestellten Innenge
winde versehen, in welches Festspannschrauben 40 eingeschraubt werden
können, welche die Haube 21 über die Abdeckbrücke 32 auf dem Unterteil
35 festspannt.
An den stufenförmigen Absatz 26 stößt eine Anschlagkante 46 des Lampen
sockels 45 an. Hierdurch wird erreicht, daß die Montage der optischen
Signalgeräte 44 vereinfacht wird.
Die Öffnungen 43 in der Abdeckbrücke 42, durch welche die Oberteile
47 der optischen Signalgeräte 44 nach oben herausragen, brauchen
nicht wasserdicht abgedichtet sein, da das von oben kommende Wasser
ohne Schwierigkeiten über die Wasserablaufflächen 25 abläuft, ohne
die elektrische Leitungsführung zu stören.
In beiden Ausführungsbeispielen ist der Fahrtwind durch einen Pfeil
50 angedeutet. Es ist erkennbar, daß der Fahrtwind über das Gehäuse,
aber auch unter dem Gehäuse hindurchstreichen kann.
Bezugszeichenliste
1 Dach
2 Gehäuse
3 Haube
4 oberer Bereich
5 Seitenwand
6 Vorderwand
7 Rückwand
8 unterer Rand
9 Neigungswinkel Seitenwand/Dach
10 Neigungswinkel Vorderwand/Dach
11 Neigungswinkel Rückwand / Dach
12
13 Unterteil
14 oberer Rand
15 unterer Bereich
16 Boden
17 Befestigungsstück
18 Festspannschraube
19
20 Gehäuse
21 Haube
22 U-förmige Absenkung
23 Boden
24 mittlerer Bereich
25 Wasserablauffläche
26 stufenförmiger Absatz
27 Seitenwand
28 Vorderwand
28a oberer Rand
29 Rückwand
29a oberer Rand
30 unterer Rand
31 Niesche
32 Neigungswinkel Seitenwand/Dach
33 Neigungswinkel Vorderwand/Dach
34 Neigungswinkel Rückwand/Dach
35 Unterteil
36 oberer Rand
37 unterer Bereich
38 Boden
39 Befestigungsstück
40 Festspannschraube
41 abfallende Seitenwand
42 Abdeckbrücke
43 Öffnung
44 optisches Signal gerät
45 Lampensockel
46 Anschlagkante
47 Oberteil
48 Ausgleichskeil
49 akustisches Signalgerät
50 Fahrtwind
51 Halterung
52 Beschriftungsfeld
2 Gehäuse
3 Haube
4 oberer Bereich
5 Seitenwand
6 Vorderwand
7 Rückwand
8 unterer Rand
9 Neigungswinkel Seitenwand/Dach
10 Neigungswinkel Vorderwand/Dach
11 Neigungswinkel Rückwand / Dach
12
13 Unterteil
14 oberer Rand
15 unterer Bereich
16 Boden
17 Befestigungsstück
18 Festspannschraube
19
20 Gehäuse
21 Haube
22 U-förmige Absenkung
23 Boden
24 mittlerer Bereich
25 Wasserablauffläche
26 stufenförmiger Absatz
27 Seitenwand
28 Vorderwand
28a oberer Rand
29 Rückwand
29a oberer Rand
30 unterer Rand
31 Niesche
32 Neigungswinkel Seitenwand/Dach
33 Neigungswinkel Vorderwand/Dach
34 Neigungswinkel Rückwand/Dach
35 Unterteil
36 oberer Rand
37 unterer Bereich
38 Boden
39 Befestigungsstück
40 Festspannschraube
41 abfallende Seitenwand
42 Abdeckbrücke
43 Öffnung
44 optisches Signal gerät
45 Lampensockel
46 Anschlagkante
47 Oberteil
48 Ausgleichskeil
49 akustisches Signalgerät
50 Fahrtwind
51 Halterung
52 Beschriftungsfeld
Claims (14)
1. Auf dem Dach eines Fahrzeuges festlegbare Signalanlage mit einem
Gehäuse aus einer Haube mit Seitenwänden, sowie einer Vorderwand
und einer Rückwand, auf denen Schriftzüge und/oder bildliche Dar
stellungen aufbringbar sind, und einem mit der Haube wasserdicht
verbundenen Unterteil, welches mit Befestigungselementen zur Dachbe
festigung in Wirkverbindung steht,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse (2, 20) gegenüber dem Fahrtwind (50) stromlinien
förmig ausgebildet ist, und daß die Haube (3, 21) einen quer und
im wesentlichen parallel zum Dach (1) verlaufenden oberen Bereich
(4) aufweist, der in schräg zum Dach (1) hin abfallende Seiten
wände (5, 27) sowie die Vorderwand (6, 28) und die Rückwand (7,
29) übergeht.
2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Neigungs
winkel (9, 32) der Seitenwände (5, 27) gegenüber dem Dach (1)
steiler sind als die Neigungswinkel (10, 11; 33, 34) der Vorderwand
(6, 28) und der Rückwand (7, 29).
3. Gehäuse nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Vorderwand (6, 28) und die Rückwand (7, 29) gleiche Maße und
zum Dach (1) hin gleiche Neigungswinkel (10, 11; 33, 34) haben.
4. Gehäuse nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Neigungs
winkel (10, 11; 33, 34) zwischen der Vorderwand (6, 28) bzw. der
Rückwand (7, 29) und dem Dach (1) etwa 40° betragen.
5. Gehäuse nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Vorderwand (6, 28) und die Rückwand (7, 29) unterschiedliche
Maße und zum Dach (1) hin unterschiedliche Neigungswinkel (10,
11; 33, 34) aufweisen.
6. Gehäuse nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß
es mit optischen und/oder akustischen Signalgeräten (44, 49) kom
biniert ist.
7. Gehäuse nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der quer
zum Dach (1) verlaufende obere Bereich (4) der Haube (21) als
nach oben offene und im Querschnitt nahezu U-förmige, mit einem
Boden (23) ausgestattete Absenkung (22) ausgebildet ist.
8. Gehäuse nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden
(23) der Absenkung (22) im mittleren Bereich (24) gleichlaufend
und im Abstand zu den oberen Rändern (28a, 29a) der Vorderwand
(28) und der Rückwand (29) verläuft, und daß die seitlichen Be
reiche des Bodens (23) als Nieschen (31) mit zum Dach (1) hin
geneigte Wasserablaufflächen (25) ausgebildet sind.
9. Gehäuse nach den Ansprüchen 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die Absenkung (22) durch eine Abdeckbrücke (42) zwischen den einander
gegenüberliegenden oberen Rändern (28a, 29a) der Vorderwand (28)
und der Rückwand (29) abgedeckt ist, und daß die Abdeckbrücke
(42) abfallende Seitenwände (41) zum Abdecken der Nieschen (31)
aufweist.
10. Gehäuse nach den Ansprüchen 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß
die optischen Signalgeräte (44) zwei Kennlampen mit einem transpa
renten Oberteil (47) und einem Lampensockel (45) sind, und daß
jeder Lampensockel (45) in der schräg abfallenden Niesche (31)
auf einem angeformten Ausgleichskeil (48) der schrägen Wasserab
lauffläche (25) des Bodens (23) sitzt, und daß der Oberteil (47)
jedes optischen Signalgerätes (44) durch eine entsprechende Öffnung
(43) in der Abdeckbrücke (42) nach oben aus der Haube (21) heraus
ragt.
11. Gehäuse nach den Ansprüchen 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die akustischen Signalgeräte (49) zwischen den optischen Signal
geräten (44) auf der Abdeckbrücke (42) sitzen.
12. Gehäuse nach den Ansprüchen 6 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß im Boden (23) der Absenkung (22) zwischen dem mittleren Bereich
(24) und den geneigten Wasserablaufflächen (25) stufenförmige
Absätze (26) angeordnet sind, an denen jeweils eine Anschlagkante
(46) des Lampensockels (45) anliegt.
13. Gehäuse nach den Ansprüchen 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
daß aus dem Gehäuseunterteil (13, 35) wenigstens ein Befestigungs
stück (17, 39) mit einem Innengewinde herausragt, in das eine
durch den oberen Bereich (4) des Gehäuses (2, 20) oder die Abdeck
brücke (42) hindurchgeführte Festspannschraube (18, 48) einschraub
bar ist.
14. Gehäuse nach den Ansprüchen 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß das Unterteil (13, 35) des Gehäuses (2, 20) als zum Dach (1)
hin abgesenkte Wanne ausgebildet ist, deren oberer Rand (14, 36)
wasserdicht an den unteren Rand (8, 30) der Haube (3, 21) anpreß
bar ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1995122817 DE19522817A1 (de) | 1995-06-23 | 1995-06-23 | Auf dem Dach eines Fahrzeuges festlegbare Signalanlage |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1995122817 DE19522817A1 (de) | 1995-06-23 | 1995-06-23 | Auf dem Dach eines Fahrzeuges festlegbare Signalanlage |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19522817A1 true DE19522817A1 (de) | 1997-01-02 |
Family
ID=7765072
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1995122817 Withdrawn DE19522817A1 (de) | 1995-06-23 | 1995-06-23 | Auf dem Dach eines Fahrzeuges festlegbare Signalanlage |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19522817A1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE19834166A1 (de) * | 1998-07-29 | 2000-02-03 | Volkswagen Ag | Befestigungsvorrichtung für eine Sondersignalanlage auf einem Fahrzeugdach |
| EP1627802A3 (de) * | 2004-08-19 | 2007-05-23 | Iav Gmbh Ingenieurgesellschaft Auto Und Verkehr | Dachaufbau für ein Fahrzeug |
| CN107826032A (zh) * | 2017-11-16 | 2018-03-23 | 宁波远见传媒股份有限公司 | 一种汽车车顶灯箱进风结构 |
Citations (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE8432070U1 (de) * | 1985-02-07 | Mills, Billie B., 6082 Walldorf | Taxi-Schild | |
| DE3348235C2 (de) * | 1983-03-02 | 1991-02-14 | Theodor 6450 Hanau De Splithoff | |
| DE4241670A1 (de) * | 1992-12-10 | 1994-06-16 | Theodor Splithoff | Halterung für Dachzeichen |
-
1995
- 1995-06-23 DE DE1995122817 patent/DE19522817A1/de not_active Withdrawn
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| 8127 | New person/name/address of the applicant |
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Free format text: SPLITHOFF, THEODOR, 63452 HANAU, DE |
|
| 8130 | Withdrawal |