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DE19522817A1 - Auf dem Dach eines Fahrzeuges festlegbare Signalanlage - Google Patents

Auf dem Dach eines Fahrzeuges festlegbare Signalanlage

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Publication number
DE19522817A1
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DE
Germany
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roof
housing according
housing
hood
rear wall
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE1995122817
Other languages
English (en)
Inventor
Theodor Splithoff
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Kukt Elastomerverarbeitung 63571 Gelnhau GmbH
Original Assignee
Individual
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
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Publication of DE19522817A1 publication Critical patent/DE19522817A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R13/00Elements for body-finishing, identifying, or decorating; Arrangements or adaptations for advertising purposes
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60QARRANGEMENT OF SIGNALLING OR LIGHTING DEVICES, THE MOUNTING OR SUPPORTING THEREOF OR CIRCUITS THEREFOR, FOR VEHICLES IN GENERAL
    • B60Q1/00Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor
    • B60Q1/26Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor the devices being primarily intended to indicate the vehicle, or parts thereof, or to give signals, to other traffic
    • B60Q1/2611Indicating devices mounted on the roof of the vehicle

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Fittings On The Vehicle Exterior For Carrying Loads, And Devices For Holding Or Mounting Articles (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine auf dem Dach eines Fahrzeuges festlegbare Signalanlage mit einem Gehäuse aus einer Haube mit Seiten­ wänden, sowie einer Vorderwand und einer Rückwand, auf denen Schrift­ züge und/oder bildliche Darstellungen aufbringbar sind, und einem mit der Haube wasserdicht verbundenen Unterteil, welches mit Befesti­ gungselementen zur Dachbefestigung in Wirkverbindung steht.
Bekannt sind mehr oder weniger einfache Signalanlagen, z. B. Taxi­ schilder. Sie bestehen aus einem transparenten Gehäuse, das wasser­ dicht mit einem Unterteil verbunden ist. Der Unterteil wird mit an sich bekannten Befestigungselementen auf dem Dach des Kraftfahrzeuges befestigt.
Taxischilder weisen in der Regel einen Innenbeleuchtung auf, die eingeschaltet wird, wenn das Taxi zur Aufnahme eines Fahrgastes ver­ fügbar ist.
Vielfach sind derartige Taxischilder quaderförmig ausgebildet. Sie weisen im wesentlichen senkrecht stehende Vorderwände und Rückwände auf, auf denen der Hinweis "TAXI" in schwarzen Buchstaben aufgebracht ist.
Derartige Taxischilder können auch stromlinienförmig ausgebildet sein (DE-PS 35 48 235 C2).
Durch die Stromlinienform dieser Taxischilder wird deren Luftwiderstand gegenüber dem Fahrtwind verringert, wodurch sich die Geschwindigkeit in den oberen Bereichen erhöhen, aber auch der Kraftstoffverbrauch in diesen oberen Geschwindigkeitsbereichen herabsetzen läßt.
Bekannt geworden sind auch zahlreiche Signalanlagen, die vor allem auf Einsatzfahrzeugen der Polizei, der Rettungsorganisationen oder der Feuerwehr aufgebracht sind. Auf Flughäfen kennt man derartige Signalanlagen auch zur Abgabe des Hinweises "FOLLOW ME".
In der Regel sind derartige optische bzw. auch akustische Signal an­ lagen nicht so konstruiert, daß sie nur einen minimalen Luftwiderstand hervorrufen. Selbst wenn aus Einzelleuchten bestehende optische Signal­ anlagen stromlinienförmige Kennleuchtengehäuse aufweisen, so sind diese doch so angeordnet, daß insgesamt durch diese Anlage ein nicht unerheblicher Luftwiderstand durch den Fahrtwind entsteht.
Beträchtlichen Luftwiderstand weisen die sog. Signalbalken für Einsatz­ fahrzeuge auf, die in der Regel quer über die Breite des Fahrzeug­ daches sich erstrecken und auch vielfach dicht auf dem Dach des Ein­ satzfahrzeuges aufgebracht sind. Derartige Signalbalken weisen in ihrer Mitte oft an senkrecht zum Dach hin sich erstreckenden Vorder- und Rückwänden Hinweise wie beispielsweise Notarztwagen, Einsatz­ fahrzeug o. dgl. auf. An den äußeren Enden eines solchen Hinweisschildes sind Kennleuchten, meist Blinkleuchten angebracht. Deren Gehäuse sind der Form des mittleren Teiles der Signalanlage angepaßt.
Derartige Signalbalken weisen vor allem in den Bereichen hoher Einsatz­ geschwindigkeiten der Einsatzfahrzeuge einen nicht unerheblichen Luftwiderstand auf. Die Form dieser Signalbalken führt auch dazu, daß sich auf deren Rückseite geschwindigkeitssenkende Luftwirbel ausbilden. (Bekannt sind z. B.: "Sonderalarmanlagen" der Firma WILMERING GMBH, D-48295 Nottuln; SIGNAL CORPORATION, Emergency Products, 2645 Federal Signal Drive, University Park, IL 60466; Kompaktanlagen zur optischen und akustischen Signalgebung der Firma Kranefeld Elektronik Hänsch GmbH).
Der sich in hohen Geschwindigkeitsbereichen verstärkende Luftwiderstand durch den Fahrtwind, vor allem bei der Verfolgung von Fluchtfahrzeugen, kann dazu führen, daß die Einsatzfahrzeuge nicht in der Lage sind, die Fluchtfahrzeuge einzuholen oder gar zu überholen.
Nachteilig ist auch, daß vor allem bei den Signal- bzw. Lichtbalken die Hinweise auf senkrecht zum Dach des Kraftfahrzeuges angeordneten Vorder- bzw. Rückwänden der Signalanlage aufgebracht sind. Derartige Hinweise lassen sich beispielsweise bei einem Einsatz, an dem auch Hubschrauber beteiligt sind, von oben kaum oder überhaupt nicht wahr­ nehmen. Die Hubschrauberbesatzung weiß oft nicht, wo sich die mit ihnen zusammenwirkenden Einsatzfahrzeuge der Polizei bzw. der Feuerwehr befinden.
Hinzu kommt, daß auch die Anbringung der Kennleuchten verbesserungs­ bedürftig ist, da man, vor allem bei Kolonnenfahrten, die Signale der Kennleuchten oft nicht wahrnimmt.
Dem gegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, hier Abhilfe zu schaffen und eine aus dem Dach eines Fahrzeuges festlegbare Signal­ anlage bereitzustellen, die nicht nur einen relativ geringen Luftwider­ stand besitzt, sondern die darüber hinaus auch verhältnismäßig große und gut, z. B. vom Hubschrauber, erkennbare Beschriftungsfelder sowie weithin sichtbare und hörbare optische und akustische Signalgeräte besitzt.
In einem ersten, einfachen Ausführungsbeispiel gemäß der Ansprüche 1 bis 5, wird diese Aufgabe im wesentlichen dadurch gelöst, daß das Gehäuse gegenüber dem Fahrtwind stromlinienförmig ausgebildet ist, und daß die Haube einen quer und im wesentlichen parallel zum Dach verlaufenden oberen Bereich aufweist, der in schräg zum Dach hin abfallende Seitenwände sowie die Vorderwand und die Rückwand übergeht.
Einzelheiten dieses Gehäuses sind in den Ansprüchen 2 bis 5 gekenn­ zeichnet.
Von Vorteil ist, daß die auf den relativ großen Vorder- und Rückwänden aufgebrachten Hinweise sowohl von vorn und von hinten leicht erkenn­ bar sind, wie auch von einer Hubschrauberbesatzung von oben gut lesbar sind. Derartige optische Signalanlagen eignen sich besonders gut für Einsätze, bei denen optische und akustische Signalgeräte nicht benötigt werden.
In einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist das vorstehend erläuterte Gehäuse mit optischen und/oder akustischen Signalgeräten kombiniert. Einzelheiten dieser Kombination sind in den Ansprüchen 7 bis 12 gekennzeichnet.
Beide Ausführungsbeispiele weisen Merkmale auf, die Gegenstand der Ansprüche 13 und 14 sind.
Beim zweiten Ausführungsbeispiel bleibt voll die gute Erkennbarkeit der Schriftzeichen auf den geneigten Vorder- und Rückwänden erhalten. Die Größe der Beschriftungsfelder ist optimal und wird nicht durch akustische bzw. optische Signalgeräte beeinträchtigt.
Die optischen Signalgeräte, die beispielsweise als bekannte Kenn­ leuchten bzw. Rundumleuchten ausgebildet sein können, sitzen in den seitlichen, als Nieschen ausgebildeten schräg abfallenden Wasserab­ laufräumen der Absenkung. Aus den schrägen Wasserablaufflächen sind Bereiche ausgeformt, die nach Art eines Ausgleichskeiles wirken. Die Oberteile der optischen Signalgeräte ragen durch Öffnungen in der Abdeckbrücke aus dem Gehäuse heraus. Sie verursachen nur einen geringen Luftwiderstand, haben aber den Vorteil, daß die optischen Signale gut vor allem beim Kolonnenfahren erkennbar sind.
Die akustischen Signalgeräte sind, wenn sie nicht unter der Motor­ haube angeordnet sind, zwischen den optischen Signalgeräten auf der Abdeckbrücke angeordnet. Sie sind ebenfalls so geformt, daß sie nur einen geringen Luftwiderstand verursachen.
Die Montage beider Ausführungsbeispiele der Signalanlage ist denkbar einfach. Gemäß Anspruch 13 ragt aus dem Gehäuseunterteil nach oben ein Befestigungsstück mit Innengewinde heraus, in das eine durch den oberen Bereich des Gehäuses bzw. die Abdeckbrücke hindurchgeführte Festspannschraube einschraubbar ist. Hierbei braucht auf die Abdichtung zwischen der Abdeckbrücke und der Absenkung nicht besonders Rücksicht genommen zu werden, da die Nieschen als schräge Wasserablaufflächen ausgebildet sind. Da die Kennleuchtensockel auf den als Ausgleichs­ keile ausgebildeten Ausformungen der Wasserableitflächen sitzen, beeinträchtigt das abfließende Wasser auch nicht die Stromzuführung zu den optischen Signalgeräten.
In beiden Ausführungsbeispielen ist das Unterteil des Gehäuses als Wanne ausgebildet. Zur Befestigung dieser Wanne auf dem Dach des Kraftfahrzeuges sind zahlreiche Befestigungsmöglichkeiten bekannt, z. B. Trägerbrücken quer zum Dach, Dachgepäckträgerbrücken bzw. Dachsockel­ zwischenlagen zum Ausgleich der Dachwölbung bei direkter Montage auf dem Dach.
Von Vorteil ist, wenn die Halterung für das Gehäuse so ausgebildet ist, daß das Gehäuse in einem Abstand vom Kraftfahrzeugdach angeordnet ist. Hierbei kann der Fahrtwind sowohl über das Gehäuse wie auch unterhalb des Gehäuses zwischen dem Dach und der Unterseite des Unter­ teils hindurchstreichen.
Das Gehäuse kann transparent ausgebildet und innen mit von Taxischildern her bekannten Beleuchtungseinrichtungen versehen sein.
Die Schrift kann aber auch in Form von Displays auf der Vorder- bzw. Rückwand aufgebracht sein. Hierfür sind zahlreiche Displays mit LED-Leuchten bekannt geworden.
Es hat sich herausgestellt, daß durch die neue Signalanlage vor allem in den oberen Geschwindigkeitsbereichen der Einsatzfahrzeuge eine wesentliche Verringerung des Luftwiderstandes herbeigeführt wird.
Die mit der neuen Signalanlage ausgerüsteten Einsatzfahrzeuge können höhere Geschwindigkeiten erreichen als die Einsatzfahrzeuge, die mit den bisherigen Signalbändern ausgerüstet sind. Versuche haben ergeben, daß eine Erhöhung der Endgeschwindigkeit um wenigstens 10 bis 15 kmh erreichbar ist. Entsprechend gering ist auch der Kraft­ stoffverbrauch. Polizeifahrzeuge, die mit der neuen Signalanlage ausgerüstet sind, sind imstande, besser als bisher Fluchtfahrzeuge zu verfolgen.
Von Vorteil dabei ist, daß durch die großen Beschriftungsfelder ohne Schwierigkeiten die Schrift nicht nur von anderen Einsatzfahrzeugen oder Polizeibeamten erkennbar ist, sondern auch von der Besatzung eines Einsatzhubschraubers gelesen werden kann.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnung erläutert. Es zeigt:
Fig. 1a die Vorderansicht eines ersten Ausführungsbeispieles der Erfindung,
Fig. 1b die Draufsicht auf das Ausführungsbeispiel nach Fig. 1a,
Fig. 1c die Seitenansicht des Ausführungsbeispieles nach den Fig. 1a und 1b,
Fig. 2a die Vorderansicht eines zweiten Ausführungsbeispieles der Erfindung,
Fig. 2b die Draufsicht auf das Ausführungsbeispiel nach Fig. 2a und
Fig. 2c die Seitenansicht des Ausführungsbeispieles nach den Fig. 2a und 2b.
Das erste Ausführungsbeispiel der Erfindung wird unter Bezugnahme auf die Fig. 1a, 1b und 1c beschrieben.
Auf dem Dach 1 eines Kraftfahrzeuges, vorzugsweise eines Einsatz­ fahrzeuges, ist mittels einer nur schematisch angedeuteten Halterung 51 ein Gehäuse 2 befestigt. Als Halterung 51 kann praktisch jede an sich bekannte Halterung für Taxischilder verwendet werden. Ohne am Kern der Erfindung etwas zu ändern, kann das Gehäuse 2 aber auch direkt auf dem Dach 1 befestigt werden.
Das Gehäuse 2 besteht aus einer Haube 3 und einem als Wanne ausgebildeten Unterteil 13. Wie sich besonders der Fig. 1b entnehmen läßt, besitzt die Haube einen oberen Bereich 4, der im Abstand und gleichlaufend zum Dach 1 verläuft. Der obere Bereich 4 geht in Seitenwände 5 sowie eine Vorderwand 6 und eine Rückwand 7 über. Die Haube 3 endet in einem umlaufenden unteren Rand 8.
Die Fig. 1a und 1c lassen erkennen, daß die Neigungswinkel 9 zwischen den Seitenwänden 5 und dem Dach 1 größer bzw. steiler sind wie die Neigungswinkel 10 und 11 zwischen der Vorderwand 6 bzw. der Rückwand 7 und dem Dach 1.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung weisen Vorderwand 6 und Rückwand 7 gleiche Maße und zum Dach 1 hin gleiche Neigungs­ winkel 10, 11 auf. Ohne am Kern der Erfindung etwas zu ändern, können im Bedarfsfall die Neigungswinkel 10 und 11 zwischen der Vorderwand 6 und der Rückwand 7 und dem Dach auch unterschiedliche Maße haben. Wenn gleiche Neigungswinkel 10, 11 vorgesehen sind, betragen diese in der Regel 40°.
Fallen die Vorderwand 6 bzw. die Rückwand 7 mit unterschiedlichen Neigungswinkeln 10, 11 zum Dach 1 hin ab, so haben auch die Vorderwand 6 und die Rückwand 7 unterschiedliche Maße.
Der als Wanne ausgebildete Unterteil 13 weist einen oberen Rand 14 auf. Aus dem unteren Bereich 15 des Unterteils 13, der als Boden 16 der Wanne ausgebildet ist, ragt wenigstens ein Befestigungsstück 17 mit einem nicht dargestellten Schraubgewinde nach oben. Im darge­ stellten Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1a bis 1c sind zwei Be­ festigungsstücke 17 vorgesehen. Durch die Festspannschrauben 18 wird die Haube 3 wasserdicht auf das Unterteil 13 aufgespannt. Zwischen dem unteren Rand 8 der Haube 3 und dem oberen Rand 14 des Unterteils 13 kann auch eine an sich bekannte Dichtung vorgesehen werden. In der Regel genügt es aber, wenn der äußere Bereich des unteren Randes 8 der Haube 3 über einen entsprechend geformten äußeren Bereich des oberen Randes 14 hinüberragt. Das Wasser kann dann leicht ablaufen, ohne in das Innere des Gehäuses 2 zu gelangen.
Im zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung nach den Fig. 2a, 2b und 2c ist die durch das erste Ausführungsbeispiel bekannt gewordene Grundform des Gehäuses beibehalten. Das Gehäuse 20 ist mit optischen und/oder akustischen Signalgeräten 44 bzw. 49 ausgerüstet. Wie die Fig. 2a, 2b und 2c erkennen lassen, stören die optischen und akustischen Signalgeräte 44 bzw. 49 die Größe der Beschriftungsfelder 52 nicht. Sie bleiben in der durch das Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1a bis 1c erkennbaren optimalen Größe erhalten.
Um dieses zu erreichen, ist im zweiten Ausführungsbeispiel der quer zum Dach 1 verlaufende obere Bereich 4 der Haube 21 als nach oben offene und im Querschnitt nahezu U-förmige mit einem Boden 23 ausge­ stattete Absenkung 22 ausgebildet.
Wie vor allem die Fig. 2a erkennen läßt, ist der Boden 23 der Absenkung 22 im mittleren Bereich 24 gleichlaufend und im Abstand zu den oberen Rändern 28a und 29a der Vorderwand 28 und der Rückwand 29 ausgebildet. Die seitlichen Bereiche des Bodens 23 sind als Nieschen 31 mit zum Dach 1 hin geneigten Wasserablaufflächen 25 ausgebildet.
Die Fig. 2a bis 2c lassen erkennen, daß die Absenkung 22 durch eine Abdeckbrücke 42 abgedeckt ist, die zugleich als Luftleitfläche zwischen den oberen Rändern 28a und 29a wirkt. Die Abdeckbrücke 42 weist ab­ fallende Seitenwände 41 auf, welche die Niechen 31 abdecken.
Die abfallenden Seitenwände 41 der Abdeckbrücke 42 bilden zugleich die geneigten Seitenwände 27 der Haube 21. Auch beim Ausführungs­ führungsbeispiel nach den Fig. 2a bis 2c sind die Neigungswinkel 32 zwischen den Seitenwänden 27 bzw. 41 und dem Dach größer als die Neigungswinkel 33 bzw. 34 zwischen der Vorderwand 28 bzw. der Rück­ wand 29 und dem Dach 1. Die Neigungswinkel 32 zwischen den Seiten­ wänden und dem Dach haben praktisch keinen Einfluß auf den Luftwider­ stand. Die Neigungswinkel 33 bzw. 34 haben, wie im ersten Ausführungs­ beispiel, in bevorzugten Ausführungsbeispielen eine Größe von etwa 40°. Sie können auch unterschiedlich sein. Durch diese Neigungswinkel wird die Größe der Beschriftungsfelder 52 vorgegeben. Ihre Größe ändert sich auch mit der Änderung der Neigungswinkel 32 und 33.
Fig. 2a läßt einen stufenförmigen Absatz 26 im Übergang zwischen dem mittleren Bereich 24 und den schräg verlaufenden Wasserablauf­ flächen 25 erkennen. Anschließend an den stufenförmigen Absatz 26 ist ein Ausgleichskeil 48 erkennbar, der aus den geneigten Wasserab­ laufflächen 25 ausgeformt ist. Die obere Fläche dieses als Ausgleichs­ keil aus den Wasserablaufflächen 25 ausgeformten Bereiche verläuft gleichlaufend zum Dach 1. Auf diesen Flächen sind Lampensockel 45 der optischen Signalgeräte 44 befestigt. Die transparenten Oberteile 47 der beispielsweise als Kennleuchten oder als Rundumleuchten ausge­ bildeten optischen Signalgeräte ragen aus der Abdeckbrücke 42 heraus. Diese Oberteile 47 bieten dem Fahrtwind nur einen geringen Luftwider­ stand. Auf jeden Fall ist der Luftwiderstand der Oberteile 47 geringer als der Luftwiderstand, die das gesamte optische Signalgerät 44 ver­ ursachen würde.
Zwischen den optischen Signalgeräten 44 sind im dargestellten Aus­ führungsbeispiel zwei akustische Signalgeräte 49 angeordnet. Diese können als Lautsprecher oder auch als Sirenen ausgebildet sein. Anstelle der beiden dargestellten akustischen Signalgeräte 49 kann auch nur ein akustisches Signalgerät Verwendung finden.
Die elektrischen Anschlüsse der optischen Signalgeräte 44 und der akustischen Signalgeräte 49 sind nicht darstellt. Auch ihre Heraus­ führung aus dem Gehäuse 20 ist nicht Gegenstand der vorliegenden Er­ findung.
Die Haube 21 ist mit einem unteren Rand 30 versehen, der auf einem oberen Rand 36 des ebenfalls als Wanne ausgebildeten Unterteils 35 aufliegt. Zwischen dem unteren Rand 30 und dem oberen Rand 36 kann auch eine Dichtung vorgesehen sein. Die Kombination der beiden Ränder 30 und 36 kann aber auch, wie in Verbindung mit dem ersten Ausführungs­ beispiel beschrieben, ausgebildet sein.
Der untere Bereich 37 des Unterteils 35 weist einen Boden 36 auf, aus dem im dargestellten Ausführungsbeispiel zwei Befestigungsstücke 39 nach oben ragen. Sie sind mit einem nicht dargestellten Innenge­ winde versehen, in welches Festspannschrauben 40 eingeschraubt werden können, welche die Haube 21 über die Abdeckbrücke 32 auf dem Unterteil 35 festspannt.
An den stufenförmigen Absatz 26 stößt eine Anschlagkante 46 des Lampen­ sockels 45 an. Hierdurch wird erreicht, daß die Montage der optischen Signalgeräte 44 vereinfacht wird.
Die Öffnungen 43 in der Abdeckbrücke 42, durch welche die Oberteile 47 der optischen Signalgeräte 44 nach oben herausragen, brauchen nicht wasserdicht abgedichtet sein, da das von oben kommende Wasser ohne Schwierigkeiten über die Wasserablaufflächen 25 abläuft, ohne die elektrische Leitungsführung zu stören.
In beiden Ausführungsbeispielen ist der Fahrtwind durch einen Pfeil 50 angedeutet. Es ist erkennbar, daß der Fahrtwind über das Gehäuse, aber auch unter dem Gehäuse hindurchstreichen kann.
Bezugszeichenliste
1 Dach
2 Gehäuse
3 Haube
4 oberer Bereich
5 Seitenwand
6 Vorderwand
7 Rückwand
8 unterer Rand
9 Neigungswinkel Seitenwand/Dach
10 Neigungswinkel Vorderwand/Dach
11 Neigungswinkel Rückwand / Dach
12
13 Unterteil
14 oberer Rand
15 unterer Bereich
16 Boden
17 Befestigungsstück
18 Festspannschraube
19
20 Gehäuse
21 Haube
22 U-förmige Absenkung
23 Boden
24 mittlerer Bereich
25 Wasserablauffläche
26 stufenförmiger Absatz
27 Seitenwand
28 Vorderwand
28a oberer Rand
29 Rückwand
29a oberer Rand
30 unterer Rand
31 Niesche
32 Neigungswinkel Seitenwand/Dach
33 Neigungswinkel Vorderwand/Dach
34 Neigungswinkel Rückwand/Dach
35 Unterteil
36 oberer Rand
37 unterer Bereich
38 Boden
39 Befestigungsstück
40 Festspannschraube
41 abfallende Seitenwand
42 Abdeckbrücke
43 Öffnung
44 optisches Signal gerät
45 Lampensockel
46 Anschlagkante
47 Oberteil
48 Ausgleichskeil
49 akustisches Signalgerät
50 Fahrtwind
51 Halterung
52 Beschriftungsfeld

Claims (14)

1. Auf dem Dach eines Fahrzeuges festlegbare Signalanlage mit einem Gehäuse aus einer Haube mit Seitenwänden, sowie einer Vorderwand und einer Rückwand, auf denen Schriftzüge und/oder bildliche Dar­ stellungen aufbringbar sind, und einem mit der Haube wasserdicht verbundenen Unterteil, welches mit Befestigungselementen zur Dachbe­ festigung in Wirkverbindung steht, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2, 20) gegenüber dem Fahrtwind (50) stromlinien­ förmig ausgebildet ist, und daß die Haube (3, 21) einen quer und im wesentlichen parallel zum Dach (1) verlaufenden oberen Bereich (4) aufweist, der in schräg zum Dach (1) hin abfallende Seiten­ wände (5, 27) sowie die Vorderwand (6, 28) und die Rückwand (7, 29) übergeht.
2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Neigungs­ winkel (9, 32) der Seitenwände (5, 27) gegenüber dem Dach (1) steiler sind als die Neigungswinkel (10, 11; 33, 34) der Vorderwand (6, 28) und der Rückwand (7, 29).
3. Gehäuse nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderwand (6, 28) und die Rückwand (7, 29) gleiche Maße und zum Dach (1) hin gleiche Neigungswinkel (10, 11; 33, 34) haben.
4. Gehäuse nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Neigungs­ winkel (10, 11; 33, 34) zwischen der Vorderwand (6, 28) bzw. der Rückwand (7, 29) und dem Dach (1) etwa 40° betragen.
5. Gehäuse nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderwand (6, 28) und die Rückwand (7, 29) unterschiedliche Maße und zum Dach (1) hin unterschiedliche Neigungswinkel (10, 11; 33, 34) aufweisen.
6. Gehäuse nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß es mit optischen und/oder akustischen Signalgeräten (44, 49) kom­ biniert ist.
7. Gehäuse nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der quer zum Dach (1) verlaufende obere Bereich (4) der Haube (21) als nach oben offene und im Querschnitt nahezu U-förmige, mit einem Boden (23) ausgestattete Absenkung (22) ausgebildet ist.
8. Gehäuse nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (23) der Absenkung (22) im mittleren Bereich (24) gleichlaufend und im Abstand zu den oberen Rändern (28a, 29a) der Vorderwand (28) und der Rückwand (29) verläuft, und daß die seitlichen Be­ reiche des Bodens (23) als Nieschen (31) mit zum Dach (1) hin geneigte Wasserablaufflächen (25) ausgebildet sind.
9. Gehäuse nach den Ansprüchen 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Absenkung (22) durch eine Abdeckbrücke (42) zwischen den einander gegenüberliegenden oberen Rändern (28a, 29a) der Vorderwand (28) und der Rückwand (29) abgedeckt ist, und daß die Abdeckbrücke (42) abfallende Seitenwände (41) zum Abdecken der Nieschen (31) aufweist.
10. Gehäuse nach den Ansprüchen 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die optischen Signalgeräte (44) zwei Kennlampen mit einem transpa­ renten Oberteil (47) und einem Lampensockel (45) sind, und daß jeder Lampensockel (45) in der schräg abfallenden Niesche (31) auf einem angeformten Ausgleichskeil (48) der schrägen Wasserab­ lauffläche (25) des Bodens (23) sitzt, und daß der Oberteil (47) jedes optischen Signalgerätes (44) durch eine entsprechende Öffnung (43) in der Abdeckbrücke (42) nach oben aus der Haube (21) heraus­ ragt.
11. Gehäuse nach den Ansprüchen 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die akustischen Signalgeräte (49) zwischen den optischen Signal­ geräten (44) auf der Abdeckbrücke (42) sitzen.
12. Gehäuse nach den Ansprüchen 6 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß im Boden (23) der Absenkung (22) zwischen dem mittleren Bereich (24) und den geneigten Wasserablaufflächen (25) stufenförmige Absätze (26) angeordnet sind, an denen jeweils eine Anschlagkante (46) des Lampensockels (45) anliegt.
13. Gehäuse nach den Ansprüchen 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß aus dem Gehäuseunterteil (13, 35) wenigstens ein Befestigungs­ stück (17, 39) mit einem Innengewinde herausragt, in das eine durch den oberen Bereich (4) des Gehäuses (2, 20) oder die Abdeck­ brücke (42) hindurchgeführte Festspannschraube (18, 48) einschraub­ bar ist.
14. Gehäuse nach den Ansprüchen 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Unterteil (13, 35) des Gehäuses (2, 20) als zum Dach (1) hin abgesenkte Wanne ausgebildet ist, deren oberer Rand (14, 36) wasserdicht an den unteren Rand (8, 30) der Haube (3, 21) anpreß­ bar ist.
DE1995122817 1995-06-23 1995-06-23 Auf dem Dach eines Fahrzeuges festlegbare Signalanlage Withdrawn DE19522817A1 (de)

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