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Die Erfindung betrifft eine Anordnung von Signalleuchten
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an Karosserien von Kraftfahrzeugen, insbesondere von Einsatz- oder
Rettungsfahrzeugen od.dgl.
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An Einsatz fahrzeugen der Polizei oder Feuerwehr sowie an Rettungsfahrzeugen
sind üblicherweise auf dem Fahrzeugdach aus der Dachoberseite herausstehende Blaulichter
u.dgl.
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angeordnet.
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Abgesehen davon, daß eine derartige Anordnung aerodynamisch unbefriedigend
ist und vor allem bei schneller Fahrt zu erheblichen Windgeräuschen sowie deutlich
erhöhtem Treibstoffverbrauch führt, können diese Blaulichter lediglich Warnfunktionen
übernehmen. Die vom Fahrer des jeweiligen Fahrzeuges vorgesehenen bzw. eingeleiteten
Fahrmanöver, wie Richtungswechsel oder Abbremsung des Fahrzeuges, können den Verkehrsteilnehmern
mit den Blaulichtern nicht verdeutlicht werden. Derartige Fahrmanöver werden den
Verkehrsteilnehmern vielmehr mit üblichen, im Bereich der Stoßfänger des Fahrzeuges
und damit relativ weit unten angeordneten Leuchten angezeigt. Bei hoher Verkehrsdichte
oder sonstigen ungünstigen Umständen können diese Leuchten oftmals nicht auf größere
Entfernungen gesehen werden.
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Jedoch ist es gerade bei Notfallfahrzeugen u.dgl. erwünscht, daß die
übrigen Verkehrsteilnehmer sowohl eingeleitete als auch beabsichtigte Fahrmanöver
dieser Fahrzeuge besonders leicht erkennen können.
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Gleichwohl wurden bislang keine zufriedenstellende Anordnungen von
Signalleuchten u.dgl. an diesen Fahrzeugen entwickelt. Die DE-OS 26 41 006 zeigt
lediglich in das Fahrzeugdach integrierte Leuchtbänder, welche als Ersatz der herkömmlichen
Blaulichter dienen sollen und eine Vielzahl von nebeneinander angeordneten Lichtquellen
umfassen, die
nacheinander ein- und ausschaltbar sind. Bei dieser
Anordnung wird lediglich ein vergleichsweise geringer Strömungswiderstand erzielt,
Fahrmanöver können jedoch nicht von weitem erkennbar angezeigt werden.
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Deshalb ist es Aufgabe der Erfindung, eine Anordnung von Signalleuchten
zu schaffen, die auch bei hoher Verkehrsdichte für die übrigen Verkehrsteilnehmer
von weitem erkennbar sind, so daß Fahrmanöver auch unter ungünstigen Umständen sowie
im Rückspiegel leicht erkannt werden können.
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Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß an den vorderen und/oder hinteren
Fahrzeugecken im Bereich der Dachkante Mehrkammerleuchten mit Fahrtrichtungsanzeige-,
Brems-und/oder Warnleuchten, wie Blaulichtern od.dgl., angeordnet sind. Die Erfindung
trägt der Forderung, daß Einsatzfahrzeuge u.dgl. im Verkehr durch ihre Sonderbeleuchtung
auffallen und andere Verkehrsteilnehmer auf den besonderen Einsatzzweck hinweisen
sollen, in besonderer Weise Rechnung, da die Signalleuchten an den oberen Fahrzeugecken
auch von weitem sofort erkannt werden können. Dadurch wird eine wünschenswerte,
besonders schnelle Fahrweise der Einsatzfahrzeuge u.dgl. begünstigt. Durch den hohen
Anbringungsort der Signalleuchten wird darüber hinaus gewährleistet, daß die Leuchten
bei stehendem Fahrzeug auch dann sichtbar sind, wenn sich hinter dem Fahrzeug Menschen
angesammelt haben oder dort - z.B. bei Rettungswagen und Feuerwehrfahrzeugen -gearbeitet
werden muß.
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Weiterhin ist vorteilhaft, daß die Leuchten bei entsprechend um die
Fahrzeugecken herumgezogenen Abdeckungen sowohl von der Fahrzeugvorder- bzw. -heckseite
als auch von den Fahrzeugseiten her gesehen werden können, insbesondere wenn die
Kammern der Mehrkammerleuchten übereinander angeordnet sind.
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Im übrigen kann auch eine strömungsgünstige Form ohne weiteres gewährleistet
werden, indem die transparenten, der Wölbungen der Dachkanten angepaßten Abdeckungen
der Mehrkammerleuchten fließend an die benachbarten Dachteile anschließen.
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Wenn das Einsatz- bzw. Rettungsfahrzeug od.dgl. aus einem Personenkraftwagen
abgeleitet ist, ist in der Regel ohnehin ein als Sonderteil zu fertigendes - meistens
erhöhtes -Dach vorgesehen, in das die Signalleuchten an den oberen Fahrzeugecken
ohne weiteres integriert werden können, so daß also bei der Um- bzw. Nachrüstung
des Personenkraftwagens mit dem Sonderdach auch die Signalleuchten mitinstalliert
werden.
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Wenn dagegen das Einsatz- bzw. Rettungsfahrzeug od.dgl.
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aus einem Nutzfahrzeug mit Kastenaufbau abgeleitet ist, kann in der
Regel das serienmäßige Dach prinzipiell unverändert übernommen werden. In diesem
Falle ist es zweckmäßig, die Signalleuchten jeweils in einem separaten, um die Fahrzeugecken
herumgezogenen Dachschalenteil anzuordnen, welches die vordere bzw. hintere Dachkante
bildet und gegebenenfalls durch entsprechende Form die aerodynamischen Eigenschaften
der Fahrzeugkarosserie verbessert, indem die Dachschalenteile nach Art von Spoilern
den Strömungswiderstand der Karosserie und/oder deren Auftrieb bei schnellerer Fahrt
vermindern.
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Im Hinblick auf geringen Strömungswiderstand ist es in der Regel vorteilhaft,
wenn die vordere Stirnfläche der vorderen Dachkante fließend an die Windschutzscheibe
anschließt und die hintere Dachkante als Windabrißkante ausgebildet ist.
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Die Oberseiten der Eckbereiche des Fahrzeugdaches bzw.
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der Dachschalenteile können - insbesondere am Fahrzeugheck -eben ausgebildet
sein, um gegebenenfalls (herkömmliche) Blaulichter zu montieren. Diese Anordnung
ist vor allem dann zweckmäßig, wenn das Fahrzeug eine relativ geringe Höchstgeschwindigkeit
besitzt und dementsprechend ein geringer Strömungswiderstand eine untergeordnete
Bedeutung hat. Allerdings hat sich überraschenderweise herausgestellt, daß die an
den hinteren Fahrzeugecken angeordneten Blaulichter nur einen vergleichsweise geringen
Einfluß auf den Strömungswiderstand haben. Dies dürfte darauf zurückzuführen sein,
daß am Fahrzeugheck ohnehin vergleichsweise starke Luftwirbel erzeugt werden. Bei
Anordnung der Blaulichter auf dem Dach brauchen die Mehrkammerleuchten lediglich
Blinklichter als Fahrtrichtungsanzeige und/oder als Warnlichter sowie Bremsleuchten
u.dgl. zu umfassen.
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele
erläutert, die in der Zeichnung dargestellt sind. Dabei zeigen Fig. 1 bis 3 eine
Seiten-, eine Front- sowie eine Heckansicht eines Fahrzeugdaches für ein aus einem
Personenkraftwagen abgeleitetes Krankentransportfahrzeug od. dgl.
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mit erfindungsgemäß angeordneten Mehrkammerleuchten und Fig. 4 bis
6 entsprechende Ansichten eines Fahrzeugdaches bei einem-aus einem Nutzfahrzeug
mit Kastenaufbau abgeleiteten Notarztwagen.
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Bei einem Rettungswagen, welcher in an sich bekannter Weise durch
Umbau aus einem Personenkraftwagen abgeleitet ist, ist zur Vergrößerung der Innenraumhöhe
ein erhöhtes Dach 1 vorgesehen, dessen nach vorne weisende Stirnseite bündig
an
die Windschutzscheibe 2 des Fahrzeuges anschließt und dessen nach hinten weisende
Heckseite eine heckseitig angeordnete Heckklappe am oberen Rand rahmenartig umschließt.
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An den Ecken des Daches 1 sind Mehrkammerleuchten 3 angeordnet, deren
transparente Abdeckungen fließend in die benachbarten Teile des Daches 1 übergehen
und um die Fahrzeugecken herumgezogen sind. Damit sind die jeweiligen Leuchten sowohl
von vorne bzw. hinten als auch von der Fahrzeugseite her sichtbar. Die vorderen
Mehrkammerleuchten 3 umfassen beispielsweise blaue sowie gelbe Blinkleuchten, so
daß auf die Sonderberechtigung des Fahrzeuges sowie Fahrtrichtungswechsel hingewiesen
wird bzw. werden kann. Die für die Fahrtrichtungsanzeige benutzten Blinkleuchten
können gegebenenfalls auch als Warmblinker eingesetzt werden. Die an den hinteren
Ecken angeordneten Mehrkammerleuchten 3 umfassen darüber hinaus noch Bremsleuchten.
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Zwischen den vorderen Mehrkammerleuchten 3 ist ein transparenter,
von innen beleuchteter Beschriftungsträger 4, beispielsweise mit der Aufschrift
"Rettungswagen" angeordnet, mit dem auf den jeweiligen Einsatzzweck hingewiesen
werden kann.
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Abweichend von der dargestellten Ausführungsform können zusätzlich,
beispielsweise ebenfalls an den Dachecken, akustische Signalgeber angeordnet sein.
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Darüber hinaus können die Mehrkammerleuchten gegebenenfalls noch höher
angeordnet sein, derart, daß die jeweils oberste Leuchtenkammer im Eckbereich zur
Dachoberseite hin angeordnet ist und gegebenenfalls auch von oben her sichtbar ist.
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Wenn das Sondereinsatzfahrzeug, beispielsweise ein Notarztwagen mit
Operationsraum zur Durchführung von Notfalloperationen, aus Nutzfahrzeugen mit Kastenaufbau
abgeleitet ist, so ist in der Regel eine hinreichende Höhe des Innenraumes der Karosserie
gegeben. In diesem Falle erübrigt sich die Umrüstung der Karosserie durch ein als
Sonderteil gefertigtes Dach. Um das serienmäßige Dach weitgehend unverändert belassen
zu können, ist in diesem Falle vorgesehen, die Mehrkammerleuchten 3 in separaten
Dachschalenteilen 5 anzuordnen, welche nach Montage die vordere bzw. hintere Dachkante
bilden. Das vordere Dachschalenteil 5 schließt dabei mit seiner vorderen Stirnseite
weitgehend bündig an die Windschutzscheibe 2 an, während die Oberseite dieses Dachschalenteiles
5 fließend in die Oberseite des serienmäßigen Daches übergeht. Das hintere Dachschalenteil
5 ist als Abrißkante ausgebildet, indem die heckseitige Stirnfläche mit sehr kleinem
Wölbungsradius in die Oberseite dieses Dachschalenteiles 5 übergeht.
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Im vorderen Dachschalenteil 5 ist darüber hinaus zwischen den Mehrkammerleuchten
3 wiederum ein Beschriftungsträger 4 ("Notarzt") angeordnet, außerdem ist seitlich
des Beschriftungsträgers 4 noch ein akustischer Signalgeber 6 sowie ein Lautsprecher
7 angeordnet. Eine ähnliche Anordnung ist am hinteren Dachschalenteil 5 vorgesehen,
hier fehlt allerdings der akustische Signalgeber.
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Wie in der Figur 6 beispielhaft dargestellt ist, können die Oberseiten
der Dachschalenteile 5 an den Fahrzeugecken eben ausgebildet sein, um gegebenenfalls
Blaulichter 8 od.dgl.
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aufsetzen zu können. Diese prinzipiell auch bei dem in den Figuren
1 bis 3 dargestellten Dach mögliche Anordnung ist vor allem, wie in Figur 6 dargestellt,
am Fahrzeugheck zweckmäßig, weil die Blaulichter 8 hier nur eine vergleichsweise
geringe Erhöhung des Strömungswiderstandes der Karosserie bewirken.
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Falls die Blaulichter 8 gemäß Figur 6 nicht in die Mehrkammerleuchten
3 integriert sind, werden für die letzteren nur entsprechend weniger Kammern benötigt,
beispielsweise jeweils lediglich zwei für Brems- und Blinkleuchten.
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Gegebenenfalls können die vorderen und hinteren Mehrkammerleuchten
3 bei entsprechender Gestaltung des Daches 1 bzw.
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der Dachschalenteile 5 gleichartigen Aufbau haben, so daß nur ein
Leuchtentyp installiert werden muß.