DE19518745A1 - Werbeaufsteller - Google Patents
WerbeaufstellerInfo
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Description
Die Erfindung stellt ein Werbeelement da, bestehend aus einer komplett
verschweißten Aluminiumrohrkonstruktion, in der drei oder mehr Werbeträger
eingesetzt sind. Am unteren Ende der Aluminiumrohrkonstruktion sitzt eine, in der
Grundfläche quadratische Bodenplatte mit einem darauf montierten Kipp-
Drehgelenk, das als Aufbauhilfe dient.
Mit der Erfindung wurde ein Werbeelement entwickelt, das problemlos und mit
geringem Zeitaufwand auf- und abbaubar ist, ebenso können verschiedenste
Werbeträger verwendet werden, wie Displays, Leuchtkästen, Platten aus beinahe
jedem Material usw. Desweiteren ohne teure und verschleißanfällige
Verbindungen, wie z. B. Splinte, Schrauben, Steckverbindungen und ähnlichem
auskommt, und daher durch seine Einfachheit eine hohe Langlebigkeit besitzt. Der
Werbeaufsteller wird komplett zu einem Element verschweißt. Die
Produktionskosten halten sich durch die stetige Verwendung der einfachsten
Lösung in Grenzen. Durch die Abspannung am oberen Ende der senkrecht
stehenden Rohre der Aluminiumrohrkonstruktion wird eine entsprechend hohe
Stabilität erreicht, welche im besonderen beim Aufstellen des Werbeaufstellers im
Freien, bei starkem Wind von Vorteil ist. Da die Werbeträger nicht zur Statik des
Werbeaufstellers benötigt werden, können auch solche, mit sehr geringer
Verwindungssteife verwendet werden, sowie auch jene Werbeträger, die ein
relativ großes Eigengewicht besitzen, da der Werbeaufsteller in seiner
Aufnahmefähigkeit bewußt überdimensioniert wurde. Um einen sicheren Stand des
Werbeaufstellers zu gewährleisten, ist eine starke Aluminiumbodenplatte zum
Einsatz gekommen, die mit 4 Bohrungen zur Aufnahme der 4 Erdnägel versehen ist.
Das, aus Aluminium gefertigte Kippgelenk, versehen mit zwei Druckfederelementen
mit Rasterstellung, bietet einen leichten Aufbau, da das Element selbststehend ist,
bis die Spannseile angelegt werden. Die Spannseile, die vor dem Hochdrücken an
den 3 oberen Eckpunkten der Aluminiumrohrkonstruktion eingehängt wurden,
werden nun mit der Spannkette, die fest mit dem Bodenanker verbunden ist,
mittels der Spannschlösser verschraubt und gespannt. Wird nun ein
handelsübliches Marderschloß oder ähnliches durch Kette und Spannschloß
gezogen, wird unbefugtes Abbauen erschwert.
Variation und Funktion der Erfindung, wird anhand nachfolgend aufgeführter
Beschreibung, die in den Zeichnungen dargestellt sind, näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 Vorderansicht des Werbeaufstellers;
Fig. 2 Eine Draufsicht auf die Darstellung nach Fig. 1;
Fig. 3 Eine Vorderansicht des Kippgelenkes;
Fig. 4 Seitenansicht des Kippgelenkes mit Funktionen des Druckfederelements;
Fig. 5 Seitenansicht des Kippgelenkes mit Funktionen des Druckfederelements;
Fig. 6 Funktion des Bodenankers;
Fig. 7 Funktion des Bodenankers;
Fig. 8 Funktion des Bodenankers;
Fig. 1.1. Gestaltungsvariante mit Werbeschildern;
Fig. 1.2. Gestaltungsvariante mit Leuchtkästen.
Das Werbeelement, für den Außen- und Innenbereich, sowie als flexible oder fest
installierte Einheit entwickelt, ist eine aus 15 einzelnen Rohren zu einer Einheit
verschweißten Aluminiumrohrkonstruktion (1), mit einer meist drei- oder
mehrseitigen Grundfläche.
Die Aluminiumrohrkonstruktion (1) besteht aus dem Mittelteil (H2), der die Form
einer senkrecht stehenden schlanken Säule mit einer drei- oder mehrseitigen
Grundfläche aufweißt. Der Mittelteil (H2) ist auf dem unteren Körper (H3)
aufgesetzt, der die Form einer auf den Kopf gestellten Pyramide mit der gleichen
Grundfläche, sowie in etwa der gleichen Höhe, wie der Mittelteil (H2) besitzt. Der
obere Teil (H1) ist eine stumpfe Pyramide, die mit der gleichen Grundfläche auf
dem Mittelteil (H2) aufgesetzt ist und etwa 30% der Höhe des Mittelteils (H2)
aufweist.
Diese Höhenverhältnisse verleihen dem Werbeaufsteller eine schlanke,
ansprechende Form, deren Sinn es ist, die Werbeträger (A) relativ weit oben zu
plazieren, um eine gute Betrachtung zu gewährleisten, und die Werbeträger (A)
optisch korrekt ins Bild zu setzen.
Bei einem flexiblen Einsatz im Außenbereich sind die unteren Rohre der
Aluminiumrohrkonstruktion (1) mit der äußeren Welle (11) des Kippgelenks (2)
verschweißt. Die äußere Welle (11) wiederum ist drehbar gelagert mit der inneren
Welle (12). Jene innere Welle (12) ist mit den Wellenhalterungen (13) verschweißt.
Die Wellenhalterungen (13) sind mit der Bodenplatte (4) ebenso zu einer Einheit
verschweißt. Das Kippgelenk (2) ist mit zwei Druckfederelementen mit Rasterstellung
(3) ausgestattet, die auf der äußeren Welle (11) angeschweißt sind. Passungen, die
in die innere Welle gebohrt sind, lassen das Druckfederelement bei senkrechter
Stellung der Aluminiumrohrkonstruktion (1) zur Bodenplatte (4) nach innen
einrasten. Durch diese Rasterfunktion bilden die Aluminiumrohrkonstruktion (1) und
die Bodenplatte (4) eine feste Verbindung, mit dem Sinn die
Aluminiumrohrkonstruktion (1) solange zu sichern, bis diese mittels des Stahlseiles (7)
und der Bodenanker (6) abgespannt ist.
Siehe auch Funktionspfeile der Fig. 4 und 5. Durch ziehen der
Druckfederelemente (3) nach außen und anschließendes drehen derselben bis zur
Rasterstellung werden die Wellen (11 + 12) wieder drehbar. Die
Aluminiumrohrkonstruktion (1) ist über das kippbare Drehgelenk (2) somit gegen die
Bodenplatte wieder abkippbar.
An den oberen Enden der drei senkrechten Rohre der verschweißten
Aluminiumrohrkonstruktion (1) werden die drei Spannseile (7) vor dem
Hochdrücken der Aluminiumrohrkonstruktion (1) eingehängt. Das untere Ende des
Spannseiles (7) ist mit einem Gewinde versehen. Das obere Ende der mit dem
einschlagbaren Bodenanker (6) verbundenen Spannkette (8) weist ein
Gegengewinde auf. Mit dem Spannschloß (9) werden das Spannseil (7) und
Spannkette (8) verbunden. Durch drehen der drei Spannschlösser (9) erhalten die
drei Spannseile (7) ihre Spannung. Unebenheiten des Erdreiches (10) können
durch flexibles Einhängen der Spannkette (8) in die Gewindestange die mit einem
Langhaken versehen ist, ausgeglichen werden. Der Bodenanker (6) besitzt an
seinem oberen Ende eine Schlagplatte (14), die verbunden ist mit dem Gewinde
(16) und der darauf drehbaren Mutter (15). Die unter der Mutter (15) sitzende
Bodenplatte (19) verhindert ein Absacken des Bodenankers (6) ins Erdreich (10).
Der Wulst (17) verhindert ein Wegfallen der Bodenplatte (19) vom Bodenanker (6)
und bewahrt das Gewinde (16) vor zu starker Verschmutzung. Die Riffelung (18) auf
dem Bodenanker (6) gewährleistet einen sicheren Halt im Erdreich (10). Durch
nach unten drehen der Mutter (15) auf dem Gewinde (16) gegen die Bodenplatte
(19) hebt sich der Bodenanker (6) aus dem Erdreich (10) etwas heraus. Wird hierauf
die Mutter (15) wieder nach oben zur Schlagplatte (14) gedreht, läßt sich unter der
Mutter (15) das Hebeeisen (20) ansetzen und der Bodenanker (6) kann durch
abwärtsdrücken des längeren Endes des Hebeeisens (20) beim Abbau wieder
somit aus dem Erdreich (10) herausgehebelt werden.
Die Beschreibung hat die simple und schnelle Handhabung des flexiblen
Werbeaufstellers für den Einsatz im Freien in seinen Details erklärt. Die
Aluminiumrohrkonstruktion, sowie das Gelenk und die Bodenplatte sind komplett
aus Aluminium gefertigt. Dadurch erhält der Werbeaufsteller eine hohe
Lebensdauer und Witterungsbeständigkeit. Da das Element eine verschweißte
Einheit bildet, unterscheidet es sich deutlich von anderen Systemen, die aus vielen
Einzelteilen zusammengesetzt werden. Die Verankerungsteile sind aus verzinktem
Stahl gefertigt und gewährleisten einen ausreichenden Korrosionsschutz. Obwohl
das Element nur an einem Beispiel beschrieben wurde, entstehen bei näherer
Betrachtung viele unterschiedliche Einsatzbereiche, ohne Gelenk als fest
installierte Werbeanlage, die dank ihrer geringen Standfläche und ihrer, im
Verhältnis dazu großen Werbefläche in Bereichen, wie der Städtewerbung oder
auf Messen ihren Gebrauch finden. Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte und
beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt. Sie kann vielmehr auch andere
Gestaltungen im Rahmen der Schutzansprüche umfassen. Beispielsweise kann die
Aluminiumrohrkonstruktion zur Aufnahme von nur 2 Werbeträgern konstruiert
werden, oder einen quadratischen oder mehrseitigen Querschnitt
aufweisen. Ebenso ist es möglich, eine unterschiedliche Höhenanpassung H1, H2,
H3, einzusetzen, um individuellen Ansprüchen gerecht zu werden.
Werbeaufsteller üblicher Bauweise sind mit integrierten meist die Statik des
Aufstellers unterstützenden Werbeträgern ausgestattet und ermöglichen
deshalb nur selten den Einsatz eines anderen Werbeträgers, als den
vorgesehenen.
Der zuvor beschriebene Werbeaufsteller dagegen kann mit einer Vielzahl
unterschiedlichster Werbeträgern bestückt werden. Er eignet sich genauso als fest
installiertes Werbeelement z. B. versehen mit einem lichtdurchlässigen Material der
Werbeträger, das von innen beleuchtbar ist.
Bei einem fest am Standort installierten Element der zuvor beschriebenen
Erfindung, wird anstelle des Dreh-Kippgelenkes eine Aluminiumgrundplatte an die
Enden der drei unteren Rohre, angeschweißt. An der angeschweißten
Aluminiumgrundplatte befinden sich jeweils an den Ecken 4 Bohrungen zur
Aufnahme von handelsüblichem Verankerungsmaterial (z. B. Gewindestangen mit
angeschweißten Spreizlaschen), welches in einen Stein-Betonsockel oder ein
anderes Material eingesetzt werden kann.
Um das Element von innen zu beleuchten, wird nun an den oberen und unteren
Querrohren, der Aluminiumrohrkonstruktion jeweils eine dreiseitige Aluminiumtafel
eingesetzt. Damit wird das Mittelteil unten und oben verschlossen. Als Werbeträger
werden lichtdurchlässige Kunstofftafeln oder anderes angebracht. Der entstandene
geschlossene Körper kann nun mit einer zentralen Lichtquelle ausgeleuchtet
werden. Die zur Ausleuchtung notwendige Stromversorgung kann mittels
handelsüblicher Stromkabel in den Rohren der Aluminiumrohrkonstruktion
verlaufen. Ebenso wäre es denkbar das Leuchtelement mit einer 12-Volt
Versorgung auszustatten, wobei die Aluminiumrohre als Stromleitsystem nutzbar
erscheinen. Der hierzu benötigte Trafo kann in dem Sockelelement eingelassen
werden. Des weiteren kann bei einer solchen Stromversorgung ohne Netz mit
Akkus gearbeitet werden.
Eine weitere Nutzungsmöglichkeit ergibt sich, wenn das Element anstelle der
Werbetafeln mit Glasplatten bestückt wird um als Präsentationsvitrine auf Messen,
Ausstellungen, und in Ladenpassagen usw. Verwendung zu finden. Der
Werbeaufsteller zeichnet sich durch seine Langlebigkeit Widerstandsfähigkeit,
seine unterschiedlichsten Nutzungsformen sowie ein zeitloses Design aus.
Claims (8)
1. Vorrichtung zur Befestigung von Werbeflächen mit einem im Bereich der
vorzugsweise senkrecht angeordneten Werbeflächen polygonförmigen
Querschnitt, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung aus einem festverbundenen starren
Rahmen in Form eines Polyeders besteht, der im Bereich der Werbeflächen Mittel
zu deren austauschbaren Befestigung aufweist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der starre Rahmen ein
Rohrrahmen, Gitterrohrrahmen oder dgl. ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
polygonförmige Querschnitt des Werbeträgers als dreieckförmiger Querschnitt
ausgebildet ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß sich dem Bereich der Werbeflächen mit polygonförmigem
Querschnitt nach unten hin eine Stützvorrichtung anschließt, die als eine auf dem
Kopf stehende Pyramide mit entsprechendem Querschnitt ausgebildet ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß sich dem Bereich der Werbeflächen mit polygonförmigem
Querschnitt nach oben hin eine Pyramide mit entsprechendem Querschnitt als
dachförmige Verstrebung anschließt.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Werbeträger über wenigstens drei Seile seitlich
verspannbar ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stützeinrichtung einen, insbesondere auf einer
Grundplatte montierten Schwenkmechanismus aufweist, der eine horizontale
Schwenkachse zum seitlichen Umlenken der Vorrichtung aufweist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schwenkmechanismus durch zwei konzentrisch angeordnete, gegeneinander
verrastbare Drehhülsen gebildet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19518745A DE19518745A1 (de) | 1994-05-23 | 1995-05-22 | Werbeaufsteller |
Applications Claiming Priority (2)
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| DE4418555 | 1994-05-23 | ||
| DE19518745A DE19518745A1 (de) | 1994-05-23 | 1995-05-22 | Werbeaufsteller |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19518745A1 true DE19518745A1 (de) | 1995-11-30 |
Family
ID=6519132
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19518745A Withdrawn DE19518745A1 (de) | 1994-05-23 | 1995-05-22 | Werbeaufsteller |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19518745A1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE29617163U1 (de) * | 1996-10-02 | 1996-12-12 | Amecke Fruchtsaft GmbH & Co KG, 58706 Menden | Transportabler Präsentationsstand |
| WO2017003310A1 (en) | 2015-07-02 | 2017-01-05 | Krajowy System Nieruchomości Sp. Z O.O. | Advertising stand |
-
1995
- 1995-05-22 DE DE19518745A patent/DE19518745A1/de not_active Withdrawn
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE29617163U1 (de) * | 1996-10-02 | 1996-12-12 | Amecke Fruchtsaft GmbH & Co KG, 58706 Menden | Transportabler Präsentationsstand |
| WO2017003310A1 (en) | 2015-07-02 | 2017-01-05 | Krajowy System Nieruchomości Sp. Z O.O. | Advertising stand |
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