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DE102019126436B4 - Gestell für Wegweiser - Google Patents

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DE102019126436B4
DE102019126436B4 DE102019126436.7A DE102019126436A DE102019126436B4 DE 102019126436 B4 DE102019126436 B4 DE 102019126436B4 DE 102019126436 A DE102019126436 A DE 102019126436A DE 102019126436 B4 DE102019126436 B4 DE 102019126436B4
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Dirk Cleve
Benedikt Klöcker
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Cleveland GmbH
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Cleveland GmbH
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01FADDITIONAL WORK, SUCH AS EQUIPPING ROADS OR THE CONSTRUCTION OF PLATFORMS, HELICOPTER LANDING STAGES, SIGNS, SNOW FENCES, OR THE LIKE
    • E01F9/00Arrangement of road signs or traffic signals; Arrangements for enforcing caution
    • E01F9/60Upright bodies, e.g. marker posts or bollards; Supports for road signs
    • E01F9/688Free-standing bodies
    • E01F9/692Portable base members therefor
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E01F9/60Upright bodies, e.g. marker posts or bollards; Supports for road signs
    • E01F9/623Upright bodies, e.g. marker posts or bollards; Supports for road signs characterised by form or by structural features, e.g. for enabling displacement or deflection
    • E01F9/646Upright bodies, e.g. marker posts or bollards; Supports for road signs characterised by form or by structural features, e.g. for enabling displacement or deflection extensible, collapsible or pivotable

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  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
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Abstract

Gestell für Wegweiser oder sonstige Hinweisschilder (13) mit einem Grundrahmen (10), an dem ein um eine horizontale Achse kippbarer Mast (11) als Aufnahmevorrichtung für Wegweiser angelenkt ist, wobei der Grundrahmen (10) aus mehreren miteinander verbundenen Profilteilen besteht, die Längs- und Querholme (101 bis 104) und daran befestigte Traversen (107, 108) bilden, dadurch gekennzeichnet, dass an einer Traverse (107) im Zentrum des Grundrahmens (10) eine Bodenplatte (14) befestigt ist, an der eine Adapterplatte (15) schwenkbar angelenkt ist, auf welcher der rohrförmige Mast (11) befestigt ist, und dass der Mast (11) radial abstehende, parallel zueinander liegende Laschen oder U-Profile zum Befestigen oder Festklemmen der Wegweiser besitzt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Gestell für Wegweiser oder sonstige Hinweisschilder, mit einem Grundrahmen, an dem ein um eine horizontale Achse kippbarer Mast als Aufnahmevorrichtung für Wegweiser angelenkt ist, wobei der Grundrahmen aus mehreren miteinander verbundenen Profilteilen besteht, die Längs- und Querholme und daran befestigte Traversen bilden.
  • Weg- oder Hinweisschilder, insbesondere als Verkehrszeichen sind in vielen Fällen unverzichtbar. Solche Schilder können Verkehrszeichen, Ortszeichen, Wegweiser oder auch Reklameträger sein. Die vorliegende Erfindung befasst sich mit solchen Gestellen, die nur kurzzeitig, etwa während einer Messe- oder sonstigen Konzertveranstaltungen aufgestellt und nach der Veranstaltung wieder abmontiert werden. Die einfachsten Gestelle bestehen aus einer Bodenplatte, an der ein Ständer oder Mast befestigt ist, der als Träger für angeschraubte Hinweisschilder dient. Solche einfachen Konstruktionen haben jedoch den Nachteil der Instabilität, so dass bereits kleine Kraft- oder Impulseinwirkungen ausreichen, um das Schild umzukippen. Schilderständer in einer Leichtbauweise, die leicht transportabel sind, sind daher für eine Outdoor-Aufstellung im Regelfall nicht geeignet. Im Indoor-Einsatz muss dafür gesorgt werden, dass diese Gestelle gegen vorbeigehende Passanten abgeschirmt werden. Eine Stabilisierung der Bodenplatte ist zwar durch Sandsäcke, Steine oder sonstige Gewichte, die auf die Bodenplatte aufgesetzt werden können, prinzipiell möglich, jedoch erhöht dies die Stolpergefahr bei vorbeieilenden Passanten. Im Outdoor-Bereich ist auch eine solche Absicherung unzureichend.
  • Um einerseits eine stabile Konstruktion und andererseits eine leichte Transportfähigkeit zu gewährleisten, sind auch tragbare Schilderständer vorgeschlagen worden, die aus einem Basisgestell, bestehend aus zwei parallel zueinander angeordneten Eisenplatten, die über eine weitere Querplatte verbunden sind sowie einen Mast besitzen, der in eine in der Querplatte angeordnete Einschuböffnung einsteckbar ist. Der Mast weist beispielsweise Haken zum Aufhängen von Schildern auf.
  • Aus der DE 20 2014 104 659 U1 ist eine Aufstellvorrichtung für Verkehrszeichen bekannt, die insbesondere in Baustellenbereichen einsetzbar ist. Solche Gestelle müssen mehrere Bedingungen erfüllen. Zum einen sind diese Gestelle Träger von großflächigen Verkehrszeichen, die windstabil aufgestellt sein müssen. Des Weiteren müssen solche Gestellte leicht auf- und abbaubar sein. In Baustellen, die temporär nur kurzzeitig, z.B. jeden Tag in verkehrsarmen Zeiten, eingerichtet werden, sollte eine flexible Handhabbarkeit gewährleistet sein. Hierzu wird in dem genannten Dokument eine Aufstellvorrichtung mit einem Bodenteil, einem Mast, der kippbar mit dem Boden verbunden oder verbindbar ist, sowie eine Kipp- und Arretiervorrichtung vorgeschlagen. Dieser Mast besitzt wenigstens eine Halteeinrichtung für Verkehrszeichen oder sonstige Hinweisschilder. Das Bodenteil verfügt über horizontal und vertikal einzeln einstellbare Stützbeine. Die Kipp- und Arretiervorrichtung besteht aus zwei Schwenkarmen, die beiderseits eines Mastes angeordnet und über ein Verbindungsteil miteinander verbunden sind. Die Schwenkarme sind gelenkig schwenkbar mit dem Bodenteil verbunden und dienen zur Stabilisierung des aufgerichteten Mastes.
  • Der schwenkbare Mast kann nach Lösen der Arretiervorrichtung in eine nahezu horizontale Position verschwenkt werden, etwa um eine Geschwindigkeitsbeschränkung nach Aufhebung oder Unterbrechung einer Baustelle aufzuheben. Solche Aufstellvorrichtungen sind jedoch großvolumig und schwergewichtig, so dass sie für den Indoor-Bereich oder im Outdoor-Bereich bei Messen ungeeignet sind.
  • Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein Gestell für Wegweiser oder sonstige Hinweisschilder anzugeben, das einerseits eine hinreichende Standfestigkeit gewährleistet und andererseits einfach und relativ gewichtsarm aufgebaut ist.
  • Diese Aufgabe wird durch das Gestell nach Anspruch 1 gelöst, das dadurch gekennzeichnet ist, dass an einer Traverse im Zentrum des Grundrahmens eine Bodenplatte befestigt ist, an der eine Adapterplatte schwenkbar angelenkt ist, auf welcher ein rohrförmiger Mast befestigt ist, der radial abstehende parallel zueinander liegende Laschen oder U-Profile zum Befestigen oder Festklemmen der Wegweiser oder Hinweisschilder besitzt.
  • Durch die gelenkige Verbindung der Adapterplatte mit einer Bodenplatte, die zum Auf- und Abbau lösbar ausgebildet ist, wird die Möglichkeit geschaffen, bei Bedarf den Mast in eine geneigte oder horizontale Stellung herunter zu schwenken und neue Hinweisschilder zu befestigen bzw. bestehende Hinweisschilder auszutauschen. Anschließend wird der Mast, der vorzugsweise aus einem rohrförmigen Profil besteht, wieder in die vertikale Lage verschwenkt, so dass die Adapterplatte mit der Bodenplatte zur Anlage kommt. Die beiden Platten können durch Schrauben oder Klammern miteinander verriegelt werden, so dass eine ausreichende Sicherung gegen ein Verschwenken gewehrleistet ist. Der Grundrahmen mit der Bodenplatte kann durch Wahl der miteinander verbundenen Profilteile hinreichend standfest ausgebildet werden.
  • Vorzugsweise besteht der Mast aus einem Vierkantrohr oder einer im Querschnitt runden Stütze, in die mittels einzelner Zargen oder ähnlicher Befestigungsmittel Haltevorrichtungen für die Wegweiser lösbar fixiert sind.
  • Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind an mindestens einem Profilteil des Grundrahmens nach oben offene Einstecklaschen oder U-Profile zum Einschieben einer Wand oder eines geschlossenen viereckigen Rahmens vorgesehen. Durch diese Maßnahme ist es möglich, Platz für zusätzliche Werbeträger, Warnhinweise oder sonstige Informationsflächen zu schaffen. Bei Verwendung von vier Wänden, die in Einstecklaschen oder U-Profilen gehalten werden, lässt sich ein nach oben offener Quader bilden, dessen Höhe vorzugsweise kleiner als die Höhe des Mastes ist. Hierdurch ergeben sich rundum vier verschiedene Flächen, an denen z.B. mit einem Klettverschluss lösbare Tafeln, Folien oder sonstige bedruckte Spannflächen befestigt werden können. Die genannte quaderförmige Anordnung schafft insbesondere oberhalb des Grundrahmens Raum für Zusatzgewichte, die auf dem Grundrahmen aufgelegt werden können und von außen nicht sichtbar sind. Der Grundrahmen erfährt so eine Ballastierung, welche das Gestell auch bei höheren Windgeschwindigkeiten im Outdoor-Bereich kippstabil macht. Die Ballastierung sowie der Grundrahmen sind zur Seite hin abgeschirmt, so dass auch eine wirksame Vorsorge gegen eine Stolpergefahr vorbeieilender Passanten getroffen ist. Insgesamt wird eine größtmögliche Fläche geschaffen, die mit Schildern, Informationen, Werbung etc. nutzbar ist.
  • Nach einer weiteren vorzugsweisen Ausgestaltung der Erfindung sind die vier planaren Wände oder Rahmenprofile jeweils über lösbare Verbindungselemente aneinander befestigt. Insbesondere besitzen zwei gegenüberliegende Wände jeweils an ihren oberen Enden an jeder Seite eine oben offene Einstecköffnung. Die beiden anderen jeweils gegenüberliegenden Wände besitzen an ihrer Seite jeweils seitliche Einstecköffnungen, so dass in die nach oben offenen Einstecköffnungen und die seitlichen Einstecköffnungen jeweils ein winkelförmiges Verbindungselement eingeschoben werden kann, womit in jeder der vier Ecken der Wände jeweils ein Einsteckprofil für die Ausbildung eines zur Seite hin geschlossenen Quaders der vier Wände schafft. Die winkelförmigen Verbindungselemente sind beispielsweise mittels Spreizankern, Zargenschlössern oder ähnlichem klemmbar.
  • Wie bereits erwähnt können die Wände oder entsprechende geschlossene Rahmenprofile über lösbare Verschlüsse, insbesondere über Klettverschlüsse mit Werbefolien verbunden werden. Die Wände oder Rahmenprofile können auch als Leuchtkästen ausgebildet sein, die mit lichtdurchlässigen Spannfolien überzogen sind.
  • Vorzugsweise besteht der Grundrahmen aus einzelnen Stahlteilen, wohingegen die übrigen Teile, nämlich der Mast mitsamt der Adapterplatte und der Hinweisschilder sowie Rahmenteile der vier Wände aus Aluminium bestehen.
  • Im Rahmen der vorliegenden Erfindung sind selbstverständlich auch solche Ausführungsformen miteingeschlossen, bei denen der Grundrahmen und/oder die in Einstecklaschen eingesteckten Rahmenprofile rund oder oval ausgebildet sind. Im letztgenannten Fall ergibt sich eine Informationssäule mit einem herausragenden Mast als Träger für die Hinweisschilder.
  • Das beschriebene Gestellt für Wegweiser ist insbesondere bei Veranstaltungen wie Messen, Konzerten, Sportereignissen etc. einsetzbar. Nach Beendigung der Veranstaltung kann das Gestell leicht demontiert und abtransportiert werden. Die Hinweisschilder sowie etwa angehängte oder aufgespannte Folien lassen sich leicht entfernen und für den nächsten Einsatz durch neue Bestandteile ersetzen.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt. Es zeigen:
    • 1 eine perspektivische Ansicht eines kompletten Gestells,
    • 2 das Gestell nach 1 ohne Hinweisschilder sowie ohne eine Folienbespannung des quaderförmigen Rahmens,
    • 3 eine Draufsicht auf den Grundrahmen,
    • 4 eine Prinzipskizze des Mastes mit angeschweißter Adapterplatte,
    • 5 eine Ausführungsform der Bodenplatte,
    • 6 eine Seitenansicht der miteinander verbundenen Bodenplatte und Adapterplatte,
    • 7, 8 jeweils Ansichten eines geschlossenen Rahmens und
    • 9 eine Detailansicht eines Verbindungsprofils, eingesteckt in ein Rahmenteil nach 10.
  • Das in 1 bis 10 dargestellte Gestell besteht im Wesentlichen aus einem Grundrahmen 10, einem Mast 11 sowie einem nach oben und unten offenen quaderförmigen Rahmen 12, der mit Werbefolien 22, 23 bespannt ist. Am Mast 11 sind diverse Hinweisschilder 13 montiert.
  • Der insbesondere in 3 dargestellte Grundrahmen besteht aus jeweils zwei zueinander angeordnete Längsholmen 101, 102 sowie zwei Querholmen 103, 104, die ein Viereck bilden, an dessen Ecken jeweils beispielsweise über Gewindelöcher 105 Fußprofile 106 mit einer entsprechenden Gewindestange einschraubbar sind. Solche Fußprofile 106 erlauben eine Höhenverstellbarkeit, um etwaige Bodenunebenheiten auszugleichen. Zusätzlich sind drei jeweils mit den Querholmen 103, 104 verschweißte Traversen 108 sowie diese kreuzende Traversen 107 vorgesehen. Die Anzahl der Traversen 107, 108 richtet sich nach der Größe der Grundplatte. An den Traversen sind Laschen oder U-Profile 18 befestigt, die zum Einstecken bzw. Einschieben einer Wand oder eines Rahmens geeignet sind.
  • Mit dem Grundrahmen verbunden ist eine dort angeschweißte und in 5 dargestellte Bodenplatte 14, die an einer Adapterplatte 15 über eine lösbare Gelenkverbindung 16 (siehe 6) schwenkbar angelenkt ist. Diese Adapterplatte 15 ist fest mit einem beispielsweise 3 m langen Mast 11, z.B. durch Verschweißen verbunden. Der Mast 11 ist in 1, 2 und 4 rechteckig und als Hohlprofil dargestellt, kann jedoch auch rund und als Stützprofil mit diversen Kammern zum Einschieben von Zargen oder anderen Befestigungsmitteln ausgebildet sein. Die Gelenkverbindung 16 wird durch einen nicht dargestellten, lösbaren Bolzen gebildet, so dass der Mast 11 mitsamt der Adapterplatte 15 leicht demontierbar ist. Die Adapterplatte 15 sowie die Bodenplatte 14 können mittels einer Schraubverbindung aneinander fixiert werden, wozu vier Bohrungen 17 (siehe 4 und 5) vorgesehen sind.
  • 7 und 8 bzw. 9 und 10 zeigen unterschiedliche geschlossene Rahmenprofile, die über ein winkelförmiges Verbindungselement 19 miteinander verbunden sind. Das in 7 und 9 dargestellte Rahmenprofil 20 besteht aus zwei Vertikalholmen 201 sowie zwei Querholmen 202 und einer mittleren Traverse 203, die miteinander verschweißt sind. Die Holme 201, 202 sind jeweils Vierkanthohlprofile.
  • Das in 8 und 10 dargestellte Rahmenprofil 21 besteht ebenfalls aus zwei vertikalen Holmen 211 sowie zwei Querholmen 212 und einer Traverse 213 zur Stabilisierung des Rahmens. Auch hier sind vorzugsweise Hohlprofile, insbesondere aus Aluminium vorgesehen. Im oberen Bereich besitzt der vertikale Holm 211 jeweils eine Einstecköffnung 214, in die der untere Vorsatz 191 des winkelförmigen Verbindungselementes 19 einsteckbar ist. Der obere Ansatz 192 kann in die seitliche Öffnung des Rahmenprofils 20 eingeschoben werden, so dass sich insgesamt, wie aus den 7 und 8 ersichtlich ein geschlossener quaderförmiger Rahmen ergibt. Ein solcher Rahmen kann mit Werbefolien 22, 23 etwa über nicht dargestellte Klettverschlüsse überzogen bzw. abgedeckt werden, so dass die Rahmenteile als zusätzliche Werbeträger nutzbar sind. Die Hinweisschilder 13 werden in U-Profile eingesteckt und dort mit Befestigungsschrauben fixiert. In dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel können durch die Verwendung von 4x3 U-Profilen insgesamt zwölf Hinweisschilder 13 montiert werden. Der Mast sowie die Teile des geschlossenen Rahmenprofils 20, 21 sind aus Aluminium gefertigt, wohingegen der Grundrahmen aus Stahlteilen besteht.
  • Falls erforderlich, kann auf dem Grundrahmen auch zusätzlicher Ballast angeordnet werden, wodurch die Standfestigkeit entsprechend erhöht werden kann. Die Ballastierung ist durch die Werbefolien 22, 23 für den vorbeigehenden Passanten unsichtbar.

Claims (10)

  1. Gestell für Wegweiser oder sonstige Hinweisschilder (13) mit einem Grundrahmen (10), an dem ein um eine horizontale Achse kippbarer Mast (11) als Aufnahmevorrichtung für Wegweiser angelenkt ist, wobei der Grundrahmen (10) aus mehreren miteinander verbundenen Profilteilen besteht, die Längs- und Querholme (101 bis 104) und daran befestigte Traversen (107, 108) bilden, dadurch gekennzeichnet, dass an einer Traverse (107) im Zentrum des Grundrahmens (10) eine Bodenplatte (14) befestigt ist, an der eine Adapterplatte (15) schwenkbar angelenkt ist, auf welcher der rohrförmige Mast (11) befestigt ist, und dass der Mast (11) radial abstehende, parallel zueinander liegende Laschen oder U-Profile zum Befestigen oder Festklemmen der Wegweiser besitzt.
  2. Gestell nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Mast (11) aus einem Vierkantrohr oder einer im Querschnitt runden Stütze besteht, in dem oder der Haltevorrichtungen für die Wegweiser lösbar fixiert sind.
  3. Gestell nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass an mindestens einer Traverse (107, 108) des Grundrahmens (10) nach oben offene Einstecklaschen oder U-Profile (18) zum Einschieben einer Wand oder eines geschlossenen viereckigen Rahmenprofils (20, 21) vorgesehen sind.
  4. Gestell nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Wände oder Rahmenprofile (20, 21) die in Einstecklaschen oder U-Profilen (18) gehalten werden, einen nach oben offenen quaderförmigen Rahmen (12) bilden, dessen Höhe vorzugsweise kleiner als die Höhe des Mastes (11) ist.
  5. Gestell nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die vier Wände oder Rahmenprofile (20, 21) jeweils über lösbare winkelförmige Verbindungselemente (19) aneinander befestigt sind.
  6. Gestell nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass zwei gegenüberliegende Rahmenprofile (20, 21) jeweils an ihren oberen Enden an jeder Seite nach oben offene Einstecköffnungen (214) aufweisen, und dass die beiden anderen gegenüberliegenden Rahmenprofile (20, 21) an ihrer Seite jeweils seitliche Einstecköffnungen besitzen, und dass in die nach oben offenen Einstecköffnungen und die seitlichen Einstecköffnungen (214) jeweils ein winkelförmiges Verbindungselement (19) eingeschoben ist, so dass in jeder der vier Ecken der Rahmenprofile (20, 21) jeweils ein winkelförmiges Verbindungselement(19) vorgesehen ist, wodurch sich ein zur Seite hin geschlossener quaderförmige Rahmen (12) der vier bespannten Rahmenprofile (20, 21) ergibt.
  7. Gestell nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die winkelförmigen Verbindungselemente (19) mittels Spreizankern klemmbar sind.
  8. Gestell nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Wände oder die geschlossenen Rahmenprofile (20, 21) über lösbare Verschlüsse, insbesondere Klettverschlüsse, mit Werbefolien (22, 23) verbunden sind.
  9. Gestell nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die geschlossenen Rahmenprofile (20, 21) als Leuchtkästen ausgebildet sind.
  10. Gestell nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundrahmen (10) aus Stahlteilen und die übrigen Teile (11, 15, 18, 20, 21) aus Aluminium bestehen.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE202014104659U1 (de) 2014-09-29 2014-10-24 Horst Luther Aufstellvorrichtung für Verkehrszeichen oder dergleichen

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