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DE102004005351A1 - Tragrahmen für Informationsträger - Google Patents

Tragrahmen für Informationsträger Download PDF

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DE102004005351A1
DE102004005351A1 DE200410005351 DE102004005351A DE102004005351A1 DE 102004005351 A1 DE102004005351 A1 DE 102004005351A1 DE 200410005351 DE200410005351 DE 200410005351 DE 102004005351 A DE102004005351 A DE 102004005351A DE 102004005351 A1 DE102004005351 A1 DE 102004005351A1
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Abstract

Tragrahmen, drehbar und federnd gelagert, mit Tragarmen zum Einhängen von Informationsträgern dadurch gekennzeichnet, dass die Tragachse (5) mit mindestens einem Stahlring (18) durch innenliegende Schrauben (19) miteinander fest verbunden sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen kompakten Tragrahmen, der in den, in seiner Einheit integrierten Montageelementen drehbar und federnd befestigt ist, und in seinen Tragarmen Informationsträger aus flexiblen und starren Werkstoffen ohne Umrüstung aufnehmen kann. Verschraubt mit einer Halterung kann er an Masten, Wänden etc. angebracht werden.
  • Unter dem Sammelbegrifff Informationsträger – kurz Infoträger – versteht man z.B. Schilder unterschiedlichster Art, Werbetafeln, Banner, Spannplakate, Fahnen, Transparente usw., die sowohl aus flexiblen Werkstoffen wie z.B. gewebeverstärkte Kunststoff-Folien, beschichtete Planen, Fahnenstoffe als auch starren Werkstoffen wie Aluminium-Tafeln, Plexiglas, PVC-Platten etc. hergestellt werden.
  • Wenngleich all diese Produkte in diesem Tragrahmen eingehängt werden können, so ist er aber hauptsächlich gedacht zur Aufnahme von Bannern, auch Spannplakate oder Abspanner genannt.
  • Solche Banners etc. werden in Strassen, auf Brücken, bei Museen oder sonstigen öffentlichen Anlagen derzeit an Stangen oder starren Gestellen aufgehängt. Trotz Verwendung hochreissfester Werkstoffe kommt es immer wieder vor, dass diese Produkte stärkeren Windkräften nicht standhalten. Die üblichen Schweiss- oder Textilnähte lösten sich, Schlaufen-, Laschen- oder Ösenverbindungen rissen aus und die Banners fielen meistens in die Verkehrsräume. Ebenso wurden starre Gestelle verbogen oder sind gebrochen. Dabei ist es eher unbedeutend wenn ein Gestell oder Plakat ansich zerstört wird. Das Wesentliche ist die Vermeidung von ungleich grösseren Folgeschäden an Menschen, Tieren, Fahrzeugen etc. durch umherschleudernde Banners und Halterungen oder auch nur Bruchstücken davon. Diese Kenntnis war der Anlass, ein Trägerelement zu erfinden, in dem selbst bei extremen Windkräften nicht nur die eingehängten Informationsträger sicher befestigt sind, sondern dass auch selbst den Belastungen standhält. Es muss eine robuste, einfache Konstruktion sein, die preisgünstig herzustellen ist, möglichst keiner Wartung bedarf und die trotzdem die aus den unterschiedlichen Werkstoffen bestehenden Infoträger in ein und derselben Halteeinrichtung aufnimmt.
  • Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die oben genannten Infoträger, vor allem die aus flexiblen Werkstoffen in dem Tragrahmen sicher festzuhalten und unanfällig gegen Zerstörung zu machen in der Form, dass der Tragrahmen dem Winddruck kontrollier nachgibt und so Banner wie Trägerelement gleichermassen entlastet werden.
  • Die Aufgaben werden erfindungsgemäss dadurch gelöst, dass der Tragrahmen günstigerweise aus einer stabilen Tragachse besteht, an deren oberem und unterem Ende die Tragarme für die Aufnahme der Infoträger befestigt sind. Im oberen und unteren Drittel dieser Achse befinden sich zwei Montageelemente, die mit z.B. Wand- oder Masthalter verschraubt werden. In diesen Montageelementen befinden sich speziell geformte und dimensionierte Schenkelfedern, die sowohl damit als auch mit der Achse fixiert sind. Der massgebliche Vorteil dieser Ausführungsform ist die bewegliche, federnde Verbindung zwischen den beiden Teilen, d. h. die Achse ist vom Nullpunkt aus bis zu ca. 150° in beide Richtungen drehbar, und der Tragrahmen kann dem Winddruck kontrolliert nachgeben. Dadurch ist erreicht, dass Energien aufprallender Windkräfte adäquad absorbiert werden und der Tragrahmen aufgrund der bilateral arbeitenden Federn auch jeweils in die Basis-Position zurückgeführt wird. Egal in welcher Grundposition ein Tragrahmen installiert wird und woher auch immer der Wind kommen mag, je stärker der Sturm um so mehr dreht der Tragrahmen, gleich einem Segel, in den Wind. Ein weiterer wesentlicher Vorteil ist die kompakte Bauweise, bei der sämtliche Anforderungen und Funktionen von der Achse aus geregelt werden. So kann z.B. bei Bedarf das obere Montageelement zusätzlich noch mit einem Drehbegrenzer ausgestattet werden.
  • Die beiden Tragarme zur Aufnahme der Infoträger sind mit der Tragachse in der Form verbunden, dass der obere Tragarm mit der Achse verschweisst und der untere Tragarm bewegbar ist. Er ist höhenverstellbar und günstigerweise auch abnehmbar, für den Fall, dass der Tragrahmen mal mit einer Fahne bestückt werden soll. Solche Fahnen, auch Hissflagge oder Flatterfahne genannt, werden wie andere Infoträger im oberen Tragarm gehalten, jedoch nicht unten, sondern seitlich an der Achse an verschiebbaren Stellringen.
  • Ein anderer Vorteil der Ausführungsform ist die Funktion der Tragarme. Ein Tragarm besteht im Wesentlichen aus zwei Profilschienen, wobei eine mit Bolzen bestückt ist zum Einhängen und Justieren der Infoträger. Die zweite Schiene funktioniert in Verbindung z.B. mit Spannmuttern als Klemmschiene. Günstigerweise brauchen aufzuhängende Banner etc. nicht mehr mit Schlaufen, Laschen oder Ösen versehen zu werden, sondern haben an den beiden Enden einen zu den Tragarmen passenden Einhängestreifen. Ein in den Tragarmen befestigter Banner, selbst wenn er unter widrigen Umständen z.B. Materialfehler, Vandalismus etc. durchreissen sollte, bleibt immer sicher in den Tragarmen eingehängt und eingeklemmt. Er kann nicht in den Verkehrsraum fallen.
  • Tragrahmen nebst Halterung können unterschiedlich gross oder nach Designvorgaben individuell gestaltet sein, ohne dass das Grundprizip Achse-Montageelemente-Tragarme verändert werden muss. Günstigerweise ist bei der Standart-Halterung berücksichtigt, dass unterschiedliche Tragrahmen aufgenommen werden können, weil der Abstand der Montageelemente fixiert ist und auf alle künftigen Varianten übertragen wird. Auch hier bestätigt sich der entscheidende Vorteil der Ausführungsform, dass die jeweils zum Tragrahmen entsprechend dimensionierten Federn in den Montageelementen generell unabhängig von Halterungen funktionieren. Vorteilhafterweise können solche alternativen Tragrahmen auch mit wenigen Handgriffen vor Ort ausgetauscht werden, ohne dass die Halterung selbst von Masten, Wänden etc. demontiert werden muss.
  • Sollten Tragrahmen ausschliesslich für eine bestimmte Grösse oder in speziellem Design verlangt werden, so bleibt die kompakte Tragrahmeneinheit auch dann uneinschränkt funktionsfähig, wenn z.B. die Montageelemente in oder an einer entsprechend konzipierten Halterung verschweisst oder anders permanent befestigt werden.
  • Abhängig von der Grösse eines Tragrahmens und den entsprechenden Windbelastungen können auf der Tragachse sowohl nur ein, aber auch mehr als zwei Montageelemente angebracht werden.
  • Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung anhand von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
  • 1 einen gemäss der vorliegenden Erfindung in einer perspektivischen Ansicht dargestellten Tragrahmen -A- ohne eingehängten Informationsträger und eine passende Halterung -B-
  • 2 einen Tragrahmen gemäss der Erfindung in einer Frontansicht, dargestellt als Komplettansicht in der Halterung ohne eingehängten Infoträger,
  • 3 die Darstellung eines Informationsträgers z. B. Banner aus flexiblem Werkstoff,
  • 4 ein Montageelement in Frontansicht mit Federelement und Teilstück der Tragachse,
  • 5 ein Montageelement im Querschnitt A – von oben, B – von unten,
  • 6 eine Draufsicht auf den oberem Tragarm, dargestellt mit geschlossener Klemmschiene,
  • 7 eine Draufsicht auf den unteren Tragarm, dargestellt mit geschlossener Klemmschiene,
  • 8 eine Teilansicht des unteren Tragarms, dargestellt mit geöffnerter Klemmschiene,
  • 9 eine Frontansicht auf den oberen Kragarm der Halterung, mit Darstellung eines Teilstücks der Tragachse im Montageelement,
  • 10 eine Draufsicht auf den oberen Kragarm der Halterung mit Darstellung des Montageelements mit Tragachse im Querschnitt.
  • 11 ein Montagelement in Frontansicht gem. 4 mit Drehbegrenzer.
  • 12 ein Montageelemet im Querschnitt von oben mit Drehbegrenzer.
  • In der 1 ist ein Tragrahmen -A- und eine Halterung -B- perspektivisch dargestellt. Der Tragrahmen besteht aus Stahlrohr und Winkelprofilen, ist verschweisst und z.B. verzinkt. Auf der Tragachse 5 befindet am oberen Ende ein Tragarm 7 aus Winkelprofil, verschweisst mit der Tragachse 5 und bestückt mit Schraubbolzen 12 zum Einhängen und Justieren der Infoträger. Desweiteren verschweisst mit der Tragachse 5 ist das Winkelstück 9 mit Langloch. Die hier mit Schraubverbindung 23 eingehängete Klemmschiene 8 kann drehbar geöffnet und im Langloch parallel verschoben werden zum Ausgleich unterschiedlicher Materialstärken der einzuhängenden Infoträger. Mittels z.B. Muttern 13 wird die Klemmschiene 8 mit dem Tragarm 7 verschraubt. Am unteren Ende der Tragachse 5 befindet sich der andere, abnehmbare und höhenverstellbare Tragarm 7, der mit einer Stahlhülse 10 verschweisst ist. Ebenso ist Winkelstück 9 mit der Hülse 10 verschweisst. Ansonsten sind Ausstattung und Funktion identisch mit dem oberen Tragarm. Der untere Tragarm 7 wird durch den Schraubbolzen 11 in einem Langloch in der Tragachse 5 geführt. Eine mit dem Schraubbolzen 21 in der Tragachse 5 befestigte Feder 20 erzeugt angemessenen Druck auf den Schraubbolzen 11 des unteren Tragarms 7. Hierdurch können Längenunterschiede der einzuhängenden Banner ausgeglichen werden. Es ist auch möglich die Schraube 11 bis zum Anschlag zu drehen, um den Tragarm in einer bestimmten Höhe zu fixieren. Schraubbolzen 22 ist ein Sicherungsbolzen.
  • Auf der Tragachse 5 befinden sich im oberen und unteren Drittel die beiden in 4 detailliert beschriebenen Montageelemente 14/15, die in die Aussparungen 4 der Halterung eingesetzt und mittels den Schrauben 16 durch die Löcher 3 jederzeit austauschbar verschraubt werden. Unmittelbar über dem oberen Montageelement, ist ein Stellring 6, als Tragring mit der Achse 5 durch Splint 29 fest verbunden.
  • Bei Bedarf können auf der Tragachse 5 ein oder mehrere Stellringe mit Ösenschrauben 27 montiert werden zur seitlichen Befestigung von Fahnen.
  • Die z.B. hier dargestellte Halterung B besteht aus zwei Winkelprofilen 1 als Auflageschiene z.B. auf Masten etc, sowie den beiden Kragarmen 2 aus z.B. Vierkantrohr. Beides ist aus Stahl, verschweisst und z.B. verzinkt. Dargestellt unter Pos. 4 ist die Aussparung zur Aufnahme des Montageelements 14/15 des Tragrahmens. Als Pos. 3 befinden sich zwei Löcher in den Kragarmen für die Befestigung des Montageelements 14/15. Mit individuell hergestellten Halterungen kann auch der Abstand vom Tragrahmen zu Mast, Wand oder Gebäudeteilen festgelegt werden.
  • In der 2 ist ein Tragrahmen in Frontansicht als Kompletteinheit mit Halterung dargestellt. Die Frontansicht kann auch Rückansicht sein, da beide Seiten vom Erscheinungsbild gleich sind. Es ist abhängig davon, ob der Tragrahmen auf der rechten oder linken Strassenseite angebracht ist. Allenfalls durch die eingehängten Infoträger kann eine Front oder Rückseite dargestellt werden.
  • In der 3 ist ein Informationsträger 26 dargestellt, z.B. aus gewebeverstärkter Kunststoff-Folie als Banner, mit Einhängestreifen 25. Die Löcher 24 zum Einhängen und Justieren sind nach Anzahl und Abstand zu den Tragarmen passend positioniert.
  • In der 4 ist ein Montageelement des Tragrahmens in Frontansicht dargestellt, in Form einer Stahlhülse 14 (im Längsschnitt), verschweisst mit einem Stahlring 15. Die beiden Schrauben 16 sitzen in Gewinden im Stahlring 15 und dienen zur Befestigung des Montageelements mit der Halterung. In entsprechendem Abstand befindet sich ein zweiter Stahlring 18, der in der Stahlhülse 14 drehbar, und der mittels zwei innenliegender Schrauben 19 mit der Achse 5 verbunden ist. Dazwischen befindet sich eine die Achse 5 umspannende Schenkelfeder 17, mit entsprechendem Abstand zu Achse 5 und Stahlhülse 14. Die Schenkel der Feder sind in passende Aussparungen 15.1 + 18.1 der beiden Stahlringe eingebettet. Die Federn sind entsprechend der Grösse des Tragrahmens dimensioniert, d.h. Materialstärke, Anzahl und Durchmesser der Windungen können variieren. Direkt über dem oberen Montageelement dient ein Stellring als Tragring 6, der durch z.B. einen Splint 29 mit der Achse fest verbunden ist. Auf der Stahlhülse 14 aufliegend, hält er den Tragrahmen vertikal in einer festgelegten Position. Zwischen Tragring 6 und Stahlhülse 14 befindet sich eine Kunststoffscheibe 30 als Gleitlager bei Drehbewegungen.
  • In der 5 ist ein Montageelement 14/15 im Querschnitt dargestellt und zwar in Pos. A von oben, mit der Stahlhülse 14 und dem angeschweissten Stahlring 15. Hierin ein Loch 15.1 zur Aufnahme des einen Federschenkels sowie die beiden Gewinde mit den Befestigungsschrauben 16. Innenliegend drehbar gelagert ist die Tragachse 5. In Pos. B wieder dargestellt die Stahlhülse 14 diesmal von unten. Inliegend drehbar der Stahlring 18, der mittels innenliegender Schrauben 19 mit der Achse 5 fest verbunden ist. Pos. 18.1 zeigt das Loch zur Aufnahme des entgegengesetzten zweiten Federschenkels.
  • Die 6 zeigt eine Draufsicht auf den oberen Tragarm 7 und Winkelstück 9 mit Langloch, die mit der Tragachse 5 verschweisst sind. Die Klemmschiene 8 ist dargestellt in einer geschlossenen Position zum Tragarm 7 mittels Verschraubungen 12 + 13. Mit Schraube 23 ist die Klemmschiene 8 mit Winkel 9 dreh- und verschiebbar verbunden.
  • Die 7 zeigt die gleiche Konstellation am unteren Tragarm, der jedoch mit der Hülse 10 verschweisst ist.
  • In der 8 ist der untere Tragarm 7 als Teilstück mit geöffneter Klemmschiene 8 dargestellt. In dieser Stellung können die Infoträger eingehängt bzw. herausgenommen werden. Die Klemmschiene 8 ist mittels Verschraubung 23 im Langloch des Winkelstück 9 dreh- und verschiebbar verbunden. Die parallele Verschiebemöglichkeit der Klemmschiene 8 zum Tragarm 7 lässt ohne Umrüstung die Aufnahme unterschiedlicher Materialstärken zu. Die Verschraubung 12 + 13, bei Bedarf auch andere Klemmverbindungen sorgen durch Verpressen von Tragarm 7 mit Klemmschiene 8 für gesicherten Halt der eingehängten Informationsträger. Der Tragarm 7 kann bei Bedarf mit profilierter Klemmfläche ausgestattet werden.
  • Die 9 zeigt den oberen Kragarm 2 der Halterung B von vorne. Es zeigt ein Teilstück der Tragachse 5 mit Stellring 6, Montageelement 14/15 und die Befestigung mittels der Schrauben 16 durch die Öffnungen 3 im Kragarm.
  • In der 10 wird der obere Kragarm 2 in einer Draufsicht dargestellt mit den angeschweissten Auflageprofilen 1. Im Ausschnitt 4 ist noch einmal das Montageelement 14/15 analog 5A im Querschnitt dargestellt, mit Stahlhülse 14, Stahlring 15 und Achse 5. Ebenso die Befestigung durch die Schrauben 16, durch die Öffnungen 3 im Kragarm. Um einen Tragrahmen gegen einen anderen auszutauschen brauchen lediglich diese beiden Schrauben herausgedreht zu werden.
  • In der 11 ist noch einmal das Montageelement gem. Beschreibung 4 von vorne dargestellt, hier jedoch mit verlängerter Stahlhülse 14. In dem verlängerten Teil wird im hinteren Bereich auf dem Stahlring 15 aufliegend ein Segment 31 eines Stahlrings gleicher Dimension, mit der Stahlhülse 14 mit mindestens einer Schraube 33 austauschbar verbunden, alternativ auch verschweisst. Das Segment 31 dient als Anschlag und ist vom jeweiligen Umfang her massgebend für den Drehbereich des Tragrahmens. Im Tragring 6 vorne ist ein nach unten heraushängender Stahlbolzen 32 befestigt, in der Basis-Position direkt über dem oberen Federschenkel. Er stoppt als Anschlagbolzen 32 die Drehung am Segment 31.
  • In der 12 ist das Montageelement von oben im Querschnitt dargestellt mit einem Segment 31 befestigt in Stahlhülse 14 mit Schraube 33. Eingezeichnet ist die Position des Anschlagbolzens 32 vorne über dem Federschenkel 15.1. Erkennbar ist der freie Drehbereich über Stahlring 15 bis jeweils zum Segment 31.

Claims (17)

  1. Tragrahmen, drehbar und federnd gelagert, mit Tragarmen zum Einhängen von Informationsträgern dadurch gekennzeichnet, dass die Tragachse (5) mit mindestens einem Stahlring (18) durch innenliegende Schrauben (19) miteinander fest verbunden sind.
  2. Tragrahmen nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass ein Teil der Tragachse (5) von mindestens einer Schenkelfeder (17) umgeben ist, deren unterer Schenkel in die Aussparung (18.1) des Stahlrings (18) einrastet.
  3. Tragrahmen nach Anspruch 1 + 2 dadurch gekennzeichnet, dass sich auf der Tragachse (5) drehbar beweglich, zumindest ein Stahlring (15) befindet in dessen Aussparung (15.1) der obere Schenkel der Feder (17) einrastet.
  4. Tragrahmen nach Anspruch 1–3 dadurch gekennzeichnet, dass auf der Tragachse (5) die Stahlringe (15 + 18) inklusiv Feder (17) von der Stahlhülse (14) ummantelt sind und diese mit Stahlring (15) verschweisst ist.
  5. Tragrahmen nach Anspruch 1–4 dadurch gekennzeichnet, dass Stahlhülse (14) mit Stahlring (15) als Einheit als Montageelement (14/15) dient, in dem die Tragachse (5) drehbar und federnd gelagert ist und durch Tragring (6) vertikal gehalten wird.
  6. Tragrahmen nach Anspruch 2 + 3 dadurch gekennzeichnet, dass die Schenkelfedern (17) in Dimension und Gestaltung den Grössen der Tragrahmen und Windlasten angepasst sind und mit entsprechendem Freiraum zu Tragachse (5) und Stahlhülse (14) in einer Basis-Position montiert sind.
  7. Tragrahmen nach Anspruch 4–6 dadurch gekennzeichnet, dass die Tragachse (5) im Montageelement (14/15) z.B. durch Winddruck in beide Richtungen, bei variablem Federdruck bis zu einem entsprechenden Radius gedreht werden kann und bei nachlassendem Druck in die Basis-Position zurückgeführt wird.
  8. Tragrahmen nach Anspruch 1–5 dadurch gekennzeichnet, dass an der Tragachse (5) zum Einhängen von Infoträgern zwei Tragarme (7) angebracht sind, wovon der obere Tragarm (7) mit der Tragachse (5) verschweisst ist und der untere Tragarm (7) mit einem Stahlrohr (10) verschweisst ist und höhenverstellbar sowie abnehmbar auf der Tragachse (5) angeordnet ist.
  9. Tragrahmen nach Anspruch 8 dadurch gekennzeichnet, dass die Tragarme (7) mit drehbaren und parallel verschiebbaren Klemmschienen (8) ausgestattet sind um Infoträger aus Werkstoffen mit sehr unterschiedlichen Materialstärken ohne Umrüstung aufnehmen können.
  10. Tragrahmen nach Anspruch 8 + 9 dadurch gekennzeichnet, dass Infoträger in Bolzen (12) der Tragarme (7) eingehängt und justiert werden, durch die Klemmschienen (8) gehalten und mittels Muttern (13) sicher eingepresst werden.
  11. Tragrahmen nach Anspruch 8–10 dadurch gekennzeichnet, dass die Tragarme (7) bei Bedarf mit Distanz- und Profilblechstreifen bestückt werden können und je nach Designvorgaben und speziellen Bannern auch mit anderen Klemmverbindungen oder auch ohne Bolzen (12) ausgestattet werden können, ohne von Prinzip und Funktion Tragachse-Montageelemente-Tragarme abzuweichen.
  12. Tragrahmen nach Anspruch 1–5 dadurch gekennzeichnet, dass er als kompakte Einheit durch Verschraubung der Montageelemente (14/15) mittels Schrauben (16) mit einer z.B. Mast- oder Wand-Halterung austauschbar verbunden ist, und dass ein Austausch vor Ort ohne Demontage der Halterung vom Untergrund erfolgen kann.
  13. Tragrahmen nach einem der Ansprüche 1–10 dadurch gekennzeichnet, dass je nach Ausführungsgrösse die Tragachse (5) auch mit mehreren Montageelementen (14/15) bestückt werden kann, unabhängig davon, dass diese ebenfalls mit Federelement (1719) ausgestattet sein können.
  14. Tragrahmen nach einem der Ansprüche 1–13 dadurch gekennzeichnet, dass dieser wie auch Halterungen individuell nach Design-Wünschen der Auftraggeber gestaltet, ebenso andere geeignete Federn und Federkräfte gewählt werden können, ohne von Prinzip und Funktion abzuweichen.
  15. Tragrahmen nach einem der Ansprüche 1–5 dadurch gekennzeichnet, dass die Montageelemente (14/15) auch nicht austauschbar mit einer Halterung verbunden werden können, ohne Einschränkung irgendeiner Funktionen des Tragrahmens.
  16. Tragrahmen nach einem der Ansprüche 1–8 dadurch gekennzeichnet, dass an diesem der obere Tragarm (7) auch anders gestaltet sein kann als der untere.
  17. Tragrahmen nach einem der Ansprüche 1–6 dadurch gekennzeichnet, dass für die Herstellung ausser Stahl auch alle anderen geeigneten Werkstoffe allein oder in Kombination verwendet werden können und dass als Witterungsschutz ausser Verzinkung auch alle anderen geeigneten Veredlungsverfahren und Lackierungen vorgenommen werden können.
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