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Die
Erfindung betrifft einen kompakten Tragrahmen, der in den, in seiner
Einheit integrierten Montageelementen drehbar und federnd befestigt
ist, und in seinen Tragarmen Informationsträger aus flexiblen und starren
Werkstoffen ohne Umrüstung
aufnehmen kann. Verschraubt mit einer Halterung kann er an Masten,
Wänden
etc. angebracht werden.
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Unter
dem Sammelbegrifff Informationsträger – kurz Infoträger – versteht
man z.B. Schilder unterschiedlichster Art, Werbetafeln, Banner,
Spannplakate, Fahnen, Transparente usw., die sowohl aus flexiblen
Werkstoffen wie z.B. gewebeverstärkte Kunststoff-Folien,
beschichtete Planen, Fahnenstoffe als auch starren Werkstoffen wie
Aluminium-Tafeln, Plexiglas, PVC-Platten
etc. hergestellt werden.
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Wenngleich
all diese Produkte in diesem Tragrahmen eingehängt werden können, so
ist er aber hauptsächlich
gedacht zur Aufnahme von Bannern, auch Spannplakate oder Abspanner
genannt.
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Solche
Banners etc. werden in Strassen, auf Brücken, bei Museen oder sonstigen öffentlichen
Anlagen derzeit an Stangen oder starren Gestellen aufgehängt. Trotz
Verwendung hochreissfester Werkstoffe kommt es immer wieder vor,
dass diese Produkte stärkeren
Windkräften
nicht standhalten. Die üblichen
Schweiss- oder Textilnähte
lösten
sich, Schlaufen-, Laschen- oder Ösenverbindungen
rissen aus und die Banners fielen meistens in die Verkehrsräume. Ebenso
wurden starre Gestelle verbogen oder sind gebrochen. Dabei ist es
eher unbedeutend wenn ein Gestell oder Plakat ansich zerstört wird. Das
Wesentliche ist die Vermeidung von ungleich grösseren Folgeschäden an Menschen,
Tieren, Fahrzeugen etc. durch umherschleudernde Banners und Halterungen
oder auch nur Bruchstücken
davon. Diese Kenntnis war der Anlass, ein Trägerelement zu erfinden, in
dem selbst bei extremen Windkräften
nicht nur die eingehängten
Informationsträger
sicher befestigt sind, sondern dass auch selbst den Belastungen
standhält.
Es muss eine robuste, einfache Konstruktion sein, die preisgünstig herzustellen
ist, möglichst
keiner Wartung bedarf und die trotzdem die aus den unterschiedlichen
Werkstoffen bestehenden Infoträger
in ein und derselben Halteeinrichtung aufnimmt.
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Es
ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die oben genannten Infoträger, vor
allem die aus flexiblen Werkstoffen in dem Tragrahmen sicher festzuhalten
und unanfällig
gegen Zerstörung
zu machen in der Form, dass der Tragrahmen dem Winddruck kontrollier
nachgibt und so Banner wie Trägerelement
gleichermassen entlastet werden.
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Die
Aufgaben werden erfindungsgemäss
dadurch gelöst,
dass der Tragrahmen günstigerweise aus
einer stabilen Tragachse besteht, an deren oberem und unterem Ende
die Tragarme für
die Aufnahme der Infoträger
befestigt sind. Im oberen und unteren Drittel dieser Achse befinden
sich zwei Montageelemente, die mit z.B. Wand- oder Masthalter verschraubt
werden. In diesen Montageelementen befinden sich speziell geformte
und dimensionierte Schenkelfedern, die sowohl damit als auch mit
der Achse fixiert sind. Der massgebliche Vorteil dieser Ausführungsform
ist die bewegliche, federnde Verbindung zwischen den beiden Teilen,
d. h. die Achse ist vom Nullpunkt aus bis zu ca. 150° in beide
Richtungen drehbar, und der Tragrahmen kann dem Winddruck kontrolliert
nachgeben. Dadurch ist erreicht, dass Energien aufprallender Windkräfte adäquad absorbiert
werden und der Tragrahmen aufgrund der bilateral arbeitenden Federn
auch jeweils in die Basis-Position zurückgeführt wird. Egal in welcher Grundposition
ein Tragrahmen installiert wird und woher auch immer der Wind kommen
mag, je stärker
der Sturm um so mehr dreht der Tragrahmen, gleich einem Segel, in
den Wind. Ein weiterer wesentlicher Vorteil ist die kompakte Bauweise,
bei der sämtliche
Anforderungen und Funktionen von der Achse aus geregelt werden.
So kann z.B. bei Bedarf das obere Montageelement zusätzlich noch
mit einem Drehbegrenzer ausgestattet werden.
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Die
beiden Tragarme zur Aufnahme der Infoträger sind mit der Tragachse
in der Form verbunden, dass der obere Tragarm mit der Achse verschweisst und
der untere Tragarm bewegbar ist. Er ist höhenverstellbar und günstigerweise
auch abnehmbar, für den
Fall, dass der Tragrahmen mal mit einer Fahne bestückt werden
soll. Solche Fahnen, auch Hissflagge oder Flatterfahne genannt,
werden wie andere Infoträger
im oberen Tragarm gehalten, jedoch nicht unten, sondern seitlich
an der Achse an verschiebbaren Stellringen.
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Ein
anderer Vorteil der Ausführungsform
ist die Funktion der Tragarme. Ein Tragarm besteht im Wesentlichen
aus zwei Profilschienen, wobei eine mit Bolzen bestückt ist
zum Einhängen
und Justieren der Infoträger.
Die zweite Schiene funktioniert in Verbindung z.B. mit Spannmuttern
als Klemmschiene. Günstigerweise
brauchen aufzuhängende
Banner etc. nicht mehr mit Schlaufen, Laschen oder Ösen versehen
zu werden, sondern haben an den beiden Enden einen zu den Tragarmen
passenden Einhängestreifen.
Ein in den Tragarmen befestigter Banner, selbst wenn er unter widrigen
Umständen
z.B. Materialfehler, Vandalismus etc. durchreissen sollte, bleibt immer
sicher in den Tragarmen eingehängt
und eingeklemmt. Er kann nicht in den Verkehrsraum fallen.
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Tragrahmen
nebst Halterung können
unterschiedlich gross oder nach Designvorgaben individuell gestaltet
sein, ohne dass das Grundprizip Achse-Montageelemente-Tragarme verändert werden muss.
Günstigerweise
ist bei der Standart-Halterung berücksichtigt, dass unterschiedliche
Tragrahmen aufgenommen werden können,
weil der Abstand der Montageelemente fixiert ist und auf alle künftigen
Varianten übertragen
wird. Auch hier bestätigt
sich der entscheidende Vorteil der Ausführungsform, dass die jeweils
zum Tragrahmen entsprechend dimensionierten Federn in den Montageelementen
generell unabhängig
von Halterungen funktionieren. Vorteilhafterweise können solche
alternativen Tragrahmen auch mit wenigen Handgriffen vor Ort ausgetauscht
werden, ohne dass die Halterung selbst von Masten, Wänden etc.
demontiert werden muss.
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Sollten
Tragrahmen ausschliesslich für
eine bestimmte Grösse
oder in speziellem Design verlangt werden, so bleibt die kompakte
Tragrahmeneinheit auch dann uneinschränkt funktionsfähig, wenn z.B.
die Montageelemente in oder an einer entsprechend konzipierten Halterung
verschweisst oder anders permanent befestigt werden.
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Abhängig von
der Grösse
eines Tragrahmens und den entsprechenden Windbelastungen können auf
der Tragachse sowohl nur ein, aber auch mehr als zwei Montageelemente
angebracht werden.
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Im
folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung anhand von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
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1 einen
gemäss
der vorliegenden Erfindung in einer perspektivischen Ansicht dargestellten Tragrahmen
-A- ohne eingehängten
Informationsträger
und eine passende Halterung -B-
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2 einen
Tragrahmen gemäss
der Erfindung in einer Frontansicht, dargestellt als Komplettansicht
in der Halterung ohne eingehängten
Infoträger,
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3 die
Darstellung eines Informationsträgers
z. B. Banner aus flexiblem Werkstoff,
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4 ein
Montageelement in Frontansicht mit Federelement und Teilstück der Tragachse,
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5 ein
Montageelement im Querschnitt A – von oben, B – von unten,
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6 eine
Draufsicht auf den oberem Tragarm, dargestellt mit geschlossener
Klemmschiene,
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7 eine
Draufsicht auf den unteren Tragarm, dargestellt mit geschlossener
Klemmschiene,
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8 eine
Teilansicht des unteren Tragarms, dargestellt mit geöffnerter
Klemmschiene,
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9 eine
Frontansicht auf den oberen Kragarm der Halterung, mit Darstellung
eines Teilstücks
der Tragachse im Montageelement,
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10 eine
Draufsicht auf den oberen Kragarm der Halterung mit Darstellung
des Montageelements mit Tragachse im Querschnitt.
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11 ein
Montagelement in Frontansicht gem. 4 mit Drehbegrenzer.
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12 ein
Montageelemet im Querschnitt von oben mit Drehbegrenzer.
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In
der 1 ist ein Tragrahmen -A- und eine Halterung -B-
perspektivisch dargestellt. Der Tragrahmen besteht aus Stahlrohr
und Winkelprofilen, ist verschweisst und z.B. verzinkt. Auf der
Tragachse 5 befindet am oberen Ende ein Tragarm 7 aus
Winkelprofil, verschweisst mit der Tragachse 5 und bestückt mit
Schraubbolzen 12 zum Einhängen und Justieren der Infoträger. Desweiteren
verschweisst mit der Tragachse 5 ist das Winkelstück 9 mit
Langloch. Die hier mit Schraubverbindung 23 eingehängete Klemmschiene 8 kann
drehbar geöffnet
und im Langloch parallel verschoben werden zum Ausgleich unterschiedlicher
Materialstärken
der einzuhängenden
Infoträger.
Mittels z.B. Muttern 13 wird die Klemmschiene 8 mit
dem Tragarm 7 verschraubt. Am unteren Ende der Tragachse 5 befindet
sich der andere, abnehmbare und höhenverstellbare Tragarm 7, der
mit einer Stahlhülse 10 verschweisst
ist. Ebenso ist Winkelstück 9 mit
der Hülse 10 verschweisst.
Ansonsten sind Ausstattung und Funktion identisch mit dem oberen
Tragarm. Der untere Tragarm 7 wird durch den Schraubbolzen 11 in
einem Langloch in der Tragachse 5 geführt. Eine mit dem Schraubbolzen 21 in
der Tragachse 5 befestigte Feder 20 erzeugt angemessenen
Druck auf den Schraubbolzen 11 des unteren Tragarms 7.
Hierdurch können
Längenunterschiede
der einzuhängenden
Banner ausgeglichen werden. Es ist auch möglich die Schraube 11 bis
zum Anschlag zu drehen, um den Tragarm in einer bestimmten Höhe zu fixieren.
Schraubbolzen 22 ist ein Sicherungsbolzen.
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Auf
der Tragachse 5 befinden sich im oberen und unteren Drittel
die beiden in 4 detailliert beschriebenen
Montageelemente 14/15, die in die Aussparungen 4 der
Halterung eingesetzt und mittels den Schrauben 16 durch
die Löcher 3 jederzeit
austauschbar verschraubt werden. Unmittelbar über dem oberen Montageelement,
ist ein Stellring 6, als Tragring mit der Achse 5 durch
Splint 29 fest verbunden.
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Bei
Bedarf können
auf der Tragachse 5 ein oder mehrere Stellringe mit Ösenschrauben 27 montiert
werden zur seitlichen Befestigung von Fahnen.
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Die
z.B. hier dargestellte Halterung B besteht aus zwei Winkelprofilen 1 als
Auflageschiene z.B. auf Masten etc, sowie den beiden Kragarmen 2 aus
z.B. Vierkantrohr. Beides ist aus Stahl, verschweisst und z.B. verzinkt.
Dargestellt unter Pos. 4 ist die Aussparung zur Aufnahme des Montageelements 14/15 des Tragrahmens.
Als Pos. 3 befinden sich zwei Löcher
in den Kragarmen für
die Befestigung des Montageelements 14/15. Mit
individuell hergestellten Halterungen kann auch der Abstand vom
Tragrahmen zu Mast, Wand oder Gebäudeteilen festgelegt werden.
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In
der 2 ist ein Tragrahmen in Frontansicht als Kompletteinheit
mit Halterung dargestellt. Die Frontansicht kann auch Rückansicht
sein, da beide Seiten vom Erscheinungsbild gleich sind. Es ist abhängig davon,
ob der Tragrahmen auf der rechten oder linken Strassenseite angebracht
ist. Allenfalls durch die eingehängten
Infoträger
kann eine Front oder Rückseite
dargestellt werden.
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In
der 3 ist ein Informationsträger 26 dargestellt,
z.B. aus gewebeverstärkter
Kunststoff-Folie
als Banner, mit Einhängestreifen 25.
Die Löcher 24 zum
Einhängen
und Justieren sind nach Anzahl und Abstand zu den Tragarmen passend
positioniert.
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In
der 4 ist ein Montageelement des Tragrahmens in Frontansicht
dargestellt, in Form einer Stahlhülse 14 (im Längsschnitt),
verschweisst mit einem Stahlring 15. Die beiden Schrauben 16 sitzen
in Gewinden im Stahlring 15 und dienen zur Befestigung
des Montageelements mit der Halterung. In entsprechendem Abstand
befindet sich ein zweiter Stahlring 18, der in der Stahlhülse 14 drehbar,
und der mittels zwei innenliegender Schrauben 19 mit der Achse 5 verbunden
ist. Dazwischen befindet sich eine die Achse 5 umspannende
Schenkelfeder 17, mit entsprechendem Abstand zu Achse 5 und
Stahlhülse 14.
Die Schenkel der Feder sind in passende Aussparungen 15.1 + 18.1 der
beiden Stahlringe eingebettet. Die Federn sind entsprechend der
Grösse des
Tragrahmens dimensioniert, d.h. Materialstärke, Anzahl und Durchmesser
der Windungen können
variieren. Direkt über
dem oberen Montageelement dient ein Stellring als Tragring 6,
der durch z.B. einen Splint 29 mit der Achse fest verbunden
ist. Auf der Stahlhülse 14 aufliegend,
hält er
den Tragrahmen vertikal in einer festgelegten Position. Zwischen Tragring 6 und
Stahlhülse 14 befindet
sich eine Kunststoffscheibe 30 als Gleitlager bei Drehbewegungen.
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In
der 5 ist ein Montageelement 14/15 im
Querschnitt dargestellt und zwar in Pos. A von oben, mit der Stahlhülse 14 und
dem angeschweissten Stahlring 15. Hierin ein Loch 15.1 zur
Aufnahme des einen Federschenkels sowie die beiden Gewinde mit den
Befestigungsschrauben 16. Innenliegend drehbar gelagert
ist die Tragachse 5. In Pos. B wieder dargestellt die Stahlhülse 14 diesmal
von unten. Inliegend drehbar der Stahlring 18, der mittels
innenliegender Schrauben 19 mit der Achse 5 fest
verbunden ist. Pos. 18.1 zeigt das Loch zur Aufnahme des
entgegengesetzten zweiten Federschenkels.
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Die 6 zeigt
eine Draufsicht auf den oberen Tragarm 7 und Winkelstück 9 mit
Langloch, die mit der Tragachse 5 verschweisst sind. Die
Klemmschiene 8 ist dargestellt in einer geschlossenen Position
zum Tragarm 7 mittels Verschraubungen 12 + 13.
Mit Schraube 23 ist die Klemmschiene 8 mit Winkel 9 dreh-
und verschiebbar verbunden.
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Die 7 zeigt
die gleiche Konstellation am unteren Tragarm, der jedoch mit der
Hülse 10 verschweisst
ist.
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In
der 8 ist der untere Tragarm 7 als Teilstück mit geöffneter
Klemmschiene 8 dargestellt. In dieser Stellung können die
Infoträger
eingehängt bzw.
herausgenommen werden. Die Klemmschiene 8 ist mittels Verschraubung 23 im
Langloch des Winkelstück 9 dreh-
und verschiebbar verbunden. Die parallele Verschiebemöglichkeit
der Klemmschiene 8 zum Tragarm 7 lässt ohne
Umrüstung
die Aufnahme unterschiedlicher Materialstärken zu. Die Verschraubung 12 + 13,
bei Bedarf auch andere Klemmverbindungen sorgen durch Verpressen
von Tragarm 7 mit Klemmschiene 8 für gesicherten
Halt der eingehängten
Informationsträger.
Der Tragarm 7 kann bei Bedarf mit profilierter Klemmfläche ausgestattet
werden.
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Die 9 zeigt
den oberen Kragarm 2 der Halterung B von vorne. Es zeigt
ein Teilstück
der Tragachse 5 mit Stellring 6, Montageelement 14/15 und die
Befestigung mittels der Schrauben 16 durch die Öffnungen 3 im
Kragarm.
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In
der 10 wird der obere Kragarm 2 in einer
Draufsicht dargestellt mit den angeschweissten Auflageprofilen 1.
Im Ausschnitt 4 ist noch einmal das Montageelement 14/15 analog 5A im
Querschnitt dargestellt, mit Stahlhülse 14, Stahlring 15 und
Achse 5. Ebenso die Befestigung durch die Schrauben 16,
durch die Öffnungen 3 im
Kragarm. Um einen Tragrahmen gegen einen anderen auszutauschen brauchen
lediglich diese beiden Schrauben herausgedreht zu werden.
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In
der 11 ist noch einmal das Montageelement gem. Beschreibung 4 von
vorne dargestellt, hier jedoch mit verlängerter Stahlhülse 14.
In dem verlängerten
Teil wird im hinteren Bereich auf dem Stahlring 15 aufliegend
ein Segment 31 eines Stahlrings gleicher Dimension, mit
der Stahlhülse 14 mit
mindestens einer Schraube 33 austauschbar verbunden, alternativ
auch verschweisst. Das Segment 31 dient als Anschlag und
ist vom jeweiligen Umfang her massgebend für den Drehbereich des Tragrahmens.
Im Tragring 6 vorne ist ein nach unten heraushängender
Stahlbolzen 32 befestigt, in der Basis-Position direkt über dem
oberen Federschenkel. Er stoppt als Anschlagbolzen 32 die
Drehung am Segment 31.
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In
der 12 ist das Montageelement von oben im Querschnitt
dargestellt mit einem Segment 31 befestigt in Stahlhülse 14 mit
Schraube 33. Eingezeichnet ist die Position des Anschlagbolzens 32 vorne über dem
Federschenkel 15.1. Erkennbar ist der freie Drehbereich über Stahlring 15 bis
jeweils zum Segment 31.