DE19516709A1 - Eisenbahntransporteinheit für den gemischten Transport von Containern und/oder Wechselbehältern und Sattelanhängern - Google Patents
Eisenbahntransporteinheit für den gemischten Transport von Containern und/oder Wechselbehältern und SattelanhängernInfo
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B61—RAILWAYS
- B61G—COUPLINGS; DRAUGHT AND BUFFING APPLIANCES
- B61G5/00—Couplings for special purposes not otherwise provided for
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Description
Die Erfindung betrifft eine Eisenbahntransporteinheit für den gemischten
Transport von Containern und/oder Wechselbehältern und Sattelanhängern
mit vorzugsweiser ladelängenanpaßbarer Gesamtlänge gemäß dem Oberbegriff
des Anspruches 1.
Es sind bereits Eisenbahntransporteinheiten für den gemischten Transport
von Containern, Wechselbehältern und Sattelanhängern bekannt.
Es wurde unter der Patentanmeldung P 44 24 862 eine Zugeinheit des kombi
nierten Ladungsverkehrs bekanntgemacht, bei der die aufeinanderfolgenden
Behälter mit ihren benachbarten Enden unmittelbar auf demselben Drehgestell
lagern. Auf den Drehgestellen sind jeweils zwei unabhängige Aufnahmeplatt
formen vorgesehen und die Drehgestelle selbst sind mit teleskopierbaren
Trägern verbunden.
Der Nachteil dieser Ausführung ist, daß einheitliche Wagenausführungen vorge
sehen sind, unabhängig von dem zu transportierenden Behälteraufkommen bezüg
lich Längen und Gewichte.
Das bedeutet, daß die Fahrzeuge bei kurzen Behältern extrem zusammengeschoben
werden müssen, was eine aufwendige und teure Einrichtung erfordert. Da im
Durchschnitt die Behälter nur mit ca. 30-40% ihres zulässigen Gesamtgewich
tes ausgelastet sind, werden dabei Fahrzeuge verwendet, die in den meisten
Fällen nicht ausgelastet werden.
Die Wagenkonstruktion läßt weiterhin den Transport von Sattelanhängern nicht
zu.
Ebenfalls können Behälter mit großen Eckhöhen nicht gefahren werden, oder
die gesamte Transporteinheit muß zur Absenkung der Aufsetzhöhe der Behälter
insgesamt mit Drehgestellen kleiner Räder ausgerüstet werden, was aufwendig
im Neubau und teuer in der Unterhaltung ist, obwohl nur Teilmengen von
Behältern mit größeren Eckhöhen zu transportieren sind.
Es wurde weiterhin eine "Ladelängeneinstellbare Ganzzugeinheit des kombinier
ten Ladungsverkehrs" vorgeschlagen.
Hierbei ist vorgesehen gemäß den Patentanmeldungen P 19503908 und P 19504362
die Einzelwagen jeweils in gemischter Anordnung, bestehend aus Fahrzeugen
mit, über teleskopierbaren Mittellangträger längenverstellbaren Untergestellen
und solchen mit nichtlängenverstellbaren Untergestellen zu verwenden.
Ziel ist, alle Typen von selbsttragenden und auch nichtselbsttragenden
Behältern innerhalb einer Transporteinheit transportieren zu können und durch
die Reduzierung des Anteiles längenverstellbarer Einzeltragwagen mit ihren
aufwendigen Untergestellen und Einrichtungen die Kosten herabzusetzen.
Diese Lösung hat jedoch in der Ausführung als Drehgestellversion noch den
Nachteil, daß die längenanpaßbaren Tragwagen nach wie vor noch keine langen
Wechselbehälter ab 30′-Länge und nichtselbsttragende Behälter, die in größe
ren Stückzahlen auftreten, aufnehmen können.
Die vorgeschlagene Lösung Ader Zugeinheit in der zweiachsigen Tragwagenversion
hat den Nachteil, daß generell alle Einzelwagen ob längenverstellbar oder nicht
mit zwei Behälterstellplätzen vorgesehen sind. Dies hat zur Folge, daß die
Einzeltragwagen nur optimal eingesetzt werden können bei durchschnittlich
ausgelasteten Containern und Wechselbehältern. Bei Schwerlastbehältern wie
Tankcontainer, die in der Regel 20′ bis 22′ groß sind, kann nur ein Behälter
aufgesetzt werden, was zu aerodynamisch ungünstigen Übergängen von Behälter
zu Behälter innerhalb der Transporteinheit und zur Vergrößerung der Zuglängen
führt.
Des weiteren ist bei der vorgeschlagenen Bauart einer Drehgestellversion noch
bei der zweiachsigen Tragwagenversion der Transport von Sattelanhängern nicht
möglich, obwohl sich Sattelanhänger im steigenden Maße im Transportaufkommen
befinden.
Der anteilmäßige Transport von Behältern mit größeren Eckhöhen ist ebenfalls
nicht möglich oder die Tragwagenhöhe der Einheit muß insgesamt durch die Ver
wendung von Laufwerken mit kleineren Rädern und Schwanenhalsübergängen an den
Enden der Einheiten zur Aufnahme der Standardzug- und Stoßeinrichtungen mit
dem vorgeschriebenen Höhenmaß herabgesetzt werden.
Dies ist nachteilig, da die generelle Verwendung von Laufwerken mit kleineren
Rädern teuer in der Herstellung und in der Unterhaltung ist und durch die
Schwanenhalsübergänge an den Einheitsenden entstehen aerodynamisch ungünstige
Übergänge und die Zuglänge wird nicht wirtschaftlich ausgenutzt.
Es wurde weiterhin in der Patentschrift 19505192 eine Lösung bekanntgemacht,
bei der vorgesehen ist, eine Eisenbahntransporteinheit zu verwenden, die aus
Einzeltragwagen besteht, die über einheitlich verwendete lange feste oder ver
stellbare Kuppelstangen miteinander verbunden sind, wobei die Untergestell
länge kürzer ist als die Länge der größten Behälter oder eines Wechselbehälter
paares.
Dabei wird vorgeschlagen, feste Untergestellmaße von 40′-Länge, kombiniert
mit 2 × mindestens 22′-Wechselbehältern auszuführen. An den Einheitsenden
werden die Wagen mit Halbkuppelstangen und Kopfstückanbauten ausgerüstet.
Um eine niedrige Fußbodenhöhe zu erreichen, sind die Enden der Einheitsendwagen
schwanenhalsförmig auf die Standardkupplungshöhe hochgezogen.
Insgesamt hat diese vorgeschlagene Ausführung den Nachteil, daß ausschließlich
zweiachsige Einzeltragwagen mit zwei Behälterstellplätzen vorgesehen sind.
Beim Transport z. B. eines 20′- oder 22′-Tankcontainers, die relativ häufig
vorkommen, mit einer Gesamtlast von bis zu 30 t kann nur ein Behälter mittig
aufgesetzt werden, was zu großen Behälterlücken und damit aerodynamisch un
günstigen Übergängen und zum Schluß zu erhöhten Transportkosten führt.
Außerdem wird dadurch in bekannter Weise die Zuglänge unwirtschaftlich genutzt
und die anteilige Totlast vergrößert, was zu Einbußen an Transporteinnahmen
führt.
Für den Transport von Behältern mit großen Eckhöhen sind durch die notwendigen
Schwanenhalsübergänge an den Wagenenden der tiefgezogenen Wagen ebenfalls Ver
luste an Zuglänge und Tragfähigkeit gegeben mit denselben bereits vorgenannten
Nachteilen. Außerdem ist diese Ausführung auch kostenaufwendig.
Die vorgesehene einheitliche Verwendung von automatisch längenverstellbaren -
Kuppelstangen führt zu erhöhten Kosten, insbesondere bei der Anwendung von
Eigenstellantrieben.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Eisenbahntransporteinheit für
den gemischten Transport von Containern und/oder Wechselbehältern und Sattel
anhängern ohne die vorstehend aufgeführten Nachteile zu schaffen.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe entsprechend den kennzeichnenden Teilen der
Patentansprüche 1 bis 8 gelöst.
Die Vorteile der erfindungsgemäßen Lösung liegen darin, daß die Eisenbahn
transporteinheit aus einer Kombination von Einzeltragwagen gleichen Grund
types, jedoch mit günstigen Abstufungen in der Ladelänge mit Untergestell
festmaßen von
1 × 40′ kombiniert mit 2 × 20′ bis max. 26′
1 × 30′ kombiniert mit 1 × 40′ und 2 × 20′
1 × 20′ kombiniert mit 1 × 30′
und in der Achszahl bei Schwerlastbehältern, wobei dafür Zwei-Stellplatz wagen in solchen Fällen mit vier Achsen und Ein-Stellplatzwagen mit zwei Achsen ausgerüstet sind, dasselbe trifft für Taschenwagen zu, die in Abhängigkeit der Gesamtmasse der Sattelanhänger zwei- oder vier-achsig ausgeführt werden.
1 × 40′ kombiniert mit 2 × 20′ bis max. 26′
1 × 30′ kombiniert mit 1 × 40′ und 2 × 20′
1 × 20′ kombiniert mit 1 × 30′
und in der Achszahl bei Schwerlastbehältern, wobei dafür Zwei-Stellplatz wagen in solchen Fällen mit vier Achsen und Ein-Stellplatzwagen mit zwei Achsen ausgerüstet sind, dasselbe trifft für Taschenwagen zu, die in Abhängigkeit der Gesamtmasse der Sattelanhänger zwei- oder vier-achsig ausgeführt werden.
Der besondere Vorteil besteht in der Möglichkeit und Variation bei der
Zusammenstellung von Zügen mit Einzeltragwagen der optimalen Länge und Trag
fähigkeit.
Dabei sind kürzeste Zuglängen und geringste Totmassen realisierbar.
Zur Reduzierung der Kosten bei der Herstellung und der Unterhaltung wird weiter
vorgeschlagen, bei gleicher Wagenbauart nur mit unterschiedlichen Ausführungen
der langen Kuppelstangen zu arbeiten. Für Massenbehälter, die häufig vorkom
men, werden die Wagen mit festen bzw. austauschbaren Kuppelstangen ausgerüstet,
da nur äußerst selten generelle Längenanpassungen vorgenommen werden müssen.
Für Behälter mit Großraumabmessungen werden universell einstellbare Kuppel
stangen verwendet, bei sonst gleichbleibendem Wagenaufbau und vorzugsweiser
Anwendung der vorgeschlagenen Modulbauweise. Beide Ausführungen kommen in der
Eisenbahntransporteinheit 1/3 zu 2/3 Teilen zur Anwendung.
Einem weiteren Vorteil bringt die Abstufung der Aufsetzhöhen für die Be
hälter, und zwar besitzen die Endwagen Aufsetzhöhen "h₁" z. B. der UIC-Basis
wagen mit Standard-Kupplungshöhen. Damit kann auch der Behälter um das zuläs
sige Maß über die Kopfstücke hinaus in den Pufferbereich hinein aufgesetzt
werden.
Das bedeutet eine gute Ausnutzung der Zuglänge und auch aerodynamisch gün
stige Abstände zwischen den Einheiten selbst. Für den Anteil von Behältern
mit größeren Eckhöhen bis zu 3 m werden z. B. die Aufsetzhöhen "h₂" und "h₃"
vorzugsweise von Wagen zu Wagen herabgesetzt, bei Verwendung kleiner Laufrad
sätze, bis hin zu Drehgestellen, um damit auch bei niedrigen zulässigen Achs
lasten hohe Behältermassen problemlos transportieren zu können. Die Höhen
sprünge von Wagen zu Wagen werden durch die langen Kuppelstangen ohne
negative Auswirkungen kompensiert.
Insgesamt wird eine Eisenbahntransporteinheit für den Transport aller Con
tainer, Wechselbehälter und auch Sattelanhänger geschaffen, die bei gering
sten Kosten im Neubau und im praktischen Betrieb, bei guter Ladelängenanpaß
barkeit und damit lückenloser Aufbringung der Behälter, die Zuglänge und die
Totlast der Wagen niedrig hält und der Transport von Behältern bis zu 3 m
Eckhöhe auf den kleinsten für den internationalen kombinierten Ladungsverkehr
unifizierten europäischen Streckennetzes bei geringstem Aufwand absichert.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und
werden im folgenden näher beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 die Seitenansicht einer aus sieben Einzeltragwagen
bestehenden Eisenbahntransporteinheit
Fig. 2 die Draufsicht auf zwei Einzeltragwagen einer
Eisenbahntransporteinheit mit modularem Aufbau
In der Fig. 1 ist eine Eisenbahntransporteinheit (1) mit vorteilhaft gestal
teten und zusammengestellten Einzeltragwagen (2) gezeigt, ausgeführt nach
dem System über lange Kuppelstangen (7) vorzugsweise ladelängeneinstellbar
verbundenen Tragwagen (2), deren Untergestelle kürzer sind als die Länge der
größten Wechselbehälter oder Wechselbehälterpaare.
Sie besteht aus langen Einzeltragwagen (2) mit zwei Behälterstellplätzen und
einem Untergestellfestmaß (3) von 40′-Länge kombiniert mit 2 × 20 bis 24′,
d. h., die Untergestellänge kann für den Transport von maximal 2 × 24′-Behälter
bis auf das Maß deren Eckbeschläge mittels der verstellbaren Kuppelstangen
(7) und längenverschiebbarer Langträgerendteile (12) verlängert werden bzw.
ist von vornherein so ausgeführt und eine Längenverkürzung erfolgt nur über
die langen Kuppelstangen (7) um das Maß der Überlänge der Wechselbehälter
beim Transport von Containern.
Auf Grund der Auslastung der Behälter, die durchschnittlich nur etwa
30-40% ihres Gesamtgewichtes beträgt, ist vorgesehen die Einzeltrag
wagen (2) zum überwiegenden Teil als 2achsige Einzeltragwagen (2) mit zwei
Behälterstellplätzen für 20-24′ im Extremfall 26′-Länge auszuführen. Für
den Anteil an höher ausgelasteten vorzugsweise 20′- und 22′-Behälter (Schwer
lastcontainer und Wechselbehälter mit Gesamtmassen von mehr als 18 t) sind
2achsige Einzeltragwagen mit nur einem Stellplatz für einen 20′- bis 30′-
Behälter vorgesehen, d. h., das Untergestellfestmaß (4) beträgt 20′ (+30′).
Weiter ist es auch möglich, 2achsige Einzeltragwagen mit einem Untergestell
festmaß (5) mit 30′ (+ 40′) auszuführen, in Abhängigkeit der Häufigkeit der
40′-, 30′- und 20′-Behälter.
Die vorgeschlagenen 2achsigen Einzeltragwagen (2) mit zwei Behälterstell
plätzen können auch mittig 20′-31′-Schwerlastbehälter gewichtsmäßig tragen.
Das würde jedoch zu aerodynamisch-ungünstig großen Abständen zwischen den
Behältern führen und erhöhte Traktionskosten verursachen.
Aus diesem Grunde ist die Vorhaltung von 2achsigen Einzeltragwagen (2) mit
einem Behälterstellplatz vorteilhaft, die den Anteil an Schwerlastbehältern
wie auch leichtere Behälter ohne die o. g. Nacheile aufnehmen können.
In Abhängigkeit der Häufigkeit des Auftretens von Schwerlastbehältern
(Gesamtmasse über 18 t) ist es auch vorgesehen, Einzeltragwagen (2) verbunden
mit langen Kuppelstangen (7) mit zwei Behälterstellplätzen mit 40′-Unterge
stellfestmaß (3) mit Drehgestellaufwerken auszurüsten.
Es ist weiter vorgesehen, Einzeltragwagen (2) erfindungsgemäß verbunden mit
Langkuppelstangen (7) und der Längenkonstellation der Untergestelle als 2-
und 4achsige Tragwagen (11) für die Aufnahme von Sattelanhängern und mit zwei
Behälterstellplätzen für 20′ - 24′-Behälter mit einem Untergestellfestmaß
(3) von 40′-Länge zu verwenden. Hierdurch wird es möglich in Blockzügen, AA
bestehend aus mehreren Eisenbahntransporteinheiten (1)- auch den anfallenden
Anteil an Sattelanhängern mit den verfolgten Vorteilen einer lückenlosen
aerodynamisch günstigen Behälteraufbringung, geringsten erforderlichen Zug
längen und niedriger Totmasse zu realisieren.
Ausgehend vom durchschnittlichen Typenaufkommen an Containern, Wechselbe
hältern und Sattelanhängern mit dem Tatbestand, daß insbesondere 20′
22′-Behälter in größerer Häufigkeit vorkommen, sind nur etwa 2/3 der
Einzeltragwagen (2) in den Transporteinheiten (1) für Blockzüge in einer
universell-ladelängeneinstellbaren langen Kuppelstange (7) aktiviert durch
eine Rangierlok bzw. einem in der Kuppelstange (7) angreifenden Eigenlängen
stellantrieb (8) ausgerüstet.
Der andere Teil ist mit einfachen langen Kuppelstangen (7) verbunden, die fest
oder austauschbar ausgeführt sind.
Dadurch wird der Aufwand bei der Herstellung, der Unterhaltung und im Um
schlagprozeß auf ein realistisches Maß bei Sicherung der Gesamtzielstellung
realisiert.
Gemäß Fig. 1 ist es vorgesehen, die Aufsetzhöhen "h₁" bis "h₃" der Behälter
ausgehend von den Endwagen in Stufen niedriger auszuführen, mindestens jedoch
die Endwagen mit einer Aufsetzhöhe auszubilden, die den Einbau einer Standard
zug- und Stoßeinrichtung (6) bzw. einer standardisierten automatischen Kupp
lung (17) gestattet, ohne daß ein Schwanenhalsübergang vom Kopfstück des End
wagens zur Aufstandsebene der Behälter notwendig ist. Auf dem Endwagen werden
jeweils die Behälter mit einer Normaleckhöhe aufgebracht. Selbige können zur
optimalen Ausnutzung der Zuglänge bis über ein zulässiges Maß über das Kopf- stück geladen werden.
Der Übergang zu den niedrigeren Mitteltragwagen (2) wird entgleisungstech
nisch durch die vorgesehenen langen Kuppelstangen kompensiert. Zur Sicherung
einer größtmöglichen Absenkung der Mittelwagen sind Radsätze mit kleineren
Rädern in Drehgestellaufwerken oder solche unter 2achsigen Wagen mit nur einem
Behälterstellplatz, den niedrigeren zugelassenen Achslasten folgend, vorge
sehen.
Damit ist es im Einheitsmittenbereich möglich, Behälter mit Eckhöhen bis zu
3 m auch auf den kleinsten unifizierten europäischen Huckepacklinien zu be
fördern, bei voller Ausnutzung der Einheitslänge und geringstem Aufwand für
die Einzeltragwagen.
Gemäß Anspruch 2 ist vorgesehen, Längenvorwähleinrichtungen (10) an den langen
Kuppelstangen (7), die auch Längenarretierungseinrichtungen (9) besitzen, anzu
ordnen
Hierdurch kann durch eine manuelle Bedienung oder mechanisch-ferngesteuert
eine gewünschte Längenstellung vorgewählt werden, die dann bei einer Längen
änderung durch eine Rangierlok oder einen maschinellen Eigenstellantrieb (8)
automatisch einrastet und arretiert wird.
Damit sind vorteilhaft auch individuelle Längenanpassungen zwischen den Trag
wagen (2) durch eine Bedienperson einfach und kostengünstig möglich.
Es ist weiterhin auch möglich, die erfindungsgemäße Eisenbahntransporteinheit
(1) mit der vorgeschlagenen Wagenkonstellation mit Aufnahmeeinrichtungen für
Container und Wechselbehälter auszurüsten, welche z. B. auf Fußstützen über
den Gleisen stehen und durch die Eisenbahnwagen (2) unterfahren werden.
Dabei werden die Aufnahmeeinrichtungen zum Ergreifen uni Absetzen der Behälter
vertikal und horizontal bewegt und in ihrem Bewegungsvorgang gesteuert.
Gemäß Anspruch 4 und 5 wird die Ladelängenverstellung über die langen
Kuppelstangen in Korrespondenz mit den längenverschiebbaren Langträgerend
teilen (12) über einen Antrieb manuell- oder CAN-BUS-gesteuert vorgenommen.
Dasselbe trifft auch zu für die Steuerung der vorgesehenen absenk- und ver
riegelbaren Containerarretierungszapfen und der Errichtung des jeweils not
wendigen Tragzapfenbildes auf dem Untergestell.
Die Eisenbahntransporteinheiten (1) sind an ihren Enden weiterhin vorteilhaft
mit automatischen Kupplungen (17) ausgerüstet, wodurch ein automatisches Zusam
menstellen mehrerer Einheiten (1) zu einem Blockzug erfolgen kann und eine
Energie- und CAN-BUS-Übertragung gesichert ist.
Vorteilhaft ist weiterhin vorgesehen, jede Eisenbahntransporteinheit (1) zur
Sicherung eines autonomen Umschlagbetriebes mit einer Energieeigenversorgung
z. B. mittels eines Dieselelektroaggregates zu versehen oder dieselbe als
"Selbsttätige Güterwageneinheit" (STG) mit eigenem Fahrantrieb und Energie
versorgung auszustatten.
Damit ist neben einem autonomen Umschlagbetrieb eine große Beweglichkeit der
Transporteinheit und eine Verkürzung der Stillstandszeiten gegeben.
Gemäß Anspruch 8 ist vorgesehen, ausgehend vom Grundprinzip der Wagenkupplung
und der Untergestellängenaufteilung, die unterschiedlichen Einzeltragwagen
(2) in ihrem Aufbau nach einem Modulsystem wirtschaftlich auszuführen und zu
fertigen.
Dabei ist insbesondere bei den 2achsigen Einzeltragwagen (2) vorgesehen-,
einheitliche Untergestellend- und Laufwerkpartien (15), einheitliche Kuppel
stangenanschlüsse an diesen Partien und der Kuppelstangen selbst und einheit
liche Halbkuppelstangen (13) mit Kopfstückanbauten (14) an den Endtragwagen
sowie längenabgestimmte Untergestellmittelpartien (16) mit vereinheitlichten
Anschlüssen untereinander zu verwenden.
Mit diesem modularen Aufbau der verschiedenen Typen von Einzeltragwagen (2)
werden bei der Herstellung Kostenersparnisse erzielt.
Insgesamt wird durch die Anwendung der vorgeschlagenen Fahrzeugausführung und
Konstellation das Grundziel einer aerodynamisch-günstigen lückenlosen Verladung
der Behälter, der Geringhaltung der Totmasse der Wagen bei bester Ausnutzung
der Zuglänge und gleichzeitiger Minimierung der Kosten bei der Herstellung,
der Unterhaltung und im Umschlagprozeß und Sicherung des uneingeschränkten
Transportes aller Behältertypen, auch anteilmäßig solcher mit Eckhöhen bis
zu 3 m, einschließlich Sattelanhängern erreicht.
Bezugszeichenliste
1 Eisenbahntransporteinheit
2 Einzeltragwagen
3 Untergestellfestmaß 40′ (+ 2 × 20-24′)
4 Untergestellfestmaß 20′ (+ 30′)
5 Untergestellfestmaß 30′ (+ 40′)
6 Standardzug- und Stoßeinrichtung
7 lange Kuppelstange
8 Eigenlängenstellantrieb
9 Längenarretierungseinrichtung
10 Längenvorwahleinrichtung
11 Taschenwagen für Sattelanhänger
12 längenverschiebbares Langträgerendteil
13 Halbkuppelstangen
15 Untergestell- und Laufwerkpartie
16 Untergestellmittelpartie
17 Automatische Kupplung
2 Einzeltragwagen
3 Untergestellfestmaß 40′ (+ 2 × 20-24′)
4 Untergestellfestmaß 20′ (+ 30′)
5 Untergestellfestmaß 30′ (+ 40′)
6 Standardzug- und Stoßeinrichtung
7 lange Kuppelstange
8 Eigenlängenstellantrieb
9 Längenarretierungseinrichtung
10 Längenvorwahleinrichtung
11 Taschenwagen für Sattelanhänger
12 längenverschiebbares Langträgerendteil
13 Halbkuppelstangen
15 Untergestell- und Laufwerkpartie
16 Untergestellmittelpartie
17 Automatische Kupplung
Claims (8)
1. Eisenbahntransporteinheit für den gemischten Transport von Containern
und/oder Wechselbehältern und Sattelanhängern mit vorzugsweise ladelängen
anpaßbarer Gesamtlänge, bestehend aus über lange feste und/oder lade
längeneinstellbare Kuppelstangen verbundenen Einzeltragwagen, deren Unter
gestellänge kleiner ist als die Gesamtlänge der aufgesetzten großen Einzel
behälter bzw. Behälterpaare,
dadurch gekennzeichnet, daß die Eisenbahntransporteinheit (1A) aus Einzel
tragwagen (2) besteht mit zwei Behälterstellplätzen und einem Untergestell
festmaß (3) von 40′-Länge kombiniert mit 2 × 20′-24′-Containern bzw.
Wechselbehältern und/oder solchen mit einem Steilplatz für extrem schwere
Behälter z. B. Tankcontainer bzw. Tankwechselbehälter und einem Unterge
stellfestmaß (4) von 20′-Länge kombiniert mit einem 30′-Container bzw.
Wechselbehälter bzw. mit einem Festmaß (5) von 30′-Länge kombiniert mit
einem 40′-Container bzw. Wechselbehälter, und daß auch 2achsige Taschen
wagen für Sattelanhänger (11) mit langen Kuppelstangen (7) verfügbar
sind mit einem Untergestellfestmaß (3) von 40′ (+ 2 × 20-24′) und daß
dieselben für extrem schwere Sattelanhänger wie z. B. Tanksattelanhänger
bzw. Tankcontainer oder Wechselbehälter mit hohen Gesamtgewichten jedoch
als 4achsige Wagen ausgebildet sind bzw. daß generell auch Einzeltragwagen
(2) mit zwei Behälterstellplätzen, die für schwere Behälter vorgesehen
sind, Drehgestellaufwerke besitzen und daß die Einzeltragwagen (2) einer
Einheit (1) für den Transport von in großer Häufigkeit vorkommenden vorwie
gend 20′- und 22′-Container bzw. Wechselbehälter mit einem Anteil von etwa
1/3 über feste oder austauschbare lange Kuppelstangen (7) verbunden sind
und der andere Teil von 2/3 der Einzeltragwagen (2) der Eisenbahntransport
einheit (1) universell-ladelängeneinstellbar ist, aktiviert durch eine
Rangierlok bzw. einem in die langen Kuppelstangen (7) eingreifenden Eigen
längenstellantrieb (8) und daß an den Enden der Eisenbahntransporteinheit
(1) Einzeltragwagen (2) mit normaler, einen standardmäßigen Höheneinbau
der Standardzug- und Stoßeinrichtung (6) ermöglichenden Wagenkonstruktion
mit einer Behälteraufsetzhöhe "h₁" plaziert sind und daß die Mittelwagen
mit niedriger werdenden Aufsetzhöhen "h₂" und "h₃" bis unter 900 mm aus
gebildet und mit kleineren Rädern ausgestattet sind.
2. Eisenbahntransporteinheit nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Untergestellen und den langen
Kuppelstangen (7) oder an teleskopierbar ausgeführten Kuppelstangen (7)
Längenvorwähleinrichtungen (10) installiert sind.
3. Eisenbahntransporteinheit nach Anspruch 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Einzeltragwagen (2) Aufnahmeeinrichtungen
für Container und/oder Wechselbehälter besitzen, die zumindestens vertikal
anheb- und absenkbar und vorzugsweise auch horizontal beweglich ausgeführt
sind zum Zwecke des Erfassens der über dem Einzeltragwagen (2) z. B. auf
Fußstützen aufgestellten Behältern und nachfolgenden Anhebens und Ein
klappens der Fußstützen sowie Absenkens und Aufnehmens derselben auf der
Eisenbahntransporteinheit (1) und umgekehrt zum Anheben und Absenken der
Behälter auf den Fußstützen und zum Herausfahren der Tragwagen (2) aus
den abgestellten Behältern.
4. Eisenbahntransporteinheit nach Anspruch 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die längenverstellbaren Kuppelstangen (7)
manuell oder gesteuert über eine CAN-BUS-Fernsteuerung mechanisiert
angetrieben und auf die optimale Länge, entsprechend den aufzunehmenden
Behältern und Sattelanhängern einstellbar, ausgeführt sind.
5. Eisenbahntransporteinheit nach Anspruch 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Tragwagen (2) mit absenk- und verriegel
baren Containerarretierungszapfen ausgerüstet sind, die ebenfalls über eine
CAN-BUS-Fernsteuerung aktiviert werden.
6. Eisenbahntransporteinheit nach Anspruch 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß dieselbe an ihren Enden mit automatischen
Kupplungen (17) ausgerüstet sind, um die Zusammenstellung mehrerer Eisen
bahntransporteinheiten (1) zu einer Zugeinheit vollautomatisch durchzufüh
ren und die Energiezufuhr sowie die Steuerungsvorgänge bezüglich Längen
einstellung und Containerarretierungszapfen-Stellung zu bewerkstelligen.
7. Eisenbahntransporteinheit nach Anspruch 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß dieselben mit einer eigenen Energieversorgung
z. B. einem Dieselgeneratoraggregat für einen autonomen Umschlagbetrieb
ausgerüstet sind, oder daß sie als "Selbsttätige Güterwageneinheit" (STG)
mit eigenem Fahrantrieb und gleichzeitiger Energieversorgung für die
Stellvorgänge im Zusammenhang mit dem Umschlagprozeß ausgerüstet ist.
8. Eisenbahntransporteinheit nach Anspruch 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Einzeltragwagen (2) für die Aufnahme von
Containern und/oder Wechselbehältern in ihrer Untergestellausführung nach
einem Modulsystem ausgeführt sind, und zwar derart, daß die Untergestellend-
und Laufwerkpartien (15) vereinheitlicht ausgeführt werden und die Unterge
stellmittelpartie (15) entsprechend den verschiedenen Untergestellfestmaßen
(3, 4, 5) längenanpaßbar ausgeführt sind und in den Untergestellend- und
Laufwerkpartien (15) für die Mitteltragwagen jeweils zwei einheitliche
lange Kuppelstangen (7) längenanpaßbar einheitlich befestigt sind, für die
Endtragwagen eine lange Kuppelstange (7) und eine einheitliche Halbkuppel
stange (13) mit Kopfstückanbauten (14) bis hin für selbständige Einzeltrag
wagen an jedem Ende einheitliche Halbkuppelstangen (13) mit Kopfstückan
bauten (14) vorgesehen sind.
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