DE19505192C1 - Eisenbahntransporteinheit für den gemischten Transport von Containern und Wechselbehältern - Google Patents
Eisenbahntransporteinheit für den gemischten Transport von Containern und WechselbehälternInfo
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-
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Description
Die Erfindung betrifft eine Eisenbahntransporteinheit für den gemischten Trans
port von Containern und Wechselbehältern gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Es sind bereits Lösungen bekannt, die das Ziel einer besseren Ausnutzung der
nutzbaren Ladelänge einer Eisenbahntransporteinheit und damit die optimale Aus
nutzung der bei den Bahnen zulässigen Zuglängen sowie auch der zulässigen Zug
gewichte verfolgen.
Durch an die Transportbehälter anpaßbare Ladelängen der Wagen sollen darüber
hinaus die Abstände der Behälter zueinander auf den Tragwagen und im Zugverband
gering gehalten werden, um aerodynamisch ungünstige Übergänge und damit zusätz
lichen Traktionsenergieaufwand zu vermeiden.
So wurde gemäß DE 42 38 315 eine Lösung vorgeschlagen, bei der die Zugeinheiten
aus Zweiachs- und/oder Drehgestellwagen für den stoßgedämpften Transport von
Großcontainern bei Verwendung von Gleitlangträgern im Untergestell des Trag
wagens bzw. von verschiebbaren Ladebühnen auf den Wagen bestehen.
Neben der bekannten Kurzkupplung der eigentlichen Fahrzeuge über Kuppelstangen
im Zugverband werden auch noch die verschiebbaren Ladebühnen bzw. die am Gleit
langträger befestigten Wagenkästen zusätzlich durch Kuppelstangen oder Puffer
verbunden.
Verkürzt bei einem Einzelwagen der Stoßweg des Gleitlangträgers oder der
verschiebbaren Ladebühne die nutzbare Ladelänge infolge der an den Enden
freizuhaltenden Bewegungsräume um 2 × den Verschiebeweg der Dämpfeinrichtung,
so wird durch die Anwendung der vorgeschlagenen "Doppelkupplung" die Ladelänge
für die Transporteinheit auch nur um 2 × den Verschiebeweg verkürzt. Dadurch wird
Ladelänge gewonnen, deren vorherige Minderung der Einführung von Stoßverzehrwegen
zuzuschreiben war.
Der Nachteil dieses Vorschlages besteht vorwiegend darin, daß lediglich die
zusätzlichen Stoßwege der Mittelwagen vermieden werden. Die eigentliche Lade
länge des Zuges oder des Einzelwagens bzw. der Ladebühnen ist nicht an die
Behälterlängen anpaßbar.
Das bedeutet unter anderem, daß bei unterschiedlichen Großcontainern weiterhin
größere Bereiche der Längen der Ladebühnen infolge der entstehenden Lücken
zwischen den Behältern ungenutzt bleiben mit den bekannten Nachteilen eines
erhöhten aerodynamischen Widerstandes und einer relativ hohen Totlast der
Fahrzeuge.
Eine direkte Längenbeeinflussung der Ladebühnen oder des Kupplungsbereiches
ist nicht vorgesehen.
Es wurde weiterhin eine Lösung bekanntgemacht, bei der der Tragwagen aus
einem vorzugsweise dreigeteilten teleskopierbaren Mittellangträger besteht,
an dessen Endteilen feste Untergestellpartien mit Einachslaufwerken ange
ordnet sind. Das Mittelteil des teleskopierbaren Mittellangträgers trägt
einen Aufnahmerahmen mit Containerarretierungszapfen, so daß insgesamt eine
Längenveränderung durch ein Teleskopieren des Mittellangträgers über einen
Eigenstellantrieb oder mittels einer Rangierlok, die gegen einen angebrems
ten Endwagen die Fahrzeuge zusammendrückt oder auseinanderzieht, möglich ist.
Die Einzeltragwagen sind über Kuppelstangen verbunden.
Diese Lösung hat den Nachteil, daß das teleskopierbare Untergestell in den
jeweiligen Längenstellungen immer so lang ist wie die zu transportierenden
längsten Behälter. Die selbsttragenden Wechselbehälterüberhänge werden
nicht zur Verkürzung des Untergestelles ausgenutzt.
Weiterhin wird bei Kurzstellungen durch notwendige lange Überlappungen
des teleskopierbaren Mittellangträgers das Material nicht optimal ausge
nutzt im Gegensatz zu den Lang-Stellungen. All das führt zu hohen Wagen
gewichten.
Die Verstellbarkeit des Untergestelles zwischen den Laufwerken sichert
zwar einen größtmöglichen Stellweg, sie verursacht jedoch hohe Kosten, da
das Haupttragwerkteil eines Tragwagens, so zum Beispiel der Mittellangträger im
Mittelbereich, in dem die höchsten Biegebeanspruchungen auftreten,
teleskopiert werden muß.
Ein weiterer Nachteil ist, daß die Ladeplattform unmittelbar in ihrer
Länge zwischen den Laufwerken verstellt werden muß, was zur Folge hat, daß
das Verstellen der Ladelänge unmittelbar während des Verladeprozesses zwi
schen dem Absetzen des ankommenden Behälters und dem Aufsetzen des neuen
Behälters erfolgen muß.
Da diese beiden Aktivitäten in der Regel bei Ganzzügen unmittelbar hinterein
ander erfolgen, muß zum Beispiel eine Rangierlok oder Energie für einen Eigenstell
antrieb während der Zeit des gesamten Ladeprozesses bereitgestellt werden, was
hohe Kosten verursacht.
Der Vorgang der Längenverstellung bedarf ebenfalls noch einen entsprechenden
Zeitaufwand, der besonders in Behälterschnellumschlag-Anlagen, bei denen die
Behälter aus der Fahrt mit ca. 0,5 m/sec heraus unmittelbar nacheinander be- und
entladen werden müssen, wirft besondere Probleme auf.
Nachteilig ist auch, daß während des Verladeprozesses durch die Längenverstellung
an einem Wagen ganze Zugabschnitte im Sinne eines Rangiervorganges bewegt werden
müssen, was Arbeitssicherheitsprobleme aufwirft und ein paralleles Arbeiten an
mehreren Stellen eines 700 m langen Zuges nicht zuläßt.
Eine Trennung des Entladeprozesses des Zuges vom Beladeprozeß ist ebenfalls
nicht wirtschaftlich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Eisenbahntransporteinheit für
den gemischten Transport von Containern und Wechselbehältern ohne die vorste
hend aufgeführten Nachteile zu schaffen.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe entsprechend den kennzeichnenden Teilen des
Patentanspruchs 1 gelöst.
Die Vorteile der erfinderischen Lösung liegen insbesondere darin, daß einmal
die Untergestelle starr ausgeführt werden können und dazu noch kürzer sind
als die Gesamtlänge der darauf zu transportierenden Behälter, das heißt, es wer
den die selbsttragenden Überhänge der Wechselbehälter genutzt.
Die Übertragung der Längskräfte über den jetzt entstehenden sehr langen freien
Kupplungsbereichen erfolgt über eine relativ leichte lange Kuppelstange. Das
führt zu bedeutenden Gewichts- und Kosteneinsparungen.
Durch den Entfall der Verschiebbarkeit im Bereich zwischen den Laufwerken mit
den damit gegebenen Vereinfachungen werden ebenfalls die Kosten und die Tot
masse der Tragwagen reduziert.
Da die Radaufstandspunkte zu Meßzwecken für die vollautomatische Erfassung
der Container durch Hebemittel verwendet werden, ist es ebenfalls vorteil
haft, wenn diese Bezugspunkte durch einen konstanten Achsstand unveränderlich
bleiben.
Die mit der Gewichtsreduzierung entstehenden Probleme der Entgleisungs
sicherheit bei im Zugverband wirkenden Längskräften werden gleichzeitig durch
die Verwendung der langen Kuppelstangen und der Anlenkung im Untergestell gelöst.
Beim notwendigen Durchschieben eines Zuges durch S-Bögen entstehen dadurch ge
ringere Querkräfte am Spurkranz und vorzeitige Radanhebungen werden vermieden.
Mit der Verlagerung der Längenstellbarkeit der Tragwagen vom Mittenbereich in
den Kupplungsbereich ist insbesondere auch ein günstigeres Handling während des
Umschlagprozesses möglich.
Bei der Verwendung von über ein Zug-Bus-System automatisch gesteuerten längen
verstellbaren langen Kuppelstangen und beim Betrieb von Ganzzügen des kombi
nierten Ladungsverkehrs ist vorzugsweise folgende Verfahrensweise einer
optimalen Längeneinteilung möglich.
- a) Zu Beginn werden die leeren Einheiten bzw. der Ganzzug durch eine Lokomotive in die Langstellung (alle verstellbaren Kuppelstangen sind ganz ausgezogen) gezogen. Dazu wird der letzte Wagen angebremst.
- b) Danach kann die Beladung des Zuges beliebig mit allen Typen der inter national standardisierten Großcontainer und Wechselbehälter erfolgen.
- c) Vor der Abfahrt des Zuges drückt die Streckenlok nach Anbremsung des letzten Wagens den Zug auf die optimale Längenstellung, dabei erhält jeder einzelne Tragwagen seine optimale Länge.
- d) Bei der Ankunft des Ganzzuges auf dem Zielterminal oder an einer Schnellumschlaganlage wird derselbe durch die Streckenlok oder eine Rangierlok erneut in die Langstellung gezogen, wonach die uneingeschränkte Ent- und Beladung erfolgen kann.
Mit dieser möglichen Verfahrensweise wird folgendes erreicht:
- - keine Längenverstellung mehr während des unmittelbaren Umschlagprozesses;
- - es entfällt die ständige Bereitstellung einer Rangierlok bzw. einer Energiequelle;
- - es entfällt der zusätzliche Zeitbedarf für die Längen einstellung, so daß Züge auch ohne Probleme Schnellumschlag anlagen durchlaufen können;
- - keine Rangierbewegungen mehr aus der Längenverstellung während des Umschlagprozesses.
Mit der erfindungsgemäßen Einrichtung werden Eisenbahntransporteinheiten
geschaffen, die durch eine Anpassung der Ladelänge an die lückenlos aufge
brachten Behälter, die zum Beispiel bei der Deutschen Bahn AG zulässigen
Zuglängen von 700 m und Zuggewichte von 1600 t optimal ausnutzen können,
die die Laufsicherheit bei geringsten Eigenmassen der leeren Tragwagen
sichern und die einen kostengünstigen Neubau und ein preisgünstiges schnelles
Handling der Fahrzeuge im Umschlagprozeß ermöglichen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und
werden im folgenden näher beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht vom Mitteltragwagen mit
Beladeschema
Fig. 2 eine Seitenansicht zweier Wagenenden in
Kurzstellung
Fig. 3 eine Draufsicht eines Mittelwagen
Fig. 4 eine Seitenansicht eines Endwagen
mit Beladeschema
Fig. 5 eine Draufsicht auf ein Endwagenende
Fig. 6 einen Querschnitt durch einen
Zugeinrichtungseinbau.
Wie die Fig. 1, 2 und 3 zeigen, besteht der Einzeltragwagen 5 aus einem
festen, nicht längenverstellbaren Untergestell 8. Die Längenanpassung erfolgt
über unterschiedlich lange oder verstellbare lange Kuppelstangen 6.
Die Wagenlänge 15 wird begrenzt durch den Abstand der Containereck
beschläge 3 von mindestens zwei hintereinandergestellten Wechselbehältern 2.1
der Gruppe 22, die einen 20 Fuß-Eckbeschlagabstand besitzen, gemäß den inter
national-standardisierten Großcontainer und Wechselbehälter.
In der Länge symmetrisch dazu erfolgt die Anordnung von Container
arretierungszapfen 4 eines Containers 1.3 mit einem 40 Fuß-Eckbeschlagabstand.
Das Kopfstück 13 des Tragwagens 5 ist damit um den Abstand "e", als der Entfernung
der beiden letzten Paare von Containerarretierungszapfen am Ende des Untergestelles
8 zurückgesetzt angeordnet und übernimmt gleichzeitig die Funktion
des Laufwerkträgers 14.
Damit überragen die Wechselbehälter 2.1 mit ihren selbsttragenden Vorbauten die
Wagenlänge um den Überhang "c" und der damit vergrößerte Raum zwischen den
Tragwagen 5 wird durch die Anordnung von langen Kuppelstangen 6 überbrückt.
Zur Verbesserung des Entgleisungsverhaltens des damit gewonnenen relativ
leichten Tragwagens 5 werden so lange Kuppelstangen 6 verwendet, daß ihr
Anlenkpunkt 7 in der Vorbaupartie 10 mindestens das doppelte Maß der bei
der international-standardisierten automatischen Mittelpufferkupplung
verwendeten, in den Untergestellvorbau hineinragenden Schaftlänge als die
Entfernung vom Anlenkpunkt 7 bis zum Wagenende entsprechend Entfernung "b"
beträgt.
Vorzugsweise jedoch soll der Anlenkpunkt 7 der Kuppelstange 6 im Bereich
des Radsatzes liegen, da dann die geringsten Querkräfte entstehen, wie in
Fig. 3 am rechten Ende des Tragwagens dargestellt.
Darüber hinaus wird die Steifigkeit des Untergestells 8 durch die Ausbildung
mindestens eines Langträgers und von Querträgern als torsionssteife Hohlprofile
vergrößert.
Damit werden insgesamt geringe Querkräfte an den Radsätzen erzielt
und Radanhebungen beim Durchschieben von Zügen durch S-Bögen vermieden.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, entweder Kuppelstangen 6 in ihrer Länge auszu
tauschen, sie durch die Anordnung von Nachsteckbohrungen in den Stangen 6 oder
im Untergestell 8 oder durch teleskopierbare Stangen 6, die Längenverrie
gelungseinrichtungen 23 besitzen, gemäß Fig. 3 längenverstellbar auszuführen.
Das Verschieben kann dabei von einer Rangierlok, einem Selbstfahrantrieb einer
selbständigen Transporteinheit oder durch einen Eigenlängenstellantrieb erfolgen.
Eine Steuerung der Längen, der Arretierungseinrichtung und des Stellantriebes
durch ein Zug-Bus-System ist vorteilhaft.
Die Fig. 1, 2 und 4 zeigen die vorteilhafte Anordnung der Containerarretierungs
zapfen 4 auf den Untergestellen 8 unter Ausnutzung des Erfindergedankens.
Bei einem Endwagen 5 mit fester Kopfstückpartie ist es gemäß Fig. 4 vorteil
haft, eine Kombination eines Wechselbehälters 2.1 mindestens der Gruppe 22,
welcher eine 20 Fuß-Eckbeschlagentfernung besitzt, mit einem Container 1.1
der Gattung 20 Fuß vorzunehmen, da damit trotz Fehlens der verstellbaren
Kuppelstange 6 am Zugende günstige Ladelängen erzielt werden.
Darüber hinaus ist gemäß Anspruch 5 vorgesehen, Containerarretierungszapfen 4
für zwei Stellungen eines Containers 1.3 der Gattung 40 Fuß anzuordnen, wobei
eine Stellung symmetrisch zu den Einachslaufwerken 12 und die andere bis ans
untergestellende in Richtung Mitte Transporteinheit verschoben, vorgesehen
ist. Damit wird erreicht, daß auf dem Endwagen mit fester Untergestellendpartie
auch Wechselbehälter 2.5 der Gruppe 45 bei verminderten Abständen der Behälter
zueinander und guter Achslastausnutzung gefahren werden können.
Bei oben genannten symmetrisch zu den Einachslaufwerken 12 angeordneten Container
zapfen 4 gemäß Fig. 4 dienen diese in Richtung Transporteinheit Mitte
gleichzeitig zur Aufnahme von Containern 1.2 der Gattung 30 Fuß bis hin zu
Wechselbehälter 2.6 der Gruppe 86.
Die am anderen Ende der Container 1.2 der Gattung 30 Fuß angeordneten
Containerarretierungszapfen 4 dienen gleichzeitig zur symmetrischen Verladung
von Containern 1.1 der Gattung 20 Fuß sowie von Wechselbehältern 2.1 der Gruppe
22, 2.2 der Gruppe 23, 2.3 der Gruppe 24 und 2.4 der Gruppe 26.
Damit wird eine vorteilhafte Lösung, die nur eine geringe Anzahl von Container
arretierungszapfen 4 benötigt, vorgeschlagen.
Fig. 5 zeigt das Fahrzeugende eines Endwagens.
Um auch hier eine optimale Längenanpassung vornehmen zu können, werden Halb
kuppelstangen verwendet, die ihre Lagerung zwischen Kopfstück 13 und Laufwerk
querträger 14 finden.
Am Ende ist ein Kopfstückanbau 18 mit Seitenpuffer 19 und Zugeinrichtung 20
vorgesehen.
Zur Reduzierung der Querkräfte zwischen Spurkranz und Schiene und der Gewähr
leistung der Entgleisungssicherheit unter Zuglängskräften ist vorgesehen,
zwischen Kopfstückanbau 18 und Halbkuppelstange 17 einen Kraft- und Bewegungs
ausgleich vorzugsweise über Gelenk 21 auszuführen.
Gemäß Fig. 6 wird der Endtragwagen 5 komplettiert durch eine Zugeinrichtung 20,
die vorzugsweise über eine Hebelanlenkung 22 die Krafteinleitung ins
Untergestell 8 in eine tiefere Ebene ermöglicht, wodurch auch beim Endwagen
große Ladelängen und eine vorteilhaft niedrige Ladeebene erzielt wird.
Die Ausführung der Untergestelle 8 des Tragwagens 5 wird vorteilhaft nach
Fig. 3 und 5 und den Anspruch 1 und 10 vorgeschlagen.
Die Ausführung des Untergestells 8 ist sowohl in Außenlangträger- wie auch
in Mittellangträgerbauweise möglich.
Bezugszeichenliste
1 Container
1.1 Container der Gattung 20 Fuß
1.2 Container der Gattung 30 Fuß
1.3 Container der Gattung 40 Fuß
2 Wechselbehälter
2.1 Wechselbehälter der Gruppe 22
2.2 Wechselbehälter der Gruppe 23
2.3 Wechselbehälter der Gruppe 24
2.4 Wechselbehälter der Gruppe 26
2.5 Wechselbehälter der Gruppe 45
2.6 Wechselbehälter der Gruppe 86
3 Containereckbeschlag
4 Containerarretierungszapfen
5 Tragwagen
6 Kuppelstange
7 Anlenkpunkt
8 Untergestell
9 Außenlangträger
10 Untergestellvorbaupartie
11 Untergestellmittelteil
12 Einachslaufwerk
13 Kopfstück
14 Laufwerkquerträger
15 Wagenlänge
16 Endtragwagen
17 Halbkuppelstange
18 Kopfstückanbau
19 Seitenpuffer
20 Zugeinrichtung
21 Gelenk
22 Hebelanlenkung
23 Längenverriegelungseinrichtung
a Abstand zwischen den Einzeltragwagen
b Entfernung des Anlenkpunktes der Kuppelstange von Wagenvorderkante
c Wechselbehälterüberhang
d Sicherheitsabstand zweier Behälter oder Untergestelle vom benachbarten Einzelwagen
e Abstand der Containerarretierungszapfen eines Containers der Gattung 40 Fuß und der Endzapfen von mindestens zwei Wechselbehältern der Gruppe 22
1.1 Container der Gattung 20 Fuß
1.2 Container der Gattung 30 Fuß
1.3 Container der Gattung 40 Fuß
2 Wechselbehälter
2.1 Wechselbehälter der Gruppe 22
2.2 Wechselbehälter der Gruppe 23
2.3 Wechselbehälter der Gruppe 24
2.4 Wechselbehälter der Gruppe 26
2.5 Wechselbehälter der Gruppe 45
2.6 Wechselbehälter der Gruppe 86
3 Containereckbeschlag
4 Containerarretierungszapfen
5 Tragwagen
6 Kuppelstange
7 Anlenkpunkt
8 Untergestell
9 Außenlangträger
10 Untergestellvorbaupartie
11 Untergestellmittelteil
12 Einachslaufwerk
13 Kopfstück
14 Laufwerkquerträger
15 Wagenlänge
16 Endtragwagen
17 Halbkuppelstange
18 Kopfstückanbau
19 Seitenpuffer
20 Zugeinrichtung
21 Gelenk
22 Hebelanlenkung
23 Längenverriegelungseinrichtung
a Abstand zwischen den Einzeltragwagen
b Entfernung des Anlenkpunktes der Kuppelstange von Wagenvorderkante
c Wechselbehälterüberhang
d Sicherheitsabstand zweier Behälter oder Untergestelle vom benachbarten Einzelwagen
e Abstand der Containerarretierungszapfen eines Containers der Gattung 40 Fuß und der Endzapfen von mindestens zwei Wechselbehältern der Gruppe 22
Claims (10)
1. Eisenbahntransporteinheit
für den gemischten Transport von international-standardisierten Großcon
tainern und Wechselbehältern mit in der Ladelänge an die zu transportie
renden Behälter anpaßbaren, über Kuppelstangen verbundenen 2achsigen
Einzelwagen, die zur Aufnahme von zwei Stück Wechselbehältern mit je einem
20 Fuß-Eckbeschlagabstand ausgelegt sind und deren Wagenlänge kleiner ist
als die Gesamtlänge der beiden Wechselbehälter zusammen,
dadurch gekennzeichnet, daß die Kopfstücke (13) der Tragwagen (5) gegen
über den Enden der Außenlangträger (9) um das Maß, als die Entfernung
zwischen den äußeren Arretierungszapfen (4) von mindestens zwei Wechsel
behältern (2.1) mit einem 20 Fuß-Eckbeschlagabstand und denen eines
symmetrisch sitzenden Containers (1.3) mit einem 40 Fuß-Eckbeschlagabstand
zurückgesetzt sind und daß das Kopfstück (13) gleichzeitig auch die Funktion
des Laufwerkquerträgers (14) übernimmt, und daß die beiden freistehenden
Enden der Außenlangträger (9) dabei unmittelbar durch die Teile der Befesti
gung der Containerarretierungszapfen (4) der genannten beiden Wechselbehälter
(2.1) begrenzt werden und daß der somit entstandene Abstand (a) zwischen
den Einzeltragwagen (5) und noch weiterer Abstandsmaße, je nach weiterer
möglicher Kombination von anderen Wechselbehältern (2) und Containern (1),
durch die Anordnung von längenverstellbaren langen Kuppelstangen (6) oder
von austauschbaren langen Kuppelstangen (6) unter Verwendung verschiedener
Längen in Abhängigkeit des häufig oder im Moment des Beladens anliegenden
Behälteraufkommens überbrückt wird und daß die Anlenkpunkte (7) der Kup
pelstange (6) jeweils im Bereich Einachslaufwerkes (12) des Untergestells
(8) liegen, wobei jedoch der Abstand (b) des Kuppelstangenanlenkpunktes (7)
in den Untergestellvorbaupartien (10) bis Vorderkante Untergestell (8)
mindestens gleich oder größer der doppelten, in den Untergestellvorbau
hineinragenden Schaftlänge der international-standardisierten automa
tischen Mittelpufferkupplung beträgt
und daß die Länge oder die Längenverstellbarkeit der Kuppelstange (6)
einerseits so ausgeführt ist, daß beim Längengrößtmaß die großen Überhänge
(c) der zwei gegenüberliegenden Wechselbehälter (2) plus einem Sicherheits
abstand (d) für das Bewegungsverhalten der Behälter und der Untergestelle
(8) berücksichtigt ist und daß andererseits beim Kleinstmaß der Kuppel
stangen (6) der Sicherheitsabstand (d) zwischen den benachbarten Unterge
stellenden und der Behälter zueinander gerade noch vorhanden ist.
2. Eisenbahntransporteinheit nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Endtragwagen (16) an dem der Transporteinheit
abgewandten Ende eine Halbkuppelstange (17) mit Kopfstückanbau (18), der mit
Seitenpuffern (19) und Zugeinrichtung (20) ausgestattet ist, besitzt, die
zwischen Kopfstück (13) und Laufwerkquerträger (14) ihre Lagerung und
Abstützung erhält.
3. Eisenbahntransporteinheit nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß bei den Endwagen (16) zwischen der Halbkuppel
stange (17) und dem Kopfstückanbau (18) und damit den Seitenpuffern (19)
ein Kraft- und Bewegungsausgleich vorgesehen ist.
4.Eisenbahntransporteinheit nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet, daß zur Erzielung niedrigster Behälteraufstands
flächen und größter nutzbarer Ladelängen bei geringsten Abständen zwischen
zwei Endtragwagen (16) die Ebene der Zugkrafteinleitung in das Untergestell
(8) zu der der eigentlichen Zugeinrichtung (20) über Hebelanlenkung (22)
herabgesetzt ausgeführt ist.
5. Eisenbahntransporteinheit nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß Endtragwagen, die ohne Halbkuppelstange (17)
und Kopfstückanbau (18), sondern mit starrer Kopfstückpartie mit Zug- und
Stoßeinrichtung ausgeführt sind, in ihrem Längenmaß für die gemeinsame
Aufnahme mindestens eines Wechselbehälters (2.1) mit einer 20 Fuß-Eckbe
schlagentfernung und eines Containers (1.1) mit 20 Fuß Länge ausgebildet
sind und darüber hinaus Containerarretierungszapfen für zwei Stellungen
eines Container (1.3) mit 40 Fuß-Eckbeschlagentfernung besitzen, wobei
eine Stellung symmetrisch zu den Einachslaufwerken (12) und die andere bis
ans Untergestellende in Richtung Mitte Transporteinheit verschoben, vorge
sehen ist.
6. Eisenbahntransporteinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß in ihrer Länge für die gängigen und mit
großer Häufigkeit vorkommenden Behältertypen (1, 2) optimierte lange feste
Kuppelstangen (6) für den vorwiegend ständigen Einsatz zwischen den Einzel
tragwagen (5) der gesamten Transporteinheit oder von Wagengruppen innerhalb
der Einheit angeordnet sind.
7. Eisenbahntransporteinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die langen Kuppelstangen (6) für ihre
Längenverstellbarkeit an ihren Enden mehrere Bohrungen zur Aufnahme von
Arretierungsbolzen besitzen oder daß solche im Untergestell (8) vorgesehen
sind.
8. Eisenbahntransporteinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die langen Kuppelstangen (6) als zwei oder
mehrteilige teleskopierbare Rohre mit Längenverriegelungseinrichtung (23)
ausgebildet sind.
9. Eisenbahntransporteinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die längenverstellbaren langen Kuppelstangen (6)
entweder durch Druck- oder Zugbewegungen der Lokomotive gegen einen ange
bremsten Endwagen verstellt werden oder daß sie einen Eigenstellantrieb
besitzen und daß das Längeneinstellmaß und die Längenarretierung in Abhän
gigkeit der zu transportierenden Container (1) und Wechselbehälter (2)
über ein Zug-Bus-System gesteuert wird.
10. Eisenbahntransporteinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß sich zwischen den beiden Laufwerkquerträgern
(14) der Anlenkpunkt (7) der Kuppelstangen (6)
oder Halbkuppelstangen
(17) befindet und daß
zur Erhöhung der Torsionshärte des Tragwagen (5) mindestens ein Langträger
und zwei Querträger des Untergestells (8) als Kastenträger ausgebildet sind.
Priority Applications (6)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19505192A DE19505192C1 (de) | 1995-02-16 | 1995-02-16 | Eisenbahntransporteinheit für den gemischten Transport von Containern und Wechselbehältern |
| AT96101949T ATE224314T1 (de) | 1995-02-16 | 1996-02-10 | Eisenbahntransporteinheit für den gemischten transport von containern und wechselbehältern |
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