DE19514045A1 - Ziegelpresse - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Ziegelpresse gemäß den Merkmalen des Oberbegriffs
des Anspruchs 1.
Eine derartige Ziegelpresse, insbesondere eine Dachziegelpresse ist bekannt. Die
zur Herstellung der Preßlinge erforderlichen Batzen werden hierbei von Handha
bungsgeräten in die auf dem stationären Pressentisch angeordneten Unterwerkzeu
ge, die mit am Oberstempel der Presse angeordneten Oberwerkzeugen zusammen
wirken, eingebracht. Hierbei ist vorgesehen, daß die Batzen entsprechend konfek
tioniert werden, damit beim Pressen der Rohlinge aus den Batzen kein überschüssi
ges Material aus dem durch das Unterwerkzeug und das Oberwerkzeug gebildeten
Preßwerkzeug austreten kann. Die für den einwandfreien Betrieb oder bekannten
Presse unabdingbar erforderliche exakte Konfektionierung der Batzen ist dabei in
nachteiliger Art und Weise aufwendig, was zu einem erhöhten maschinellen Auf
wand sowie zu einer Verlangsamung der Taktrate führt. Würde man die bekannte
Ziegelpresse ohne eine derartige Konfektionierung der Batzen betreiben, so wäre
es erforderlich, daß der bei der Herstellung der Preßlinge auftretende den Pressen
tisch verunreinigende Abfall von dem die Unterwerkzeuge tragenden stationären
Pressentisch durch ein Abrakeln oder dergleichen mechanisch entfernt werden
müßte. Dies würde insbesondere bei einem mehrere Unterwerkzeuge tragenden
Pressentisch schwierig durchzuführen sein, da hierbei in den Bereich zwischen den
Unterwerkzeugen eingegriffen werden muß.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Ziegelpresse, insbesondere eine Dachzie
gelpresse, der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, daß das bei der Her
stellung der Preßlinge auftretende Problem der Verunreinigung des stationären
Pressentisches durch das aus dem Preßwerkzeug heraustretende, überschüssige
Batzenmaterials eliminiert oder doch zumindest weitgehend reduziert werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Pressentisch minde
stens eine mindestens ein Unterwerkzeug tragende Pressentisch-Einheit aufweist,
und daß die mindestens eine Pressentisch-Einheit von einem Fallschacht umgeben
ist, durch den das überschüssige Material des Batzens abtransportierbar ist.
Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen wird in vorteilhafter Art und Weise eine
Ziegelpresse, insbesondere eine Dachziegelpresse, ausgebildet, bei der es nicht
erforderlich ist, zur Vermeidung der Verschmutzung des stationären Pressentisches
der erfindungsgemäßen Presse die Batzen exakt zu konfektionieren. Der in mehre
re Pressentisch-Einheiten geteilte stationäre Pressentisch der erfindungsgemäßen
Ziegelpresse bewirkt, daß das zwischen dem Oberwerkzeug und dem Unterwerk
zeug austretende überschüssige Batzenmaterial durch den erfindungsgemäß vorge
sehenen, das Unterwerkzeug und die Pressentisch-Einheit umgebenden Fall
schacht nach unten abgeführt werden kann, wo es in vorteilhafter Art und Weise
von einer Fördereinrichtung aufgefangen und abtransportiert werden kann. Es ist
daher bei der erfindungsgemäßen Ziegelpresse in vorteilhafter Art und Weise auch
dann nicht erforderlich, eine mechanische Entfernung des überschüssigen Batzen
materials vorzusehen, wenn die Batzen - wie üblich - mit bis zu 50% Oberschuß
konfektioniert werden. Dies hat den Vorteil, daß zu Herstellung und Konfektionie
rung der Batzen die bis jetzt eingesetzten Einrichtungen weiterverwendet werden
können, so daß die erfindungsgemäße Ziegelpresse im besonders vorteilhafter Art
und Weise in bereits bestehende Produktionslinien integriert werden kann.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß die einem Unterwerk
zeug zugeordnete Pressentisch-Einheit hinsichtlich der Kontur ihrer Tischfläche auf
die Außenkontur des Unterwerkzeugs abgestimmt ist. Eine derartige Maßnahme be
sitzt den Vorteil, daß hierbei sämtliches zwischen dem durch das Unterwerkzeug
und das Oberwerkzeug gebildeten Pressenwerkzeug austretendes, überschüssiges
Batzenmaterial vom Pressentisch problemlos abgeführt wird.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß die Kontur einer
jeden ein Unterwerkzeug tragenden Pressentisch-Einheit des stationären
Pressentisches der erfindungsgemäßen Ziegelpresse nur geringfügig über die Au
ßenkontur des Unterwerkzeugs vorsteht. Eine derartige gegenüber der Außenkontur
des Unterwerkzeugs geringfügig größere Ausbildung der Pressentisch-Einheit be
sitzt den Vorteil, daß es auf diese Art und Weise besonders einfach ist, ein Unter
werkzeug auf der ihm zugeordneten Pressentisch-Einheit mittels eines entspre
chend ausgebildeten Handhabungsgeräts zu positionieren.
Eine weitere vorteilhafte Weiterentwicklung der Erfindung sieht vor, daß die Unter
werkzeuge in den Pressentisch-Einheiten austauschbar aufnehmbar sind. Hierdurch
ist es leicht möglich, die Preßwerkzeuge auf die jeweils herzustellende Form der
Preßlinge abzustimmen, wodurch in vorteilhafter Art und Weise eine universellere
Einsetzbarkeit der erfindungsgemäßen Ziegelpresse gegeben ist.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß die Unterwerk
zeuge der Pressentisch-Einheiten der erfindungsgemäßen Ziegelpresse mittels
Handhabungsgeräten auf die Pressentisch-Einheiten aufsetzbar sind, wobei vor
zugsweise vorgesehen ist, daß die Unterwerkzeuge über eine seitlich zur Förder
richtung der Batzen vorgesehene Zuführeinheiten bereitstellbar sind.
Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der
Unteransprüche.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung sind dem Ausführungsbeispiel zu
entnehmen, das im folgenden anhand der Figuren beschrieben wird. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels einer Ziegelpresse, die
in einer Produktionslinie integriert dargestellt ist,
Fig. 2 eine Draufsicht auf die in Fig. 1 gezeigte Produktionslinie,
Fig. 3 eine Seitenansicht des Ausführungsbeispiels der Ziegelpresse,
Fig. 4 eine Ansicht des Ausführungsbeispiels der Fig. 4 aus der Trans
portrichtung V gesehen,
und
Fig. 5 eine vergrößerte Darstellung des Preßbereichs des
Ausführungsbeispiels.
Die in den Fig. 1 und 2 dargestellte Produktionslinie zur Herstellung von Preß
lingen aus Batzen 2 weist in an und für sich bekannter Art und Weise einen Extru
der 4a zur Herstellung von zwei kontinuierlichen Batzenmaterial-Strängen 2′ und 2′′
auf. Diese beiden Batzenmaterial-Stränge 2′ und 2′′ werden in einer herkömmlichen
Strangschneidevorrichtung 4 in vier Batzen-Blöcke 2-1 bis 2-4 zerteilt, die in einer
weiteren Schneidevorrichtung 5 wiederum in mindestens zwei räumlich getrennte
Batzen 2 zerteilt werden, so daß der allgemein mit 1 bezeichneten Ziegelpresse
über eine geeignete Transportvorrichtung 3, z. B. eine Rollenbahn mit vorzugsweise
vorgeformten Rollen, in einer Transportrichtung V vier Batzen 2a-2d parallel zuge
führt werden, wobei das Einlegen der Batzen 2a-2d in die Unterwerkzeuge 11a-11d
der Ziegelpresse 1 (siehe Fig. 4 und 5) vorzugsweise über ein entsprechendes, pres
seneinlaufseitig angeordnetes Handhabungsgerät 6 erfolgt.
Nach dem weiter unten noch näher beschriebenen Preßvorgang werden die aus
den Batzen 2a-2d hergestellten Preßlinge 7a-7d durch ein entsprechendes, pres
senauslaufseitig angeordnetes Handhabungsgerät 8 aus den Unterwerkzeugen 11
der Ziegelpresse 1 entnommen und über eine weitere Fördereinrichtung 9 abtrans
portiert. Ein derartigen Aufbau einer Produktionslinie zur Herstellung von Preßlin
gen 7a-7d aus Batzen 2a-2d ist an und für sich bekannt und braucht daher nicht nä
her beschrieben werden. Es soll an dieser Stelle nur angeführt werden, daß die zur
Herstellung der Batzen 2a-2d erforderlichen Einrichtungen 2 einen konventionellen
Aufbau besitzen, was bedeutet, daß die einzelnen Batzen 2a-2d hinsichtlich der
Menge des in ihnen enthaltenen Batzenmaterials überdimensioniert sind oder sein
können, d. h. daß bis zu 50% oder mehr Batzenmaterial in den einzelnen Batzen
2a-2d enthalten ist, als zur Herstellung der Preßlinge 7a-7d erforderlich ist.
Der Aufbau der Ziegelpresse 1 wird - soweit er zur Erläuterung des nachstehenden
von Bedeutung ist - anhand der Fig. 3-5 beschrieben. Die Ziegelpresse 1 weist
in ebenfalls noch bekannter Art und Weise einen Oberstempel 21 auf, der von einer
an und für sich bekannten und daher nicht näher beschriebenen Hubeinrichtung 20
auf- und abbewegbar ist und an seiner Stempelfläche 21′ - in der hier gezeigten
Ausführung - vier Oberwerkzeuge 22a-22d trägt. Unter dem auf- und abbewegbaren
Oberstempel 21 der Ziegelpresse 1 ist ein stationärer Pressentisch 10 vorgesehen,
auf dessen Tischfläche 10′ vier Unterwerkzeuge 11a-11d angeordnet sind.
Wichtig hierbei ist, daß der stationäre Pressentisch 10 nicht - wie bei der bekannten
Ziegelpresse - eine durchgehende Tischfläche 10′ aufweist, sondern daß in vorteil
hafter Art und Weise vorgesehen ist, daß für jedes Unterwerkzeug 11a-11d eine
dieses tragende Pressentisch-Einheit 10a-10d vorgesehen ist, welche jeweils von
einander räumlich separiert sind. Durch die hierdurch zwischen den einzelnen Pres
sentisch-Einheiten 10a-10d entstehenden Fallschächte 12a-12e wird es in vorteil
hafter Art und Weise ermöglicht, daß das bei der Herstellung der Preßlinge 7a-7d
aus den Batzen 2a-2d, beim Preßvorgang austretende, überschüssige Batzenmate
rial nicht auf dem durch die Gesamtheit der Pressentisch-Einheiten 10a-10d ausge
bildeten Pressentisch 10 liegen bleiben kann, sondern in vorteilhafter Art und Weise
zwischen den einzelnen Pressentisch-Einheiten 10a-10d nach unten fällt, wodurch
eine Verunreinigung der Tischfläche 10′ des Pressentisches 10 verhindert und das
überschüssige Batzenmaterial besonders leicht durch eine unter dem Pressentisch
10 angeordnete Fördereinrichtung 14 abtransportiert werden kann.
Bezüglich der Ausbildung der einzelnen Pressentisch-Einheiten 10a-10d des Pres
sentisches 10 ist es von Vorteil, wenn - wie insbesondere aus Fig. 5 ersichtlich ist -
die Kontur der Tischflächen 10a′-10d′ der Pressentisch-Einheiten 10a-10d auf die
Außenkontur 11a′-11d′ der Unterwerkzeuge 11a-11d derart abgestimmt ist, daß die
Außenkontur 10a′-10d′ der Tischfläche 10a′-10d′ derjenigen der Unterwerkzeuge
11a-11d entspricht, d. h. daß die Außenflächen der Pressentisch-Einheiten 10a-10d
und die Außenflächen der Unterwerkzeuge 11a-11d übergangslos aneinander an
schließen. Es ist aber auch möglich, daß die Tischflächen 10a′-10d′ der Pressen
tisch-Einheiten 10a-10d die Außenkonturen 11a′-11d′ der entsprechenden Unter
werkzeuge 11a-11d - vorzugsweise nur geringfügig - überragen. Wesentlich hierbei
ist nur, daß zwischen den einzelnen Pressentisch-Einheiten 10a-10d genügend
Platz zur Verfügung steht, damit das überschüssige Batzenmaterial zwischen den
Pressentisch-Einheiten 10a-10d hinunterfallen und derart ohne weitere Hilfsmittel
entsorgt werden kann.
Bei der Entnahme der Preßlinge 7a-7d aus den Unterwerkzeugen 11a-11d der Zie
gelpresse 1 wird das pressenauslaufseitig angeordnete Handhabungsgerät 8, wel
ches vorzugsweise mit einer in den Figuren nicht dargestellten Schneidvorrichtung
und mit Saugnäpfen ausgestattet ist, zwischen die Unterwerkzeuge 11a-11d und die
Oberwerkzeuge 22a-22d eingefahren und der Materialüberschuß der Preßlinge
7a-7d wird abgeschnitten und fällt durch die Fallschächte 12a-12e auf die unter dem
Pressentisch 10 angeordnete Fördereinrichtung 14.
Wie aus den Fig. 3 und 4 auch ersichtlich ist, kann vorzugsweise vorgesehen
sein, daß die Unterwerkzeuge 11a-11d auf den entsprechenden Tischflächen
10a′-10d′ der Pressentisch-Einheiten 10a-10d auswechselbar aufgenommen sind.
Dies besitzt den Vorteil, daß die beschriebene Ziegelpresse 1 besonders einfach
auf unterschiedliche Formen der Preßlinge 7a-7d abgestimmt werden kann. Vor
zugsweise ist hierbei vorgesehen, daß die Unterwerkzeuge 11a-11d über seitlich zu
der die Batzen 2a-2d zur Ziegelpresse 1 bewegenden Transporteinrichtung 3 ange
ordneten Fördereinrichtungen 30a, 30b der Ziegelpresse 1 zuführbar sind und über
entsprechende Handhabungsgeräte (nicht gezeigt) den Fördereinrichtungen 30a,
30b entnehmbar und auf die Tischflächen 10a′-10d′ der Pressentisch-Einheiten
10a-10d aufsetzbar sind.
Abschließend ist noch zu erwähnen, daß die bei dem vorstehend beschriebenen
Ausführungsbeispiel gezeigte Anzahl von vier Pressentisch-Einheiten 10a-10d nicht
zwingend ist. Vielmehr ist es auch möglich, eine größere und eine kleinere Anzahl
von Pressentisch-Einheiten 10a-10d vorzusehen. Außerdem ist es nicht erforderlich,
daß sämtliche Pressentisch-Einheiten 10a-10d des Pressentisches 10 derart ausge
rüstet sind, daß deren Unterwerkzeuge 11a-11d auswechselbar sind. Dem Fach
mann sind aus obiger Beschreibung eine Vielzahl von Möglichkeiten ersichtlich, wie
die beschriebene Ziegelpresse 1 modifiziert werden kann.
Claims (13)
1. Ziegelpresse, insbesondere Dachziegelpresse, die einen mit einer Hubeinrich
tung (20) relativ zu einem stationären Pressentisch (10) bewegbaren Pressen
stempel (21) aufweist, wobei der Pressenstempel (21) an seiner Stempelfläche
(21′) mindestens ein Oberwerkzeug (22a-22d) und der Pressentisch (10) auf sei
ner Tischfläche (10′) mindestens ein Unterwerkzeug (11a-11d) trägt, und wobei
in das mindestens eine Unterwerkzeug (11a-11d) der Ziegelpresse (1) zur Her
stellung mindestens eines Preßlings (7a-7d) mindestens ein Batzen (2a-2d) ein
bringbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Pressentisch (10) mindestens eine
mindestens ein Unterwerkzeug (11a-11d) tragende Pressentisch-Einheit
(10a-10d) aufweist, und daß die mindestens eine Pressentisch-Einheit (10a-10d)
von einem Fallschacht (12a-12e) umgeben ist, durch den das überschüssige Ma
terial des Batzens (2a-2d) abtransportierbar ist.
2. Ziegelpresse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenkontur
einer Tischfläche (10a-10d′) mindestens einer Pressentisch-Einheit (10a-10d) auf
die Außenkontur (11a′-11d′) des von dieser Pressentisch-Einheit (10a-10d) ge
tragenen Unterwerkzeugs (11a-11d) abgestimmt ist.
3. Ziegelpresse nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenfläche
der Tischfläche (10a′-10d′) einer Pressentisch-Einheit (10a-10d) glatt mit der
Außenfläche des von dieser (10a-10d) getragenen Unterwerkzeugs (11a-11d)
abschließt.
4. Ziegelpresse nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Tischfläche (10a′-10d′) mindestens einer Pressentisch-Einheit (10a-10d) die
Außenkontur (11a′-11d′) des von dieser Pressentisch-Einheit (10a-10d) getrage
nen Unterwerkzeugs (11a-11d) zumindest in einem Teilbereich überragt.
5. Ziegelpresse nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich
net, daß je ein Unterwerkzeug (11a-11d) der Ziegelpresse (1) einer Pressentisch-
Einheit (10a-10d) zugeordnet ist.
6. Ziegelpresse nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich
net, daß unter der mindestens einen Pressentisch-Einheit (10a-10d) der Ziegel
presse (1) eine Fördereinrichtung (14) angeordnet ist, durch die das Batzenmate
rial, das durch den die mindestens eine Pressentisch-Einheit (10a-10d) umge
benden Fallschacht (12a-12e) herabfällt, abtransportierbar ist.
7. Ziegelpresse nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich
net, daß mindestens ein Batzen (2a-2d) durch ein presseneinlaufseitig angeord
netes Handhabungsgerät (6) in die Unterwerkzeuge (11a-11d) einbringbar ist.
8. Ziegelpresse nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich
net, daß mindestens ein durch einen Preßvorgang aus einem Batzen (2a-2d) her
gestellter Preßling (7a-7d) durch ein pressenauslaufseitig angeordnetes Handha
bungsgerät (8) aus mindestens einem Unterwerkzeug (11a-11d) entnehmbar ist.
9. Ziegelpresse nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich
net, daß mindestens ein Unterwerkzeug (11a-11d) der Ziegelpresse (1) auswech
selbar ist.
10. Ziegelpresse nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Ziegelpresse
(1) mindestens eine Zuführeinrichtung (30a, 30b) für mindestens ein Unterwerk
zeug (11a-11d) aufweist.
11. Ziegelpresse nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens ein auswechselbaren Unterwerkzeug (11a-11d) von einem
Handhabungsgerät auf mindestens einen Tisch (10a′-10d′) einer Pressentisch-
Einheit (10a-10d) aufsetzbar ist.
12. Ziegelpresse nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß
die Zuführeinrichtung (30a, 30b) für das mindestens ein Unterwerkzeug
(11a-11d) seitlich zur Transportrichtung (V) der Batzen (2a-2d) angeordnet ist.
13. Ziegelpresse nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß an beiden Seiten
der Ziegelpresse (1) eine Zuführeinrichtung (30a, 30b) für mindestens ein Unter
werkzeug (11a-11d) angeordnet ist.
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