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DE19513912A1 - Vorrichtung und Verfahren zur selektiven Freisetzung von mikroverkapselten Flüssigkeiten - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zur selektiven Freisetzung von mikroverkapselten Flüssigkeiten

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DE19513912A1
DE19513912A1 DE19513912A DE19513912A DE19513912A1 DE 19513912 A1 DE19513912 A1 DE 19513912A1 DE 19513912 A DE19513912 A DE 19513912A DE 19513912 A DE19513912 A DE 19513912A DE 19513912 A1 DE19513912 A1 DE 19513912A1
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adhesive
microcapsules
microns
microparticles
liquid
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Christopher Tararuj
Hung Ya Chao
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Webcraft Technologies Inc
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft Vorrichtungen mit einem Gehalt an Mikrokapseln, die unter Freisetzung des darin verkapselten Materials aufgebrochen werden können, sowie da­ mit in Zusammenhang stehende Verfahren zu deren Anwendung. Insbesondere betrifft die Erfindung Mikrokapseln, die zwi­ schen zwei zeitweilig aneinander haftenden Oberflächen so be­ festigt sind, daß bei einer Trennung dieser Oberflächen die Mikrokapseln aufbrechen und eine darin enthaltene Flüssig­ keit, z. B. eine duftende Flüssigkeit, freisetzen.
Aufbrechbare Mikrokapseln, d. h. im allgemeinen kugel­ förmige Hüllen, die so aufgebrochen werden können, daß das darin verkapselte Material an die Umgebung abgegeben wird, werden seit vielen Jahren für zahlreiche gewerbliche Anwen­ dungszwecke eingesetzt. Diese Anwendungszwecke gehen von Mi­ krokapseln als Bildquellen auf Aufzeichnungsmaterialien bis zur Verwendung als Quellen für wohlriechende Flüssigkeiten in Dosiergeräten für Parfüm und Kölnisch Wasser.
Es gibt zahlreiche, dem Fachmann geläufige Verfahren zur Herstellung von aufbrechbaren Mikrokapseln. Der Fachmann weiß, daß diese Verfahren zweckmäßigerweise je nach den che­ mischen Gegebenheiten bei der Herstellung der Mikrokapseln in mehrere Gruppen eingeteilt werden können: Gelatine-Systeme, Melamin-Formaldehyd-Systeme, Harnstoff-Formaldehyd-Systeme, Polyamid-Systeme und Polyharnstoff-Systeme. Beispiele für derartige Verfahren finden sich in den US-Patenten 3 516 846, 3 516 941, 3 778 383, 4 087 376, 4 089 802, 4 100 103 und 4 251 386 sowie in den GB-Patenten 1 156 725, 2 041 319 und 2 048 206.
Eine wichtige gewerbliche Anwendung der vorerwähnten Verfahren besteht in der Mikroverkapselung von wohlriechenden Flüssigkeiten, wie Parfüms und Kölnisch Wasser, wobei diese Verfahren zur Herstellung von Duftstoff-Probengebern erfor­ derlich sind. Probengeber dieses Typs werden typischerweise in Zeitschriften eingefügt oder individuell vom Verkaufsper­ sonal an den Verkaufsstellen ausgehändigt, um den Verkauf des darin enthaltenen Parfüms oder Kölnisch Wassers zu fördern. Diese Probengeber umfassen im allgemeinen zwei Materiallagen, z. B. Papier, die zeitweilig miteinander mittels eines film­ bildenden Klebstoffs, in dem aufbrechbare Mikrokapseln di­ spergiert sind, miteinander verklebt sind. Dieser Klebstoff bindet ferner die einzelnen Mikrokapseln an beiden Lagen des Materials. Wenn somit die Lagen getrennt werden, brechen die Mikrokapseln auf und setzen dabei die wohlriechende Flüssig­ keit frei.
Ein bekanntes und seit langem bestehendes Problem bei diesen Probengebern besteht darin, daß für den Benutzer nach dem Öffnen der Probengeber und nach der Freisetzung des Duft­ stoffs keine geeigneten Maßnahmen zur Verfügung stehen, um ein weiteres Freisetzen der Flüssigkeit zu vermeiden, es sei denn durch Verwerfen des Probengebers. Dies ist als speziel­ les Problem bei Duftstoff-Probengebern erkannt worden.
Ferner wurden derartige Probengeber so konstruiert, daß sie bei nur einmaliger Verwendung wirksam eingesetzt werden können. Somit wird der gleiche oder ein weiterer Benutzer aus praktischen Gesichtspunkten daran gehindert, zu einem späte­ ren, vom Benutzer festgelegten Zeitpunkt eine erneute Proben­ nahme der verkapselten Flüssigkeit vorzunehmen, d. h. eine selektive erneute Probennahme.
Somit besteht ein Bedürfnis für eine Vorrichtung und ein damit in Zusammenhang stehendes Verfahren, das es dem Benut­ zer ermöglicht, eine Probe einer mikroverkapselten Flüssig­ keit zu nehmen und es nach erfolgter Probennahme ganz oder zumindest teilweise zu vermeiden, daß die Flüssigkeit vom An­ wender weiter wahrgenommen wird. Außerdem besteht ein Bedarf an einer Vorrichtung und eines damit in Zusammenhang stehen­ den Verfahrens, die es ermöglichen, unter Verwendung der gleichen Vorrichtung eine selektive erneute Probennahme vor­ zunehmen. Erfindungsgemäß wird eine Befriedigung dieser Be­ dürfnisse angestrebt.
Diese und weitere Vorteile der Erfindung sowie zusätzli­ che erfindungsgemäße Merkmale ergeben sich aus der folgenden Erfindungsbeschreibung.
Erfindungsgemäß wird eine wiederverwendbare Vorrichtung zur Freisetzung einer mikroverkapselten Flüssigkeit bereitge­ stellt, die zwei mittels einer Klebstoffzusammensetzung an­ einander haftende Oberflächen aufweist, wobei die Klebstoff­ zusammensetzung
einen nicht-filmbildenden Klebstoff mit einem Gehalt an einer Mehrzahl von klebenden, polymeren Mikroteilchen und
Mikrokapseln mit einem durchschnittlichen Durchmesser von etwa 5 µm bis etwa 60 µm, in denen die Flüssigkeit ent­ halten ist und die mittels des Klebstoffs an den beiden Ober­ flächen haften, umfaßt,
wobei zumindest ein Teil der Mikrokapseln aufgebrochen wird, wenn die Oberflächen voneinander getrennt werden, und wobei der Klebstoff die Fähigkeit besitzt, die Oberflächen nach deren Trennung und nach dem Aufbrechen der Mikrokapseln erneut miteinander zu verkleben.
Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren, mit dem eine wiederholte, selektive Freisetzung einer mikroverkapselten Flüssigkeit erfolgen kann. Das Verfahren umfaßt
  • (a) die Bereitstellung von zwei miteinander mittels einer Klebstoffzusammensetzung verklebten Oberflächen, wobei die Klebstoffzusammensetzung einen nicht-filmbildenden Klebstoff mit einem Gehalt an einer Mehrzahl von verklebten polymeren Mikroteilchen und Mi­ krokapseln mit einem durchschnittlichen Durchmesser von etwa 5 µm bis etwa 60 µm, in denen die Flüssigkeit enthalten ist, umfaßt, wobei mindestens ein Teil der Mikrokapseln aufgebrochen wird, wenn die Oberflächen getrennt werden, und wobei der Klebstoff die Fähigkeit besitzt, die Oberflächen nach deren Trennung und nach dem Aufbrechen der Mikrokapseln erneut mit­ einander zu verkleben,
  • (b) die Trennung der beiden Oberflächen zum Aufbrechen von mindestens einem Teil der Mikrokapseln und
  • (c) das Kontaktieren der beiden Oberflächen, um sie er­ neut miteinander zu verkleben.
Wie bereits erwähnt, stellt die Erfindung eine Vorrich­ tung und ein mit der Vorrichtung in Zusammenhang stehendes Verfahren zum Freilegen einer mikroverkapselten Flüssigkeit bereit. Die Vorrichtung und das damit verbundene Verfahren zeichnen sich dadurch aus, daß sie es dem Benutzer ermögli­ chen, eine Probe einer mikroverkapselten Flüssigkeit zu neh­ men und es nach beendeter Probennahme ganz oder zumindest teilweise vermeiden, daß der Benutzer weiterhin die Flüssig­ keit wahrnimmt. Die Vorrichtung und das Verfahren ermöglichen es ferner in selektiver Weise, d. h. zu einem vom Benutzer festgelegten Zeitpunkt, erneut eine Probe der Flüssigkeit zu nehmen. Somit macht es die vorliegende Erfindung für den Be­ nutzer möglich, eine zumindest partielle Kontrolle über die Zeitspanne auszuüben, in der die Flüssigkeit vom Benutzer wahrgenommen werden kann.
Eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfaßt eine wiederverwendbare Vorrichtung zur Freilegung einer mi­ kroverkapselten Flüssigkeit, die zwei mittels einer Kleb­ stoffzusammensetzung aneinander haftende Oberflächen auf­ weist, wobei die Klebstoffzusammensetzung einen nicht-film­ bildenden Klebstoff mit einem Gehalt an einer Mehrzahl von klebenden, polymeren Mikroteilchen und Mikrokapseln mit einem durchschnittlichen Durchmesser von etwa 5 µm bis etwa 60 µm aufweist, in denen die Flüssigkeit enthalten ist und die mit­ tels des Klebstoffs an den beiden Oberflächen haften, wobei zumindest ein Teil der Mikrokapseln aufgebrochen wird, wenn die Oberflächen voneinander getrennt werden und wobei der Klebstoff die Fähigkeit besitzt, die Oberflächen nach deren Trennung und nach dem Aufbrechen der Mikrokapseln erneut mit­ einander zu verkleben.
Beim erfindungsgemäß verwendeten Klebstoff handelt es sich um einen nicht-filmbildenden Klebstoff mit einem Gehalt an einer Mehrzahl von klebenden, polymeren Mikroteilchen. Diese klebenden Mikroteilchen, die im allgemeinen von kugel­ förmiger Beschaffenheit sind, sind aus dem Stand der Technik bekannt, es wird jedoch angenommen, daß sie bisher nicht in Verbindung mit Mikrokapseln auf die erfindungsgemäße Art und Weise eingesetzt worden sind.
Derartige Klebstoffe funktionieren im Vergleich zu her­ kömmlichen filmbildenden Klebstoffen in einer besonderen Art und Weise. Herkömmliche filmbildende Klebstoffe, die in Pro­ bengebern zur Verklebung der beiden Oberflächen miteinander und mit den Mikrokapseln verwendet werden, behalten nach dem Öffnen des Probengebers nur eine geringe oder gar keine Haft­ fähigkeit. Somit können auf diese Weise konstruierte Proben­ geber nur einmal verwendet werden und bieten keine Möglich­ keit, mit der die freigelegte Flüssigkeit durch diesen einen Öffnungsvorgang kontrolliert werden kann.
Im Gegensatz dazu dehnen sich die polymeren, nicht-film­ bildenden Klebstoffe in Form von Mikroteilchen, die erfin­ dungsgemäß zum Verkleben der beiden Oberflächen und der Mi­ krokapseln verwendet werden, für eine bestimmte Zeitspanne beim Trennen der Oberfläche und schnappen zu einem bestimmten Zeitpunkt in ihre ursprüngliche Konfiguration zurück, wobei sie ihre Hafteigenschaften behalten.
Diese Mikroteilchen besitzen bei der erfindungsgemäßen Verwendung bestimmte Hafteigenschaften, die es ermöglichen, daß mindestens ein Teil der Mikrokapseln aufgebrochen wird, während der andere Teil der Mikrokapseln intakt bleibt. Fer­ ner besitzen die Mikroteilchen die Fähigkeit, über mehrere Zyklen hinweg die Oberflächen erneut zu verkleben, nachdem die Oberflächen getrennt und die Mikrokapseln aufgebrochen worden sind.
Die Verwendung eines derartigen Klebstoffs in der erfin­ dungsgemäßen Vorrichtung ermöglicht das erneute Verschließen der Vorrichtung, nachdem die Probennahme erfolgt ist, d. h. der Klebstoff in Form von Mikroteilchen sorgt für eine er­ neute Haftung der Lagen aneinander, wobei sie die aufgebro­ chenen Mikrokapseln und die in den aufgebrochenen Mikrokap­ seln verbliebene Flüssigkeit sowie die im Klebstoff oder an der Oberfläche befindliche Flüssigkeit bedecken. Dies ermög­ licht es wiederum, ein weiteres Freiliegen der Flüssigkeit zumindest teilweise zu vermeiden.
Ein weiteres charakteristisches Merkmal der Erfindung, das zum großen Teil auf die Verwendung des hier beschriebenen nicht-filmbildenden Klebstoffs zurückzuführen ist, besteht darin, daß beim Trennen der Oberflächen nicht sämtliche Mi­ krokapseln aufgebrochen werden, wie es im allgemeinen bei Verwendung eines filmbildenden Klebstoffs der Fall ist. Statt dessen wird nur ein erster Teil der Mikrokapseln nach dem Trennen der Oberflächen aufgebrochen, während ein zweiter Teil der Mikrokapseln in ungebrochenem Zustand verbleibt. Alle nicht-gebrochenen Mikrokapseln oder, was wahrscheinli­ cher ist, ein Teil davon, die den zweiten Teil bilden, können anschließend beim vorerwähnten erneuten Verschließen an den einzelnen Lagen haften und somit beim anschließenden Proben­ nahmevorgang der Vorrichtung aufgebrochen werden. Diese Er­ scheinung wiederholt sich während der anschließenden Anwen­ dungsvorgänge, wobei vorteilhafterweise dafür gesorgt wird, daß mindestens ein Teil der Mikrokapseln während jedes Pro­ bennahmevorgangs aufgebrochen wird. Dies ermöglicht es, daß bei jeder Probennahme der eingekapselten Flüssigkeit zumin­ dest teilweise frisch freigesetzte Flüssigkeit auftritt, was eine relativ gleichmäßige Probennahme auch bei der erneuten Verwendung der Vorrichtung bewirkt.
Die haftenden Mikroteilchen können in vorteilhafter Weise aus mindestens einem Alkylacrylat-Polymeren (dieser Ausdruck umfaßt auch Copolymere davon) gebildet werden. Bei Verwendung derartiger Teilchen ist es bevorzugt, daß die Al­ kylgruppen 4 bis 12 Kohlenstoffatome und vorzugsweise 8 bis 12 Kohlenstoffatome aufweisen. Wenn die Klebstoffe die vorer­ wähnte Anzahl an Kohlenstoffatomen aufweisen, wird ein Ver­ klebungsgrad erreicht, der für die Zwecke der vorliegenden Erfindung geeignet ist. Ist eine zu geringe Anzahl an Kohlen­ stoffatomen vorhanden, so sind die Mikroteilchen zu hart, wo­ durch sie eine für die erfindungsgemäße Verwendung unzurei­ chende Haftung bewirken. Umgekehrt sind die Mikroteilchen bei Vorliegen einer übermäßigen Anzahl an Kohlenstoffatomen zu weich und klebrig, was zu einer unerwünschten Bildung von Teilchenagglomerationen führt. Die Klebstoff-Zugfestigkeit von derartigen Klebstoffen kann vorteilhafterweise im Bereich von etwa 10 bis etwa 80 g/cm, gemessen mit einem Instron-Zug­ festigkeitsmeßgerät, betragen.
Beispielsweise werden die vorerwähnten, besonders bevor­ zugten Klebstoffe aus der Gruppe Poly-(isooctylacrylat), Poly-(2-ethylhexylacrylat) und Gemischen davon ausgewählt. Weitere Beschreibungen derartiger Klebstoffe finden sich in den US-Patenten 3 691 140 und 4 166 152.
Die erfindungsgemäß verwendeten Mikrokapseln weisen einen durchschnittlichen Durchmesser von etwa 5 bis etwa 60 µm sowie ein darin verkapseltes Material, z. B. eine Flüssig­ keit, auf. Obgleich es sich bei der Flüssigkeit um eine be­ liebige Flüssigkeit handeln kann, die verkapselt werden kann, liegt ein bedeutender gewerblicher Anwendungszweck der Erfin­ dung auf dem Gebiet von Flüssigkeiten, die einen Duft aussen­ den, z. B. Kölnisch Wasser und Parfüms. Jedoch soll die Er­ findung nicht in bezug auf die für die Verkapselung gewählte spezielle Flüssigkeit beschränkt sein.
Die erfindungsgemäß verwendeten Mikrokapseln können eine beliebige Zusammensetzung aufweisen und nach beliebigen Ver­ fahren hergestellt werden, vorausgesetzt, daß die Wirkungs­ weise der erfindungsgemäßen Vorrichtung und des Verfahrens im wesentlichen den hier gemachten Angaben entspricht. Beispiele für Systeme, die zur Herstellung von erfindungsgemäß verwend­ baren Mikrokapseln geeignet sind, sind Melamin-Formaldehyd-, Harnstoff-Formaldehyd- und Polyharnstoff-Verkapselungssy­ steme.
Bei der Kombination von Mikrokapseln mit dem vorerwähn­ ten nicht-filmbildenden Klebstoff in Mikroteilchenform liegt vorteilhafterweise das Verhältnis von Mikrokapseln zu Kleb­ stoff-Mikroteilchen im Bereich von etwa 1 : 5 bis etwa 4 : 1, insbesondere von etwa 1 : 2 bis 2 : 1 und ganz besonders von etwa 1 : 1 bis etwa 2 : 3. Außerdem haben die Mikroteilchen vorteil­ hafterweise einen durchschnittlichen Durchmesser von etwa 10 µm bis etwa 90 µm. Vorzugsweise weisen die Mikroteilchen einen durchschnittlichen Durchmesser von etwa 20 µm bis etwa 60 µm und die Mikrokapseln einen durchschnittlichen Durchmes­ ser von etwa 15 µm bis etwa 40 µm auf.
Bei den Oberflächen, auf die die Klebstoffzusammenset­ zung aufgebracht werden kann, kann es sich um eine Anzahl von Materialien handeln, beispielsweise um polymere Filme, Fo­ lien, textile Werkstoffe oder Papier. Die einzelnen Oberflä­ chen können aus dem gleichen oder aus unterschiedlichem Mate­ rial bestehen.
Erfindungsgemäß wird ferner ein Verfahren bereitge­ stellt, mit dem einer Person eine wiederholte, aber selektive Freisetzung einer mikroverkapselten Flüssigkeit ermöglicht wird. Dieses Verfahren umfaßt, wie bereits erwähnt, (a) die Bereitstellung von zwei miteinander mittels einer Klebstoff­ zusammensetzung verklebten Oberflächen, wobei die Klebstoff­ zusammensetzung einen nicht-filmbildenden Klebstoff mit einem Gehalt an einer Mehrzahl von verklebten polymeren Mikroteil­ chen und Mikrokapseln mit einem durchschnittlichen Durchmes­ ser von etwa 5 µm bis etwa 60 µm aufweist, in denen die Flüs­ sigkeit enthalten ist, wobei mindestens ein Teil der Mikro­ kapseln aufgebrochen wird, wenn die Oberflächen getrennt wer­ den, und wobei der Klebstoff die Fähigkeit besitzt, die Ober­ flächen nach deren Trennung und nach dem Aufbrechen der Mi­ krokapseln erneut miteinander zu verkleben, (b) die Trennung der beiden Oberflächen zum Aufbrechen von mindestens einem Teil der Mikrokapseln und (c) das Kontaktieren der beiden Oberflächen, um sie erneut miteinander zu verkleben. Die beim vorstehenden Verfahren verwendeten Komponenten sind die glei­ chen wie bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Das Verfahren ermöglicht ferner die zumindest einmalige Wiederholung der Stufen (b) und (c), wodurch es möglich ge­ macht wird, die selektive erneute Probennahme der Flüssigkeit durchzuführen.
Die Herstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtungen, z. B. von Duftstoff-Probennehmern, kann nach einem beliebigen bekannten Verfahren erfolgen, wobei diese Verfahren dem Fach­ mann geläufig sind.
Die folgenden Beispiele dienen der weiteren Erläuterung der Erfindung, sollen aber den Schutzumfang nicht beschrän­ ken.
Beispiele
Die folgenden drei Vergleichsbeispiele erläutern das Verhalten eines herkömmlichen Duftstoff-Probennehmers, der unter Verwendung eines filmbildenden Klebstoffs hergestellt wird.
Vergleichsbeispiel A
Eine Aufschlämmung wird durch Vermischen der folgenden Bestandteile hergestellt:
Die Aufschlämmung wurde mechanisch auf Papier mit einer für die Duftstoffverbreitung geeigneten Qualität mit einem Beschichtungsgewicht von etwa 5 bis 11 g/m² aufgebracht. Die beschichtete Bahn wurde sodann gefaltet und getrocknet, wo­ durch man einen herkömmlichen Duftstoff-Probennehmer erhielt.
Beim Öffnen brachen die Mikrokapseln auf und der Duft­ stoff wurde freigesetzt. Jedoch konnte der Probennehmer nicht in wirksamer Weise wiederverschlossen werden.
Vergleichsbeispiel B
Das Verfahren von Vergleichsbeispiel A wurde wiederholt, mit der Abänderung, daß die in der Aufschlämmung verwendeten Mikrokapseln nach dem Melamin-Formaldehyd-Verkapselungsver­ fahren hergestellt wurden.
Wie im Fall des Probennehmers von Vergleichsbeispiel A brachen beim Öffnen des Probennehmers die Mikrokapseln unter Freisetzung des Duftstoffs auf. Der Probennehmer konnte je­ doch nicht in wirksamer Weise wieder verschlossen werden.
Vergleichsbeispiel C
Das Verfahren von Vergleichsbeispiel A wurde wiederholt, mit der Abänderung, daß die in der Aufschlämmung verwendeten Mikrokapseln nach dem Polyharnstoff-Verkapselungsverfahren hergestellt wurden.
Wie im Fall der in den Vergleichsbeispielen A und B her­ gestellten Probennehmer brachen die Mikrokapseln beim Öffnen des Probennehmers unter Freisetzung des Duftstoffs auf. Der Probennehmer konnte jedoch nicht in wirksamer Weise wieder­ verschlossen werden.
Die folgenden drei Beispiele erläutern das Verhalten eines erfindungsgemäßen Duftstoff-Probennehmers unter Verwen­ dung eines nicht-filmbildenden Klebstoffs.
Beispiel 1
Eine Aufschlämmung wurde durch Vermischen der folgenden Bestandteile hergestellt:
Ein Duftstoff-Probennehmer wurde auf die gleiche Weise wie in den Vergleichsbeispielen hergestellt, wobei aber die vorstehend beschriebene Zusammensetzung einen nicht-filmbil­ denden Klebstoff in Mikroteilchenform enthielt. Beim Öffnen brachen Mikroteilchen unter Freisetzung des Duftstoffs. Außerdem konnte der Probennehmer mehrere Male erneut ver­ schlossen und geöffnet werden. Ferner wurde jedes Mal beim Öffnen des Probennehmers ein Anteil des Duftöls an die Luft abgegeben.
Beispiel 2
Das Verfahren von Beispiel 1 wurde wiederholt, mit der Abänderung, daß die in der Aufschlämmung verwendeten Mikro­ kapseln nach dem Melamin-Formaldehyd-Verkapselungsverfahren hergestellt wurden.
Wie im Fall des Probennehmers von Beispiel 1 brachen beim Öffnen des Probennehmers Mikrokapseln unter Freisetzung von Duftstoff auf. Außerdem konnte der Probennehmer mehrfach erneut verschlossen und geöffnet werden. Ferner wurde bei je­ dem Öffnen des Probennehmers ein Anteil des Duftöls an die Luft freigesetzt.
Beispiel 3
Das Verfahren von Beispiel 1 wurde wiederholt, mit der Abänderung, daß die in der Aufschlämmung verwendeten Mikro­ kapseln nach dem Polyharnstoff-Verkapselungsverfahren herge­ stellt wurden.
Wie im Fall der gemäß den Beispielen 1 und 2 hergestell­ ten Probennehmer brachen beim Öffnen des Probennehmers Mikro­ kapseln unter Freisetzung von Duftstoff auf. Außerdem konnte der Probennehmer mehrfach erneut verschlossen und geöffnet werden. Ferner wurde bei jedem Öffnen des Probennehmers ein Anteil des Duftöls an die Luft freigesetzt.

Claims (22)

1. Vorrichtung zur Freisetzung einer mikroverkapselten Flüssigkeit, umfassend zwei mittels einer Klebstoffzusammen­ setzung aneinander haftende Oberflächen, wobei die Klebstoff­ zusammensetzung
einen nicht-filmbildenden Klebstoff mit einem Gehalt an einer Mehrzahl von klebenden, polymeren Mikroteilchen und
Mikrokapseln mit einem durchschnittlichen Durchmesser von etwa 5 µm bis etwa 60 µm, in denen die Flüssigkeit ent­ halten ist und die mittels des Klebstoffs an den beiden Ober­ flächen haften, umfaßt,
wobei zumindest ein Teil der Mikrokapseln aufgebrochen wird, wenn die Oberflächen voneinander getrennt werden, und wobei der Klebstoff die Fähigkeit besitzt, die Oberflächen nach deren Trennung und nach dem Aufbrechen der Mikrokapseln erneut miteinander zu verkleben.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Mikrokapseln unter Verwendung eines Melamin-Formaldehyd-Verkapselungssy­ stems, eines Harnstoff-Formaldehyd-Verkapselungssystems oder eines Polyharnstoff-Verkapselungssystems hergestellt worden sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Kleb­ stoff-Mikroteilchen einen durchschnittlichen Durchmesser von etwa 10 µm bis etwa 90 µm aufweisen.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei das Verhältnis von Mikrokapseln zu Klebstoff-Mikroteilchen im Bereich von etwa 1 : 5 bis etwa 4 : 1 liegt.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei es sich beim Klebstoff um mindestens ein Alkylacrylat-Poly­ meres handelt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, wobei die Alkylgruppen der einzelnen Alkylacrylat-Polymeren 4 bis 16 Kohlenstoff­ atome aufweisen.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5, wobei die Alkylgruppen der einzelnen Alkylacrylat-Polymeren 8 bis 12 Kohlenstoff­ atome aufweisen.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei der Klebstoff aus der Gruppe Poly-(isooctylacrylat), Poly-(2- ethylhexylacrylat) und Gemische davon ausgewählt ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei die Klebstoff-Mikroteilchen einen durchschnittlichen Durch­ messer von etwa 20 µm bis etwa 60 µm aufweisen.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei die Mikrokapseln einen durchschnittlichen Durchmesser von etwa 15 µm bis etwa 40 µm aufweisen.
11. Verfahren zur Gewährleistung der Freisetzung einer verkapselten Flüssigkeit, umfassend
  • (a) die Bereitstellung von zwei miteinander mittels einer Klebstoffzusammensetzung verklebten Oberflächen, wobei die Klebstoffzusammensetzung einen nicht-filmbildenden Klebstoff mit einem Gehalt an einer Mehrzahl von verklebten polymeren Mikroteilchen und Mi­ krokapseln mit einem durchschnittlichen Durchmesser von etwa 5 µm bis etwa 60 µm, in denen die Flüssigkeit enthalten ist, umfaßt,
    wobei mindestens ein Teil der Mikrokapseln aufgebrochen wird, wenn die Oberflächen getrennt werden, und wobei der Klebstoff die Fähigkeit besitzt, die Oberflächen nach deren Trennung und nach dem Aufbrechen der Mikrokapseln erneut mit­ einander zu verkleben, und
  • (b) die Trennung der beiden Oberflächen zum Aufbrechen von mindestens einem Teil der Mikrokapseln.
12. Verfahren nach Anspruch 11, ferner umfassend die Stufe (c), wobei die beiden Oberflächen zur erneuten Verkle­ bung der beiden Oberflächen miteinander in Kontakt gebracht werden.
13. Verfahren nach Anspruch 12, ferner umfassend die mindestens einmalige Wiederholung der Stufen (b) und (c).
14. Verfahren nach den Ansprüchen 11 bis 13, wobei die Mikrokapseln unter Verwendung eines Melamin-Formaldehyd-Ver­ kapselungssystems, eines Harnstoff-Formaldehyd-Verkapselungs­ systems oder eines Polyharnstoff-Verkapselungssystems herge­ stellt werden.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 14, wobei die Klebstoff-Mikroteilchen einen durchschnittlichen Durch­ messer von etwa 10 µm bis etwa 90 µm aufweisen.
16. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 15, wobei das Verhältnis von Mikrokapseln zu Klebstoff-Mikroteilchen im Bereich von etwa 1 : 5 bis etwa 4 : 1 liegt.
17. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 16, wobei es sich beim Klebstoff um mindestens ein Alkylacrylat-Poly­ meres handelt.
18. Verfahren nach Anspruch 17, wobei die Alkylgruppen der einzelnen Alkylacrylat-Polymeren 4 bis 16 Kohlenstoff­ atome aufweisen.
19. Verfahren nach Anspruch 18, wobei die Alkylgruppen der einzelnen Alkylacrylat-Polymeren 8 bis 12 Kohlenstoff­ atome aufweisen.
20. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 19, wobei der Klebstoff aus der Gruppe Poly-(isooctylacrylat), Poly-(2- ethylhexylacrylat) und Gemische davon ausgewählt wird.
21. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 20, wobei die Klebstoff-Mikroteilchen einen durchschnittlichen Durch­ messer von etwa 20 µm bis etwa 60 µm aufweisen.
22. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 21, wobei die Mikrokapseln einen durchschnittlichen Durchmesser von etwa 15 µm bis etwa 40 µm aufweisen.
DE19513912A 1994-04-13 1995-04-12 Vorrichtung und Verfahren zur partiellen Freisetzung von mikroverkapselten Flüssigkeiten Expired - Lifetime DE19513912B4 (de)

Applications Claiming Priority (2)

Application Number Priority Date Filing Date Title
US22726294A 1994-04-13 1994-04-13
US227262 1994-04-13

Publications (2)

Publication Number Publication Date
DE19513912A1 true DE19513912A1 (de) 1995-10-19
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