DE19512830A1 - Verriegelungsgerät - Google Patents
VerriegelungsgerätInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verriegelungsgerät zur Kombination mit einem Leitungs
schutzschalter nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Ein solches Verriegelungsgerät hat den Zweck, in Schaltschränken oder Vertei
lungen eingebaute Leitungsschutzschalter immer dann zwangsweise abzu
schalten, wenn eine allgemein gebräuchliche, oberhalb ihres Klemmenbereiches
angeordnete Abdeckung geöffnet oder entfernt wird. Bei dieser der Sicherheit von
Wartungspersonal dienenden Maßnahme wird das Vorhanden- beziehungsweise
Nichtvorhandensein der Abdeckung zumeist mechanisch von einem
Betätigungsglied des Verriegelungsgerätes abgegriffen und auf den
Schaltmechanismus des angekoppelten Leitungsschutzschalters übertragen. Ist
die Abdeckung nicht vorhanden, so wird der Leitungsschutzschalter verriegelt,
d. h. er läßt sich nicht einschalten bzw. er wird zwangsläufig abgeschaltet.
Ein hierfür im Handel erhältliches Verriegelungsgerät hat als Betätigungsglied
einen aus dem Gehäuse herausfahrbaren Stift, der über Zwischenhebel und
Kupplungsteile in den Schaltmechanismus des seitlich angereihten Leitungs
schutzschalters eingreift. Der Stift ist zugleich drehbar, um mittels eines ange
formten Nocken die eigentlich als Sicherheitsmaßnahme gedachte
Zwangsabschaltung des Leitungsschutzschalters alternativ aufzuheben. Eine
solche Überbrückung der Abschaltfunktion ermöglicht dann beispielsweise auch
bei abgenommener Schaltschrankabdeckung eine Kontrolle des dem Leitungs
schutzschalter nachgeordneten Stromkreises.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, für den vorbeschriebenen Zweck ein
Verriegelungsgerät zu schaffen, welches einen einfachen und platzsparenden,
möglichst schmalen Aufbau aufweist, eine universelle beidseitige Kopplung an
verschiedenartige Leitungsschutzschalter ermöglicht, und bei dem eine manuelle
Überbrückung der Verriegelungsfunktion klar sichtbar ist sowie nach dem Auf
setzen einer Abdeckung sofort selbsttätig wieder aufgehoben wird.
Diese Aufgabe wird durch ein Verriegelungsgerät mit den kennzeichnenden
Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Weiterbildungen und vorteilhafte Ausgestal
tungen der Erfindung sind Gegenstände der Unteransprüche.
Die Erfindung ist insofern vorteilhaft, als die Funktionselemente des
Betätigungsgliedes eindeutig strukturiert sind, und zwar in einen von der Ab
deckung beaufschlagten Betätigungshebel und in einen zur manuellen
Überbrückung der Zwangsabschaltung dienenden Entriegelungshebel. Beide He
bel bewirken jedoch gemeinsam die übergeordnete Verriegelungsfunktion des
Leitungsschutzschalters beim Entfernen der Abdeckung. Das Verriegelungsgerät
läßt sich außerdem sehr schmal ausbilden. Vorzugsweise weist sein Gehäuse eine
halbe Polbreite auf und ist folglich nur halb so breit, wie ein üblicher einpoliger
Leitungsschutzschalter. Ferner ist das Verriegelungsgerät wahlweise beiderseits
an ein- und mehrpolige Leitungsschutzschalter mehrerer Baureihen anreihbar und
läßt sich dabei problemlos und universell an unterschiedliche Kopplungspunkte
dieser Leitungsschutzschalter anpassen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist nachstehend anhand der Zeichnung
näher erläutert.
Fig. 1 zeigt das Verriegelungsgerät einbaufertig zusammen mit einem
Leitungsschutzschalter in einer räumlichen Ansicht, während in
Fig. 2 das Verriegelungsgerät in seiner Funktionsebene mit geöffnetem
Gehäuse im Einbauzustand wiedergegeben ist.
Fig. 3 zeigt das geöffnete Verriegelungsgerät mit in seine obere Lage
herausgeschwenktem Betätigungsglied entsprechend Fig. 1, in einer
Perspektivansicht und
Fig. 4 eine vergleichbare Ansicht, jedoch mit in Raststellung befindlichem
Betätigungsglied.
Das Verriegelungsgerät hat ein Gehäuse 1, welches vorzugsweise aus zwei
gleichartig ausgebildeten Halbschalen 1.1 auf nicht näher dargestellte Weise zu
sammengesetzt und mit einem Leitungsschutzschalter 2 gekoppelt ist (Fig. 1). In
seinen Außenkonturen ist das Verriegelungsgerät an den Leitungsschutzschalter
angepaßt, aber das Gehäuse 1 ist mit einer halben Pol breite wesentlich schmaler
als der seitlich angereihte Leitungsschutzschalter. Durch eine Öffnung 1.2 im
Gehäusesockel 1.3 sind aus dem überwiegend geschlossenen Gehäuse 1 ein
Betätigungshebel 3 zusammen mit einem Entriegelungshebel 4, die gemeinsam
unter Federspannung stehen, bogenförmig in eine obere Lage herausgeführt. Da
bei überragt der Betätigungshebel 3 mit seiner Stößelkontur 3.1 im entlasteten
Zustand noch die Stirnfläche 1.4 des Verriegelungsgerätes und auch den mit
seinem Schaltknebel 2.1 in Ausschaltstellung befindlichen Leitungsschutzschalter.
Mittels einer den Gehäusesockel 1.3 übergreifenden Abdeckung 10 (Fig. 2), wie die
beispielsweise bei Kleinverteilern oder Schaltschränken üblich ist, läßt sich der
U-förmig ausgebildete Betätigungshebel 3 aus seiner oberen Lage (gemäß Fig. 1
bzw. Fig. 3 und 4) in eine untere Lage herabdrücken und dabei entgegen der Kraft
einer Zugfeder 5 um seine Lagerstelle auf einem Bolzen 1.5 verschwenken. Erst
nahe dieser unteren Lage, in der die Stößelkontur 3.1 mit dem Gehäusesockel 1.3
etwa bündig abschließt, kann der angekoppelte Leitungsschutzschalter im
Normalfall eingeschaltet werden, wie noch näher zu beschreiben sein wird.
Wie insbesondere Fig. 2, aber auch die anderen Figuren mit abgenommener
oberer Gehäuseschale zeigen, ist auf dem gehäusefesten Bolzen 1.5 außerdem ein
doppelarmiger Anzeigehebel 6 gelagert, der gleichfalls im Uhrzeigersinn von
einer Zugfeder 7 belastet ist und mittels eines Drahtbügels 8 im Eingriff mit dem
Entriegelungshebel 4 steht. Dieser ist seinerseits mit einem Zapfen 4.1 im
Betätigungshebel 3 gelagert und umgreift letzteren unterhalb der Stößelkontur 3.1
von außen her mit einer im Querschnitt U-förmigen Handhabe 4.2. Am
gegenüberliegenden Hebelarm 4 : 3 ist der Entnegelungshebel 4 hingegen nur ein
seitig entlang des Betätigungshebels 3 geführt und folgt überwiegend dessen Bo
genkontur. Lediglich ein Hebelansatz 4.4 ist winkelförmig frei stehend sowie
elastisch ausgebildet und trägt am Ende eine nach unten vorstehende Nase 4.5,
die mit einer sägezahnartigen Gehäusestufe 1.6 auf noch näher zu erläuternde
Weise zusammenwirkt. Im Betätigungshebel 3 sind desweiteren zwei
nierenförmige Schlitze 3.2 ausgespart, die lediglich als Freimachungen für die
beiden Lagerschenkel 8.1 des von oben eingesetzten Drahtbügels 8 dienen und
damit eine relative Verschieblichkeit des Entriegelungshebels 4 und des
Anzeigehebels 6 bei gleicher Lage des Betätigungshebels 3 ermöglichen.
Wesentliche Bedeutung hat desweiteren ein Kupplungsteil 9, welches auf einem
Gehäusezapfen 1.7 schwenkbar gelagert ist und in das sich im Bereich größerer
Löcher 1.8 in den Gehäuse-Seitenwänden ein Kupplungsstift 9.1 von außen her
einsetzen läßt. Dieser ist bevorzugt ein kurbelartig gewinkelter Runddraht, der als
Zusatzteil beispielsweise in einer seitlich ausgesparten Gehäusetasche 1.9
unverlierbar mitgeliefert wird (Fig. 1).
Je nach Typ des anzukoppelnden Leitungsschutzschalters 2 läßt sich der
Kupplungsstift 9.1 in eine der in Querrichtung durchlaufenden Bohrungen 9.2 des
Kupplungsteils einsetzen und in verschiedenen Stellungen zwischen beidseitig um
diese vorstehend angeordnete Zinken 9.3 verrasten, wie insbesondere in den Fig.
3 und 4 erkennbar ist. Ein solcherart lage- und seitenrichtig eingesetzter, mit
seinem Kupplungszapfen 9.11 aus dem Gehäuse vorstehender Kupplungsstift
greift danach auf an sich bekannte Art in den Schaltmechanismus des benach
barten Leitungsschutzschalters 2 ein und wird von diesem entsprechend dessen
Schaltstellungen frei mitbewegt. Dieser Bewegung folgt auch das Kupplungsteil
9, da jedes Loch 1.8 entsprechend groß bemessen und an den Schwenkweg
angepaßt ist. Die nicht benötigten Löcher 1.8, die aufgrund der gleichartig aufge
bauten beiden Gehäuseschalen 1.1 jeweils zweifach vorhanden sind, werden dabei
auf der dem LS-Schalter abgekehrten Seitenwand jeweils mittels eines
Klebstopfens 1.10 verschlossen (Fig. 1).
Bei dem zusammen mit dem Leitungsschutzschalter in eine Verteilung einge
bauten Verriegelungsgerät ist das Kupplungsteil 9 auf die vorbeschriebene Weise
frei schwenkbar, solange der Betätigungshebel 3 und damit auch der Entriege
lungshebel 4 von der Abdeckung 10 in die untere Lage herabgedrückt werden.
Dabei wird über den Drahtbügel 8 der Anzeigehebel 6 entgegen der Kraft der
Zugfeder 7 in einer rechten Position mit ausreichendem Abstand zum
Kupplungsteil 9 gehalten (Fig. 2). Wird jedoch die Abdeckung 10 entfernt, so
schwenkt der Betätigungshebel 3 zusammen mit dem Entriegelungshebel 4 unter
der Wirkung der Zugfeder 5 automatisch aus dem Gehäusesockel in seine obere
Lage. Zugleich wird über den Drahtbügel 8 der Anzeigehebel 6 im Uhrzeigersinn
mitgenommen, wobei die Zugfeder 7 im gleichen Richtungssinn wirksam ist und
den Anzeigehebel mit seinem unteren Hebelarm 6.1 soweit nach links gegen das
Kupplungsteil 9 schwenkt, daß dieses über den Kupplungsstift 9.1 den Mechanis
mus des Leitungsschutzschalters zwangsweise ausschaltet beziehungsweise
diesen in der Ausschaltstellung blockiert. Ein Wiedereinschalten des mit dem
Verriegelungsgerät gekoppelten Leitungsschutzschalters ist danach im Regelfall
ausgeschlossen.
Um jedoch auch bei abgenommener Abdeckung den Leitungsschutzschalter ein
schalten zu können, beispielsweise für Kontrollzwecke des nachgeschalteten
Stromkreises, läßt sich die vorbeschriebene Verriegelungsfunktion aufheben. Zu
diesem Zweck ist bei in oberer Lage befindlichem Betätigungshebel 3 der Entrie
gelungshebel 4 manuell an der Handhabe 4.2 um den Zapfen 4.1 nach außen
schwenkbar (Fig. 4). Dies ist insofern möglich, als der Zapfen 4.1 zwar noch in
nerhalb des Gehäuses, aber praktisch fast im Bereich der Öffnung 1.2 befindlich
ist. Der zugleich in entgegengesetzte Richtung schwenkende untere Hebelarm 4.3
gleitet dabei mit dem Hebelansatz 4.4 und insbesondere mit der Nase 4.5 über die
bereits erwähnte, von außen her sägezahnartig ansteigende Gehäusestufe 1.6
hinweg. Die Elastizität des Hebelansatzes 4.4 ist dabei jeweils ausreichend, daß
die Nase 4.5 über die Gehäusestufe 1.6 einerseits hinwegrasten kann, anderer
seits an der zum Betätigungshebel 3 weisenden inneren Steilflanke gegen
Rückdrehen gesichert ist. (Da dieser Zusammenhang aus der Perspektivansicht
der Fig. 4 nicht hervorgeht, ist ersatzweise in Fig. 2 die Ausgangslage des
Hebelansatzes bzw. der Nase mit 4.4′, 4.5′ und die Raststellung mit 4.4′′, 4.5′′
schematisch angedeutet).
Bei dem vorerwähnten manuellen Schwenkvorgang schiebt der untere Hebelarm
4.3 des Entriegelungshebels den Drahtbügel 8 und damit den Anzeigehebel 6
ebenfalls in eine rechte Position, so daß dessen Einfluß auf das Kupplungsteil 9
aufgehoben ist. Die Schlitze 3.2 im Betätigungshebel 3, der seine Lage
unverändert bei behält, ermöglichen hierbei dem Drahtbügel bzw. seinen Lager
schenkeln 8.1 den notwendigen Bewegungsspielraum. Die Spannkraft der Zugfe
der 7 wird auf die bereits genannte Weise vom Entriegelungshebel 4 abgefangen,
der sich mit seiner Nase 4.5 an der vorderen Steilflanke der Gehäusestufe 1.6
abstützt (Position 4.5′′). Aufgrund des nunmehr frei beweglichen Kupplungsteiles
9 läßt sich der angekoppelte Leitungsschutzschalter 2 jetzt auch bei abgenom
mener Abdeckung an seinem Schaltknebel 2.1 beliebig ein- und ausschalten.
Wird nach einer solchen Kontrollmaßnahme die Abdeckung 10 vom Fachmann
wieder aufgesetzt, so schiebt diese den Betätigungshebel 3 an der Stößelkontur
3.1 zurück in den Gehäusesockel 1.3. Dabei gleitet der Entriegelungshebel 4 mit
dem Rücken seiner Handhabe 4.2 an dem als Kulisse 1.21 ausgebildeten Rand der
Öffnung 1.2 entlang und wird von dieser in die Lage nach Fig. 2
zurückgeschwenkt. Jedoch verhindert vorerst die Steilflanke der Gehäusestufe 1.6
und die daran nach unten geltende, sich weiterhin abstützende Nase 4.5 ein zu
frühes Zurückschwenken des Entriegelungshebels, insbesondere auch durch den
von der Zugfeder 7 belasteten Anzeigehebel 6. Andererseits wird vor Erreichen
der unteren Lage des Betätigungshebels 3 der angekoppelte Leitungsschutz
schalter erneut zwangsweise abgeschaltet, sofern er noch in Einschaltstellung sein
sollte, weil die Nase 4.5 unterhalb der Gehäusestufe 1.6 sprungartig freigegeben
wird, und die Zugfeder 7 sofort den Anzeigehebel 6 und damit auch das
Kupplungsteil 9 in die Ausschaltstellung drückt. Außerdem wird über den
Drahtbügel 8 der Entriegelungshebel 4 in die Normalsteilung zurückschwenkt. Die
U-förmige Handhabe 4.2, die sich von außen gegen den Betätigungshebel 3
unterhalb der Stößelkontur 3.1 anlehnt, begrenzt dabei den Schwenkweg des Ent
riegelungshebels 4.
Damit die Verriegelungsfunktion auch optisch angezeigt werden kann, ist der
Anzeigehebel 6 an seinem oberen Hebelarm mit einem Anzeigesegment 6.2 ver
sehen, welches unterhalb eines Ausschnittes 1.41 in der Stirnfläche des Gehäuses
angeordnet ist. Das Anzeigesegment ist auf der dem Ausschnitt zugekehrten
Oberfläche farblich unterschiedlich markiert, so daß die Stellung des
Anzeigehebels 6 und dementsprechend die Funktionen des Kupplungsteils von
außen deutlich erkennbar sind.
Claims (9)
1. Verriegelungsgerät zur Kombination mit einem Leitungsschutzschalter, welches
abhängig von der Stellung eines aus seinem Gehäuse herausschwenkbaren
Betätigungsgliedes in die Schaltfunktionen des seitlich anreihbaren Leitungs
schutzschalters mechanisch eingreift und diesen mittels eines lageveränderlichen
Kupplungsteiles gegebenenfalls zwangsweise ausschaltet, gekennzeichnet durch
folgende Merkmale:
- - Das Betätigungsglied ist aus einem Betätigungshebel (3) und einem daran ge lagerten, relativ zum Betätigungshebel (3) schwenkbaren Entriegelungshebel (4) gebildet;
- - der Entriegelungshebel (4) und an ihm angelenkte Übertragungsglieder (6, 8) steuern die Freigabe des Kupplungsteiles (9);
- - bei aus dem Gehäuse (1) in eine obere Lage herausgeschwenkten Betätigungshebel (3) ist der Entriegelungshebel (4) manuell in eine, das Kupplungsteil (9) frei gebende Raststellung schwenkbar (Fig. 4);
- - beim Einschwenken des Betätigungshebels (3) in Richtung seiner unteren Lage wird der Entrieglungshebel (4) von einer Kulisse (1.21) des Gehäuses (1) zwangsweise aus der Raststellung in seine Normalstellung zurückgeführt (Fig. 2).
2. Verriegelungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
bogenförmige Betätigungshebel (3) und der doppelarmige Entriegelungshebel (4)
an ihren aus dem Gehäuse (1) herausschwenkbaren Hebelarmen in der Normal
stellung formschlüssig ineinandergreifend ausgebildet sind.
3. Verriegelungsgerät nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Lagerstelle (Zapfen 4.1) des Entriegelungshebels (4) auf dem Betätigungshebel (3)
derart angeordnet ist, daß bei aus dem Gehäuse (1) in die obere Lage herausge
schwenkten Hebelarmen die Lagerstelle (Zapfen 4.1) noch im Bereich der
Gehäusekulisse (1.21) befindlich, jedoch das Kippen des Entriegelungshebels (4)
in die Raststellung durchführbar ist (Fig. 4).
4. Verriegelungsgerät nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
Entriegelungshebel (4) mit seinem innerhalb des Gehäuses (1) angeordneten
Hebelarm (4.3, 4.4) über eine Gehäusestufe (1.6) hinweg in die Raststellung
schwenkbar ist.
5. Verriegelungsgerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der am
unteren Hebelende (Ansatz 4.4) mit einer elastisch angeordneten Nase (4.5) aus
gebildete Entriegelungshebel (4) über die sägezahnartig ansteigende
Gehäusestufe (1.6) in die Raststellung schwenkbar und danach gegen manuelles
Rückschwenken gesichert ist.
6. Verriegelungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der Entriegelungshebel (4) gegenüber dem Betätigungshebel (3) farblich an
ders hergestellt und mit einer Riffelstruktur an seiner Handhabe (4.2) versehen ist.
7. Verriegelungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß das innerhalb des Gehäuses (1) angeordnete Kupplungsteil (9) mit Bohrungen
(9.2) versehen ist, in die ein aus dem Gehäuse (1) seitlich hervorstehender, zur
direkten Kopplung mit dem Schaltmechanismus des Leitungsschutzschalters (2)
dienender Kupplungsstift (9.1) in unterschiedliche Positionen selbsthaltend ein
setzbar ist.
8. Verriegelungsgerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der
Kupplungsstift (9.1) durch Löcher (1.8) in den Seitenflächen des Gehäuses (1)
nachträglich und wahlweise von beiden Seiten her in das Kupplungsteil (9) ein
setzbar ist.
9. Verriegelungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die am Entriegelungshebel (4) angelenkten Übertragungsglieder
(Anzeigehebel 6) zugleich als Schaltstellungsanzeige ausgebildet sind.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1995112830 DE19512830A1 (de) | 1995-04-06 | 1995-04-06 | Verriegelungsgerät |
| PCT/DE1996/000590 WO1996031894A1 (de) | 1995-04-06 | 1996-04-03 | Verriegelungsgerät |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1995112830 DE19512830A1 (de) | 1995-04-06 | 1995-04-06 | Verriegelungsgerät |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19512830A1 true DE19512830A1 (de) | 1996-10-10 |
Family
ID=7758893
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1995112830 Withdrawn DE19512830A1 (de) | 1995-04-06 | 1995-04-06 | Verriegelungsgerät |
Country Status (2)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19512830A1 (de) |
| WO (1) | WO1996031894A1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| US8742274B2 (en) | 2006-03-02 | 2014-06-03 | Moeller Gebaeudeautomation Gmbh | Switching device |
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- 1995-04-06 DE DE1995112830 patent/DE19512830A1/de not_active Withdrawn
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- 1996-04-03 WO PCT/DE1996/000590 patent/WO1996031894A1/de not_active Ceased
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|---|---|
| WO1996031894A1 (de) | 1996-10-10 |
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Legal Events
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|---|---|---|---|
| OM8 | Search report available as to paragraph 43 lit. 1 sentence 1 patent law | ||
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Owner name: AEG NIEDERSPANNUNGSTECHNIK GMBH & CO KG, 24534 NEU |
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| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |